Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik zu den Ergebnissen des Referendums über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union vom 18. Juni 2003 Die Regierung der Tschechischen Republik begrüßt mit Befriedigung das Ergebnis der Volksabstimmung, in der über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union unter den im Beitrittsvertrag enthaltenen Bedingungen entschieden wurde. Die Regierung der Tschechischen Republik erwartet nun, dass die Bestätigung dieses Vertrags durch die Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union so erfolgen wird, dass die Tschechische Republik gemeinsam mit den anderen Beitrittsländern am 1. Mai 2004 dieser bedeutendsten Integrationsgemeinschaft beitreten wird. Die Regierung der Tschechischen Republik sieht die bevorstehende Erweiterung der EU als den entscheidenden Schritt dazu, dass der ganze europäische Kontinent zum ersten Mal in der Geschichte friedlich vereinigt wird. Die grundlegenden Änderungen von 1989 bedeuteten für unser Land die Rückkehr zur Demokratie und zu freien Wahlen. Die jetzige Abstimmung gab den Bürgern der Tschechischen Republik die nie da gewesene Möglichkeit, über ihren Platz in Europa, über ihre Zugehörigkeit zum gemeinsamen Raum der Sicherheit, des Rechtes, der Gerechtigkeit, der Prosperität und guter Nachbarschaftsbeziehungen zu entscheiden. Die Möglichkeit einer solchen Wahl ist umso wertvoller, da sie unseren Vorfahren verweigert war, denn Mitteleuropa war zu ihrer Zeit nicht selten Zwängen widersprüchlicher Ambitionen der damaligen europäischen Mächte ausgesetzt. Der europäische Kontinent war, bevor er zu seiner Integration gelangte, Ort vieler Feindschaften sowie blutiger Konflikte einschließlich des zweiten Weltkrieges, der den Einwohnern Europas unermessliches Leiden und dutzende Millionen Opfern brachte. Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft, die imstande war, die Folgen der Schrecken des zweiten Weltkrieges sowie einiger unmittelbar darauf folgender Ereignisse zu überwinden und sie auf einem gemeinsamen Weg der Versöhnung, Freundschaft und gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Völkern zu ersetzen. Die Eingliederung in diese Gemeinschaft fasst die Regierung der Tschechischen Republik auch als eine unwiederholbare Chance zur vollen Teilnahme unseres Landes an diesem Prozess auf. Weder der zweite Weltkrieg noch die aus der heutigen Sicht unannehmbaren Ereignisse und Taten aus der unmittelbar darauf folgenden Zeit, die ebenfalls eine Reihe von menschlichen Tragödien, Leiden und Opfern brachten, können ungeschehen gemacht werden. Die Regierung der Tschechischen Republik ist jedoch überzeugt, dass diese dunklen Kapitel der Geschichte Europas nicht weiterhin das Zusammenleben der europäischen Völker belasten werden und dass der EU-Beitritt auch einen Höhepunkt des Weges der gegenseitigen Versöhnung mit unseren Nachbarn im Geiste der tschechisch-deutschen Erklärung aus dem Jahre 1997, die von der Regierung weiterhin für den wichtigsten Meilenstein auf diesem Weg gehalten wird, darstellen wird. Die Regierung der Tschechischen Republik bekennt sich vorbehaltlos zu den gemeinsamen Werten der EU, zur Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zu den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, auf deren Grundlage sie bereit ist, mit allen europäischen Partnern zusammenzuarbeiten. Die Regierung ist überzeugt, dass die Interessen der Tschechischen Republik und ihrer Bürger in der europäischen Gemeinschaft der Völker, die diese Werte teilen und in der Europäischen Union integriert sind, am besten gewahrt werden. Die Tschechische Republik wird bemüht sein, ein vollwertiges Mitglied der Union zu sein und zu einer solchen Ausgestaltung der Union beizutragen, die auch weiterhin den mehrheitlichen Willen und die Bedürfnisse ihrer Bürger widerspiegelt. Ebenso wird sie die Offenheit der Union und ihr Wirken nach außen hin mit dem Ziel unterstützen, die Lebensbedingungen in der gegenwärtigen Welt zu verbessern. Die Regierung der Tschechischen Republik begrüßt und schätzt alle positiven Reaktionen der Repräsentanten der Mitgliedsländer der Europäischen Union auf die Ergebnisse der Volksabstimmung der Bürger der Tschechischen Republik. In Prag, am 18.6.2003