verfugungsdatenbank2.. - Deutsche Verfügungszentrale AG

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… damit meine Vorsorgeverfügungen
gefunden werden können
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht,
aber keine Lebenspflicht!“
Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH
Info-Veranstaltung zum Betreuungsrecht
„Den Staat heraushalten“
In einer Info-Veranstaltung zum Betreuungsrecht am Zwickauer
Amtsgericht wurde ein Fallbeispiel aufgeführt, indem der Ehemann
ohne jede Ankündigung einen Schlaganfall bekommt und er von einer
Minute
zur
anderen
hilflos
wird.
Seine
Ehefrau
erledigt
selbstverständlich
nach
dem
ersten
Schock
seine
rechtlichen
Angelegenheiten,
organisiert
die
medizinische
Betreuung
und
beantragt eine Rente für ihn – das denken drei Viertel aller Sachsen
immer
noch.
Doch
der
sächsische
Justizminister
erklärte
im
Landgericht „Weit gefehlt!“ Die Ehefrau kann erst durch ein
Gerichtsverfahren zur Betreuerin bestellt werden – sie kann vorher
nicht einmal Geld vom Konto ihres Mannes abheben, wenn sie noch
keine Vollmacht dazu hat.
Entsprechend dem Artikel ist eine notarielle Beglaubigung der
Vollmacht möglich, aber nicht vorgeschrieben!
Quellenangabe:
●Die Geschäftsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall kann jeden sofort
und ohne Vorwarnung treffen.
● Wird im Vorfeld nichts unternommen,
wird ein amtlicher Betreuer eingesetzt.
● Durch Unterlassung einer
Verfügungshinterlegung kann der
finanzielle Ruin des Ehepartners oder
der Verwandten eintreten.
●Die Kosten eines Koma-Patienten liegen
mit 2.000 bis 5.000 € und mehr deutlich
über dem Satz der Pflegstufe 3 (mtl.
1.432 €). Wer zahlt die Differenz?
● Der Berufsbetreuer kostet z. Z. 33
Das § Problem
Novellierung der Bundesnotarordnung §
78a
Nur die Gerichte erhalten Zugriff
auf das „Zentrale Vorsorgeregister
der Bundesnotarkammer“ und dort
dürfen keine eigenständigen
Patienten-, Organ-, Betreuungs- und
Sorgerechtsverfügungen gespeichert
werden.
Das §
Problem
Novellierung der Bundesnotarordnung
§ 78a
Das §
Problem
Hätte ich nur
vorgesorgt....
Immaterielle Lebensvorsorge
Selbstbestimmung durch persönliche
Verfügungen
Verfügungen dokumentieren eigenen Willen
Verfügungshinterlegung sichert
Auffindbarkeit im
Ernstfall
Registrierung gibt Sicherheit
Immaterielle Lebensvorsorge wirksam
regeln
Gewappnet für die Wechselfälle des Lebens
was passiert bei plötzlich eintretender
Geschäftsunfähigkeit?
was passiert bei Unfall ohne Vorwarnung?
was passiert bei Schlaganfall oder Herzinfarkt?
was passiert bei „von einer Sekunde auf die
andere“ einsetzender
Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit?
was passiert bei schwerster und aussichtsloser
Erkrankung?
was passiert bei Koma?
was passiert bei Aphasie*?
VERFÜGUNGSDATENBANK ?
 damit die persönlichen Verfügungen
gefunden werden können
 damit zuständige Krankenhäuser und
Gerichte von der Existenz einer
Verfügung erfahren
 damit Krankenhäuser und Gerichte rund
um die Uhr datengeschützt Zugang haben
 damit Ärzte in der Klinik sofort online
auf die persönlichen Verfügungen
zugreifen können
... wir lassen Sie nicht im
Regen stehen!
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge
wirksam regeln können
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Betreuungsverfügung
Die
Lösung
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Trauerverfügung
Organverfügung
Sorgerechtsverfügung
Widerspruchserklärung
ungewollten Organentnahme im Ausland
zur Verhinderung einer
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Betreuungsverfügung
 Grundlage § 1901a BGB
Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall
seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers
oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert
hat, hat es unverzüglich an das Vormundschaftsgericht
abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines
Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis
erlangt hat.
