Schulungsthema - Kreisausbilder.de

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Schulungsthema:
Gliederung:
1.Grundsätze der Ersten Hilfe
2.Notfall
3.Notruf
4.Wunden
5.Schock
Grundsätze der Ersten Hilfe
Notwendigkeit zur Hilfeleistung
Hilfe zu leisten ist Pflicht!
Sittliche Pflicht
Rechtliche Pflicht
Sittliche Pflicht:
Die ständig wachsenden Unfallgefahren im
Haushalt, im Betrieb und im Straßenverkehr und wo
sonst auch immer, machen es notwendig, dass
möglichst viele Menschen in Erster Hilfe ausgebildet
werden.
Bei Unglücksfällen oder Not Hilfe zu leisten, ist
zunächst eine sittliche Pflicht, denn wer bei einem
Unfall erwartet, dass ihm schnell und sachgemäß
von seinen Mitmenschen geholfen wird, sollte
selbst in der Lage sein, anderen zu helfen.
Rechtliche Pflicht:
Nach einem Verkehrsunfall hat der Beteiligte sofort zu
halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den
Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen.
(aus §34 der Straßenverkehrsordnung)
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not
nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den
Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche
eigene Gefahr oder ohne Verletzung anderer wichtiger
Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(§323c des Strafgesetzbuches)
Erwartungen an den Ersthelfer
Der Ersthelfer soll:
 erkennen, was geschehen ist
 überlegen, welche Gefahr droht
 zielstrebig handeln
 Verletzten vor zusätzlichen Schäden bewahren
 lebensrettende Maßnahmen durchführen
 eine Meldung veranlassen
 Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder
andere Maßnahmen lindern
 Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht
ausstrahlen
Der Ersthelfer soll nicht:
(tiefere) Diagnosen stellen
Maßnahmen durchführen, die Ärzten und
Rettungsdienst vorbehalten sind
über die Erste Hilfe hinaus, den Verletzten
behandeln
Die Rettungskette
Die Reihenfolge der Hilfeleistungen können als die Glieder einer Kette
angesehen werden.
Jede Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied, darum gilt
es, die ersten drei Glieder, die in die Verantwortung des Ersthelfers
fallen, so stark wie möglich zu machen.
Die Hilfsorganisationen, wie das Rote Kreuz, und die Krankenhäuser
arbeiten ständig daran, dass die letzten beiden Glieder auf der Welt
ihresgleichen suchen!
Was ist ein Notfall?
Bevor man einem Menschen im
Notfall versucht beizustehen, muss
man sich darüber klar werden, was
ein Notfall eigentlich ist.
Ein Notfall kann
entstehen durch:
Aber was tun, wenn es
einen Notfall gibt?!
Bsp.: Verkehrsunfall
1.
Absichern der Unfallstelle
Im Falle eines Verkehrsunfalls, hat der
Ersthelfer als erstes dafür zu sorgen,
dass die Unfallstelle abgesichert wird.
2.
Niemanden ist damit geholfen, wenn der
nachfolgende Verkehr, auch noch in den
Unfall kracht und damit die Verletzungen
bereits Verletzter verschlimmert, bisher
Unverletzte verletzt oder gar den
Ersthelfer verletzt!
3.
Zum absichern der Unfallstelle sind
folgende Maßnahmen durchzuführen
• Abschalten des Fahrtlichts u. Einschalten der Warnblinkanlage
• Laufe dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr auf dem äußersten rechten
Fahrbahnrand entgegen
• Fordere beim Entgegenlaufen den laufenden Verkehr durch Auf- und
Abwärtsbewegungen mit ihrem Arm zum Langsamfahren auf (in der Dunkelheit mit
Taschenlampe (Warnweste))
• Bitte weitere Verkehrsteilnehmer um Hilfe
• Stelle das Warndreieck in ausreichender Entfernung (ca. 70 cm vom
Fahrbahnrand auf die rechte Spur der Fahrbahn) auf (einige PKW Fahrer besitzen
blinkende Warnlampen, LKWs sind verpflichtet solche mit sich zu führen, stell sie
diese zusätzlich zum Warndreieck auf)
•Sichere falls notwendig die Unfallstelle in entgegengesetzter Fahrtrichtung
genauso
•Warndreiecke und Warnleuchten gehören vor eine eventuelle Kurve oder
Bergkuppe
•In der Dunkelheit kann das Fahrtlicht des eigenen Wagens die Unfallstelle
ausleuchten
Der Notruf
Für einen Verletzten, kann der Notruf, das Leben bedeuten.
