Merkblatt - Seite 1 Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Begriff Kurzerklärung Kommunikation im Geschäftsverkehr Grundsätzlich ist zu beachten: Zeit der Mitarbeiter ist Geld, d.h. immer überlegen, ob die für die Kommunikation investierte Zeit in einem sinnvollen Verhältnis zu dem damit verbundenen Geschäft steht. Sinnvoll ist es, die Kommunikation so schnell und unkompliziert abzuwickeln, wie nur möglich, ohne Kunden zu verärgern oder wichtige Informationen außer Acht zu lassen. Merkblatt – Seite 2 - ANFRAGE Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Schriftverkehr Anfrage geht vom Käufer aus, man unterscheidet allgemeine Anfrage (nach Prospekten, Katalogen ohne konkrete Kaufabsicht) spezielle (bestimmte) Anfrage (nach konkreten Produkten, mit konkretem Kaufinteresse und genauen Angaben, was der Käufer möchte) Aufbau der Anfrage 1. Anlass des Schreibens z.B.: Wir planen die Anschaffung von …… Wir benötigen für …… 2. Anliegen formulieren (was genau erwarte ich vom Geschäftspartner), evtl. mit Begründung Daher ersuchen wir sie…., uns ein Angebot über, einen Katalog,… zu schicken Bitte erstellen Sie uns ein Angebot über….. Geben Sie Ihre Zahlungs- und Lieferbedingungen bekannt. Merkblatt – Seite 3 - ANGEBOT Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Schriftverkehr Angebot geht vom Verkäufer aus, man unterscheidet 2 Arten : unverlangtes (z.B::Sonderangebote) und verlangtes Angebot (Antwort auf eine ANFRAGE) das bindende Angebot - ist von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet enthält genaue Angaben zu Warenart (Qualität), Preis und Menge - der Verkäufer lässt eindeutig erkennen, dass er verkaufen will angeb das freibleibende Angebot, mit Freizeichnungsklausel, z.B. - solange der Vorrat reicht - ... wir bieten unverbindlich (freibleibend) an - Preisänderungen vorbehalten angebotsähnliche Sonderformen (nicht bindend) Prospekte, Kataloge, Flugblätter (nicht an eine bestimmte Person gerichtet) Bindefrist von Angeboten wenn im Angebot eine Frist angegeben ist - gilt diese Frist – bei größeren Geschäften von Bedeutung wenn im Angebot keine Frist angegeben ist, gilt - bei mündlichen Angeboten (Anwesende)– keine Überlegungsfrist - bei schriftlichen Angeboten – doppelte Beförderungszeit (Dauer der Briefsendung) und angemessene Überlegungsfrist Aufbau des Angebots 1. Auf Anfrage Bezug nehmen Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage und unterbreiten Ihnen folgendes, bis ….. verbindliches Angebot: Vielen Dank für Ihre Anfrage vom …… 2. genaue Angaben zu Warenart, Preis und Menge, Zahlungs- und Leiferbedingungen staffelförmige Aufzählung von Artikel, Preis, Lieferbed., Zahlungsbed. Wir bieten Ihnen …staffelförmige Auflistung von Artikel, Preis, Lieferbed., Zahlungsbed. an 3. Bindung und Dauer der Bindung (bereits im ersten Teil: bis ….. verbindliches Angebot) Das Angebot ist bis ……. bindend. 4. Schluss Bitte prüfen Sie unser Angebot. Wir hoffen, dass es Ihren Vorstellungen entspricht und freuen uns auf Ihre Bestellung Wir freuen uns auf Ihre Bestellung Merkblatt - Seite 4 Kommunikation im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Schriftverkehr Bestellung geht vom Käufer aus - kann mündlich oder schriftlich erfolgen - muss zumindest die gesetzlichen Bestandteile (Warenart, Preis und Menge) erhalten - liegt kein Angebot vor (in Form eines bindende oder Kataloge), kommt der KV erst zustande, wenn der Verkäufer zustimmt (übereinstimmende Willenserklärung) Formen: - individuelle Bestellung (telefonisch oder per Brief, E-Mail...) - anhand vorgegebener Formulare (Bestellkarten, Bestell-Formulare in Katalogen, Online-Formulare in Webshops) Auftragsbestätigung wird vom Verkäufer erstellt ist nicht zwingend vorgesehen, es kann auch sofort geliefert werden. Eine Auftragsbestätigung ist sinnvoll: - wenn der Käufer mündlich, telefonisch oder per Internet bestellt hat (schriftlicher Bestätigung der Bestellung) - wenn der Käufer bestellt hat, ohne dass vorher kein konkretes Angebot erstellt wurde - bei umfangreicheren, komplizierten Aufträgen, wo sicher gestellt werden soll, dass die Bestellung richtig interpretiert wurde Lieferschein wird vom Verkäufer ausgestellt enthält neben Verkäufer und Käufer die Warenart und die gelieferte Menge (nicht jedoch die Preise) wird meist zweifach ausgestellt - 1. Exemplar: Lieferschein (behält der Käufer) - 2. Exemplar: Gegenschein (auf diesem bestätigt der Käufer die Übernahme der Lieferung, nach Kontrolle) Rechnung wird vom Verkäufer erstellt unterliegt genauen gesetzlichen Vorgaben (Umsatzsteuergesetz) dort ist geregelt, welche Bestandteile eine Rechnung aufweisen muss (andernfalls hat der Käufer kein Recht auf Vorsteuerabzug – falls er Unternehmer ist) Kleinbetragsrechnung (unter € 150,-- inkl. USt) haben weniger (nur fünf) gesetzliche Bestandteile Rechnungen werden nicht unterschrieben (Unterschrift auf der Rechnung wird als Quittung – Zahlungsbestätigung gewertet)