Bei Briefwahl - Gemeinde Altenkunstadt

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Wahleinweisung
Europawahl
Sonntag, 25. Mai 2014
8.00 – 18.00 Uhr
1
Örtliche Regelungen
 Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der
Briefwahlvorstände
 Ausstattung der Wahlräume
 Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände
 Übergabe der Wahlunterlagen
 Beginn der Tätigkeiten des Wahlvorstands
und des Briefwahlvorstands
 Schnellmeldung und sonstige
telefonische Erreichbarkeit
 Keine Unterbrechung der Ergebnisermittlung
 Rücklieferung der Wahlunterlagen
 Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder
Wahlvorstand –
Zusammensetzung und Aufgaben (1)
2
 Bildung durch Gemeinde

Ernennung: Wahlvorsteher und Stellvertreter

Vorschlag zur Bestellung: Schriftführer und Stellvertreter
(Formelle Bestellung durch Wahlvorsteher am Wahltag)

Berufung: Beisitzer

Ggf. Hilfskräfte (sind nicht Mitglieder des Wahlvorstands)
 Kontaktaufnahme des Wahlvorstehers

Ggf. telefonische Absprache
mit Wahlvorstandsmitgliedern zur Anwesenheit
 Organisation im Wahlraum

Tisch des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich

Stets verschlossene Urne auf oder an diesen
Tisch stellen

Wahlzellen überblickbar, jedoch nicht einsehbar
(Nebenraum möglich)

Schreibstifte gleicher Farbe
(Vollständigkeit und Schreibfähigkeit regelmäßig prüfen)

Hinweisschilder
 Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge

Wahlbekanntmachung

Stimmzettel-Muster

Loch im Stimmzettel – für Blindenschablone
Wahlvorstand –
Zusammensetzung und Aufgaben (2)
3
 Berichtigung des Wählerverzeichnisses

Verzeichnis der nachträglich ausgestellten Wahlscheine

Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ anbringen und
Abschlussbeurkundung berichtigen
 Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Von 08:00 bis 18:00 Uhr:
mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder

Ab 18:00 Uhr:
alle, mindestens jedoch fünf Wahlvorstandsmitglieder

Darunter jeweils: Wahlvorsteher und Schriftführer
(oder Stellvertretungen)

Öffentliche Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit
(bei Stimmengleichheit entscheidet Wahlvorsteher)

Bei Unterschreitung der Mindestzahl:
auf anwesende Wahlberechtigte zurückgreifen
 Eröffnung der Wahlhandlung

Hinweis auf gesetzliche Pflichten
(Unparteilichkeit und Verschwiegenheit)

Prüfen, ob Wahlurne leer ist, dann verschließen und bis
18:00 Uhr nicht mehr öffnen

Pünktlich um 08:00 Uhr:
Wähler haben Zutritt zum Wahlraum
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –
Verhalten bei Störungen (1)
4
 Öffentlichkeit der Wahl und
der Ergebnisermittlung

Zutritt für jedermann (auch Nichtwahlberechtigte)

Zutritt jederzeit, soweit ohne Störung möglich
 Wahlrechtliche „Bannmeile“

Im Wahlraum

Im und am Gebäude

Unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude
 Verbot jeglicher Beeinflussung der Wähler

Durch Wort, Ton, Schrift oder Bild

Durch Unterschriftensammlungen
Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –
Verhalten bei Störungen (2)
5
 Demoskopische Befragungen

Befragung nach der Stimmabgabe außerhalb des
Wahlraums ist zulässig, soweit ohne Störung möglich

Vor 18:00 Uhr:
keine Veröffentlichung der Befragungsergebnisse
 Verantwortung des Wahlvorstands

Einschreiten bei verbotener Wahlwerbung

Verständigung der Gemeinde und ggf. der Polizei

Regelung des Zugangs zum Wahlraum
bei starkem Andrang

Sicherstellung der Einzelbenutzung der Wahlzellen
(Ausnahme: Hilfsperson)

Verweis von Störern aus dem Wahlraum
(vorher Gelegenheit zur Stimmabgabe geben)

Unterbindung / Unterlassung von Wahlbeeinflussungen

Beachtung des Wahlgeheimnisses
6
Stimmabgabe
 Ausgabe des Stimmzettels

Wahlbenachrichtigung auf richtigen Wahlbezirk prüfen

1 weißer Stimmzettel: Vorfalten, aber entfaltet ausgeben

Bei Fehldrucken: Stimmzettel aussondern
 Kennzeichnung des Stimmzettels

Nur in der Wahlzelle (Keine Ausnahme!)

