Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.2012) 1. Geltung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen unabhängig von der Rechtsnatur der geschlossenen Verträge ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich und ausnahmslos widersprochen. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag durch den Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers vorbehaltlos ausgeführt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Regelungen dieser Bedingungen für Kaufleute/Unternehmer gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. 2. Angebot 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und bis zur Annahme unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 2.2 Abweichungen von Beschreibungen und Angaben im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. 2.3 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung des bestellten Produkts innerhalb der gleichen Frist annehmen. 3. Preise Alle Preise verstehen sich ab Lager Ettlingen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit wir gegenüber Kunden, die Kaufmann im Sinne des Gesetzes sind, ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung abgeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in dem jeweils genannten Preis nicht eingeschlossen, soweit nicht anders bezeichnet. 4. Liefer- und Leistungszeit 4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung und verlängern sich bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar. 4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.4 Der Käufer/Auftraggeber ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werkes verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012 4.5 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung des bestellten Kaufgegenstandes Produktkennziffern und – nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden. 4.6 Die Übergabe des Gegenstandes des Auftrages, sowie Einbauten und Reparaturen erfolgen grundsätzlich in unserem Betrieb. Holt der Vertragspartner den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung – bei Reparaturen, die an einem Arbeitstag ausgeführt werden, innerhalb von zwei Tagen – ab, kann der Gegenstand anderweitig auf Kosten und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden. 5. Versand und Gefahrenübergang 5.1 Die Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 5.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Sie geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen oder die deutsche Grenze überschritten hat. 5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. 5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. 6. Gewährleistung und Haftung 6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (5.2) nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 5). 6.2 Werden Betriebs- und Installationsanweisungen nicht befolgt oder die Installation durch ungeschultes Personal ausgeführt oder technische Änderungen vorgenommen, entfällt die Gewährleistung. 6.3 Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er die fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Das gilt auch, wenn eine andere als die vereinbarte Ware oder eine andere als die vereinbarte Menge von Waren geliefert worden ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachtet werden musste. 6.4 Bei Fehlerhaftigkeit des Kaufgegenstandes (6.1) wird der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns einsenden. 6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Minderung, Kündigung und Schadenersatz, insbesondere bei Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, letztere (Schadenersatz) beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung Seite 2 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012 vertraglicher Nebenpflichten, insbesondere für Mangelfolgeschäden und aus sonstigen Rechtsgründen. Der Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach bei Vorliegen einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren Schaden (Wert der Lieferung) begrenzt. Demgemäß ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mängelbeseitigung beruht, ist er auf die Höhe der üblicher Weise anfallenden Mängelbeseitigungskosten beschränkt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auch insoweit, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit. 6.6 Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung, die nach unserer Wahl auch in Ersatzlieferung bestehen kann, ist der Käufer zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Zur Nachbesserung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. 6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 6.8 Unsere Produkte dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht in solchen Bereichen eingesetzt werden, in denen durch eine Fehlfunktion menschliches Leben oder große Sachwerte gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für den Einsatz im medizinischen Bereich. Verstöße führen zum Verlust jeglicher Ersatzansprüche. 6.9 Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmängelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen. 6.10 Im Falle jeglicher technischer Veränderung oder Erweiterung in Form und Art der verkauften Sache, ist eine Sachmängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine nicht bestimmungsgerechte Verwendung und einen nicht bestimmungsgerechten Gebrauch der vom Verkäufer veräußerten Sache. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen vor. 7.2 Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten Seite 3 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012 hierfür trägt der Käufer, der auch für Schäden einzustehen hat, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren. 7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung des Herausgebeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird und dadurch unsere Ansprüche gefährdet werden. In diesen Fällen können wir die Ermächtigung zur Veräußerung der gelieferten Sachen und zur Einziehung der an uns abgetretenen Geldforderungen widerrufen und die Forderung selbst einziehen. 7.6 Bei werkvertraglichen Leistungen steht uns wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unserem Besitz gelangten Gegenständen zu. Es entsteht auch für frühere Forderungen, die mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Ansonsten gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit Forderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung mit Nachfristsetzung an die letzte, uns bekannte Anschrift des Auftraggebers/Käufers. 8. Zahlung 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungenen. Bei Erstgeschäften und internationalem Handel gilt, wenn nicht anders vereinbart, Zahlung per Vorkasse netto oder per Nachnahme. 8.2 Wir sind berechtigt, zunächst auf die älteste Schuld anzurechnen. Dabei werden die Zahlungen auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet (§ 367 BGB). 8.3 Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt auf die jeweilige Restschuld Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir keinen höheren Verzugszins nachweisen können. 8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände benannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht. 9. Schutz- oder Urheberrechte 9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers der Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Gründen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht Seite 4 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012 verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung entsprechendes. 9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber alle Ansprüche verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. 9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen – ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. 10. Export Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf u. U. behördlicher Genehmigung. Der Käufer wird für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst sorgen. 11. Erfüllungsort 11.1 Erfüllungsort ist Ettlingen. Für alle mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Klagen wird ausschließlich Ettlingen als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG (UNKaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft, nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirt- schaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst gleichwertig erreicht wird. Bei der Ausfüllung von Regelungslücken gelten ergänzend und in dieser Reihenfolge a) sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Vorschriften des HGB und sodann des BGB, b) bei Nichtkaufleuten die Vorschriften des BGB. 13. Gerichtsstand, Gültigkeit Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns ist Ettlingen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Diese Verkaufsbedingungen sind gültig ab dem 01.02.2012 und ersetzen alle vorhergehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Seite 5 von 5