Gesamtqualifikation Sek II

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Die Sekundarstufe 2
(Gymnasiale Oberstufe)
Gymnasiale Oberstufe
Sekundarstufe II
Klassen 10 bis 12
( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens 2Jahre, höchstens
4 Jahre. )
Einführungsphase
Klasse 10
Qualifikationsphase
Klassen 11 und 12
Einführungsphase
Klasse 10
-
Unterricht im Klassenverband und in Kursen
-
Bewertung durch Noten
- 2 Halbjahre
- Bewertung der Jahresleistung
- Möglichkeit der Prüfung zum Erwerb der Mittlere
Reife an Gymnasien am Ende des Schuljahres für
abgehende Schüler
Qualifikationsphase
Klassen 11 und 12
- Unterricht in Hauptfächern und Fächern
- Bewertung erfolgt in Punkten ( 0 - 15 )
- keine Versetzung
- 4 Kurshalbjahre ( Semester )
- Bewertung erfolgt je Semester
11 bis 12
Freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr einmal zum Ende
des Kurshalbjahres möglich.
Bei Nichtbestehen des Abiturs Verlängerung der
Verweildauer um 1 Jahr.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht in der
Qualifikationsphase ist Pflicht!
Bewertung erfolgt über die Mitarbeit im Unterricht und
die Klausuren im Verhältnis 1:1.
Das Studienbuch ersetzt die Halbjahres- und Jahreszeugnisse und ist bei der Meldung zur Abiturprüfung
vorzulegen.Wird vom Schüler geführt.
Klassenleiter
Tutor
Die Qualifikationsphase
Das 11. und 12. Schuljahr
Abitur 2015
Prüfungen:
Mittwoch,
Donnerstag,
Dienstag,
Mittwoch,
29. 04. 2015
30 .04. 2015
05. 05. 2015
06. 05. 2015
Donnerstag,
Freitag,
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
07. 05. 2015
08. 05. 2015
11. 05. 2015
12. 05. 2015
13. 05. 2015
Biologie
Deutsch
Englisch
Geschichte und
Politische Bildung
Physik
Mathematik
Kunst und Gestaltung
Chemie
Religion/Philosophie
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
Montag,
Dienstag,
18. 05. 2015
19. 05. 2015
20. 05. 2015
21. 05. 2015
27. 05. 2015
28. 05. 2015
29. 05. 2015
01. 06. 2015
02. 06. 2015
Geographie
Sozialkunde
Französisch
Russisch
Wirtschaft
Informatik
Musik
Spanisch
Latein
22. 06. – 03. 07. 2015 mündliche Prüfungen
Hauptfächer und Fächer
Der Unterricht wird in Fächern und Hauptfächern erteilt:
- In den Hauptfächern wird eine systematische
Befassung mit wesentlichen Inhalten, Theorien und
Modellen vermittelt. Der Unterricht ist auf eine vertiefte
Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden
und ihre selbsttändige Anwendung gerichtet.
Hauptfächer werden vierstündig unterrichtet.
- Im Unterricht der Fächer erwerben Schüler grundlegende
Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Einsichten in
die wichtigsten Fragen des jeweiligen Unterrichtsfaches.
Fächer werden zweistündig erteilt. In der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprachen werden vierstündig
erteilt.
Hauptfächer
Hauptfächer sind:
Deutsch, Mathematik, die 1. Fremdsprache, Geschichte
und Politische Bildung, die Naturwissenschaften
sowie weitere Fremdsprachen.
- Jeder muss die Hauptfächer Deutsch, Mathematik,
Geschichte und Politische Bildung sowie
entweder 2 Fremdsprachen und 1 Naturwissenschaft oder
2 Naturwissenschaften und 1Fremdsprache durchgängig
belegen. (6 x 4 Stunden = 24 Wochenstunden)
Fächer
Fächer sind:
Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, Evangelische
Religion und Katholische Religion, Sport, Geografie,
Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik, Latein.
- Zusätzlich zu den 6 Hauptfächern muss jeder Schüler
folgende Fächer durchgängig belegen:
Musik oder Kunst und Gestaltung,
Religion oder Philosophie sowie Sport.
(3 x 2 Stunden= 6 Wochenstunden)
- In der Jahrgangsstufe 11 muss jeder mindestens 36 und in
der Jahrgangsstufe 12 mindestens 34 Wochenstunden
belegen. Somit wählt jeder entsprechend seinen
Interessen weitere Fächer oder Hauptfächer, um diese
Wochenstundenzahl zu erreichen. Die Fächer müssen
durchgängig für mindestens 1 Jahr belegt werden.
Weitere Fächer und Hauptfächer
Auf Antrag der Schule kann die oberste Schulaufsichtsbehörde weitere Fächer oder Hauptfächer
genehmigen. Diese Hauptfächer können auch die 2.
Naturwissenschaft oder die 2. Fremdsprache als
Hauptfach ersetzen.
Hauptfächer: Informatik
Kunst
Fächer:
Darstellendes Spiel, Ensemble,
angewandte Naturwissenschaften
( keine Prüfungsfächer )
Projektfachunterricht
• Projektfachunterricht kann im ersten Jahr der
Qualifikationsphase im Umfang von zwei Wochenstunden
angeboten werden. Er ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für die
inhaltliche Ausgestaltung sowie für fachübergreifendes
und projektorientiertes Arbeiten. Es erfolgt in der Regel
keine Bewertung.
• Im Rahmen des Projektfachunterrichts kann jedoch eine
Facharbeit erstellt werden. Diese kann bewertet und in die
Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Die Fächer und Hauptfächer werden verschiedenen
Aufgabenfeldern zugeordnet
1. dem sprachlich - literarisch - künstlerischen
Aufgabenfeld
(Deutsch, Fremdsprache, Kunst und Gestaltung,
Musik),
2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
(Geschichte und Politische Bildung, Geographie,
Sozialkunde, evangelische und katholische Religion,
Philosophie)
3. dem mathematisch - naturwissenschaftlichen
Aufgabenfeld
(Mathematik, und Naturwissenschaften(Ph, Bio, Ch), ,
Informatik)
ohne Aufgabenfeld: Sport
Bedingungen für die Fächerwahl
Muster für Fächerbelegung 11
Hinweise
Ist ein Schüler vom Sportunterricht dauernd befreit,
so hat er zum Erreichen seiner
Belegungspflicht anstelle von Sport ein anderes
Unterrichtsfach zu wählen.
Leistungen, die mit null Punkten bewertet wurden,
können weder auf die Beleg- noch auf die
Einbringungspflicht angerechnet werden.
Schriftliche Arbeiten
In allen Unterrichtsfächern werden pro Halbjahr
in der Regel zwei Klausuren geschrieben, mindestens
jedoch eine.
Im letzten Kurshalbjahr (Abiturprüfungen) ist in allen
Fächern jeweils eine Klausur zu schreiben.
Abitur / Ziel des Bildungsganges
Durch die Abiturprüfungen wird festgestellt, ob der
Schüler das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Mit dem
Bestehen dieser staatlichen Abschlußprüfung wird dem
Schüler die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Sie wird
erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen
1. in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase und
2. in der Abiturprüfung.
Umfang und Gliederung des Abiturs
(1) Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf
Unterrichtsfächer, an denen der Schüler
mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase
teilgenommen hat. Ausnahmen ergeben
sich aus den Fällen des § 1 Abs. 2 Satz 2.
(2) Die Abiturprüfung gliedert sich in einen
schriftlichen und einen mündlichen Teil. In den
Fächern Sport und Musik besteht die Abiturprüfung
zusätzlich aus einem praktischen Teil.
Prüfungsfächer
Welches sind die Prüfungsfächer?
Die Prüfungsfächer setzen sich wie folgt zusammen:
1. schriftlich: Hauptfach - Deutsch, Mathematik, eine
Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
(Die Fremdsprache darf keine neu beginnende
sein.)
2. schriftlich: Hauptfach (Die Fremdsprache darf keine neu
beginnende sein.)