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Betreuungsverfügung
 Die/Der Verfügende bestimmt eine Person
seines Vertrauens, die das
Vormundschaftsgericht als
Betreuerin/Betreuer bestellen soll.
 Erstellung der Verfügung vor Zeugen
 Empfehlung: Betreuungsverfügung in
Kombination mit der Patientenverfügung
 Verfügung bleibt widerrufbar, solange der
Verfügende für einen Widerruf, trotz
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Patientenverfügung
 Die/Der Verfügende trifft in freiem Willen
und Vollbesitz ihrer/ seiner geistigen Kräfte
und Kenntnis der Konsequenzen seiner
Verfügung Entscheidungen für die medizinische
Behandlung und Pflege bei schwerster und
aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in
der letzten Lebensphase.
 Erstellung der Verfügung vor Zeugen
 Verfügung bleibt widerrufbar, solange der
Verfügende für einen Widerruf, trotz
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Vorsorgevollmacht
 Grundlage § 1896, Abs. 2, BGB
 Erteilung einer
Rechtsgeschäftes
Vollmacht
in
Form
eines
 Der Bevollmächtigte (Vollmachtnehmer) wird
ermächtigt, im Fall
der Entscheidungsund Handlungsunfähigkeit des
Vollmachtgebers, für diesen rechtswirksam
zu handeln.
 Die Vorsorgevollmacht schließt die
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Vorsorgevollmacht
 Die notarielle Form ist nicht
vorgeschrieben.
 Vorsorgevollmachten, die auch das Recht zur
Verfügung über Grund und Boden beinhalten,
bedürfen zwingend der notariellen
Beurkundung.
 Vorsorgevollmacht kann ab Eintritt der
Geschäftsunfähigkeit nicht mehr widerrufen
werden. Soll die Vorsorgevollmacht
widerrufen werden, muss das
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Trauerverfügung
 Verbindlicher Wille zu Art und Weise der
Bestattung
(z. B. Erd-, Feuerbestattung o. andere
Bestattungsarten)
 Wünsche zur Ausführung der
Bestattungsfeierlichkeiten
(z. B. finanzieller Rahmen, Reden, Personen u.
weiteres)
 Voraussetzung: a) Grabstätte sollte vorhanden
sein
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Organverfügung
 Selbstbestimmte Verfügung über eine
Organentnahme im Falle des klinischen
Todes
 Einschränkung oder Auschluß der
Organentnahme
 Verfügung über die Verwendung von
Organen o. des Körpers zu
wissenschaftlichen Zwecken
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Sorgerechtsverfügung
 Verfügung der sorgeberechtigten Eltern bzw.
der sorgeberechtigten Person, wer im
Ernstfall (Handlungsunfähigkeit) die
Vormundschaft und Pflege übernehmen soll.
 Verfügung dient zur Vorlage beim
Vormundschafts-, bzw. Familiengericht
 Verfügung soll sicherstellen, dass Kinder
in ihrem Sinne versorgt und erzogen werden
und das Vermögen bis zur Volljährigkeit
sorgsam verwaltet wird.
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Widerspruchserklärung
zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland
 Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer
ungewollte Organ- und Gewebeentnahme (Explantation) im
Ausland. (sofern dies nicht aus polizeilichen Gründen
erforderlich ist)
 In Deutschland gilt die Zustimmungslösung
(Transplantationsgesetz), d. h. der Organspender muss zu
Lebzeiten sein Einverständnis zur Organentnahme
bekundet haben.
 In den meisten Ländern Europas und der Welt gilt die
Widerspruchslösung, d. h. es muss ein Widerspruch zur
Verhinderung einer Organentnahme vorliegen.
"Die immaterielle
Lebensvorsorge durch
Vorsorgeverfügungen ist die
notwendige Ergänzung zur
materiellen Lebensvorsorge„
JUDr. Heinrich MeyerGötz
Es gibt Menschen, die warten,
bis ihnen das Wasser bis zum Halse
steht,
ihnen die Luft wegbleibt
und sie im Erdboden versinken.
Das nennen sie dann Schicksal.
Manfred Nehls
... hätte ich nur
vorgesorgt!
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