damit - Deutsche Verfügungszentrale AG

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… damit meine Vorsorgeverfügungen
gefunden werden können
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht,
aber keine Lebenspflicht!“
Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH
●Die Geschäftsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall kann jeden sofort
und ohne Vorwarnung treffen.
● Wird im Vorfeld nichts unternommen,
wird ein amtlicher Betreuer eingesetzt.
● Durch Unterlassung einer
Verfügungshinterlegung kann der
finanzielle Ruin des Ehepartners oder
der Verwandten eintreten.
●Die Kosten eines Koma-Patienten liegen
mit 2.000 bis 5.000 € und mehr deutlich
über dem Satz der Pflegstufe 3 (mtl.
1.432 €). Wer zahlt die Differenz?
● Der Berufsbetreuer kostet z. Z. 33
Das §
Novellierung der
Problem
Bundesnotarordnung
§ 78a
Nur die Gerichte erhalten Zugriff
auf das „Zentrale Vorsorgeregister
der Bundesnotarkammer“ und dort
dürfen keine eigenständigen
Patienten-, Organ-, Betreuungsund Sorgerechtsverfügungen
gespeichert werden.
Das §
Problem
Novellierung der
Bundesnotarordnung § 78a
Das §
Problem
Hätte ich nur
vorgesorgt....
Immaterielle Lebensvorsorge
Selbstbestimmung durch persönliche
Verfügungen
Verfügungen dokumentieren eigenen
Willen
Verfügungshinterlegung sichert
Auffindbarkeit im Ernstfall
Registrierung gibt Sicherheit
Immaterielle Lebensvorsorge wirksam
regeln
Gewappnet für die Wechselfälle des Lebens
was passiert bei plötzlich eintretender
Geschäftsunfähigkeit?
was passiert bei Unfall ohne Vorwarnung?
was passiert bei Schlaganfall oder Herzinfarkt?
was passiert bei „von einer Sekunde auf die
andere“ einsetzender Entscheidungs- und
Handlungsunfähigkeit?
was passiert bei schwerster und aussichtsloser
Erkrankung?
was passiert bei Koma?
was passiert bei Aphasie*?
VERFÜGUNGSDATENBANK ?
 damit die persönlichen Verfügungen
gefunden werden können
 damit zuständige Krankenhäuser und
Gerichte von der Existenz
einer Verfügung erfahren
 damit Krankenhäuser und Gerichte rund
um die Uhr
datengeschützt Zugang
haben
 damit Ärzte in der Klinik sofort online
auf die persönlichen Verfügungen
... wir lassen Sie nicht
im Regen stehen!
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge
wirksam regeln können
DVZ - Vorsorgeverfügungen
damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Die
Lösung
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Trauerverfügung
Organverfügung
Sorgerechtsverfügung
Widerspruchserklärung
zur
Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Betreuungsverfügung
 Grundlage § 1901a BGB
Wer ein Schriftstück besitzt, in dem jemand für den Fall
seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers
oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert
hat, hat es unverzüglich an das Vormundschaftsgericht
abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines
Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis
erlangt hat.
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
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Betreuungsverfügung
 Die/Der Verfügende bestimmt eine Person
seines Vertrauens, die das
Vormundschaftsgericht als
Betreuerin/Betreuer bestellen soll.
 Erstellung der Verfügung vor Zeugen
 Empfehlung: Betreuungsverfügung in
Kombination mit der Patientenverfügung
 Verfügung bleibt widerrufbar, solange der
Verfügende für einen Widerruf, trotz
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Patientenverfügung
 Die/Der Verfügende trifft in freiem
Willen und Vollbesitz ihrer/ seiner
geistigen Kräfte und Kenntnis der
Konsequenzen seiner Verfügung
Entscheidungen für die medizinische
Behandlung und Pflege bei schwerster und
aussichtsloser Erkrankung, insbesondere
in der letzten Lebensphase.
 Erstellung der Verfügung vor Zeugen
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
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Vorsorgevollmacht
 Grundlage § 1896, Abs. 2, BGB
 Erteilung einer
Rechtsgeschäftes
Vollmacht
in
Form
eines
 Der Bevollmächtigte (Vollmachtnehmer) wird
ermächtigt, im Fall
der Entscheidungsund Handlungsunfähigkeit des
Vollmachtgebers, für diesen rechtswirksam
zu handeln.
 Die Vorsorgevollmacht schließt die
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Vorsorgevollmacht
 Die notarielle Form ist nicht
vorgeschrieben.
 Vorsorgevollmachten, die auch das Recht
zur Verfügung über Grund und Boden
beinhalten, bedürfen zwingend der
notariellen Beurkundung.
 Vorsorgevollmacht kann ab Eintritt der
Geschäftsunfähigkeit nicht mehr
widerrufen werden. Soll die
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Trauerverfügung
 Verbindlicher Wille zu Art und Weise
der Bestattung
(z. B. Erd-, Feuerbestattung o. andere
Bestattungsarten)
 Wünsche zur Ausführung der
Bestattungsfeierlichkeiten
(z. B. finanzieller Rahmen, Reden,
Personen u. weiteres)
 Voraussetzung: a) Grabstätte sollte
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
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Organverfügung
 Selbstbestimmte Verfügung über eine
Organentnahme im Falle des klinischen
Todes
 Einschränkung oder Auschluß der
Organentnahme
 Verfügung über die Verwendung von
Organen o. des Körpers zu
wissenschaftlichen Zwecken
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Sorgerechtsverfügung
 Verfügung der sorgeberechtigten Eltern
bzw. der sorgeberechtigten Person, wer im
Ernstfall (Handlungsunfähigkeit) die
Vormundschaft und Pflege übernehmen soll.
 Verfügung dient zur Vorlage beim
Vormundschafts-, bzw. Familiengericht
 Verfügung soll sicherstellen, dass Kinder
in ihrem Sinne versorgt und erzogen
werden und das Vermögen bis zur
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damit Sie Ihre immaterielle Lebensvorsorge wirksam regeln
können
Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer
ungewollten Organentnahme im Ausland
 Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer
ungewollte Organ- und Gewebeentnahme
(Explantation) im Ausland. (sofern dies nicht aus
polizeilichen Gründen erforderlich ist)
 In Deutschland gilt die Zustimmungslösung
(Transplantationsgesetz), d. h. der Organspender
muss zu Lebzeiten sein Einverständnis zur
Organentnahme bekundet haben.
 In den meisten Ländern Europas und der Welt gilt
die Widerspruchslösung, d. h. es muss ein
Widerspruch zur Verhinderung einer Organentnahme
"Die immaterielle
Lebensvorsorge durch
Vorsorgeverfügungen ist
die notwendige
Ergänzung zur
materiellen
Lebensvorsorge„
JUDr. Heinrich Meyer-
Es gibt Menschen, die warten,
bis ihnen das Wasser bis zum Halse
steht,
ihnen die Luft wegbleibt
und sie im Erdboden versinken.
Das nennen sie dann Schicksal.
Manfred Nehls
... hätte ich nur
vorgesorgt!
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