Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht Die kritische Hauptversammlung Dr. Wolfgang Grobecker, LL.M. 3. Dezember 2008 Die kritische Hauptversammlung Gliederung 2 I. Einführung 1. Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch? 2. Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen 3. Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse 4. Kritische Aktionäre / Berufskläger 5. Das System der Registersperre 5.1 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen 5.2 Die Überwindung der Registersperre 5.3 Bewertungsrügen und Spruchverfahren Die kritische Hauptversammlung Gliederung 3 II. Die Vorbereitung der Hauptversammlung 1. Fehlervermeidung 1.1 Nichtigkeitsgründe 1.2 Anfechtungsgründe 1.3 Bewertungsrügen 2. HV-Einladung, HV-Dokumentation 3. HV-Leitfäden / Sonderleitfäden Die kritische Hauptversammlung Gliederung 4 III. Die Durchführung der Hauptversammlung 1. Organisatorische Vorkehrungen 2. Ablauf der Versammlung 2.1 Formalien – Vorstandsrede – Generaldebatte – Abstimmungen 2.2 Typische Störszenarien 2.3 Typische Verfahrensanträge 2.4 Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter 2.5 Fragenkataloge – Bewertungsfragen 3. Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts 4. Abstimmungen: 2-Block-System 5. Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll / Schließung der Hauptversammlung Die kritische Hauptversammlung Gliederung 5 IV. Klageverfahren 1. Anfechtungsklagen 2. (Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen 3. Zustellung (Klagen und Freigabeantrag) 4. Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss 5. Anmeldung und Eintragung 6. Spruchverfahren 7. Reform des Anfechtungsrechts: ARUG Die kritische Hauptversammlung Einführung 6 1. 2. Wann ist eine Hauptversammlung potentiell kritisch? - Wenn bestimmte Aktionäre die Hauptversammlung nicht als rationale Investoren besuchen, sondern nach Angriffspunkten für spätere Klagen suchen - Wenn Beschlüsse auf der Tagesordnung stehen, deren Umsetzung mit einer Anfechtungsklage blockiert werden kann - Wenn Strukturmaßnahmen auf einer der nächsten Hauptversammlungen erwartet werden (typischerweise nach öffentlicher Übernahme) - Wenn die Gesellschaft aus sonstigen Gründen im öffentlichen Blickpunkt steht Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen - § 119 Abs. 1 Nr. 1 – 8, Abs. 2 AktG / Art. 52 SEVO - § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG / Art. 54 Abs. 1 Satz 1 SEVO Die kritische Hauptversammlung Einführung 7 3. Kritische Hauptversammlungsbeschlüsse - Entlastungsbeschlüsse? Wahlen zum Aufsichtsrat? - Kapitalmaßnahmen: Kapitalerhöhung, insbesondere Sanierungskapitalerhöhung (Bezugsrechtsemission) und (Direkt-)Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage oder anderweitig unter Ausschluss des Bezugsrechts - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 293 ff AktG) - Squeeze-out (§§ 327a ff AktG) / Eingliederung (§§ 319 ff AktG) - Verschmelzung (§§ 13 ff UmwG; §§ 122a ff UmwG) / Spaltung (§§ 123 ff UmwG) - Holzmüller - SE-Gründung, insbesondere durch Formwechsel (Art. 37 ff SEVO) - SE-Sitzverlegung ins Ausland (Art. 8 SEVO, §§ 12 ff SEAG) - Bestätigungsbeschluss (§ 244 AktG) Die kritische Hauptversammlung Einführung 8 4. Kritische Aktionäre / Berufskläger - Metropol, Köln (K-W Freitag) - Protagon, OCP Obay, VzfK, Berlin (Weimann) - Gruppe Köln / Düsseldorf (Eck, Sartingen, Scheunert; Dreier / Riedel) - Gruppe Würzburg (Wenger, Steeg, Knoll, Knoesel) - Moritz, Trippel, Kind, Helfrich, R. Mayer, M. Klein, Deininger, Zapf, A. Menzel 5. Das System der Registersperre 5.1 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen - Gesetzliche Registersperre: § 16 Abs. 2 UmwG, § 319 Abs. 5 AktG, § 327e Abs. 2 AktG, Art. 8 Abs. 8 SEVO, § 14 SEAG - Faktische Registersperre: § 127 FGG Die kritische Hauptversammlung Einführung 9 5.2 5.3 Die Überwindung der Registersperre - Freigabeverfahren: § 16 Abs. 3 UmwG, § 319 Abs. 6 AktG, § 327e Abs. 2 AktG, § 246a AktG - Verfahrensablauf: Freigabeantrag (Klageerwiderung), mündliche Verhandlung, Freigabebeschluss des Landgerichts, sofortige Beschwerde zum OLG, Rechtskraftvermerk durch Geschäftsstelle beim LG, nachgeschobene Nichtigkeitsklagen; Koordination mit Registergericht - Prozessvergleich und Veröffentlichung (§§ 248a, 149 Abs. 2, Abs. 3 AktG) Bewertungsrügen und Spruchverfahren - §§ 304 Abs. 3 S. 2, 305 Abs. 5 S. 1 und 2, 327f AktG, §§ 14 Abs. 2, 15 UmwG - Art. 25 Abs. 3 SEVO, §§ 6 ff SEAG; § 122h UmwG (Gegenseitigkeitsprinzip) - § 243 Abs. 4 S. 2 AktG (UMAG) Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV 10 II. Die Vorbereitung der Hauptversammlung 1. Fehlervermeidung 1.1 Nichtigkeitsgründe (insbesondere §§ 241 Nr. 1 – 3 AktG) 1.2 - Verstoß gegen Einberufungsvorschriften, insbesondere Teilnahme- und Stimmrechtsausübungsbedingungen (z.B. keine Sonderfrist für Bevollmächtigte, keine Verlängerung / Verkürzung der Anmeldefrist, korrektes Proxy Voting-System) - Verstoß gegen Beurkundungsvorschriften (insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungsleiter, LG Frankfurt a. M., LG Köln) - Verstoß gegen das Wesen der AG oder Vorschriften des öffentlichen Interesses (Bsp: Verstoß gegen § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei Mindestausgabebetrag) Anfechtungsgründe (§ 243 Abs. 1- 4 AktG) - Verstoß gegen Gesetz oder Satzung (objektiver Verstoß reicht) - Sondervorteil - Anfechtungsausschluss (reine Bewertungsrügen / §§ 243 Abs. 3, Abs. 4 AktG) Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV 11 2. HV-Einladung, HV-Dokumentation (Beispiele) - Berichte etc. rechtzeitig auslegen (15h des Bekanntmachungstages) – Versand auf Verlangen / Einstellung ins Internet? - Auf vollständige lesbare Unterschriften und Funktion des Unterzeichners achten (Unterschriften aller Vorstandsmitglieder?) - Korrekte Anteilsbesitzlisten (§§ 285 Nr. 11, 11a, 313 Abs. 2 HGB), Bericht des AR muss Bestätigungsvermerk zu etwaigem Abhängigkeitsbericht wörtlich wiedergeben (OLG Dresden), separater erläuternder Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB? - § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: vollständiger Abdruck des Vertrags, aller Anlagen sowie sämtliche weiterer Dokumente (Rahmenvereinbarungen u.ä.), mit denen die Transaktion steht und fällt oder die zu ihrem vollständigen Verständnis erforderlich sind, in der HV-Einladung - §§ 125, 126 AktG: insbesondere Berufsbezeichnung bei Aufsichtsratsmitgliedern; (großzügige) Veröffentlichung von Gegenanträgen Die kritische Hauptversammlung Vorbereitung der HV 12 3. HV-Leitfäden / Sonderleitfäden - Abstimmung mit HV-Dienstleister (Computershare) insbesondere im Hinblick auf Wahlverfahren (Additionsverfahren vorzugswürdig), Stimmkarten, Beschlussfeststellung und -verkündung Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV 13 III. Die Durchführung der Hauptversammlung 1. Organisatorische Vorkehrungen - Bühne / Backoffice / Eingangskontrollen (OLG FFM) / Simultanübersetzung 2. Ablauf der Versammlung 2.1 Vier Hauptblöcke: - 2.2 Formalien / Vorstandsrede / Generaldebatte / Abstimmungen Typische Störszenarien - Störungen zu Beginn der Versammlung - Reden zu sachfremden Themen - Fragelawinen - Verwickeln in Dialoge / Beleidigungen - Eskalationsmechanismus / Abkühlenlassen / Saalverweis / Vollstreckung Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV 14 2.3 2.4 2.5 Typische Verfahrensanträge - Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters - Anträge "zur Geschäftsordnung": insbesondere Antrag auf Unterbrechung der HV, Absetzung eines Tagesordnungspunktes, Antrag auf Beseitigung technischer Mängel, Antrag auf Änderung der Abstimmungsreihenfolge, des Abstimmungsverfahrens etc. - Keine Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Verfahrensabstimmungen Anträge auf: Sonderprüfung, Bestellung besonderer Vertreter - § 142 AktG (i.d.R. von TOP Entlastung gedeckt) - § 147 AktG (muss als separater TOP bekannt gemacht sein) - Streng prüfen, ob Antrag zulässig / im Zweifel nicht zur Abstimmung stellen? Fragenkataloge - Bewertungsfragen Die kritische Hauptversammlung Durchführung der HV 15 3. 4. 5. Zeitmanagement: Begrenzung des Rede- und Fragerechts - Jede Maßnahme vorher ankündigen - Schrittweise Reduzierung des (allgemeinen / individuellen) Rede- und Fragerechts - Schließung der Rednerliste (mit Vorbehalt, später ggf. wieder zu öffnen) - Schluss der Debatte (Beginn Protokollierung angeblich nicht beantworteter Fragen, sowie gegebener Antworten zu Protokoll) Abstimmungen: 2-Block-System - Nur Abstimmung über Abwahl des Versammlungsleiters vor Generaldebatte (vor der ersten Abstimmung: Präsenzbekanntgabe) - Abstimmung über Verfahrensanträge (Vertagung HV, Absetzung von TOP, Bestellung Sonderprüfer, Bestellung besonderer Vertreter) – Verkündung der Beschlüsse - Abstimmung über Tagesordnungspunkte – Verkündung der Beschlüsse Fragen- und Antwortenprotokollierung / Widersprüche zu Protokoll / Schließung der Hauptversammlung Die kritische Hauptversammlung Klagen 16 IV. Klageverfahren 1. Anfechtungsklagen - 2. 3. Anmeldung / Eintragung bei nur faktischer Registersperre? (Nachgeschobene) Nichtigkeitsklagen - "Erweiterung" des Freigabeantrags vs neues Freigabeverfahren - Prozessvergleich bei Nichtigkeitsklagen? Zustellung (Klagen und Freigabeantrag) - Zustellung Freigabeantrag im Ausland? - § 82 ZPO analog (ARUG) Prozesskostensicherheit (§§ 110 - 113 ZPO) 4. Klageerwiderung – Freigabeantrag – Freigabebeschluss 5. Anmeldung und Eintragung 6. Spruchverfahren nach Eintragung Die kritische Hauptversammlung ARUG 17 7. Reform des Anfechtungsrechts: ARUG • Online-Teilnahme nach § 118 Abs. 1 AktG ARUG - • • Satzung kann Ausübung „sämtlicher oder einzelner Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation“ vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen Briefwahl nach § 118 Abs. 2 AktG ARUG - Briefwahl: „schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation“ - Satzung kann Briefwahl vorsehen oder Vorstand dazu ermächtigen Nach ARUG müssen zukünftig bei börsennotierten Gesellschaften in die Niederschrift nach § 130 AktG aufgenommen werden - Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben werden - Anteil des durch gültige Stimmen vertretenen Grundkapitals - Zahl der Pro-Stimmen, Gegenstimmen und ggf. Enthaltungen Die kritische Hauptversammlung ARUG 18 • Börsennotierte Gesellschaften müssen Abstimmungsergebnisse innerhalb von sieben Tagen auf der Internetseite veröffentlichen • Interessenabwägung bei Vollzugsinteresse - Bisher: „Wirksamwerden [...] zur Abwendung wesentlicher Nachteile [...] vorrangig erscheint“ - Neufassung: „Wirksamwerden vorrangig erscheint, weil die [...] wesentlichen [...] Nachteile überwiegen, es sei denn, [...] besondere Schwere des Rechtsverstoßes“ • Bagatellquorum für Freigabeverfahren seit Bekanntmachung der Einberufung Mindestanteil von € 100 Nennbetrag • § 82 ZPO entsprechend im Freigabeverfahren (Klarstellung) • Einschränkung der sofortigen Beschwerde: nur bei Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung