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Landkreisneuordnungs- und
Aufgabenzuordnungsgesetz für die
Bereiche Soziales und Gesundheit
VLK – FDP , Rostock, den 12.11.2010
Landkreisneuordnung
Leitsätze des Landesverfassungsgerichtes vom
26.07.2007
• Kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden und
Landkreisen dient dem Aufbau der Demokratie von
unten nach oben
• Wesensmerkmal für komm. Selbstverwaltung ist neben
rationeller Aufgabenerfüllung die bürgerschaftlichdemokratische Entscheidungsfindung
• Kreise müssen in der Fläche so gestaltet sein, dass es
ihren Bürgern möglich ist, nachhaltig und zumutbar
ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag und in den
Ausschüssen zu entfalten
Landkreisneuordnung
• Es ist Aufgabe der Landesregierung, die
notwendigen Grundlagen für die erforderliche
Abwägung zu liefern
Leitbild des Landtages vom 24.04.2008
• Bestehender Reformbedarf aufgrund
demografischer bzw. finanzieller Entwicklungen
sowie des hohen Personalbestandes
Landkreisneuordnung
Ausgangsanalyse
Demografische Entwicklung
Bevölkerungsrückgang:
1990 = 1,9 Mio. EW
2008 = 1,7 Mio. EW
2020 = 1,6 Mio. EW
Einwohnerdichte: 73 EW/km² (BRD = 230 EW/km²)
Altersaufbau:
- über 60
- unter 20
2003 = 25 %
2020 = 35 %
2003 = 20 %
2020 = 15 %
Landkreisneuordnung
Finanzielle Situation
- rückläufige Zuweisungen
. aus Länderfinanzausgleich (EW Zahl)
. Auslaufen des Solidarpaktes II
. dauerhaft anhaltende Steuerschwäche auf Grund
geringer Wirtschaftskraft
- Konsolidierungsbedarf infolge zu hoher Verwaltungskosten
Landkreisneuordnung
Verwaltungsstruktur der Kommunen
- 12 Landkreise mit durchschnittlich 98.000 EW und
durchschnittlich 1.887 km² Fläche
- 6 kreisfreie Städte mit 45.000 - 200.000 EW
- 113 hauptamtliche Verwaltungen, die 843 selbständige
Gemeinden betreuen
(von weniger als 100 EW bis ca. 32.000 EW)
Landkreisneuordnung
Allgemeine Ziele
• Schaffung nachhaltig tragfähiger und effizienter
Verwaltungsstrukturen
• Erhalt und Stärkung der ehrenamtlich ausgeübten
kommunalen Selbstverwaltung
Landkreisneuordnung
Leitbild
• Förderung des ehrenamtlichen Engagements in allen
gesellschaftlichen Bereichen
• Vermeidung von Doppelzuständigkeiten; möglichst viele
Dienstleistungen aus einer Hand; Maximum an eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben des eigenen
Wirkungskreises; bürger- und wirtschaftsnahe Aufgabenerledigung in hoher Qualität und Effizienz; Abbau von
Bürokratie
Landkreisneuordnung
Strukturgrundsätze
4.000 km², mindestens 175.000 EW in 2020
Gesamtrahmen
• Kreisgebiets- und Funktionalreform bilden eine Einheit
und sind aufeinander abgestimmt
• Stärkung der Zentren; Stadt - Umland - Beziehungen;
Deregulierung/Bürokratieabbau; Gemeinde- und
Ämterstrukturen; Reform des Finanzausgleichs; Doppik;
eGovernment
Landkreisneuordnung
Landkreis
EW
EW/km²
Fläche in
km²
Platz in
BRD (EW)
Platz in
BRD
(Fläche)
NWM
163.689
77
2.117
140.
21.
Mittleres
Meckl.
221.439
65
3.421
84.
4.
NVP
237.191
74
3.188
77.
5.
Südvorpommern
272.839
62
4.369
54.
3.
Meckl.
Seenplatte
262.198
52
5.028
58.
1.
Südwest
Meckl.
226.058
48
4.750
80.
2.
