Heinrich Bosshard-Strasse 2 8405 Winterthur Notzimmer Unterschlupf Mob 076 736 12 25 Hausordnung (04.2017) 1. Respekt Das Ziel dieser Hausordnung ist, klare Rahmenbedingungen und Spielregeln für ein konfliktfreies Zusammenleben zu schaffen. Die Hausordnung will nicht einengen, sondern soll Sicherheit vermitteln und dafür sorgen, dass sich Singles so wie auch Familien mit Kindern hier wohlfühlen können. Die Bewohnenden respektieren gegenseitig ihre Privatsphäre. Der Umgang soll mit Respekt, Wertschätzung und Toleranz geschehen. Alle Bewohner erhalten einen abschliessbaren Schrank für Ihre Wertgegenstände zu ihrer Verfügung. Fremdes Eigentum, welches zum Haus oder anderen gehört, ist zu respektieren. 2. Haupthaus Arche Zimmer und Betten werden von den zuständigen Mitarbeitenden zugeteilt. Küche, Aufenthaltsräume und sanitäre Anlagen werden vom Team regelmässig gereinigt. Die Reinigung des Zimmers ist Sache der Bewohnenden, wobei für alle eine Mitarbeitspflicht gilt. Das Team hat jederzeit Zutritt zu allen Zimmern. Das Einhalten der Ordnung ist für alle unerlässlich. Ausserhalb der Zimmer und der Umkleidekabinen in den Duschen ist korrekte Bekleidung Pflicht mindestens Shorts und T-Shirt über der Unterwäsche. Die Haltung von Haustieren ist aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen leider nicht möglich. Der Gebrauch von Kerzen ist nicht gestattet. Für die Lagerung von Lebensmitteln stehen in der Wohnküche 5 Kühlschränke und genügend Schränke zur Verfügung. Private Lebensmittel sollen angeschrieben sein. In den Schlafräumen ist essen nicht erlaubt und es dürfen keine Lebensmittel gelagert werden. Bewohnende haben lediglich Zutritt zum eigenen Zimmer nicht aber zu anderen Bewohnerzimmern. Alle Zimmer im Haupthaus im Zentrum Arche sowie in den Aussenwohnungen und in Studios sind komplett möbliert. Deshalb können generell keine eigenen Möbel mitgebracht werden. Allgemein gilt in der Schweiz die offizielle Nachtruhe zw. 22:00-07:00 Uhr. In Mehrbettzimmern und Gemeinschaftsräumen müssen beim Fernsehen, Musik hören und Gamen Kopfhörer benutzt werden. 3. Externe Unterbringung In allen externen Wohngemeinschaften, Familienwohnungen und Studios gelten sinngemäss die gleichen Regeln. Die Wohnbegleitung erfolgt in Absprache. Die wöchentlichen Termine werden vorgängig vereinbart. Die betreuende Person wird von der Hausleitung zugeteilt. In den Aussenwohnungen ist der/die Bewohner/Bewohnerin für das Reinigen der Wohnräume verantwortlich. Bei mehreren Bewohnern/Bewohnerinnen wird bei der Reinigung der öffentlichen Räume abgewechselt. 4. Zeiten Die Haustüre ist 24 Std. abgeschlossen. BewohnerInnen erhalten einen Badge als Schlüssel, dieser darf nie an andere weitergegeben werden. Fremden Einlass zu gewähren ist untersagt. Gäste müssen unter 076 736 12 25 angemeldet werden, sowohl in der Arche als auch in Aussenwohnungen. In den Schlafräumen gilt von 23.00 bis 07.00 Nachtruhe. Um einander nicht zu stören, soll abends der Aufenthaltsraum für Gespräche genutzt werden, insbesondere auch für Telefongespräche. Täglich von 18.00 abends bis 06.00 morgens ist ein Teammitglied präsent im Haupthaus und steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Eine Nachtwache schläft im Haus und kann bei dringenden Anliegen während der Nacht angesprochen werden. BewohnerInnen der Aussenwohnungen erreichen den Diensthabenden 7x24h telefonisch. Videoüberwacht sind die Wohngemeinschaften im Zentrum Arche, der Tösstalstrasse 252 und in Elgg. 5. Verpflegung Das Frühstück ist immer und in allen internen und externen Wohnsettings in den Übernachtungskosten inbegriffen und wird von den Bewohnenden selbst zubereitet. Regelmässig werden vom Wohnbegleiter die frischen Heinrich Bosshard-Strasse 2 8405 Winterthur Notzimmer Unterschlupf Mob 076 736 12 25 Lebensmittel und die Post vorbeigebracht. Gelegentlich werden Speisen am Ablaufdatum von "Tischlein Deck dich" frisch oder tiefgekühlt gratis angeliefert, punktuell auch Resten von der KITA oder Anlässen im Haus. Tagsüber steht die Wohnküche allen zur Verfügung. Im Haupthaus Arche ist der Strom des Herdes von 22.00 bis 05.00 Uhr ausgeschaltet, sodass nicht gekocht werden kann. Nach Benützung der Küche muss sofort aufgeräumt und abgewaschen werden. Geschirr gehört in die Abwaschmaschine, Pfannen und Kochgeschirr sollen von Hand abgewaschen werden, damit der nächste Hungrige kochen kann. 6. Alkohol, Drogen und Tabak Innerhalb aller Liegenschaften von Noah herrscht Rauchverbot. Aschenbecher sind draussen platziert. Der Konsum und die Aufbewahrung von Alkohol, illegalen Drogen, Cannabis etc. ist in der Institution grundsätzlich untersagt. Das Verbot gilt im ganzen Innen- und Aussenbereich des privaten Geländes des Zentrums Arche wie Sitzplatz, Parkplatz, Velounterstand, Gartenbereiche usw. zudem in allen anderen Liegenschaften und Aussenwohnungen des Vereins Noah. Unangemeldete Kontrollen der schliessbaren Spinde durch das Team sind möglich. 7. Team Das Team hat die Verantwortung für das Funktionieren des Betriebes. Weisungen, bzw. Sanktionen des diensthabenden Mitarbeiters, der Mitarbeiterin ist Folge zu leisten. Als Team schätzen wir einen allseitig freundlichen und respektvollen Umgang auch in schwierigen Situationen! 8. Konsequenzen Schäden an fremdem Eigentum werden dem/r Verursacher/In verrechnet. Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung oder massiver Störung der Hausgemeinschaft ergreift das diensthabende Teammitglied angemessene Massnahmen: z.B. mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnung, Wegweisung aus der Institution. Bei Gewalt, Drohung, sexueller Belästigung, rassistischem Verhalten oder Konsum von Drogen wird ein sofortiger Ausschluss verfügt, bzw. es erfolgt eine Strafanzeige. Bei massiven Verschmutzungen der Gemeinschaftsräume – z.B. Toiletten, Küche, etc. – kann das diensthabende Teammitglied den/die Verursacher/In zum Reinigen der entsprechenden Anlagen verpflichten. 9. Parkplatz für Autobesitzer Die Haupt WG Unterschlupf ist im Zentrum Arche eingemietet und muss die Parkplatznutzung bezahlen. Wer sein Auto vor dem Haus parkieren möchte, kann im Büro eine Parkkarte für Fr. 40.-- erwerben. Diese gilt 30 Tage, ausgenommen am Sonntag zwischen 07.30 - 14.00 Uhr während der Gottesdienste. Für unerlaubt parkierte Autos gilt das richterliche Verbot (siehe Zufahrt), fehlbare Autohalter werden durch die Hausverwaltung angezeigt. 10. Besondere Regelungen ¦ Bemerkungen Werden beim Austritt persönliche Sachen zurückgelassen, werden diese 1 Monat gelagert und anschliessend entsorgt. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Fluchtwege dürfen nur im Brandfall benutzt werden. Besuche sind nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Diensthabenden möglich. Besucher haben keinen Zugang zu den Schlafräumen. Eine gültige Privathaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Unterschlupf darf der Verein Noah bei notwendigen Kontakten mit Behörden, Ärzten und Vermietern Auskunft geben und ist von der Schweigepflicht entbunden. Zettel mit Beanstandungen, Wünschen oder Vorschlägen können im Briefkasten rechts des Büroeinganges eingeworfen werden. Heinrich Bosshard-Strasse 2 8405 Winterthur Notzimmer Unterschlupf Mob 076 736 12 25 Der Bewohner, Die Bewohnerin ………………………….. Datum…………………..