Landkreisneuordnungs- und Aufgabenzuordnungsgesetz für die Bereiche Soziales und Gesundheit VLK – FDP , Rostock, den 12.11.2010 Landkreisneuordnung Leitsätze des Landesverfassungsgerichtes vom 26.07.2007 • Kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden und Landkreisen dient dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben • Wesensmerkmal für komm. Selbstverwaltung ist neben rationeller Aufgabenerfüllung die bürgerschaftlichdemokratische Entscheidungsfindung • Kreise müssen in der Fläche so gestaltet sein, dass es ihren Bürgern möglich ist, nachhaltig und zumutbar ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag und in den Ausschüssen zu entfalten Landkreisneuordnung • Es ist Aufgabe der Landesregierung, die notwendigen Grundlagen für die erforderliche Abwägung zu liefern Leitbild des Landtages vom 24.04.2008 • Bestehender Reformbedarf aufgrund demografischer bzw. finanzieller Entwicklungen sowie des hohen Personalbestandes Landkreisneuordnung Ausgangsanalyse Demografische Entwicklung Bevölkerungsrückgang: 1990 = 1,9 Mio. EW 2008 = 1,7 Mio. EW 2020 = 1,6 Mio. EW Einwohnerdichte: 73 EW/km² (BRD = 230 EW/km²) Altersaufbau: - über 60 - unter 20 2003 = 25 % 2020 = 35 % 2003 = 20 % 2020 = 15 % Landkreisneuordnung Finanzielle Situation - rückläufige Zuweisungen . aus Länderfinanzausgleich (EW Zahl) . Auslaufen des Solidarpaktes II . dauerhaft anhaltende Steuerschwäche auf Grund geringer Wirtschaftskraft - Konsolidierungsbedarf infolge zu hoher Verwaltungskosten Landkreisneuordnung Verwaltungsstruktur der Kommunen - 12 Landkreise mit durchschnittlich 98.000 EW und durchschnittlich 1.887 km² Fläche - 6 kreisfreie Städte mit 45.000 - 200.000 EW - 113 hauptamtliche Verwaltungen, die 843 selbständige Gemeinden betreuen (von weniger als 100 EW bis ca. 32.000 EW) Landkreisneuordnung Allgemeine Ziele • Schaffung nachhaltig tragfähiger und effizienter Verwaltungsstrukturen • Erhalt und Stärkung der ehrenamtlich ausgeübten kommunalen Selbstverwaltung Landkreisneuordnung Leitbild • Förderung des ehrenamtlichen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen • Vermeidung von Doppelzuständigkeiten; möglichst viele Dienstleistungen aus einer Hand; Maximum an eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben des eigenen Wirkungskreises; bürger- und wirtschaftsnahe Aufgabenerledigung in hoher Qualität und Effizienz; Abbau von Bürokratie Landkreisneuordnung Strukturgrundsätze 4.000 km², mindestens 175.000 EW in 2020 Gesamtrahmen • Kreisgebiets- und Funktionalreform bilden eine Einheit und sind aufeinander abgestimmt • Stärkung der Zentren; Stadt - Umland - Beziehungen; Deregulierung/Bürokratieabbau; Gemeinde- und Ämterstrukturen; Reform des Finanzausgleichs; Doppik; eGovernment Landkreisneuordnung Landkreis EW EW/km² Fläche in km² Platz in BRD (EW) Platz in BRD (Fläche) NWM 163.689 77 2.117 140. 21. Mittleres Meckl. 221.439 65 3.421 84. 4. NVP 237.191 74 3.188 77. 5. Südvorpommern 272.839 62 4.369 54. 3. Meckl. Seenplatte 262.198 52 5.028 58. 1. Südwest Meckl. 226.058 48 4.750 80. 2. Landkreisneuordnung Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 14 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Die Überwachungsaufgaben und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (29.4.2007, BGBl. I S. 600) Gesundheits-, Ordnungsämter? Umfang der Aufgabe? Personalbedarf? Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 15 Besuchskommission Die Aufgaben der Besuchskommission für die psychiatrischen Krankenhäuser nach § 31 des PsychKG (GVOBl. M-V 2006 S. 194, GVOBl. M-V 2007, S. 318) Gesundheitsämter? Umfang der Aufgabe? Personalbedarf? Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 16 Anerkennung von Beratungsstellen Die Aufgaben der Durchführung des Anerkennungsverfahrens von Ehe-, Familienund Erziehungsberatungsstellen, Sucht- und Drogenberatungsstellen Jugend- und Sozialämter? Beteiligung Gesundheitsämter? Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Die Aufgaben der Gewährung von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (19.8.2007 BGBl. I S.1970) 21 Mitarbeiter vom LAGuS mit 15.000 Akten, Sozialämter Übergang von Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 18 Landesblindengeldgesetz Die Aufgabe des Erlasses von Widerspruchsbescheiden nach § 9 Abs. 1 des Landesblindengeldgesetzes vom 12.3.2009 (GVOBl. M-V S. 278) Kommunaler Sozialverband (KSV M-V) Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 19 Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht Die Aufgaben der Durchführung von Feststellungen nach § 69 SGB IX und des Erlasses von Widerspruchsbescheiden LAGuS 76 Mitarbeiter, 350.000 Akten Sozialämter, Beteiligung Gesundheitsämter? Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 20 Abs. 1 Die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 bis 7 sowie 9 und 10 SGB VIII werden auf den Kommunalen Sozialverband übertragen LAGuS 11 Mitarbeiter Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 20 Abs. 2 Der Kommunale Sozialverband MV richtet ein Landesjugendamt ein • § 20 Abs. 3 Die Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle nach § 2 Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz werden auf das LJA beim KSV übertragen LAGuS 2,5 Mitarbeiter Übergang der Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Gesundheit • § 20 Abs. 5 Jugendhilfe Erteilung und Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung, der örtlichen Prüfung, der Entgegennahme von Anzeigen und der Untersagung von Tätigkeiten nach §§ 45 bis 48 SGB VIII Jugendämter, Beteiligung Gesundheitsämter? Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG M-V) • § 6 Absatz 3 In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind Psychiatriekoordinatoren zu bestellen, die diese Funktion hauptamtlich ausüben. Sie koordinieren die Betreuung der psychisch Kranken im Kreisgebiet. 6 x Psychiatriekoordinatoren? Fachliche Unterstellung Gesundheitsämter ? Änderung des Psychischkrankengesetzes (PsychKG M-V) • § 13 Abs. 2 Die Versorgungsbereiche der psychiatrischen Krankenhäuser werden durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden festgelegt. • Alle Änderungen treten ab 1. Juli 2012 in Kraft Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung 1. • • • • • Organisation Musterstellenplan = Ausgangspunkt der inneren Organisation Übergangsstruktur Einrichtung von Außen- und Nebenstellen Raumbedarf und -belegung Daten, IT, Software etc. Organisation unter dem Blickwinkel der Aufgabenzuordnung beachten! Maßnahmen zur Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung 2. Personalübergang • LK – LK – alle Mitarbeiter gehen auf den neuen Landkreis über • Ab 1.7.2012 Übergang des Landespersonals auf die Landkreise; Begleitung durch Finanzund Innenministerium Maßnahmen der Umsetzung der Kreisneuordnung und Aufgabenzuordnung 3. Finanzen 4. Kreisrecht • neue Gebührenordnungen für das Kreisgebiet Satzungen, Verordnungen Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge kündigen oder anpassen • • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!