Abteilung Internationale Beziehungen Swiss-European Mobility Programme (SEMP; ehemals Erasmus) Information zu neuen Studierendenaustausch-Verträgen 2016/17 Dozierende und/oder Fachkoordinierende initiieren selbst neue SEMP-Abkommen. Sie nehmen Kontakt mit der gewünschten Partneruniversität auf und verhandeln die fachlichen Aspekte des Vertrags. Folgende Fragen bzw. Aspekte müssen von den Dozierenden und/oder Fachkoordinierenden mit der neuen Partneruniversität geklärt bzw. verhandelt werden: Angaben über die gewünschte Partneruniversität; Angaben zur fachlichen und zur administrativen Kontaktperson an der Partneruniversität; An wen muss die Abteilung Internationale Beziehungen (IRO) den Vertragsvorschlag senden; Anzahl Studierende (IN und OUT) pro akademisches Jahr; Anzahl maximaler Monate pro Student/in (1 Semester = 5 Monate, 2 Semester = 10 Monate); Mögliches Studienniveau sind: Bachelor- (ab 3. Semester), Master- und/oder Doktoratsstufe; Wie/bei wem müssen die UZH-Studierenden durch die Fachkoordination nominiert werden. Es ist wichtig, den neuen Partner darauf hinzuweisen, dass je nach Fach und Studienstufe an der UZH Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden und dass die Lebenshaltungskosten in Zürich relativ hoch sind. Genaue Informationen dazu finden sich im Fact Sheet zur UZH (http://www.int.uzh.ch/staff/erasmus/UZH_FactSheetErasmus.pdf), das auch an die Partnerinstitution abgegeben werden kann. Der Studierendenaustausch sollte reziprok sein, das heisst, die Anzahl der Outgoing- und Incoming-Studierenden sollte – über drei bis vier akademische Jahre hinweg betrachtet – ähnlich hoch sein. Die Curricula sollten im Vorfeld verglichen werden, da die von den Studierenden im Ausland erbrachten Studienleistungen an der UZH anerkannt werden sollen, so dass das Auslandsemester einem vergleichbaren Studienabschnitt der UZH entspricht. Grundsätzlich gilt, dass für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an der UZH keine Zusatzleistungen erbracht werden müssen. Im Rahmen des SEMP erhalten sowohl Outgoing- als auch Incoming-Studierende ein Stipendium von der Schweizer Regierung (SBFI), das durch die UZH ausbezahlt wird. Das SEMP-Stipendium soll, ähnlich wie ein Erasmus-Stipendium, die Mehrkosten decken, welche den Mobilitätsstudierenden durch den Auslandaufenthalt entstehen. Mögliche neue Partnerinstitutionen müssen in Besitz einer gültigen Erasmus+ Charter sein. Das IRO übernimmt nach Antragseinreichung durch die Fachkoordination alle weiteren administrativen Schritte für den Vertragsabschluss (Vertragsvorschlag, Einholung Unterschrift UZH etc.). Dieses Antragsformular ist für interne Zwecke an der UZH zu benutzen und soll nicht an mögliche Partnerinstitutionen abgegeben werden. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular für einen neuen SEMP-Vertrag für das akademische Jahr 2016/17 bis spätestens 30. November 2015 beim IRO ein (Kontakt siehe unten). Eine spätere Einreichung ist möglich, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass der Vertrag noch auf das akademische Jahr 2016/17 abgeschlossen werden kann. Seite 1/3 26.05.2015/as Abteilung Internationale Beziehungen Swiss-European Mobility Programme (SEMP; ehemals Erasmus) Antrag für einen neuen Studierendenaustausch-Vertrag (inter-institutionelles Abkommen) Vertragsdauer (wird vom IRO ausgefüllt): 2016/17 – 2018/19 2016/17 – 2020/21 Kontakt an der Universität Zürich Fachkoordinator/in Institut/Seminar Fachbereich (Vertrag) Angaben zur neuen Partneruniversität Name der Partneruniversität Institutional Code („Erasmus-Code“) Institut/Seminar Fachbereich (Vertrag) Strasse Ort/Land Kontakte für SEMP/Erasmus-Verträge an der Partneruniversität (bitte beide Kontakte angeben) Fachlicher Kontakt im Institut/Department (z.B. Departmental Coordinator) Name Vorname Telefon E-Mail Administrativer Kontakt (z.B. Institutional Coordinator, IRO) Name Vorname Telefon E-Mail An welchen Kontakt muss das IRO den Vertragsvorschlag senden (bitte mit Partner abklären)? Fachlicher Kontakt im Institut/Department (dezentral) Administrativer Kontakt (zentral) Seite 2/3 26.05.2015/as Abteilung Internationale Beziehungen Studierendenfluss Wie viele Studierende wollen Sie austauschen? Hinweis: Der Austausch sollte reziprok sein. Anzahl Studierende pro Jahr Anzahl Monate pro Student/in Studienniveau (Mehrfachwahl möglich) (1 Sem. = 5 Mt.) Ba Ma Doct ab 3. Sem. Incoming Studierende Outgoing Studierende Nominierung Es ist die Aufgabe der Fachkoordination, die Austausch-Studierenden der UZH zu nominieren und die Nominierungen der Partneruniversität zu melden. Wie/bei wem müssen Sie Ihre Nominierungen an der Partneruniversität melden? Per E-Mail bei der fachlichen Kontaktperson der Partneruniversität. E-Mail: Per E-Mail beim International Relations Office der Partneruniversität. E-Mail: Über ein/e Plattform/online-Tool der Partneruniversität. Abschluss des interinstitutionellen Abkommens An der UZH ist nur die Leiterin der Abteilung Internationale Beziehungen berechtigt, SEMP/ErasmusAbkommen zu unterzeichnen (Institutional Coordinator: Dr. phil. Yasmine Inauen). Erinnern Sie Ihre Kontaktperson an der Partneruniversität daran, die zuständige Person für SEMP/Erasmus-Abkommen an der Partneruniversität (verantwortliche Person in Fach/Fakultät oder Institutional Coordinator im zentralen IRO) über die getroffenen Vereinbarungen zu informieren. Bemerkungen Datum Unterschrift antragstellende Fachkoordination UZH Schicken Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular oder einen Scan davon an folgende Adresse: Abteilung Internationale Beziehungen Afra Schacher Rämistrasse 71 8006 Zürich [email protected] Seite 3/3 26.05.2015/as