Alleine, persönlich und geheim (Ausnahme bei Leseunkundigen oder körperlich Behinderten: Hilfsperson)

(Mehrfache) Faltung, so dass Kennzeichnung
verdeckt ist
 Prüfung des Wahlrechts

Wahlbenachrichtigung oder amtlicher Lichtbildausweis
(Ausnahme: wenn persönlich bekannt)

Wahlrecht im Wählerverzeichnis bzw. auf Wahlschein
prüfen

Bei Wahlscheinwähler: Verzeichnis der für ungültig
erklärten Wahlscheine prüfen

Datenschutz bei Prüfung des Wahlrechts beachten

Einwurfschlitz der Urne freigeben

Nur mit Zustimmung: Wahlvorsteher wirft Stimmzettel ein

Vermerk der Stimmabgabe in entsprechender Zeile im
Wählerverzeichnis bzw. auf dem Wahlschein

Wahlbenachrichtigung einbehalten
7
Wählerverzeichnis
8
Wahlschein bei Urnenwahl
Problemfälle
bei der Stimmabgabe (1)
9
 Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen

Beschlussergebnis:
„Niederschrift über besonderen Vorfall“

Vermerk in Wahlniederschrift unter
Nr. 2.6 und gesonderte Anlage
 Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei

Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis
dabei oder persönlich bekannt

Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss
 Nicht im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein

Zurückweisung durch Beschluss

Richtiger Wahlbezirk?

Ggf. Rückfrage bei der Gemeinde

Ggf. auf Möglichkeit eines Wahlscheinantrags
bis 15:00 Uhr hinweisen

Bei offensichtlicher Unrichtigkeit: Nachtrag nur nach
ausdrücklicher Anweisung der Gemeinde (dann durch
Beschluss zulassen, in Bemerkungsspalte erläutern,
Abschlussbeurkundung berichtigen)
 Behinderter Wahlberechtigter benötigt Hilfe

Beliebige Hilfsperson in der Wahlzelle
(auch Mitglied des Wahlvorstands)

Geheimhaltung der Stimmabgabe durch Hilfsperson

Stimmzettelschablone für Blinde/Sehbehinderte möglich
Problemfälle
bei der Stimmabgabe (2)
10
 Stimmzettel verschrieben

Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher verschriebenen zerreißen lassen, alten dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
 Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet, gefaltet oder mit einem äußerlichen
sichtbaren Kennzeichen

Zurückweisung durch Beschluss

Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alten
zerreißen lassen und diesen dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
 Mehrere Stimmzettel oder nicht amtlich hergestellt

Zurückweisung durch Beschluss

Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alte(n)
zerreißen lassen und diese(n) dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten
 Stimmabgabevermerk bereits vorhanden

Zurückweisung durch Beschluss

Stimmabgabevermerk nachweislich eindeutig falsch:
Berichtigung und Erläuterung in Bemerkungsspalte,
Zulassung durch Beschluss
Problemfälle
bei der Stimmabgabe (3)
11
 Eine Person will Wahlbrief abgeben

Keine Annahme

Selbst an Gemeinde überbringen oder persönlich
wählen
 Vermerk „W“ im Wählerverzeichnis eingetragen

Wahlrecht anhand des Wahlscheins prüfen

Wahlschein für ungültig erklärt?

Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlschein
und nicht im Wählerverzeichnis

Wahlschein einbehalten

Wenn kein Wahlschein vorgelegt wird: Rückfrage bei
der Gemeinde wegen Richtigkeit des Vermerks „W“
und ggf. Zurückweisung durch Beschluss
 Stimmzettel im falschen Wahlbezirk in die Urne
geworfen

Urne keinesfalls öffnen

„Niederschrift über einen besonderen Vorfall“ fertigen

Verständigung der Gemeinde und ggf. des
Wahlvorstehers des zuständigen Wahlbezirks
Schluss der Wahlhandlung und
Vorbereitung der Ergebnisermittlung
12
 Schluss der Wahlhandlung

18:00 Uhr: Ablauf der Wahlzeit bekannt geben

Anwesende Wahlberechtigte noch abstimmen lassen

Ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren

Grundsatz der Öffentlichkeit beachten

Wahlhandlung für geschlossen erklären
 Entfernung und Verpackung aller unbenutzten
Stimmzettel
 Wahlniederschrift

Vorrangige Aufgabe des Schriftführers

Vorgeschriebener Ablauf der Ergebnisermittlung im
Wahlbezirk
 Öffnen der Urne und Entnahme der Stimmzettel

Ggf. mit Inhalt von Urnen der beweglichen
Wahlvorstände vermischen

Kontrolle, ob Urne leer

Stimmzettel entfalten
13
Zahl der Stimmzettel
und der Wähler (1)
 Zählung der Stimmzettel und Eintrag unter
Nr. 3.2 a) der Wahlniederschrift (= Wähler B)
500
 Zählung der Stimmabgabevermerke im
Wählerverzeichnis und Eintrag unter Nr. 3.2 b)
der Wahlniederschrift
498
 Zählung der eingenommenen Wahlscheine und
Eintrag unter Nr. 3.2 c) der Wahlniederschrift (= B1)
2
 Addition der Zahl der Stimmabgabevermerke
Nr. 3.2 b) mit der Zahl der Wahlscheine Nr. 3.2 c)
und Eintrag unter Nr. 3.2 d) der Wahlniederschrift
500
Zahl der Stimmzettel
und der Wähler (2)
14
 Kontrolle: Summe unter Nr. 3.2 d) identisch
mit der Zahl der Wähler B unter Nr. 3.2 a)
500
498
2
x
500
 Übertrag der Zahl der Wähler B und B1 nach
Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
500
2
15
Zahl der Wahlberechtigten
 Übertrag der Zahl der Wahlberechtigten aus
Abschlussbeurkundung im Wählerverzeichnis …
852
851
850
48
49
50
900
900
900
 … nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter
Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2
850
50
900
16
Sortierung der Stimmzettel –
Stapelbildung
 Zweifelsfrei gültig, geordnet nach Wahlvorschlägen
x
x
 Ungekennzeichnet
 Gekennzeichnet – mit Anlass zu Bedenken
17
Prüfen der Stimmzettel und Zählen
der Stimmen (1)
 Prüfen der zweifelsfrei gültigen Stimmzettel in
den Stapeln a)
nach Reihenfolge der Wahlvorschläge
 Je Stapel ansagen, für welchen Wahlvorschlag die
Stimmen abgegeben worden sind
 Bei Anlass zu Bedenken, Stimmzettel dem
Stapel c)
Bei Briefwahl: Stapel d) beifügen
 Prüfen der ungekennzeichneten Stimmzettel
des Stapels b)
Bei Briefwahl:
Zusätzlich:
„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
 Jeweils ansagen, dass Stimme ungültig ist
 Zählen und Gegenzählen
 der mehreren Stapel a) – zweifelsfrei gültige
Stimmzettel
 des Stapels b) – ungekennzeichnete Stimmzettel
Bei Briefwahl:
Zusätzlich:
„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
18
Prüfen der Stimmzettel und
Zählen der Stimmen (2)
 Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in
Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei
Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS I“,
sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS I“
5
110
85
8
1
490
 Summenbildung
bei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS I“
19
Beschlussfassung (1)
 Beschlussfassung bei Anlass zu Bedenken –
Bei Briefwahl: Stapel c) und d)
Stapel c)
 Anlass zu Bedenken =
weder eindeutig gültig noch leer
 Beschlussfassung in jedem Einzelfall
 Mündliche Bekanntgabe des Beschlusses
durch Wahlvorsteher
 Bei „gültigen“ Stimmzetteln jeweils ansagen,
für welchen Wahlvorschlag die Stimme
abgegeben worden ist
 Beschlussvermerk auf Rückseite des
Stimmzettels
Bei Briefwahl: ggf. auf Stimmzettelumschlag

Beschlussergebnis

Bei Gültigkeit: Welcher Wahlvorschlag?