Landkreisneuordnung
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich
des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 14 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Die Überwachungsaufgaben und die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
(29.4.2007, BGBl. I S. 600)
Gesundheits-, Ordnungsämter? Umfang der
Aufgabe? Personalbedarf?
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich
des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 15 Besuchskommission
Die Aufgaben der Besuchskommission für die
psychiatrischen Krankenhäuser nach § 31
des PsychKG (GVOBl. M-V 2006 S. 194,
GVOBl. M-V 2007, S. 318)
Gesundheitsämter? Umfang der Aufgabe?
Personalbedarf?
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich
des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 16 Anerkennung von Beratungsstellen
Die Aufgaben der Durchführung des
Anerkennungsverfahrens von Ehe-, Familienund Erziehungsberatungsstellen, Sucht- und
Drogenberatungsstellen
Jugend- und Sozialämter? Beteiligung
Gesundheitsämter?
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Die Aufgaben der Gewährung von Elterngeld
nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (19.8.2007 BGBl. I S.1970)
21 Mitarbeiter vom LAGuS mit 15.000 Akten,
Sozialämter
Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich
des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 18 Landesblindengeldgesetz
Die Aufgabe des Erlasses von
Widerspruchsbescheiden nach § 9 Abs. 1 des
Landesblindengeldgesetzes vom 12.3.2009
(GVOBl. M-V S. 278)
Kommunaler Sozialverband (KSV M-V)
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 19 Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht
Die Aufgaben der Durchführung von Feststellungen nach § 69 SGB IX und des Erlasses
von Widerspruchsbescheiden
LAGuS 76 Mitarbeiter, 350.000 Akten
Sozialämter, Beteiligung Gesundheitsämter?
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 1
Die Aufgaben des überörtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 2,
3, 5 bis 7 sowie 9 und 10 SGB VIII werden auf
den Kommunalen Sozialverband übertragen
LAGuS 11 Mitarbeiter
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 2
Der Kommunale Sozialverband MV richtet ein
Landesjugendamt ein
• § 20 Abs. 3
Die Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle nach
§ 2 Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz werden
auf das LJA beim KSV übertragen
LAGuS 2,5 Mitarbeiter
Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des
Ministeriums für Soziales und Gesundheit
• § 20 Abs. 5 Jugendhilfe
Erteilung und Entziehung der Erlaubnis zum
Betrieb einer Kindertageseinrichtung, der
örtlichen Prüfung, der Entgegennahme von
Anzeigen und der Untersagung von
Tätigkeiten nach §§ 45 bis 48 SGB VIII
Jugendämter, Beteiligung Gesundheitsämter?
Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG
M-V)
• § 6 Absatz 3
In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind
Psychiatriekoordinatoren zu bestellen, die diese
Funktion hauptamtlich ausüben. Sie
koordinieren die Betreuung der psychisch
Kranken im Kreisgebiet.
6 x Psychiatriekoordinatoren? Fachliche
Unterstellung Gesundheitsämter ?
Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG
M-V)
• § 13 Abs. 2
Die Versorgungsbereiche der psychiatrischen
Krankenhäuser werden durch das
Ministerium für Soziales und Gesundheit im
Benehmen mit den kommunalen
Landesverbänden festgelegt.
• Alle Änderungen treten ab 1. Juli 2012 in
Kraft
Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und
Aufgabenzuordnung
1.
•
•
•
•
•
Organisation
Musterstellenplan = Ausgangspunkt der
inneren Organisation
Übergangsstruktur
Einrichtung von Außen- und Nebenstellen
Raumbedarf und -belegung
Daten, IT, Software etc.
Organisation unter dem Blickwinkel der Aufgabenzuordnung beachten!
Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und
Aufgabenzuordnung
2.
Personalübergang
•
LK – LK – alle Mitarbeiter gehen auf den
neuen Landkreis über
•
Ab 1.7.2012 Übergang des Landespersonals
auf die Landkreise; Begleitung durch Finanzund Innenministerium
Maßnahmen der Umsetzung der Kreisneuordnung und
Aufgabenzuordnung
3.
Finanzen
4.
Kreisrecht
•
neue Gebührenordnungen für das
Kreisgebiet
Satzungen, Verordnungen
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Verträge kündigen oder anpassen
•
•
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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