VTUD eV

Werbung
Deutsch-Tschechisches
Mediations- und
Schiedszentrum
der VTUD e.V.
- Wirtschaftsmediation -
Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S.
VTUD – Vereinigung tschechischer
Unternehmen in Deutschland e.V.
 Entstanden im März 2004
 Unterstützt tschechische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind
oder sich in Deutschland engagieren wollen und deutsche
Unternehmen in Tschechien
 begleitet und betreut Mitglieder insb. auf dem Gebiet Recht und
Steuern und gewährt ihnen sprachliche&logistische Unterstützung.
 Vertritt im Verhältnis zu den deutschen bzw. tschechischen
staatlichen Stellen, Körperschaften und sonstigen wirtschaftlichen
Vereinigungen.
 Aktivitäten im Bildungssektor (Fachseminare, Konferenzen,
Fortbildungsveranstaltungen).
 kooperiert mit staatlichen und privaten Organisationen und
Spitzenverbänden der deutschen und tschechischen Wirtschaft.
1. Kooperationspartner der VTUD e.V.
1.1 in der Tschechischen Republik
• Botschaft der Tschechischen Republik nebst der Generalkonsulate
• CzechTrade - Tschechische Agentur für Handelsförderung
• Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik, Handelskammer Pilsen
• Verband der Bauunternehmer in der Tschechischen Republik
• Industrie- und Transportverband der Tschechischen Republik
• Agrarkammer der Tschechischen Republik
• SOLVIT Zentrum für die Tschechische Republik
• Assoziation der Innovativunternehmen der Tschechischen Republik
• Verband tschechischer und mährischer Produktionsgenossenschaften
• Creditreform s.r.o.
• SPCGT – WebTrade
1. Kooperationspartner der VTUD e.V.
1.2 in Deutschland
• Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
• INFRANEU-Hauptverband für den Ausbau der
Infrastrukturen und Nachhaltigkeit e.V.
• German & Czech Businessclub
• Germany Invest & Trade, Gesellschaft für Außenwirtschaft
und Standortmarketing mbH
• Invest in Bavaria
• Fraunhofer Zentrum für Mittel- und Osteuropa
• Industrie- und Handelskammer Dresden
2. Deutsch-Tschechisches Mediationsund Schiedszentrum

Das Deutsch-tschechische Mediations- und Schiedszentrum
der VTUD e.V. macht die Mediation als Instrument zur
außergerichtlichen Streitbeilegung für Unternehmen, die
grenzüberschreitend
im
deutsch-tschechischsprachigen
Raum tätig sind, nutzbar.

Es
bietet
ihnen
die
Möglichkeit,
auf
ausgewiesene
Mediationsprofis zurückzugreifen, die sowohl die deutsche
als auch die tschechische Sprache beherrschen und sich in
der Kultur des jeweils anderen auskennen.
3. Justiz in der Tschechischen Republik
• Überlange Dauer von gerichtlichen Verfahren
• Gerichtsverfahren formalistisch und schwerfällig
• Unsicherheiten bei komplizierten Verfahren mit
Auslandsbezug
4. Vorteile der Mediation I

Selbstbestimmung und Planungssicherheit: keine Entscheidung
durch Dritte; die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und
Ende, Inhalt und Ergebnis; unbürokratisches, flexibles Verfahren;

angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und
Ziele der Parteien;

zukunftsorientierte
Lösung
(sog.
win-win-Situation);
Erzielung
wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse;

hohe Erfolgschancen (Einigungsquote bei 80-90%);

Erhaltung, Wiederherstellung oder Neugestaltung und Verbesserung
der persönlichen bzw. geschäftlichen Beziehungen;

Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren, insb. bei mehreren
Instanzen;
4. Vorteile der Mediation II
 Reduzierung der (Rechtsverfolgungs-)Kosten;
 Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
 Vertraulichkeit, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen,
keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine
Presse;
 nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen
Produktivität
durch
die
Erfahrung
konstruktiver
Konfliktlösungsverfahren;
 Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren,
nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des
Mediationsverfahrens.
5. Anwendung I
 Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
 Konflikte zwischen Mitarbeitern, zwischen Teams, zwischen
Abteilungen, Vorgesetzten und Mitarbeitern
 zwischen Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat
 Tarifkonflikte
 zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern
 bei internen Konflikte (Fusionen, Übernahmen, Umstrukturierung),
 in Unfällen mit Sach- und Personenschäden
 im Mieter/Vermieter-Verhältnis
5. Anwendung II
 Konflikte mit Kunden, Lieferanten und Verbrauchern
 Fragen der Haftung und Gewährleistung (z.B. Herstellerhaftung,
Arzthaftung, Baumängelhaftung, Umweltfragen)
 Auseinandersetzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
(Urheberecht, Patente)
 Aushandeln von Regelungen zwischen Interessenvertretungen und
Unternehmensleitung in Umstrukturierungsprozessen
 Konflikte
zwischen
Unternehmen
Bauvorhaben, Umweltkonflikte).
und
Öffentlichkeit
(z.B.
6. Durchführung
Durchführung eines MediationsVerfahrens ist insbesondere sinnvoll, wenn:
• die Auseinandersetzungen komplex und verworren sind;
• zwischen den Parteien “nichts mehr geht”, der
Gesprächsfaden abgerissen ist;
• der Konflikt stark emotionalisiert ist;
• auf einen zukünftigen Kontakt oder eine Zusammenarbeit
nicht verzichtet werden kann;
• eine schnelle Lösung gefunden werden muss;
• größtmögliche Vertraulichkeit gewahrt werden soll;
• die Kosten niedrig gehalten werden sollen.
7. Kosten
 Honorarvereinbarung (Honorar beträgt 250 € pro Stunde,
man sollte mit 3-6 Sitzungen (10-15 bei komplizierten
Fällen), in Länge von ca. 1,5 bis 2 Stunden rechnen
 Für die Durchführung des Mediationsverfahren fallen
einmalig 200 € Administrativkosten an.
 Es ist auch möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Mediation ist bei Konfliktfällen mit hohen Streitwerten in der
Regel kostengünstiger als ein Verfahren vor den
ordentlichen Gerichten bzw. auch vor den ständigen
Schiedsgerichten.
8. Mediationsklausel
Es wird empfohlen, in der
vertraglichen Dokumentation
folgende Mediationsklausel zu verwenden:
 „Alle Streitigkeiten über Wirksamkeit, Auslegung,
Durchführung, Nichtdurchführung, Unterbrechung oder
Beendigung des vorliegenden Vertrages sind dem
Regelwerk
des
Deutsch-tschechischen
Mediationszentrums, das die Parteien kennen und akzeptieren,
unterworfen. Die Parteien beschließen, dem Deutschtschechischen Mediationszentrum die Auswahl eines
Mediators zu überlassen.“
9. Mediation auf der EU-Ebene
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ (sog.
Mediationsrichtlinie):
• Die EU-RL ist nur bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für
Zivil- und Handelssachen einschließlich des Arbeitsrechts
anzuwenden. Die Mediation soll insgesamt auf eine einheitliche
Grundlage gestellt werden.
• Artikel 8 EU-RL regelt, dass die Parteien, die eine Streitigkeit
durch Mediation beizulegen versuchen, keine Nachteile im
Hinblick auf laufende Verjährungsfristen erleiden dürfen.
• Gemäß Artikel 6 Abs. 1 EU-RL haben die Mitgliedstaaten
sicherzustellen, dass eine Mediationsvereinbarung auf Antrag der
Parteien für vollstreckbar erklärt wird, wenn diese nicht
rechtswidrig ist.
10. Weitere Informationen
 VTUD e.V.: www.vtud.org
 Ministerium für Industrie und Handel der
CR: www.mpo.cz
 Bundesministerium der Justiz:
www.bmj.bund.de
Wirtschaftsmediation
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Prof. Dr. Arsène Verny, M.E.S.
Vize-Vorstandsvorsitzender
Vereinigung tschechischer Unternehmen in Deutschland e.V.
(VTUD e.V.)
c/o Botschaft der Tschechischen Republik in Deutschland
Wilhemstraße 44, D-10117 Berlin
E-Mail: [email protected], Web: www.vtud.org
Herunterladen