Stoppt TiSA! - werner

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Freihandel: Entwicklung
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GATT (1948) als reines Freihandelsabkommen
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Meistbegünstigung
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Inländerbehandlung
Uruguayrunde führt zur WTO (1995)
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Streitschlichtungsmechanismus
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Eingebaute Tagesordnung
Streit um weitere Liberalisierung
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Agrarabkommen
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Öffentliche Beschaffung

Investitionsschutz
Vom GATT zur WTO
Entstehen von regionalen Handelsräume [EU, Nafta, Asean, MERCOSUR]
1947
1995
Gegenwart
Doha-Runde
(Seattle scheitert)
WTO
Uruguay-Runde (86-94)
Tokio-Runde (73-79)
Durchschnitszölle
bei 40 %
Kennedy-Runde (64-67)
Dillon-Runde (60-61)
Torquay-Runde (1951)
Annecy-Runde (1949)
Genf-Runde (1947)
Start der
GATT-Runden
(ITO scheitert)
Durchschnitszölle
bei 4,6 %
Freihandel: (Miss)erfolge
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MAI

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Kulturindustrie
1999 Seattle
–
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Länder nutzen ihre Vetoposition
Gesamtamerikanische Freihandelszone FTAA
–
Große südamerikanische Länder weigern sich
GATS
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–
Zu viele Baustellen = Widersprüche
2001 Doharunde
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Agrarfrage
Freihandel: Ausweichstrategien
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USA:
Gesamtamerikanische Freihandelszone FTAA
(gescheitert)
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USA und EU:
Bilaterale Handelsabkommen BIT (etwa 3000)
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EU:
Wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen EPA mit
den ehemaligen Kolonien (mit fast allen unterzeichnet,
nur mit Karibik in Kraft)
WTO
Dispute Settelement Body: Streitschlichtungsverfahren
GATT
Abbau von Zöllen und
nicht-tariffären
Handelshemmnissen.
1947 erste
Handelsrunde
auch Verträge zu
- Dumping,
- Subventionen,
- Einfuhrlizenzen,
- handelsbezogene
Aspekte von
Investitionen,
- Landwirtschaft,
- Textil und
Bekleidung
GATS
Dienstleistungsabkommen
Explizit sämtliche
Dienstleistungen, die
nicht in Ausübung
hoheitlicher Gewalt
Z. Zt. nur von WTO-Mitgliedern zur Liberalisierung freigegebene
(bottom-up-Prinzip)
v. a. staatliche Regelungen werden harmonisiert
Progressive
Liberalisierung
Erweiterungsrunde seit
Februar 2000
TRIPs
Schutz geistigen
Eigentums
Patentschutz (z.B. auf
Medikamente)
Markenschutz
Betriebsgeheimnisse
Layout integrierter
Schaltkreise
Urheberrechte
(Übergangsfristen für
EL laufen gerade aus
(bzw. 2006 für LDC)
Patente auf Lebewesen
GATS Artikel I,3
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Ausgenommen sind Dienstleistungen, die „in
Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht
werden“.
Dabei handelt es sich um „jede Art von
Dienstleistung, die weder zu kommerziellen
Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder
mehreren Dienstleistungserbringern erbracht
wird“.
Die zentralen Prinzipien der WTO
Marktzugang: Keine quantitativen Handelsbeschränkungen
(keine Beschränkungen der Zahl von Anbietern, des
Umsatzes, der Stückzahlen, Höhe von Kapitalbeteiligungen)
 Inländerbehandlung: In- und ausländische Anbieter müssen
gleich behandelt werden, keine Vorzugsbehandlung von
inländischen Anbietern.
 Meistbegünstigung: Handelsvergünstigungen für ein Land
müssen allen anderen WTO-Mitgliedern ebenfalls zugestanden werden; FOLGE: Liberalisierungsdruck!
Ausnahmen: Regionale Integrationsabkommen (z.B. EU),
öffentliche Auftragsvergabe (noch!), länderspezifische
Meistbegünstigungsausnahmen (allerdings mit regelmäßiger
Notwendigkeitsüberprüfung und Neuverhandlung)
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TTIP: Kernelemente
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Beseitigung von Zöllen und Kontingenten (relativ
unbedeutend, außer für einige Sektoren)
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Bessere Vereinbarkeit von Regulierungen und
Standards (bisher völlig unterschiedliche Regulierungs-,
Rechts- und Schutzphilosophien legen Angleichung nach unten
durch gegenseitige Anerkennung nahe)
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Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse (dazu
kann alles zählen, was Profite beeinträchtigt)

