PowerPoint-Präsentation

Werbung
Änderungen am Promotions- und
Übertrittsreglement per 2013/14
Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen
© 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen, Abteilung Schulaufsicht
Veränderungen begünstigen nur den,
der darauf vorbereitet ist.
(Louis Pasteur)
Ziele
 Alle Lehrpersonen sind über die am 20. März 2013 und am
10. April 2013 vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen
in den beiden Reglementen informiert.
 Die Lehrpersonen setzen die Änderungen, welche ihre
Klasse und Stufe betreffend, per Schuljahr 2013/14 um.
Inhalt
1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2. Primarstufe
3. Sekundarstufe I
4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
Inhalt
1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2. Primarstufe
3. Sekundarstufe I
4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
1.1 Beurteilung überfachlicher Kompetenzen
Lern-, Sozial- und
Selbstkompetenz
Die Schülerin, der
Schüler
organisiert Arbeiten
sinnvoll
schätzt eigene
Fähigkeiten realistisch ein
arbeitet mit anderen
zielorientiert zusammen
verhält sich respektvoll
motiviert sich für das
Lernen
übernimmt Verantwortung
Vierstufige Skala
deutlich erkennbar
ausreichend erkennbar
teilweise erkennbar
noch nicht erkennbar
Neutrale Symbole
Normbereich
1.2 Besondere Förderung
§ 5 Sonderfälle
1 Wenn eine schulische Leistung aufgrund einer Beeinträchtigung im
Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig macht, nicht sinnvoll
beurteilt werden kann, entscheidet der Rektor, ob auf die
Beurteilung im Zeugnis im entsprechenden Fach oder
überfachlichen Lernziel während einer bestimmten Dauer zu
verzichten ist.
► LZA in einem oder mehreren Fächern
► überdauernd LZA in mehreren Fächern via SPD
► vorübergehende LZA (DaZ, Fremdsprachigkeit, Ereignis….)
► ob Note oder Lernziel der überfachlichen Kompetenzen
► unabhängig von Therapie
1.2.1 Besondere Förderung - Lernbericht
 Bei Verzicht auf Beurteilungen im Zeugnis (=Zeugnisnoten
oder überfachliche Kompetenzen)
 Integrierender Bestandteil des Zeugnisses
LehrerOffice easy
 Modul "Förderung"
 Tool "Lernbericht"
Bei Lernbericht ist ein Eintrag im Zeugnis
unter "Bemerkungen" erforderlich.
1.3 Bemerkungen
Bemerkungen bei Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis
Bisherige Bestimmung
a) Keine Zeugnisnote wegen
Logopädietherapie
b) Keine Zeugnisnote wegen
Dyskalkulietherapie
c) Keine Zeugnisnote wegen
Lernbehinderung
Ab Schuljahr 2013/14
c) Keine Beurteilung wegen
angepasster Lernziele,
Lernbericht
1.3 Bemerkungen
Nur bei überdauernden Lernzielanpassungen, z. B. bei klar diagnostizierten Ursachen (bspw. Asperger)
Lern-, Sozial- und
Selbstkompetenzen
Die Schülerin, der Schüler
organisiert Arbeiten sinnvoll
schätzt eigene Fähigkeiten
realistisch ein
x
x
arbeitet mit anderen
zielorientiert zusammen
verhält sich respektvoll
motiviert sich für das Lernen
x
übernimmt Verantwortung
x
Unter "Bemerkungen" im Zeugnis:
Keine Beurteilung wegen
angepasster Lernziele, Lernbericht
1.3 Bemerkungen
Keine Beurteilung wegen angepasster
Lernziele, Lernbericht
*
*
* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen
Lese-Rechtschreib-Schwäche
1.3 Bemerkungen
1
Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht
Keine Beurteilung wegen fehlenden Fremdsprachenunterrichts vor der
Wohnsitznahme im Kanton Zug, Lernbericht
4
Keine Beurteilung wegen ungenügender Deutschkenntnisse,
Lernbericht
* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-RechtschreibSchwäche
3
2
1.4 Personalblatt
Schulort
Land
Schweiz
Schulort
Land
Schweiz
1.4 Zeugniskopf
Primarstufe
1. Ebene "Regulär"
2. Ebene Besondere Förderung
3. Ebene Sonderschulung
► Struktur
► Lesbarkeit
1.4 Zeugniskopf
Sekundarstufe I
1. Ebene "Regulär"
2. Ebene Besondere Förderung
3. Ebene Sonderschulung
1.5 Bewertung der Sprachfächer
Deutsch, Französisch, Englisch
 Nur noch 1 Note!
mündlich und schriftlich
 Identische Fertigkeitsbereiche in allen Sprachfächern der PS
und Sekundarstufe I
 Hören
 Schreiben
 Lesen
 Sprachformales
 Sprechen
1.5 Bewertung der Sprachfächer
Grundsatz: Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen,
Schreiben und Sprachformales sowie die in den
Fertigkeitsbereichen enthaltenen mündlichen und schriftlichen
Bereiche sind ausgewogen zu beurteilen.
