Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr 1 Örtliche Regelungen Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände Ausstattung der Wahlräume Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände Übergabe der Wahlunterlagen Beginn der Tätigkeiten des Wahlvorstands und des Briefwahlvorstands Schnellmeldung und sonstige telefonische Erreichbarkeit Keine Unterbrechung der Ergebnisermittlung Rücklieferung der Wahlunterlagen Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder Wahlvorstand – Zusammensetzung und Aufgaben (1) 2 Bildung durch Gemeinde Ernennung: Wahlvorsteher und Stellvertreter Vorschlag zur Bestellung: Schriftführer und Stellvertreter (Formelle Bestellung durch Wahlvorsteher am Wahltag) Berufung: Beisitzer Ggf. Hilfskräfte (sind nicht Mitglieder des Wahlvorstands) Kontaktaufnahme des Wahlvorstehers Ggf. telefonische Absprache mit Wahlvorstandsmitgliedern zur Anwesenheit Organisation im Wahlraum Tisch des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich Stets verschlossene Urne auf oder an diesen Tisch stellen Wahlzellen überblickbar, jedoch nicht einsehbar (Nebenraum möglich) Schreibstifte gleicher Farbe (Vollständigkeit und Schreibfähigkeit regelmäßig prüfen) Hinweisschilder Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge Wahlbekanntmachung Stimmzettel-Muster Loch im Stimmzettel – für Blindenschablone Wahlvorstand – Zusammensetzung und Aufgaben (2) 3 Berichtigung des Wählerverzeichnisses Verzeichnis der nachträglich ausgestellten Wahlscheine Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ anbringen und Abschlussbeurkundung berichtigen Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Von 08:00 bis 18:00 Uhr: mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder Ab 18:00 Uhr: alle, mindestens jedoch fünf Wahlvorstandsmitglieder Darunter jeweils: Wahlvorsteher und Schriftführer (oder Stellvertretungen) Öffentliche Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit (bei Stimmengleichheit entscheidet Wahlvorsteher) Bei Unterschreitung der Mindestzahl: auf anwesende Wahlberechtigte zurückgreifen Eröffnung der Wahlhandlung Hinweis auf gesetzliche Pflichten (Unparteilichkeit und Verschwiegenheit) Prüfen, ob Wahlurne leer ist, dann verschließen und bis 18:00 Uhr nicht mehr öffnen Pünktlich um 08:00 Uhr: Wähler haben Zutritt zum Wahlraum Öffentlichkeit und Wahlfreiheit – Verhalten bei Störungen (1) 4 Öffentlichkeit der Wahl und der Ergebnisermittlung Zutritt für jedermann (auch Nichtwahlberechtigte) Zutritt jederzeit, soweit ohne Störung möglich Wahlrechtliche „Bannmeile“ Im Wahlraum Im und am Gebäude Unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude Verbot jeglicher Beeinflussung der Wähler Durch Wort, Ton, Schrift oder Bild Durch Unterschriftensammlungen Öffentlichkeit und Wahlfreiheit – Verhalten bei Störungen (2) 5 Demoskopische Befragungen Befragung nach der Stimmabgabe außerhalb des Wahlraums ist zulässig, soweit ohne Störung möglich Vor 18:00 Uhr: keine Veröffentlichung der Befragungsergebnisse Verantwortung des Wahlvorstands Einschreiten bei verbotener Wahlwerbung Verständigung der Gemeinde und ggf. der Polizei Regelung des Zugangs zum Wahlraum bei starkem Andrang Sicherstellung der Einzelbenutzung der Wahlzellen (Ausnahme: Hilfsperson) Verweis von Störern aus dem Wahlraum (vorher Gelegenheit zur Stimmabgabe geben) Unterbindung / Unterlassung von Wahlbeeinflussungen Beachtung des Wahlgeheimnisses 6 Stimmabgabe Ausgabe des Stimmzettels Wahlbenachrichtigung auf richtigen Wahlbezirk prüfen 1 weißer Stimmzettel: Vorfalten, aber entfaltet ausgeben Bei Fehldrucken: Stimmzettel aussondern Kennzeichnung des Stimmzettels Nur in der Wahlzelle (Keine Ausnahme!) Alleine, persönlich und geheim (Ausnahme bei Leseunkundigen oder körperlich Behinderten: Hilfsperson) (Mehrfache) Faltung, so dass Kennzeichnung verdeckt ist Prüfung des Wahlrechts Wahlbenachrichtigung oder amtlicher Lichtbildausweis (Ausnahme: wenn persönlich bekannt) Wahlrecht im Wählerverzeichnis bzw. auf Wahlschein prüfen Bei Wahlscheinwähler: Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine prüfen Datenschutz bei Prüfung des Wahlrechts beachten Einwurfschlitz der Urne freigeben Nur mit Zustimmung: Wahlvorsteher wirft Stimmzettel ein Vermerk der Stimmabgabe in entsprechender Zeile im Wählerverzeichnis bzw. auf dem Wahlschein Wahlbenachrichtigung einbehalten 7 