Nachweis über die Verwendung der Industrierohstoffe

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K-A
AMA-EINGANGSVERMERK
Dresdner Straße 70, 1200 Wien
DVR: 071 98 38
Tel.: (01) 331 51 - DW, Fax.: (01) 331 51 - 303
[email protected]
NACHWEIS ÜBER DIE
VERWENDUNG DER INDUSTRIEROHSTOFFE
FIRMA / UNTERNEHMEN (NAME / ANSCHRIFT)
ZULASSUNGSNUMMER
AT-ZV-00
ANSPRECHPERSON(EN)
TELEFONNUMMER
FAXNUMMER
0000
E-MAIL ADRESSE
Nachweis über die Verwendung der gelieferten Industrierohstoffmengen (Industriezucker oder -isoglucose) – in
Übereinstimmung mit der Zulassung als Wirtschaftsteilnehmer und dem jeweiligen Liefervertrag – gemäß Artikel 9 der
Verordnung (EG) Nr. 967/2006.
ANMERKUNG: MENGENANGABEN in KG mit 3 Kommastellen.
zur Verarbeitung lt. Liefervertrag angelieferte Industrierohstoffe (Unterposition der Kombinierten Nomenklatur, Bezeichnung,
Menge [Angaben in Weißzuckerwert, bei Isoglucose ausgedrückt in Trockenstoff, bei Zuckersirupen der extraktionsfähige
Zuckergehalt])
Bezeichnung
KN-CODE
1
Menge
0,000 KG
Menge
KG
NAME HERSTELLER
ADRESSE HERSTELLER
Hersteller (Name / Adresse)
Bezug Liefervertrag (Datum, Bezeichnung, ...)
die Angaben der angelieferten Industrierohstoffe beziehen sich auf
2
A)
Datum der Anlieferung (bei Einzellieferung)
B)
Lieferzeitraum (Monat / Jahr)
MONAT / JAHR
Angaben zur Verarbeitung der (unter Pkt. 1) angelieferten Industrierohstoffe (Datum bzw. Zeitraum der Verarbeitung)
3
VOM
BIS
Menge
0,000 KG
VOM
BIS
Menge
KG
daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse (Bezeichnung, Unterposition der Kombinierten Nomenklatur, Mengenangabe)
Bezeichnung
Menge
0,000 KG
KG
KG
4
KG
KG
Industrierohstoffmengen (Industriezucker bzw. –isoglucose),
5
A)
die der Vernichtung zugeführt wurden,
Menge
0,000 KG
B)
die für die Herstellung von NICHT zugelassenen Verarbeitungserzeugnissen
verwendet wurden,
Menge
0,000 KG
C
die an den Hersteller retourniert wurden,
Menge
0,000 KG
D
die (einer) sonstigen Verwendung(en) (Angabe der genauen Verwendung)
zugeführt wurden
Menge
0,000 KG
Version 02 (letzte Änderung: 01.02.2011)
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festgestellte Mehr- / Mindermengen (z.B. aufgrund von Inventuren, lfd. Bestandsüberprüfungen, ...)
Menge
0,000 KG
ERFORDERLICHE BEILAGEN
7
7.1. AUFSTELLUNG DER EINZELNEN
LIEFERUNGEN (NUR BEI LIEFERZEITRAUM PKT. 2)
7.2. AUFSTELLUNG DER VERARBEITETEN
INDUSTRIEROHSTOFFMENGEN
sonstige Mitteilungen:
8
/
Ort / Datum
Unterschrift / Firmenstempel
HINWEISE:
1)
Für jede Art von Industrierohstoff (Zucker, Zuckersirupe, Isoglucose) UND für jeden Hersteller (bzw. Lieferant) dieser
Industrierohstoffe UND je Liefervertrag ist EIN Nachweis der AMA vorzulegen.
2)
Die unter Pkt. 3 angeführten verarbeiteten Industrierohstoffmengen (= Verarbeitung zu anerkannten zugelassenen
Verarbeitungserzeugnissen) UND jene Mengen, die unter Pkt. 5 (z.B. der Vernichtung zugeführt, Inventurdifferenzen) eingetragen
werden, MÜSSEN in Summe die insgesamt angelieferten Industrierohstoffmengen (Pkt. 1 = Anlieferungsdaten) ergeben.
3)
Sollte der Platz für die notwendigen Eintragungen (z.B. Pkt. 4 ‚hergestellte Verarbeitungserzeugnisse’) nicht ausreichen, so sind die
entsprechenden Angaben auf einem Zusatzblatt anzuführen.
Version 02 (letzte Änderung: 01.02.2011)
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