Leaning MICROSOFT CERTIFIED TRAINER-PROGRAMMVEREINBARUNG 1. APRIL 2012 – 31. MÄRZ 2013 Diese Microsoft Certified Trainer-Programmvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtskräftige Vereinbarung zwischen Microsoft („Microsoft“) und Ihnen hinsichtlich Ihrer Teilnahme am Microsoft Certified Trainer-Programm („MCT-Programm“). Lesen Sie diese Vereinbarung bitte sorgfältig durch. Sie werden aufgefordert, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu akzeptieren, um sich für das MCTProgramm einzuschreiben und daran teilzunehmen. WENN SIE UNTEN „ICH BIN EINVERSTANDEN“ AUSWÄHLEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, WÄHLEN SIE NICHT DIE SCHALTFLÄCHE „ICH BIN EINVERSTANDEN“ AUS. VEREINBARUNG 1. DEFINITIONEN. Falls in dieser Vereinbarung nicht anders definiert, haben die Begriffe in dieser Vereinbarung dieselbe Bedeutung wie in der Microsoft Certified Professional („MCP“)-Vereinbarung definierte Begriffe. Darüber hinaus gilt: 1.1. „Autorisierte Kunden“ sind Lernpartner, IT Academy-Mitglieder und andere schriftlich von Microsoft genehmigte Einrichtungen. 1.2. „Kompetenz“ ist ein Klassifizierungssystem für MCTs, das die Fachbereiche und/oder Technologien bezeichnet, in denen der MCT sein Wissen nachgewiesen hat, indem er die der jeweiligen Kompetenz entsprechende Microsoft-Zertifizierung erworben hat. 1.3. „IT Academy“ ist eine anerkannte Ausbildungseinrichtung, die aktuell Mitglied des Microsoft IT Academy-MCT-Programms ist. 1.4. „Lernpartner“ ist ein angesehenes MPN-Mitglied der Ebene Silber oder Gold und dessen Standorte, die aktuell über einen aktiven Lernkompetenzstatus im Rahmen des MCT-Programms verfügen und diesen aufrechterhalten. 1.5. „Microsoft“ ist die in Abschnitt 13.2 bezeichnete Microsoft-Gesellschaft. 1.6. „Microsoft Certified Trainer“ oder „MCT“ ist eine Einzelperson, die aktuell gemäß dem Microsoft Certification-Programm als Microsoft Certified Trainer zertifiziert ist, die über die Kompetenz verfügt, eine bestimmte Microsoft-Technologie zu unterrichten, und die die didaktischen Fähigkeiten und technischen Qualifikationen hat, kursleitergeführte Schulungen für IT-Spezialisten und Entwickler unter Verwendung von Microsoft-Kurs- und anderen Schulungsunterlagen abzuhalten. 1.7. „Microsoft-Kursunterlagen“ sind Kursunterlagen zu den von einem Kursleiter geführten Kursen Microsoft Official Course, Microsoft Business Solutions und Microsoft Dynamics, mit denen IT-Spezialisten und Entwickler geschult werden. 1.8. „Microsoft Partner Network“ oder „MPN“ ist das Microsoft Partner Network-Programm. 1.9. „Private Schulungssitzung“ ist eine von Kursleitern geführte Schulung, die für Microsoft Partner Network-Mitglieder abgehalten wird, um ein vordefiniertes Lernziel zu unterrichten. Diese Schulungen werden nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit beworben oder vermarktet, und die Teilnahme an der Schulung ist auf vom MPN-Mitglied angestellte oder unter Vertrag genommene Einzelpersonen beschränkt. 1.10. „Öffentliche Schulungssitzung“ ist eine von einem autorisierten Kunden angebotene und der allgemeinen Öffentlichkeit als Präsenzkurs bereitgestellte, für alle zugängliche Schulung unter Anleitung eines Kursleiters. Für diese Schulungen kann mit Marketingmaterial oder im Internet geworben werden, und sie können Kursteilnehmer aus einer oder mehreren Organisationen und/oder nicht mit einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation in Verbindung stehende Einzelpersonen umfassen. 1.11. „Kursteilnehmer“ ist eine Einzelperson, die an einer Schulungssitzung teilnimmt. 1.12. „Kursteilnehmerkit“ ist die Kursteilnehmerversion der Microsoft-Kursunterlagen und jeglichen Begleitmaterials. 1.13. „Trainerkit“ sind die Microsoft-Kursunterlagen und das Begleitmaterial, die nur zur Verwendung durch MCTs bei der Unterrichtung einer Schulungssitzung vorgesehen sind. Trainerkits können Microsoft PowerPoint-Präsentationen, Hinweise für den Kursleiter, Demonstrationsanleitungen und Skriptdateien für die Microsoft-Kursunterlagen umfassen. 1.14. „Schulungssitzungen“ bezeichnet jegliche öffentliche und private Schulungssitzung. 1.15. „Virtuelle Festplatte“ ist eine virtualisierte Festplatte (z. B. eine virtuelle Basisfestplatte oder differenzierende Festplatte) für einen virtuellen Computer, der möglicherweise MicrosoftSoftware, -Dateien und -Daten enthält und auf einen einzelnen Computer oder sonstiges Gerät geladen werden kann, um Endbenutzern die gleichzeitige Ausführung mehrerer Betriebssysteme zu ermöglichen. 1.16. „Virtueller Computer“ ist eine virtualisierte Computerumgebung, die mithilfe der Software Microsoft Virtual PC oder Microsoft Virtual Server erstellt und aufgerufen wird. Sie besteht aus einer virtualisierten Hardwareumgebung, einer oder mehreren virtuellen Festplatten und einer Konfigurationsdatei, die die Parameter der virtualisierten Hardwareumgebung festlegt (z. B. RAM). 2. MCT-ANFORDERUNGEN. 2.1. Erwerb und Aufrechterhaltung einer MCT-Zertifizierung. Für eine Zertifizierung als MCT müssen Sie: a. alle im Leitfaden zum MCT-Programm („Leitfaden“) beschriebenen Einschreibungsanforderungen erfüllen; b. den Bestimmungen der aktuellen Version der MCT-Programmvereinbarung zustimmen und sie einhalten; c. die anfallenden Gebühren für das MCT-Programm entrichten und d. alle MCT-Anforderungen im Leitfaden und auf der Website des MCT-Programms erfüllen. MCT-Vereinbarung Seite 2 von 19 2.2. Anforderungen hinsichtlich Microsoft-Kursunterlagen. 2.2.1. Sie stimmen zu, folgende Bestimmungen einzuhalten: a. Sie verwenden die Microsoft-Kursunterlagen nur zu Vorbereitung und Unterrichtung (i) öffentlicher Schulungssitzungen für Lernpartner und IT Academy-Mitglieder an deren Geschäftsstandort und (ii) privater Schulungssitzungen für MPN-Mitglieder an deren Geschäftsstandort; b. Sie halten alle Verwendungsanforderungen für Microsoft-Kursunterlagen ein; c. Ihre Verwendung der Microsoft-Kursunterlagen erfolgt im Einklang mit den Beschränkungen und Richtlinien in dieser Vereinbarung und im Leitfaden; d. Sie halten die Lizenzen und anderen Bestimmungen genauestens ein, die für die MicrosoftKursunterlagen, das Trainerkit und sämtliches sonstiges gemäß der Lernkompetenz bereitgestelltes oder damit zusammenhängendes Schulungsmaterial gelten, diesen beiliegen oder darin enthalten sind; e. Sie unterrichten nur die Microsoft-Kursunterlagen, für die Sie zertifiziert sind, und nur im Namen autorisierter Kunden; f. Sie stellen sicher, dass jeder für die Schulungssitzung eingeschriebene Kursteilnehmer eine (1) lizenzierte Ausgabe des Kursteilnehmerkits für die in der entsprechenden Schulungssitzung unterrichteten Microsoft-Kursunterlagen erhält; g. Sie besorgen Trainerkits im MCT Download Center oder von dem autorisierten Kunden, für den Sie die Microsoft-Kursunterlagen unterrichten; h. Sie verwenden die Trainerkits nur zum Unterrichten der Microsoft-Kursunterlagen und i. Sie halten alle Beschränkungen und Anforderungen des Trainerkits ein, einschließlich der folgenden: i. Trainerkits dürfen nur für Schulungssitzungen unter Verwendung von MicrosoftKursunterlagen verwendet werden. ii. Sie dürfen nur das Trainerkit verwenden, das den von Ihnen unterrichteten MicrosoftKursunterlagen zugeordnet ist. iii. Sie dürfen Kursleiterkits sowie Komponenten davon nicht zum Unterrichten von Kursunterlagen, die keine Microsoft-Kursunterlagen sind, oder für einen anderen Zweck verwenden. iv. Trainerkits dürfen nicht an Kursteilnehmer oder Dritte weitergegeben werden. v. Sie müssen die Bestimmungen des Trainerkit-Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) strengstens befolgen. 