PRESSEMITTEILUNG Optimale Versorgung der Bürger durch Vielfalt und Wahlfreiheit Arche NetVision GmbH kämpft für ihr Recht, die Bürger der Region Altmark mit schnellem Internet versorgen zu dürfen Wilhelmshaven/ Altmark, 1. Juli 2015 – Obwohl die Mindestabschlussquote von 60 Prozent für den Start des Glasfaser-Ausbaus im Landkreis Stendal und dem Altmarkkreis Salzwedel nicht erreicht wurde, beginnt der Zweckverband Breitband Altmark (ZBA) mit dem FTTH-Projekt (Fiber-to-the-home), was die Arche Netvision GmbH (Arche.Net) sehr begrüßt. „Jetzt geht es darum, den Bürgern Wahlfreiheit zu garantieren und ein vielfältiges Angebot zu ermöglichen“, sagt Hans-Georg Klenk, Geschäftsführer von Arche.Net. Das Unternehmen hat als Pionier die Internetversorgung der Region über ein Funknetz überhaupt erst ermöglicht. Besonders glücklich war Arche.Net über die bisherige Vorgehensweise des ZBA nicht. „Wir sind durch die enge Zusammenarbeit von ZBA und DNS:Net und deren Versuche, andere Anbieter auszuschließen, erheblich geschädigt worden“, so Klenk. Schon seit Januar dieses Jahres versucht Arche.Net mit dem Zweckverband und mit DNS:Net in Verhandlungen zu treten – ohne Erfolg, teilweise sogar ohne Reaktion. Eine endgültige Frist, die dem ZBA zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Arche.Net eingeräumt wurde, ließ der ZBA am 29. Juni reaktionslos verstreichen. Dabei ging es lediglich um drei Punkte: 1. Die Vorbestellungen, die Arche.Net bereits vorliegen, sollten bei der Ermittlung der Mindestanschlussquote berücksichtigt werden. Bei teilweise nur etwas über 100 Einwohnern in den Gemeinden, hat jeder Vorvertrag erheblichen Einfluss auf die Quote. „Uns ist völlig unverständlich“, weshalb der Zweckverband diese Chance zur Erreichung der Quote nicht genutzt hat und nun statt dessen gegen seine eigenen Regeln verstößt und trotzdem das Breitbandnetz ausbaut“, sagt Hans-Georg Klenk und betont dabei, dass er gleichwohl den Ausbau begrüßt. 2. Kunden von Arche.Net sollen im Falle der Umsetzung des FTTH-Projektes zu den gleichen, nichtdiskriminierenden Bedingungen angeschlossen werden wie Kunden von DNS:Net. Sowohl gemäß den Bedingungen der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand (BRLR) als auch gemäß den Leitlinien der EU-Kommission (EU-Breitbandleitlinien) darf es keine Koppelbindung von Netzbetreiber (DNS:Net) und dem sogenannten Provider, dem Anbieter des Anschlusses, geben. „In diesem Fall hat der ZBA jedoch alles getan, um den Eindruck entstehen zu lassen, dass DNS:Net der ausschließliche Anbieter von Endkundenanschlüssen ist“, sagt Klenk. „Dagegen wehren wir uns.“ 3. Der Arche.Net soll eine angemessene Frist zur Vorvermarktung der Breitbandanschlüsse eingeräumt werden, die sich an der Frist orientiert, die auch DNS:Net gewährt wurde (mindestens vier Wochen). „Wir finden, das sind faire, leicht erfüllbare Forderungen, die vor allem den Bürgern der Region zu Gute kommen“, sagt Hans-Georg Klenk. Den Befürchtungen, dass Arche.Net wegen eines bestehenden Insolvenzverfahrens nicht liefern könne, entgegnet der amtlich bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Horn von der Hamburger Kanzlei Münzel & Böhm: „Arche.Net hat exzellente Fortführungsaussichten. Das Unternehmen erzielt aus dem laufenden Geschäft so solide Erträge, dass die Forderungen der Gläubiger abgetragen werden können und die große Chance besteht, aus eigener Kraft aus der Insolvenz heraus zu kommen.“ Arche NetVision GmbH – Pionier für das Land Die im Dezember 2001 gegründete Arche NetVision GmbH (Arche.Net) mit Sitz in Wilhelmshaven ist einer der Pioniere in der Breitbandversorgung ländlicher Räume und Spezialist für den Bau und Betrieb regionaler Breitbandnetze. Bereits seit 2005 versorgt die Arche.Net Kunden in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit schnellen Internetzugängen. Zu ihren Kunden zählen Einwohner und Gewerbetreibende von Gemeinden aus neun Bundesländern. Die Arche.Net beschäftigt derzeit 14 Mitarbeiter. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Minou Tikrani Konstruktiv PR-Beratungsgesellschaft mbH Telefon 0175 5246304 E-Mail [email protected] Diesen Pressetext als Word-Datei und als PDF sowie ein Foto von Reinhold Horn finden Sie zum Download auch unter http://konstruktiv-pr.de/archenet-altmark/