Investiturstreit - Jack-Steinberger

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Dualismus zwischen
Papsttum und Kaisertum
- Investiturstreit -
Definitionen
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Dualismus: Zweiheitslehre
Investitur: Ernennung von Bischöfen und
Amtsträgern
Laieninvestitur: Besetzung eines kirchlichen
Amtes durch Laien
Anfänge des Investiturstreits
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1046: Vorwegnehmen der Wahl des Papstes
durch den Kaiser Heinrich III
11.Jahrhundert: Kirchenreformen: Forderung
der Päpste nach höherer Stellung und das
alleinige Wahlrecht des Bischofs
1075: Eskalation des Investiturstreits unter Papst
Gregor VII
Verlauf des Streites
- Heinrich IV. wollte in Mailand einen aus der
Kirche verbannten als Erzbischof einsetzen
- Widerstand des Ritters Erlembald; dieser
ernannte selbst einen Erzbischof
- Ermordung Erlembalds
- Heinrich setzt selbst Erzbischöfe ein
- Papst Gregor VII. droht mit Kirchenbann
Vorstellungen
Kirche/Papst Gregor
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Papst= Vertreter Gottes
Kirche bestimmt alleine
Einsetzung/Absetzung von
weltlichen/kirchlichen
Herrschern
König Heinrich IV.
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König aus Gottes Gnaden
Herrschende ernennen selbst
Päpste/Bischöfe usw.
Heinrich will Gregor absetzen
Grund: keine Anerkennung Gregors als
Papst
Ernennung eines Gegenpapstes
Gregor verbannt Heinrich aus der Kirche
Grund: Auflehnung Heinrichs gegen
kirchliche Hoheitsrechte und
Umgang mit Exkommunizierten
 Ernennung eines Gegenkönigs
Gang Heinrichs nach Canossa
- Heinrich bittet um Vergebung
- Drei Tage später: Auflösung des Kirchenbanns
Vorübergehende Einstellung des Streits
Kriegerische Phase des Investiturstreites
- Gegenkönig verliert Schlacht (1080) und stirbt
- Heinrich IV. nimmt Rom ein (1084)
- Heinrich lässt sich zum Kaiser krönen
- Nach Flucht vor Kaiser Heinrich stirbt Gregor im
Exil (1085)
Der Investiturstreit nach Papst
Gregor VII
Heinrich IV wird vom 2.Papst nach Gregor, Paschalis II,
ein zweites mal exkommuniziert
 Wallfahrt nach Jerusalem
Heinrich IV wird von Heinrich V gefangen genommen
1111: Heinrich V nimmt Papst Paschalis II gefangen
und zwingt ihn ihm das Investiturrecht zu übertragen
und ihn zum Kaiser zu krönen ( Vertrag von Mammolo)
Vertrag von Mammolo
- Papst: freie Wahl von Äbten und Bischöfen,
ABER mit Genehmigung des Königs u.
Investitur durch König mit Ring und Stab
- Verpflichtung des Königs: Treue und Gehorsam
gegenüber Papst
- heftige Kritik : von Befürwortern der
Kirchenreform
Wormser Konkordat
Treffen(1119): Papst Kalixt II und Heinrich V wollen Einigung herbeiführen
-Kaiser- akzeptiert Anspruch der
Kirche auf Investitur
- Verzicht auf Investitur
mit Ring und Stab
- Jede Kirche bekommt
Recht auf freie Wahl
-Papst- Wahl deutscher Äbte und
Bischöfe in Gegenwart
kaiserlicher
Abgeordneter
- Gewählter wird von
Kaiser durch Zepter
belehnt
Vergleichbare Vereinbarungen
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1107 England( Konkordat von Westminster)
und Frankreich
1208 Aragon
1213 England
1268 Frankreich
ENDE
by
Felix, Stefanie, Nadine & Lydia
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