2.2.2. Veränderte Schulungssitzungen. Sie sind berechtigt, eine Schulungssitzung mit MicrosoftKursunterlagen anzupassen oder zu verändern, vorausgesetzt, Sie stimmen zu, die folgenden Anforderungen einzuhalten: a. Vollständige Offenlegung. Sie stimmen zu, den Kursteilnehmern gegenüber vor deren Registrierung für die Schulungssitzung und in sämtlichem Marketing- und Werbematerial für die Schulungssitzung vollständig offenzulegen und deutlich anzugeben, wie die Schulungssitzung verändert wurde. b. Für veränderte Schulungssitzungen dürfen nur gedruckte Versionen der MicrosoftKursunterlagen verwendet werden. Microsoft-Kursunterlagen in elektronischem oder digitalem Format dürfen für eine veränderte Schulungssitzung nicht verwendet werden. c. Sie oder der autorisierte Kunde erhalten die Kursteilnehmerkits für die veränderte Schulungssitzung nur vom autorisierten Microsoft-Kursunterlagen-Distributor für Ihr Gebiet. MCT-Vereinbarung Seite 3 von 19 d. Angepasste Schulungssitzungen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, in Ihrer Schulungssitzung anstatt der gesamten Microsoft-Kursunterlagen nur bestimmte Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen zu unterrichten, stimmen Sie der Einhaltung folgender Anforderungen zu: i. Sie müssen in der angepassten Schulungssitzung mindestens drei (3) Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen einbeziehen; ii. Sie teilen jedem Kursteilnehmer vor der Schulungssitzung schriftlich mit, dass bei der Schulungssitzung nur Teile der Microsoft-Kursunterlagen verwendet werden und iii. Sie stellen jedem Kursteilnehmer eine Liste aller Unterrichtseinheiten der MicrosoftKursunterlagen bereit, die in der Schulungssitzung unterrichtet werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich jegliche Verwendung von „anpassen“ nur auf eine Änderung der Reihenfolge bezieht, in der die Unterrichtseinheiten der MicrosoftKursunterlagen vorgestellt werden, und/oder darauf, dass nicht alle Unterrichtseinheiten der Microsoft-Kursunterlagen in der Schulungssitzung unterrichtet werden. „Anpassen“ bedeutet dagegen nicht, dass der Inhalt irgendeiner Unterrichtseinheit der Microsoft-Kursunterlagen abgeändert oder verändert wird. e. Ergänzende Materialien. i. Sie sind berechtigt, die Microsoft-Kursunterlagen beim Unterrichten einer Schulungssitzung durch zusätzlichen Inhalt („ergänzende Materialien“) zu ergänzen, vorausgesetzt, dass die ergänzenden Materialien deutlich von den Microsoft-Kursunterlagen unterschieden und als ergänzende Materialien beworben werden. ii. Sie garantieren und sichern zu, dass jegliche in der geänderten Schulungssitzung verwendeten ergänzenden Materialien keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Handelsnamen oder anderen Eigentumsrechte von Dritten verletzen oder verletzen werden. iii. Microsoft beansprucht kein Eigentum an jeglichen derartigen ergänzenden Materialien. Sie verpflichten sich hiermit, Microsoft schadlos zu halten und gegen die Haftung für sämtliche Schadenersatzansprüche, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten, zu verteidigen bzw. davon freizustellen, die infolge von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen ergänzenden Materialien entstehen. Aussagen oder Andeutungen dahingehend, dass Microsoft diese ergänzenden Materialien verfasst oder befürwortet hat, sind zu unterlassen. f. Änderungen der Dauer. Bei Änderung der Dauer einer Microsoft-Kursunterlage aufgrund regionaler oder geschäftlicher Anforderungen betrachtet Microsoft diese MicrosoftKursunterlage als verändert und verlangt, dass Sie dies vor der Schulungssitzung wie oben dargelegt den Kursteilnehmern gegenüber offenlegen. 2.3. Vereinbarungen mit autorisierten Kunden. Sie allein tragen die Verantwortung für die Verhandlung und den Abschluss sämtlicher Vereinbarungen mit autorisierten Kunden zur Vorbereitung und Unterrichtung von Schulungssitzungen. Eine derartige Vereinbarung verpflichtet allein und ausschließlich Sie selbst und den autorisierten Kunden. Microsoft entstehen daraus keine wie auch immer gearteten Verpflichtungen gegenüber Ihnen oder dem autorisierten Kunden, auch keine Verpflichtung zur Bezahlung der Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursunterlagen oder anderen Materialien, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen entstehen. MCT-Vereinbarung Seite 4 von 19 2.4. Kundenzufriedenheit. Sie sind verpflichtet, Kursteilnehmer dazu anzuhalten, zum Schluss jeder Schulungssitzung mit dem Bewertungstool Metrics that Matter („MTM”) Onlinebewertungen einzureichen. Sie müssen eine mindestens durchschnittliche Kundenzufriedenheitsbewertung erzielen und aufrechterhalten. 2.5. Vertrauliche Informationen. Zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit und drei (3) Jahre danach halten Sie alle vertraulichen Informationen von Microsoft streng vertraulich, und Sie verwenden sie nicht und legen sie nicht Dritten gegenüber offen. Der Ausdruck „Vertrauliche Informationen von Microsoft“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse in jeglicher Form, die Microsoft als vertraulich gekennzeichnet hat oder die eine vernünftige Person als vertraulich erkennt oder begründeterweise als vertraulich einstufen sollte. Vertrauliche Informationen von Microsoft umfassen Prüfungsfragen und -antworten zur Microsoft-Zertifizierung. Bei folgenden Informationen handelt es sich unabhängig von ihrer Kennzeichnung nicht um vertrauliche Informationen von Microsoft. Informationen, die (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden oder (b) Ihnen ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren und (c) von einer anderen Quelle empfangen werden, die sie rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offenlegen kann. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen sind Sie jedoch nicht verpflichtet, vertrauliche Informationen von Microsoft vertraulich zu behandeln, die (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden oder (b) Ihnen ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren oder (ii) die Ihnen vor der Offenlegung durch Microsoft Ihnen gegenüber bekannt waren. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, vertrauliche Informationen von Microsoft nach Maßgabe einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenzulegen, wobei Sie jedoch Microsoft vor einer derartigen Offenlegung unverzüglich schriftlich darüber informieren müssen, und jede diese Offenlegung betreffende Schutzanordnung (oder ähnliche Schutzmaßnahme) zu befolgen. 2.6. Einhaltung. a. Sie erklären sich damit einverstanden, die Anforderungen und Bestimmungen in dieser Vereinbarung und im Leitfaden einzuhalten. b. Sie sind nur zum Abhalten von Microsoft-Kursen berechtigt, die Ihren erworbenen Kompetenzen entsprechen. Eine Liste der Microsoft-Kurse, die den jeweiligen Kompetenzen entsprechen, finden Sie unter Microsoft-Kurse und Microsoft IW-Kurse (auf Englisch). Das MCT-Transkript enthält die Kompetenzen des jeweiligen MCTs sowie die Kurse, die der MCT entsprechend seinen Qualifikationen unterrichten darf. c. Microsoft kann Ihnen Zugriff auf Microsoft-Kursunterlagen, virtuelle Computer, virtuelle Festplatten und anderen Inhalt gewähren, für die möglicherweise zusätzliche Bestimmungen und Lizenzen gelten. Sie müssen die zusätzlichen Bestimmungen akzeptieren, bevor Sie jegliche Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und anderen Inhalt verwenden, und Ihre Verwendung stellt die Akzeptanz jeglicher zusätzlicher Bestimmungen dar. Sie sind nicht zur Verwendung von Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computern, virtuellen Festplatten und anderem Inhalt berechtigt, wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen. d. Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von Microsoft keine MicrosoftKursunterlagen, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und Trainerkits zu ändern, zu vertreiben, zu kopieren, zu übertragen, bereitzustellen, anzuzeigen, zu veröffentlichen, Bearbeitungen davon zu erstellen oder diese zurückzuentwickeln (Reverse Engineering). MCT-Vereinbarung Seite 5 von 19 e. Sie verpflichten sich zudem, an jeglicher Inspektion und/oder jeglichem Audit vor Ort oder von einem anderen Standort aus teilzunehmen, die bzw. das Microsoft und/oder dessen Beauftragte möglicherweise durchführen. Derartige Audits und/oder Inspektionen können u. a. Folgendes umfassen: physische Audits und Inspektionen vor Ort oder auf telefonischem Weg, Website, Schulungssitzungsmaterial, Kursteilnehmerlisten und MTM-Ergebnisse. f. Sie legen kein Fehlverhalten an den Tag, das die Vertraulichkeit, Integrität oder Sicherheit von Microsoft-Zertifizierungen oder des MCT-Programms gefährden könnte. g. Sie erklären sich damit einverstanden, die Standards und/oder Anforderungen einzuhalten, mit denen Piraterie und/oder die betrügerische Verwendung von Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computern und virtuellen Festplatten und anderem Inhalt und intellektuellem Eigentum im Zusammenhang mit dem MCT-Programm und Microsoft-Technologien verhindert werden sollen. Piraterie/Betrug umfasst: i. Unerlaubte Vervielfältigung, Verwendung oder Verteilung von Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computern, virtuellen Festplatten, Informationen im Zusammenhang mit Microsoft-Zertifizierungsprüfungen, einschließlich Prüfungsfragen und -antworten, Software oder Informationen und Inhalte, die im Rahmen des MCT-Programms empfangen wurden oder auf die im Rahmen des MCT-Programms zugegriffen wurde ii. Jegliche betrügerische Berichterstellung, einschließlich Bewertungen der Kursteilnehmer 3. DATENSCHUTZ. 3.1. Sie gewähren Microsoft das Recht, Ihren Namen, biographische Angaben, Kontaktinformationen einschließlich E-Mail-Adresse und Website-URLs, Microsoft-Zertifizierungstitel und -status und den Namen Ihres Arbeitgeberunternehmens ganz oder teilweise im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am MCT-Programm zu veröffentlichen. 3.2. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Kundenzufriedenheitswerte, Informationen über Kursteilnehmer und Kurse und andere Sie betreffende Daten (einschließlich Ihres Namens, der Bezeichnungen der von Ihnen gehaltenen Kurse usw.) aus von Microsoft und/oder von Microsoft beauftragten Drittunternehmen durchgeführten Bewertungen und Umfragen zusammengestellt werden dürfen. Ihnen wird ein persönlicher „Zugangscode“ zugewiesen, mit dem Sie Ihre Informationen und Daten abrufen und einsehen können. Sie dürfen diesen Zugangscode Dritten zur Verfügung stellen, um ihnen den Zugriff auf Ihre Daten zu ermöglichen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Zugangscode Dritten zur Verfügung zu stellen, diese auf all Ihre Informationen und Daten zugreifen und diese anzeigen können. 4. AUTORISIERUNG. 4.1. Befugnis. Nach Erfüllung der MCT-Erstzertifizierungsanforderungen und unter der Voraussetzung, dass Sie diese Vereinbarung und alle Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfüllen, erteilt Microsoft Ihnen hiermit die Befugnis, (a) sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Unterrichtung von Microsoft-Kursunterlagen als „Microsoft Certified Trainer“ bzw. „MCT“ zu bezeichnen, (b) das MCT-Logo im Einklang mit den MCT- und MCP-LogoRichtlinien zu verwenden sowie (c) die Microsoft-Kursunterlagen ausschließlich im Auftrag von autorisierten Kunden vorzubereiten und zu unterrichten. MCT-Vereinbarung Seite 6 von 19 4.2. Eigentum. Sämtliche nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte sind Microsoft vorbehalten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass das MCT-Logo und die MCT-Designation das alleinige Eigentum von Microsoft sind und dass keine Regelung in dieser Vereinbarung, kein Umstand in Ihrer Funktion als MCT und keine ggf. anders lautende gesetzliche Vorschrift bewirken können, dass Ihnen Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche an der MCT-Designation oder dem MCT-Logo eingeräumt werden, die über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte hinausgehen. 4.3. Beschränkungen. Sie dürfen die MCT-Designation und das MCT-Logo nur in der Weise verwenden oder vervielfältigen, die in den MCT-Logorichtlinien bzw. in einer von Microsoft zur Verfügung gestellten entsprechenden Vorlage beschrieben ist. Sowohl während der Laufzeit dieser Vereinbarung als auch danach haben Sie das MCT-Logo und die MCT-Designation in einer Weise zu verwenden, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Designation in keiner Weise beeinträchtigt, und Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Rechte von Microsoft am MCT-Logo oder der MCT-Designation verletzen oder schmälern könnten. Sie verpflichten sich, nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung die Verwendung der MCT-Designation und des MCT-Logos unverzüglich einzustellen. 