Bussenkatalog zum Sponsoring-Handbuch NLA

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Qualitätssicherung Handbuch Sponsoring NLA
Gültigkeit während Saison 2015/16
Kontrolle vor Ort:
Datum / Ort / Spielhalle:
Meisterschaftsspiel (Heim/Gast):
gegen
Kontrollierende Person (NLK oder GS):
Kontrollierter Verein:
erfüllt
nicht
erfüllt
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Erster Verstoss
(CHF 500.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 1‘000.00)
☐
☐
☐
Erster Verstoss
(CHF 500.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 1‘000.00)
☐
☐
☐
☐
☐
☐
[gem. Weisung Mobiliar Topscorer
Saison 2015/2016]
Erster Verstoss
(CHF 500.00)
Pro Wiederholungsfall
(CHF 1‘000.00)
Korrekte Umsetzung Kommunikation „Topscorer“
- Logo in Matchprogramm
- Nennung des
Topscorers
Erster Verstoss
(CHF 50.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 100.00)
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Kontrollpunkte
Korrektes Anbringen der
Bandenkleber
Die Mobiliar [gem. Punkt 4.1.]
Korrektes Anbringen der
Bandenkleber
Superfinal [gem. Punkt 4.1.]
Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot:
- Version/Art (positiv/negativ, Version)
- Grösse
- Platzierung
Die Mobiliar
Anzahl/Busse
Erster Verstoss
(CHF 150.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 250.00)
Erster Verstoss
(CHF 150.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 250.00)
N/A
Bemerkungen
[gem. Punkt 4.2./4.3.]
Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot:
- Version/Art (positiv/negativ, Version)
- Grösse
- Platzierung
Indoor Sports
[gem. Punkt 4.2./4.3.]
Tragen des korrekten
Topscorer-Trikots während
der gesamten Spieldauer
[gem. Topscorer Manual]
Präsenz im
Eingangsbereich
[gem. Punkt 4.4.]
Negativäusserungen
[gem. Punkt 9]
Erster Verstoss
(CHF 150.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 250.00)
ist im Einzelfall zu
beurteilen
Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16
Nationalligakomitee / September 2015
1/3
Kontrolle von Geschäftsstelle swiss unihockey:
Datum:
Kontrollierende Person:
Kontrollierter Verein:
erfüllt
nicht
erfüllt
Erster Verstoss
(CHF 500.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 1‘000.00)
☐
☐
☐
Erster Verstoss
(CHF 500.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 1‘000.00)
☐
☐
☐
Erster Verstoss
(CHF 50.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 100.00)
☐
☐
☐
Erster Verstoss
(CHF 50.00)
pro Wiederholungsfall
(CHF 100.00)
☐
☐
☐
Kontrollpunkte
Anzahl/Busse
Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot:
- Version/Art (positiv/negativ, Version)
- Grösse
- Platzierung
Die Mobiliar
N/A
Bemerkungen
[gem. Punkt 4.2./4.3.]
Werbung/Logos auf Matchtrikots inkl. TopscorerTrikot:
- Version/Art (positiv/negativ, Version)
- Grösse
- Platzierung
Indoor Sports
[gem. Punkt 4.2./4.3.]
Logo der Hauptpartner von
swiss unihockey auf der
Vereins-Website inkl. Verlinkung
Die Mobiliar [gem. Punkt 4.5.]
Logo der Hauptpartner von
swiss unihockey auf der
Vereins-Website inkl. Verlinkung
Indoor Sports [gem. Punkt 4.5.]
Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16
Nationalligakomitee / September 2015
2/3
Beanstandungen / Bemerkungen:



Beweismittel:



Beilage:



Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann der sanktionierte Verein innert 10 Tagen ab Empfang (Zustelldatum) per Mail
([email protected]) Beschwerde gegen die Kontrolle und/oder einzelne Punkte führen. Die
Beschwerde hat den / die Punkte aufzuführen, wogegen Beschwerde erhoben wird. Ebenso sind, wo möglich, Beweismittel zu erbringen. Der Eingang der Beschwerde wird per Mail bestätigt.
Das Nationalligakomitee wird sich anlässlich ihrer nächsten Sitzung mit der Beschwerde auseinandersetzen
und der Beschwerdepartei eine entsprechende Antwort zukommen lassen.
Bei einem allfälligen Weiterzug an die Disziplinarkommission / Verbandsgericht gilt folgendes:
Gegen den Entscheid des Nationalligakomitees kann innert 10 Tagen ab Empfang des Entscheides (Zustelldatum) beim Verbandsgericht swiss unihockey (Geschäftsstelle swiss unihockey, Haus des Sports, z.H. VG,
Thalgut-Zentrum 27, 3063 Ittigen ) schriftlich Rekurs geführt werden. Der Rekurs ist nach Art. 24 des
Rechtspflegereglements (RPR) einzureichen, hat einen Antrag, die Darstellung des Sachverhaltes, eine
Begründung der Begehren und die Beweismittel in vierfacher Ausführung zu enthalten. Es sind der Entscheid des Nationalligakomitees sowie die dazugehörige Nachricht beizulegen und es ist innert der Rekursfrist ein Betrag von CHF 500.00 als Kostenvorschuss an die Zentralkasse swiss unihockey (PC 3018879-7) zu überweisen. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist dem Rekurs beizulegen.
Verteiler:
-
Kontrollierter Verein
Vertreter Nationalligakomitee
Geschäftsstelle swiss unihockey (Nationalliga und Sponsoring)
Qualitätssicherung Sponsoring Handbuch NLA Saison 2015/16
Nationalligakomitee / September 2015
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