Erarbeitung von Regeln und Grundsätzen zur
Behandlung globaler Angelegenheiten (richtet sich
gegen die Schwellenländer)
TTIP: Hauptkritikpunkte
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Verringerung von Schutzniveaus
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Arbeitnehmerrechte
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Verbraucherschutz (Gentechnik)
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Umweltschutz (chemische Giftstoffe, Fracking)
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Finanzmarktregulierung
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Sozialabbau durch Privatisierung
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Unumkehrbarkeit
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Globale Dimension
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Gegen Schwellenländer (China) oder mit (TPP, TiSA)?
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Stärkung des (absteigenden) Dollars gegen den Euro?
Transatlantic Trade and
Investment Partnership – TTIP
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Umfasst fast alle aktuellen Strategien,
ökonomische Dominanz im Handel wirksam
werden zu lassen
Ist bewusst darauf angelegt, Regeln über den
eigenen Gültigkeitsbereich hinaus zu etablieren
Will im Gültigkeitsbereich Regeln so
weitgehend wie möglich angleichen („Güter,
Dienstleistungen und Investitionen“)
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Wird weitgehend unter Ausschluss der
Öffentlichkeit verhandelt
Dienstleistungen: Vier Erbringungsarten
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DL, die mittels technischer Hilfsmittel von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes geliefert werden (grenzüberschreitender Handel), zum Beispiel telefonische Beratung,
Übermittlung elektronischer Nachrichten
DL, die der Verbraucher aus dem einen WTO-Mitgliedsland in
einem anderen WTO-Mitgliedsland verbraucht (Konsum im
Ausland), zum Beispiel Tourismus, Bildung (ausländische
Studenten an heimischen Sprachschulen)
Unternehmerische Präsenz im Ausland (Niederlassungen), zum
Beispiel ausländische Niederlassung einer Bank
DL durch grenzüberschreitenden Verkehr der Dienstleistungserbringer als natürliche Personen (temporäre Arbeitsmigration),
zum Beispiel Transfer von firmeninternen Führungskräften
Defintion: GATS, Quelle: BMZ
GATS – Aufbau des Vertragswerkes
Part I Reichweite und Definition
Artikel I Reichweite und Definition
Part II Allgemeine Verpflichtungen und Disziplinen
Artikel II Meistbegünstigung
Artikel III Transparenz
Artikel III Veröffentlichung vertraulicher Informationen
Artikel IV Verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer
Artikel V Regionale wirtschaftliche Integration
Artikel Vb Abkommen über die Integration von
Arbeitsmärkten
Artikel VI Nationale Regulierung
Artikel VII Anerkennung
Artikel VIII Monopole und alleinige Dienstleistungsanbieter
Artikel IX Geschäftspraktiken / Industriestrukturen
Artikel X Maßnahmen in Notsituationen
Artikel XI Internationaler Zahlungsverkehr
Artikel XII Maßnahmen bei
Zahlungsbilanzungleichgewichten
Artikel XIII Procurement Öffentliche Auftragsvergabe
Artikel XIV Generelle Ausnahmen
Artikel XIVb (militärische) Sicherheitsausnahmen
Artikel XV Subventionen
Part III: Spezifische Verpflichtungen
Artikel XVI Marktzugang
Artikel XVII Inländerbehandlung
Artikel XVIII Zusätzliche Verpflichtungen
Part IV: Fortschreitende Liberalisierung
Artikel XIX Verhandlungen über Liberalisierungsverpflichtungen
Artikel XX Listen der Liberalisierungsverpflichtungen
Artikel XXI Änderungen der Liberalisierungsverpflichtungen
Part V: Institutionelle Regeln
Artikel XXII Beratungen
Artikel XXIII Streitbeilegungsverfahren und Durchsetzung
Artikel XXIV Ausschuß für Dienstleistungshandel
Artikel XXV Technische Kooperation
Artikel XXVI Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen
Part VI: Schlussbestimmungen
Artikel XXVII Verweigerung von Handelsvorteilen
Artikel XXVIII Definitionen
Artikel XXIX Anhänge
Anhänge:
Anhang für Artikel II Ausnahmen (Meistbegünstigung)
Anhang über die Wanderung natürlicher Personen als
Dienstleistungsanbieter
Anhang über Luftverkehrsdienstleistungen
Anhang über Finanzdienstleistungen
Zweiter Anhang über Finanzdienstleistungen
Anhang über die Verhandlungen der Seeverkehrsdienstleistungen
Anhang über Telekommunikationsdienstleistungen
Anhang über die Verhandlungen zur Telekommunikationsinfrastruktur
GATS – Klassifizierung der Dienstleistungen
1.
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6.
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10.
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Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
Kommunikationsdienstleistungen
Bau- und Montagedienstleistungen
Vertriebsdienstleistungen
Bildungsdienstleistungen
Umweltdienstleistungen
Finanzdienstleistungen
Medizinische und soziale Dienstleistungen
Tourismus und Reisedienstleistungen
Erholung, Kultur und Sport
Transportdienstleistungen
Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen
GATS – Klassifizierung der Dienstleistungen
1. Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
A. (Frei-) berufliche Dienstleistungen z. B. Tierärzte, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure
B. EDV-Dienstleistungen
C. Forschung
D. Grundstücks- und Immobilien-Dienstleistungen z. B. Makler, Instandhaltung
E. Miet-/Leasing ?Dienstleistungen ohne Personal z. B. bezogen auf Schiffe,
Transportausrüstung, Maschinen
F. Andere gewerbliche Dienstleistungen z. B. Werbung, Unternehmens-/
Personalberatung, Reparaturen, Druckereien
6. Umweltdienstleistungen
A. Abwasserbeseitigung/Kanalisation
B. (Sperr-) Müllabfuhr
C. Sanitäre Einrichtungen/Hygiene
D. Andere
GATS –
Folgen
• WTO beeinflusst innerstaatliche Regelungen
(Demokratieproblem)
• Progressive Liberalisierung: Eigendynamik, kein Zurück
• Beispiel: Bildungssektor und Studiengebühren
• Überwindung des „Bottom-Up“-Verfahrens geplant
• Investitionsschutzabkommen (MAI durch die Hintertür)
• Kuhhandel: Wasserversorgung gegen Bildung etc..
• Basisdienstleistungen sind nicht ausgenommen
TiSA – Trade in Services Agreement
TiSA – real good friends of
services
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
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50 Staaten
Viele vorhandene Freihandelsabkommen für
Dienstleistungen (Teilnehmende Länder ohne
stehen für 22 % der EU Exporte und 20 % der EUImporte)
Lobbygruppen (US-Coalition of Service Industries
und GSC)
China
TiSA - Bundesregierung
Vorrangige Ziele des Abkommens sind, den
Marktzugang im Dienstleistungshandel zu
verbessern und neue Impulse für die
stockende Doha-Welthandelsrunde zu
setzen. Aus Sicht der EU und der
Bundesregierung sollen sich die
Vereinbarungen zur Erleichterung beim
Handel von Dienstleistungen langfristig
auch auf multilateraler Ebene durchsetzen.
Staatssekretariat für Wirtschaft Schweiz