1.5 Bewertung der Sprachfächer
Summe Durchschnitte der Spalten
Anzahl Durchschnitte
1.6 Orientierungsgespräche
1.-4. Primarklasse, 1.-2. Klasse Sekundarstufe I
 Orientierungsgespräche können im 1. oder 2. Semester geführt
werden.
► Fördermöglichkeiten im 2. Semester
5./6. Primarklasse (unverändert)
 Orientierungsgespräch 2. Sem. 5. Kl., allenfalls 1. Sem. 6. Kl.
Zuweisungsgespräch 6. Klasse bis 15. März
1.7 Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Änderungen Primarstufe - 2./3. Klasse:
 Entfernung der Fachziele in Fächern, die benotet werden
Änderungen Sekundarstufe I - alle Klassen
 Angepasste Erklärung zur Berechnung der Erfahrungsnote
 Beurteilungsformular für die Übertritte von der
Sekundarschule an kantonale Mittelschulen
Inhalt
1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2. Primarstufe
3. Sekundarstufe I
4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
2.1.1 Primarstufe: Mensch und Umwelt
 Promotionsreglement: Entfernung der Teilbereiche Sachunterricht, Geschichte, Geografie, Natur und Technik, Lebenskunde
/ Bibel bzw. Ethik und Religion
 Keine Spaltenunterteilung
mehr in LehrerOffice Easy
 Neu: Mensch und Umwelt
(inkl. Ethik und Religion)
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Änderungen
 Zeugnisnoten 2 x jährlich ab der 2. Primarklasse
 2. Klasse: Mathe, Deutsch, Mensch und Umwelt
 3. Klasse: in allen Fächern, die unterrichtet werden:
Mathe, Deutsch, M&U, BG, HG, Schrift, Musik, Sport,
Englisch
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Termin
Was
Wer
28.2.2013
Treffen i@p
 Schulungshinweise
 Einführung in Arbeit mit Scheindatei
ICT-Verantwortliche
Gemeinden; OSKIN,
AgS
20.3.2013
Bildungsrat 2. Lesung: Beschlussfassung in
Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse
Bildungsrat
Ab 1.6.2013 Scheindatei
Arbeit mit technisch angepasster Version
LehrerOffice Easy
ICT-Verantwortliche
Gemeinden
Juni 2013
Empfehlung AgS: 1. Schulung gemeindeintern
gemäss Entscheid des Rektors
ICT-Verantwortliche
Gemeinden
Sept. 2013
Empfehlung AgS: 2. Schulung gemeindeintern
gemäss Entscheid des Rektors
ICT-Verantwortliche
Gemeinden
2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse
Module Minimalanforderungen LehrerOffice Easy
 Noteneintrag
 Notenverwaltung
 Zeugnisrelevante Einträge
 Zeugnisdruck
Module erweiterte Kenntnisse LehrerOffice Easy
 Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen
 Journaleinträge
 Druckausgaben
2.2.2 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Hinweis Unterricht Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
 Semesternoten HSK ab der 2. Klasse möglich
 HSK-Fach und Noten erscheint auf Zeugnisformular nur,
wenn die LP entsprechende Einträge vornimmt
2.3.1 Niveaueinteilung in Französisch
Die Niveaueinteilung in Französisch erfolgt neu aufgrund des
Zeugnisses des 2. Semesters der 6. Klasse (analog Mathematik)
 Zeugnisnoten ab 4.5
→ Niveau A
 Tiefere Zeugnisnoten
→ Niveau B
Bei drei Niveaukursen
 Zeugnisnote von 4.0
→ Mittlerer Niveaukurs
Inhalt
1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2. Primarstufe
3. Sekundarstufe I
4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium
Ab Schuljahr 2013/14 KEIN Übertritt am Ende des Schuljahres
mehr möglich!
Gründe für die Abschaffung:
 "Repetition"
 Verlagerungsstrategie
 Chancenungerechtigkeit
im Vergleich zu Real
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium
Ab Schuljahr 2013/14 nur noch während des Schuljahres bis
spätestens 1. Dezember möglich
 Termine:
- bis 10. November Weiterleitung der Zuweisungsentscheide an die Rektorin, den Rektor
- bis spätestens 1. Dezember Übertritt ans LZG
 Dokumente: - Zuweisungsentscheid / Fehlende Einigung
- ausgefülltes Excelfile sowie weitere Dokumente
bei FE
 Rechtsmittel: - Neu: Verfahren "Fehlende Einigung" möglich
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
www.zug.ch (Suchbegriff: Elektronische Datenerhebung)
Dokument: Excelliste: Lehrpersonen von 1. Sekundarklassen
Definitive Zuweisungen jeweils bis 10. November an die Schulleitung (durch Lehrperson) und bis 11. November an [email protected]
3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)
3.2 Tastaturschreiben / Textverarbeitung
 Im Promotionsreglement als Pflichtfach deklariert (Korrektur)
 Keine Auswirkung auf die praktische Arbeit bzw. andere
Produkte
3.3 Absenzen
Absenz eines Halbtages im Zeugnis
 Fehlen der Mehrheit der Lektionen an einem Vor-/Nachmittag
Nicht als Absenz gelten:
 Zuspätkommen
 Schnuppertage
3.4 Wechsel der Schulart
Leistungen und mutmassliche Entwicklung sind massgebend.
Folgende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung:
a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung
der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung
1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen
2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen
b) Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen
c) Neigungen und Interessen
3.5 Wechsel der Schulart

Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung
→ Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus
für den Wechsel der Schulart
→ Sekundarschüler können in beiden Niveaufächern im
B sein, sofern…

Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres

Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforderung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
3.5 Wechsel der Niveaukurse

Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters

Wechsel des Niveaukurses während des Semesters
→ Auf Empfehlung des Lehrerteams
→ Unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
Inhalt
1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I
2. Primarstufe
3. Sekundarstufe I
4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende
Berufsmaturitätsschulen
4.1 Übertritte an kantonale Mittelschulen und BM
Sekundarschule - Kantonale Mittelschulen und BM
 2. Klasse
→ Kurzzeitgymnasium
 3. Klasse
→ Kurzzeitgymnasium
→ Wirtschaftsmittelschule
→ Fachmittelschule
→ lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
(KBZ und GIBZ)
4.2 Erfahrungsnote
 Voraussetzung für Berechnung ist der Besuch des Niveaus A
 Anpassung der Berechnung der Erfahrungsnote:
Deutsch + Französisch + Englisch + Arithmetik/Algebra + Geometrie + Ø Welt- und Umweltkunde/Naturlehre
_______________________________________________________________________________________
6
 Erfahrungsnote relevant für Zulassung zum Abklärungstest
4.3 Zuweisungsgespräche
 Im Gespräch Ermittlung
 …der Fähigkeiten und Interessen
 …der mutmasslichen Entwicklung
 Gespräch mit Zuweisungsentscheid bis spätestens 15. März
geführt (bei BM bis 25. März)
4.4 Zuweisungsentscheid
 Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der
mutmasslichen Entwicklung
 Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers:
a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern
b) Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote; Verlauf
der Entwicklung
c) Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzen
d) Neigungen und Interessen
4.4.1 Elemente des Übertrittsverfahrens II
Schuljahr
1. Sek  LZG
August
Übertritt in 1. Klasse KSZ
während Schuljahr bis 1. Dez.
Entscheid bis 10. Nov.
September
Oktober
November
10.
Abgabe Broschüre Übertritte
an Eltern und Jugendliche
2. Sek  KZG
individuelle Gespräche
(ohne Eltern)
mit möglichen
Anwärterinnen,
Anwärtern KZG
3. Sek  KZG, WMS,
FMS
3. Sek  BMS
individuelle Gespräche
(ohne Eltern)
mit möglichen
Anwärterinnen,
Anwärtern KZG
individuelle Gespräche
(ohne Eltern)
mit möglichen
Anwärterinnen,
Anwärtern KZG
Zuweisungsgespräche
Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung AK-Test
Zuweisungsgespräche
Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung
Aufnahmeprüfung
Dezember
31.
Februar
März
15.
17.
25.
30.
April
Mai
Juni
15.
30.
30.
