Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife http://www.mk.niedersachsen.de/master/C24004465_N24000620_L20_D0_I579.html 1 Die Abiturqualifikation besteht aus 2 Anteilen, die mit - Block I und - Block II bezeichnet werden - In den Block I gehen Leistungen aus dem Unterricht in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase ein - In den Block II gehen Leistungen aus der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern ein Block I und Block II 2 Block I Mindestpunktzahl 200 Höchstpunktzahl 600 36 Kurse Ergebnisse aus 28 Kursen in einfacher Wertung (darunter 3., 4. und 5 PF und Ergänzungsfächer- max. 4 Kurse mit < 05 Punkten) und 8 Schwerpunktkursen in zweifacher Wertung (max. 3 Kurse mit <05 Punkten) dividiert durch 44 und multipliziert mit 40 Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer aus der Abiturprüfung in vierfacher Wertung Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300 Berechnung der Abiturqualifikation 3 Berechnung der Punkte für Block I - Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung - Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; - In der Regel sind damit 32 der insgesamt 36 einzubringenden Halbjahreskurse festgelegt) Qualifikationsphase Abiturprüfung 4 Berechnung der Punkte für Block I - Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung (max. 3 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) - Bsp.: 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 10, 11, 08, 11 07, 08, 03,06 40 24 Summe: 64 in doppelter Wertung: 128 Qualifikationsphase Abiturprüfung 5 Berechnung der Punkte für Block I - Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der Menge der 28 Kurse müssen die Kurse im 3., 4. und 5. Prüfungsfach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (max. 4 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) Qualifikationsphase Abiturprüfung 6 Berechnung der Punkte für Block I Summe aus beiden Anteilen: ergibt 224 + 128 352 Diese Zahl wird durch 44 dividiert und das Ergebnis mit 40 multipliziert um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird mathematisch gerundet Bsp: 352 : 44 = 8 8 x 40 = 320 Punkte Die Mindestpunktzahl, die im Block I erreicht werden muss, beträgt 200 Qualifikationsphase Abiturprüfung 7 Einbringverpflichtungen A Kurse B Kurse C Kurse Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4 Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4 Fremdsprache 2 4 Rel/WN/Phil. 2 Kunst od. Musik 2 Prüfungsfach B 2 14 8 8 Seminarfach 2 gesamt 32 Sprachlicher Schwerpunkt 8 Einbringverpflichtungen A Kurse B Kurse C Kurse Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4 Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4 Kunst 4 Rel/WN/Phil. 2 Musik 2 Prüfungsfach B 2 14 8 8 Seminarfach 2 gesamt 32 künstlerischer Schwerpunkt 9 Einbringverpflichtungen A Kurse B Kurse C Kurse Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4 Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4 Musik 4 Rel/WN/Phil. 2 Kunst 2 Prüfungsfach B 2 14 8 8 Seminarfach 2 gesamt 32 musischer Schwerpunkt 10 Einbringverpflichtungen A Kurse B Kurse C Kurse Deutsch 4 Geschichte 4 Mathematik Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 4 Nat-wissensch. 1 4 Kunst od.Musik 2 Rel/WN/Phil. 2 Fremdsprache 2 (2) 10/12 oder 4 Nat-wissensch. 2 (2) 10 8(10) Seminarfach 2 gesamt 32 gesellschaftswiss. Schwerpunkt 11 Einbringverpflichtungen A Kurse B Kurse C Kurse Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Nat-wissensch. 1 4 Kunst od.Musik 2 Rel/WN/Phil. 2 Nat-wissensch. 2 4 Prüfungsfach B 2 10 8 4 12 Seminarfach 2 gesamt 32 naturwissenschaftl. Schwerpunkt 12 Berechnung der Punkte für Block II - Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4 - Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss beträgt 100 - In der Abiturprüfung müssen in mindestens 3 Fächern, darunter ein Schwerpunktfach, mindestens 20 Punkte (Abiturergebnis x 4) erreicht werden Qualifikationsphase Abiturprüfung 13 Fachhochschulreife - schulischer Teil Leistungen in bestimmten Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase -praktischer Teil mindestens einjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung Qualifikationsphase Fachhochschulreife 14 schulischer Teil Voraussetzungen 1: - je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung - zusammen mindestens 40 Punkte - max. 1 Kurs mit weniger als 05 Punkten bewertet Qualifikationsphase Fachhochschulreife 15 schulischer Teil Voraussetzungen 2: - 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte - darunter mind. 6 Halbjahresergebnisse vierstündiger und max. 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer - max. 2 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte Qualifikationsphase Fachhochschulreife 16 schulischer Teil Einbringverpflichtungen: unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch - 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache - 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das Prüfungsfach ist - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik - 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft Qualifikationsphase Fachhochschulreife 17 schulischer Teil weitere Bedingungen: - in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse - kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis - keine themengleiche Halbjahresergebnisse - das P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden Qualifikationsphase Fachhochschulreife 18 Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Note Punkte Note Punkte Note 95 4,0 147 bis 152 3,0 204 bis 209 2,0 96 bis 100 3,9 153 bis 157 2,9 210 bis 214 1,9 101 bis 106 3,8 158 bis 163 2,8 215 bis 220 1,8 107 bis 112 3,7 164 bis 169 2,7 221 bis 226 1,7 113 bis 117 3,6 170 bis 174 2,6 227 bis 231 1,6 118 bis 123 3,5 175 bis 180 2,5 232 bis 237 1,5 124 bis 129 3,4 181 bis 186 2,4 238 bis 243 1,4 130 bis 134 3,3 187 bis 191 2,3 244 bis 248 1,3 135 bis 140 3,2 192 bis 197 2,2 249 bis 254 1,2 141 bis 146 3,1 198 bis 203 2,1 255 bis 260 1,1 261 bis 285 1,0 Punkte praktischer Teil - ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung Qualifikationsphase Fachhochschulreife 20 Die Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt , an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde Qualifikationsphase Fachhochschulreife 21