Freihandel: Entwicklung GATT (1948) als reines Freihandelsabkommen Meistbegünstigung Inländerbehandlung Uruguayrunde führt zur WTO (1995) Streitschlichtungsmechanismus Eingebaute Tagesordnung Streit um weitere Liberalisierung Agrarabkommen Öffentliche Beschaffung Investitionsschutz Vom GATT zur WTO Entstehen von regionalen Handelsräume [EU, Nafta, Asean, MERCOSUR] 1947 1995 Gegenwart Doha-Runde (Seattle scheitert) WTO Uruguay-Runde (86-94) Tokio-Runde (73-79) Durchschnitszölle bei 40 % Kennedy-Runde (64-67) Dillon-Runde (60-61) Torquay-Runde (1951) Annecy-Runde (1949) Genf-Runde (1947) Start der GATT-Runden (ITO scheitert) Durchschnitszölle bei 4,6 % Freihandel: (Miss)erfolge MAI Kulturindustrie 1999 Seattle – Länder nutzen ihre Vetoposition Gesamtamerikanische Freihandelszone FTAA – Große südamerikanische Länder weigern sich GATS – Zu viele Baustellen = Widersprüche 2001 Doharunde Agrarfrage Freihandel: Ausweichstrategien USA: Gesamtamerikanische Freihandelszone FTAA (gescheitert) USA und EU: Bilaterale Handelsabkommen BIT (etwa 3000) EU: Wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen EPA mit den ehemaligen Kolonien (mit fast allen unterzeichnet, nur mit Karibik in Kraft) WTO Dispute Settelement Body: Streitschlichtungsverfahren GATT Abbau von Zöllen und nicht-tariffären Handelshemmnissen. 1947 erste Handelsrunde auch Verträge zu - Dumping, - Subventionen, - Einfuhrlizenzen, - handelsbezogene Aspekte von Investitionen, - Landwirtschaft, - Textil und Bekleidung GATS Dienstleistungsabkommen Explizit sämtliche Dienstleistungen, die nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt Z. Zt. nur von WTO-Mitgliedern zur Liberalisierung freigegebene (bottom-up-Prinzip) v. a. staatliche Regelungen werden harmonisiert Progressive Liberalisierung Erweiterungsrunde seit Februar 2000 TRIPs Schutz geistigen Eigentums Patentschutz (z.B. auf Medikamente) Markenschutz Betriebsgeheimnisse Layout integrierter Schaltkreise Urheberrechte (Übergangsfristen für EL laufen gerade aus (bzw. 2006 für LDC) Patente auf Lebewesen GATS Artikel I,3 Ausgenommen sind Dienstleistungen, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden“. Dabei handelt es sich um „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird“. Die zentralen Prinzipien der WTO Marktzugang: Keine quantitativen Handelsbeschränkungen (keine Beschränkungen der Zahl von Anbietern, des Umsatzes, der Stückzahlen, Höhe von Kapitalbeteiligungen) Inländerbehandlung: In- und ausländische Anbieter müssen gleich behandelt werden, keine Vorzugsbehandlung von inländischen Anbietern. Meistbegünstigung: Handelsvergünstigungen für ein Land müssen allen anderen WTO-Mitgliedern ebenfalls zugestanden werden; FOLGE: Liberalisierungsdruck! Ausnahmen: Regionale Integrationsabkommen (z.B. EU), öffentliche Auftragsvergabe (noch!), länderspezifische Meistbegünstigungsausnahmen (allerdings mit regelmäßiger Notwendigkeitsüberprüfung und Neuverhandlung) TTIP: Kernelemente Beseitigung von Zöllen und Kontingenten (relativ unbedeutend, außer für einige Sektoren) Bessere Vereinbarkeit von Regulierungen und Standards (bisher völlig unterschiedliche Regulierungs-, Rechts- und Schutzphilosophien legen Angleichung nach unten durch gegenseitige Anerkennung nahe) Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (dazu kann alles zählen, was Profite beeinträchtigt) Erarbeitung von Regeln und Grundsätzen zur Behandlung globaler Angelegenheiten (richtet sich gegen die Schwellenländer) TTIP: Hauptkritikpunkte Verringerung von Schutzniveaus Arbeitnehmerrechte Verbraucherschutz (Gentechnik) Umweltschutz (chemische Giftstoffe, Fracking) Finanzmarktregulierung Sozialabbau durch Privatisierung Unumkehrbarkeit Globale Dimension Gegen Schwellenländer (China) oder mit (TPP, TiSA)? Stärkung des (absteigenden) Dollars gegen den Euro? Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP Umfasst fast alle aktuellen Strategien, ökonomische Dominanz im Handel wirksam werden zu lassen Ist bewusst darauf angelegt, Regeln über den eigenen Gültigkeitsbereich hinaus zu etablieren Will im Gültigkeitsbereich Regeln so weitgehend wie möglich angleichen („Güter, Dienstleistungen und Investitionen“) Wird weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt Dienstleistungen: Vier Erbringungsarten DL, die mittels technischer Hilfsmittel von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes geliefert werden (grenzüberschreitender Handel), zum Beispiel telefonische Beratung, Übermittlung elektronischer Nachrichten DL, die der Verbraucher aus dem einen WTO-Mitgliedsland in einem anderen WTO-Mitgliedsland verbraucht (Konsum im Ausland), zum Beispiel Tourismus, Bildung (ausländische Studenten an heimischen Sprachschulen) Unternehmerische Präsenz im Ausland (Niederlassungen), zum Beispiel ausländische Niederlassung einer Bank DL durch grenzüberschreitenden Verkehr der Dienstleistungserbringer als natürliche Personen (temporäre Arbeitsmigration), zum Beispiel Transfer von firmeninternen Führungskräften Defintion: GATS, Quelle: BMZ GATS – Aufbau des Vertragswerkes Part I Reichweite und Definition Artikel I Reichweite und Definition Part II Allgemeine Verpflichtungen und Disziplinen Artikel II Meistbegünstigung Artikel III Transparenz Artikel III Veröffentlichung vertraulicher Informationen Artikel IV Verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer Artikel V Regionale wirtschaftliche Integration Artikel Vb Abkommen über die Integration von Arbeitsmärkten Artikel VI Nationale Regulierung Artikel VII Anerkennung Artikel VIII Monopole und alleinige Dienstleistungsanbieter Artikel IX Geschäftspraktiken / Industriestrukturen Artikel X Maßnahmen in Notsituationen Artikel XI Internationaler Zahlungsverkehr Artikel XII Maßnahmen bei Zahlungsbilanzungleichgewichten Artikel XIII Procurement Öffentliche Auftragsvergabe Artikel XIV Generelle Ausnahmen Artikel XIVb (militärische) Sicherheitsausnahmen Artikel XV Subventionen Part III: Spezifische Verpflichtungen Artikel XVI Marktzugang Artikel XVII Inländerbehandlung Artikel XVIII Zusätzliche Verpflichtungen Part IV: Fortschreitende Liberalisierung Artikel XIX Verhandlungen über Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XX Listen der Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XXI Änderungen der Liberalisierungsverpflichtungen Part V: Institutionelle Regeln Artikel XXII Beratungen Artikel XXIII Streitbeilegungsverfahren und Durchsetzung Artikel XXIV Ausschuß für Dienstleistungshandel Artikel XXV Technische Kooperation Artikel XXVI Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen Part VI: Schlussbestimmungen Artikel XXVII Verweigerung von Handelsvorteilen Artikel XXVIII Definitionen Artikel XXIX Anhänge Anhänge: Anhang für Artikel II Ausnahmen (Meistbegünstigung) Anhang über die Wanderung natürlicher Personen als Dienstleistungsanbieter Anhang über Luftverkehrsdienstleistungen Anhang über Finanzdienstleistungen Zweiter Anhang über Finanzdienstleistungen Anhang über die Verhandlungen der Seeverkehrsdienstleistungen Anhang über Telekommunikationsdienstleistungen Anhang über die Verhandlungen zur Telekommunikationsinfrastruktur GATS – Klassifizierung der Dienstleistungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen Kommunikationsdienstleistungen Bau- und Montagedienstleistungen Vertriebsdienstleistungen Bildungsdienstleistungen Umweltdienstleistungen Finanzdienstleistungen Medizinische und soziale Dienstleistungen Tourismus und Reisedienstleistungen Erholung, Kultur und Sport Transportdienstleistungen Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen GATS – Klassifizierung der Dienstleistungen 1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen A. (Frei-) berufliche Dienstleistungen z. B. Tierärzte, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure B. EDV-Dienstleistungen C. Forschung D. Grundstücks- und Immobilien-Dienstleistungen z. B. Makler, Instandhaltung E. Miet-/Leasing ?Dienstleistungen ohne Personal z. B. bezogen auf Schiffe, Transportausrüstung, Maschinen F. Andere gewerbliche Dienstleistungen z. B. Werbung, Unternehmens-/ Personalberatung, Reparaturen, Druckereien 6. Umweltdienstleistungen A. Abwasserbeseitigung/Kanalisation B. (Sperr-) Müllabfuhr C. Sanitäre Einrichtungen/Hygiene D. Andere GATS – Folgen • WTO beeinflusst innerstaatliche Regelungen (Demokratieproblem) • Progressive Liberalisierung: Eigendynamik, kein Zurück • Beispiel: Bildungssektor und Studiengebühren • Überwindung des „Bottom-Up“-Verfahrens geplant • Investitionsschutzabkommen (MAI durch die Hintertür) • Kuhhandel: Wasserversorgung gegen Bildung etc.. • Basisdienstleistungen sind nicht ausgenommen TiSA – Trade in Services Agreement TiSA – real good friends of services 50 Staaten Viele vorhandene Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (Teilnehmende Länder ohne stehen für 22 % der EU Exporte und 20 % der EUImporte) Lobbygruppen (US-Coalition of Service Industries und GSC) China TiSA - Bundesregierung Vorrangige Ziele des Abkommens sind, den Marktzugang im Dienstleistungshandel zu verbessern und neue Impulse für die stockende Doha-Welthandelsrunde zu setzen. Aus Sicht der EU und der Bundesregierung sollen sich die Vereinbarungen zur Erleichterung beim Handel von Dienstleistungen langfristig auch auf multilateraler Ebene durchsetzen. Staatssekretariat für Wirtschaft Schweiz Ein horizontaler Text, der die Bestimmungen des GATS übernimmt, dem jedoch gewisse "Understandings" hinzugefügt würden, welche die Bestimmungen des GATS ändern sollen, so zum Beispiel mittels Hinzufügen der Mechanismen der Sperrklinkenklausel ("Ratchet") und der Stillhalteklausel ("Standstill"). Eine Reihe sektorieller Anhänge oder Thematiken, deren Deckungsbereich derzeit schwierig abzuschätzen ist, die jedoch unter anderem folgende Themen betreffen könnten: Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Elektronischer Handel, Grenzüberschreitung natürlicher Personen (Erbringungsart 4), innerstaatliche Regelungen, Transparenz, die unterschiedlichen Arten des Transports sowie die Logistikdienstleistungen, Postdienstleistungen (delivery services), Energiedienstleistungen, Öffentliches Beschaffungswesen, freiberufliche Dienstleistungen (professional services), Exportsubventionen. Verpflichtungslisten für die einzelnen Parteien bezüglich Marktzugang und die Inländerbehandlung. 47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die USA eine über fünf Jahre dauernde Geheimhaltung ihrer Verhandlungspositionen verlangen, und inwiefern entspricht solch eine Forderung nach Auffassung der Bundesregierung demokratischen Prinzipien? Der Bundesregierung ist eine solche Forderung der USA nicht bekannt. TiSA – Bundesregeierung Regelungen zum Investitionsschutz verbunden mit Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSAAbkommen enthalten sein. Es wird also keine privaten Investoren-Klagen geben. Lediglich Streitschlichtungsverfahren wie bei WTO werden möglich sein, allerdings nur zwischen den beteiligten Staaten und nur für Verpflichtungen im TiSAAbkommen. TiSA – vier Katastrophen Negativliste alles, was nicht ausgenommen ist Sperrklinkenklausel alles, was einmal liberalisiert war Stillhalteklausel alles, was unreguliert ist Zukunftssicherungsklausel alles, was noch gar nicht da ist Residency requirement for managers and the members of the board of directors of a company In order to work as a mountain guide or ski instructor, passing of an examination is required Barristers and commercial lawyers in national law are required to be graduates of national universities Foreign companies are required to have a registered office in the country The foreign service supplier shall use appropriate and advanced technology and managerial experience, and shall have the obligation to transfer its technology and pass on its experience to national personnel