Qualitätssicherung Handbuch Sponsoring NLA Gültigkeit während Saison 2015/16 Kontrolle vor Ort: Datum / Ort / Spielhalle: Meisterschaftsspiel (Heim/Gast): gegen Kontrollierende Person (NLK oder GS): Kontrollierter Verein: erfüllt nicht erfüllt ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Erster Verstoss (CHF 500.00) pro Wiederholungsfall (CHF 1‘000.00) ☐ ☐ ☐ Erster Verstoss (CHF 500.00) pro Wiederholungsfall (CHF 1‘000.00) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ [gem. Weisung Mobiliar Topscorer Saison 2015/2016] Erster Verstoss (CHF 500.00) Pro Wiederholungsfall (CHF 1‘000.00) Korrekte Umsetzung Kommunikation „Topscorer“ - Logo in Matchprogramm - Nennung des Topscorers Erster Verstoss (CHF 50.00) pro Wiederholungsfall (CHF 100.00) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kontrollpunkte Korrektes Anbringen der Bandenkleber Die Mobiliar [gem. Punkt 4.1.] Korrektes Anbringen der Bandenkleber Superfinal [gem. Punkt 4.1.] Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot: - Version/Art (positiv/negativ, Version) - Grösse - Platzierung Die Mobiliar Anzahl/Busse Erster Verstoss (CHF 150.00) pro Wiederholungsfall (CHF 250.00) Erster Verstoss (CHF 150.00) pro Wiederholungsfall (CHF 250.00) N/A Bemerkungen [gem. Punkt 4.2./4.3.] Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot: - Version/Art (positiv/negativ, Version) - Grösse - Platzierung Indoor Sports [gem. Punkt 4.2./4.3.] Tragen des korrekten Topscorer-Trikots während der gesamten Spieldauer [gem. Topscorer Manual] Präsenz im Eingangsbereich [gem. Punkt 4.4.] Negativäusserungen [gem. Punkt 9] Erster Verstoss (CHF 150.00) pro Wiederholungsfall (CHF 250.00) ist im Einzelfall zu beurteilen Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16 Nationalligakomitee / September 2015 1/3 Kontrolle von Geschäftsstelle swiss unihockey: Datum: Kontrollierende Person: Kontrollierter Verein: erfüllt nicht erfüllt Erster Verstoss (CHF 500.00) pro Wiederholungsfall (CHF 1‘000.00) ☐ ☐ ☐ Erster Verstoss (CHF 500.00) pro Wiederholungsfall (CHF 1‘000.00) ☐ ☐ ☐ Erster Verstoss (CHF 50.00) pro Wiederholungsfall (CHF 100.00) ☐ ☐ ☐ Erster Verstoss (CHF 50.00) pro Wiederholungsfall (CHF 100.00) ☐ ☐ ☐ Kontrollpunkte Anzahl/Busse Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot: - Version/Art (positiv/negativ, Version) - Grösse - Platzierung Die Mobiliar N/A Bemerkungen [gem. Punkt 4.2./4.3.] Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot: - Version/Art (positiv/negativ, Version) - Grösse - Platzierung Indoor Sports [gem. Punkt 4.2./4.3.] Logo der Hauptpartner von swiss unihockey auf der Vereins-Website inkl. Verlinkung Die Mobiliar [gem. Punkt 4.5.] Logo der Hauptpartner von swiss unihockey auf der Vereins-Website inkl. Verlinkung Indoor Sports [gem. Punkt 4.5.] Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16 Nationalligakomitee / September 2015 2/3 Beanstandungen / Bemerkungen: Beweismittel: Beilage: Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann der sanktionierte Verein innert 10 Tagen ab Empfang (Zustelldatum) per Mail ([email protected]) Beschwerde gegen die Kontrolle und/oder einzelne Punkte führen. Die Beschwerde hat den / die Punkte aufzuführen, wogegen Beschwerde erhoben wird. Ebenso sind, wo möglich, Beweismittel zu erbringen. Der Eingang der Beschwerde wird per Mail bestätigt. Das Nationalligakomitee wird sich anlässlich ihrer nächsten Sitzung mit der Beschwerde auseinandersetzen und der Beschwerdepartei eine entsprechende Antwort zukommen lassen. Bei einem allfälligen Weiterzug an die Disziplinarkommission / Verbandsgericht gilt folgendes: Gegen den Entscheid des Nationalligakomitees kann innert 10 Tagen ab Empfang des Entscheides (Zustelldatum) beim Verbandsgericht swiss unihockey (Geschäftsstelle swiss unihockey, Haus des Sports, z.H. VG, Thalgut-Zentrum 27, 3063 Ittigen ) schriftlich Rekurs geführt werden. Der Rekurs ist nach Art. 24 des Rechtspflegereglements (RPR) einzureichen, hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung der Begehren und die Beweismittel in vierfacher Ausführung zu enthalten. Es sind der Entscheid des Nationalligakomitees sowie die dazugehörige Nachricht beizulegen und es ist innert der Rekursfrist ein Betrag von CHF 500.00 als Kostenvorschuss an die Zentralkasse swiss unihockey (PC 3018879-7) zu überweisen. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist dem Rekurs beizulegen. Verteiler: - Kontrollierter Verein Vertreter Nationalligakomitee Geschäftsstelle swiss unihockey (Nationalliga und Sponsoring) Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16 Nationalligakomitee / September 2015 3/3