Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005 Maison de France Mayence Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Sachstand Entwicklung hin zu Regelabschlüssen an deutschen Hochschulen kontinuierlich zunehmende Tendenz, inzwischen (SS 05): • 1.447 Bachelorstudiengänge von insg. 9.157 grundständigen Studienangeboten (~ 15,8%) • 1.313 Masterstudiengänge von insg. 2.066 weiterführenden Studienangeboten (~ 63,6%) Bachelor Master Summe 3000 [Q: Hochschulrektorenkonferenz, „Information: Statistische Angaben zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Akkreditierung, Studierenden und Absolventen. Wintersemester 2004/2005“, mit Ergänzung für das Sommersemester 2005 aus dem Hochschulkompass der HRK (Statistik); Stand: 22.01.2005 ] 2500 2000 1500 1000 500 0 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005 Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002, § 19 Abs. 1: „(1) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen. Umsetzung in Landesgesetzgebung, z.B. Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2004, § 19 Abs. 4: „(4) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelorgrad und zu einem Mastergrad führen (Bachelor- und Masterstudiengänge). © Johannes GutenbergUniversität Mainz Rechtsgrundlagen Rahmenvorgaben: 1. Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (KMK vom 15. September 2000) 2. Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (KMK vom 10. Oktober 2003), Pkt. 7 3. vgl. auch: BLK (Hg.), Modularisierung in Hochschulen. Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, (Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung 101), Bonn 2002 4. ggf. länderspezifische Rahmenvorgaben © Johannes GutenbergUniversität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Studiengangstrukturen Ein-Fach / Zwei-Fächer / Mehr-Fächer-Studiengang Bachelor- und Masterstudiengänge können sich auf • 1 Fach • 2 Fächer • oder mehrere Fächer erstrecken. Interdisziplinäre Ausrichtung ist aber in jedem Fall angestrebt © Johannes GutenbergUniversität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung Definition, Grundansatz, Auswirkung • Modularisierung: Zusammenfassung von Lehr- und Lernveranstaltungen unterschiedlichen Typs (Vorlesungen, Seminare Übungen, Praktika etc.) zu thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblöcken • Ansatz ist explizite Lernziel-Orientierung: Konzeption aller Studienangebote eines Moduls von den definierten Qualifizierungszielen des Moduls her; überprüfbar in Modulprüfung • Auswirkung: Bedeutet in der Regel Um- oder Neuorganisation der Studienstruktur © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung Ziele • Eindeutige und transparente Strukturierung des Studiums • Ermöglichen der flexiblen und individuelleren Gestaltung des Studiums bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit für das Fach • Gleichmäßigere Verteilung der Prüfungsbelastungen auf das gesamte Studium, Entlastung der Zwischen- und Abschlussprüfung(en) • Erhöhung der Relevanz aller Studienleistungen für Gesamtstudium • Gewährleistung des leichteren Transfers erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung a) Länderübergreifende Vorgaben • In der Regel ein bis zwei Semester; in besonders begründeten Einzelfällen auch über mehrere Semester • Abschluss mit Modulprüfung (studienbegleitende Prüfungen) • Mit Leistungspunktesystem verknüpft • Erforderlich: Beschreibung der Inhalte, Qualifikationsziele, Verwendbarkeit, Lehrformen, Dauer, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte und Noten, formale Bedingungen etc. („Modulhandbuch“) • Verpflichtend für konsekutive Studiengänge, empfohlen auch für traditionelle Studiengänge © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp. Rheinland-Pfalz) • Umfang: in der Regel 8 SWS ± 2 SWS (12 LP ± 3 LP) • Modulbezeichnungen: sind festgelegt (Prüfungsordnung); aber Titel der Lehrveranstaltungen nicht festgelegt • Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen: können im Einzelfall bestimmt werden (aber kein „interner Numerus Clausus“) Festlegung in Prüfungsordnung • Reihenfolge: kann geregelt werden; aber Umsetzbarkeit ohne Studienzeitverlängerung beachten © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp: Rheinland-Pfalz) • Modulprüfung: in der Regel abschließende Prüfung; kumulative Modulprüfung nur in begründeten Einzelfällen zulässig; Prüfungsformen nicht festgelegt (schriftlich, mündlich, andere Formen) sollen zeitnah nach dem Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungen des Moduls stattfinden Grundsatz: Gesamtprüfung des Erreichen des Qualifikationsziels eine unter Prüfungsbedingung erbrachte qualifizierte Studienleistung kann eingerechnet werden; © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung b) Länderspezifische Vorgaben • Modulprüfung (2): Modulnoten gehen in der Regel anteilig gewichtet in Examensnote ein zwei Wiederholungsmöglichkeiten, sofern für Modulprüfung kein Freiversuch gewährt wird; bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung eines Pflichtmoduls kann das Studium in dem betreffenden Fach nicht mehr fortgesetzt werden © Johannes GutenbergUniversität Mainz Modularisierung weitere Merkmale • Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ( Wahlmodul) • Ein Modul kann gleichzeitig in unterschiedliche Studiengänge integriert und dabei zugleich Pflicht- und Wahlpflichtmodul sein • Lehrveranstaltungen aus einem Modul können auch Bestandteil eines anderen Moduls (eines anderen Studiengangs) sein • Einheitliches Qualifikationsziel erfordert enge Abstimmung zwischen den Lehrenden innerhalb eines Moduls © Johannes GutenbergUniversität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem Wesensmerkmale • System zur: formalisierten Bestimmung und Erfassung qualifiziert erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen Quantifizierung sämtlicher zum erfolgreichen Studium erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (einschließlich Praktika und Prüfungen) • Grundlage: durchschnittlicher Arbeitsaufwand der Studierenden für erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltung („student workload“) Perspektivenerweiterung: Zur Berechnung der Kapazität der Lehrenden tritt die Betrachtung der Kapazität der Studierenden © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem Wesensmerkmale • Gedacht als Instrument zur Erleichterung der nationalen und internationalen Mobilität (Transfersystem) • Verbreitetes Leistungspunktesystem = „European Credit Transfer System“ (ECTS) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem Vorgaben • pro Jahr 60 Leistungspunkte („credits“) 180 cr für erfolgreichen Studienabschluss (einschl. Prüfungen) eines dreijährigen Bachelorstudiengangs • 300 cr. Voraussetzung für Vergabe des Master-Titels • Leistungspunkte nur für qualifizierte (= erfolgreich bestandene) Studien- und Prüfungsleistungen • Vergabe der Leistungspunkte nach Abschluss der Modulprüfung © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem „student workload“ • bildet das durchschnittliche zeitliche Arbeitspensum der Studierenden ab, das für das erfolgreiche Erbringen sämtlicher für den Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung benötigt wird • erfasst alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (einschl. Praktika und Prüfungen) • umfasst sämtliche studentischen Arbeitszeiten für Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung • Ansatz:ca. 46 Arbeitswochen à 32 - 40 Arbeitsstunden mind. 1.500 / max. 1.800 Stunden pro Jahr (Vorbereitung, Nachbereitung, Durchführung einschl. Prüfungen) • 1 Leistungspunkt entspricht ca. 25 - 30 Std. studentischer Arbeitszeit © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem „student workload“ Arbeitshilfe zur ersten Ermittlung der geschätzten studentischen Arbeitsbelastung: Der Leistungspunkte-Rechner der Universität Mainz: www.uni-mainz.de/studium © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem © Johannes GutenbergUniversität Mainz Leistungspunktesystem weitere Erfordernisse • Festlegung des (theoretischen) rechnerischen Ansatzes für Leistungspunktberechnung • Unterstützung durch umfassendes edv-gestütztes Studien- und Prüfungsverwaltungssystem erforderlich © Johannes GutenbergUniversität Mainz Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Deutsche Philologie / Deutsch MA Deutsch als Fremdsprache MA Germanist. Sprachwiss. MA Germanist. Literaturwiss. MA Lehramt Deutsch MA Deutsch als Fremdsprache MA Germanist. Sprachwiss. MA Germanist. Literaturwiss. BSc Mathematik BA Lehramt Deutsch BA Germanistik Lehramt Deutsch Magister Deutsche Philologie Lehramt Deutsch © Johannes GutenbergUniversität Mainz ab WS 2007/08? ab SS 2006 bisher Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Veranstaltungen Prüfung 6. Vertiefungsphase 5. 