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Arbeitsgruppe 2
unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer
Dr.in Elisabeth Sperlich, WKÖ
Mag.a Ulrike Salinger, GAW
Rechtliche Unterschiede
zwischen Teil III und Teil IIIa
GlBG
Unterschiede im GlBG
Teil III
Teil IIIa
• Geltungsbereich
• Geltungsbereich
 Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
 Sozialschutz
 soziale Vergünstigungen
 Bildung
• Rechtfertigung
 nur bei mittelbarer
Diskriminierung
 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
außer
 Anwendungsbereich 1. Teil
 Privat- und Familienleben
 Inhalt von Medien und Werbung
 öffentliche oder private Bildung
• Rechtfertigung
 bei mittelbarer Diskriminierung
 bei unmittelbarer Diskriminierung
• Belästigung
 wenn die Zurückweisung oder Duldung einer
(sexuellen) Belästigung durch die belästigte
Person zur Grundlage einer diese Person
berührenden Entscheidung gemacht wird
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
sonstige Unterschiede
Teil III
Teil IIIa
• EGVG
• kein Verwaltungsstraftatbestand
 Art. 3 Abs. 1 Z 3
Wer Personen allein auf Grund
ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer
nationalen oder ethnischen
Herkunft (…) ungerechtfertigt
benachteiligt oder sie hindert,
Orte zu betreten oder
Dienstleistungen in Anspruch zu
nehmen, die für den allgemeinen
öffentlichen Gebrauch bestimmt
sind, ist mit einer Geldstrafe bis zu
1.090 Euro zu bestrafen.
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Rechtfertigung im Teil IIIa
• unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
• rechtmäßiges Ziel
 Schutz von Opfern sexueller Gewalt
 Schutz der Privatsphäre, des sittlichen Empfindens
 Förderung der Gleichstellung oder der Interessen von
Männern/Frauen
 Vereinsfreiheit, Organisation sportlicher Tätigkeiten
• Mittel angemessen und erforderlich =>
Verhältnismäßigkeit
 Frauenwohnprojekt in Wien
 4 Frauenarbeitsplätze in der öffentlichen Bücherei
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Kategorien
von geschlechtsspezifischer
Ungleichbehandlung
Gründe dafür und mögliche
Rechtfertigungen
Kategorien
• unterschiedliche Preise für Frauen und Männer bei
Dienstleistungen
• Geschlechtertrennung bei Dienstleistungen, die
Frauen und Männer in Anspruch nehmen
• Bereitstellung von Dienstleistungen nur für ein
Geschlecht
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Unterschiedliche Preise bei
Dienstleistungen
• um das unterrepräsentierte Geschlecht vermehrt zur
Inanspruchnahme der Dienstleistung zu motivieren
• zur Förderung einer größeren Teilnahme von
Personen eines Geschlechts
Ziel: anlocken von Personen des andern
Geschlechts
• unterschiedliche Preise stellvertretend dafür, dass
typischer Weise zB mehr Zeit bei Frauen
aufgewendet wird oder Frauen eher bereit sind,
mehr zu zahlen
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Geschlechtertrennung
• aus Gründen des sittlichen Empfindens, dem Schutz
der Privatsphäre
• um sich ungestört zu fühlen und vor sexueller
Belästigung geschützt zu sein
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Dienstleistung nur
für ein Geschlecht
• aus Gründen des sittlichen Empfindens, dem Schutz
der Privatsphäre
• um sich ungestört zu fühlen und sexuelle
Belästigungen zu verhindern
• aufgrund der Tatsache, dass sich durch die
traditionelle Bereitstellung eines speziellen Service
für Frauen bzw. für Männer unterschiedliche
berufliche Fertigkeiten herausgebildet haben
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Dienstleistung nur
für ein Geschlecht
• aus Gründen der Sicherheit
• um Stereotypen und Klischeevorstellungen über
Geschlechterrollen entgegenzuwirken
• aus gesellschaftlichen Gründen
• um speziell lesbische Frauen oder schwule Männer
anzusprechen
• Leistungen, die speziell für Personen eines
Geschlechts angeboten werden und in Verbindung
mit Sex stehen
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Fazit
• Wann ist der Schutz der Privatsphäre angemessen?
