Nutzungsvertrag GHG - Airsoft 1.0 Spieler: 1.0 Jede der auf dem Gelände anwesenden Personen gilt als Spieler. 1.1 Jeder Spieler hat sich an dieses Regelwerk zu halten. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen genehmigt werden. 2.0 Außerhalb des Spielfeldes: „Safety Zone“: 2.0 Die Waffen müssen in einem verschlossenen Behälter in die „Safety Zone“ transportiert werden, das Behältnis muss bis dahin mit einem Vorhängeschloss, nach deutschem Recht, verschlossen sein. 2.1 Die „Safety Zone“ stellt der am Spielfeld angrenzende halbe Fußballplatz dar. 2.2 In der „Safety Zone“ darf kein Magazin in der Waffe sein. 2.3 Das Schießen ist nur in der gekennzeichneten Einschiesszone, in Richtung Erdwall erlaubt. 2.4 Das Spielgelände ist das Gelände östlich des 1. Fußballplatzes. 2.5 Genutzt werden darf die Fläche bis auf einen Randstreifen von 10m zum Weg der zu den Liegenschaften führt (Gemessen vom Weg in den Wald). 2.6 Auf dem Weg darf geparkt werden, es muss aber eine freie Zufahrt zum Vereinsheim jederzeit gewährleistet sein. 2.7 Es darf nur die Zufahrt zum Vereinsheim des ESV Maschen befahren werden. 2.8 Rauchen ist nur in den Raucherzonen erlaubt. 3.0 Beginn und Ende einer Spielrunde: 3.1 Nach einem Treffer verlässt jeder Spieler nach Aussprache eines deutlichen “Hit“ nach Punkt 6 das aktive Spielfeld und setzt die Schutzbrille erst ab, wenn er das Spielfeld verlassen hat. 3.2 Eine Runde fängt bei einem eindeutigen Zeichen an und hört erst auf, wenn der letzte Spieler das Spielfeld verlassen hat, bzw. bei höherer Gewalt, nach einer vorher festgelegten Zeit oder bei Verletzungen. 3.3 Bei Verletzungen ist eine sofortige Spielunterbrechung durch lautes Rufen / Funk einzuleiten und jeder Spieler ist verpflichtet erforderliche Erste Hilfe Maßnahmen durchzuführen. Erst nach Abklärung der Lage darf das Spiel fortgesetzt werden. 4.0 Gewalt / Schadensfall „Wir sind ein friedlicher Verein und wollen dies auch bleiben.“: 4.1 Jegliche Art von Gewalt in verbaler und physischer Form ist untersagt. 4.2 Zuwiderhandlung kann und wird mit Spielausschluss geahndet. 4.3 Sachschäden von Eigentum anderer muss vom Schadensverursacher beglichen werden. 4.4 Schadensersatz ist unverzüglich zu leisten ggf. nach Absprache. 4.5 Eigentum Dritter ist zu achten und nur auf Anfrage und Genehmigung zu berühren / nutzen. 4.6 Diebstahl führt zum sofortigen Ausschluss und wird zur Anzeige gebracht. 4.7 Sachschäden, die am überlassenen Material oder Platz auftreten, sind im vollen Umfang zu tragen. 5.0 Sicherheit: 5.1 Jeder Spieler ist verpflichtet stets einen ausreichenden Augenschutz in Form einer ballistischen Schutzbrille zu tragen. 5.2 Spieler, die keinen oder keinen ausreichenden Augenschutz in Form einer ballistischen Schutzbrille verwenden sind vom Spiel ausgeschlossen. 5.3 Jeder Mitspieler ist für seine eigene Unversehrtheit verantwortlich. 5.4 Es wird jedem Spieler nahegelegt, weiteren Schutz (z.B.: Helme, Ohrenschutz, Tiefschutz, Schutzwesten, Handschuhe, Gesichtsschutz, Knie- und Ellenbogenschoner, geeignetes Schuhwerk usw.) zu verwenden. 5.5 Jeder Mitspieler hat sich so zu verhalten, dass er sich und seine Mitspieler nicht verletzt bzw. gefährdet. 