4. Literaturwissenschaft SprachPraxis der Aufbauphase wissenschaft Germanistik 3. 2. Einführungphase 1. © Johannes GutenbergUniversität Mainz Zusatzmodule aus Nachbardisziplinen Umstellung Studienstruktur Dt. Institut Definition der Einführungsphase (= 1. Studienjahr) In den ersten beiden Semestern werden Grundlagen der Sprach- und Literaturwissenschaft gelehrt. Insbesondere geht es darum, die Studierenden an die spezifische Thematik und wissenschaftliche Methodik des Faches heranzuführen, einen vorläufigen Überblick über seine Gegenstände, seine Arbeits- und Berufsfelder zu vermitteln und den Zusammenhang von theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten erfahrbar zu machen. © Johannes GutenbergUniversität Mainz Beispiele Der Bachelorstudiengang Germanistik Sem Vertiefungsphase Aufbauphase Einführungsphase 6. Veranstaltungen Epochen der Lit.Geschichte 4 (6 SWS / 10 cr) 5. Epochen der Lit.Geschichte 3 (6 SWS / 10 cr) 4. Epochen der Lit.Geschichte 2 (6 SWS / 10 cr) 3. Epochen der Lit.Geschichte 1 (6 SWS / 10 cr) 2. Grundlage der Literaturwiss. 2 (6 SWS / 10 cr) 1. Grundlage der Literaturwiss. 1 (6 SWS / 10 cr) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Umfang u. Kontrast. Sprache Kognition Ling. 2 2 Medienkultur und Literatur 2 u. Kontrast. Sprache Kognition Ling. 1 1 Medienkultur und Prakt. Literatur 1 (6 cr) Bachelorprüfung (einschl. BA-Arbeit) (6 cr) (4 SWS / 4 cr) (4 SWS / 4 cr) Wahlfach 3 (4 SWS) Perioden u. Prinzipien 2 Struktur u. Bedeutung 2 Text und Kontext 2 Perioden u. Prinzipien 1 Struktur u. Bedeutung 1 Text und Kontext 1 Wahlfach 1 Praxis der Germanistik 2 Nachbardisziplin 2 Grundlagen der Sprachwiss.2 (6 SWS / 10 cr) Grundlagen der Sprachwiss. 1 (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (6 SWS / 10 cr) (4 SWS / 6 cr) Praxis der Germanistik 1 (4 SWS / 6 cr) Wahlfach 2 (4 SWS) (4 SWS) (4 SWS / 4 cr) Nachbardisziplin 1 (4 SWS / 4 cr) 16 SWS 30 cr 16 SWS 30 cr 18 SWS 30 cr 18 SWS 30 cr 16 SWS 30 cr 16 SWS 30 cr Beispiele Umstellung der Studienstruktur im Fach Mathematik MSc Mathematik mit Informatik MSc Mathematik MSc Computational Sciences MSc Lehramt Mathematik MSc Mathematik mit Informatik MSc Mathematik MSc Computational Sciences BSc Mathematik BSc Lehramt Mathematik BSc Mathematik Lehramt Mathematik Diplom Mathematik Lehramt Mathematik © Johannes GutenbergUniversität Mainz ab WS 2007/08? ab SS 2005 bisher Beispiele Der Bachelorstudiengang Mathematik Sem Pflichtmodul Veranstaltungen (V+Ü+Pr in SWS) 6. Bachelorarbeit Aufbaumodul 3 (6) 5. Hauptseminar Aufbaumodul 1 (2) 4. Einführung in die Stochastik (4+2+2) 3. Einführung in die Numerik (4+2+2) 2. Seminar (2) 1. Programmierkurs (2) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Aufbaumodul 2 (6) Differentialgl. und Fktionentheorie (4+2) Analysis auf Mannigfaltigkeiten Computeralgebra (6+4+1) Nebenfach (3) (4+2+2) Lineare Algebra Nebenfach (4) (4+2) Elementare Algebra und Zahlentheorie Nebenfach (4) (4+2) (4+2) Einführung in die Höhere Mathematik (4) (6) (4+2) Analysis mehrerer Veränderlicher Nebenfach Modellierung (4+2) Nebenfach (3) Beispiele Bachelor „Archäologie“ Ziel: Vermittlung der Inhalte und Methoden archäologischer Disziplinen und Heranführung an die berufliche Praxis. Regelstudienzeit: 3 Jahre (6 Semester) Beteiligte Fächer: - Klassische Archäologie Vor- und Frühgeschichte Christliche Archäologie Altorientalistik / Vorderasiatische Archäologie Biblische Archäologie Sprachen nichtarchäologische Wahlpflichtfächer Prüfung: studienbegleitende Prüfungen, sechswöchige Bachelorarbeit, mündliche Abschlussprüfung Akad. Grad: Bachelor of Arts (B.A.) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Beispiele Bachelor „Archäologie“ (2) Archäologischer Teil Einführungsmodul (4 archäolog. Fächer) 24 cr nicht-archäologischer Teil je 1 Basismodul in 2 Wahlfächern 24cr 4 Basismodule Archäologie Klass. A. • Vor- u. Frühgesch. • 3. u. 4. archäolog. Fach je 14 cr Aufbaumodul in einem von 4 arch. Fächern 18 cr Praktischer Teil Exkursionen Praktika 17 cr oder je 1 Basismodul in 3 Wahlfächern (36 cr) Abschlussarbeit u. mündliche Prüfung (15 cr) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Sprachen 26 cr Sprachen 14 cr Gliederung 1. Sachstand 2. Strukturmodelle 3. Modularisierung der Studieninhalte 4. Leistungspunktesystem 5. Praxisbeispiele 6. Arbeitshilfen © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Hochschulrektorenkonzerenz / Kultusministerkonferenz • Bologna Reader. Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen, (Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004), Bonn ²2004 • HRK-Servicestelle Bologna, s. im Internet unter: http://www.hrk.de/de/home/1695_1696.php © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Online-Handbuch unter www.universität-mainz/studium/6905.php © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Themen • Einführung „Studienreform und Internationalisierung“ • Akkreditierung • Bachelor- und Masterstudiengänge • Bologna-Prozess • Diploma Supplement • Internationalisierung von Studiengängen • Leistungspunktesysteme, ECTS • Modularisierung • Qualitätssicherung in Studium und Lehre • Reform der Doktorandenausbildung © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Inhalte Formularvorlagen Modulbeschreibung Diploma Supplement an der Universität Mainz Leistungspunkte-Modellrechner Checklisten Akkreditierungsverfahren Moderiertes Forum Studienstrukturreform © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Musterordnungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen • beschlossen vom Senat am 5. November 2004 (Empfehlung) • abgestimmt mit dem Ministerium • wird fortlaufend aktualisiert ( relative Genehmigungssicherheit) © Johannes GutenbergUniversität Mainz Arbeitshilfen Auszug aus der Musterprüfungsordnung I. Allgemeines §1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. (2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. (3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. © Johannes GutenbergUniversität Mainz Eingefügt sind interaktive Hinweise und Zusatzinformationen zu bestimmten Regelungen Arbeitshilfen Auszug aus der Musterprüfungsordnung: I. Allgemeines § 1 können bei Bachelorstudiengängen Gemäß KMK-Beschluss vom 10.10.2003 vier akademische Grade entsprechend der Fachrichtung vergeben Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad werden: • Bachelor of Arts (B.A.): Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport und (1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des Sportwissenschaften, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft, Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. • Bachelor of Science (B.Sc.): Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin, (2) Agrar-, Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher Forst- und Ernährungswissenschaften Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen • Bachelor of Laws (LL.B): Rechtswissenschaften Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen, • Bachelor of Engineering Ingenieurwissenschaften. Methodenkompetenz und(B.Eng.): berufsfeldbezogene Qualifikationen zu vermitteln. Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen. (3) erfolgreich absolviertem Studium und Prüfung FürNach wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge kannbestandener – je nach inhaltlicher Ausrichtung – der B.A. oder der B.Sc.den vergeben werden. Bei verleiht der zuständige Fachbereich akademischen Grad eines „▀“. interdisziplinären Studiengängen sich die Dieser Hochschulgrad darf demrichtet Namen derAbschlussbezeichnung Absolventin oder des nach demjenigen Fachgebiet, Absolventen beigefügt werden.dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. © Johannes GutenbergUniversität Mainz Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen 29. April 2005 Maison de France Mayence Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz