Powerpointpräsentation des Vortrages

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GU-Baubeschläge
Austria GmbH
Die GU Baubeschläge Austria GmbH wurde
1974 gegründet mit Firmensitz in Hallwang
bei Salzburg gegründet.
Derzeit sind 51 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
GU Baubeschläge Austria GmbH ist eine
100 %-ige Tochterfirma der Gretsch Unitas
GmbH in Dietzingen.
Seit 1982 fungiert die Gretsch-Unitas
GmbH als Dachgesellschaft der
Unternehmensgruppe.
Sie initiiert Forschung und Entwicklung
in den Firmen der Gruppe und koordiniert
auch das dort entwickelte Marketing.
Die Gretsch-Unitas GmbH ist ein Familienunternehmen, das sich im Besitz der
Familien von Resch befindet.
Das weitläufige Betriebsareal in
Sarrebourg bietet FERCO
optimale Produktionsbedingungen
für sein umfangreiches Beschlagsortiment
BKS
Zukunft mit langer Tradition
BKS Verschlusssysteme
Produktgruppen GU-Automatik
-
Schiebetürenantriebe
Ganzglasanlagen
Alu/Stahl-Rahmenschiebetüren
Fluchtwegschiebetüren
Rundschiebetüren
Falttüren
Teleskoptüren
Winkelschiebetüren
Drehtüren
Karusselltüren
Fluchtürsysteme für Europa
Hauptanforderungen an Türen
Anforderung an die Fluchtwegsicherung:
Türen in Rettungswegen müssen jederzeit von innen
leicht und in voller Breite geöffnet werden können.
Fluchttüren müssen mit einer Handbetätigung den
Fluchtweg innerhalb von 1 Sek. ohne Schlüsselbetättigung freigeben.
Fluchttüren sollen nach außen öffnen.
Anforderung an die Fluchtwegsicherung:
Rettungswege dürfen nicht versperrt sein.
Türbeschläge müssen so ausgebildet sein, dass
Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben
können.
Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein, dass
es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von
Verletzungen zu vermeiden
Verschluss-Systeme
ÖNORM EN 179 und ÖNORM EN 1125
Notausgangsverschlüsse EN 179
Notausgangsverschlüsse nach EN 179 für Gebäude und Gebäudeteile, die keinem
öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren
Besucher die Funktion der Fluchttüre kennen.
Es ist nicht mit einer Paniksituation zu rechnen.
In der Norm EN 179 werden Notausgangsverschlüsse
behandelt, die an Drehflügeltüren mit höchstens 200 kg
Masse, 2500mm Höhe und 1300 mm Breite Verwendung
finden.
Es wird unterschieden in Notausgangsverschlüssen für
einflügelige Türen und für ein- und/oder zweiflügelige
Türen.
Eine zusätzliche Feuerschutzprüfung weist die Tauglichkeit
für Feuerschutztüren nach
Panikverschlüsse EN 1125
Panikverschlüsse nach EN 1125 –
für öffentliche Gebäude oder Gebäudeteile bei denen die
Besucher die Funktion der Fluchttüre nicht kennen und
diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können
müssen (Paniksituation).
In der Norm EN 1125 werden Panikverschlüsse behandelt,
die an Drehtüren mit höchstens 200 kg Masse, 2500 mm
Höhe und 1300 mm Breite Verwendung finden.
Es wird unterschieden in Notausgangsverschlüssen für
einflügelige Türen und für ein- und/oder zweiflügelige
Türen.
Es werden zwei Arten der Stangenbetättigung
berücksichtigt
Typ A: Panikverschluss mit Griffstange
Typ B: Panikverschluss mit Druckstange
U. a. sind folgende Richtwerte bei der Bauweise von Panikverschlüssen
zu beachten:
Überstand W<= 150mm
wirksame Stangenläne X / wirksame Türöffnungsbreite
Y >= 60%
Abstand vom Türanschlag Z <= 150 mm
Kennzeichnung
Schlösser und Beschläge sind mit Prüfkennzeichnung (DO-Nummer)
sowie der vorgeschriebenen CE-Markierung versehen.
Prüfkennzeichnung DO Nummer
BKS Beschläge sind an der Unterseite der Unterschielder
gekennzeichnet.
BKS Schlösser sind auf dem Stulp sichtbar gekennzeichnet.
Belieferung nach EN 179 und EN 1125
Die Komponenten von zugelassenen Verschlusssyteme dürfen
getrennt ausgeschrieben werden.
Die Belieferung an die Türe ist ebenfalls getrennt möglich.
Die Verantwortung über die ordnungsgemäße Zusammenstellung
obliegt dem Montagebetrieb.
Für diesen Fall unterliegen der Türenhersteller und der eventuell
beteiligte Händler der Informationspflicht.
1.1
1
Schlösser
.......... Stck ......................Verschlusskombination PE-100 (mit Schloss 2112)
Verschlusssysteme für Notausgänge nach DIN EN 179 und zugelassen für Feuerschutzabschlüsse nach DIN
EN1634 bestehend aus: Schloss: 2112BKS-Fallen - Panikschloss 2112 nach DIN 18250 Klasse 4, zugelassen für
Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 4102 und in Kombination mit BKS- Beschlägen für Feuerschutzabschlüsse
nach DIN EN 1634, Stulp aus nicht rostendem Stahl, abgerundet, ohne Wechsel, in Kombination mit BKSBeschlägen nach DIN EN 179 (Notausgänge) zugelassen, Nuß 9 mm Vierkant, automatischer Fallenriegel mit
integriertem Auslösehebel in Verschlussstellung mit 20 mm Fallenvorstand,Hinterdornmaß 28 mm,Zylinderabstand
72mm,
Panikfunktion: C „Schliesszwangfunktion“
BKS Objektbeschlag
nach DIN 18273 zugelassen für Feuerschutztüren nach DIN 4102 und in Kombination mit BKS- Einsteckschlössern
für Feuerschutzabschlüsse nach DIN EN 1634
Fabrikat: G.-U / BKS
Typ: PE-100 (mit Schloss 2112)
Hinweis: Nach DIN EN 179 sind nur komplett zugelassene Verschlusssysteme als Einheit zugelassen!
Fluchttürüberwachung nach EN 13637
Die wichtigsten Normen und Verordnungen die in
Österreich für Flucht und Rettungswegen zur
Anwendung kommen.
Arbeitsstättenverordnung
(Verkehrswege, Sicherung der Flucht,
Abmessungen von Fluchtwegen.)
EN 179
Notausgangsverschlüsse
EN 1125
Panikverschlüsse
EN 13637
El. gesteuerte Notausgangsanlagen,
für Türen in Rettungswegen.
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