PowerPoint-Präsentation - DIE LINKE. Fraktion im Landtag von

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Kann die Freiheit im Netz grenzenlos sein –
Datenschutz und Digitalisierung des Lebens
Netzpolitische Konferenz DIE LINKE
7. Juli 2015, Schwerin
Freiheit?
Positiv:
ungehinderter Zugang zu und Verbreitung von Informationen,
keine Netzsperren bzw. andere Einschränkungen
Trotzdem: Netz ist kein rechtsfreier Raum
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Informationelle Selbstbestimmung
 ... Ist das Grundrecht auf Privatheit!
 Wird eingeschränkt durch Staat (z.B. Geheimdienste) und
Wirtschaft (z.B. kein „opt-in“ bei Suchmaschinen und
Sozialen Netzwerken)
 Die meisten Nutzer legen allerdings auch keinen Wert auf
eigene Rechte (bequeme technische Lösungen)
 Internet der Dinge
 Kriminelle Angriffe (z.B. Identitätsdiebstahl)
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen
Kommunikation (DSK, März 2014)
Wiederherstellung der Vertrauligkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme
Sichere Verschlüsselung
Einfache Verschlüsselungsinfrastruktur
Vertrauenswürdige Internetangebote (Zertifizierung, Trusted Cloud)
Anonyme Kommunikation
Sichere Verschlüsselung der Mobilkommunikation, Einschränkung der
Geolokalisierung
 Sensibilisierung der Nutzer
 Ausreichende Finanzierung IT-Sicherheit
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Antiterrormaßnahmen
Datenschutz nach Charlie Hebdo (DSK 2015)
 Effektive Abwehrmaßnahmen erforderlich, für Defizite ist nicht der
Datenschutz verantwortlich
 Zielrichtung terroristischer Anschläge: demokratische
Freiheitsrechte zu beseitigen
 Maßnahmen müssen wirklich zielführend und erforderlich sein,
verfassungsmäßig und verhältnismäßig
 Keine Verschiebung zugunsten staatlicher Überwachung und zu
Lasten freier und unbeobachteter Aktion, Bewegung und
Kommunikation
 Datenschutz ist identitätsstiftendes Merkmal des freiheitlich
demokratischen Gemeinwesens
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Marktmacht und informationelle Selbstbestimmung
(DSK 2014)
 Geschäftsmodelle basieren auf massiver Anhäufung
personenbezogener Daten = Big Data
 Scheinbar kostenlose Dienste
 Profilbildung auch mittels unstrukturierter Daten
 Europäischer Datenschutzbeauftragter und deutsche
Monopolkommission mahnen Einschränkung dieser
Geschäftsmodelle an – Dialog mit Kartellbehörden
 EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Recht auf
Datenportabilität und die Souveränität des einzelnen Nutzers
stärken
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und
Gesundheitswesen (DSK 2013)
 Sozial- und Gesundheitsdaten – höchster Schutzgrad
 Interesse an diesen Daten steigt (z.B. Fitness Apps,
Apothekenrechenzentren, Forschung) – „Gläserner Patient“
 Erforderlich datenschutzgerechte Technologien (Anonymisierung,
Pseudonymisierung, Verschlüsselung) je nach Stand der Technik
 Zuverlässige Telematikinfrastruktur
 Klare datenschutzrechtliche Regelungen für externe technische
Dienstleister
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Verschlüsselung ohne Einschränkung ermöglichen
(DSK 2013)
 Stärkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses erfordern
neben rechtlichen auch technische Vorkehrungen zum Schutz der
privaten wie geschäftlichen Kommunikation in allen Bereichen (z.B.
Berufsgruppen mit besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen,
öffentliche Verwaltung)
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Einfach bedienbare Verschlüsselungs-Infrastruktur
Kryptografische Verfahren ohne „Hintertür“
Sichere IT bei der Wirtschaft fördern
Kryptografische Verfahren in E-Government-Verfahren
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Ausblick
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Apps für mobile Geräte liefern Daten ohne Ende
Biometrische Daten
Geolokalisierung
Drohnen
Smart TV, Connected Car, iWatch, ...
Predictiv Policing
Data Mining (Social Engineering)
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Beitrag LfDI MV - Projekte
 Datenschutz ist Bildungssache
 IT-Sicherheit in Kommunen
 Datenschutz an Schulen
 Digitale Bildung
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Fazit
Datenschutz verbunden mit technischen Maßnahmen zur ITSicherheit befördert die Freiheit im Netz
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Informationen:
 www.datenschutz.de
 www.datenschutz-mv.de
 www.informationsfreiheit-mv.de
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 5 94 94 0
Fax: 0385 – 5 94 94 58
mail: [email protected]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Mecklenburg-Vorpommern
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