Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14 Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen © 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen, Abteilung Schulaufsicht Veränderungen begünstigen nur den, der darauf vorbereitet ist. (Louis Pasteur) Ziele Alle Lehrpersonen sind über die am 20. März 2013 und am 10. April 2013 vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen in den beiden Reglementen informiert. Die Lehrpersonen setzen die Änderungen, welche ihre Klasse und Stufe betreffend, per Schuljahr 2013/14 um. Inhalt 1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2. Primarstufe 3. Sekundarstufe I 4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Inhalt 1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2. Primarstufe 3. Sekundarstufe I 4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen 1.1 Beurteilung überfachlicher Kompetenzen Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz Die Schülerin, der Schüler organisiert Arbeiten sinnvoll schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen verhält sich respektvoll motiviert sich für das Lernen übernimmt Verantwortung Vierstufige Skala deutlich erkennbar ausreichend erkennbar teilweise erkennbar noch nicht erkennbar Neutrale Symbole Normbereich 1.2 Besondere Förderung § 5 Sonderfälle 1 Wenn eine schulische Leistung aufgrund einer Beeinträchtigung im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig macht, nicht sinnvoll beurteilt werden kann, entscheidet der Rektor, ob auf die Beurteilung im Zeugnis im entsprechenden Fach oder überfachlichen Lernziel während einer bestimmten Dauer zu verzichten ist. ► LZA in einem oder mehreren Fächern ► überdauernd LZA in mehreren Fächern via SPD ► vorübergehende LZA (DaZ, Fremdsprachigkeit, Ereignis….) ► ob Note oder Lernziel der überfachlichen Kompetenzen ► unabhängig von Therapie 1.2.1 Besondere Förderung - Lernbericht Bei Verzicht auf Beurteilungen im Zeugnis (=Zeugnisnoten oder überfachliche Kompetenzen) Integrierender Bestandteil des Zeugnisses LehrerOffice easy Modul "Förderung" Tool "Lernbericht" Bei Lernbericht ist ein Eintrag im Zeugnis unter "Bemerkungen" erforderlich. 1.3 Bemerkungen Bemerkungen bei Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis Bisherige Bestimmung a) Keine Zeugnisnote wegen Logopädietherapie b) Keine Zeugnisnote wegen Dyskalkulietherapie c) Keine Zeugnisnote wegen Lernbehinderung Ab Schuljahr 2013/14 c) Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht 1.3 Bemerkungen Nur bei überdauernden Lernzielanpassungen, z. B. bei klar diagnostizierten Ursachen (bspw. Asperger) Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen Die Schülerin, der Schüler organisiert Arbeiten sinnvoll schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein x x arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen verhält sich respektvoll motiviert sich für das Lernen x übernimmt Verantwortung x Unter "Bemerkungen" im Zeugnis: Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht 1.3 Bemerkungen Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht * * * Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche 1.3 Bemerkungen 1 Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht Keine Beurteilung wegen fehlenden Fremdsprachenunterrichts vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug, Lernbericht 4 Keine Beurteilung wegen ungenügender Deutschkenntnisse, Lernbericht * Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-RechtschreibSchwäche 3 2 1.4 Personalblatt Schulort Land Schweiz Schulort Land Schweiz 1.4 Zeugniskopf Primarstufe 1. Ebene "Regulär" 2. Ebene Besondere Förderung 3. Ebene Sonderschulung ► Struktur ► Lesbarkeit 1.4 Zeugniskopf Sekundarstufe I 1. Ebene "Regulär" 2. Ebene Besondere Förderung 3. Ebene Sonderschulung 1.5 Bewertung der Sprachfächer Deutsch, Französisch, Englisch Nur noch 1 Note! mündlich und schriftlich Identische Fertigkeitsbereiche in allen Sprachfächern der PS und Sekundarstufe I Hören Schreiben Lesen Sprachformales Sprechen 1.5 Bewertung der Sprachfächer Grundsatz: Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Sprachformales sowie die in den Fertigkeitsbereichen enthaltenen mündlichen und schriftlichen Bereiche sind ausgewogen zu beurteilen. 1.5 Bewertung der Sprachfächer Summe Durchschnitte der Spalten Anzahl Durchschnitte 1.6 Orientierungsgespräche 1.-4. Primarklasse, 1.-2. Klasse Sekundarstufe I Orientierungsgespräche können im 1. oder 2. Semester geführt werden. ► Fördermöglichkeiten im 2. Semester 5./6. Primarklasse (unverändert) Orientierungsgespräch 2. Sem. 5. Kl., allenfalls 1. Sem. 6. Kl. Zuweisungsgespräch 6. Klasse bis 15. März 1.7 Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen Änderungen Primarstufe - 2./3. Klasse: Entfernung der Fachziele in Fächern, die benotet werden Änderungen Sekundarstufe I - alle Klassen Angepasste Erklärung zur Berechnung der Erfahrungsnote Beurteilungsformular für die Übertritte von der Sekundarschule an kantonale Mittelschulen Inhalt 1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2. Primarstufe 3. Sekundarstufe I 4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen 2.1.1 Primarstufe: Mensch und Umwelt Promotionsreglement: Entfernung der Teilbereiche Sachunterricht, Geschichte, Geografie, Natur und Technik, Lebenskunde / Bibel bzw. Ethik und Religion Keine Spaltenunterteilung mehr in LehrerOffice Easy Neu: Mensch und Umwelt (inkl. Ethik und Religion) 2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse Änderungen Zeugnisnoten 2 x jährlich ab der 2. Primarklasse 2. Klasse: Mathe, Deutsch, Mensch und Umwelt 3. Klasse: in allen Fächern, die unterrichtet werden: Mathe, Deutsch, M&U, BG, HG, Schrift, Musik, Sport, Englisch 2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse Termin Was Wer 28.2.2013 Treffen i@p Schulungshinweise Einführung in Arbeit mit Scheindatei ICT-Verantwortliche Gemeinden; OSKIN, AgS 20.3.2013 Bildungsrat 2. Lesung: Beschlussfassung in Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse Bildungsrat Ab 1.6.2013 Scheindatei Arbeit mit technisch angepasster Version LehrerOffice Easy ICT-Verantwortliche Gemeinden Juni 2013 Empfehlung AgS: 1. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors ICT-Verantwortliche Gemeinden Sept. 2013 Empfehlung AgS: 2. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors ICT-Verantwortliche Gemeinden 2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse Module Minimalanforderungen LehrerOffice Easy Noteneintrag Notenverwaltung Zeugnisrelevante Einträge Zeugnisdruck Module erweiterte Kenntnisse LehrerOffice Easy Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen Journaleinträge Druckausgaben 2.2.2 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Hinweis Unterricht Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Semesternoten HSK ab der 2. Klasse möglich HSK-Fach und Noten erscheint auf Zeugnisformular nur, wenn die LP entsprechende Einträge vornimmt 2.3.1 Niveaueinteilung in Französisch Die Niveaueinteilung in Französisch erfolgt neu aufgrund des Zeugnisses des 2. Semesters der 6. Klasse (analog Mathematik) Zeugnisnoten ab 4.5 → Niveau A Tiefere Zeugnisnoten → Niveau B Bei drei Niveaukursen Zeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs Inhalt 1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2. Primarstufe 3. Sekundarstufe I 4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen 3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium Ab Schuljahr 2013/14 KEIN Übertritt am Ende des Schuljahres mehr möglich! Gründe für die Abschaffung: "Repetition" Verlagerungsstrategie Chancenungerechtigkeit im Vergleich zu Real 3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium Ab Schuljahr 2013/14 nur noch während des Schuljahres bis spätestens 1. Dezember möglich Termine: - bis 10. November Weiterleitung der Zuweisungsentscheide an die Rektorin, den Rektor - bis spätestens 1. Dezember Übertritt ans LZG Dokumente: - Zuweisungsentscheid / Fehlende Einigung - ausgefülltes Excelfile sowie weitere Dokumente bei FE Rechtsmittel: - Neu: Verfahren "Fehlende Einigung" möglich 3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) www.zug.ch (Suchbegriff: Elektronische Datenerhebung) Dokument: Excelliste: Lehrpersonen von 1. Sekundarklassen Definitive Zuweisungen jeweils bis 10. November an die Schulleitung (durch Lehrperson) und bis 11. November an [email protected] 3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG) 3.2 Tastaturschreiben / Textverarbeitung Im Promotionsreglement als Pflichtfach deklariert (Korrektur) Keine Auswirkung auf die praktische Arbeit bzw. andere Produkte 3.3 Absenzen Absenz eines Halbtages im Zeugnis Fehlen der Mehrheit der Lektionen an einem Vor-/Nachmittag Nicht als Absenz gelten: Zuspätkommen Schnuppertage 3.4 Wechsel der Schulart Leistungen und mutmassliche Entwicklung sind massgebend. Folgende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung: a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung 1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen 2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen b) Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen c) Neigungen und Interessen 3.5 Wechsel der Schulart Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung → Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart → Sekundarschüler können in beiden Niveaufächern im B sein, sofern… Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforderung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors 3.5 Wechsel der Niveaukurse Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters Wechsel des Niveaukurses während des Semesters → Auf Empfehlung des Lehrerteams → Unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors Inhalt 1. Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I 2. Primarstufe 3. Sekundarstufe I 4. Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschulekantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen 4.1 Übertritte an kantonale Mittelschulen und BM Sekundarschule - Kantonale Mittelschulen und BM 2. Klasse → Kurzzeitgymnasium 3. Klasse → Kurzzeitgymnasium → Wirtschaftsmittelschule → Fachmittelschule → lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen (KBZ und GIBZ) 4.2 Erfahrungsnote Voraussetzung für Berechnung ist der Besuch des Niveaus A Anpassung der Berechnung der Erfahrungsnote: Deutsch + Französisch + Englisch + Arithmetik/Algebra + Geometrie + Ø Welt- und Umweltkunde/Naturlehre _______________________________________________________________________________________ 6 Erfahrungsnote relevant für Zulassung zum Abklärungstest 4.3 Zuweisungsgespräche Im Gespräch Ermittlung …der Fähigkeiten und Interessen …der mutmasslichen Entwicklung Gespräch mit Zuweisungsentscheid bis spätestens 15. März geführt (bei BM bis 25. März) 4.4 Zuweisungsentscheid Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers: a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern b) Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote; Verlauf der Entwicklung c) Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzen d) Neigungen und Interessen 4.4.1 Elemente des Übertrittsverfahrens II Schuljahr 1. Sek LZG August Übertritt in 1. Klasse KSZ während Schuljahr bis 1. Dez. Entscheid bis 10. Nov. September Oktober November 10. Abgabe Broschüre Übertritte an Eltern und Jugendliche 2. Sek KZG individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG 3. Sek KZG, WMS, FMS 3. Sek BMS individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen Anwärterinnen, Anwärtern KZG Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung AK-Test Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung Aufnahmeprüfung Dezember 31. Februar März 15. 17. 25. 30. April Mai Juni 15. 30. 30. Orientierungsgespräche Interesse an Übertritt in KZG eruieren Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid oder Anmeldung AK-Test Mitteilung KZG keine Zuweisung Abklärungstest Orientierungsgespräche Januar Info an KZG, WMS, FMS keine Zuweisung Abklärungstest Entscheid ÜK II Entscheid Rechtsmittel Rechtsmittel Info an BMS keine Zuweisung Aufnahmeprüfung Entscheid Rechtsmittel 4.4.2 LehrerOffice LehrerOffice easy Modul "Allgemeines" Tool "Formulare" Die Eltern reichen den unterzeichneten Zuweisungsentscheid der entsprechenden Schule ein. 4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS Anmeldung zum Abklärungstest durch die Eltern bei fehlender Zuweisung Voraussetzungen: a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern b) Erfahrungsnote im 1. Sem. des betreffenden Schuljahres: → min. 4.50 für FMS und WMS → min. 4.80 für Kurzzeitgymnasium 4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMS Anmeldung Dokumente bis 20. März an die Übertrittskommission II - Anmeldeformular - Kopien der Zeugnisnoten der 1., 2. bzw. 3. Kl. der Sekundarschule - Kopien der Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen (1., 2. bzw. 3. Klasse) - Formular Erfahrungsnote Abklärungstest vereinheitlicht für kgm, WMS, FMS 4.6 Übertrittskommission II Die DBK hat folgende Personen gewählt: Lukas Fürrer, Stv. Leiter Amt für Mittelschulen, Präsident Alfredo Bossard, Prorektor Kantonales Gymnasium Menzingen Andreas Föhn, Prorektor Fachmittelschule Marlis Flury, Rektorin Oberägeri Matthias Hasler, Lehrperson Sekundarschule Markus Pallor, Rektor Wirtschaftsmittelschule 4.6 Übertrittskommission II Zuständig für Organisation, Durchführung und Auswertung des Abklärungstests für kgm, WMS, FMS Fällen der Zuweisungsentscheide für kgm, WMS, FMS (ohne Gespräche mit den Eltern und Jugendlichen!) Überwachung und Begleitung des Verfahrens Berichterstattung an Bildungsrat 4.7 Rückmeldeveranstaltung Austausch zwischen zuweisenden und abnehmenden Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II (gemeindliche und kantonale Schulen) Einberufen bei Bedarf Möglichkeit von Einzelgesprächen 4.8 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Rechtliche Grundlagen: Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS 413.111) Zuweisungskriterien, -gespräch, -entscheid wie bei kantonalen Mittelschulen (Ausnahme Termin: bis 25. März) Anmeldung durch Eltern: Weiterleitung Zuweisungsentscheid und Anmeldeformular bis Ende März an Amt für Berufsbildung 4.8.1 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Aufnahmeprüfung Anmeldung mit Formular durch Eltern bis Ende März bei Amt für Berufsbildung Stoffumfang: - die ersten 5 Semester der Sekundarschule - Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik Zulassung: - keine Zulassungsbeschränkung Einladung: - schriftlich durch Berufsschule, mit Datum, Ort… Durchführung:- durch die jeweilige Berufsschule, Mitte Mai Entscheid: - durch die jeweiligen Berufsschulen - Beschwerde bei Volkswirtschaftsdirektion Schulung, Weiterbildung Kommunikation, Schulung Termin Was Wer 27.3.2013 Informationsveranstaltung zu den Änderungen an den Reglementen für Schlüsselpersonen Kanton, Schulaufsicht April 2013 Schulinfo Zug Nr. 1/2013 "Promotion und Übertritte" Kanton Mai-Juni 2013 Informationsveranstaltungen in den Gemeinden betreffend das Promotions- und Übertrittsreglement Gemeindliche Schlüsselpersonen 5./12. Juni 2013 Kantonale Informationsveranstaltung zum Übertrittsverfahren II für Lehrpersonen der Sekundarschulen Kanton, Schulaufsicht Juni 2013 Empfehlung: 1. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden Sept. 2013 Empfehlung: 2. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden Jährlich Weiterbildung zum Übertrittsverfahren II im Rahmen der Lehrerweiterbildung der PHZ PHZ, Übertrittskommission II Fragen Teil Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit