Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (2)

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Durchsetzung
der Versicherungspflicht
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Herausforderung und Chance
Thomas Schäfer
Berlin 01.10.2003
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Ausgangslage
Ziel
1%
100%
30%
80%
50%
70%
60%
90%
99%
40%
70%
50%
20%
30%
10%
0%
Nicht versicherte Fahrzeuge
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
Versicherte Fahrzeuge
2
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Aufgabenstellung an einen beginnenden Markt:
So schnell wie möglich von Null auf 100
1. Ausgangslage: Wenig versicherte Fahrzeuge
2. Notwendigkeit einer raschen Durchdringung des Marktes
3. Tatsächliche und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
4.
Herausforderungen der Übergangsphase
5. Technische Möglichkeiten der Durchsetzung und
Überprüfung der Versicherungspflicht
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Effektive Durchsetzung der Versicherungspflicht (1)
Rechtliche Rahmenbedingungen
 Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar
 Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs
 Bisherige Fahrzeugkennzeichen werden am Tag X ungültig
 Neue Fahrzeugkennzeichen werden nur gegen Nachweis des
Versicherungsschutzes ausgehändigt
 Danach: Zulassung / Registrierung nur bei Versicherungsnachweis
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Effektive Durchsetzung der Versicherungspflicht (2)
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Kernfrage: Warum soll ich mich versichern ?
 Umfangreiche Aufklärungsarbeit durch landesweite Presseaktionen
(Fernsehspots, Fragestunden mit Experten in Funk- und Printmedien)
 Sinn und Zweck der Pflichtversicherung erlebbar machen

Vorurteile entkräften, soziale Rolle der Pflichtversicherung erklären
 Eigennutzen der Versicherungspflicht erklären (Pflichtversicherung
schützt auch den Versicherungsnehmer vor finanziellem Ruin)
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Herausforderungen der Übergangsphase (1)
Wer bezahlt die Schäden nicht versicherter Fahrzeuge ?
 Der Staat ? (Keine Lösung, kontraproduktiv für das Vertrauen in einen
beginnenden Markt)
 Der nicht versicherte Fahrer/Eigentümer ?
(Gefahr des finanziellen Ruins des Fahrers /Eigentümers)
 Die Gemeinschaft der tätigen K-Versicherer (Entschädigungsfonds) ?
(Keine Lösung angesichts des Prämienaufkommens in der Übergangsphase, Bankrott absehbar)
 Andere Lösungen in Sicht?
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Herausforderungen der Übergangsphase (2)
Alle sind automatisch versichert
 Gesetzliche Fiktion eines Versicherungsvertrages für noch nicht
pflichtversicherte Autofahrer
 Prämiengläubiger ist ein von der Gemeinschaft der Versicherer gebildeter
Interimsversicherer mit fixem Auflösungsdatum
 Lösung des daraus entstehenden Wettbewerbsproblems durch
automatische „Verteilung“ der Versicherungsnehmer an den Markt durch
vordefinierten Szenarien:
 Versicherungsnehmer kann nur bis zur nächsten Inspektion, Neuzulassung, Ummeldung etc. beim Interimsversicherer bleiben
 Danach: Pflicht sich am Markt Versicherungsschutz zu beschaffen
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Praktische Kontrolle des Versicherungspflicht (1)
Sticker an der Windschutzscheibe als Nachweis
bestehenden Versicherungsschutzes
AUTO
Versicherung
2003
Überwachungsmöglichkeit durch Kontrollen
im fließenden oder ruhenden Verkehr
(Hoher Aufwand geringe Wirkung)
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Praktische Kontrolle der Versicherungspflicht (2)
Umfassende Durchsetzung und Kontrolle des Versicherungsschutzes
durch Zusammenarbeit von Versicherern und Zulassungsbehörden

Keine Verkehrszulassung (Registrierung) oder Ausgabe des Fahrzeugkennzeichens ohne Nachweis des Versicherungsschutzes.

Rücknahme des Kennzeichens / Stillegung des Fahrzeugs bei
Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (1)
Nachweis durch Formular
Versicherer
Versicherungsnehmer
Mitteilung
der Zulassung
Versicherungsnachweis
Zulassungsbehörde
B - VN 4711
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (2)
Erlöschen des Versicherungsschutzes
Versicherer
Zulassungsbehörde
B - VN 4711
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (3)
Vollelektronische Zulassung
~ 125 Versicherer
GDV
Zentralregister
~ 450 Zulassungsbehörden
Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer
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