Zahnarztpraxis Dr. Herrmann Bachstraße 40 40764 Langenfeld Tel.: 02173/72031 Wann bezahlt die gesetzliche Krankenkasse eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose? Da eine zahnärztliche Behandlung möglichst schmerzfrei ablaufen soll, bekommen Sie in vielen Fällen von mir eine schmerzausschaltende Spritze. Diese örtliche Betäubung ist in den allermeisten Fällen völlig ausreichend. Zudem wird sie für fast alle Anwendungszwecke von den Krankenkassen bezahlt. Es gibt aber auch Maßnahmen, die unter Vollnarkose durchgeführt werden, da sie aufwendiger sind. Eine Vollnarkose stellt für den Körper allerdings auch eine größere Belastung dar und wird nur in bestimmten Fällen von den Krankenkassen übernommen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Nachfolgend sind die anerkannten Notwendigkeiten aufgelistet: - Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können. Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen. Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können. Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen. Patienten, bei denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann. Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wird dennoch eine Entfernung aller vier Weisheitszähne in einer Sitzung gewünscht, kann eine Vollnarkose sinnvoll sein. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchzuführen. Die Kosten für den Anästhesisten betragen in etwa 250€. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Dr. Wolfram Herrmann und Team