Wählerverzeichnis 8 Wahlschein bei Urnenwahl Problemfälle bei der Stimmabgabe (1) 9 Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen Beschlussergebnis: „Niederschrift über besonderen Vorfall“ Vermerk in Wahlniederschrift unter Nr. 2.6 und gesonderte Anlage Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis dabei oder persönlich bekannt Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss Nicht im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein Zurückweisung durch Beschluss Richtiger Wahlbezirk? Ggf. Rückfrage bei der Gemeinde Ggf. auf Möglichkeit eines Wahlscheinantrags bis 15:00 Uhr hinweisen Bei offensichtlicher Unrichtigkeit: Nachtrag nur nach ausdrücklicher Anweisung der Gemeinde (dann durch Beschluss zulassen, in Bemerkungsspalte erläutern, Abschlussbeurkundung berichtigen) Behinderter Wahlberechtigter benötigt Hilfe Beliebige Hilfsperson in der Wahlzelle (auch Mitglied des Wahlvorstands) Geheimhaltung der Stimmabgabe durch Hilfsperson Stimmzettelschablone für Blinde/Sehbehinderte möglich Problemfälle bei der Stimmabgabe (2) 10 Stimmzettel verschrieben Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher verschriebenen zerreißen lassen, alten dem Wähler belassen Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet, gefaltet oder mit einem äußerlichen sichtbaren Kennzeichen Zurückweisung durch Beschluss Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alten zerreißen lassen und diesen dem Wähler belassen Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten Mehrere Stimmzettel oder nicht amtlich hergestellt Zurückweisung durch Beschluss Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alte(n) zerreißen lassen und diese(n) dem Wähler belassen Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten Stimmabgabevermerk bereits vorhanden Zurückweisung durch Beschluss Stimmabgabevermerk nachweislich eindeutig falsch: Berichtigung und Erläuterung in Bemerkungsspalte, Zulassung durch Beschluss Problemfälle bei der Stimmabgabe (3) 11 Eine Person will Wahlbrief abgeben Keine Annahme Selbst an Gemeinde überbringen oder persönlich wählen Vermerk „W“ im Wählerverzeichnis eingetragen Wahlrecht anhand des Wahlscheins prüfen Wahlschein für ungültig erklärt? Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlschein und nicht im Wählerverzeichnis Wahlschein einbehalten Wenn kein Wahlschein vorgelegt wird: Rückfrage bei der Gemeinde wegen Richtigkeit des Vermerks „W“ und ggf. Zurückweisung durch Beschluss Stimmzettel im falschen Wahlbezirk in die Urne geworfen Urne keinesfalls öffnen „Niederschrift über einen besonderen Vorfall“ fertigen Verständigung der Gemeinde und ggf. des Wahlvorstehers des zuständigen Wahlbezirks Schluss der Wahlhandlung und Vorbereitung der Ergebnisermittlung 12 Schluss der Wahlhandlung 18:00 Uhr: Ablauf der Wahlzeit bekannt geben Anwesende Wahlberechtigte noch abstimmen lassen Ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren Grundsatz der Öffentlichkeit beachten Wahlhandlung für geschlossen erklären Entfernung und Verpackung aller unbenutzten Stimmzettel Wahlniederschrift Vorrangige Aufgabe des Schriftführers Vorgeschriebener Ablauf der Ergebnisermittlung im Wahlbezirk Öffnen der Urne und Entnahme der Stimmzettel Ggf. mit Inhalt von Urnen der beweglichen Wahlvorstände vermischen Kontrolle, ob Urne leer Stimmzettel entfalten 13 Zahl der Stimmzettel und der Wähler (1) Zählung der Stimmzettel und Eintrag unter Nr. 3.2 a) der Wahlniederschrift (= Wähler B) 500 Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Wahlniederschrift 498 Zählung der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 c) der Wahlniederschrift (= B1) 2 Addition der Zahl der Stimmabgabevermerke Nr. 3.2 b) mit der Zahl der Wahlscheine Nr. 3.2 c) und Eintrag unter Nr. 3.2 d) der Wahlniederschrift 500 Zahl der Stimmzettel und der Wähler (2) 14 Kontrolle: Summe unter Nr. 3.2 d) identisch mit der Zahl der Wähler B unter Nr. 3.2 a) 500 498 2 x 500 Übertrag der Zahl der Wähler B und B1 nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift 500 2 15 Zahl der Wahlberechtigten Übertrag der Zahl der Wahlberechtigten aus Abschlussbeurkundung im Wählerverzeichnis … 852 851 850 48 49 50 900 900 900 … nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2 850 50 900 16 Sortierung der Stimmzettel – Stapelbildung Zweifelsfrei gültig, geordnet nach Wahlvorschlägen x x Ungekennzeichnet