5.6 Von jedem Spieler wird erwartet, dass er schwere Krankheiten bekannt gibt, die beim Spielen eintreten können, damit schnell Hilfe geleistet werden kann. Diese werden von der Vereinsleitung vertraulich behandelt. 6.0 Treffer: 6.1 Ein Treffer gilt als Treffer, wenn das Projektil auf direktem Wege den Gegner trifft. 6.2 Treffer, die von einem anderen Objekt abgelenkt worden sind, gelten nicht als Treffer. 6.3 Ein Treffer ist deutlich durch einem Ausruf von "Hit" und dem Heben eines Armes erkennbar für den Schützen gemacht zu werden. 6.4 Friendly Fire gilt als Treffer. 6.5 Bei Missbrauch oder absichtlicher Unterlassung der Hit-Regel werden Konsequenzen, je nach Ausmaß des Verstoßes, eingeleitet. 6.6 Es gilt die Schützen-Regel. Der Schütze bekommt Recht, wenn er sich seines Treffers sicher ist und dieser auch physikalisch möglich gewesen war. 6.7 Kopftreffer sind zu vermeiden. 7.0 Ausrüstung: 7.1 Optische Hilfsmittel, wie Nachtsichtgeräte oder Ähnliches, sind erlaubt und dürfen, dem deutschen Gesetz entsprechend, verwendet werden. 7.2 Airsoft 40mm Granaten sind uneingeschränkt verwendbar, jedoch müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden. 7.3 Rauchmittel und pyrotechnische Hilfsmittel sind verboten. 8.0 Waffen und Munition: 8.1 Messer sowie Bajonette sind erlaubt und dürfen geführt werden, Bajonette dürfen nicht aufgepflanzt werden. 8.2 Es sind vorrangig Biokugeln Kaliber 6mm zu verwenden. Alle Waffen müssen dem deutschen Recht entsprechen. 8.3 Alle Waffen sollten vor Spielbeginn mit den im Spiel verwendeten Kugeln gechront werden, um die Tagesleistung zu ermitteln. Die eigentliche Überprüfung der Waffen durch die Orga findet spontan im Spiel statt. Wird dann dort ein Regelverstoß nach 8.4 festgestellt, tritt ein sofortiges Platzverbot in Kraft. 8.4 Die Sicherheitsabstände, Waffenleistungen und Waffenklassifizierungen sind wie folgt einzuhalten: - Es werden keine Toleranzen gewährt - SSG: 3,2J max. + Sicherheitsabstand 30m + Repetierer + min.4x Zielfernrohr - DMR: 2,7J max. + Sicherheitsabstand 25m + min.4x Zielfernrohr + min. 1m Gesamtlänge + min. 50cm Innenlauf (ohne SD als Verlängerung) + Es darf nur gezieltes Einzelfeuer abgegeben werden + Dubletten sind untersagt + Spammen ist untersagt - Sturmgewehr: 1,8J - max. + Sicherheitsabstand 20m - MP/PDW/Shotgun: 1,5J max. + Sicherheitsabstand 15m - Pistole (Backup): 1,2J max. + Sicherheitsabstand 10m - Automatik 0,5J: 0,5J max. + Sicherheitsabstand 10m - Bang-Regel: 0m bis 10m 8.5 Ab einer Waffenleistung von über 1,2J muss eine Backup mit max. 1,2J auf dem Spielfeld mitgeführt und wenn nötig eingesetzt werden. 8.6 Die Sicherheitsabstände gelten für die Waffenklassen und unabhängig der tatsächlichen Leistung der einzelnen Waffe. 8.7 Der Ausruf "Bang" ersetzt lediglich den Schuss, es muss dennoch gezielt werden. 8.8 Es dürfen keine Blei-, Stahl-, Glas-, BBBMax- oder Alu-Kugeln verwendet werden. 9.0 Waffenhandhabung: 9.1 Außerhalb des nicht aktiven Spielfeldes und der Einschusszone darf nicht geschossen werden und es darf sich kein Magazin in der Waffe befinden. 9.2 Nach jeder Runde ist die Waffe zu entspannen (GBBs), der Lauf zu entleeren und wenn technisch möglich, die Waffe zu sichern. 9.3.0 Die 6 goldenen Regeln der Waffenhandhabung sind zu beachten. 9.3.1 Eine Waffe ist immer so zu behandeln, als ob sie geladen wäre. 9.3.2 Mit dem Lauf ist immer in eine sichere Richtung zu zeigen. 