Hausordnung (04.2017) - Verein Noah Winterthur

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Heinrich Bosshard-Strasse 2  8405 Winterthur
Notzimmer Unterschlupf  Mob 076 736 12 25
Hausordnung
(04.2017)
1. Respekt
Das Ziel dieser Hausordnung ist, klare Rahmenbedingungen und Spielregeln für ein konfliktfreies Zusammenleben zu
schaffen. Die Hausordnung will nicht einengen, sondern soll Sicherheit vermitteln und dafür sorgen, dass sich Singles
so wie auch Familien mit Kindern hier wohlfühlen können. Die Bewohnenden respektieren gegenseitig ihre
Privatsphäre. Der Umgang soll mit Respekt, Wertschätzung und Toleranz geschehen. Alle Bewohner erhalten einen
abschliessbaren Schrank für Ihre Wertgegenstände zu ihrer Verfügung. Fremdes Eigentum, welches zum Haus oder
anderen gehört, ist zu respektieren.
2. Haupthaus Arche
Zimmer und Betten werden von den zuständigen Mitarbeitenden zugeteilt. Küche, Aufenthaltsräume und sanitäre
Anlagen werden vom Team regelmässig gereinigt. Die Reinigung des Zimmers ist Sache der Bewohnenden, wobei für
alle eine Mitarbeitspflicht gilt. Das Team hat jederzeit Zutritt zu allen Zimmern. Das Einhalten der Ordnung ist für alle
unerlässlich. Ausserhalb der Zimmer und der Umkleidekabinen in den Duschen ist korrekte Bekleidung Pflicht mindestens Shorts und T-Shirt über der Unterwäsche. Die Haltung von Haustieren ist aus gesundheitlichen und
hygienischen Gründen leider nicht möglich. Der Gebrauch von Kerzen ist nicht gestattet. Für die Lagerung von
Lebensmitteln stehen in der Wohnküche 5 Kühlschränke und genügend Schränke zur Verfügung. Private
Lebensmittel sollen angeschrieben sein. In den Schlafräumen ist essen nicht erlaubt und es dürfen keine
Lebensmittel gelagert werden. Bewohnende haben lediglich Zutritt zum eigenen Zimmer nicht aber zu anderen
Bewohnerzimmern. Alle Zimmer im Haupthaus im Zentrum Arche sowie in den Aussenwohnungen und in Studios
sind komplett möbliert. Deshalb können generell keine eigenen Möbel mitgebracht werden. Allgemein gilt in der
Schweiz die offizielle Nachtruhe zw. 22:00-07:00 Uhr. In Mehrbettzimmern und Gemeinschaftsräumen müssen beim
Fernsehen, Musik hören und Gamen Kopfhörer benutzt werden.
3. Externe Unterbringung
In allen externen Wohngemeinschaften, Familienwohnungen und Studios gelten sinngemäss die gleichen Regeln. Die
Wohnbegleitung erfolgt in Absprache. Die wöchentlichen Termine werden vorgängig vereinbart. Die betreuende
Person wird von der Hausleitung zugeteilt. In den Aussenwohnungen ist der/die Bewohner/Bewohnerin für das
Reinigen der Wohnräume verantwortlich. Bei mehreren Bewohnern/Bewohnerinnen wird bei der Reinigung der
öffentlichen Räume abgewechselt.
4. Zeiten
Die Haustüre ist 24 Std. abgeschlossen. BewohnerInnen erhalten einen Badge als Schlüssel, dieser darf nie an
andere weitergegeben werden. Fremden Einlass zu gewähren ist untersagt. Gäste müssen unter 076 736 12 25
angemeldet werden, sowohl in der Arche als auch in Aussenwohnungen. In den Schlafräumen gilt von 23.00 bis
07.00 Nachtruhe. Um einander nicht zu stören, soll abends der Aufenthaltsraum für Gespräche genutzt werden,
insbesondere auch für Telefongespräche. Täglich von 18.00 abends bis 06.00 morgens ist ein Teammitglied präsent
im Haupthaus und steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Eine Nachtwache schläft im Haus und kann bei
dringenden Anliegen während der Nacht angesprochen werden. BewohnerInnen der Aussenwohnungen erreichen
den Diensthabenden 7x24h telefonisch. Videoüberwacht sind die Wohngemeinschaften im Zentrum Arche, der
Tösstalstrasse 252 und in Elgg.