5. VIRTUELLE COMPUTER UND VIRTUELLE FESTPLATTEN. 5.1. Sie dürfen virtuelle Computer oder virtuelle Festplatten nur bei der Bereitstellung einer Schulungssitzung für einen autorisierten Kunden verwenden, und Sie dürfen nur die virtuellen Computer und/oder virtuellen Festplatten verwenden, die den von Ihnen in der Schulungssitzung unterrichteten Microsoft-Kursunterlagen zugeordnet sind. 5.2. Beschränkungen. Sie dürfen die virtuellen Computer und virtuellen Festplatten nur in dem Umfang nutzen, der im Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“), der sich im MCT Download Center befindet und den virtuellen Computern und virtuellen Festplatten beiliegt, ausdrücklich dargelegt ist. Ohne Einschränkung des Vorstehenden sind Sie, sofern in einem dem virtuellen Computer beiliegenden EULA nicht ausdrücklich anderweitig gestattet, zu Folgendem berechtigt: a. Sie dürfen den virtuellen Computer nur zur Vorbereitung und Unterrichtung der jeweiligen Microsoft-Kursunterlagen nutzen, und b. sollte eine Microsoft-Kursunterlage die Nutzung von virtuellen Computern durch die Kursteilnehmer erfordern, dürfen Sie Einzelversionen der virtuellen Computer nur auf Schulungscomputern installieren, die von einem autorisierten Kunden betrieben werden. Die Kursteilnehmer dürfen diese virtuellen Computer nur unter Ihrer persönlichen Aufsicht und nur während der Schulungssitzung benutzen, mit der Maßgabe, dass Sie in jedem Fall die folgenden Sicherheitsanforderungen beachten müssen: Microsoft ist berechtigt, das auf jedem virtuellen Computer geladene Betriebssystem zu deaktivieren. Bevor Sie die virtuellen Computer den Kursteilnehmern zur Verfügung stellen, müssen Sie von Microsoft einen Product Key für das Betriebssystem für jeden virtuellen Computer anfordern und das Betriebssystem mithilfe dieses Product Keys aktivieren. In jeder Schulungssitzung muss die Anzahl der Schulungscomputer, auf denen Sie virtuelle Computer installieren, der Anzahl der in dieser Schulungssitzung eingeschriebenen Kursteilnehmer entsprechen. Sie stellen sicher, dass von den auf den Schulungscomputern installierten virtuellen Computern bzw. virtuellen Festplatten keine Kopien angefertigt und keine virtuellen Computer bzw. virtuellen Festplatten von den Schulungscomputern heruntergeladen werden. MCT-Vereinbarung Seite 7 von 19 Sie verpflichten sich, den EULA und alle Anweisungen von Microsoft in Bezug auf Installation, Nutzung, Aktivierung und Deaktivierung sowie Sicherheit von virtuellen Computern und virtuellen Festplatten strengstens zu befolgen. Sie sind mit folgenden Ausnahmen nicht berechtigt, die virtuellen Computer, virtuellen Festplatten oder deren Inhalte zu ändern: Sie dürfen Änderungen an den Konfigurationen (z. B. Maus) und den Einstellungen vornehmen, wie sie ein normaler Endbenutzer machen würde, um die Computerbedienung zu verbessern, und/oder Sie dürfen Änderungen vornehmen, wenn und insoweit dies für die Übungen der Übungseinheiten erforderlich ist. Microsoft behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von virtuellen Computern, virtuellen Festplatten und/oder den Zugriff auf das MCT Download Center jederzeit einzustellen. 6. VERHALTEN IM GESCHÄFTSLEBEN. 6.1. Geschäftspraktiken. Sie verpflichten sich, sich bei der Ausübung jeglicher Geschäftstätigkeit in Ihrer Eigenschaft als MCT so zu verhalten, dass (i) der Ruf von Microsoft in keiner Weise geschädigt wird, (ii) keine betrügerischen, irreführenden oder unlauteren Geschäftspraktiken zur Anwendung kommen, (iii) gegenüber dem Kunden im Namen von Microsoft keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien abgegeben werden, die nicht in den Produktunterlagen für das jeweilige MicrosoftProdukt enthalten sind, (iv) alle einschlägigen US-Exportgesetze und sonstigen anwendbaren staatlichen Gesetze und Regelungen eingehalten werden sowie (v) Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte für Software, Entwicklungstools und andere Produkte von Microsoft, einschließlich der Beschränkungen in dieser Vereinbarung, eingehalten werden. 6.2. Markenrechtliche Beschränkungen. Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos von Microsoft dürfen Sie nur in dem in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang nutzen. 6.3. Teilnahme an Online-Newsgroups. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Teilnahme an den ggf. von Microsoft angebotenen MCT-Kommunikationsoptionen, wie Newsgroups, Bulletin Boards und Onlinechats, im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen und dem Verhaltenskodex zu erfolgen hat, die für eine derartige Kommunikationssite gelten. 6.4. Sie dürfen in keiner Weise ankündigen, damit werben oder behaupten, dass Sie bei Microsoft angestellt oder mit Microsoft verbunden sind oder von Microsoft finanziell gefördert werden, außer in dem Umfang, dass Sie erklären dürfen, dass Sie alle Voraussetzungen erfolgreich erfüllt haben, um diese Microsoft-Kursunterlagen unterrichten zu dürfen, wenn dies nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung der Wahrheit entspricht. Sie sind nicht berechtigt, im Namen von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen abzugeben. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet, den folgenden Wortlaut in jeden Vertrag aufzunehmen, nach dessen Maßgabe Sie in Ihrer Eigenschaft als MCT Schulungen für Microsoft-Software und -Technologien halten: MCT-Vereinbarung Seite 8 von 19 „Microsoft ist keine Partei dieser Vereinbarung und übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung bezüglich der in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen. Der Microsoft Certified Trainer-Titel belegt, dass ich alle entsprechenden Zertifizierungsanforderungen von Microsoft erfolgreich erfüllt habe, die die erforderlichen Kompetenzen zum Unterrichten von bestimmten Microsoft-Kursen widerspiegeln. Die von mir erbrachten Dienstleistungen werden in keiner Weise von Microsoft erbracht, lizenziert oder finanziell gefördert.