Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Durchsetzung der Versicherungspflicht <p align="justify">< Herausforderung und Chance Thomas Schäfer Berlin 01.10.2003 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Ausgangslage Ziel 1% 100% 30% 80% 50% 70% 60% 90% 99% 40% 70% 50% 20% 30% 10% 0% Nicht versicherte Fahrzeuge Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer Versicherte Fahrzeuge 2 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Aufgabenstellung an einen beginnenden Markt: So schnell wie möglich von Null auf 100 1. Ausgangslage: Wenig versicherte Fahrzeuge 2. Notwendigkeit einer raschen Durchdringung des Marktes 3. Tatsächliche und rechtliche Handlungsmöglichkeiten 4. Herausforderungen der Übergangsphase 5. Technische Möglichkeiten der Durchsetzung und Überprüfung der Versicherungspflicht Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 3 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Effektive Durchsetzung der Versicherungspflicht (1) Rechtliche Rahmenbedingungen Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs Bisherige Fahrzeugkennzeichen werden am Tag X ungültig Neue Fahrzeugkennzeichen werden nur gegen Nachweis des Versicherungsschutzes ausgehändigt Danach: Zulassung / Registrierung nur bei Versicherungsnachweis Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Effektive Durchsetzung der Versicherungspflicht (2) Gesellschaftliche Rahmenbedingungen Kernfrage: Warum soll ich mich versichern ? Umfangreiche Aufklärungsarbeit durch landesweite Presseaktionen (Fernsehspots, Fragestunden mit Experten in Funk- und Printmedien) Sinn und Zweck der Pflichtversicherung erlebbar machen Vorurteile entkräften, soziale Rolle der Pflichtversicherung erklären Eigennutzen der Versicherungspflicht erklären (Pflichtversicherung schützt auch den Versicherungsnehmer vor finanziellem Ruin) Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 5 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Herausforderungen der Übergangsphase (1) Wer bezahlt die Schäden nicht versicherter Fahrzeuge ? Der Staat ? (Keine Lösung, kontraproduktiv für das Vertrauen in einen beginnenden Markt) Der nicht versicherte Fahrer/Eigentümer ? (Gefahr des finanziellen Ruins des Fahrers /Eigentümers) Die Gemeinschaft der tätigen K-Versicherer (Entschädigungsfonds) ? (Keine Lösung angesichts des Prämienaufkommens in der Übergangsphase, Bankrott absehbar) Andere Lösungen in Sicht? Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 6 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Herausforderungen der Übergangsphase (2) Alle sind automatisch versichert Gesetzliche Fiktion eines Versicherungsvertrages für noch nicht pflichtversicherte Autofahrer Prämiengläubiger ist ein von der Gemeinschaft der Versicherer gebildeter Interimsversicherer mit fixem Auflösungsdatum Lösung des daraus entstehenden Wettbewerbsproblems durch automatische „Verteilung“ der Versicherungsnehmer an den Markt durch vordefinierten Szenarien: Versicherungsnehmer kann nur bis zur nächsten Inspektion, Neuzulassung, Ummeldung etc. beim Interimsversicherer bleiben Danach: Pflicht sich am Markt Versicherungsschutz zu beschaffen Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 7 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Praktische Kontrolle des Versicherungspflicht (1) Sticker an der Windschutzscheibe als Nachweis bestehenden Versicherungsschutzes AUTO Versicherung 2003 Überwachungsmöglichkeit durch Kontrollen im fließenden oder ruhenden Verkehr (Hoher Aufwand geringe Wirkung) Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 8 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Praktische Kontrolle der Versicherungspflicht (2) Umfassende Durchsetzung und Kontrolle des Versicherungsschutzes durch Zusammenarbeit von Versicherern und Zulassungsbehörden Keine Verkehrszulassung (Registrierung) oder Ausgabe des Fahrzeugkennzeichens ohne Nachweis des Versicherungsschutzes. Rücknahme des Kennzeichens / Stillegung des Fahrzeugs bei Erlöschen des Versicherungsschutzes. Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 9 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (1) Nachweis durch Formular Versicherer Versicherungsnehmer Mitteilung der Zulassung Versicherungsnachweis Zulassungsbehörde B - VN 4711 Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 10 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (2) Erlöschen des Versicherungsschutzes Versicherer Zulassungsbehörde B - VN 4711 Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 11 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Technische Durchsetzung der Versicherungspflicht (3) Vollelektronische Zulassung ~ 125 Versicherer GDV Zentralregister ~ 450 Zulassungsbehörden Dr. Jens Bartenwerfer / Th. Schaefer 12