Feld 47

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EINFUHR
(IMPORT)
Ausfüllhilfe
zu den Feldern im
Einheitspapier
Für die schriftliche Zollanmeldung ist grundsätzlich das Einheitspapier zu verwenden, es
kann von der ACT-Homepage heruntergeladen werden.
Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das
Zollverfahren

EINFUHR (IMPORT)
[= Verfahren des Verbringens von Waren (Gemeinschaftswaren oder
Nichtgemeinschaftswaren) aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft,
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr]
HINWEIS:
LÄNDERCODES, WÄHRUNGSCODES, UND WARENNUMMERN (ZOLLTARIFNUMMERN)
SIND UNTER
http://www.bmf.gv.at
 Zoll & Reise  Zoll  TARIC (Warennummern, Ländercodes,
besondere Maßeinheit)
 Zoll & Reise  Zoll  Zollwertkurse (Umrechnungskurse für den
Zollwert, Währungscodes und Ländercodes)
ZU FINDEN.
BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „EINFUHR“ AUF DER
ACT-HOMEPAGE !
(Ausdruck wird empfohlen)
Einheitspapier
Felder 1 - 54
Feld 1

EU

IM
4
4
Feld 1
1. Unterfeld: EU
(im Warenverkehr mit einem EFTA-Land,
[CH, NO, IS],)
IM
(im Warenverkehr mit einem anderen
Drittland)
2. Unterfeld: 4
(Abfertigung zum zoll – und
steuerrechtlich freien Verkehr)
3. Unterfeld: Nicht ausfüllen
Siehe Beispiele!
Feld 2

Fa. EXPORT & Co.
Exportstr. 11
CH-4313 MÖHLIN
Feld 2
Laut Vordruck:
Firmenwortlaut des
Versenders/Ausführers

Feld 3
1
3
Feld 3
Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der
Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke.
Beispiel:
Es wird ein Einheitspapier mit zwei Fortsetzungsblättern (also
insgesamt 3 Vordrucke) verwendet, so ist
-im 1. Einheitspapier anzugeben
1/3
(= der „erste“ von insgesamt 3 Vordrucken)
-im 1. Fortsetzungsblatt
2/3
(= der „zweite“ von insgesamt 3 Vordrucken)
-im 2. Fortsetzungsblatt
3/3
(= der „dritte“ von insgesamt 3 Vordrucken)
Hinweis: als Fortsetzungsblatt kann das „normale“
Einheitspapier verwendet werden.
Feld 4

1
Feld 4
Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls
beigefügten Ladelisten.
Feld 5

3
Feld 5
Anzugeben ist die Gesamtzahl der
angemeldeten Warenpositionen.
Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der
Zahl der Felder „Warenbezeichnung“ (Feld 31)
bzw. der Felder „Warennummer“ (Feld 33).
Feld 6

7
Feld 6
Anzugeben ist die Gesamtzahl der in der
Anmeldung erfassten Packstücke.
(die Anzahl muss mit den Angaben im
Feld 31 bzw. in den Feldern 31
übereinstimmen)
Feld 7

E 3 – 655 / 2002
Feld 7
In diesem Feld muss im
Übungsfirmenbetrieb die „firmeninterne“
Bezugsnummer, (Positionsnummer des
Firmenaktes, etc.) angegeben werden.
(Siehe Beispiel)
Feld 8, 9 und 10

Fa.
IMPORT AG
Importstr. 1
A – 1000 Wien
e-mail………
91 1234567
Feld 8
Dieses Feld verlangt zwei Angaben:
a) Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
(Hausadresse) der Person, der die Ware auszuliefern ist
(Empfänger). Bitte auch e-mail Adresse angeben.
b) die FA-Str. (Finanzamt - und Steuernummer) des Empfängers.
Feld 9 und Feld 10:
Nicht ausfüllen
Feld 11
Feld 11
Anzugeben ist das Land, in dem der
Vertragspartner des Rechtsgeschäftes, das
der Einfuhr zu Grunde liegt, seinen Sitz oder
Wohnsitz hat; fehlt ein solches
Rechtsgeschäft, so gilt als Handelsland
jenes Land, von dem die Ware nach
Österreich direkt versendet wird.
Länderangaben jeweils in codierter Form,
Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
Beispiel: Import aus der Schweiz (CH)
 CH
Feld 12 und 13

