Tourismus - Spezielle Ausbildung und Unternehmensgründung

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5. Jahrgang LAS
Tourismus - Spezielle Ausbildung und
Unternehmensgründung
© MWO
Moritz, Wedenig, Osou
5. Jahrgang - LAS
1 Ausbildungen für eine Beschäftigung im Tourismus
1.1 Die „Lehre danach“
Die Ausbildung eine Lehre erfolgt an zwei Standorten: im Ausbildungsbetrieb und
in der Berufschule. Durch das Prinzip „learning by doing“ wird das praktische
Know-how erlernt.
Lehrzeit: 2-4 Jahr (mit Matura ein Jahr weniger)
Lehrlingsentschädigung wird im Kollektivvertrag geregelt.
1.2 Aufbaulehrgänge
Aufbaulehrgängen schließen die Ausbildung mit einer Reife- und Diplomprüfung
(Matura) ab.
Dauer: zwei bis drei Jahre
Aufbaulehrgang im Tourismus (Schwerpunkte):
 International Kommunikation im Tourismus
 Hotel-, Gastronomie-, Tourismus-, Freizeit- und Sportmanagement
1.3 Kollegs
Kollegs bieten Absolventen von AHS, BHS, Berufsreifeprüfungen die Ausbildung
einer BHS.
Dauer: 4 Semester
Kolleg für Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Schwerpunkte):
 Hotel- und Gastronomiemanagement
 Dritte lebende Fremdsprache
 Touristisches Management
 Tourismusorganisationen
1.4 Fachhochschulen
Fachhochschulen wurden als Ergänzungen zu Universitäten eingerichtet.
Während der Ausbildung ist ein Praktikum zu absolvieren (Inn- oder Ausland).
Fachhochschulstudiums können auch im Ausland studiert werden.
Kennzeichen der Ausbildung
 berufsbezogene und praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau
 kurze Studiendauer
 Verleihung eines akademischen Grades
1.5 Universitäten
Neben den Fachhochschulen kann auch eine Ausbildung an der Universität eine
Möglichkeit sein. Fast alle Studienzweige der sozial- und
wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen können einen Bezug zum
Tourismus herstellen. Es ist auch möglich ein Auslandspraktikum zu absolvieren
oder im Ausland zu studieren.
Ausgewählte Studienrichtungen
1. Bachelorstudium
 Betriebswirtschaft
 Wirtschaftswissenschaften
 Sportmanagement
 usw.
2. Masterstudium
 Betriebswirtschaft
 Sport- und Bewegungswissenschaft
 usw.
3. Diplomstudium
 Internationale Entwicklung
 Sozialwirtschaft
 Theoretische und Angewandte Geografie
1.6 Universitätslehrgänge und andere universitäre Ausbildungen
Liste der universitären Lehrgänge und universitäre Ausbildungen:
Universitätslehrgang für Tourismuswirtschaft
www.tourismuslehrgang.at
Universitätslehrgang für Tourismusmanagement
www.uni-klu.ac.at/utm
Universitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement
www.jku.at/tourismus
MBA Tourism and Leisure Management
www.smbs.at
Managementlehrgang für Tourismus- und Freizeitwirtschaft
www.mci.edu
Tourism and Hospitality Management (Bachelor) and
Tourism Management (Master)
www.modul.ac.at
1.7 Weitere Ausbildungen
Das ständige weiterbilden ist im Tourismusbereich besonders großer Bedeutung.
Hier ist eine kleine Auswahl an möglichen Weiterbildungen angeführt.
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Ausbildung
Ausbildung
Ausbildung
Ausbildung
Ausbildung
Ausbildung
zum/zur
zum/zur
zum/zur
zum/zur
zum/zur
zum/zur
Küchenmeister/in
Koch/Köchin
Barmixer/in
Hygienemanager/in
Marketing- und Touristik- Assistent/in
Wellnesstrainer/in
1.8 Option: Berufliche Selbstständigkeit
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung besteht neben einer Anstellung im
Tourismus auch die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen.
1.9 Was bedeutet es, Unternehmer zu sein?
Als Unternehmer hat man die Möglichkeit
 eigene Ideen zu verwirklichen,
 selbst die berufliche Zukunft zu gestalten,
 man ist sein eigener Chef,
 wirtschaftlich unabhängig
 mehr Verantwortung,
 mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche
(siehe Grafik unten)
2. Der Unternehmertyp
Neben den persönlichen Eigenschaften sind auch fachliche Kompetenzen von
großer Bedeutung. Ein Unternehmer benötigt fachliches Know-how,
Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse.
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Wie gewinne ich neue Kunden
Wie gehe ich mit meinen Kunden um?
Wie stelle ich eine Rechnung aus?
uvm…
2.1 Rechtliche Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Gewerbeantritt:
 Völljährigkeit
 Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Angehörigkeit
 Es dürfen keine Ausschließungsgründe vorliegen
2.2 Einteilung der Gewerbe
- Reglementierte Gewerbe
Für reglementierte Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.
 Handwerk – Meisterprüfung erforderlich
 Rechtskraftgewerbe (Zuverlässigkeitsgewerbe) – Reisebüros
- Teilgewerbe
Sind Teiltätigkeiten eines reglementierten Gewerbes. Ein geringerer
Befähigungsnachweis ist erforderlich.
- Freie Gewerbe
Freie Gewerbe können angemeldet werden, sofern allgemeine Voraussetzungen
erfüllt sind.
Beispiele:
- Solarien
- Fitnescenter
- Reisebetreuer
- Würstelstand
- Frühstückspension
2.3 Wege in die Selbstständigkeit

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Unternehmensgründung (Neugründung)
Betriebsnachfolge (ein bestehendes Unternehmen übernehmen)
Beteiligung an einem Unternehmen
Franchising
2.4 Die passende Geschäftsidee
Die Geschäftsidee ist der Ursprung allen unternehmerischen Denkens. Die
Umsetzung dieser Idee durch Problemlösung und Ausdauer (finanziell, geistig)
kann zum Erfolg eines Unternehmens führen.
Stategien zur findung einer passenden Idee:
- die Lösung für ein bestehendes Problem finden
- Marktlücken erkennen
- andere imitieren
2.5 Der Businessplan
Die Selbstständigkeit erforderd Vorbereitung und Planung.
Der Businessplan strukturiert das Projekt „Firma“. In diesem schriftlichen
Unternehmenskonzept wird die Geschäftsidee klipp und klar beschrieben.
Alle relevanten Faktoren zur Realisierung des Projektes sind enthalten.
Der Businessplan dient nicht nur zur Strategieplanung für den Jungunternehmer,
sondern in späterer Folge auch als Entscheidungsgrundlage für zukünftige
Investoren oder Banken.
Der wichtigste Punkt bei der Realisierung eines Unternehmens ist der finanzielle
Faktor.
Öffentliche Fördermittel sollten genutzt werden.
2.6 Unternehmergeist
Der Unternehmergeist ist ein elementäres Element in der heutigen Wirtschaft.
Auch im privaten Leben kann dies von Vorteil sein, da sich Ehrgeiz und Ausdauer
überall auszahlt.
Voraussetzungen für einen guten Unternehmergeist:
 bei der Arbeit mitdenken
 selbständig arbeiten
 Ziele setzen und verfolgen
 Probleme lösen
 mit Risiken vernünftig umgehen.
Quelle: mp_tourismus_und_freizeitwirtschaft[1].pdf
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