5. Verpflegung
Das Frühstück ist immer und in allen internen und externen Wohnsettings in den Übernachtungskosten inbegriffen
und wird von den Bewohnenden selbst zubereitet. Regelmässig werden vom Wohnbegleiter die frischen
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Lebensmittel und die Post vorbeigebracht. Gelegentlich werden Speisen am Ablaufdatum von "Tischlein Deck dich"
frisch oder tiefgekühlt gratis angeliefert, punktuell auch Resten von der KITA oder Anlässen im Haus. Tagsüber steht
die Wohnküche allen zur Verfügung. Im Haupthaus Arche ist der Strom des Herdes von 22.00 bis 05.00 Uhr
ausgeschaltet, sodass nicht gekocht werden kann. Nach Benützung der Küche muss sofort aufgeräumt und
abgewaschen werden. Geschirr gehört in die Abwaschmaschine, Pfannen und Kochgeschirr sollen von Hand
abgewaschen werden, damit der nächste Hungrige kochen kann.
6. Alkohol, Drogen und Tabak
Innerhalb aller Liegenschaften von Noah herrscht Rauchverbot. Aschenbecher sind draussen platziert. Der Konsum
und die Aufbewahrung von Alkohol, illegalen Drogen, Cannabis etc. ist in der Institution grundsätzlich untersagt. Das
Verbot gilt im ganzen Innen- und Aussenbereich des privaten Geländes des Zentrums Arche wie Sitzplatz, Parkplatz,
Velounterstand, Gartenbereiche usw. zudem in allen anderen Liegenschaften und Aussenwohnungen des Vereins
Noah. Unangemeldete Kontrollen der schliessbaren Spinde durch das Team sind möglich.
7. Team
Das Team hat die Verantwortung für das Funktionieren des Betriebes. Weisungen, bzw. Sanktionen des
diensthabenden Mitarbeiters, der Mitarbeiterin ist Folge zu leisten. Als Team schätzen wir einen allseitig freundlichen
und respektvollen Umgang auch in schwierigen Situationen!
8. Konsequenzen
Schäden an fremdem Eigentum werden dem/r Verursacher/In verrechnet. Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung
oder massiver Störung der Hausgemeinschaft ergreift das diensthabende Teammitglied angemessene Massnahmen:
z.B. mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung, Wegweisung aus der Institution. Bei Gewalt, Drohung, sexueller
Belästigung, rassistischem Verhalten oder Konsum von Drogen wird ein sofortiger Ausschluss verfügt, bzw. es erfolgt
eine Strafanzeige. Bei massiven Verschmutzungen der Gemeinschaftsräume – z.B. Toiletten, Küche, etc. – kann das
diensthabende Teammitglied den/die Verursacher/In zum Reinigen der entsprechenden Anlagen verpflichten.
9. Parkplatz für Autobesitzer
Die Haupt WG Unterschlupf ist im Zentrum Arche eingemietet und muss die Parkplatznutzung bezahlen. Wer sein
Auto vor dem Haus parkieren möchte, kann im Büro eine Parkkarte für Fr. 40.-- erwerben. Diese gilt 30 Tage,
ausgenommen am Sonntag zwischen 07.30 - 14.00 Uhr während der Gottesdienste. Für unerlaubt parkierte Autos
gilt das richterliche Verbot (siehe Zufahrt), fehlbare Autohalter werden durch die Hausverwaltung angezeigt.
10. Besondere Regelungen ¦ Bemerkungen
Werden beim Austritt persönliche Sachen zurückgelassen, werden diese 1 Monat gelagert und anschliessend
entsorgt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Fluchtwege dürfen nur im Brandfall benutzt werden. Besuche
sind nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Diensthabenden möglich. Besucher haben keinen Zugang zu den
Schlafräumen. Eine gültige Privathaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im
Unterschlupf darf der Verein Noah bei notwendigen Kontakten mit Behörden, Ärzten und Vermietern Auskunft
geben und ist von der Schweigepflicht entbunden. Zettel mit Beanstandungen, Wünschen oder Vorschlägen können
im Briefkasten rechts des Büroeinganges eingeworfen werden.
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Der Bewohner,
Die Bewohnerin
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