Schädeldachplastik Dr. Andrej Pala / Michael Begovic´ Klinik für Neurochirurgie, Universität Ulm / Günzburg Einführung: Das Entfernen eines Teils des Schädelknochens stellt eine neurochirurgische Notfalloperation dar. Aufgrund des erhöhten Druckes innerhalb des Schädels wird nach Schädel-Hirn-Traumen, Hirnblutungen oder Hirninfarkten mit Hirnschwellung das Entfernen des Schädelknochens durchgeführt, um das Überleben zu ermöglichen. Nach einer Rehabilitation wird typischerweise das Einsetzen des zuvor entnommenen Schädelknochens geplant (siehe Abb.1). Außer dem eigenen Knochens stehen uns verschiedene künstliche Ersatzmaterialien zur Verfügung. Material: Der Schädelknochenersatz besteht aus einem Methyl-Methakrylat-Polymer. Zur Herstellung des Implantates werden die computertomographischen Daten des Patienten in 3dimensionale Bilder überführt, die als Grundlage für das Modell dienen. Daraus werden dann computergestützt individuell maßgefertigte Plastiken erstellt. Darüber hinaus werden neben den Kunststoffen auch Metallimplantate als übliches Ersatzmaterial angewandt. Abb.1 Biomet, www.biomet.de Abb.2 www.protomed.net Methoden: Ein Wiedereinsetzen entweder des eigenen oder des künstlichen Knochens wird meistens nach einer Heilungsphase von 3 Monaten nach dem Entfernen geplant. Diese Operation bringt einerseits eine kosmetische Wiederherstellung des Defektes, anderseits kommt es zur Normalisierung der Hirnwasserzirkulation und Besserung der Beschwerden wie z.B. Kopfschmerzen und Gefühlstörungen. Darüber hinaus wird der Schutz des Hirngewebes wieder sichergestellt. Abb.3 Biomet, www.biomet.de Ergebnis: Das Wiedereinsetzen des Knochendeckels ist ein routinemäßiger und in der Regel komplikationsloser Eingriff. Aufgrund dessen handelt es sich um einen wichtigen Schritt zur Verbesserung und Wiederherstellung der Integrität und Funktion des Gehirns. Das größte Risiko besteht in einer Infektion, die nach dieser Operation zu einer unerwünschten Verzögerung der Rehabilitation führen kann. Dieser Eingriff führt zur Wiederherstellung des Unversehrheitsmerkmals.