Die kritische Hauptversammlung

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Osnabrücker Gespräche zum
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Die kritische Hauptversammlung
Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M.
3. Dezember 2008
Die kritische Hauptversammlung
Gliederung
2
I.
Einführung
1.
Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch?
2.
Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen
3.
Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse
4.
Kritische Aktionäre / Berufskläger
5.
Das System der Registersperre
5.1
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
5.2
Die Überwindung der Registersperre
5.3
Bewertungsrügen und Spruchverfahren
Die kritische Hauptversammlung
Gliederung
3
II.
Die Vorbereitung der Hauptversammlung
1.
Fehlervermeidung
1.1
Nichtigkeitsgründe
1.2
Anfechtungsgründe
1.3
Bewertungsrügen
2.
HV-Einladung, HV-Dokumentation
3.
HV-Leitfäden / Sonderleitfäden
Die kritische Hauptversammlung
Gliederung
4
III. Die Durchführung der Hauptversammlung
1.
Organisatorische Vorkehrungen
2.
Ablauf der Versammlung
2.1
Formalien – Vorstandsrede – Generaldebatte – Abstimmungen
2.2
Typische Störszenarien
2.3
Typische Verfahrensanträge
2.4
Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter
2.5
Fragenkataloge – Bewertungsfragen
3.
Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts
4.
Abstimmungen: 2-Block-System
5.
Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll /
Schließung der Hauptversammlung
Die kritische Hauptversammlung
Gliederung
5
IV. Klageverfahren
1.
Anfechtungsklagen
2.
(Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen
3.
Zustellung (Klagen und Freigabeantrag)
4.
Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss
5.
Anmeldung und Eintragung
6.
Spruchverfahren
7.
Reform des Anfechtungsrechts: ARUG
Die kritische Hauptversammlung
Einführung
6
1.
2.
Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch?
-
Wenn bestimmte Aktionäre die Hauptversammlung nicht als rationale Investoren
besuchen, sondern nach Angriffspunkten für spätere Klagen suchen
-
Wenn Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen, deren Umsetzung mit einer
Anfechtungsklage blockiert werden kann
-
Wenn Strukturmaßnahmen auf einer der nächsten Hauptversammlungen erwartet
werden (typischerweise nach öffentlicher Übernahme)
-
Wenn die Gesellschaft aus sonstigen Gründen im öffentlichen Blickpunkt steht
Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen
-
§ 119 Abs. 1 Nr. 1 – 8, Abs. 2 AktG / Art. 52 SEVO
-
§ 175 Abs. 1 Satz 2 AktG / Art. 54 Abs. 1 Satz 1 SEVO
Die kritische Hauptversammlung
Einführung
7
3.
Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse
-
Entlastungsbeschlüsse? Wahlen zum Aufsichtsrat?
-
Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung, insbesondere Sanierungskapitalerhöhung
(Bezugsrechtsemission) und (Direkt-)Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder
anderweitig unter Ausschluss des Bezugsrechts
-
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 293 ff AktG)
-
Squeeze-out (§§ 327a ff AktG) / Eingliederung (§§ 319 ff AktG)
-
Verschmelzung (§§ 13 ff UmwG; §§ 122a ff UmwG) / Spaltung (§§ 123 ff UmwG)
-
Holzmüller
-
SE-Gründung, insbesondere durch Formwechsel (Art. 37 ff SEVO)
-
SE-Sitzverlegung ins Ausland (Art. 8 SEVO, §§ 12 ff SEAG)
-
Bestätigungsbeschluss (§ 244 AktG)
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Einführung
8
4.
Kritische Aktionäre / Berufskläger
-
Metropol, Köln (K-W Freitag)
-
Protagon, OCP Obay, VzfK, Berlin (Weimann)
-
Gruppe Köln / Düsseldorf (Eck, Sartingen, Scheunert; Dreier / Riedel)
-
Gruppe Würzburg (Wenger, Steeg, Knoll, Knoesel)
-
Moritz, Trippel, Kind, Helfrich, R. Mayer, M. Klein, Deininger, Zapf, A. Menzel
5.
