K-A AMA-EINGANGSVERMERK Dresdner Straße 70, 1200 Wien DVR: 071 98 38 Tel.: (01) 331 51 - DW, Fax.: (01) 331 51 - 303 [email protected] NACHWEIS ÜBER DIE VERWENDUNG DER INDUSTRIEROHSTOFFE FIRMA / UNTERNEHMEN (NAME / ANSCHRIFT) ZULASSUNGSNUMMER AT-ZV-00 ANSPRECHPERSON(EN) TELEFONNUMMER FAXNUMMER 0000 E-MAIL ADRESSE Nachweis über die Verwendung der gelieferten Industrierohstoffmengen (Industriezucker oder -isoglucose) – in Übereinstimmung mit der Zulassung als Wirtschaftsteilnehmer und dem jeweiligen Liefervertrag – gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 967/2006. ANMERKUNG: MENGENANGABEN in KG mit 3 Kommastellen. zur Verarbeitung lt. Liefervertrag angelieferte Industrierohstoffe (Unterposition der Kombinierten Nomenklatur, Bezeichnung, Menge [Angaben in Weißzuckerwert, bei Isoglucose ausgedrückt in Trockenstoff, bei Zuckersirupen der extraktionsfähige Zuckergehalt]) Bezeichnung KN-CODE 1 Menge 0,000 KG Menge KG NAME HERSTELLER ADRESSE HERSTELLER Hersteller (Name / Adresse) Bezug Liefervertrag (Datum, Bezeichnung, ...) die Angaben der angelieferten Industrierohstoffe beziehen sich auf 2 A) Datum der Anlieferung (bei Einzellieferung) B) Lieferzeitraum (Monat / Jahr) MONAT / JAHR Angaben zur Verarbeitung der (unter Pkt. 1) angelieferten Industrierohstoffe (Datum bzw. Zeitraum der Verarbeitung) 3 VOM BIS Menge 0,000 KG VOM BIS Menge KG daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse (Bezeichnung, Unterposition der Kombinierten Nomenklatur, Mengenangabe) Bezeichnung Menge 0,000 KG KG KG 4 KG KG Industrierohstoffmengen (Industriezucker bzw. –isoglucose), 5 A) die der Vernichtung zugeführt wurden, Menge 0,000 KG B) die für die Herstellung von NICHT zugelassenen Verarbeitungserzeugnissen verwendet wurden, Menge 0,000 KG C die an den Hersteller retourniert wurden, Menge 0,000 KG D die (einer) sonstigen Verwendung(en) (Angabe der genauen Verwendung) zugeführt wurden Menge 0,000 KG Version 02 (letzte Änderung: 01.02.2011) Seite 1 von 2 K-A 6 festgestellte Mehr- / Mindermengen (z.B. aufgrund von Inventuren, lfd. Bestandsüberprüfungen, ...) Menge 0,000 KG ERFORDERLICHE BEILAGEN 7 7.1. AUFSTELLUNG DER EINZELNEN LIEFERUNGEN (NUR BEI LIEFERZEITRAUM PKT. 2) 7.2. AUFSTELLUNG DER VERARBEITETEN INDUSTRIEROHSTOFFMENGEN sonstige Mitteilungen: 8 / Ort / Datum Unterschrift / Firmenstempel HINWEISE: 1) Für jede Art von Industrierohstoff (Zucker, Zuckersirupe, Isoglucose) UND für jeden Hersteller (bzw. Lieferant) dieser Industrierohstoffe UND je Liefervertrag ist EIN Nachweis der AMA vorzulegen. 2) Die unter Pkt. 3 angeführten verarbeiteten Industrierohstoffmengen (= Verarbeitung zu anerkannten zugelassenen Verarbeitungserzeugnissen) UND jene Mengen, die unter Pkt. 5 (z.B. der Vernichtung zugeführt, Inventurdifferenzen) eingetragen werden, MÜSSEN in Summe die insgesamt angelieferten Industrierohstoffmengen (Pkt. 1 = Anlieferungsdaten) ergeben. 3) Sollte der Platz für die notwendigen Eintragungen (z.B. Pkt. 4 ‚hergestellte Verarbeitungserzeugnisse’) nicht ausreichen, so sind die entsprechenden Angaben auf einem Zusatzblatt anzuführen. Version 02 (letzte Änderung: 01.02.2011) Seite 2 von 2