Die Sekundarstufe 2 (Gymnasiale Oberstufe) Gymnasiale Oberstufe Sekundarstufe II Klassen 10 bis 12 ( Verweildauer beträgt in der Regel 3 Jahre, mindestens 2Jahre, höchstens 4 Jahre. ) Einführungsphase Klasse 10 Qualifikationsphase Klassen 11 und 12 Einführungsphase Klasse 10 - Unterricht im Klassenverband und in Kursen - Bewertung durch Noten - 2 Halbjahre - Bewertung der Jahresleistung - Möglichkeit der Prüfung zum Erwerb der Mittlere Reife an Gymnasien am Ende des Schuljahres für abgehende Schüler Qualifikationsphase Klassen 11 und 12 - Unterricht in Hauptfächern und Fächern - Bewertung erfolgt in Punkten ( 0 - 15 ) - keine Versetzung - 4 Kurshalbjahre ( Semester ) - Bewertung erfolgt je Semester 11 bis 12 Freiwilliger Rücktritt um ein Schuljahr einmal zum Ende des Kurshalbjahres möglich. Bei Nichtbestehen des Abiturs Verlängerung der Verweildauer um 1 Jahr. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase ist Pflicht! Bewertung erfolgt über die Mitarbeit im Unterricht und die Klausuren im Verhältnis 1:1. Das Studienbuch ersetzt die Halbjahres- und Jahreszeugnisse und ist bei der Meldung zur Abiturprüfung vorzulegen.Wird vom Schüler geführt. Klassenleiter Tutor Die Qualifikationsphase Das 11. und 12. Schuljahr Abitur 2015 Prüfungen: Mittwoch, Donnerstag, Dienstag, Mittwoch, 29. 04. 2015 30 .04. 2015 05. 05. 2015 06. 05. 2015 Donnerstag, Freitag, Montag, Dienstag, Mittwoch, 07. 05. 2015 08. 05. 2015 11. 05. 2015 12. 05. 2015 13. 05. 2015 Biologie Deutsch Englisch Geschichte und Politische Bildung Physik Mathematik Kunst und Gestaltung Chemie Religion/Philosophie Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Montag, Dienstag, 18. 05. 2015 19. 05. 2015 20. 05. 2015 21. 05. 2015 27. 05. 2015 28. 05. 2015 29. 05. 2015 01. 06. 2015 02. 06. 2015 Geographie Sozialkunde Französisch Russisch Wirtschaft Informatik Musik Spanisch Latein 22. 06. – 03. 07. 2015 mündliche Prüfungen Hauptfächer und Fächer Der Unterricht wird in Fächern und Hauptfächern erteilt: - In den Hauptfächern wird eine systematische Befassung mit wesentlichen Inhalten, Theorien und Modellen vermittelt. Der Unterricht ist auf eine vertiefte Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden und ihre selbsttändige Anwendung gerichtet. Hauptfächer werden vierstündig unterrichtet. - Im Unterricht der Fächer erwerben Schüler grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Einsichten in die wichtigsten Fragen des jeweiligen Unterrichtsfaches. Fächer werden zweistündig erteilt. In der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprachen werden vierstündig erteilt. Hauptfächer Hauptfächer sind: Deutsch, Mathematik, die 1. Fremdsprache, Geschichte und Politische Bildung, die Naturwissenschaften sowie weitere Fremdsprachen. - Jeder muss die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Geschichte und Politische Bildung sowie entweder 2 Fremdsprachen und 1 Naturwissenschaft oder 2 Naturwissenschaften und 1Fremdsprache durchgängig belegen. (6 x 4 Stunden = 24 Wochenstunden) Fächer Fächer sind: Kunst und Gestaltung, Musik, Philosophie, Evangelische Religion und Katholische Religion, Sport, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft, Informatik, Latein. - Zusätzlich zu den 6 Hauptfächern muss jeder Schüler folgende Fächer durchgängig belegen: Musik oder Kunst und Gestaltung, Religion oder Philosophie sowie Sport. (3 x 2 Stunden= 6 Wochenstunden) - In der Jahrgangsstufe 11 muss jeder mindestens 36 und in der Jahrgangsstufe 12 mindestens 34 Wochenstunden belegen. Somit wählt jeder entsprechend seinen Interessen weitere Fächer oder Hauptfächer, um diese Wochenstundenzahl zu erreichen. Die Fächer müssen durchgängig für mindestens 1 Jahr belegt werden. Weitere Fächer und Hauptfächer Auf Antrag der Schule kann die oberste Schulaufsichtsbehörde weitere Fächer oder Hauptfächer genehmigen. Diese Hauptfächer können auch die 2. Naturwissenschaft oder die 2. Fremdsprache als Hauptfach ersetzen. Hauptfächer: Informatik Kunst Fächer: Darstellendes Spiel, Ensemble, angewandte Naturwissenschaften ( keine Prüfungsfächer ) Projektfachunterricht • Projektfachunterricht kann im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Umfang von zwei Wochenstunden angeboten werden. Er ist in seinem fachlichen Schwerpunkt den in der Qualifikationsphase belegten Unterrichtsfächern zugeordnet, bietet aber Spielraum für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für fachübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten. Es erfolgt in der Regel keine Bewertung. • Im Rahmen des Projektfachunterrichts kann jedoch eine Facharbeit erstellt werden. Diese kann bewertet und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Fächer und Hauptfächer werden verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet 1. dem sprachlich - literarisch - künstlerischen Aufgabenfeld (Deutsch, Fremdsprache, Kunst und Gestaltung, Musik), 2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Geschichte und Politische Bildung, Geographie, Sozialkunde, evangelische und katholische Religion, Philosophie) 3. dem mathematisch - naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (Mathematik, und Naturwissenschaften(Ph, Bio, Ch), , Informatik) ohne Aufgabenfeld: Sport Bedingungen für die Fächerwahl Muster für Fächerbelegung 11 Hinweise Ist ein Schüler vom Sportunterricht dauernd befreit, so hat er zum Erreichen seiner Belegungspflicht anstelle von Sport ein anderes Unterrichtsfach zu wählen. Leistungen, die mit null Punkten bewertet wurden, können weder auf die Beleg- noch auf die Einbringungspflicht angerechnet werden. Schriftliche Arbeiten In allen Unterrichtsfächern werden pro Halbjahr in der Regel zwei Klausuren geschrieben, mindestens jedoch eine. Im letzten Kurshalbjahr (Abiturprüfungen) ist in allen Fächern jeweils eine Klausur zu schreiben. Abitur / Ziel des Bildungsganges Durch die Abiturprüfungen wird festgestellt, ob der Schüler das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Mit dem Bestehen dieser staatlichen Abschlußprüfung wird dem Schüler die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Sie wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen 1. in den vier Kurshalbjahren der Qualifikationsphase und 2. in der Abiturprüfung. Umfang und Gliederung des Abiturs (1) Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf Unterrichtsfächer, an denen der Schüler mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase teilgenommen hat. Ausnahmen ergeben sich aus den Fällen des § 1 Abs. 2 Satz 2. (2) Die Abiturprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In den Fächern Sport und Musik besteht die Abiturprüfung zusätzlich aus einem praktischen Teil. Prüfungsfächer Welches sind die Prüfungsfächer? Die Prüfungsfächer setzen sich wie folgt zusammen: 1. schriftlich: Hauptfach - Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (Die Fremdsprache darf keine neu beginnende sein.) 2. schriftlich: Hauptfach (Die Fremdsprache darf keine neu beginnende sein.) 3. schriftlich: Fach oder Hauptfach 4. schriftlich: Fach oder Hauptfach 5. mündlich: Fach oder Hauptfach Die Prüfungen in den Unterrichtsfächern unter 1.und 2. erfolgen auf erhöhtem Anforderungsniveau gemäß der einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Die Unterrichtsfächer unter 3.bis 5. erfolgen auf grundlegendem Anforderungsniveau gemäß der einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Zu den schriftlichen Prüfungen kann zusätzlich eine mündliche erfolgen, z. B. um bei schlechtem Abschneiden die Gesamtpunktzahl zu verbessern. Unter den Prüfungsfächern müssen folgende Fächer sein: - Deutsch - ein Unterrichtsfach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld - Mathematik -eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft -aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Fach gewählt werden. -Anstelle der vierten schriftlichen Prüfung kann unter Beachtung der Maßstäbe einer Abiturprüfung eine „besondere Lernleistung“ eingebracht werden, die im Rahmen von mindestens einem Schuljahr in der Qualifikationsphase erbracht, schriftlich dokumentiert und in einem Kolloquium erläutert wird. Sie kann eines der drei Aufgabenfelder ersetzen. Wahl der Prüfungsfächer • Zum Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase wählen die Schüler aus den Hauptfächern gemäß § 8 Absatz 2 und 4 das erste und zweite Prüfungsfach. • Zum Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase ist die Zulassung einer besonderen Lernleistung durch den Schüler beim Schulleiter zu beantragen. • Nach Vorliegen der Ergebnisse des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase überprüft die Schule, ob der Schüler bis zum Ende des vierten Halbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erreichen kann. Ist dies der Fall, gibt der Schüler seine Wahl für die weiteren Prüfungsfächer ab. Gesamtqualifikation • Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen • 1. bestimmter Halbjahresleistungen von Hauptfächern und Fächern in einfacher und doppelter Wertung- Block I 2. de r Leistungen in den Prüfungen in vierfacher Wertung- Block II Block I 28 Leistungen werden in einfacher Wertung angerechnet, das bedeutet 28 Halbjahresnoten aus den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase. Dazu gehören: - die 12 Leistungen des 3., 4. und 5. Prüfungsfaches aus den 4 Halbjahren - 16 Leistungen weiterer Fächer, die keine Prüfungsfächer sind. Die Leistungen können aus allen 4 Halbjahren frei gewählt werden. 