Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Einführung von
Bachelor- und Masterstudiengängen
29. April 2005
Maison de France
Mayence
Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Gliederung
1.
Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Gliederung
1.
Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
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Sachstand
Entwicklung hin zu Regelabschlüssen an deutschen Hochschulen
kontinuierlich zunehmende Tendenz, inzwischen (SS 05):
• 1.447 Bachelorstudiengänge von insg. 9.157 grundständigen
Studienangeboten (~ 15,8%)
• 1.313 Masterstudiengänge von insg. 2.066 weiterführenden
Studienangeboten (~ 63,6%)
Bachelor
Master
Summe
3000
[Q: Hochschulrektorenkonferenz,
„Information: Statistische
Angaben zur Einführung von
Bachelor- und
Masterstudiengängen,
Akkreditierung, Studierenden und
Absolventen. Wintersemester
2004/2005“, mit Ergänzung für
das Sommersemester 2005 aus
dem Hochschulkompass der
HRK (Statistik); Stand:
22.01.2005 ]
2500
2000
1500
1000
500
0
2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05
2005
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen:

6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002, § 19
Abs. 1:
„(1) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem
Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad
führen.

Umsetzung in Landesgesetzgebung, z.B. Hochschulgesetz
Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2004, § 19 Abs. 4:
„(4) Die Hochschulen können Studiengänge einrichten, die zu einem
Bachelorgrad und zu einem Mastergrad führen (Bachelor- und
Masterstudiengänge).
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Rechtsgrundlagen
Rahmenvorgaben:
1. Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und
die Modularisierung von Studiengängen (KMK vom 15. September 2000)
2. Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (KMK vom 10.
Oktober 2003), Pkt. 7
3. vgl. auch: BLK (Hg.), Modularisierung in Hochschulen. Handreichung zur
Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen,
(Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderung 101),
Bonn 2002
4. ggf. länderspezifische Rahmenvorgaben
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Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
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Studiengangstrukturen
Ein-Fach / Zwei-Fächer / Mehr-Fächer-Studiengang
Bachelor- und Masterstudiengänge können sich auf
•
1 Fach
•
2 Fächer
•
oder mehrere Fächer
erstrecken.
Interdisziplinäre Ausrichtung ist aber in jedem Fall angestrebt
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Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
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Arbeitshilfen
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Modularisierung
Definition, Grundansatz, Auswirkung
•
Modularisierung:
Zusammenfassung von Lehr- und Lernveranstaltungen unterschiedlichen Typs (Vorlesungen, Seminare Übungen, Praktika etc.) zu
thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblöcken
•
Ansatz ist explizite Lernziel-Orientierung:
Konzeption aller Studienangebote eines Moduls von den definierten
Qualifizierungszielen des Moduls her; überprüfbar in Modulprüfung
•
Auswirkung:
Bedeutet in der Regel Um- oder Neuorganisation der Studienstruktur
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Modularisierung
Ziele
•
Eindeutige und transparente Strukturierung des Studiums
•
Ermöglichen der flexiblen und individuelleren Gestaltung des Studiums
bei gleichzeitig hoher Planungssicherheit für das Fach
•
Gleichmäßigere Verteilung der Prüfungsbelastungen auf das gesamte
Studium, Entlastung der Zwischen- und Abschlussprüfung(en)
•
Erhöhung der Relevanz aller Studienleistungen für Gesamtstudium
•
Gewährleistung des leichteren Transfers erbrachter Studien- und
Prüfungsleistungen
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Modularisierung
a) Länderübergreifende Vorgaben
•
In der Regel ein bis zwei Semester; in besonders begründeten
Einzelfällen auch über mehrere Semester
•
Abschluss mit Modulprüfung (studienbegleitende Prüfungen)
•
Mit Leistungspunktesystem verknüpft
•
Erforderlich: Beschreibung der Inhalte, Qualifikationsziele, Verwendbarkeit, Lehrformen, Dauer, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte und
Noten, formale Bedingungen etc. („Modulhandbuch“)
•
Verpflichtend für konsekutive Studiengänge, empfohlen auch für
traditionelle Studiengänge
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Modularisierung
b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp. Rheinland-Pfalz)
•
Umfang:
in der Regel 8 SWS ± 2 SWS (12 LP ± 3 LP)
•
Modulbezeichnungen:
sind festgelegt (Prüfungsordnung); aber Titel der Lehrveranstaltungen
nicht festgelegt
•
Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen:
können im Einzelfall bestimmt werden (aber kein „interner Numerus
Clausus“)  Festlegung in Prüfungsordnung
•
Reihenfolge:
kann geregelt werden; aber Umsetzbarkeit ohne Studienzeitverlängerung beachten
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Modularisierung
b) Länderspezifische Vorgaben (Bsp: Rheinland-Pfalz)
•
Modulprüfung:
 in der Regel abschließende Prüfung; kumulative Modulprüfung nur
in begründeten Einzelfällen zulässig;
 Prüfungsformen nicht festgelegt (schriftlich, mündlich, andere
Formen)
 sollen zeitnah nach dem Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungen des Moduls stattfinden
 Grundsatz: Gesamtprüfung des Erreichen des Qualifikationsziels
 eine unter Prüfungsbedingung erbrachte qualifizierte Studienleistung
kann eingerechnet werden;
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Modularisierung
b) Länderspezifische Vorgaben
•
Modulprüfung (2):
 Modulnoten gehen in der Regel anteilig gewichtet in Examensnote
ein
 zwei Wiederholungsmöglichkeiten, sofern für Modulprüfung kein
Freiversuch gewährt wird;
 bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung eines Pflichtmoduls
kann das Studium in dem betreffenden Fach nicht mehr fortgesetzt
werden
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Modularisierung
weitere Merkmale
•
Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ( Wahlmodul)
•
Ein Modul kann gleichzeitig
 in unterschiedliche Studiengänge integriert und dabei
 zugleich Pflicht- und Wahlpflichtmodul sein
•
Lehrveranstaltungen aus einem Modul können auch Bestandteil eines
anderen Moduls (eines anderen Studiengangs) sein
•
Einheitliches Qualifikationsziel erfordert enge Abstimmung zwischen den
Lehrenden innerhalb eines Moduls
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1.
Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
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Leistungspunktesystem
Wesensmerkmale
•
System zur:
 formalisierten Bestimmung und Erfassung qualifiziert erbrachter
Studien- und Prüfungsleistungen
 Quantifizierung sämtlicher zum erfolgreichen Studium erforderlichen
Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (einschließlich Praktika
und Prüfungen)
•
Grundlage: durchschnittlicher Arbeitsaufwand der Studierenden für
erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltung („student workload“)
 Perspektivenerweiterung: Zur Berechnung der Kapazität der
Lehrenden tritt die Betrachtung der Kapazität der Studierenden
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Leistungspunktesystem
Wesensmerkmale
•
Gedacht als Instrument zur Erleichterung der nationalen und
internationalen Mobilität (Transfersystem)
•
Verbreitetes Leistungspunktesystem = „European Credit Transfer
System“ (ECTS)
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Leistungspunktesystem
Vorgaben
•
pro Jahr 60 Leistungspunkte („credits“)  180 cr für erfolgreichen
Studienabschluss (einschl. Prüfungen) eines dreijährigen Bachelorstudiengangs
•
300 cr. Voraussetzung für Vergabe des Master-Titels
•
Leistungspunkte nur für qualifizierte (= erfolgreich bestandene)
Studien- und Prüfungsleistungen
•
Vergabe der Leistungspunkte nach Abschluss der Modulprüfung
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Leistungspunktesystem
„student workload“
•
bildet das durchschnittliche zeitliche Arbeitspensum der Studierenden
ab, das für das erfolgreiche Erbringen sämtlicher für den Abschluss des
Studiums erforderlichen Studien- oder Prüfungsleistung benötigt wird
•
erfasst alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (einschl. Praktika
und Prüfungen)
•
umfasst sämtliche studentischen Arbeitszeiten für Vorbereitung,
Teilnahme, Nachbereitung
•
Ansatz:ca. 46 Arbeitswochen à 32 - 40 Arbeitsstunden
 mind. 1.500 / max. 1.800 Stunden pro Jahr (Vorbereitung,
Nachbereitung, Durchführung einschl. Prüfungen)
•
1 Leistungspunkt entspricht ca. 25 - 30 Std. studentischer Arbeitszeit
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Leistungspunktesystem
„student workload“
Arbeitshilfe zur ersten Ermittlung der geschätzten studentischen
Arbeitsbelastung:
Der
Leistungspunkte-Rechner
der Universität Mainz:
www.uni-mainz.de/studium
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Leistungspunktesystem
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Leistungspunktesystem
weitere Erfordernisse
•
Festlegung des (theoretischen) rechnerischen Ansatzes für
Leistungspunktberechnung
•
Unterstützung durch umfassendes edv-gestütztes Studien- und
Prüfungsverwaltungssystem erforderlich
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Gliederung
1.
Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Beispiele
Umstellung der Studienstruktur im Fach Deutsche Philologie / Deutsch
MA
Deutsch als
Fremdsprache
MA
Germanist.
Sprachwiss.
MA
Germanist.
Literaturwiss.
MA
Lehramt
Deutsch
MA
Deutsch als
Fremdsprache
MA
Germanist.
Sprachwiss.
MA
Germanist.
Literaturwiss.
BSc
Mathematik
BA
Lehramt
Deutsch
BA
Germanistik
Lehramt Deutsch
Magister Deutsche Philologie
Lehramt Deutsch
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ab WS 2007/08?
ab SS 2006
bisher
Beispiele
Der Bachelorstudiengang Germanistik
Sem
Veranstaltungen
Prüfung
6.
Vertiefungsphase
5.
4.
Literaturwissenschaft
SprachPraxis der
Aufbauphase
wissenschaft
Germanistik
3.
2.
Einführungphase
1.
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Zusatzmodule
aus Nachbardisziplinen
Umstellung Studienstruktur Dt. Institut
Definition der Einführungsphase (= 1. Studienjahr)
In den ersten beiden Semestern werden Grundlagen der Sprach- und
Literaturwissenschaft gelehrt. Insbesondere geht es darum, die Studierenden
an die spezifische Thematik und wissenschaftliche Methodik des Faches
heranzuführen, einen vorläufigen Überblick über seine Gegenstände, seine
Arbeits- und Berufsfelder zu vermitteln und den Zusammenhang von
theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten erfahrbar zu
machen.
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Beispiele
Der Bachelorstudiengang Germanistik
Sem
Vertiefungsphase Aufbauphase Einführungsphase
6.
Veranstaltungen
Epochen der
Lit.Geschichte 4
(6 SWS / 10 cr)
5.
Epochen der
Lit.Geschichte 3
(6 SWS / 10 cr)
4.
Epochen der
Lit.Geschichte 2
(6 SWS / 10 cr)
3.
Epochen der
Lit.Geschichte 1
(6 SWS / 10 cr)
2.
Grundlage der
Literaturwiss. 2
(6 SWS / 10 cr)
1.
Grundlage der
Literaturwiss. 1
(6 SWS / 10 cr)
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Umfang
u.
Kontrast. Sprache
Kognition
Ling. 2
2
Medienkultur und
Literatur 2
u.
Kontrast. Sprache
Kognition
Ling. 1
1
Medienkultur und Prakt.
Literatur 1
(6 cr)
Bachelorprüfung
(einschl. BA-Arbeit)
(6 cr)
(4 SWS / 4 cr)
(4 SWS / 4 cr)
Wahlfach 3
(4 SWS)
Perioden
u. Prinzipien 2
Struktur
u. Bedeutung 2
Text und
Kontext 2
Perioden
u. Prinzipien 1
Struktur
u. Bedeutung 1
Text und
Kontext 1
Wahlfach 1
Praxis der
Germanistik 2
Nachbardisziplin 2
Grundlagen der
Sprachwiss.2
(6 SWS / 10 cr)
Grundlagen der
Sprachwiss. 1
(6 SWS / 10 cr)
(6 SWS / 10 cr)
(6 SWS / 10 cr)
(4 SWS / 6 cr)
Praxis der
Germanistik 1
(4 SWS / 6 cr)
Wahlfach 2
(4 SWS)
(4 SWS)
(4 SWS / 4 cr)
Nachbardisziplin 1
(4 SWS / 4 cr)
16 SWS
30 cr
16 SWS
30 cr
18 SWS
30 cr
18 SWS
30 cr
16 SWS
30 cr
16 SWS
30 cr
Beispiele
Umstellung der Studienstruktur im Fach Mathematik
MSc
Mathematik
mit Informatik
MSc
Mathematik
MSc
Computational
Sciences
MSc
Lehramt
Mathematik
MSc
Mathematik
mit Informatik
MSc
Mathematik
MSc
Computational
Sciences
BSc
Mathematik
BSc
Lehramt
Mathematik
BSc
Mathematik
Lehramt Mathematik
Diplom Mathematik
Lehramt Mathematik
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
ab WS 2007/08?
ab SS 2005
bisher
Beispiele
Der Bachelorstudiengang Mathematik
Sem
Pflichtmodul
Veranstaltungen
(V+Ü+Pr in SWS)
6.
Bachelorarbeit
Aufbaumodul 3
(6)
5.
Hauptseminar
Aufbaumodul 1
(2)
4.
Einführung in die
Stochastik
(4+2+2)
3.
Einführung in die
Numerik
(4+2+2)
2.
Seminar
(2)
1.
Programmierkurs
(2)
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Aufbaumodul 2
(6)
Differentialgl. und
Fktionentheorie
(4+2)
Analysis auf
Mannigfaltigkeiten
Computeralgebra
(6+4+1)
Nebenfach
(3)
(4+2+2)
Lineare Algebra
Nebenfach
(4)
(4+2)
Elementare Algebra
und Zahlentheorie
Nebenfach
(4)
(4+2)
(4+2)
Einführung in die
Höhere Mathematik
(4)
(6)
(4+2)
Analysis mehrerer
Veränderlicher
Nebenfach
Modellierung
(4+2)
Nebenfach
(3)
Beispiele
Bachelor „Archäologie“
Ziel:
Vermittlung der Inhalte und Methoden archäologischer
Disziplinen und Heranführung an die berufliche Praxis.
Regelstudienzeit: 3 Jahre (6 Semester)
Beteiligte Fächer: -
Klassische Archäologie
Vor- und Frühgeschichte
Christliche Archäologie
Altorientalistik / Vorderasiatische Archäologie
Biblische Archäologie
Sprachen
nichtarchäologische Wahlpflichtfächer
Prüfung:
studienbegleitende Prüfungen, sechswöchige Bachelorarbeit,
mündliche Abschlussprüfung
Akad. Grad:
Bachelor of Arts (B.A.)
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Beispiele
Bachelor „Archäologie“ (2)
Archäologischer Teil
Einführungsmodul
(4 archäolog. Fächer) 24 cr
nicht-archäologischer Teil
je 1 Basismodul
in 2 Wahlfächern
24cr
4 Basismodule Archäologie
Klass. A. • Vor- u. Frühgesch. •
3. u. 4. archäolog. Fach je 14 cr
Aufbaumodul
in einem von
4 arch. Fächern
18 cr
Praktischer Teil
Exkursionen
Praktika
17 cr
oder
je 1 Basismodul
in 3 Wahlfächern (36 cr)
Abschlussarbeit u.
mündliche Prüfung (15 cr)
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Sprachen
26 cr
Sprachen
14 cr
Gliederung
1.
Sachstand
2.
Strukturmodelle
3.
Modularisierung der Studieninhalte
4.
Leistungspunktesystem
5.
Praxisbeispiele
6.
Arbeitshilfen
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Arbeitshilfen
Hochschulrektorenkonzerenz / Kultusministerkonferenz
•
Bologna Reader. Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des
Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen, (Beiträge zur
Hochschulpolitik 8/2004), Bonn ²2004
•
HRK-Servicestelle Bologna, s. im Internet unter:
http://www.hrk.de/de/home/1695_1696.php
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Arbeitshilfen
Online-Handbuch unter www.universität-mainz/studium/6905.php
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Arbeitshilfen
Themen
•
Einführung „Studienreform und Internationalisierung“
•
Akkreditierung
•
Bachelor- und Masterstudiengänge
•
Bologna-Prozess
•
Diploma Supplement
•
Internationalisierung von Studiengängen
•
Leistungspunktesysteme, ECTS
•
Modularisierung
•
Qualitätssicherung in Studium und Lehre
•
Reform der Doktorandenausbildung
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Arbeitshilfen
Inhalte
 Formularvorlagen
Modulbeschreibung
Diploma Supplement an der Universität Mainz
 Leistungspunkte-Modellrechner
 Checklisten
Akkreditierungsverfahren
 Moderiertes Forum Studienstrukturreform
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Arbeitshilfen
Musterordnungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen
•
beschlossen vom Senat am 5. November 2004 (Empfehlung)
•
abgestimmt mit dem Ministerium
•
wird fortlaufend aktualisiert ( relative Genehmigungssicherheit)
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Arbeitshilfen
Auszug aus der Musterprüfungsordnung
I. Allgemeines
§1
Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad
(1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des
Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
(2) Der Bachelorstudiengang ist ein grundständiger wissenschaftlicher
Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen
Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen,
Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen zu
vermitteln.
(3) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung
verleiht der zuständige Fachbereich den akademischen Grad eines „▀“.
Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des
Absolventen beigefügt werden.
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Eingefügt sind interaktive
Hinweise und
Zusatzinformationen zu
bestimmten Regelungen
Arbeitshilfen
Auszug aus der Musterprüfungsordnung:
I. Allgemeines
§ 1 können bei Bachelorstudiengängen
Gemäß KMK-Beschluss vom 10.10.2003
vier akademische
Grade entsprechend
der Fachrichtung
vergeben
Geltungsbereich,
Ziel des Studiums,
akademischer
Grad werden:
• Bachelor of Arts (B.A.): Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport und
(1) Diese Ordnung regelt die Prüfung im Bachelorstudiengang ▀ des
Sportwissenschaften, Sozialwissenschaft, Kunstwissenschaft,
Fachbereichs ▀ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
• Bachelor of Science (B.Sc.): Mathematik, Naturwissenschaft, Medizin,
(2) Agrar-,
Der Bachelorstudiengang
ist ein grundständiger wissenschaftlicher
Forst- und Ernährungswissenschaften
Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen
• Bachelor of Laws (LL.B): Rechtswissenschaften
Abschluss führt. Er hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen,
• Bachelor of Engineering
Ingenieurwissenschaften.
Methodenkompetenz
und(B.Eng.):
berufsfeldbezogene
Qualifikationen zu
vermitteln.
Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen.
(3)
erfolgreich absolviertem
Studium und
Prüfung
FürNach
wirtschaftswissenschaftliche
Studiengänge
kannbestandener
– je nach inhaltlicher
Ausrichtung
– der B.A. oder
der B.Sc.den
vergeben
werden. Bei
verleiht
der zuständige
Fachbereich
akademischen
Grad eines „▀“.
interdisziplinären
Studiengängen
sich die
Dieser
Hochschulgrad
darf demrichtet
Namen
derAbschlussbezeichnung
Absolventin oder des
nach demjenigen
Fachgebiet,
Absolventen
beigefügt
werden.dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt.
© Johannes GutenbergUniversität Mainz
Einführung von
Bachelor- und Masterstudiengängen
29. April 2005
Maison de France
Mayence
Dr. Bernhard Einig • Abteilung Studium und Lehre • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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