5,00
2,50
Feld 12:
Zur Ermittlung des Zollwertes oder Entgeltes ist im linken Teil des Feldes ein
allfälliger Rabatt, im rechten Teil – soweit es bei der Zahlung in Anspruch
genommen wird, – ein Skonto auszuweisen.
(siehe Beispiel)
ACHTUNG !!!
Dieses Feld braucht nicht ausgefüllt werden, wenn im Feld 22
(in Rechnung gestellter Gesamtbetrag) der JUSTIERTE
Gesamtrechnungspreis angegeben wird.
Der JUSTIERTE Gesamtrechnungspreis ist der Preis bei dem
Rabatt und Skonto bereits berücksichtigt ist)
Feld 13: Nicht ausfüllen
Feld 14 (1)

„EMPFÄNGER“
Feld 14
Anzugeben ist Name/Firma dessen, der die Anmeldung im
eigenen Namen abgibt.
Ist dies der Empfänger (Feld 8) so genügt der Hinweis
„EMPFÄNGER“
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld14(2)]

Feld 14 (2)
Spedition Transport AG
Lagerstraße 10
A - 1000 Wien
e – mail ……
Feld 14
Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der
„Name/Firma der Spedition“
anzugeben
Achtung ! VOLLMACHT erforderlich, d.h. der Empfänger
bevollmächtigt den Spediteur für den Empfänger die Anmeldung beim
Zollamt vorzulegen.
(In diesem Fall BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse des Vertreters,
der Spedition, anführen)
Hinweis: Den Text einer Speditionsvollmacht finden Sie auf der
act-homepage
Feld 15, 15a und 15b

Feld 15
CH
Nicht ausfüllen
Feld 15 a
Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren versendet / ausgeführt
worden sind.
Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter
http://www.bmf.gv.at
Feld 15 b
Nicht ausfüllen
Feld 16 und 17

SCHWEIZ

Feld 16
Das Ursprungsland ist in Worten, – NICHT in codierter Form –
einzutragen, z. B.
„SCHWEIZ“
[Ursprungsland ist jenes Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder
hergestellt worden sind, oder auf Grund einer Präferenzregelung die
Eigenschaft von Ursprungswaren erworben haben]
Feld 17, 17a und 17b
Nicht ausfüllen
Feld 18 (1)

Feld 18
Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt
das Feld leer.
1. Unterfeld:
In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das
behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktiven
Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU – Außengrenze
benutzt wird, einzutragen.
Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum
Beispiel:
„L“ = Lastkraftwagen (LKW)
„A“ = Anhänger des Lastkraftwagens
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 18(2)]
Feld 18 (2)

L SG 123 AB,
A SG 456 CD
CH
Feld 18
2. Unterfeld:
Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld angeführten
Beförderungsmittels anzugeben.
Länderangaben jeweils in codierter Form,
Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
Siehe Beispiel (Motorwagen und Hänger aus der Schweiz)
Feld 19

0
Feld 19
Diese Angabe entfällt bei Beförderung im Postverkehr.
Anzugeben ist nach den folgenden Gemeinschaftscodes die (voraussichtliche)
Situation beim Überschreiten der
EU – Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar:
0 - NICHT in Container beförderte Waren
1 - in Container beförderte Waren
Feld 20 (1)
 EXW
DAETTLIKON
Feld 20
1. Unterfeld: der Incoterm – Code
2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort
3. Unterfeld: bleibt leer
Beispiel 1:
EXW (= ab Werk, Standort des
Werkes) DAETTLIKON
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 20(2)]
Feld 20 (2)


DDU
DAF
ST. MARGARETHEN
SALZBURG
Feld 20
Beispiel 2:
DAF (= frei Grenze, vereinbarter Lieferort an der Grenze)
ST. MARGARETHEN
Beispiel 3:
DDU (= frei unverzollt vereinbarter Lieferort im Einfuhrland)
SALZBURG
Weitere Codes für Lieferbedingungen können
beim ACT – Zollservice erfragt werden.
Feld 21(1)
Feld 21
Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt
das Feld leer.
1. Unterfeld:
In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das
behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktiven
Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der
EU – Außengrenze benutzt wird, einzutragen.
Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum
Beispiel:
„L“ = Lastkraftwagen (LKW)
„A“ = Anhänger des Lastkraftwagens
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 21(2)]

L S 123 AB,
A S 456 CD
AT
Feld 21 (2)
Feld 21
2. Unterfeld:
Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld
angeführten Beförderungsmittels anzugeben.
Länderangaben jeweils in codierter Form,
Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at

L S 123 AB,
A S 456 CD
AT
Feld 22(1)

USD
5 626,50
Feld 22
1. Unterfeld:
Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form.
Währungscodes unter http://www.bmf.gv.at
2. Unterfeld:
Der für die GESAMTE SENDUNG in Rechnung gestellte Betrag
(Gesamtrechnungspreis), d. i. der Kaufpreis (Entgelt).
[Rabatte und Skonti siehe nächste Folie, Feld 22(2)]
Feld 22(2)

USD
5 626,50
Feld 22
2. Unterfeld:
Bei dem für die gesamte Sendung in Rechnung gestellten Betrag können Rabatte
und Skonti – soferne sie in Anspruch genommen werden – bereits
berücksichtigt werden. Dadurch erübrigt sich die Codierung im Feld 12
Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z. B. kostenlose Sendung), so ist hier
der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären.
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 22(3)]
Feld 22(3)

USD
5 626,50
Feld 22
2. Unterfeld:
Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 42.
Beispiel für 3 Positionen (Achtung: rechnerischer Abstimmkreis!):
Pos 1:
Feld 42:
4500,50
Pos 2:
Feld 42:
320,25
Pos 3:
Feld 42:
805,75
Summen: Feld 22:
EUR
5 626,50
(siehe auch Feld 42)
Feld 23

0,9260
Feld 23
Es ist der zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung
beim ACT Zollamt geltende Wechselkurs zum EUR, für
die Umrechnung der Rechnungswährung anzugeben.
(Beispiel für USD:
Der Zollwertkurs (Umrechnungskurs) für USD ist zum
Zeitpunkt der Übermittlung der Anmeldung an das ACT
Zollamt „0,9260“
(mit VIER Kommastellen angeben!)
Zollwertkurse (Umrechnungskurse) siehe unter
http://www.bmf.gv.at

Feld 24(1)
1
1
Feld 24
In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus
der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich
werden) in codierter Form anzugeben.
Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B.
Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die
„Eigentumsübertragung mit Gegenleistung“
= Code „1“ in Spalte A
in Verbindung mit „Endgültigem Kauf/Verkauf“
=Code „1“ in Spalte B.
Siehe Beispiel
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 24(2)]
Feld 24(2)

1
2
Feld 24
Handelt es sich beispielsweise um eine
Ansichtssendungen, Probesendungen,
Sendungen mit Rückgaberecht, etc. (mit
Eigentumsübertragung), wäre in
Spalte B Code „2“ zu verwenden.
Siehe Beispiel.
Weitere Codes können beim ACT – Zollservice
erfragt werden.
Feld 25, 26 und 27

5

5
Code / Verkehrszweig:
1
Seeverkehr
2
Eisenbahnverkehr
3
Straßenverkehr
4
Luftverkehr
5
Postsendungen
Feld 25
Hier ist unter Benutzung des entsprechenden
Codes die Art des Verkehrszweiges des
(mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels
anzugeben, mit dem die Waren in das
Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht
wurden (vergleiche Feld 21).
Feld 26
Hier ist unter Benutzung des entsprechenden
Codes die Art des Verkehrszweiges des
(mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels
anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet
der Gemeinschaft am Bestimmungsort
ankommen (häufig analog zu Feld 25).
Beispiel: Postsendung, Code 5
Feld 27
Nicht ausfüllen
Feld 28(1)
Hinzurechnungskosten und
abzugsfähige Kosten für
ZOLLWERT

Hinzurechnungskosten und
abzugsfähige Kosten für
EUst-WERT
Achtung!
ZOLLWERT = Wert der Ware an
der EU-Außengrenze
EUst-WERT = Wert der Ware
am Bestimmungsort
Feld 28
Das Feld 28 enthält 4 Angaben:
P: Hinzurechnungskosten zur Ermittlung des Zollwertes,
M: abzugsfähigen Kosten zur Ermittlung des Zollwertes
P1: Hinzurechnungskosten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für
die Einfuhrumsatzsteuer (EUst),
M1: abzugsfähigen Kosten für die Bemessungsgrundlage für
die Einfuhrumsatzsteuer (EUst)
[Fortsetzung siehe Folie 28(2)]

CHF
58,14
CHF
65,41
Feld 28(2)
ZOLLWERT = Wert der Ware an
der EU-Außengrenze
EUst-WERT = Wert der Ware am
Bestimmungsort
Feld 28
[„P“ bzw. „P1“ bedeutet: „plus“ für Hinzurechnungskosten
„M“ bzw. „M1“ bedeutet: „minus“ für abzugsfähigen Kosten]
Zur Erläuterung werden 3 Beispiele angeführt:
1. Beispiel: EXW (ab Werk) Lieferung
Das obige Beispiel zeigt eine EXW (ab Werk) – Lieferung ab Daettlikon (CH),
d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware in Daettlikon, ohne
Frachtkosten.
Die Frachtkosten bis zur EU – Außengrenze betragen 58, 14 CHF, sodass für
die Berechnung des Zollwertes zum Rechnungspreis 58, 14 CHF
hinzuzurechnen sind („P“)
Die Frachtkosten bis zum frachtbriefmäßigen Bestimmungsort betragen
65, 41 CHF, sodass für die Berechnung des EUst – Wertes zum
Rechnungspreis 65, 41 CHF hinzuzurechnen sind („P1“):
Daettlikon (Rechnungspreis) Grenze
Bestimmungsort

II

Fracht: + 58,14 (P)
Fracht: + 65,41 (P1)
[Fortsetzung siehe Folie 28(3)]

EUR
87,21
Feld 28(3)
ZOLLWERT = Wert der Ware an
der EU-Außengrenze
EUst-WERT= Wert der Ware am
Bestimmungsort
Feld 28
2. Beispiel: DAF (frei Grenze) Lieferung
Das obige Beispiel zeigt eine DAF (frei Grenze) – Lieferung ab Laibach (SI),
d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware inklusive
Frachtkosten bis zur Grenze.
Die Frachtkosten bis zur EU – Außengrenze sind im Rechnungspreis enthalten,
sodass für die Berechnung des Zollwertes zum Rechnungspreis nichts
hinzuzurechnen ist („P“ bleibt leer)
Die Frachtkosten von der EU – Außengrenze bis zum frachtbriefmäßigen
Bestimmungsort betragen 87, 21 EUR, sodass für die Berechnung des
EUst – Wertes zum Rechnungspreis 87, 21 EUR hinzuzurechnen sind („P1“)
Laibach

Grenze
(Rechnungspreis)
II
Bestimmungsort

Fracht: + 87,21 (P1)
[Fortsetzung siehe Folie 28(4)]

EUR
202,00
Feld 28
Feld 28(4)
ZOLLWERT = Wert der Ware an
der EU-Außengrenze
EUst-WERT= Wert der Ware am
Bestimmungsort
3. Beispiel: DDU (frei Haus) Lieferung
Das obige Beispiel zeigt eine DDU (frei Haus) – Lieferung nach Salzburg ab
Budapest (HU), d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware inklusive
Frachtkosten bis zum frachtmäßigen Bestimmungsort der Ware.
Die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort (Salzburg) sind im Rechnungspreis
enthalten, sodass für die Berechnung des Zollwertes (=Wert der Ware an der
EU – Außengrenze) vom Rechnungspreis 202,00 EUR abzuziehen sind („M“)
Die Frachtkosten bis zum frachtbriefmäßigen Bestimmungsort sind im
Rechnungspreis enthalten, sodass für die Berechnung des EUst – Wertes
nichts hinzuzurechnen ist („P1“ bleibt leer)
Budapest
Grenze
Bestimmungsort
(Rechnungspreis)

II

Fracht: - 202,00 (M)
Feld 29 und 30
Feld 29
Anzugeben ist beim Eingang der Waren über
Österreich, der für Österreich vorgesehene
Ländercode „AT“ und die Eingangszollstelle,
ACT ZA (=ACT Zollamt)

AT
ACT
ZA
Feld 30
Ländercode des Mitgliedstaates, in dem sich
die Ware befindet; dies wird in der Regel
Österreich sein.
„AT“
AT
Feld 31
Packstücke:
Einzutragen sind Anzahl und Art der Packstücke (z.B. Karton,
Kisten, Paletten, Fässer, Drums, lose, etc.) mit Zeichen und
Nummern der Packstücke (Gesamtzahl siehe Feld 6).
Warenbezeichnung:
Übliche Handelsbezeichnung der Waren
(für die Ausfuhr muss die Warenbezeichnung die zur Identifikation
der Waren erforderlichen Angaben nach Handelsübung und
Sprachgebrauch enthalten)
Container:
Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern
der Container in diesem Feld anzugeben.

3 Karton / Sendermann S 26, S 27 und S 28
Joggingschuhe, Typ Response
Feld 31
Feld 32
Feld 32
Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der
betreffenden angemeldeten Warenposition im
Verhältnis zu allen auf den verwendeten
Vordrucken angemeldeten Positionen
(vergleiche Feld 5).
Wird nur eine Position angemeldet, so kann
dieses Feld leer bleiben.

2
Feld 33(1)

84145990
00
Feld 33
Es sind die ersten 10 (ZEHN) Ziffern der
Warennummer entsprechend der
Kombinierten Nomenklatur auszufüllen
(1. Unterfeld - 8Zeichen, 2. Unterfeld - 2 Zeichen)
3. Unterfeld: nicht ausfüllen
4. Unterfeld: nicht ausfüllen
Im 5. Unterfeld ist der 1 – stellige
Einfuhrumsatzsteuercode mit nachstehender
Bedeutung anzugeben.
1 = ermäßigter EUst –Satz von 10 %
2 = normaler EUst –Satz von 20 %
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(2)]
2
Feld 33(2)

84145990
00
Feld 33
Die Warennummer (10 – stellig) kann dem
TARIC entnommen werden
(siehe unter http://www.bmf.gv.at)
Der EUst – Code (1 oder 2) ist dem
Österreichischem Gebrauchszolltarif ÖgebrZT
zu entnehmen, allerdings kommt in den meisten
Fällen der Code 2 (20%) zum Tragen.
In Zweifelsfällen bitte um Rückfragen beim
ACT – Zollservice!
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(3)]
2
Feld 33(3)
 9990 0000
92
Feld 33
ACHTUNG:
Bei einem Warenwert bis 1000 .- EUR genügt
bei „zollfreien“ Waren eine sogenannte
„Dummy-Nr.“, und zwar:
9990 0000 92 (für 20% Eust)
oder
9990 0000 91 (für 10% Eust)
Feld 34a und 34b
Feld 34a
In der Regel analog zu Feld 16, allerdings ist die
Länderangabe in codierter Form zu machen.
Ländercodes siehe unter http://www.bmf.gv.at)
.
Feld 34b
Nicht ausfüllen

CH
Feld 35
Feld 35
Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm
mit ZWEI Nachkommastellen.
(unter Rohmasse versteht man die Masse der
Waren mit sämtlichen Umschließungen mit
Ausnahme der Beförderungsmittel insbesondere
Container)
ACHTUNG:
 In einer Anmeldung, die MEHRERE
Warenpositionen enthält, ist die
GESAMTE Rohmasse nur im Feld 35 der
ERSTEN WARENPOSITION anzugeben.

28, 50
Feld 36
Feld 36
Anzugeben ist der Präferenzcode, zu dem die
Waren angemeldet werden.
Der Code für den normalen Drittlandszollsatz
(das ist die normale Zollbelastung ohne
Begünstigung) lautet:
„100“
Der Code für den normalen Präferenzzollsatz
(mit Begünstigung) lautet:
„300“
Dieser Code kommt zur Anwendung wenn ein
Präferenznachweises vorgelegt werden kann z.B.
Ursprungserklärung auf der Rechnung – bis
6000.- EUR – ) oder
eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 – ab
6001.- EUR)
(Hinweise zur Ursprungserklärung und
Warenverkehrsbescheinigung EUR1 siehe ACThomepage)

300

100
Feld 37
Feld 37
Mit dem hier anzugebenden Code wird das im
Feld 1, zweites Unterfeld, allgemein
angegebene Zollverfahren näher bestimmt.
1. Unterfeld:
Anzugeben ist ein 4 – stelliger
Gemeinschaftscode (z.B. „4000“)
2. Unterfeld
Anzugeben ist ein 1 – stelliger nationaler Code
(z.B. „0“)
Siehe Beispiel:
Waren, die zur Überführung in den freien
Verkehr der Gemeinschaft angemeldet
werden, Verzollung
Codes für andere Zollverfahren können beim
ACT – Zollservice erfragt werden.

4000
0
Feld 38
Feld 38
Anzugeben ist die Eigenmasse der im
entsprechenden Feld 31 beschriebenen
Ware (die Eigenmasse der betreffenden
Position, Feld 32), ausgedrückt in
Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen.
[Unter Eigenmasse versteht man die Masse
der Ware ohne alle Umschließungen]
:

25. 20
Feld 39 und 40
Feld 39
Nicht ausfüllen
Feld 40
Es ist das Zollpapier einer etwa
vorangegangenen Zollbehandlung
anzugeben.
Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel:
Nicht ausfüllen


Feld 41
Feld 41
Anzugeben ist die besondere Maßeinheit
entsprechend den Angaben bei der zutreffenden
Warennummer.
Die besondere Maßeinheit ist im TARIC
(http://www.bmf.gv.at) bei den „Zollsätzen“ ersichtlich.
Die besondere Maßeinheit kann sein:
Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc.
[Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier
beispielsweise die Anzahl der Paare einzutragen, weil
die Warennummer 6404 1100 als besondere
als Maßeinheit die „Anzahl der Paare“ verlangt;
siehe Beispiel]
Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe
verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren
hier anzugeben!

25,00
Feld 42 und 43
Feld 42
Der Preis/Wert der Ware der betreffenden
Warenposition.
Er ist mit ZWEI Nachkommastellen einzutragen.
Ein Währungscode entfällt, da die Währung mit der
im Feld 22 angegebenen Währung ident sein muss.
Achtung!
Bei mehreren Positionen, also mehreren Felder 42
muss die Summe dieser Beträge der Angabe im Feld
22 entsprechen
(Achtung: rechnerischer Abstimmkreis!).
Beispiel:
Pos 1
Feld 42: 5286,79
Pos 2
Feld 42:
25,21
Pos 3
Feld 42: 314,50
Feld 22:
CHF
5626,50
Feld 43
Nicht ausfüllen

5 626,50


Feld 44(1)
FÜR ALLE WAREN ZUM
VORSTEUERABZUG BERECHTIGT
U1/UE
EUR
Feld 44
In diesem Feld sind vor allem 3 Komponenten zu beachten.
1. Der Vermerk
„FÜR ALLE WAREN ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGT“
ist hier (im linken Bereich des Feldes 44) anzubringen
(als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass die zu erhebende
Einfuhrumsatzsteuer (EUst), in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen
werden kann).
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(2)]
Feld 44(2)

FÜR ALLE WAREN ZUM
VORSTEUERABZUG BERECHTIGT
E1 / 0906552
EUR 6001,00
Feld 44
2. Präferenznachweis:
Die Nummer des verwendeten Präferenznachweises (z.B. eine
Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 ist hier anzugeben.
Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001.- EUR erforderlich.
Die Codierung würde lauten E1 (=EUR 1) plus Nummer der
EUR 1 (siehe Beispiel).
Unter diesem Wert genügt eine Ursprungserklärung auf der
Rechnung UE(siehe Beispiel nächste Folie 44(3)
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(3)]
Feld 44(3)

FÜR ALLE WAREN ZUM
VORSTEUERABZUG BERECHTIGT
U1/UE
EUR 6000,00
Feld 44
2. Präferenznachweis (Fortsetzung):
Bis 6000.- EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der
Rechnung, die Codierung lautet in diesem Fall „U1/UE“ (siehe
Beispiel)
Der Text der Ursprungserklärung wird in der Regel in der Sprache des
Ausfuhrlandes verfasst.
Hinweise zur Ursprungserklärung und Textierung der UE in
mehreren Sprachen siehe…..
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(4)]
Feld 44(4)

„UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“
U1/UE
EUR 6000,0
Feld 44
3. Währungseinheit:
Hier - neben dem Feld 46 - ist der Währungscode EUR anzugeben.
Der Währungscode bezieht sich auf den statistischen Wert im
Feld 46.
Der statistische Wert ist immer in EUR anzugeben.

EUR
1001,23
Währungscode
im Feld 44
Feld 45
Nicht ausfüllen
Feld 46
(Nur auszufüllen, wenn der Wert der Ware die statistische
Wertschwelle von 1000.- EUR übersteigt)
Hier ist der Grenzübergangswert (= Grenzwert frei
österreichische Grenze) als Eurobetrag auf voll Cent,
anzugeben.
Die Angabe des Währungscodes entfällt, da dieser (EUR) im
Feld 44 erklärt wird.
Feld 45 und 46

Z1
EU
3260,59
3560,59
0,00%
20,00%
E
712,12
Feld 47(1)
712,12
Feld 47
Das Feld 47 untergliedert sich in die Spalten Art, Bemessungsgrundlage, Satz,
Betrag, ZA, Summenfeld.
Art:
 in der ersten Zeile der Code Z 1 für den üblichen EU – Zoll und
 in der zweiten Zeile der Code EU für Einfuhrumsatzsteuer einzutragen.
(weitere Abgabencodes können beim ACT-Zollamt erfragt werden)
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(2)]

Z1
EU
3260,59
3560,59
0,00%
20,00%
E
712,12
Feld 47(2)
712,12
Feld 47
Bemessungsgrundlage:
in der ersten Zeile ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll einzutragen
(=Wert der Ware an der EU – Außengrenze),
 in der zweiten Zeile ist die Bemessungsgrundlage für die
Einfuhrumsatzsteuer (=Wert der Ware am frachtbriefmäßigen
Bestimmungsort der Ware + Zoll) einzutragen.
Satz (mit ZWEI Kommastellen angeben) :
 in der ersten Zeile der Zollsatz (z.B. 0,00%,)
in der zweiten Zeile der EUst – Satz (20,00% oder 10,00 %)
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(3)]

Z1
EU
3260,59
3560,59
0,00%
20,00%
712,12
Feld 47(3)
712,12
Feld 47
Betrag:
Summenfeld:
errechnete Beträge eintragen
Summe der errechneten Beträge in EUR eintragen
[Beispiel für Abgabenberechnung siehe nächste Folie, Feld 47(4)]

Z1
EU
3260,59
3805,13
7,50%
20,00%
244,54
761,03
Feld 47(4)
1000,57
Feld 47
Beispiel für Abgabenberechnung:
Achtung: bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen sind die
INCOTERMS zu beachten (zB. EXW, DDU, DAF, siehe Felder 20 und 28)
Die Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Wert der Ware an der EUAußengrenze (inkl. Frachtkosten bis zur Grenze), z.B. 3260,59 EUR
Die Bemessungsgrundlage für die EUst ist der Wert der Ware am
Bestimmungsort (inkl. Frachtkosten bis zum Bestimmungsort) + Zoll, also:
3260,59 EUR (= Wert der Ware an der EU-Außengrenze,
inkl. Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze)
+ 300,00 EUR (= Frachtkosten bis zum Bestimmungsort)
+ 244,54 EUR (=Zoll)
3805,13 EUR (=die Bemessungsgrundlage für die EUst-Berechnung)
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(5)]

Z1
EU
304,36
952,39
Feld 47(5)
1256,75
Feld 47
Die Abgabenberechnung wird für jede Position ( = für jede
Warennummer, siehe Felder 31, 32 und 33) durchgeführt.
Sind mehrere Positionen anzumelden, werden die Zölle und die EUst auf
einem zusätzlichem Exemplar der Anmeldung (SUMMENBLATT)
zusammengefasst.
[Beispiel siehe nächste Folie, Feld 47(6)]

Z1
EU
304,36
952,39
Feld 47(6)
1256,75
Feld 47
Auf diesem Exemplar, dem – SUMMENBLATT – werden nur die Felder Art,
Beträge, das Summenfeld und die Zahlungsart ausgefüllt.
Beispiel für 3 Positionen:
Pos 1:
Pos 2:
Pos 3:
Summen:
Z1 = 244,54
EU = 761,03
Z1 = 44,40
EU = 160,02
Z1 = 15,42
EU = 31,34
Z1 304,36 + EU 952,39
(SIEHE BEISPIEL!)
= 1256,75

Feld 48 bis 53
PSK Kt.-Nr. 0368995,
BLZ 60.000
Feld 48
In diesem Feld ist die Kontonummer des ACT – Zollamtes einzutragen.
Sie lautet PSK Kt.-Nr. 0368995, BLZ 60.000
Felder 49 bis 53
Nicht ausfüllen
Feld 54
Neben Ort und Datum ist hier



der volle Firmenwortlaut
und Vor – und Zuname des Verfasser
der Anmeldung und seine Stellung im
Unternehmen anzugeben.
Wien, am…………….
Fa.
IMPORT AG
Importstr. 1
A – 1000 Wien……………..
Susi Schmuggel
(Import-Sachbearbeiterin)
Feld 54
Feld D/J
Nach erfolgter Zollabfertigung der gegenständlichen
Anmeldung beim ACT – Zollamt erhalten Sie mittels
e – mail ein Exemplar der Anmeldung mit dem Vermerk:
„DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DEN
FREIEN ZOLLRECHTLICHEN VERKEHR DER EU
ÜBERGEFÜHRT“
ACT – Zollamt.
Stempel und Unterschrift
[Damit gilt die Ware als in den freien zollrechtlichen
Verkehr innerhalb der EU übergeführt.]

Feld D/J
KONFORM
20020901
20020901
DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DEN FREIEN
ZOLLRECHTLICHEN VERKEHR DER EU ÜBERGEFÜHRT
Peter Zöllner
ACT
Zollamt
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