Anhörungen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Dienstag, 26. August 2008, ab 14.00 Uhr in Bern Aktienrechtsrevision 20xx Betrachtungen eines unabhängigen Experten von Peter V. Kunz Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. (Georgetown University) Ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht Direktor am Institut für Wirtschaftsrecht sowie Leiter des Departements für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern [email protected] Übersicht 1. Vorbemerkungen 2. Braucht es überhaupt eine „grosse“ Aktienrechtsrevision? 3. Was ist im Grundsatz vom Entwurf des Bundesrates zu halten? 4. Exkurs: Gibt es andere zusätzliche Problembereiche? 5. Ergebnisse 2 Vorbemerkungen 1. Persönliche Aspekte Unabhängigkeit des Sprechenden Annäherung eines theoretischen Praktikers bzw. eines praktischen Theoretikers Rechtspolitik im Vordergrund 2. Sachliche Aspekte Revision als Mammut-Projekt Verkürzung des Intervalls Rechnungslegung als „Nebenschauplatz“ bzw. Spezialgebiet 3 Braucht es überhaupt eine „grosse“ Aktienrechtsrevision? 1. Argumente „contra“ Rechtssicherheit Up-dating durch diverse „kleine“ Aktienrechtsrevisionen Unmöglichkeit einer Interessen-Balance 2. Argumente „pro“ OR 1993 a priori überholt Erfahrungen seit 1993 internationale Entwicklungen Probleme der Selbstregulierung 3. Fazit zum Eintreten auf die Vorlage 4 Was ist im Grundsatz vom Entwurf des Bundesrats zu halten? 1. Vorschläge des Bundesrats Grundzüge Interessen der Aktionäre Interessen der Gläubiger Interessen der AG weitere Interessenten Interessenausgleich bzw. „Quadratur des Kreises“ 5 Was ist im Grundsatz vom Entwurf des Bundesrats zu halten? 2. Kritik Wirtschaftsverbände politische Parteien weitere Interessenten 3. Fazit zu den Grundzügen JA zu einer „grossen“ Revision JA zu einer zügigen „grossen“ Revision 4. Zur befürchteten „Heuschrecken-Debatte“ 6 Exkurs: Gibt es zusätzliche Problembereiche? 1. Formelle Aspekte Schaffung eines Schweizer Aktienrechtsgesetzes (AktG)? Schaffung einer Corporate Governance-Verordnung (CG-VO)? 2. Materielle Aspekte Diskussionen zu Details Postulate grundsätzlicher Natur 7 Ergebnisse • Evolution statt Revolution … • … aber etwas mehr „Revolution“ wäre in Ordnung • Fokus auf Corporate Governance / Investorenschutz … • … ohne die anderen Interessenten zu vernachlässigen • Eintreten: ja – Details diskutabel … • Zeitfaktor: 200x? Wohl eher 20xx ..! 8 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit..! Peter V. Kunz Universität Bern Institut für Wirtschaftsrecht Schanzeneckstrasse 1 CH-3001 Bern Tel.: 031 / 631 55 88 [email protected] www.iwr.unibe.ch 9