Departement für Finanzen und Gemeinden Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform: Anschlussgesetzgebung (Teilrevision Gemeindegesetz) und formale Anpassungen (Mantelgesetz) Eingereicht durch: Name (Gemeinde/Institution) Adresse Einzureichen an: Amt für Gemeinden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur [email protected] Teilrevision Gemeindegesetz (GG; BR 175.050): Organisation der Regionen Ja 1. Grundsätzliches Sind Sie mit der Stossrichtung, wie die Regionen ausgestaltet werden sollen, einverstanden? Bemerkungen: 2. Organisation Sind Sie mit der organisatorischen Ausgestaltung der Regionen (Stimmberechtigte der Mitgliedgemeinden, Präsidentenkonferenz, Regionsausschuss und Geschäftsprüfungskommission) im Grundsatz einverstanden? Bemerkungen: 3. Zusammensetzung der Organe Unterstützen Sie den Vorschlag der Regierung, wonach das kantonale Recht die Organisation der Regionen definieren soll (Hauptvariante)? Oder erachten Sie die Variante I als richtig, dass die Regionen selber über die Zusammensetzung ihrer Organe (z. B. freie Wahl eines Regionalparlaments) entscheiden dürfen? Bemerkungen: 4. Rechtliche Stellung Erachten Sie es als richtig, dass die Regionen im Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sowie eine beschränkte Rechtsetzungskompetenz (z. B. auch das Recht, Gebühren und Beiträge erheben und allfällige Subventionen beanspruchen zu können) übernehmen sollen? Nein Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform Ja Nein Bemerkungen: 5. Übertragung von Aufgaben a. Beurteilen Sie die Aufgabenübertragung der Gemeinden an die Regionen mittels Erlass, Verfügung oder Vertrag als richtig? b. Sind Sie damit einverstanden, dass keine Gemeinde verpflichtet ist, eine Aufgabe der Region zu übertragen? c. Erachten Sie es als richtig, dass Beschlüsse über bestimmte Aufgabenbereiche in der Region grundsätzlich von allen Gemeinden getroffen werden, unabhängig davon, ob alle Gemeinden die betreffende Aufgabe übertragen haben oder nicht? d. Stimmen Sie der Regelung zu, dass eine Gemeinde unter Einhaltung von definierten Voraussetzungen eine Aufgabe wieder in ihre Zuständigkeit zurückführen kann? Bemerkungen: 6. Präsidentenkonferenz a. Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeindepräsidien von Amtes wegen in die Präsidentenkonferenz Einsitz nehmen? b. Erachten Sie es als richtig, dass der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz durch diese bestimmt wird? c. Beurteilen Sie es als richtig, bei Wahlen und Abstimmungen in der Präsidentenkonferenz die Grössenverhältnisse der Mitgliedgemeinden bei der Stimmkraft (1 Stimme je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner) zu berücksichtigen? Bemerkungen: d. Mantelgesetz Anschlussgesetzgebung Gebietsreform 7. Mit dem Mantelgesetz werden ein Gesetz totalrevidiert (Einteilungsgesetz) sowie verschiedene Rechtserlasse formal, d. h. in der Regel terminologisch angepasst. Es handelt sich dabei um die folgenden Erlasse: Totalrevision: BR 110.200 Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden in Regionen (Einteilungsgesetz) Haben Sie Bemerkungen zum Revisionsvorschlag? 2 Fragebogen zur Vernehmlassung über die Gebietsreform Ja Nein Teilrevisionen: BR 150.100 BR 170.050 BR 170.100 BR 170.140 BR 170.300 BR 170.450 BR 171.100 BR 173.000 BR 210.100 BR 210.200 BR 320.100 BR 350.100 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 17. Juni 2005 Gesetz über die Staatshaftung (SHG) vom 5. Dezember 2006 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) vom 8. Dezember 2005 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) vom 8. Dezember 2005 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vom 15. Juni 2006 Gesetz über die Kantonale Pensionskasse Graubünden (PKG) vom 16. Juni 2005 Kantonales Datenschutzgesetz (KDSG) vom 10. Juni 2001 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) vom 16. Juni 2010 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 12. Juni 1994 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 20. Oktober 2004 Einführungsgesetz zur schweizerischen Zivilprozessordnung (EGzZPO) vom 16. Juni 2010 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EGzStPO) vom 16. Juni 2010 BR 370.100 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 31. August 2006 BR 433.100 Gesetz über die Unterstützung der Fortbildung Jugendlicher und Erwachsener im Kanton Graubünden (Fortbildungsgesetz) vom 13. Juni 1976 BR 450.200 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) vom 5. Dezember 2006 BR 492.100 Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG) vom 19. Oktober 2006 BR 500.000 Gesetz über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden (Gesundheitsgesetz) vom 2. Dezember 1984 BR 500.400 Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfgesetz) vom 2. Dezember 1984 BR 613.000 Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) vom 20. Oktober 2004 BR 710.100 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vom 19. Oktober 2011 BR 720.000 Steuergesetz für den Kanton Graubünden vom 8. Juni 1986 BR 720.200 Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG) vom 31. August 2006 BR 801.100 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) vom 6. Dezember 2004 Haben Sie Bemerkungen zu den Revisionsvorschlägen? BR BR BR 8. Bemerkungen und Anträge zum weiteren Vorgehen Haben Sie weitere Bemerkungen zur Vorlage und Anregungen zum weiteren Vorgehen? Bemerkungen: Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2013 Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme - nach Möglichkeit elektronisch - an folgende Adresse: [email protected] Amt für Gemeinden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur 3