Begründung für die „Gültigkeit“ bzw. „Ungültigkeit“

Abstimmungsverhältnis

Unterschrift Wahlvorsteher

Fortlaufende Nummerierung
20
Beschlussfassung (2)
 Beschlussaufkleber für Stimmzettel
21
Beschlussfassung (3)
 Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in
Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei
Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS II“,
sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS II“
5
2
110
2
85
8
1
1
490
3
 Summenbildung
bei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS II“
22
Beschlussfassung (4)
 Eintrag der fortlaufenden Nummerierung von
beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln
unter Nr. 3.5 der Wahlniederschrift
Bei Briefwahl:
ggf. auch Stimmzettelumschläge
1
5
 Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als
Anlage zur Wahlniederschrift
Bei Briefwahl:
ggf. auch Stimmzettelumschläge
23
Summenbildung
 Addition der jeweiligen Stimmen insgesamt
„Spalte ZS I“ + „Spalte ZS II“ = „Spalte insgesamt“
in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift
bei Kennbuchstaben D1, D2 usw.,
sowie D insgesamt und C insgesamt
5
2
7
110
2
112
85
8
85
1
1
490
9
1
3
493
 Summenbildung
bei Kennbuchstabe D, „Spalte insgesamt“
24
Kontrolle und Schnellmeldung
 Überprüfung der Zusammenzählung
durch zwei Beisitzer
 Kontrolle der Plausibilität:
 Feststellung des Ergebnisses durch
Wahlvorstand und Bekanntgabe durch
Wahlvorsteher
 Durchgabe der Schnellmeldung
25
Abschluss und
Übergabe der Unterlagen
 Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder
unter Nr. 5.6 der Wahlniederschrift
 Ordnen und Verpacken der Unterlagen
nach Nr. 5.8 der Wahlniederschrift
 Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach
Wahlvorschlägen
 Ungekennzeichnete Stimmzettel
Bei Briefwahl:
Zusätzlich:
„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge
 Eingenommene Wahlscheine
 Unbenutzte Stimmzettel
26
Abschluss und
Übergabe der Unterlagen
 Beifügen der Anlagen zur Wahlniederschrift
 Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel
 Beschlussmäßig behandelte Wahlscheine
 Niederschrift über besondere
Vorfälle / Vorkommnisse
Bei Briefwahl:
Zusätzlich:
- zurückgewiesene Wahlbriefe
- beschlussmäßig behandelte Stimmzettelumschläge
 Abschließende Unterschrift des
Wahlvorstehers in der Wahlniederschrift
 Übergabe der Unterlagen an Beauftragten
gegen Unterschrift nach Nr. 5.9 der
Wahlniederschrift
27
Briefwahl –
Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe
 Zurückweisung von Wahlbriefen
durch Beschluss, wenn …
 … kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt
 … kein Stimmzettelumschlag beigefügt
 … weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer
Stimmzettelumschlag verschlossen
 … mehrere blaue Stimmzettelumschläge beigefügt,
aber nicht die gleiche Anzahl gültiger
Wahlscheine mit eidesstattlicher Versicherung
 … „Versicherung an Eides statt“ nicht unterschrieben
 … kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag
benutzt
 … blauer Stimmzettelumschlag mit einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Abweichung / einem deutlich fühlbaren Gegenstand
 Vermerk der Zurückweisungsgründe
in Nr. 2.6 der Briefwahlniederschrift
 Zurückgewiesene Wahlbriefe zählen nicht als
Wähler oder ungültige Stimmen
28
Briefwahl –
Beschlussfassung über Wahlbriefe
 Beschlussfassung in jedem Einzelfall
 Bei Zurückweisung:
 Samt Inhalt aussondern
 Zurückweisungsgrund vermerken
 Wieder verschließen
 Unterschrift des Briefwahlvorstehers
 Fortlaufend nummerieren
 Getrennt verwahren
 Bei Zulassung, wenn Gegenstand der
Beschlussfassung der Wahlschein:
 Beschlussvermerk auf Rückseite des Wahlscheins
anbringen
 Anlage zur Briefwahlniederschrift
29
Briefwahl –
Beschlussfassung über Wahlbriefe
 Beschlussaufkleber für Wahlbriefe
30
Briefwahl – Wahlschein
31
Briefwahl –
Ermittlung der Zahl der Wähler
 Öffnen der Urne und Zählen der Umschläge
 Eintrag in Nr. 3.2 a) der Briefwahlniederschrift
(= Wähler B; zugleich B1)
500
 Zählen der eingenommenen Wahlscheine und
Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Briefwahlniederschrift
500
 Kontrolle: Zahl der Stimmzettelumschläge
identisch mit Zahl der Wahlscheine
 Übertrag der Zahl der Wähler B = B1 nach
Abschnitt 4 der Briefwahlniederschrift
500
 Öffnen der Umschläge – Entnahme der Stimmzettel
 Weitere Ergebnisermittlung:  Folien 16 bis 25
Stimmzettelbeispiele
Europawahl
Sonntag, 25. Mai 2014
8.00 – 18.00 Uhr
Anhang
A.1
Stimmzettelbeispiele
Erläuterungen
 Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel …
 … nicht gekennzeichnet ist (ohne Beschlussfassung)
 … in verschiedenen Wahlvorschlägen gekennzeichnet ist
 … den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt
 … einen Zusatz oder Vorbehalt enthält
 … mit einem besonderen Merkmal versehen ist
 … nicht amtlich hergestellt ist / für ein anderes Land gilt
 … völlig durchgestrichen oder durchgerissen ist
Zusätzlich bei Briefwahl:
Ungültigkeit der Stimme, wenn …
 … der Stimmzettelumschlag „leer“ abgegeben wurde
(ohne Beschlussfassung)
 … sich mehrere gekennzeichnete Stimmzettel
im Stimmzettelumschlag befinden,
die jedoch nicht gleich lauten
Sofern nicht bereits eine Zurückweisung des Wahlbriefs
erfolgt ist, auch, wenn der Stimmzettelumschlag …
 … nicht amtlich ist
 … in einer offensichtlich das Wahlgeheimnis
gefährdenden Weise von den übrigen abweicht
 … einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält
Anhang
A.2
Stimmzettelbeispiele
Stapelbildung bei Urnenwahl
Anhang
A.3
Stimmzettelbeispiele
Stapelbildung bei Briefwahl
Anhang
A.4
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 1 – Kreuz bei einem Wahlvorschlag