Gekennzeichnet – mit Anlass zu Bedenken 17 Prüfen der Stimmzettel und Zählen der Stimmen (1) Prüfen der zweifelsfrei gültigen Stimmzettel in den Stapeln a) nach Reihenfolge der Wahlvorschläge Je Stapel ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen abgegeben worden sind Bei Anlass zu Bedenken, Stimmzettel dem Stapel c) Bei Briefwahl: Stapel d) beifügen Prüfen der ungekennzeichneten Stimmzettel des Stapels b) Bei Briefwahl: Zusätzlich: „Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge Jeweils ansagen, dass Stimme ungültig ist Zählen und Gegenzählen der mehreren Stapel a) – zweifelsfrei gültige Stimmzettel des Stapels b) – ungekennzeichnete Stimmzettel Bei Briefwahl: Zusätzlich: „Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge 18 Prüfen der Stimmzettel und Zählen der Stimmen (2) Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS I“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS I“ 5 110 85 8 1 490 Summenbildung bei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS I“ 19 Beschlussfassung (1) Beschlussfassung bei Anlass zu Bedenken – Bei Briefwahl: Stapel c) und d) Stapel c) Anlass zu Bedenken = weder eindeutig gültig noch leer Beschlussfassung in jedem Einzelfall Mündliche Bekanntgabe des Beschlusses durch Wahlvorsteher Bei „gültigen“ Stimmzetteln jeweils ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden ist Beschlussvermerk auf Rückseite des Stimmzettels Bei Briefwahl: ggf. auf Stimmzettelumschlag Beschlussergebnis Bei Gültigkeit: Welcher Wahlvorschlag? Begründung für die „Gültigkeit“ bzw. „Ungültigkeit“ Abstimmungsverhältnis Unterschrift Wahlvorsteher Fortlaufende Nummerierung 20 Beschlussfassung (2) Beschlussaufkleber für Stimmzettel 21 Beschlussfassung (3) Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS II“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS II“ 5 2 110 2 85 8 1 1 490 3 Summenbildung bei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS II“ 22 Beschlussfassung (4) Eintrag der fortlaufenden Nummerierung von beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln unter Nr. 3.5 der Wahlniederschrift Bei Briefwahl: ggf. auch Stimmzettelumschläge 1 5 Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als Anlage zur Wahlniederschrift Bei Briefwahl: ggf. auch Stimmzettelumschläge 23 Summenbildung Addition der jeweiligen Stimmen insgesamt „Spalte ZS I“ + „Spalte ZS II“ = „Spalte insgesamt“ in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., sowie D insgesamt und C insgesamt 5 2 7 110 2 112 85 8 85 1 1 490 9 1 3 493 Summenbildung bei Kennbuchstabe D, „Spalte insgesamt“ 24 Kontrolle und Schnellmeldung Überprüfung der Zusammenzählung durch zwei Beisitzer Kontrolle der Plausibilität: Feststellung des Ergebnisses durch Wahlvorstand und Bekanntgabe durch Wahlvorsteher Durchgabe der Schnellmeldung 25 Abschluss und Übergabe der Unterlagen Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder unter Nr. 5.6 der Wahlniederschrift Ordnen und Verpacken der Unterlagen nach Nr. 5.8 der Wahlniederschrift Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahlvorschlägen Ungekennzeichnete Stimmzettel Bei Briefwahl: Zusätzlich: „Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge Eingenommene Wahlscheine Unbenutzte Stimmzettel 26 Abschluss und Übergabe der Unterlagen Beifügen der Anlagen zur Wahlniederschrift Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel Beschlussmäßig behandelte Wahlscheine Niederschrift über besondere Vorfälle / Vorkommnisse Bei Briefwahl: Zusätzlich: - zurückgewiesene Wahlbriefe - beschlussmäßig behandelte Stimmzettelumschläge Abschließende Unterschrift des Wahlvorstehers in der Wahlniederschrift Übergabe der Unterlagen an Beauftragten gegen Unterschrift nach Nr. 5.9 der Wahlniederschrift 27 Briefwahl – Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe Zurückweisung von Wahlbriefen durch Beschluss, wenn … … kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt … kein Stimmzettelumschlag beigefügt … weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen … mehrere blaue Stimmzettelumschläge beigefügt, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine mit eidesstattlicher Versicherung … „Versicherung an Eides statt“ nicht unterschrieben … kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt … blauer Stimmzettelumschlag mit einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Abweichung / einem deutlich fühlbaren Gegenstand Vermerk der Zurückweisungsgründe in Nr. 2.6 der Briefwahlniederschrift Zurückgewiesene Wahlbriefe zählen nicht als Wähler oder ungültige Stimmen 28 Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe Beschlussfassung in jedem Einzelfall Bei Zurückweisung: Samt Inhalt aussondern Zurückweisungsgrund vermerken Wieder verschließen Unterschrift des Briefwahlvorstehers Fortlaufend nummerieren Getrennt verwahren Bei Zulassung, wenn Gegenstand der Beschlussfassung der Wahlschein: Beschlussvermerk auf Rückseite des Wahlscheins anbringen Anlage zur Briefwahlniederschrift 29 Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe Beschlussaufkleber für Wahlbriefe 30 Briefwahl – Wahlschein 31 Briefwahl – Ermittlung der Zahl der Wähler Öffnen der Urne und Zählen der Umschläge Eintrag in Nr. 3.2 a) der Briefwahlniederschrift (= Wähler B; zugleich B1) 500 Zählen der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Briefwahlniederschrift 500 Kontrolle: Zahl der Stimmzettelumschläge identisch mit Zahl der Wahlscheine Übertrag der Zahl der Wähler B = B1 nach Abschnitt 4 der Briefwahlniederschrift 500 Öffnen der Umschläge – Entnahme der Stimmzettel Weitere Ergebnisermittlung: Folien 16 bis 25 Stimmzettelbeispiele Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr Anhang A.1 Stimmzettelbeispiele Erläuterungen Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel … … nicht gekennzeichnet ist (ohne Beschlussfassung) … in verschiedenen Wahlvorschlägen gekennzeichnet ist … den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt … einen Zusatz oder Vorbehalt enthält … mit einem besonderen Merkmal versehen ist … nicht amtlich hergestellt ist / für ein anderes Land gilt … völlig durchgestrichen oder durchgerissen ist Zusätzlich bei Briefwahl: Ungültigkeit der Stimme, wenn … … der Stimmzettelumschlag „leer“ abgegeben wurde (ohne Beschlussfassung) … sich mehrere gekennzeichnete Stimmzettel im Stimmzettelumschlag befinden, die jedoch nicht gleich lauten Sofern nicht bereits eine Zurückweisung des Wahlbriefs erfolgt ist, auch, wenn der Stimmzettelumschlag … … nicht amtlich ist … in einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht … einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält Anhang A.2 Stimmzettelbeispiele Stapelbildung bei Urnenwahl Anhang A.3 Stimmzettelbeispiele Stapelbildung bei Briefwahl Anhang A.4 Stimmzettelbeispiele Beispiel 1 – Kreuz bei einem Wahlvorschlag Anhang A.5 Stimmzettelbeispiele Beispiel 2 – Kreuz an anderer Stelle Anhang A.6 Stimmzettelbeispiele Beispiel 3 – Keine Kennzeichnung Anhang Stimmzettelbeispiele A.7 Beispiel 4 – Nur Streichungen Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang Stimmzettelbeispiele A.8 Beispiel 4 – Nur Streichungen 6 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 1 Anhang A.9 Stimmzettelbeispiele Beispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang Stimmzettelbeispiele A.10 Beispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung 2 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 2 Anhang A.11 Stimmzettelbeispiele Beispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe Kreuz soll gelten Beschluss Eintrag bei D1, D2, usw., „Spalte ZS II“ gültig Anhang Stimmzettelbeispiele A.12 Beispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe 6 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 3 Stimmzettelbeispiele Anhang A.13 Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Stimmzettelbeispiele Anhang A.14 Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 4 Anhang A.15 Stimmzettelbeispiele Beispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang A.16 Stimmzettelbeispiele Beispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 5 Anhang A.17 Stimmzettelbeispiele Beispiel 9 – Unzulässiger Zusatz Versager !!! Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang Anhang Stimmzettelbeispiele A.18 A Beispiel 9 – Unzulässiger Zusatz 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 6 Anhang A.19 Stimmzettelbeispiele Beispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt Beschluss Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig Anhang Stimmzettelbeispiele A.20 Beispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt 9 0 Musterstadt Gabi Schuster 1 – Altes Schulhaus 7 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gutes Gelingen am Wahltag!