Kann die Freiheit im Netz grenzenlos sein – Datenschutz und Digitalisierung des Lebens Netzpolitische Konferenz DIE LINKE 7. Juli 2015, Schwerin Freiheit? Positiv: ungehinderter Zugang zu und Verbreitung von Informationen, keine Netzsperren bzw. andere Einschränkungen Trotzdem: Netz ist kein rechtsfreier Raum Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Informationelle Selbstbestimmung ... Ist das Grundrecht auf Privatheit! Wird eingeschränkt durch Staat (z.B. Geheimdienste) und Wirtschaft (z.B. kein „opt-in“ bei Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken) Die meisten Nutzer legen allerdings auch keinen Wert auf eigene Rechte (bequeme technische Lösungen) Internet der Dinge Kriminelle Angriffe (z.B. Identitätsdiebstahl) Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen Kommunikation (DSK, März 2014) Wiederherstellung der Vertrauligkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Sichere Verschlüsselung Einfache Verschlüsselungsinfrastruktur Vertrauenswürdige Internetangebote (Zertifizierung, Trusted Cloud) Anonyme Kommunikation Sichere Verschlüsselung der Mobilkommunikation, Einschränkung der Geolokalisierung Sensibilisierung der Nutzer Ausreichende Finanzierung IT-Sicherheit Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Antiterrormaßnahmen Datenschutz nach Charlie Hebdo (DSK 2015) Effektive Abwehrmaßnahmen erforderlich, für Defizite ist nicht der Datenschutz verantwortlich Zielrichtung terroristischer Anschläge: demokratische Freiheitsrechte zu beseitigen Maßnahmen müssen wirklich zielführend und erforderlich sein, verfassungsmäßig und verhältnismäßig Keine Verschiebung zugunsten staatlicher Überwachung und zu Lasten freier und unbeobachteter Aktion, Bewegung und Kommunikation Datenschutz ist identitätsstiftendes Merkmal des freiheitlich demokratischen Gemeinwesens Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung (DSK 2014) Geschäftsmodelle basieren auf massiver Anhäufung personenbezogener Daten = Big Data Scheinbar kostenlose Dienste Profilbildung auch mittels unstrukturierter Daten Europäischer Datenschutzbeauftragter und deutsche Monopolkommission mahnen Einschränkung dieser Geschäftsmodelle an – Dialog mit Kartellbehörden EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Recht auf Datenportabilität und die Souveränität des einzelnen Nutzers stärken Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen (DSK 2013) Sozial- und Gesundheitsdaten – höchster Schutzgrad Interesse an diesen Daten steigt (z.B. Fitness Apps, Apothekenrechenzentren, Forschung) – „Gläserner Patient“ Erforderlich datenschutzgerechte Technologien (Anonymisierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung) je nach Stand der Technik Zuverlässige Telematikinfrastruktur Klare datenschutzrechtliche Regelungen für externe technische Dienstleister Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Verschlüsselung ohne Einschränkung ermöglichen (DSK 2013) Stärkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erfordern neben rechtlichen auch technische Vorkehrungen zum Schutz der privaten wie geschäftlichen Kommunikation in allen Bereichen (z.B. Berufsgruppen mit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen, öffentliche Verwaltung) Einfach bedienbare Verschlüsselungs-Infrastruktur Kryptografische Verfahren ohne „Hintertür“ Sichere IT bei der Wirtschaft fördern Kryptografische Verfahren in E-Government-Verfahren Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Ausblick Apps für mobile Geräte liefern Daten ohne Ende Biometrische Daten Geolokalisierung Drohnen Smart TV, Connected Car, iWatch, ... Predictiv Policing Data Mining (Social Engineering) ... Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Beitrag LfDI MV - Projekte Datenschutz ist Bildungssache IT-Sicherheit in Kommunen Datenschutz an Schulen Digitale Bildung Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Fazit Datenschutz verbunden mit technischen Maßnahmen zur ITSicherheit befördert die Freiheit im Netz Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern Weitere Informationen: www.datenschutz.de www.datenschutz-mv.de www.informationsfreiheit-mv.de Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin, 19053 Schwerin Tel.: 0385 – 5 94 94 0 Fax: 0385 – 5 94 94 58 mail: [email protected] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern