Geschichte Niluja, Simon und David Einigungen und Zusammenschlüsse: Das Bedürfnis nach einer grösseren „Einheit“ Das Heilige Römische Reich Das Heilige Römische Reich war ein „Dachverband“ über vielen Territorien mit verschiedenen Landesherren. Sie gab reichsrechtliche Rahmenbedingungen an, an denen die fast selbstständigen, aber nicht souveränen Fürsten- und Herzogtümer hielten. Der Kaiser wurde als Reichsoberhaupt von ihnen anerkannt. Sie gehorchten den Reichsgesetzen, der Reichsgerichtsbarkeit und den Beschlüssen des Reichstages, aber dennoch konnten sie durch Königswahl, Reichstage und andere ständische Vertretungen an der Reichspolitik sich beteiligen und zu ihren Gunsten diese beeinflussen. Unter Otto I wurde das fränkische Reich, welches unter Karl dem Grossen seinen Höhepunkt erlebte, zum Heiligen Römischen Reich ernannt. Er zeigte seine Macht und Stärke als Imperator mit dem Sieg über die Ungaren, welches Papst Johannes XII veranlasste ihn nach Rom zu rufen und die Kaiserkrone anzubieten. Zur gleichen Zeit wurde der Papst von den regionalen italienischen Königen bedroht und deswegen erhoffte er sich die Rettung durch Otto I. Da dieser der Beschützer der Kirche sein wollte, zog er nach Rom um ihm zu helfen und wurde am 2.Februar 962 zum Kaiser gekrönt. Heinrich II wurde der erste Priesterkönig, indem er wichtige Ämter mit Bischöfe besetzte. Diese neue Entwicklung führte im Hochmittelalter zum Investiturstreit zwischen Heinrich IV und dem Papst Gregor VII. Während der Regentschaft von der Mutter von Heinrich IV, verlor das Königtum langsam die Macht und die Bedeutung. Der Papst, aber auch weltliche und geistliche Fürsten, versuchten königliche Besitzungen und Rechte anzueignen. Als Heinrich IV später an die Macht kam und sich durchzusetzen versuchte bei der Wahl des Mailänder Bischofssitzes, wurde er vom Papst Gregor exkommuniziert. Daraufhin musste sich Heinrich zur legendären Gang nach Canossa begeben. Erst unter der Herrschaft von Heinrich V kam es zu einer Lösung: die Bischöfe und Äbte sollten in der Gegenwart kaiserlichen Abgeordneten gewählt werden, aber die Regalien, die mit dem geistlichen Amt verbunden waren, erst nach der Wahl durch den Kaiser mit dem Zepter belehnt werden. Im Spätmittelalter nahm immer mehr die macht der Kurfürsten zu, während jene des Kaisers immer schwächer wurde. Deswegen erschuf Karl IV, welchem auch ein Ausgleich mit dem Papsttum gelang, 1356 den Goldenen Bullen, welches ein Reichsgrundgesetz war und die Rechte der Kurfürsten festlegte. In der Frühen Neuzeit, also während der Herrschaft der Habsburger fand die Reichsverfassungsbewegung statt. Bei dieser Reformbewegung gingen die Institutionen, die Reichskreise und Reichskammergerichte, hervor. Durch die Reformen sollte das festgelegte Zusammenspiel zwischen Kaiser und Reichstände prägend für die Zukunft sein. Der Reichstag bildete sich ebenfalls zu dieser Zeit heraus. Im 16. Jahrhundert entstand die Glaubensspaltung aufgrund der Reformation, welches grosse Probleme im Reich verursachte. Der damalige Herrscher Karl V wollte ein universales Kaisertum aufbauen und dafür benötigte er auch eine universale Kirche. Diese Einstellung führte zum Krieg. Im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden erschuf man die Reichsexekutionsordnung, welches die verfassungsmäßige Schwächung der kaiserlichen Gewalt, die Verankerung des reichsständischen Prinzips und die volle Föderalisierung des Reiches beinhaltete. Zudem erhielten die Landesherren das Recht die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen, ergo wessen Herrschaft, dessen Religion. Aber der Friede hielt nicht lange, schon bald fing der 30-jährige Krieg an, dessen Auslöser der Prager Fenstersturz war. Dieser Krieg wurde zu einem europäischen Hegemonialkampf mit dem Eintritt von Frankreich in den Krieg. Es endete mit dem Westfälischen Friede. Mitte 18. Jahrhundert die Existenz eines geschlossenen Reichsverbandes mit einer handlungsfähigen Reichsspitze war notwendig, weil die kleineren Stände Schutz brauchten vor den Franzosen und Türken. Leopold, welcher zu dieser Zeit der Herrscher war, konnte das Reich zusammenbringen. Später gab es wegen der Aufklärung wieder Probleme, da sich Preussen und Österreich zu eigenständigen Staaten entwickelten. Deswegen sind sie aus dem Reich ausgetreten. Das Reich, welches nur noch aus kleineren Fürstentümern bestand, zerfiel dann endgültig im Jahre 1806 wegen dem Reichsdeputationsausschusses. Der Kaiser Franz II war gezwungen das Reich auszulösen und abzudanken. 1/2 15.05.2016 Geschichte Niluja, Simon und David Die Europäische Union Zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaft und zur Verhinderungen von weiteren militärischen Konflikten nach dem Ende des 2. Weltkrieges, gründeten die 6 Staaten Belgien, Italien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland in Rom die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“, kurz EWG. Sie vereinheitlichten den Markt durch Abschaffung der Zollschranken und der mengenmässige Ein- und Ausfuhrbestimmungen, entschlossen sich für die gemeinsame Handlungspolitik gegenüber Drittstaaten und errichtete gleichzeitig eine Einigung bei der Zusammenarbeit im Nuklearbereich (Euroatom). Am 8.April 1965 wurden durch den „Fusionsvertrag“ die Einsetzung eines gemeinsamen Rats und einer gemeinsamen Kommission und die Zusammenlegung der Exekutivorgane erreicht. Im Dezember 1969 fand ein Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in Den Haag statt, wo man Beschlüsse zur Beschleunigung der Integration und zur Wiederaufnahem der Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Irland, Norwegen und dem Vereinigten Königreich erliess. Mit der Zeit gewann die EWG immer neu Mitgliedstaaten. Zwischen 1973 und 1986 traten das Vereinigte Königsreich, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien bei. Durch die Wiedervereinigung der BRD mit der DDR kamen zusätzlich 16 Millionen neuen Staatsbürger dazu. Um aus der wirtschaftsorientierten Gemeinschaft eine politische Union zu machen, unterzeichneten 1992 die Mitgliedstaaten der EWG den Vertrag von Maastricht und es entstand die Europäische Union. Gleichzeitig wurde aus der EWG die Europäische Gemeinschaft (EG), welche die 1. Säule der EU bildet. Zu der Wirtschaft kamen jedoch neue Aufgaben wie Verkehr, Umwelt, Forschung, Gesundheit, Bildung usw. dazu. 1995 traten Österreich, Schweden und Finnland bei, 2004 folgte die Osterweiterung, bei der 10 Staaten (Estland, Ungarn, Slowenien etc.) aufgenommen wurden. 2007 erreichte die EU den heutigen Stand der 27 Mitgliedsstaaten mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien. Die EU zählt heutzutage über 500 Millionen Staatsbürger und hat 23 Amtssprachen. Am 13.12.2007 wurde durch den Vertrag von Lissabon die rechtliche Unterordnung der EG beschlossen. Die EU war nicht mehr länger nur eine „Dachorganisation“, sondern erreichte Rechtspersönlichkeit und die EG durfte keine eigenen Beschlüsse mehr fällen. Zusätzlich konnten die Staaten stärker geeint werden. Völkerbund Der Völkerbund wurde kurz nach dem Ende des ersten Weltkrieges 1920 gegründet. Er war eine internationale Organisation (Staatengemeinschaft) mit der Aufgabe, den Frieden dauerhaft zu sichern. Er gilt als zeitgeschichtlicher Vorläufer der UNO. Der Völkerbund sollte vor allem die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln und die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Ein Problem, welches letztlich auch zur Auflösung des Bundes führte, war, dass keine Grossmächte der Organisation dauerhaft angehörten, so auch nicht die USA. Der Bund hatte keine reale Machtbasis und verfügte über keine eigenen Truppen, die er in Krisenregionen hätte senden können. Die Sanktionen nach dem 1.WK gegen Deutschland wurden nach und nach ausgehebelt und der Bund löste sich nach dem zweiten Weltkrieg 1946 auf. Zur Gründungszeit gehörten alle Staaten, die auch den Versailler Vertrag unterzeichnet hatten, zum Völkerbund. Später schliessen sich nach und nach weitere Länder an, darunter auch die Schweiz. UNO Die UNO (United Nations Organization) ist ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von heute 192 Ländern, damit fast allen Staaten der Erde, und wurde 1945 gegründet. Die Hauptaufgaben sind die Erhaltung des Weltfriedens, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Wirtschaft und sozialen Entwicklung und die Durchsetzung der Völkerrechte aufgrund der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker. Der Beitritt liegt allen Staaten offen, die sich für die Ziele, Regeln und Charta der Vereinten Nationen verpflichten. Lediglich der Vatikanstaat, die international nicht anerkannten Länder Taiwan und Westsahara (DARS) gehören ihnen nicht an. Mehrere Organe ermöglichen die Durchführungen dieser Ziele, hauptsächlich die Generalversammlung und der Sicherheitsrat, sowie zahlreiche Nebenorganisationen wie z.B. die UNESCO. Die UNO wird durch die beigetretenen Staaten finanziert, wobei die USA einen grossen Teil (25%) beisteuert, jedoch gleichzeitig aufgrund einer (satzungswidrigen) Teilstornierung der Beiträge nun auch ihr grösster Schuldner ist. Durch die Stornierung wollte die USA die UNO zu Strukturreformen zu ihren Gunsten zwingen. 2/2 15.05.2016