• Verhältnis zwischen Gleichbehandlung und sittlichem
Empfinden?
• Notwendigkeit der Ungleichbehandlung von Frauen
und Männern, damit die neuen Bestimmungen im
GlBG nicht dazu führen, dass bestehende Nachteile
von Frauen verschärft werden?
AG 2 - unterschiedliche Bedingungen für
Frauen und Männer, 1. März 2010
Diskussion
• Aus welchem Grund beschweren sich tendenziell
mehr Männer über Ungleichbehandlungen?
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Fallbeispiele
Unterschiedliche Bedingungen
für Frauen und Männer
Frauenabend in der Sauna
• Herr X hat eine Jahreskarte für die Sauna
in einem Hallenbad
• Das Hallenbad bietet jeden Mittwoch
in der Sauna einen Frauenabend an
• Herr X fühlt sich diskriminiert, da er mit seiner
Jahreskarte die Sauna wöchentlich einen Abend
weniger benutzen kann als Frauen
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Liftkarte beim Schifahren –
Frauen- bzw. Männertag
• In einem Schigebiet wird einmal im Monat
an einem bestimmten Tag eine vergünstigte
Liftkarte für Frauen angeboten
• An einem anderen Tag im Monat besteht
dasselbe Angebot ausschließlich für Männer
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Einlasspolitik in eine Bar
• Ein schwules Paar will gemeinsam mit drei Freundinnen
eine unter Schwulen bekannte und beliebte Bar besuchen
• Eine der Frauen wird nicht eingelassen, da die Bar folgende
Einlasspolitik verfolgt:
-> Männer werden alleine und in Gruppen
immer eingelassen
-> Frauen werden nur in Begleitung eines Mannes
eingelassen, wobei jeder Mann nur eine Frau
„mitnehmen“ darf
• Die Frau fühlt sich diskriminiert
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Ausgewogenheit
der Geschlechter
• Herr O möchte gemeinsam mit einem Freund eine
Diskothek besuchen
• Der Türsteher erklärt ihnen, dass sie derzeit nicht
hinein können
• Als Herr O nachfragt, erhält er die Antwort, dass
zu viele Männer in der Disko sind und daher nur
mehr Frauen eingelassen werden
• Herr O fühlt sich diskriminiert
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Mitgliedschaft Golfklub
• Frau D möchte Mitglied in einem Golfklub werden
• Frauen können das Restaurant und die Bar des Golfklubs
nutzen, aber nicht Mitglied werden
• Die Mitgliedschaft ist Männern vorbehalten
• Frau D wurde daher nicht nur vom Golf spielen, sondern
auch von den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen, die
eine Mitgliedschaft mit sich bringt, ausgeschlossen
• Frau D fühlt sich diskriminiert
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Ermäßigtes Ticket für Frauen
bei Fußballmatch
• Herr S kauft sich ein Ticket für ein Fußballmatch
im Stadion
• Dabei fällt ihm auf, dass es für Frauen eine
Ermäßigung gibt
• Herr S muss für sein Ticket um € 13,- mehr
bezahlen als eine Frau
• Herr S fühlt sich diskriminiert
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Kein Verkauf an Transsexuelle
• Frau Z, die nach ihrem biologischen Geschlecht
ein Mann ist, lebt schon seit vielen Jahren
als Frau
• Sie möchte sich eine neue Bluse kaufen
• Als Frau Z die Bluse in dem Geschäft probieren
möchte, teilt ihr die Verkäuferin mit, dass sie das
Geschäft verlassen soll, da sie „mit solchen wie
ihr“ nichts zu tun haben will
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Frauen und Männer, 1. März 2010
Vielen Dank für Ihre
Mitarbeit
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