8 Leistungen aus den vier Halbjahren des ersten und zweiten Prüfungsfaches in doppelter Wertung Block I Die Summe der 36 Halbjahresleistungen wird durch 44 geteilt und mit 40 multipliziert. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29 mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet; ab n,5 wird aufgerundet. Block II Hier werden die Leistungen der fünf Prüfungsfächer in vierfacher Wertung eingebracht. Addiert müssen die Leistungen mindestens 100 Punkte ergeben. Dabei in mindestens drei Fächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Die Abiturnote (Gesamtqualifkation) besteht somit zu zwei Dritteln aus Leistungen der 4 Schulhalbjahre der Qualifkationsphase. Die Ergebnisse aus den Abiturprüfungen fießen zu einem Drittel in die Abiturnote ein. Zwischen den beiden Blöcken ist ein Punktausgleich nicht möglich! Mindesteinbringungsverpflichtung Unter den insgesamt 36 Halbjahresleistungen, die in den Block I eingehen, müssen Leistungen der folgenden Unterrichtsfächer sein (Mindesteinbringungsverpflichtung): - Deutsch 4-mal - Mathematik 4-mal -eine Fremdsprache 4-mal -eine Naturwissenschaft 4-mal oder je 2 Leistungen aus zwei Naturwissenschaften - Geschichte und Politische Bildung 4-mal - Kunst und Gestaltung oder Musik 2-mal - Religion oder Philosophie 2-mal. Gesamtqualifikation (Beispiel) HF Ma HF En HF D HF Ge u.Po HF Ph HF Ru F Rel/Phil F Ku/Mu F Sp HF Bio F Geo 1. 8 7 9 4 12 7 12 12 7 9 13 2. 9 6 12 7 11 6 14 11 8 8 12 3. 10 4 11 3 9 9 11 14 5 11 8 4. 8 7 9 5 7 6 10 12 9 9 10 Pr. ja schr. ja schr. ja schr. ja mdl. 10 3 4 8 . ja schr. 13 HF Ma HF En HF D HF Ge u. Po HF Ph HF RuSk/Phil F Rel/Phil F Ku/Mu F Sp HF Bio F Geo 1. 8 7 9 4 12 7 12 12 7 9 13 2. 9 6 12 7 11 6 14 11 8 8 12 3. 10 4 11 3 9 9 11 14 5 11 8 4. Pr. 8 jaschr.EA ja EA 7 schr. 9 jaschr. 5 jamdl. 7 6 10 12 jaschr. 9 9 10 10 3 4 8 13 Beispielrechnung der Gesamtpunktzahl • Block 1 Ma 35*2 En 24*2 D 41 Ge 19 Ph 32 Ru 9 Phil 47 • • Block 2: Summe: 396 / 44*40 =360 =360 Ma 10 *4= 40 En D Ge Ku • Ku 49 Sp 9 Bio 37 Geo 35 3 * 4=12 4 * 4=16 8 * 4= 32 13*4= 52 Summe: 152 Ermittlung der Durchschnittsnote Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote Punkte 1,0 1,1 1,2 1,3 1.4 1.5 1.6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 900-823 822-805 804-787 786-769 768-751 750-733 732-715 714-697 696-679 678-661 660-643 642-625 624-607 606-589 588-571 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 570-553 552-535 534-517 516-499 498-481 480-463 462-445 444-427 426-409 408-391 390-373 372-355 354-337 336-319 318-301 300 Durchschnittsnote Gesamtpunktzahl: 512 Durchschnittsnote: 2,8 (499 - 516) § 15 Meldung zum Abitur; Rücktritt - erste Konferenz der Prüfungskommission - (1) Unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Kurshalbjahres kann sich der Schüler zur Abiturprüfung melden. (2) Die Meldung erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden mit der Angabe, welche Kurse in Block I der Gesamtqualifikation (§ 27 Abs. 2) eingehen sollen. (3) Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn der Schüler die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen und die für den Block I der Gesamtqualifikation (§ 27 Absatz 2) festgesetzten Bedingungen erfüllt. (4) Bei Schülern, die sich nicht zur Prüfung melden und keinen freiwilligen Rücktritt gemäß § 1 Abs. 6 beantragen, nicht zugelassen sind oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktreten, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden. Sie wiederholen die Jahrgangsstufe 12, sofern danach die Abiturprüfung noch innerhalb der Höchstverweildauer (§ 1 Abs. 2) abgelegt werden kann. § 17 Voraussetzungen für die Zulassung zum Abitur (1) In allen fünf Prüfungsfächern sind jeweils die belegten und bewerteten Leistungen der vier Schulhalbjahre in die Gesamtqualifikation einzubringen. (2) Außer den Halbjahresleistungen in den beiden Hauptfächern gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 sind mindestens 28 belegte und bewertete Halbjahresleistungen, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden können, nachzuweisen. (3) Mit den Halbjahresleistungen nach den Absätzen 1 und 2 sind die Bestimmungen gemäß § 27 zu erfüllen. (4) Die Belegung und Bewertung der Unterrichtsfächer gemäß § 9 ist nachzuweisen.