Orientierungsgespräche
Interesse an Übertritt
in KZG eruieren
Zuweisungsgespräche
Zuweisungsentscheid
oder Anmeldung AK-Test
Mitteilung KZG
keine Zuweisung
 Abklärungstest
Orientierungsgespräche
Januar
Info an KZG, WMS, FMS
keine Zuweisung
 Abklärungstest
Entscheid ÜK II
Entscheid
Rechtsmittel
Rechtsmittel
Info an BMS
keine Zuweisung
 Aufnahmeprüfung
Entscheid
Rechtsmittel
4.4.2 LehrerOffice
LehrerOffice easy
 Modul "Allgemeines"
 Tool "Formulare"
Die Eltern reichen den unterzeichneten Zuweisungsentscheid
der entsprechenden Schule ein.
4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS
Anmeldung zum Abklärungstest durch die Eltern bei fehlender
Zuweisung
Voraussetzungen:
a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern
b) Erfahrungsnote im 1. Sem. des betreffenden Schuljahres:
→ min. 4.50 für FMS und WMS
→ min. 4.80 für Kurzzeitgymnasium
4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS
Anmeldung
Dokumente
bis 20. März an die Übertrittskommission II
- Anmeldeformular
- Kopien der Zeugnisnoten der 1., 2. bzw. 3. Kl.
der Sekundarschule
- Kopien der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen (1., 2. bzw. 3. Klasse)
- Formular Erfahrungsnote
Abklärungstest vereinheitlicht für kgm, WMS, FMS
4.6 Übertrittskommission II
Die DBK hat folgende Personen gewählt:
 Lukas Fürrer, Stv. Leiter Amt für Mittelschulen, Präsident
 Alfredo Bossard, Prorektor Kantonales Gymnasium Menzingen
 Andreas Föhn, Prorektor Fachmittelschule
 Marlis Flury, Rektorin Oberägeri
 Matthias Hasler, Lehrperson Sekundarschule
 Markus Pallor, Rektor Wirtschaftsmittelschule
4.6 Übertrittskommission II
 Zuständig für Organisation, Durchführung und Auswertung des
Abklärungstests für kgm, WMS, FMS
 Fällen der Zuweisungsentscheide für kgm, WMS, FMS (ohne
Gespräche mit den Eltern und Jugendlichen!)
 Überwachung und Begleitung des Verfahrens
 Berichterstattung an Bildungsrat
4.7 Rückmeldeveranstaltung
 Austausch zwischen zuweisenden und abnehmenden
Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II (gemeindliche und
kantonale Schulen)
 Einberufen bei Bedarf
 Möglichkeit von Einzelgesprächen
4.8 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
 Rechtliche Grundlagen: Ausführungsbestimmungen 1 zum
Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS 413.111)
 Zuweisungskriterien, -gespräch, -entscheid wie bei kantonalen
Mittelschulen (Ausnahme Termin: bis 25. März)
 Anmeldung durch Eltern: Weiterleitung Zuweisungsentscheid
und Anmeldeformular bis Ende März an Amt für Berufsbildung
4.8.1 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Aufnahmeprüfung
 Anmeldung mit Formular durch Eltern bis Ende März bei
Amt für Berufsbildung
 Stoffumfang: - die ersten 5 Semester der Sekundarschule
- Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik
 Zulassung: - keine Zulassungsbeschränkung
 Einladung: - schriftlich durch Berufsschule, mit Datum, Ort…
 Durchführung:- durch die jeweilige Berufsschule, Mitte Mai
 Entscheid:
- durch die jeweiligen Berufsschulen
- Beschwerde bei Volkswirtschaftsdirektion
Schulung, Weiterbildung
Kommunikation, Schulung
Termin
Was
Wer
27.3.2013
Informationsveranstaltung zu den Änderungen an den
Reglementen für Schlüsselpersonen
Kanton,
Schulaufsicht
April 2013
Schulinfo Zug Nr. 1/2013 "Promotion und Übertritte"
Kanton
Mai-Juni
2013
Informationsveranstaltungen in den Gemeinden
betreffend das Promotions- und Übertrittsreglement
Gemeindliche
Schlüsselpersonen
5./12. Juni
2013
Kantonale Informationsveranstaltung zum Übertrittsverfahren II für Lehrpersonen der Sekundarschulen
Kanton,
Schulaufsicht
Juni 2013
Empfehlung: 1. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden
Sept. 2013
Empfehlung: 2. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden
Jährlich
Weiterbildung zum Übertrittsverfahren II im Rahmen
der Lehrerweiterbildung der PHZ
PHZ, Übertrittskommission II
Fragen Teil
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Herunterladen