Deshalb ist es wichtig, dass hier so wenig Fehler, wie möglich,
gemacht werden.
Die Rettungsleitstellen fordern den Rettungsdienst, zunächst
aufgrund der eingegangenen Notrufe, an.
Durch möglichst genaue Beschreibung, der
Verletzungen/Krankheiten kann der Disponent, welcher den Notruf
entgegen nimmt, entscheiden, welche Rettungsmittel zum
gemeldeten Einsatz geschickt werden.
Ist ein Notarzt nötig?
Muss gar ein Rettungshubschrauber geschickt werden?
Reicht ein Rettungswagen?
Müssen, aufgrund der Schadenslage, gar noch weitere Kräfte alarmiert
werden (Feuerwehr, THW)?
All diese Fragen, beantwortet sich die Rettungsleitstelle zunächst
aus einem einfachen Anruf. Dabei sollten, für den Ersthelfer,
Melder die fünf W´s im Mittelpunkt stehen.
Die fünf W´s
 Wo geschah es?
 Was geschah?
 Wie viele Verletzte?
 Welche Arten von Verletzungen?
 Warten auf Rückfragen!
Ein möglichst schneller, genauer Notruf
gewährleistet, dass das richtige Rettungsmittel, in
angemessener Zeit den Ersthelfer von seiner
Verantwortung entbindet.
Mit einem guten Notruf erleichtern man sich also
selbst die Arbeit!
Niemand erwartet allerdings, dass man die
Diagnosen eines Arztes stellt.
Wunden
Wunden sind unplanmäßige Öffnungen des
Körpers durch die Keime eindringen können.
Eine Wunde entsteht durch äußere Einwirkung auf den
Körper, durch Gewalt, Hitze, Kälte oder chemische
Stoffe.
Es wird zunächst die Haut, dann das darunter liegende
Gewebe mit Muskeln, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen
verletzt, seltener sind auch Knochen und Organe von
der Gewalteinwirkung betroffen.
Durch eine Wunde ist die schützende Funktion der
Haut gegenüber Keimen der Außenwelt gestört.
Es besteht akute Infektionsgefahr.
Immer sind auch kleinere oder größere Blutgefäße
betroffen, so dass es zu Blutungen kommt.
Verbote bei Wunden
Bei der Wundversorgung gilt es
vier Verbote zu beachten
1.
Wunden nicht berühren!
Trage Schutzhandschuhe und
verwende steriles Material.
2.
Wunden nicht auswaschen!
Egal was du verwendest, du bringst nur
noch mehr Fremdkörper und Keime in
die Wunde, die du eigentlich reinigen
wolltest.
(Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei Tierbissen,
bei denen Tollwutverdacht besteht können sie die
Wunde mit Seifenwasser (z.B. mit Spülmittel)
ausspülen, um den größten Teil der Erreger
unschädlich zu machen.)
3.
Wunden nicht mit Puder,
Sprays, Salben oder ähnlichem behandeln!
Die Anwendung
von Arzneimitteln
ist Sache des Arztes.
4.
Fremdkörper in der Wunde belassen!
Du würdest die
Körperöffnung (Wunde)
nur noch vergrößern.
Wundverbände
Jede Wunde ist wegen der Infektionsgefahr
mit keimfreien (sterilen) Verbandsmaterial
zu verbinden. Jeder sachgerechte Verband
besteht aus zwei Teilen, der sterilen
Wundauflage und dem Befestigungsmaterial.
Es gibt eine ganze Reihe von Verbänden
Es gibt verschiedene
Arten von Verbänden
Verbände mit:
•Pflaster (für kleine Verletzungen)
• Verbandpäckchen (eignet sich für sehr großflächige
Hautverletzungen, z. B Schürfwunden oder Brandverletzungen)
• Dreiecktuch (nicht steril und daher nur als Befestigungsmaterial für
eine sterile Wundabdeckung zu verwenden)
• Mullbinden (nicht steril und daher nur als Befestigungsmaterial zu
verwenden)
• Verbandtuch (ideale Verbandmittel, es ist steril und ist die
Kombination aus eine sterilen Kompresse mit einer Mullbinde, verwendet
wird es z. B. bei Druckverband )
Druckverband
Wenn eine Wunde stark blutet, oder ein arterielles Gefäß
verletzt wurde, ist ein Druckverband anzulegen.
Bei starkem Blutverlust droht ein Schock, der bis zum Tod
des Betroffenen führen kann.
Erste Maßnahme für den Helfer ist, das betroffene
Körperteil hoch zu halten, oft wird dadurch die Blutung
schon schwächer. Früher wurde das Abbinden durch den
Ersthelfer gelehrt, heute soll dieser nicht abbinden.
Für einen Druckverband sind zwei Verbandpäckchen
bereitzulegen.
Mit dem ersten Verbandpäcken wird, wie bei einer
normalen Verwendung, die Auflage auf die Wunde
gelegt und mit zwei bis drei Bindengängen fixiert.
Danach wird das zweite Verbandpäckchen direkt über
die Wunde auf die Wundauflage aufgelegt und mit den
restlichen Bindengängen umwickelt. Zum Abschluss wird
die Binde befestigt und falls möglich die Extremität
(Körperteil) erhöht gelagert.
Blutet der Druckverband durch, so darf er nicht
entfernt werden, sondern mit einem zweiten
Druckverband über den ersten versucht die Blutung zu
stillen.
Übersicht Wunden
Schock
Der Schock ist eine lebensbedrohliche Störung
des Kreislaufes.
Er beruht auf einem Missverhältnis zwischen dem
im Kreislauf zirkulierenden und dem tatsächlich
benötigten Blutvolumen.
Auf gut deutsch, dem Körper fehlt Blut. Durch
diese Minderleistung des Kreislaufes wird die
Sauerstoffversorgung der Organe und des
Gewebes beeinträchtigt.
Als allgemeine Schockanzeigen gelten:
 Schneller und schwächer werdender, schließlich kaum
tastbarer Puls
 Fahle Blässe
 Kalte Haut
 Frieren - Die Hautdurchblutung ist herabgesetzt
 Kalter Schweiß auf der Stirn
 Auffallende Unruhe
 in fortgeschrittenem Stadium des Schocks,
zunehmende Teilnahmslosigkeit, weite Pupillen und
flache Atmung
Maßnahmen
 Betreue
den Betroffenen ohne
Unterlass, sorge für Ruhe
 Bringe eine mögliche Blutung zum
Stillstand
 Decke den Betroffenen entsprechend
der Jahreszeit zu.
 Stelle die Schocklage her
 Kontrolliere öfters das Bewusstsein, die
Atmung und den Puls
 Setze den Notruf ab
Schocklage
Blasses Gesicht:
Der Oberkörper des Betroffenen wird flach gelagert, die Beine werden
schräg hoch gelagert. Dadurch kann das Blut aus den Beinen besser in
die lebenswichtigen Organe wie Herz und Gehirn fließen.
Zum Hochhalten der Beine werden geeignete Gegenstände behutsam
unter die Beine geschoben oder vom Helfer hochgehalten.
Hochroter Kopf:
Der Oberkörper des Betroffenen wird aufrecht gelagert, die Beine
flach auf den Boden gelegt. Dadurch kann das im Kopf gesammelte Blut
zurück in den Körper fließen.
Der Oberkörper kann z.B. gegen die Beine des Helfers gelehnt werden.
Die Schocklage darf nur bei vorhandenem
Bewusstsein durchgeführt werden, nicht
bei Knochenbrüchen im Bereich der
Beine, der Wirbelsäule und des Beckens,
bei Schädelverletzungen, Atemnot und
plötzlichen Schmerzen im Bauchraum.
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