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Public Health Genomics Law – Grundzüge der
zukünftigen Entwicklung eines neuen
Rechtsgebietes
National Task Force Deutschland
Public Health Genomics European Network
(PHGEN)
Tobias Schulte in den Bäumen
Deutsches Zentrum für Public Health Genomics (DZPHG), Bielefeld
Was machen Genetik und Genomik, worauf muss das
Recht reagieren?
Vergangenheit
(aber immer noch im juristischen Fokus):
Monogenetische Erkrankungen mit klarer Vererbung
Gegenwart
(Gegenstand von Projekten wie PHGEN):
Bedeutung von genetischen Suszeptibilitäten (Prädispositionen)
und Biomarkern bei komplexen Erkrankungen
Zukunft
Bedeutung von genetischen und anderen Determinanten in Bezug
auf konkrete Gesundheitsprobleme
Gene-Environment-Interactions
Heart
disease
PKU
Schizophrenia
Cancer
Cystic
fibrosis
Duchenne
muscular
dystrophy
Totally
Genetic
Fragile X
Multiple
Diabetes sclerosis
Asthma
Motor
vehicle
accident
Alzheimer’s
TB
Struck
by
Meningococcus
lightning
Autism
Obesity
Rheumatoid
arthritis
Totally
Environmental
Was folgt daraus für die Regulierung von Genomics?
-
Public Health Genomics fokussierst sich auf multifaktorielle
Erkrankungen (meist mit einer geringen genetischen
Penetranz, daher keine „Regulierung“ auf der Ebene des
Genoms)
-
Der Begriff „genetische Daten“ ist auf den Aussagewert der
Daten, und nicht auf den tech. Erhebungsweg zu beziehen
-
Es gilt daher zu unterscheiden zwischen:
1) „genetische Daten“ per se (Daten über das Genom)
2) Genetische Daten II.Ordnung über Co-Risiken und
Verhaltensweisen (also die anderen „risk determinants“)
-
PHG-Recht lässt sich nicht an einer bestimmten Stelle des
bestehenden Rechts andocken, vielmehr müssen
verschiedene Rechtsgebiete abgestimmt werden
Public Health Genomics und normative Strategien
Konzeptionell muss unterschieden werden zwischen:
I.
Wie kann Recht die Public Health Forschung unterstützen?
II.
Wie kann Recht die Überführung von Public Health
Erkenntnissen in die Gesundheitsversorgungsstrukturen
begleiten und unterstützen?
III.
Wie kann Recht die langfristigen Ziele von PHG, also die
Minimierung von Risiken, gewährleisten?
Die Vision:
Mittelfristig muss Recht dafür Sorge tragen, dass PHG zentraler
Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird. Dabei muss das
Recht den sich abzeichnenden Wandel von der Krankheitsüber die Risiko- hin zur Gesundheitsergebnisorientierung
begleiten.
I. Unterstützung für Public Health Genomics Forschung
-
Der Zugang zu und die Möglichkeit des Austausches
von Daten wird als zentrales Hindernis von
Forschern genannt (Datenschutz)
-
Die Integration von bestehenden Registern und neu
enstandenen Biobanken in Surveillance-Systeme
erfordert ein hohes Maß an juristischen Regelungen
(DSR, Proben, Datenbanken, IPR)
-
Eine einheitliche Regulierung der Zulassung von
Forschungsprojekten würde die Arbeitsbedingungen
für internationale Studien verbessern (z.B.
Ethikkommissionen)
-
Eine bereichsübergreifende Harmonisierung
vereinfacht die Konzeptionierung von
Forschungsprojekten und schafft Rechtssicherheit
II. Überführung von PHG in die Gesundheitsversorgung
-
Stärkung des Präventionsgedankens im Sozialrecht
wie in § 1 S. 1 SGB V angedacht: “Aufgabe, die
Gesundheit der Versicherten zu erhalten”
-
Unzureichend hingegen z.B. § 25 Abs. 2 SGB V:
“Versicherte haben höchstens einmal jährlich
Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung
von Krebs”, Frauen ab 20 / Männer ab 45. Auch das
SozialR muss sich stärker der individualisierten
Risikostratifizierung zuwenden
-
Das Sozialversichungsrecht muss innovationsoffen
ausgestaltet werden ( Zulassungsschranken etc.)
-
Die Bedeutung genom-basierter Methoden und der
individualisierteren Behandlung sollte auch im
Vergütungsrecht Niederschlag finden
III. Erreichung der langfristigen Ziele von PHG (einige Beispiele)
- Langfristing folgt aus der Kausalstruktur der multifaktoriellen
Erkrankungen die Aufgabe, die nicht-genetischen Risiken zu erkennen
und nach Möglichkeit zu minimieren
III. a) Verbraucherschutzrecht
-
Regulierung der Zulassung und des Vertriebes hochwertiger
Gentests / Information von Verbrauchern
-
Regulierung der Lebensmittelerzeugung und Überwachung
des Genetically Modified Food
-
Labelling von Nahrungsmitteln oder anderer
risikoerhöhender Produkte zur besseren Information von
Verbrauchern (“Rauchen verursacht Krebs”)
-
III. Erreichung der langfristigen Ziele von PHG (einige Beispiele)
III.b) Versicherungsrecht
-
Das europäische Versicherungsrecht ist so
auszugestalten, dass den Versicherten keine Nachteile
aus den gewonnenen genetischen Daten erwachsen
-
Durch juristische Grenzziehungen müssen auch die
Versicherungen vor einer adversen Selektion geschützt
werden
III.c) Anti-Diskriminierungs - Recht
-
Das Recht muss auf den genetischen Exzeptionalismus
eingehen und auf eine einheitliche Behandlung aller
Gesundheitsdaten drängen.
III. Erreichung der langfristigen Ziele von PHG (einige Beispiele)
III.d) Datenschutzrecht
-
Der Schutz humangenetischer Daten steht im Zentrum
der gegenwärtigen rechtlichen Diskussion (z.B.
Gendiagnostikgesetz)
-
Gegenwärtig konzentriert sich der Diskurs allein auf die
mittels bestimmter Methoden (Gentest) gewonnenen
Daten, die Bedeutung “trivialer” Daten wird hingegen
unterschätzt, obwohl aus diesen ein höheres
Diskriminierungsrisiko folgt (siehe etwa moderne
Datenbanktechnologien wie KDD)
-
Thematisiert werden vornehmlich Daten in einem
Familenverbund, aus PHG-Sicht müssten eher
Risikogruppen betrachtet werden
IV. Der Informed Consent und die Idee einer genetischen
Informationsgerechtigkeit
-
Der individuelle IC ist immer dann problematisch, wenn
andere Familien- oder Risikogruppenmitglieder gleicher
maßen betroffen sind
-
Im Datenschutzrecht treten neben den IC des Betroffen noch
die gesetzliche Ermächtigung und das überwiegende
Interesse als Rechtfertigungsalternativen
-
Auch für PHG ist das Konzept der medizinischen Indikation
anzuwenden, d.h. der IC des Betroffenen ist stets
hinreichend, wenn die Erhebung der Daten indiziert ist. Für
PHG bedeutet dies, dass ein Vorrang für PHG besteht, wenn
die Erhebung und Verarbeitung von Daten „kollektiv“
indiziert ist, z.B. weil eine evidenzbasierte Risikoeinschätzung vorliegt, die verifiziert werden soll.
IV. Der Informed Consent und die Idee einer genetischen
Informationsgerechtigkeit
-
Biomedizinrecht wandelt sich zunehmend in ein
Bioinformationsrecht, die Abwägung widerstreitender
Interessen rückt daher zunehmend in das Zentrum der
rechtlichen Steuerung
-
Sozial-, Forschungs- und Datenschutzrecht weisen dabei
eine einheitliche Struktur auf: Die Anwendung genetischer
Verfahren ist gerechtfertigt, wenn sie notwendig,
zweckmäßig und verhältnismäßig i.e. Sinne ist
-
Diese Wertungen kann das Recht nicht aus sich selbst
heraus vornehmen, es muss vielmehr auf das vorhandene
Wissen zurückgreifen = Forscher sind gezwungen, ihre
Projekte möglichst evidenzbasiert zu begründen und den
gesellschaftlichen Nutzen zu belegen
Zu guter Letzt: Wer macht das alles eigentlich?
-
Gegenwärtig findet ein Wettlauf der Regulierer statt, dessen
Ausgang nicht abzusehen ist. Beteiligt sind dabei die
Nationalstaaten, der Council of Europe, die OECD, die
UNESCO, die EU und viele Berufs- und Interessenverbände
-
Die Einheitlichkeit der Rechtsordnung ist nur schwer zu
gewährleisten, da unterschiedliche Kompetenzen bei den
Nationalstaaten und der EU liegen
-
Die EU hat wegen Art. 152 EGV eine nur sehr eingeschränkte
Kompetenz auf dem Gebiet des Gesundheitswesen, sie kann
jedoch Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen, des
Produktrechts, des Verbraucherschutzrechts und des
Datenschutzrechts nutzen, um den Bereich des PHG zu
gestalten
Was macht PHGEN in diesem Prozess?
-
PHGEN analysiert die in Europa bestehenden juristischen
Hemmnisse
-
PHGEN ist an den Entwicklungsprozessen der
verschiedenen Normgeber beteiligt und vertritt die
Interessen von PHG in Stellungnahmen und
Expertenanhörungen (insb. bei der OECD)
-
PHGEN dient den National Task Forces als Plattform und als
Sprachrohr für deren juristische Anliegen
-
PHGEN ermittelt den juristischen Harmonisierungsbedarf
innerhalb der EU 25 und darüber hinaus
-
PHGEN entwickelt zusammen mit seinen Partnern (CDC,
P3G, Graph-Int) Grundzüge eines weltweit gültigen Rahmens
für PHG
PHGEN
Public Health Genomics
European Network
January 1st 2006 – December 31st 2008 (36 months)
EU Project: 2005313
www.phgen.nrw.de
Main Partner & Associated Partners
Institute of Public Health
NRW (lögd)
Westerfeldstrasse 35-37
33611 Bielefeld
Germany
German Center for
Public Health Genomics (DZPHG)
Kurt-Schumacher-Strasse 6
33615 Bielefeld
Germany
Public Health Genetics Unit (PHGU)
Strangeways Research Laboratory
Worts Causeway
Cambridge CB1 8RN
UK
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