ppt, 132KB - Institut für Wirtschaftsrecht

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Anhörungen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
Dienstag, 26. August 2008, ab 14.00 Uhr in Bern
Aktienrechtsrevision 20xx Betrachtungen eines unabhängigen Experten
von
Peter V. Kunz
Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. (Georgetown University)
Ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht
Direktor am Institut für Wirtschaftsrecht sowie Leiter des
Departements für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern
[email protected]
Übersicht
1. Vorbemerkungen
2. Braucht es überhaupt eine „grosse“ Aktienrechtsrevision?
3. Was ist im Grundsatz vom Entwurf des Bundesrates zu halten?
4. Exkurs: Gibt es andere zusätzliche Problembereiche?
5. Ergebnisse
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Vorbemerkungen
1. Persönliche Aspekte
 Unabhängigkeit des Sprechenden
 Annäherung eines theoretischen Praktikers bzw. eines
praktischen Theoretikers
 Rechtspolitik im Vordergrund
2. Sachliche Aspekte
 Revision als Mammut-Projekt
 Verkürzung des Intervalls
 Rechnungslegung als „Nebenschauplatz“ bzw. Spezialgebiet
3
Braucht es überhaupt eine „grosse“
Aktienrechtsrevision?
1. Argumente „contra“
 Rechtssicherheit
 Up-dating durch diverse „kleine“ Aktienrechtsrevisionen
 Unmöglichkeit einer Interessen-Balance
2. Argumente „pro“




OR 1993 a priori überholt
Erfahrungen seit 1993
internationale Entwicklungen
Probleme der Selbstregulierung
3. Fazit zum Eintreten auf die Vorlage
4
Was ist im Grundsatz vom Entwurf des
Bundesrats zu halten?
1. Vorschläge des Bundesrats
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



Grundzüge
Interessen der Aktionäre
Interessen der Gläubiger
Interessen der AG
weitere Interessenten
Interessenausgleich bzw. „Quadratur des Kreises“
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Was ist im Grundsatz vom Entwurf des
Bundesrats zu halten?
2. Kritik
 Wirtschaftsverbände
 politische Parteien
 weitere Interessenten
3. Fazit zu den Grundzügen
 JA zu einer „grossen“ Revision
 JA zu einer zügigen „grossen“ Revision
4. Zur befürchteten „Heuschrecken-Debatte“
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Exkurs: Gibt es zusätzliche
Problembereiche?
1. Formelle Aspekte
 Schaffung eines Schweizer Aktienrechtsgesetzes (AktG)?
 Schaffung einer Corporate Governance-Verordnung (CG-VO)?
2. Materielle Aspekte
 Diskussionen zu Details
 Postulate grundsätzlicher Natur
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Ergebnisse
•
Evolution statt Revolution …
•
… aber etwas mehr „Revolution“ wäre in Ordnung
•
Fokus auf Corporate Governance / Investorenschutz …
•
… ohne die anderen Interessenten zu vernachlässigen
•
Eintreten: ja – Details diskutabel …
•
Zeitfaktor: 200x? Wohl eher 20xx ..!
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Besten Dank für Ihre
Aufmerksamkeit..!
Peter V. Kunz
Universität Bern
Institut für Wirtschaftsrecht
Schanzeneckstrasse 1
CH-3001 Bern
Tel.: 031 / 631 55 88
[email protected]
www.iwr.unibe.ch
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