Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Bestimmung der Reihenfolge der Wahlvorschläge Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit §§ 51, 59 und 67 Kommunalwahlgesetzt (KWG) hat die Landeswahlleiterin für die allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 die Reihenfolge (Nummer) der Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, die an der letzten Landtagswahl teilgenommen haben, landeseinheitlich wie folgt bestimmt: 1. Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU) 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3. DIE LINKE (Die LINKE) 4. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 6. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE) 7. Freie Demokratische Partei (FDP) 8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 9. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (DIE PARTEI) 11. Initiative Direkte Demokratie (DIREKTE DEMOKRATIE) Nimmt eine dieser Parteien an einer allgemeinen Kommunalwahl nicht teil, so bleibt die entsprechende Nummer gemäß § 30 Abs. 1 KWG frei. Nach § 30 Abs. 2 KWG bestimmt der Gemeindewahlleiter einheitlich für die Gemeinde die Reihenfolge (Nummer) der übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge, wobei der ungekürzte Name der Partei oder Wählergruppe maßgebend ist. Die gilt auch für die Ortsratswahlen. Da im Gemeindegebiet Namborn die CDU, SPD und DIE LINKE kandidieren, erhalten diese Parteien die durch die Landeswahlleiterin festgesetzten Nummern wie folgt: Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) DIE LINKE (Die LINKE) Nummer 1 Nummer 2 Nummer 3 Da die übrigen Parteien und Wählergruppen von Nr. 4 bis Nr. 11 keinen Wahlvorschlag im Gemeindegebiet eingereicht haben, bleiben diese Nummern frei. Die weiteren Nummerierungen bestimme ich gemäß § 30 Abs. 2 KWG für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich in alphabetischer Reihenfolge wie folgt: Freie Liste Namborn (FLN) Wählergruppe Hofeld-Mauschbach Namborn, den 26. März 2014 Der Gemeindewahlleiter Theo Staub (Bürgermeister) Nummer 12 Nummer 13