Ausschreibung 2015 Promotionsstellen bzw. Promotionsstipendien Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund: Qualifizierungsinitiative zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches Promotionsprogramm 2014 - 2019 Merkblatt zur Antragstellung (Stand: 18.06.2015) Die Fachhochschule Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt, die Promotionsmöglichkeiten von exzellenten Absolventen und die Qualifizierung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Hervorragende Studierende erhalten die Möglichkeit, in einem i.d.R. dreijährigen Programm ihr Promotionsvorhaben zu verwirklichen und sich gleichzeitig für einen nachfolgenden Karriereweg in Wirtschaft oder Wissenschaft zu qualifizieren. 1 Antragstellung Antragsberechtigt sind besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen der Fachhochschule Dortmund gemeinsam mit den sie betreuenden Professorinnen / Professoren aus der Fachhochschule Dortmund. Dargestellt werden sollen die wissenschaftliche Eignung der Promotionskandidatin bzw. des Promotionskandidaten, das Forschungsprofil der Betreuerin bzw. des Betreuers in der FH Dortmund, das Forschungsvorhaben und sein Bezug zum Forschungsprofil der FH Dortmund sowie die Kooperation mit einer Universität im Rahmen des Promotionsvorhabens. 2 Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens Beschreiben Sie das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das bearbeitet wird bzw. werden soll. Der Umfang der Ausführung soll etwa 3 Seiten betragen. 3 Promotionskandidatin / Promotionskandidat Die Kandidatin / der Kandidat wird gebeten, ein persönliches Bewerbungsschreiben zu formulieren. Dieser Antragsteil soll darüber hinaus weitere Angaben zu der Person, die promovieren möchte, enthalten, insbesondere Lebenslauf und Zeugnisse über die bisher erlangten Qualifikationen. Eine (evtl. geraffte) Liste von Veröffentlichungen sollte ebenfalls beigefügt werden. 4 Betreuer / Betreuerin Die FH-Betreuerin bzw. der FH-Betreuer der geplanten Promotion soll kurz den eigenen Werdegang und eigene Forschungsarbeiten darstellen. Eine (ggf. geraffte) Liste der Veröffentlichungen sollte beigefügt werden. Des Weiteren muss die Einbindung der für die Promotion vorgesehenen Person und ihres Forschungsvorhabens in die eigene Forschungsund Entwicklungstätigkeit ausführlich dargestellt werden. 5 Kooperationspartnerin / Kooperationspartner in der Universität Bitte stellen Sie kurz die universitäre Partnerin / den universitären Partner vor. Unabdingbar ist eine Stellungnahme der Kooperationspartnerin / des Kooperationspartners, der auf der Seite der Universität die Promotion betreut. Darin soll die Betreuung des Promotionsvorhabens auf der Grundlage des konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojektes bestätigt und die Befähigung der Promotionskandidatin bzw. des Promotionskandidaten zu wissenschaftlicher Arbeit kurz begründet werden. Voraussetzung für den Beginn der Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Beteiligten der Universität und der Fachhochschule, aus der die gemeinsame kooperative Betreuung der Promotion hervorgeht. 6 Zulassung zur Promotion Fügen Sie dem Antrag eine Bestätigung des zuständigen Promotionsausschusses der Partner Universität bei, aus der die Zulassung der Kandidatin/ des Kandidaten zur Promotion hervorgeht. Stellen Sie ggf. die noch zu erbringenden Vorleistungen der Kandidatin/ des Kandidaten dar. 7 Juryverfahren Über die Förderanträge wird eine wissenschaftlich besetzte Jury nach der Qualität der jeweiligen Forschungsvorhaben und ihrem Bezug zu den Forschungsarbeiten der betreuenden Fachhochschulforschenden entscheiden. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist erwünscht. 8 Art der Förderung Gefördert werden kann in unterschiedlicher Art und Weise, nämlich durch - 3 Jahre, 50%, E13 oder 4 Jahre, 40%, E13 oder 4 Jahre Stipendium, 1.200€ / Monat zzgl. Büchergeld (rund 200€) Es gibt in allen drei Fällen die Option einer max. einjährigen Verlängerung im Falle, dass die Promotionsschrift absehbar in den kommenden 6 Monaten eingereicht wird. Die Förderart muss nicht mit der Antragstellung bereits festgelegt werden. Im Erfolgsfall wird gemeinsam mit der Personalabteilung eine für die Kandidatin / den Kandidaten passende Lösung im Einstellungsverfahren gefunden. 9 Termine Anträge sind in elektronischer Form bis zum 01.10.2015 an den Rektor der Fachhochschule Dortmund, z. Hd. Frau Schmidt, Dez. I.3, zu senden. Die Zusage einer Förderung kann unter dem Vorbehalt der Vorlage weiterer Unterlagen erfolgen (bspw. Abschlusszeugnis, Zusagen der Partneruniversität und Betreuungsvertrag). In diesem Fall ist die Hochschule 6 Monate an ihre Förderzusage gebunden. Danach verfällt die Zusage und die Förderung wird neu ausgeschrieben.