“ 6.5. Antipiraterie. Sie verpflichten sich, die nicht genehmigte Herstellung, Vervielfältigung, Verteilung oder Nutzung der Microsoft-Kursunterlagen, Kursteilnehmerkits, Trainerkits, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und aller Komponenten davon nach besten Kräften zu verhindern und die vorsätzliche Verteilung, Lieferung oder Übertragung von gefälschter, raubkopierter oder illegaler Software zu unterlassen bzw. keinesfalls zu erleichtern. Sie verpflichten sich zudem, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Microsoft und dessen Produkte, Technologien, Zertifizierungsprüfungen und Kursunterlagen vor Piraterie oder sonstigen Urheberrechts- oder Markenverletzungen sowie vor der Entwendung oder nicht genehmigten Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft zu bewahren und die Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche von Microsoft an den Microsoft-Produkten, -Technologien und -Kursunterlagen zu schützen. Sie werden Microsoft unter [email protected] (oder unter Verwendung einer anderen, von Microsoft jeweils angegebenen Kontaktinformation) jede illegale Nutzung oder Kopie von Microsoft-Kursunterlagen, virtuellen Computern und virtuellen Festplatten von Microsoft, jede sonstige Verletzung von Urheberrechten oder Marken von Microsoft bzw. jede Entwendung oder nicht genehmigte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen von Microsoft unter Angabe detaillierter Informationen unverzüglich mitteilen. 7. ÄNDERUNGEN AM MCT-PROGRAMM. Microsoft behält sich das Recht vor, das MCT-Programm einzustellen und das MCT-Programm oder irgendeinen Aspekt hiervon jederzeit zu ändern, einschließlich des Rechts, die Anforderungen, Vorteile oder Zertifizierungsanforderungen des MCTProgramms zu ändern. Microsoft benachrichtigt Sie dreißig (30) Tage vor einer wesentlichen Änderung und sechzig (60) Tage vorher, wenn Microsoft beabsichtigt, das MCT-Programm einzustellen. Diese Benachrichtigungen erfolgen an die von Ihnen in Ihrer Bewerbung zum MCT-Programm angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift. Sie sind dafür verantwortlich, Microsoft zu benachrichtigen, wenn sich Ihre Adresse ändert. Microsoft benachrichtigt Sie über alle anderen Änderungen per Veröffentlichung auf der Website des MCT-Programms. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Website des MCT-Programms regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Änderungen gelten ab dem Datum, an dem sie veröffentlicht werden. Sie gelten nicht rückwirkend. Sie erklären sich damit einverstanden, die aktuellste Version des Leitfadens, der Vereinbarung und jeglicher anwendbarer Anforderungen auf der Website des MCT-Programms einzuhalten. MCT-Vereinbarung Seite 9 von 19 8. AUDITS. Microsoft und/oder dessen Beauftragte führen regelmäßig Audits zufällig ausgewählter MCTs durch. Im Rahmen dieser Audits müssen Sie Belege für Ihr technisches Wissen, Ihre Vermittlungsfähigkeiten sowie Ihre Einhaltung der Anforderungen des MCT-Programms erbringen, einschließlich Ihrer Einhaltung aller Lizenzen und anderer Bestimmungen, die für jegliche MicrosoftKursunterlagen, virtuelle Computer, virtuelle Festplatten und anderen Inhalt gelten, diesen beiliegen oder darin enthalten sind. Beim Audit werden möglicherweise auch die Kursteilnehmerlisten für unterrichtete Microsoft-Kursunterlagen überprüft. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle üblichen und ordnungsgemäßen Unterlagen anzulegen und zu führen, die Ihre Einhaltung dieser Anforderungen belegen. Sollten Sie von einem Audit betroffen sein, erhalten Sie von den MCT-Programmadministratoren ein Auditschreiben mit der Bitte um bestimmte Informationen. Sie müssen die angeforderten Informationen und/oder Dokumente spätestens bis zu dem im Auditschreiben angegebenen Datum vorlegen. Sie werden für alle entsprechenden Rechte sorgen, die erforderlich sind, damit Microsoft ein Audit gemäß dieser Vereinbarung durchführen kann, einschließlich der Rechte zur Weitergabe persönlicher Informationen von Kursteilnehmern und autorisierten Kunden an Microsoft. Sollten Sie dauerhafte MCT-Anforderungen nicht erfüllen, kann dies die Aussetzung des Programms und/oder die Kündigung dieser Vereinbarung zur Folge haben. Je nach Schwere des Falls kann Ihnen die Zertifizierung auch dauerhaft entzogen werden. In diesem Fall verlieren Sie auch dauerhaft Ihre MCT- und MCP-Zertifizierung. Die strikte Durchsetzung der Zertifizierungsregeln dient dem Schutz der Mehrheit der MCTs, die die Anforderungen des Programms einhalten. 9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. 9.1. Laufzeit: Falls diese Vereinbarung nicht früher im Einklang mit dieser Vereinbarung beendet wird, ist sie ab dem Datum, an dem Sie sie akzeptieren, bis zum 30.04.2013 wirksam („Laufzeit“). Diese Vereinbarung ist jedoch nur gültig, wenn (a) Microsoft die von Ihnen vollständig ausgefertigte MCT-Bewerbung erhält, (b) Sie keine Änderungen an dieser Vereinbarung vorgenommen haben und (c) Sie alle MCT-Einschreibungsanforderungen erfüllt haben. 9.2. Verlängerung. Diese Vereinbarung wird nicht automatisch verlängert. Microsoft kann sich dazu entschließen, Ihre Mitgliedschaft im MCT-Programm nicht zu verlängern. 9.3. Beendigung der Zertifizierung. Wenn Sie eine der Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung innerhalb der geforderten einschlägigen Zeitspanne nicht erfüllen, wird Ihre Zertifizierung nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch ausgesetzt. Bei Aussetzung Ihrer Zertifizierung müssen Sie das Unterrichten von Microsoft-Kursunterlagen einstellen und dürfen nicht mehr als Microsoft Certified Trainer auftreten. Sollte Ihre Zertifizierung nach Maßgabe dieser Ziffer ausgesetzt werden und sollte Microsoft die Umstände der Aussetzung kennen, wird Microsoft sich nach besten Kräften bemühen, Ihnen eine solche Aussetzung schriftlich mitzuteilen. 9.4. Automatische Beendigung. Sollten Sie Ihren Status als MCT oder MCP während der Laufzeit dieser Vereinbarung verlieren, wird diese Vereinbarung automatisch beendet. 9.5. Unbegründete Kündigung. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne Grund durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu kündigen. MCT-Vereinbarung Seite 10 von 19 9.6. Begründete Kündigung. Microsoft ist berechtigt, diese Vereinbarung einschließlich Ihrer Zertifizierung nach eigenem Ermessen fristlos zu kündigen, wenn Sie Bestimmungen dieser Vereinbarung wesentlich verletzen („Verletzung der Vereinbarung“). Eine Verletzung der Vereinbarung liegt vor, wenn: (i) Sie die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung nicht erfüllen, (ii) Sie die Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung des MCT-Logos und/oder der MCT-Designation nicht einhalten, (iii) Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Programmleitfadens nicht einhalten, (iv) Sie Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen von Microsoft entwenden oder ohne Genehmigung offenlegen, unerlaubte Kopien von Microsoft-Produkten oder -Technologien oder Microsoft-Kursunterlagen anfertigen oder andere Rechte an geistigem Eigentum von Microsoft verletzen, (v) Sie sonstige gesetzlich verbotene Handlungen unternehmen, (vi) eine Behörde oder ein Gericht der Auffassung ist, dass die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen hinsichtlich der Microsoft-Kursunterlagen in irgendeiner Weise mangelhaft sind oder (vii) Sie Ihren Zertifizierungsstatus oder Ihre Beziehung zu Microsoft falsch darstellen. 9.7. Auswirkungen der Kündigung. In allen Fällen der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung werden alle Ihnen im Rahmen des MCT-Programms gewährten Rechte sofort beendet. Sie sind verpflichtet, unverzüglich: alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem MCT-Programm einzustellen; die Verwendung des MCT-Logos und der MCT-Designation einzustellen; sich nicht mehr als Teilnehmer am MCT-Programm zu bezeichnen; das Unterrichten der Microsoft-Kursunterlagen einzustellen und sämtliche Nutzung jeglicher MCT-Programmvorteile einzustellen, einschließlich jeglicher Trainerkits, virtueller Computer und virtueller Festplatten und anderer Materialien oder Informationen, die Ihnen infolge Ihrer Teilnahme am MCT-Programm bereitgestellt wurden. a. b. c. d. e. Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung müssen Sie unwiderruflich alle MicrosoftKursunterlagen, Trainerkits, virtuellen Computer, virtuellen Festplatten und anderen Inhalt löschen und vernichten, die infolge des MCT-Programms lizenziert und empfangen wurden. Auf Anfrage legen Sie Microsoft eine unterzeichnete Vernichtungsbescheinigung vor. 9.8. Microsoft ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht für Kosten oder Schadensersatz jeglicher Art haftbar, die sich aus (a) der Beendigung dieser Vereinbarung im Einklang mit den Bestimmungen und (b) der Aussetzung oder Stornierung des MCT-Programms durch Sie ergeben. MCT-Vereinbarung Seite 11 von 19 9.9. Fortbestehen von Rechten und Pflichten. Alle definierten Begriffe und Ziffer 2.2.2e (ii) und (iii), 2.3, 2.5, 3.1, 4.2, 8, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 9.10, 10, 11, 12 und 13 gelten über den Ablauf oder eine sonstige Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. 9.10. Sie erklären sich damit einverstanden, auf alle Pflichten und Anforderungen nach anwendbarem Recht zu verzichten, soweit diese eine vorherige gerichtliche Zustimmung für die Kündigung dieser Vereinbarung vorsehen. 10. KEINE GARANTIEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZUGELASSENEN UMFANG STELLT MICROSOFT DIE MICROSOFT-KURSUNTERLAGEN, TRAINERKITS, VIRTUELLEN COMPUTER, VIRTUELLEN FESTPLATTEN, DAS MCT-PROGRAMM UND ALLE SONSTIGEN MATERIALIEN IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG (ZUSAMMEN DIE „MATERIALIEN“) „WIE BESEHEN“, „WIE ERHÄLTLICH“ UND „OHNE GARANTIE AUF FEHLERFREIHEIT“ UND OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG. MICROSOFT SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, KONKLUDENT ODER GESETZLICH, IM HINBLICK AUF DIE MATERIALIEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT, RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VON ANTWORTEN, EIGENTUMSRECHTEN, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ERGEBNISSEN, FACHMÄNNISCHER BEMÜHUNGEN UND SORGFALT. 11. KEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL IST MICROSOFT HAFTBAR FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER VERLUST VON DATEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM – EINSCHLIESSLICH IHRES COMPUTERS ODER EINES ANDEREN GERÄTS), DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEM MCT-PROGRAMM ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE SCHÄDEN, DIE AUFGRUND ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER MCT-ZERTIFIZIERUNG ODER DEM ABLAUF ODER DER BEENDIGUNG IHRER MCT-ZERTIFIZIERUNG GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, AUCH WENN MICROSOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN EINIGEN STAATEN/RECHTSPRECHUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GILT. MCT-Vereinbarung Seite 12 von 19 12. ENTSCHÄDIGUNG. SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS MICROSOFT GEGENÜBER IHNEN, EINER VON IHNEN IM ZUSAMMENHANG MIT MICROSOFT-KURSUNTERLAGEN UNTERRICHTETEN PERSON, EINER PERSON, DER SIE SCHULUNGSLÖSUNGEN UND/ODER SERVICES ZU BERATUNGSZWECKEN BEREITSTELLEN ODER EINEM MIT IHNEN GGF. VERBUNDENEN AUTORISIERTEN KUNDEN NICHT HAFTBAR IST UND DASS SIE MICROSOFT, DESSEN RECHTSNACHFOLGER, VERBUNDENE UNTERNEHMEN UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN SOWIE DEREN JEWEILIGE GESCHÄFTSFÜHRER, VORSTÄNDE UND MITARBEITER SCHADLOS HALTEN UND VON JEDER HAFTUNG FÜR FORDERUNGEN, ANSPRÜCHE UND/ODER VERBINDLICHKEITEN (INSBESONDERE FÜR, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ANSPRÜCHE WEGEN PERSONENSCHÄDEN ODER PRODUKTHAFTUNG) („ANSPRÜCHE“) FREISTELLEN BZW. DAGEGEN VERTEIDIGEN, DIE AUFGRUND FOLGENDER EREIGNISSE ENTSTEHEN ODER DAMIT IN IRGENDEINER WEISE ZUSAMMENHÄNGEN: (I) IHRE ERFÜLLUNG ODER NICHTERFÜLLUNG DER LEISTUNG UNTER DIESER VEREINBARUNG, (II) WERBUNG, VERKAUF, ERBRINGUNG ODER VERTRIEB IHRER DIENSTLEISTUNGEN ALS MCT, (III) IHRE NUTZUNG DES MCT-LOGOS UND/ODER DER MCT-DESIGNATION IN EINER WEISE, DIE NICHT IM EINKLANG MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG STEHT, ODER (IV) AUSSETZUNG ODER BEENDIGUNG IHRER ZERTIFIZIERUNG UND/ODER DIESER VEREINBARUNG SEITENS MICROSOFT NACH MASSGABE DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNGSBESTIMMUNGEN. SOLLTE MICROSOFT GEMÄSS DIESER ZIFFER VON IHNEN DIE FREISTELLUNG VON DER HAFTUNG FORDERN, WIRD MICROSOFT IHNEN UNVERZÜGLICH UND SCHRIFTLICH DIE GEGEN MICROSOFT GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE MITTEILEN, FÜR DIE MICROSOFT DIE HAFTUNGSFREISTELLUNG FORDERT. MICROSOFT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, NACH EIGENEM ERMESSEN DIE ABWEHR DIESER ANSPRÜCHE UNTER BEAUFTRAGUNG EINES RECHTSANWALTS SEINER WAHL VOLLUMFÄNGLICH SELBST ZU ÜBERNEHMEN ODER IHNEN DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ABWEHR DER ANSPRÜCHE ZU ÜBERGEBEN UND EINEN RECHTSANWALT SEINER WAHL MIT DER ÜBERWACHUNG DER ABWEHRMASSNAHMEN ZU BETRAUEN. SOLLTE MICROSOFT DIE ABWEHR EINES DERARTIGEN ANSPRUCHS SELBST VERANTWORTEN, UNTERLIEGT JEDE AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DIESES ANSPRUCHS, NACH DEREN BEDINGUNGEN SIE ZAHLUNGEN LEISTEN MÜSSEN, IHRER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN EINWILLIGUNG, WOBEI SIE DIESE EINWILLIGUNG NICHT GRUNDLOS VERWEIGERN DÜRFEN. SIE SIND VERPFLICHTET, MICROSOFT UNVERZÜGLICH NACH EINER ENTSPRECHENDEN AUFFORDERUNG ALLE ANGEMESSENEN AUFWENDUNGEN ZU ERSTATTEN, DIE MICROSOFT BEI DER ABWEHR EINES SOLCHEN ANSPRUCHS ENTSTANDEN SIND, DAZU ZÄHLEN INSBESONDERE RECHTSANWALTSKOSTEN SOWIE KOSTEN IM RAHMEN EINER GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNG BZW. EINER AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG. 13. VERSCHIEDENES. 13.1. Verhältnis. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung werden keine Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Agenturverhältnis und kein Franchise begründet. Sie sind nicht berechtigt, Zusicherungen, Garantien oder Zusagen im Namen von Microsoft abzugeben. MCT-Vereinbarung Seite 13 von 19 13.2. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für diese Vereinbarung wird durch das Land bzw. die Region bestimmt, in dem bzw. der sich das Unternehmen befindet. Siehe die Details unten: 13.2.1. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Curaçao, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada, Guam, Guatemala, Guayana, Haiti, Honduras, Jamaika, Jungferninseln (UK), Jungferninseln (USA), Kaimaninseln, Kanada, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Uruguay, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika: Microsoft Corporation One Microsoft Way Redmond, WA 98052 USA 13.2.2. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, BosnienHerzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik und Zypern: Microsoft Ireland Operations Limited The Atrium, Block B, Carmenhall Road Sandyford Industrial Estate Dublin, 18, Irland MCT-Vereinbarung Seite 14 von 19 13.2.3. Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist im Anschluss an diese Aufzählung angegeben: Australien und externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam sowie Wallis und Futuna: Microsoft Regional Sales Corporation 438B Alexandra Road #04-09/12 Block B, Alexandra Technopark Singapur 119968 13.2.4. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Japan: Microsoft Company, Limited Odakyu Southern Tower 2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokio 151-8583 Japan 13.2.5. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für Taiwan: Microsoft Taiwan Corporation 8F, No 7, Sungren Rd. Shinyi Chiu, Taipeh Taiwan 110 13.2.6. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China: Microsoft (China) Company Limited 6F Sigma Center No. 49 Zhichun Road Haidian District Beijing 100080, VRC 13.2.7. Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea: Microsoft Korea, Inc. 5th Floor West Wing, POSCO Center 892, Daechi-Dong, Gangnam-Gu, Seoul 135-777, Korea 13.3. Anwendbares Recht. Anwendbares Recht, Rechtsprechung und Gerichtsstand für diese Vereinbarung werden weiter unten bezeichnet. Die Rechts- und Gerichtsstandswahl hindert keine Partei an der Geltendmachung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer Verletzung von geistigem Eigentum, Vertraulichkeitspflichten oder der Durchsetzung der Anerkennung von Urteilen oder Beschlüssen. Vorläufiger Rechtsschutz oder die Durchsetzung einer Anerkennung dürfen in jeder anwendbaren Rechtsprechung angestrengt werden. MCT-Vereinbarung Seite 15 von 19 a. Grundsatz. Soweit nicht unter Ziffer 13.3(b) abweichend geregelt, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des Staates Washington, USA. Bei vorhandener Bundesrechtsprechung unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington. Andernfalls unterwerfen sich die Parteien der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court von King County, Washington, USA. b. Weitere Bestimmungen. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgend angegebenen Länder oder Regionen, gilt für Sie die jeweils entsprechende Bestimmung, die Ziffer 13.3(a) im Umfang der Abweichung ersetzt: (i) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Australien oder dessen externe Hoheitsgebiete, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Salomonen, Samoa, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen Singapurs und wird nach diesen ausgelegt. 1. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Australien oder dessen externen Hoheitsgebieten, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur, stimmen Sie der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Singapurs zu. 2. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Bangladesch, Bhutan, Cookinseln, Fidschi-Inseln, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Laos, Sonderverwaltungsregion Macau, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam oder Wallis und Futuna, sind jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich jeglicher Fragen zu ihrem Bestand, ihrer Wirksamkeit und ihrer Beendigung, gemäß den Schiedsgerichtsregeln des Internationalen Schiedsgerichtszentrums in Singapur (Arbitration Rules of the Singapore International Arbitration Centre, „SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur zu bringen und dort abschließend zu behandeln. Die Schiedsgerichtsregeln des SIAC werden durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Schiedsgericht besteht aus einem vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, auf Sri Lanka, in Thailand bzw. Vietnam (soweit angemessen) oder anderswo verwendet werden. (ii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Japan, gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Japans und wird nach diesen ausgelegt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Bezirksgerichts (District Court) in Tokio einverstanden. Die obsiegende Partei bei jeglichem Rechtsstreit bezüglich dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe. MCT-Vereinbarung Seite 16 von 19 (iii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der nachfolgenden Länder oder Gebiete: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Guinea, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kapverdische Inseln, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Ruanda, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, Simbabwe, St. Helena, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Südafrika, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern, dann gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich mit der Rechtsprechung und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einverstanden. (iv) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Volksrepublik China, gilt Folgendes. Zu Zwecken dieser Vereinbarung umfasst die Volksrepublik China nicht die Sonderverwaltungsregion Hongkong, die Sonderverwaltungsregion Macau oder Taiwan: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und jeglichem Nachtrag einem bindenden Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt bei der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“) gemäß ihren jeweils in Kraft befindlichen Regeln. (v) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Kolumbien oder Uruguay, gilt Folgendes: Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien in Bezug auf Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung sind in einem Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Das Schiedsgerichtsverfahren erfolgt gemäß den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules. Die ernennende Behörde ist die Internationale Handelskammer („ICC“), die in Übereinstimmung mit den von der ICC für diesen Zweck verabschiedeten Regeln handelt. Ort des Schiedsverfahrens ist Seattle, Washington, USA. Es gibt einen Einzelrichter. Der Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist endgültig und für die Parteien bindend. Die Parteien dieser Vereinbarung erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, alle Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, einem Schiedsgerichtsverfahren in Seattle, Washington, USA, zu unterwerfen. MCT-Vereinbarung Seite 17 von 19 (vi) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Republik Korea, gilt Folgendes: Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem ausgelegt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Rechtsprechung und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Bezirksgerichts Seoul-Mitte (Seoul Central District Court) einverstanden. Die obsiegende Partei hat im Falle der Ergreifung von Maßnahmen zur Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung oder zur Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe. (vii) Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Taiwan, gilt Folgendes: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Taiwans und wird nach diesem ausgelegt. Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) in Taipeh zum erstinstanzlichen Gericht, das für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist, die aus dieser Vereinbarung entstehen oder damit zusammenhängen. 13.4. Anwaltsgebühren. Wenn eine der Parteien Anwälte beauftragt, um Rechte, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Verbindung stehen, durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre Rechtsanwaltsgebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben in angemessener Höhe einzufordern, einschließlich der Kosten und Gebühren bei einem Konkurs- oder ähnlichen Verfahren. 13.5. Mitteilungen. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Microsoft sind an das Microsoft Certified Trainer Program, Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA, zu schicken. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen an Sie sind an die in Ihrer Bewerbung angegebene Zustelladresse zu schicken. Allgemeine Aktualisierungen und Informationen zum MCT-Programm können an die in Ihrer MCT-Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass uns stets Ihre aktuellen Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Postanschrift) vorliegen. 13.6. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für unrechtmäßig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig wirksam. 13.7. Kein Verzicht. Jegliche verzögerte oder ausbleibende Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsmittels durch Microsoft bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. dieses Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder ein anderes Rechtsmittel. 13.8. Keine Ausschließlichkeit. Ihre Teilnahme am MCT-Programm ist freiwillig. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt Sie darin, nicht von Microsoft stammende Technologie zu unterrichten, zu unterstützen, zu bewerben, zu vertreiben oder zu verwenden. 13.9. Ausfuhrbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die Microsoft-Kursunterlagen aus den USA stammen. Sie stimmen zu, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für diese Produkte gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsland, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen zum Export von MicrosoftProdukten erhalten Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/ (auf Englisch). MCT-Vereinbarung Seite 18 von 19 13.10. Rechtliche Beschränkungen für die US-Regierung. Microsoft-Kursunterlagen, die Sie an die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Behörden bzw. Organe („US-Regierung“) oder in deren Namen weitergeben oder liefern, werden Ihnen nur mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung seitens der US-Regierung unterliegt Beschränkungen, wie sie in Absatz (c)(1)(ii) des Abschnittes „Rights in Technical Data and Computer Software“ in DFAR 252.227-7013 niedergelegt sind oder wie sie in den besonderen Verwaltungsvorschriften festgehalten sind, die Microsoft einen entsprechenden bzw. umfangreicheren Schutz als die vorstehend zitierte Ziffer gewähren. Sie müssen allen Anforderungen der US-Regierung entsprechen, um den Schutz dieser eingeschränkten Rechte („Restricted Rights“) zu erhalten, insbesondere müssen Sie an der Produktsoftware, der Produktdokumentation und allen damit verbundenen Vereinbarungen einschränkende Hinweise anbringen. Hersteller ist die Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, Washington 98052-6399, USA. In keinem Fall ist Microsoft verpflichtet, die Anforderungen der US-Regierung hinsichtlich der Vorlage bzw. des Antrags auf Befreiung von der Vorlage von Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen zu erfüllen. Sollte es im Falle der Weitergabe oder Lieferung von Microsoft-Kursen an die US-Regierung notwendig werden, dass Microsoft die Anforderungen der US-Regierung bezüglich der Vorlage von Kosten- oder Preisdaten bzw. Kostenrechnungsinformationen erfüllen muss, dann sind Sie verpflichtet, von der zuständigen US-Regierungsbehörde eine entsprechende Befreiung von diesen Anforderungen zu Gunsten von Microsoft einzuholen, bevor Sie diese Microsoft-Kurse an die US-Regierung liefern oder weitergeben. 13.11. Technologietransfer. Diese Vereinbarung begründet keine „Technologietransfer“-Vereinbarung, wie sie vom anwendbaren Recht definiert wird, da (a) die Technologie (einschließlich jeglicher Software), die unter dieser Vereinbarung verfügbar gemacht wird, kein integrierter Teil einer Technologiekette zu Produktions- oder Verwaltungszwecken ist und (b) die Technologie (einschließlich jeglicher Software) ihre eigene Technologielizenz erhält. Sie werden sich nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben und nicht versuchen, uns als Technologieanbieter im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezeichnen. 13.12. Abtretung. Sie werden weder diese Vereinbarung noch irgendein unter dieser Vereinbarung gewährtes Recht auf irgendeine Weise abtreten, übertragen oder unterlizenzieren. Jede versuchte Abtretung, Übertragung oder Unterlizenzierung, ob kraft Gesetzes oder anderweitig, ist nichtig. 13.13. Änderungen/vorherige Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, wobei die Änderungen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden müssen. Diese Vereinbarung ersetzt sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien bezüglich des Vereinbarungsgegenstands, einschließlich aller MCTVereinbarungen früherer MCT-Programmjahre. MCT-Vereinbarung Seite 19 von 19