3. schriftlich: Fach oder Hauptfach
4. schriftlich: Fach oder Hauptfach
5. mündlich: Fach oder Hauptfach
Die Prüfungen in den Unterrichtsfächern unter 1.und 2.
erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau gemäß der
einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Die Unterrichtsfächer unter 3.bis 5. erfolgen auf
grundlegendem Anforderungsniveau gemäß der einschlägigen
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.
Zu den schriftlichen Prüfungen kann zusätzlich eine
mündliche erfolgen, z. B. um bei schlechtem Abschneiden die
Gesamtpunktzahl zu verbessern.
Unter den Prüfungsfächern müssen folgende Fächer sein:
- Deutsch
- ein Unterrichtsfach aus dem
gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld
- Mathematik
-eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
-aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach
gewählt werden.
-Anstelle der vierten schriftlichen Prüfung kann unter
Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine
„besondere Lernleistung“ eingebracht werden, die im
Rahmen von mindestens einem Schuljahr in der
Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert
und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines
der drei Aufgabenfelder ersetzen.
Wahl der Prüfungsfächer
• Zum Ende des zweiten Halbjahres der
Einführungsphase wählen die Schüler aus
den Hauptfächern gemäß § 8 Absatz 2 und 4
das erste und zweite Prüfungsfach.
• Zum Ende des zweiten Halbjahres der
Qualifikationsphase ist die Zulassung einer
besonderen Lernleistung durch den
Schüler beim Schulleiter zu beantragen.
• Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten
Halbjahres der Qualifikationsphase
überprüft die Schule, ob der Schüler bis
zum Ende des vierten Halbjahres die
Voraussetzungen für die Zulassung zur
Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der
Fall, gibt der Schüler seine Wahl für die
weiteren Prüfungsfächer ab.
Gesamtqualifikation
• Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der
Addition der Punktsummen
• 1. bestimmter Halbjahresleistungen von
Hauptfächern und Fächern in einfacher und
doppelter Wertung- Block I
2. de r Leistungen in den Prüfungen in vierfacher Wertung- Block II
Block I
28 Leistungen werden in einfacher Wertung
angerechnet, das bedeutet 28 Halbjahresnoten
aus den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase. Dazu
gehören:
- die 12 Leistungen des 3., 4. und 5.
Prüfungsfaches aus den 4 Halbjahren
- 16 Leistungen weiterer Fächer, die keine
Prüfungsfächer sind. Die Leistungen können aus
allen 4 Halbjahren frei gewählt werden.
8 Leistungen aus den vier Halbjahren des ersten und
zweiten Prüfungsfaches in doppelter Wertung
Block I
Die Summe der 36 Halbjahresleistungen wird durch
44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen
mindestens 200 Punkte und dabei 29 mal mindestens
jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht
worden sein.
Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; ab
n,5 wird aufgerundet.
Block II
Hier werden die Leistungen der fünf Prüfungsfächer in vierfacher Wertung eingebracht.
Addiert müssen die Leistungen mindestens 100
Punkte ergeben.
Dabei in mindestens drei Fächern,
darunter mindestens im ersten oder zweiten
Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher
Wertung erreicht worden sein.
Die Abiturnote (Gesamtqualifkation) besteht somit zu
zwei Dritteln aus Leistungen
der 4 Schulhalbjahre der Qualifkationsphase.
Die Ergebnisse aus den Abiturprüfungen
fießen zu einem Drittel in die Abiturnote ein.
Zwischen den beiden Blöcken ist ein Punktausgleich nicht
möglich!
Mindesteinbringungsverpflichtung
Unter den insgesamt 36 Halbjahresleistungen, die in
den Block I eingehen, müssen Leistungen
der folgenden Unterrichtsfächer sein
(Mindesteinbringungsverpflichtung):
- Deutsch 4-mal
- Mathematik 4-mal
-eine Fremdsprache 4-mal
-eine Naturwissenschaft 4-mal oder je 2 Leistungen
aus zwei Naturwissenschaften
- Geschichte und Politische Bildung 4-mal
- Kunst und Gestaltung oder Musik 2-mal
- Religion oder Philosophie 2-mal.
Gesamtqualifikation (Beispiel)
HF Ma
HF En
HF D
HF Ge u.Po
HF Ph
HF Ru
F Rel/Phil
F Ku/Mu
F Sp
HF Bio
F Geo
1.
8
7
9
4
12
7
12
12
7
9
13
2.
9
6
12
7
11
6
14
11
8
8
12
3.
10
4
11
3
9
9
11
14
5
11
8
4.
8
7
9
5
7
6
10
12
9
9
10
Pr.
ja
schr.
ja
schr.
ja
schr.
ja
mdl.
10
3
4
8
.
ja
schr.
13
HF Ma
HF En
HF D
HF Ge u. Po
HF Ph
HF RuSk/Phil
F Rel/Phil
F Ku/Mu
F Sp
HF Bio
F Geo
1.
8
7
9
4
12
7
12
12
7
9
13
2.
9
6
12
7
11
6
14
11
8
8
12
3.
10
4
11
3
9
9
11
14
5
11
8
4. Pr.
8 jaschr.EA
ja EA
7 schr.
9 jaschr.
5 jamdl.
7
6
10
12 jaschr.
9
9
10
10
3
4
8
13
Beispielrechnung der
Gesamtpunktzahl
• Block 1
Ma 35*2 En 24*2
D 41 Ge 19 Ph 32 Ru 9 Phil 47
•
• Block 2:
Summe: 396 / 44*40 =360
=360
Ma 10 *4= 40
En
D
Ge
Ku
•
Ku 49 Sp 9 Bio 37 Geo 35
3 * 4=12
4 * 4=16
8 * 4= 32
13*4= 52
Summe: 152
Ermittlung der Durchschnittsnote Umrechnung der
Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Durchschnittsnote
Punkte
Durchschnittsnote
Punkte
1,0
1,1
1,2
1,3
1.4
1.5
1.6
1,7
1,8
1,9
2,0
2,1
2,2
2,3
2,4
900-823
822-805
804-787
786-769
768-751
750-733
732-715
714-697
696-679
678-661
660-643
642-625
624-607
606-589
588-571
2,5
2,6
2,7
2,8
2,9
3,0
3,1
3,2
3,3
3,4
3,5
3,6
3,7
3,8
3,9
4,0
570-553
552-535
534-517
516-499
498-481
480-463
462-445
444-427
426-409
408-391
390-373
372-355
354-337
336-319
318-301
300
Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl: 512
Durchschnittsnote:
2,8
(499 - 516)
§ 15 Meldung zum Abitur; Rücktritt - erste
Konferenz der Prüfungskommission -
(1)
Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des
vierten Kurshalbjahres kann sich der Schüler zur
Abiturprüfung melden.
(2)
Die Meldung erfolgt schriftlich beim
Vorsitzenden mit der Angabe, welche Kurse in Block I
der Gesamtqualifikation (§ 27 Abs. 2) eingehen sollen.
(3) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung,
wenn der Schüler
die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und
die für den Block I der Gesamtqualifikation (§ 27
Absatz 2) festgesetzten Bedingungen erfüllt.
(4) Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und
keinen freiwilligen Rücktritt gemäß § 1 Abs. 6
beantragen, nicht zugelassen sind oder bis zum Beginn
der Prüfung zurücktreten, gilt die Abiturprüfung als
nicht bestanden. Sie wiederholen die Jahrgangsstufe 12,
sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der
Höchstverweildauer (§ 1 Abs. 2) abgelegt werden kann.
§ 17 Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur
(1) In allen fünf Prüfungsfächern sind jeweils die
belegten und bewerteten Leistungen der vier Schulhalbjahre in die Gesamtqualifikation einzubringen.
(2) Außer den Halbjahresleistungen in den beiden
Hauptfächern gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 sind mindestens
28 belegte und bewertete Halbjahresleistungen, die in
die Gesamtqualifikation eingebracht werden können,
nachzuweisen.
(3) Mit den Halbjahresleistungen nach den Absätzen 1
und 2 sind die Bestimmungen gemäß § 27 zu erfüllen.
(4) Die Belegung und Bewertung der Unterrichtsfächer
gemäß § 9 ist nachzuweisen.
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