Ein horizontaler Text, der die Bestimmungen des GATS übernimmt, dem
jedoch gewisse "Understandings" hinzugefügt würden, welche die
Bestimmungen des GATS ändern sollen, so zum Beispiel mittels
Hinzufügen der Mechanismen der Sperrklinkenklausel ("Ratchet") und der
Stillhalteklausel ("Standstill").
Eine Reihe sektorieller Anhänge oder Thematiken, deren Deckungsbereich derzeit schwierig abzuschätzen ist, die jedoch unter anderem
folgende Themen betreffen könnten: Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Elektronischer Handel, Grenzüberschreitung natürlicher Personen (Erbringungsart 4), innerstaatliche Regelungen, Transparenz, die unterschiedlichen Arten des Transports sowie
die Logistikdienstleistungen, Postdienstleistungen (delivery services),
Energiedienstleistungen, Öffentliches Beschaffungswesen, freiberufliche
Dienstleistungen (professional services), Exportsubventionen.
Verpflichtungslisten für die einzelnen Parteien bezüglich Marktzugang und
die Inländerbehandlung.
47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die USA eine über fünf Jahre
dauernde Geheimhaltung ihrer Verhandlungspositionen verlangen, und
inwiefern entspricht solch eine Forderung nach Auffassung der
Bundesregierung demokratischen Prinzipien?
Der Bundesregierung ist eine solche Forderung der USA nicht bekannt.
TiSA – Bundesregeierung
Regelungen zum Investitionsschutz
verbunden mit Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSAAbkommen enthalten sein. Es wird also
keine privaten Investoren-Klagen geben.
Lediglich Streitschlichtungsverfahren wie
bei WTO werden möglich sein, allerdings
nur zwischen den beteiligten Staaten und
nur für Verpflichtungen im TiSAAbkommen.
TiSA – vier Katastrophen
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Negativliste
alles, was nicht ausgenommen ist
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Sperrklinkenklausel
alles, was einmal liberalisiert war
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Stillhalteklausel
alles, was unreguliert ist
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Zukunftssicherungsklausel
alles, was noch gar nicht da ist
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
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Residency requirement for managers and the members of the
board of directors of a company
In order to work as a mountain guide or ski instructor, passing of
an examination is required
Barristers and commercial lawyers in national law are required
to be graduates of national universities
Foreign companies are required to have a registered office in
the country
The foreign service supplier shall use appropriate and
advanced technology and managerial experience, and shall
have the obligation to transfer its technology and pass on its
experience to national personnel
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