Anhang
A.5
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 2 – Kreuz an anderer Stelle


Anhang
A.6
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 3 – Keine Kennzeichnung
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.7
Beispiel 4 – Nur Streichungen
Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,
„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.8
Beispiel 4 – Nur Streichungen

6
9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
1
Anhang
A.9
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung
Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,
„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.10
Beispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung

2
9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
2
Anhang
A.11
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe

Kreuz soll gelten

Beschluss
Eintrag bei D1, D2, usw.,
„Spalte ZS II“ gültig
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.12
Beispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe

6
9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
3
Stimmzettelbeispiele
Anhang
A.13
Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen


Beschluss
Eintrag bei C,
„Spalte ZS II“ ungültig
Stimmzettelbeispiele
Anhang
A.14
Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen

9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
4
Anhang
A.15
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung

Beschluss
Eintrag bei C,
„Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
A.16
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung


9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
5
Anhang
A.17
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 9 – Unzulässiger Zusatz

Versager !!!
Beschluss
Eintrag bei C,
„Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.18
A
Beispiel 9 – Unzulässiger Zusatz


9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
6
Anhang
A.19
Stimmzettelbeispiele
Beispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt

Beschluss
Eintrag bei C,
„Spalte ZS II“ ungültig
Anhang
Stimmzettelbeispiele
A.20
Beispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt


9
0
Musterstadt
Gabi Schuster
1 – Altes Schulhaus
7
Herzlichen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
und
gutes Gelingen
am Wahltag!
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