Block I

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Informationen zur Abiturqualifikation
und zur Fachhochschulreife
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C24004465_N24000620_L20_D0_I579.html
1
Die Abiturqualifikation besteht aus 2 Anteilen, die mit
- Block I und
- Block II bezeichnet werden
- In den Block I gehen Leistungen aus dem
Unterricht in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase ein
- In den Block II gehen Leistungen aus der
Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern ein
Block I und Block II
2
Block I
Mindestpunktzahl 200
Höchstpunktzahl 600
36 Kurse
Ergebnisse aus 28 Kursen in einfacher
Wertung (darunter 3., 4. und 5 PF und
Ergänzungsfächer- max. 4 Kurse mit < 05
Punkten) und 8 Schwerpunktkursen in
zweifacher Wertung (max. 3 Kurse mit <05
Punkten) dividiert durch 44 und multipliziert
mit 40
Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer
aus der Abiturprüfung in vierfacher
Wertung
Block II
Mindestpunktzahl 100
Höchstpunktzahl 300
Berechnung der Abiturqualifikation
3
Berechnung der Punkte für Block I
- Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach
in doppelter Wertung
- Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung;
- In der Regel sind damit 32 der insgesamt 36 einzubringenden
Halbjahreskurse festgelegt)
Qualifikationsphase Abiturprüfung
4
Berechnung der Punkte für Block I
- Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach
in doppelter Wertung (max. 3 Kurse mit weniger als 05 Punkten
bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet)
- Bsp.: 1. Prüfungsfach
2. Prüfungsfach
10, 11, 08, 11
07, 08, 03,06
40
24
Summe: 64
in doppelter Wertung: 128
Qualifikationsphase Abiturprüfung
5
Berechnung der Punkte für Block I
- Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der
Menge der 28 Kurse müssen die Kurse im 3., 4. und 5. Prüfungsfach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (max. 4 Kurse mit
weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten
bewertet)
Qualifikationsphase Abiturprüfung
6
Berechnung der Punkte für Block I
Summe aus beiden Anteilen:
ergibt
224
+ 128
352
Diese Zahl wird durch 44 dividiert und das Ergebnis mit 40
multipliziert um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird
mathematisch gerundet
Bsp:
352 : 44 = 8
8 x 40 = 320 Punkte
Die Mindestpunktzahl, die im Block I erreicht werden muss, beträgt
200
Qualifikationsphase Abiturprüfung
7
Einbringverpflichtungen
A
Kurse
B
Kurse
C
Kurse
Deutsch
4
Geschichte
2
Mathematik
4
Fremdsprache 1
4
Politik-Wirtschaft
2
Naturwissensch.
4
Fremdsprache 2
4
Rel/WN/Phil.
2
Kunst od. Musik
2
Prüfungsfach B
2
14
8
8
Seminarfach
2
gesamt
32
Sprachlicher Schwerpunkt
8
Einbringverpflichtungen
A
Kurse
B
Kurse
C
Kurse
Deutsch
4
Geschichte
2
Mathematik
4
Fremdsprache 1
4
Politik-Wirtschaft
2
Naturwissensch.
4
Kunst
4
Rel/WN/Phil.
2
Musik
2
Prüfungsfach B
2
14
8
8
Seminarfach
2
gesamt
32
künstlerischer Schwerpunkt
9
Einbringverpflichtungen
A
Kurse
B
Kurse
C
Kurse
Deutsch
4
Geschichte
2
Mathematik
4
Fremdsprache 1
4
Politik-Wirtschaft
2
Naturwissensch.
4
Musik
4
Rel/WN/Phil.
2
Kunst
2
Prüfungsfach B
2
14
8
8
Seminarfach
2
gesamt
32
musischer Schwerpunkt
10
Einbringverpflichtungen
A
Kurse
B
Kurse
C
Kurse
Deutsch
4
Geschichte
4
Mathematik
Fremdsprache 1
4
Politik-Wirtschaft
4
Nat-wissensch. 1 4
Kunst od.Musik
2
Rel/WN/Phil.
2
Fremdsprache 2
(2)
10/12
oder
4
Nat-wissensch. 2 (2)
10
8(10)
Seminarfach
2
gesamt
32
gesellschaftswiss. Schwerpunkt
11
Einbringverpflichtungen
A
Kurse
B
Kurse
C
Kurse
Deutsch
4
Geschichte
2
Mathematik
Fremdsprache 1
4
Politik-Wirtschaft
2
Nat-wissensch. 1 4
Kunst od.Musik
2
Rel/WN/Phil.
2
Nat-wissensch. 2 4
Prüfungsfach B
2
10
8
4
12
Seminarfach
2
gesamt
32
naturwissenschaftl. Schwerpunkt
12
Berechnung der Punkte für Block II
- Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4
- Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss
beträgt 100
- In der Abiturprüfung müssen in mindestens 3 Fächern,
darunter ein Schwerpunktfach, mindestens 20 Punkte
(Abiturergebnis x 4) erreicht werden
Qualifikationsphase Abiturprüfung
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Fachhochschulreife
- schulischer Teil
Leistungen in bestimmten
Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren
der Qualifikationsphase
-praktischer Teil
mindestens einjähriges
Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
14
schulischer Teil
Voraussetzungen 1:
- je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung
- zusammen mindestens 40 Punkte
- max. 1 Kurs mit weniger als 05 Punkten bewertet
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
15
schulischer Teil
Voraussetzungen 2:
- 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung
zusammen mindestens 55 Punkte
- darunter mind. 6 Halbjahresergebnisse vierstündiger und max. 5 Halbjahresergebnisse
zweistündiger Fächer
- max. 2 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
16
schulischer Teil
Einbringverpflichtungen:
unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein
- 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch
- 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache
- 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem
anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das
Prüfungsfach ist
- 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik
- 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
17
schulischer Teil
weitere Bedingungen:
- in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse
- kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis
- keine themengleiche Halbjahresergebnisse
- das P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen
berücksichtigt werden
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
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Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala
Note
Punkte
Note
Punkte
Note
95
4,0
147 bis 152
3,0
204 bis 209
2,0
96 bis 100
3,9
153 bis 157
2,9
210 bis 214
1,9
101 bis 106
3,8
158 bis 163
2,8
215 bis 220
1,8
107 bis 112
3,7
164 bis 169
2,7
221 bis 226
1,7
113 bis 117
3,6
170 bis 174
2,6
227 bis 231
1,6
118 bis 123
3,5
175 bis 180
2,5
232 bis 237
1,5
124 bis 129
3,4
181 bis 186
2,4
238 bis 243
1,4
130 bis 134
3,3
187 bis 191
2,3
244 bis 248
1,3
135 bis 140
3,2
192 bis 197
2,2
249 bis 254
1,2
141 bis 146
3,1
198 bis 203
2,1
255 bis 260
1,1
261 bis 285
1,0
Punkte
praktischer Teil
- ein mindestens einjähriges berufsbezogenes
Praktikum
oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
20
Die Fachhochschulreife wird von der
Schule ausgestellt , an der der
schulische Teil der Fachhochschulreife
erworben wurde
Qualifikationsphase Fachhochschulreife
21
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