Dualismus zwischen Papsttum und Kaisertum - Investiturstreit - Definitionen Dualismus: Zweiheitslehre Investitur: Ernennung von Bischöfen und Amtsträgern Laieninvestitur: Besetzung eines kirchlichen Amtes durch Laien Anfänge des Investiturstreits - - - 1046: Vorwegnehmen der Wahl des Papstes durch den Kaiser Heinrich III 11.Jahrhundert: Kirchenreformen: Forderung der Päpste nach höherer Stellung und das alleinige Wahlrecht des Bischofs 1075: Eskalation des Investiturstreits unter Papst Gregor VII Verlauf des Streites - Heinrich IV. wollte in Mailand einen aus der Kirche verbannten als Erzbischof einsetzen - Widerstand des Ritters Erlembald; dieser ernannte selbst einen Erzbischof - Ermordung Erlembalds - Heinrich setzt selbst Erzbischöfe ein - Papst Gregor VII. droht mit Kirchenbann Vorstellungen Kirche/Papst Gregor - Papst= Vertreter Gottes Kirche bestimmt alleine Einsetzung/Absetzung von weltlichen/kirchlichen Herrschern König Heinrich IV. - König aus Gottes Gnaden Herrschende ernennen selbst Päpste/Bischöfe usw. Heinrich will Gregor absetzen Grund: keine Anerkennung Gregors als Papst Ernennung eines Gegenpapstes Gregor verbannt Heinrich aus der Kirche Grund: Auflehnung Heinrichs gegen kirchliche Hoheitsrechte und Umgang mit Exkommunizierten Ernennung eines Gegenkönigs Gang Heinrichs nach Canossa - Heinrich bittet um Vergebung - Drei Tage später: Auflösung des Kirchenbanns Vorübergehende Einstellung des Streits Kriegerische Phase des Investiturstreites - Gegenkönig verliert Schlacht (1080) und stirbt - Heinrich IV. nimmt Rom ein (1084) - Heinrich lässt sich zum Kaiser krönen - Nach Flucht vor Kaiser Heinrich stirbt Gregor im Exil (1085) Der Investiturstreit nach Papst Gregor VII Heinrich IV wird vom 2.Papst nach Gregor, Paschalis II, ein zweites mal exkommuniziert Wallfahrt nach Jerusalem Heinrich IV wird von Heinrich V gefangen genommen 1111: Heinrich V nimmt Papst Paschalis II gefangen und zwingt ihn ihm das Investiturrecht zu übertragen und ihn zum Kaiser zu krönen ( Vertrag von Mammolo) Vertrag von Mammolo - Papst: freie Wahl von Äbten und Bischöfen, ABER mit Genehmigung des Königs u. Investitur durch König mit Ring und Stab - Verpflichtung des Königs: Treue und Gehorsam gegenüber Papst - heftige Kritik : von Befürwortern der Kirchenreform Wormser Konkordat Treffen(1119): Papst Kalixt II und Heinrich V wollen Einigung herbeiführen -Kaiser- akzeptiert Anspruch der Kirche auf Investitur - Verzicht auf Investitur mit Ring und Stab - Jede Kirche bekommt Recht auf freie Wahl -Papst- Wahl deutscher Äbte und Bischöfe in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter - Gewählter wird von Kaiser durch Zepter belehnt Vergleichbare Vereinbarungen 1107 England( Konkordat von Westminster) und Frankreich 1208 Aragon 1213 England 1268 Frankreich ENDE by Felix, Stefanie, Nadine & Lydia