Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Viatron GmbH – Stand 01.012012
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.2012)
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen unabhängig von der Rechtsnatur
der geschlossenen Verträge ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne nochmalige
ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich und ausnahmslos widersprochen.
Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag durch den Auftragnehmer in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des
Auftragnehmers vorbehaltlos ausgeführt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Regelungen dieser Bedingungen für Kaufleute/Unternehmer gelten auch für juristische
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und bis zur Annahme unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
sind.
2.2 Abweichungen von Beschreibungen und Angaben im Zuge des technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten.
2.3 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder
Werkvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch
Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung des bestellten Produkts
innerhalb der gleichen Frist annehmen.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Ettlingen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Soweit wir gegenüber Kunden, die Kaufmann im Sinne des Gesetzes
sind, ein Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung abgeben, ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer in dem jeweils genannten Preis nicht eingeschlossen, soweit nicht anders
bezeichnet.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung und verlängern
sich bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind
zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei
unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Der Käufer/Auftraggeber ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des
Werkes verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
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4.5 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen
des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des
Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur
Bezeichnung der Bestellung des bestellten Kaufgegenstandes Produktkennziffern und –
nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die
Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
4.6 Die Übergabe des Gegenstandes des Auftrages, sowie Einbauten und Reparaturen
erfolgen grundsätzlich in unserem Betrieb. Holt der Vertragspartner den
Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung – bei
Reparaturen, die an einem Arbeitstag ausgeführt werden, innerhalb von zwei Tagen – ab,
kann der Gegenstand anderweitig auf Kosten und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Die Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
5.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Sie geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen oder die deutsche Grenze überschritten hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht
die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf
diesen über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und Kosten des Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (5.2)
nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff.
5).
6.2 Werden Betriebs- und Installationsanweisungen nicht befolgt oder die Installation
durch ungeschultes Personal ausgeführt oder technische Änderungen vorgenommen,
entfällt die Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er die fristgerechte
Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Das gilt auch, wenn eine andere als die
vereinbarte Ware oder eine andere als die vereinbarte Menge von Waren geliefert
worden ist, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich
abweicht, dass die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachtet werden
musste.
6.4 Bei Fehlerhaftigkeit des Kaufgegenstandes (6.1) wird der Käufer das schadhafte Teil
bzw. Gerät zur Reparatur an uns einsenden.
6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, insbesondere Minderung, Kündigung und Schadenersatz, insbesondere bei
Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, letztere (Schadenersatz) beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch
für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung
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vertraglicher Nebenpflichten, insbesondere für Mangelfolgeschäden und aus sonstigen
Rechtsgründen. Der Schadenersatzanspruch ist der Höhe nach bei Vorliegen einfacher und
mittlerer Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren Schaden (Wert der Lieferung) begrenzt.
Demgemäß ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen
Mängelbeseitigung beruht, ist er auf die Höhe der üblicher Weise anfallenden
Mängelbeseitigungskosten beschränkt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auch
insoweit, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ausgeschlossen; insoweit haftet der
Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind,
es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und / oder
Gesundheit.
6.6 Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung, die nach unserer Wahl auch in
Ersatzlieferung bestehen kann, ist der Käufer zur Herabsetzung der Vergütung oder nach
seiner Wahl zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Zur Nachbesserung sind wir nur
dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.
6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
6.8 Unsere Produkte dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht in solchen
Bereichen eingesetzt werden, in denen durch eine Fehlfunktion menschliches Leben oder
große Sachwerte gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für den Einsatz im medizinischen
Bereich. Verstöße führen zum Verlust jeglicher Ersatzansprüche.
6.9 Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht
die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmängelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der
Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige
Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
6.10 Im Falle jeglicher technischer Veränderung oder Erweiterung in Form und Art der
verkauften Sache, ist eine Sachmängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für eine nicht bestimmungsgerechte Verwendung und einen nicht
bestimmungsgerechten Gebrauch der vom Verkäufer veräußerten Sache.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen vor.
7.2 Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns
übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt
der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer
die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der
Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten
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hierfür trägt der Käufer, der auch für Schäden einzustehen hat, die aus der Verletzung
dieser Pflichten resultieren.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf.
Abtretung des Herausgebeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag. Dasselbe gilt, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird und dadurch unsere Ansprüche
gefährdet werden. In diesen Fällen können wir die Ermächtigung zur Veräußerung der
gelieferten Sachen und zur Einziehung der an uns abgetretenen Geldforderungen
widerrufen und die Forderung selbst einziehen.
7.6 Bei werkvertraglichen Leistungen steht uns wegen unserer Forderung aus dem Vertrag
ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unserem Besitz gelangten
Gegenständen zu. Es entsteht auch für frühere Forderungen, die mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Ansonsten gilt das vertragliche Pfandrecht
nur, soweit Forderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der
Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt
die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung mit Nachfristsetzung an die letzte, uns
bekannte Anschrift des Auftraggebers/Käufers.
8. Zahlung
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsbedingungenen. Bei Erstgeschäften und internationalem Handel
gilt, wenn nicht anders vereinbart, Zahlung per Vorkasse netto oder per Nachnahme.
8.2 Wir sind berechtigt, zunächst auf die älteste Schuld anzurechnen. Dabei werden die
Zahlungen auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
angerechnet (§ 367 BGB).
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt auf die jeweilige
Restschuld Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir keinen
höheren Verzugszins nachweisen können.
8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände benannt, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus
dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
9. Schutz- oder Urheberrechte
9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von
gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
hingewiesen wird. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des
Inhabers der Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln,
soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt
sind. Sodann werden wir dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen.
Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Gründen nicht möglich ist, werden wir nach
eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht
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verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages
für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung
entsprechendes.
9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber alle Ansprüche verteidigen bzw. freistellen,
welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben
oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert.
9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind
nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht
übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen
ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen –
ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als
Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf
Kopien anzubringen.
10. Export
Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf u. U. behördlicher Genehmigung.
Der Käufer wird für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen
selbst sorgen.
11. Erfüllungsort
11.1 Erfüllungsort ist Ettlingen. Für alle mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Klagen
wird ausschließlich Ettlingen als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Käufer Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG (UNKaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen lückenhaft, nichtig oder unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu
ergänzen, dass der beabsichtigte wirt- schaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst gleichwertig erreicht wird. Bei der Ausfüllung von Regelungslücken gelten
ergänzend und in dieser Reihenfolge
a)
sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Vorschriften des HGB und sodann
des BGB,
b)
bei Nichtkaufleuten die Vorschriften des BGB.
13. Gerichtsstand, Gültigkeit
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns
ist Ettlingen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Diese Verkaufsbedingungen sind gültig ab dem 01.02.2012 und ersetzen alle
vorhergehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
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