9.3.3 Der Finger ist nur dann an den Abzug zu bringen, wenn auch wirklich geschossen werden soll. 9.3.4 Bevor man die Waffe an jemand anderen übergibt, ist sie zu sichern. 9.3.5 Wenn man eine Waffe empfängt, ist sich zu vergewissern, dass die Waffe entladen und gesichert ist. 9.3.6 Beim Schießen ist immer ein entsprechender Augenschutz zu tragen. 10.0 Gelände: 10.1.0 Alkohol ist während der Spielzeit absolut verboten. 10.1.1 Die Spielzeit endet, wenn alle Anwesenden ihre Waffen und Ausrüstung ordnungsgemäß verstaut haben. 10.1.2 Alkoholgenuss am Vortag. Die Spieltauglichkeit am nachfolgenden Tag (Spieltag)muss gewährleistet sein 0,0 Promille, wenn man das Gelände betritt. 10.2 Die Gleis- und Wallanlagen der Deutschen Bahn AG sind nicht zu betreten. 10.3 Jeder hat sich so zu verhalten, dass er andere Personen auf und um dem Gelände nicht belästigt, verängstigt, schädigt oder verletzt. 10.4 Beim Auftreten spielfremder Personen ist dies sofort durch einen deutlichen Ausruf zu melden, das Spielen sofort einzustellen und die Waffen zu sichern. 10.5 Beim Auftreten von staatlichen Ordnungskräften (Polizei, Ordnungsamt, etc.) ist der Lauf zu leeren, das Magazin zu entfernen, die Waffe zu sichern und sich kooperativ zu verhalten. 10.6 Das Betreten des Geländes ist nur gestattet wenn ein amtliches Lichtbild-Dokument mitgeführt wird. 10.7 Es darf kein Müll hinterlassen werden, offenes Feuer außerhalb der angegebenen Feuerstellen ist nicht gestattet. 10.8 Es dürfen KEINE Bekleidungen- Abzeichen von vor 1950 und von verfassungsfeindlichen Organisationen getragen werden. 11.0 Allgemeines Verhalten: 11.1 Es gilt in allen Punkten das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Schiedsstelle sind die Vereinsleiter. 11.2 Hausrechtsinhaber sind das Team GHG-AIRSOFT und die Vertreter des ESV Maschen. 12.0 Klingelkasse: 12.1 Bei Verstoß gegen die Regeln, dass Magazine außerhalb des Spielfeldes und der Einschusszone aus den Waffen zu entfernen sind oder die Schutzbrillenpflicht auf dem Spielfeld hintergeht, muss der Betroffene 5,-€ in die Teamkasse des Teams GHG-AIRSOFT einzahlen. 12.2 Wird außerhalb des Spielfeldes oder der Einschusszone geschossen, wird dieser Verstoß ebenfalls mit der Einzahlung von 5,-€ in die Teamkasse des Teams GHG-AIRSOFT geahndet. 13.0 Nutzungsvoraussetzungen für Gäste: 13.1Um das Gelände nutzen zu dürfen, bedarf es im Vorwege einer Ankündigung und einer Vorstellung des Gasts. 13.2 Alle Gäste müssen Volljährig sein. 13.3 Das PLATZREGELWERK GHG-AIRSOFT ist bindend und muss von allen Gästen befolgt und umgesetzt werden. 13.4 Team GHG-AIRSOFT behält sich vor, zeitnah unterstützend zu reagieren und zu agieren damit das Regelwerk eingehalten wird. 13.5 Sollte es zu Verstößen durch Gastspieler kommen, gibt es temporär Platzverbot oder einen permanenten Platzverweis. 13.6 Es gilt das PLATZREGELWERK GHG-AIRSOFT, die Haftungsfreistellungserklärung, Verzichtserklärung für die Teilnahme am Spielbetrieb, mit der Unterschrift anzuerkennen und zu bestätigen. 14.0 Gelände -Nutzungsendgelte pro Person: 14.1 Gastspieler pro Tag 5,-€. 14.2 Der Betrag ist im Vorfeld nach Einladung zu zahlen. 15.0 Gelände -Nutzungsendgelte für Gastteams für einen festen Tag im Monat. Kosten: 1 x 500.