Das System der Registersperre
5.1
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
-
Gesetzliche Registersperre: § 16 Abs. 2 UmwG, § 319 Abs. 5 AktG, § 327e Abs. 2
AktG, Art. 8 Abs. 8 SEVO, § 14 SEAG
-
Faktische Registersperre: § 127 FGG
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Einführung
9
5.2
5.3
Die Überwindung der Registersperre
-
Freigabeverfahren: § 16 Abs. 3 UmwG, § 319 Abs. 6 AktG, § 327e Abs. 2 AktG,
§ 246a AktG
-
Verfahrensablauf: Freigabeantrag (Klageerwiderung), mündliche Verhandlung,
Freigabebeschluss des Landgerichts, sofortige Beschwerde zum OLG,
Rechtskraftvermerk durch Geschäftsstelle beim LG, nachgeschobene
Nichtigkeitsklagen; Koordination mit Registergericht
-
Prozessvergleich und Veröffentlichung (§§ 248a, 149 Abs. 2, Abs. 3 AktG)
Bewertungsrügen und Spruchverfahren
-
§§ 304 Abs. 3 S. 2, 305 Abs. 5 S. 1 und 2, 327f AktG, §§ 14 Abs. 2, 15 UmwG
-
Art. 25 Abs. 3 SEVO, §§ 6 ff SEAG; § 122h UmwG (Gegenseitigkeitsprinzip)
-
§ 243 Abs. 4 S. 2 AktG (UMAG)
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Vorbereitung der HV
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II.
Die Vorbereitung der Hauptversammlung
1.
Fehlervermeidung
1.1
Nichtigkeitsgründe (insbesondere §§ 241 Nr. 1 – 3 AktG)
1.2
-
Verstoß gegen Einberufungsvorschriften, insbesondere Teilnahme- und
Stimmrechtsausübungsbedingungen (z.B. keine Sonderfrist für Bevollmächtigte, keine
Verlängerung / Verkürzung der Anmeldefrist, korrektes Proxy Voting-System)
-
Verstoß gegen Beurkundungsvorschriften (insbesondere im Zusammenhang mit
Versammlungsleiter, LG Frankfurt a. M., LG Köln)
-
Verstoß gegen das Wesen der AG oder Vorschriften des öffentlichen Interesses (Bsp:
Verstoß gegen § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei Mindestausgabebetrag)
Anfechtungsgründe (§ 243 Abs. 1- 4 AktG)
-
Verstoß gegen Gesetz oder Satzung (objektiver Verstoß reicht)
-
Sondervorteil
-
Anfechtungsausschluss (reine Bewertungsrügen / §§ 243 Abs. 3, Abs. 4 AktG)
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Vorbereitung der HV
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2.
HV-Einladung, HV-Dokumentation (Beispiele)
-
Berichte etc. rechtzeitig auslegen (15h des Bekanntmachungstages) – Versand auf
Verlangen / Einstellung ins Internet?
-
Auf vollständige lesbare Unterschriften und Funktion des Unterzeichners achten
(Unterschriften aller Vorstandsmitglieder?)
-
Korrekte Anteilsbesitzlisten (§§ 285 Nr. 11, 11a, 313 Abs. 2 HGB), Bericht des AR
muss Bestätigungsvermerk zu etwaigem Abhängigkeitsbericht wörtlich wiedergeben
(OLG Dresden), separater erläuternder Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB?
-
§ 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: vollständiger Abdruck des Vertrags, aller Anlagen sowie
sämtliche weiterer Dokumente (Rahmenvereinbarungen u.ä.), mit denen die
Transaktion steht und fällt oder die zu ihrem vollständigen Verständnis erforderlich
sind, in der HV-Einladung
-
§§ 125, 126 AktG: insbesondere Berufsbezeichnung bei Aufsichtsratsmitgliedern;
(großzügige) Veröffentlichung von Gegenanträgen
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Vorbereitung der HV
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3.
HV-Leitfäden / Sonderleitfäden
-
Abstimmung mit HV-Dienstleister (Computershare) insbesondere im
Hinblick auf Wahlverfahren (Additionsverfahren vorzugswürdig),
Stimmkarten, Beschlussfeststellung und -verkündung
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Durchführung der HV
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III.
Die Durchführung der Hauptversammlung
1.
Organisatorische Vorkehrungen
-
Bühne / Backoffice / Eingangskontrollen (OLG FFM) / Simultanübersetzung
2.
Ablauf der Versammlung
2.1
Vier Hauptblöcke:
-
2.2
Formalien / Vorstandsrede / Generaldebatte / Abstimmungen
Typische Störszenarien
-
Störungen zu Beginn der Versammlung
-
Reden zu sachfremden Themen
-
Fragelawinen
-
Verwickeln in Dialoge / Beleidigungen
-
Eskalationsmechanismus / Abkühlenlassen / Saalverweis / Vollstreckung
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Durchführung der HV
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2.3
2.4
2.5
Typische Verfahrensanträge
-
Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters
-
Anträge "zur Geschäftsordnung": insbesondere Antrag auf Unterbrechung der HV,
Absetzung eines Tagesordnungspunktes, Antrag auf Beseitigung technischer Mängel,
Antrag auf Änderung der Abstimmungsreihenfolge, des Abstimmungsverfahrens etc.
-
Keine Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Verfahrensabstimmungen
Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter
-
§ 142 AktG (i.d.R. von TOP Entlastung gedeckt)
-
§ 147 AktG (muss als separater TOP bekannt gemacht sein)
-
Streng prüfen, ob Antrag zulässig / im Zweifel nicht zur Abstimmung stellen?
Fragenkataloge - Bewertungsfragen
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Durchführung der HV
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3.
4.
5.
Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts
-
Jede Maßnahme vorher ankündigen
-
Schrittweise Reduzierung des (allgemeinen / individuellen) Rede- und Fragerechts
-
Schließung der Rednerliste (mit Vorbehalt, später ggf. wieder zu öffnen)
-
Schluss der Debatte (Beginn Protokollierung angeblich nicht beantworteter Fragen,
sowie gegebener Antworten zu Protokoll)
Abstimmungen: 2-Block-System
-
Nur Abstimmung über Abwahl des Versammlungsleiters vor Generaldebatte (vor der
ersten Abstimmung: Präsenzbekanntgabe)
-
Abstimmung über Verfahrensanträge (Vertagung HV, Absetzung von TOP, Bestellung
Sonderprüfer, Bestellung besonderer Vertreter) – Verkündung der Beschlüsse
-
Abstimmung über Tagesordnungspunkte – Verkündung der Beschlüsse
Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll /
Schließung der Hauptversammlung
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Klagen
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IV.
Klageverfahren
1.
Anfechtungsklagen
-
2.
3.
Anmeldung / Eintragung bei nur faktischer Registersperre?
(Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen
-
"Erweiterung" des Freigabeantrags vs neues Freigabeverfahren
-
Prozessvergleich bei Nichtigkeitsklagen?
Zustellung (Klagen und Freigabeantrag)
-
Zustellung Freigabeantrag im Ausland? - § 82 ZPO analog (ARUG)
Prozesskostensicherheit (§§ 110 - 113 ZPO)
4.
Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss
5.
Anmeldung und Eintragung
6.
Spruchverfahren nach Eintragung
Die kritische Hauptversammlung
ARUG
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7.
Reform des Anfechtungsrechts: ARUG
•
Online-Teilnahme nach § 118 Abs. 1 AktG ARUG
-
•
•
Satzung kann Ausübung „sämtlicher oder einzelner Rechte im Wege der
elektronischen Kommunikation“ vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen
Briefwahl nach § 118 Abs. 2 AktG ARUG
-
Briefwahl: „schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation“
-
Satzung kann Briefwahl vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen
Nach ARUG müssen zukünftig bei börsennotierten Gesellschaften in die
Niederschrift nach § 130 AktG aufgenommen werden
-
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben werden
-
Anteil des durch gültige Stimmen vertretenen Grundkapitals
-
Zahl der Pro-Stimmen, Gegenstimmen und ggf. Enthaltungen
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ARUG
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•
Börsennotierte Gesellschaften müssen Abstimmungsergebnisse innerhalb von
sieben Tagen auf der Internetseite veröffentlichen
•
Interessenabwägung bei Vollzugsinteresse
-
Bisher: „Wirksamwerden [...] zur Abwendung wesentlicher Nachteile [...]
vorrangig erscheint“
-
Neufassung: „Wirksamwerden vorrangig erscheint, weil die [...]
wesentlichen [...] Nachteile überwiegen, es sei denn, [...] besondere
Schwere des Rechtsverstoßes“
•
Bagatellquorum für Freigabeverfahren seit Bekanntmachung der Einberufung
Mindestanteil von € 100 Nennbetrag
•
§ 82 ZPO entsprechend im Freigabeverfahren (Klarstellung)
•
Einschränkung der sofortigen Beschwerde: nur bei Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
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