Merkblatt zum Promotionsprogramm der FH Dortmund

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Ausschreibung 2015
Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien
Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund:
Qualifizierungsinitiative zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches
Promotionsprogramm 2014 - 2019
Merkblatt zur Antragstellung
(Stand: 18.06.2015)
Die Fachhochschule Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt, die Promotionsmöglichkeiten von
exzellenten Absolventen und die Qualifizierung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses zu
verbessern. Hervorragende Studierende erhalten die Möglichkeit, in einem i.d.R. dreijährigen
Programm ihr Promotionsvorhaben zu verwirklichen und sich gleichzeitig für einen
nachfolgenden Karriereweg in Wirtschaft oder Wissenschaft zu qualifizieren.
1
Antragstellung
Antragsberechtigt sind besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von
Masterstudiengängen der Fachhochschule Dortmund gemeinsam mit den sie betreuenden
Professorinnen / Professoren aus der Fachhochschule Dortmund. Dargestellt werden sollen
die wissenschaftliche Eignung der Promotionskandidatin bzw. des Promotionskandidaten,
das Forschungsprofil der Betreuerin bzw. des Betreuers in der FH Dortmund, das
Forschungsvorhaben und sein Bezug zum Forschungsprofil der FH Dortmund sowie die
Kooperation mit einer Universität im Rahmen des Promotionsvorhabens.
2
Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens
Beschreiben Sie das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das bearbeitet wird bzw.
werden soll. Der Umfang der Ausführung soll etwa 3 Seiten betragen.
3
Promotionskandidatin / Promotionskandidat
Die Kandidatin / der Kandidat wird gebeten, ein persönliches Bewerbungsschreiben zu
formulieren. Dieser Antragsteil soll darüber hinaus weitere Angaben zu der Person, die
promovieren möchte, enthalten, insbesondere Lebenslauf und Zeugnisse über die bisher
erlangten Qualifikationen. Eine (evtl. geraffte) Liste von Veröffentlichungen sollte ebenfalls
beigefügt werden.
4
Betreuer / Betreuerin
Die FH-Betreuerin bzw. der FH-Betreuer der geplanten Promotion soll kurz den eigenen
Werdegang und eigene Forschungsarbeiten darstellen. Eine (ggf. geraffte) Liste der
Veröffentlichungen sollte beigefügt werden. Des Weiteren muss die Einbindung der für die
Promotion vorgesehenen Person und ihres Forschungsvorhabens in die eigene Forschungsund Entwicklungstätigkeit ausführlich dargestellt werden.
5
Kooperationspartnerin / Kooperationspartner in der Universität
Bitte stellen Sie kurz die universitäre Partnerin / den universitären Partner vor. Unabdingbar
ist eine Stellungnahme der Kooperationspartnerin / des Kooperationspartners, der auf der
Seite der Universität die Promotion betreut. Darin soll die Betreuung des Promotionsvorhabens auf der Grundlage des konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojektes
bestätigt und die Befähigung der Promotionskandidatin bzw. des Promotionskandidaten zu
wissenschaftlicher Arbeit kurz begründet werden. Voraussetzung für den Beginn der
Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Beteiligten der Universität
und der Fachhochschule, aus der die gemeinsame kooperative Betreuung der Promotion
hervorgeht.
6
Zulassung zur Promotion
Fügen Sie dem Antrag eine Bestätigung des zuständigen Promotionsausschusses der Partner Universität bei, aus der die Zulassung der Kandidatin/ des Kandidaten zur Promotion
hervorgeht. Stellen Sie ggf. die noch zu erbringenden Vorleistungen der Kandidatin/ des
Kandidaten dar.
7
Juryverfahren
Über die Förderanträge wird eine wissenschaftlich besetzte Jury nach der Qualität der
jeweiligen Forschungsvorhaben und ihrem Bezug zu den Forschungsarbeiten der
betreuenden Fachhochschulforschenden entscheiden. Frauen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter
Menschen ist erwünscht.
8
Art der Förderung
Gefördert werden kann in unterschiedlicher Art und Weise, nämlich durch
-
3 Jahre, 50%, E13 oder
4 Jahre, 40%, E13 oder
4 Jahre Stipendium, 1.200€ / Monat zzgl. Büchergeld (rund 200€)
Es gibt in allen drei Fällen die Option einer max. einjährigen Verlängerung im Falle, dass die
Promotionsschrift absehbar in den kommenden 6 Monaten eingereicht wird.
Die Förderart muss nicht mit der Antragstellung bereits festgelegt werden. Im Erfolgsfall wird
gemeinsam mit der Personalabteilung eine für die Kandidatin / den Kandidaten passende
Lösung im Einstellungsverfahren gefunden.
9
Termine
Anträge sind in elektronischer Form bis zum 01.10.2015 an den Rektor der Fachhochschule
Dortmund, z. Hd. Frau Schmidt, Dez. I.3, zu senden.
Die Zusage einer Förderung kann unter dem Vorbehalt der Vorlage weiterer Unterlagen
erfolgen (bspw. Abschlusszeugnis, Zusagen der Partneruniversität und Betreuungsvertrag).
In diesem Fall ist die Hochschule 6 Monate an ihre Förderzusage gebunden. Danach verfällt
die Zusage und die Förderung wird neu ausgeschrieben.
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