- € jährlich Einzelne Termine nach Vereinbarung. Die Teilnehmerzahl gilt für bis zu 40 Spielern, darüber hinaus nur nach Absprache. Eine Reinigungs- / Aufräumkaution von 50.-€ ist pro Nutzungstag zu hinterlegen. 16.0 Nutzungsdauer: Vom 01.01.2012 bis 31.12.2012. Die Nutzungsvereinbarung endet automatisch am 31.12.2012 ohne das es eine weiteren Kündigung bedarf. Alternativ 12 Monate vom Unterzeichnungstermin an. Der Vertrag umfasst dabei immer 12 Termine in 12 Monaten bei einem Termin pro Monat. Zusatzangebote nach Absprache. Die Leistungen sind im Vorfeld abzusprechen und schriftlich anzumelden. z.B. Übernachtungen auf dem Feld. 16.1 Das Benutzen der Duschen kostet 20€ und muss min. 1 Tag vorher angemeldet werden. Die Nutzung der Umkleideräume wird gestattet. Es darf in den Räumlichkeiten nicht übernachtet werden. Die Außen WCs dürfen benutzt werden, Toilettenpapier und Handtücher sind selbst zu stellen. Eine Endreinigung ist selbst durchzuführen. Anfallender Müll ist selbst wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Das Gesamte Gelände ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Weitere Zusatzangebote nach Absprache. 17.0 Kündigung / Aufhebung: Bei Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen/Regelwerk, oder vorsätzlicher Sachbeschädigung behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Team GHG-AIRSOFT behält sich ein sofortiges Sonderkündigungsrecht aller getroffenen Vereinbarungen vor, wenn der weitere Spielbetrieb untersagt wird oder wenn der Spielbetrieb nicht mehr von Team GHG-AIRSOFT weiter aufrecht erhalten werden kann. 18.0 Gesetze: Es wird sich in allen Punkten an das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Wir erkennen diese Bedingungen an und füllen jedes Mal vor Spielbeginn eine Verzichtserklärung vollständig aus. Team GHG-AIRSOFT behält sich sich das Recht vor das Regelwerk jederzeit ändern zu können. Ich bestätige mit meiner Unterschrift alle Punkte zur Kenntnis genommen zu haben und mit allen Punkten einverstanden zu sein. Der eingeladene Hauptnutzer haftet auf all seinen Veranstaltungen und Spielen für alles. Name:________________________________________Vorname:_______________________________________________ Datum: ____.____.________ Unterschrift: ____________________________ 19.0 Zusatz Teamnutzung / Hauptnutzer des Tages: Hiermit bestätige ich als Hauptnutzer für Sachschäden die am überlassenen Material oder Platz, die an den Nutzungstagen auftreten, in vollem Umfang zu haften. Meine Nutzungstage sind die im Team GHG-AIRSOFT Forum besprochenen. In der Regel der erste / zweite / dritte / vierte Samstag / Sonntag im Monat. Ich trage Sorge, dass alle anwesenden Personen das Regelwerk, Verzichts-/ Haftungsfreistellungserklärung erhalten, lesen, verstehen, mit ihrer Unterschrift bestätigen und umsetzen werden. Ich habe den Inhalt der Verzichtserklärung, des PLATZREGELWERK GHG-AIRSOFT und die Hausordnung des Geländeinhabers erhalten, gelesen und verstanden. Ich erkläre mich mit allen Punkten einverstanden. Team-Name:___________________________________________________ Name: ___________________________________ Vorname:___________________________________ Datum: ________________ Unterschrift: _____________________________________________________