Merkblatt - Seite 1 Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Begriff Kurzerklärung Kommunikation im Geschäftsverkehr Grundsätzlich ist zu beachten: Zeit der Mitarbeiter ist Geld, d.h. immer überlegen, ob die für die Kommunikation investierte Zeit in einem sinnvollen Verhältnis zu dem damit verbundenen Geschäft steht. Sinnvoll ist es, die Kommunikation so schnell und unkompliziert abzuwickeln, wie nur möglich, ohne Kunden zu verärgern oder wichtige Informationen außer Acht zu lassen. Formen der Kommunikation im Geschäftsverkehr mündlich Nachteil: man hat keine schriftlichen Beweise persönliche Kommunikation - ist teuer, wenn Wege zurück gelegt werden müssen (braucht Zeit) - sinnvoll, wenn der der Kommunikationspartner vor Ort ist oder es um Vertrauensaufbau oder um größere Geschäfte geht telefonische Kommunikation - schnell und billig, falls andernfalls Wege zurückgelegt werden müssten, sinnvoll ist es, sich eine Telefonnotiz (Aktennotiz) über das Gespräch zu machen (Nachvollziehbarkeit) schriftlich Vorteil: Beweisbarkeit und bessere Nachvollziehbarkeit Papierform Brief – teuer, vor allem wenn er individuell formuliert ist Formular – spart Zeit (daher einfacher, schneller, billiger) Fax (Vorteil – Sendebestätigung) elektronisch E-Mail – schnell und billig (kostet weniger Zeit als Brief), jedoch keine Originalunterschrift (außer elektronische Signatur, nicht so verbreitet) Formular im Web (schnell, einfach, mit eindeutigen Informationen) Schriftverkehr Anfrage geht vom Käufer aus, man unterscheidet allgemeine Anfrage (nach Prospekten, Katalogen ohne konkrete Kaufabsicht) spezielle (bestimmte) Anfrage (nach konkreten Produkten, mit konkretem Kaufinteresse und genauen Angaben, was der Käufer möchte) Angebot geht vom Verkäufer aus, man unterscheidet das bindende Angebot - ist von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet - enthält genaue Angaben zu Warenart, Preis und Menge - der Verkäufer lässt eindeutig erkennen, dass er verkaufen will das freibleibende Angebot, mit Freizeichnungsklausel, z.B. - solange der Vorrat reicht - ... wir bieten unverbindlich (freibleibend) an - Preisänderungen vorbehalten angebotähnliche Sonderformen (nicht bindend) Prospekte, Kataloge, Flugblätter (nicht an eine bestimmte Peson gerichtet) Merkblatt - Seite 2 Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Schriftverkehr Bindefrist von Angeboten wenn im Angebot eine Frist angegeben ist - gilt diese Frist wenn im Angebot keine Frist angegeben ist, gilt - bei mündlichen Angeboten – keine Überlegungsfrist - bei schriftlichen Angeboten – doppelte Beförderungszeit und angemessene Überlegungsfrist Bestellung geht vom Käufer aus - kann mündlich oder schriftlich erfolgen - muss zumindest die gesetzlichen Bestandteile (Warenart, Preis und Menge) erhalten - liegt kein Angebot vor (in Form eines bindende oder Kataloge), kommt der KV erst zustande, wenn der Verkäufer zustimmt (übereinstimmende Willenserklärung) Formen: - individuelle Bestellung (telefonisch oder per Brief, E-Mail...) - anhand vorgegebener Formulare (Bestellkarten, Bestell-Formulare in Katalogen, Online-Formulare in Webshops) Auftragsbestätigung wird vom Verkäufer erstellt ist nicht zwingend vorgesehen, es kann auch sofort geliefert werden. Eine Auftragsbestätigung ist sinnvoll: - wenn der Käufer mündlich, telefonisch oder per Internet bestellt hat (schriftlicher Bestätigung der Bestellung) - wenn der Käufer bestellt hat, ohne dass vorher kein konkretes Angebot erstellt wurde - bei umfangreicheren, komplizierten Aufträgen, wo sicher gestellt werden soll, dass die Bestellung richtig interpretiert wurde Lieferschein wird vom Verkäufer ausgestellt enthält neben Verkäufer und Käufer die Warenart und die gelieferte Menge (nicht jedoch die Preise) wird meist zweifach ausgestellt - 1. Exemplar: Lieferschein (behält der Käufer) - 2. Exemplar: Gegenschein (auf diesem bestätigt der Käufer die Übernahme der Lieferung, nach Kontrolle) Rechnung wird vom Verkäufer erstellt unterliegt genauen gesetzlichen Vorgaben (Umsatzsteuergesetz) dort ist geregelt, welche Bestandteile eine Rechnung aufweisen muss (andernfalls hat der Käufer kein Recht auf Vorsteuerabzug – falls er Unternehmer ist) Kleinbetragsrechnung (unter € 150,-- inkl. USt) haben weniger (nur fünf) gesetzliche Bestandteile Rechnungen werden nicht unterschrieben (Unterschrift auf der Rechnung wird als Quittung – Zahlungsbestätigung gewertet)