Leitthema Nervenarzt 2014 · 85:829–834 DOI 10.1007/s00115-014-4009-7 Online publiziert: 8. Juni 2014 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 J. Küst1 · C. Dettmers2 1 MEDIAN-Klinik Burg Landshut, Bernkastel-Kues 2 Kliniken Schmieder Konstanz Fahreignung bei Multipler Sklerose Stellungnahmen zur Fahreignung bei Multipler Sklerose (MS) stellen das allgemeine Problem der Beurteilung der Fahreignung neurologischer Pa­ tienten in kondensierter und akzen­ tuierter Form dar [4]. Es handelt sich häufig um junge Menschen, für wel­ che die Fahreignung einen wichti­ gen Bestandteil der Lebensqualität ausmacht. Andererseits können sehr wichtige Fähigkeiten, die höchst rele­ vant sind für die Fahreignung, beein­ trächtigt sein. Hierzu gehören Visus und Gesichtsfeld, Doppelbilder, Pare­ sen, Ataxie, sensible Defizite, kogni­ tive Defizite, Fatigue und Persönlich­ keitsveränderungen/exekutive Stö­ rungen. All diese Fähigkeiten treten – auch in Kombination – häufig bei der MS auf. Gleichzeitig stellt die Fahr­ eignung bei MS einen Bereich dar, bei dem es nicht nur um Begutach­ tung geht, sondern Neurologe und Neuropsychologe herausgefordert sind, dem Patienten auch als Berater und Therapeut zu helfen, die Fahreig­ nung mit dem Ziel der gesellschaft­ lichen Partizipation möglichst lange zu erhalten. Vielleicht noch mehr als bei anderen Krankheitsbildern gibt es hier keine stereotypen Schablonen oder typische Schädigungsmuster, die es erlauben, hinsichtlich der Fahr­ eignung eine Beurteilung vorzuneh­ men, sondern die Entscheidung muss höchst individuell aufgrund des Aus­ maßes und der Kombination der Stö­ rungen getroffen werden. Auch wenn die Möglichkeit der Einschränkung oder Aufhebung der Fahreignung bei der MS ganz offensichtlich ist, gibt es nur wenige Studien zur Risikobewertung, die jedoch eine erhöhte Unfallhäufigkeit für MS-Patienten belegen [7]. Mehr noch als bei anderen neurologischen Erkrankungen sind die Stichproben bei Studien zur Fahreignung bei MS allerdings durch heterogene und wenig vergleichbare Stichproben gekennzeichnet. Die Ergebnisse kognitiver Testverfahren weisen signifikante Zusammenhänge mit dem praktischen Fahrverhalten auf, während Testverfahren, welche die körperliche Funktionsfähigkeit abbilden, häufig keine Zusammenhänge mit dem praktischen Fahrverhalten erkennen lassen [1]. Im Folgenden sollen häufige Symptomkonstellationen der MS und deren Auswirkung auf die Fahreignung kurz referiert werden. Dies soll dem Leser ermöglichen, sich in die Problematik einzudenken und möglichst praktische Argumente für den Entscheidungsprozess kennen zu lernen. Rechtliche Vorgaben zur Fahreignung bei MS Die MS ist als Erkrankung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht aufgeführt, und lediglich in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ [2] findet sich ein kurzer Hinweis, hier jedoch unter „Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks“. Dies ist aus fachlicher Sicht irreführend, da viele der eingangs genannten Beeinträchtigungen vor allem der Wahrnehmungs- und kognitiven Funktionen damit nicht erfasst wären. Entsprechend den Vorgaben der FeV [13] für Erkrankungen des Rückenmarks kann in Abhängigkeit von der Symptomatik eine Fahreignung für Fahrzeu- ge der Gruppe 1 bestehen, empfohlen werden bei fortschreitendem Krankheitsverlauf Nachuntersuchungen. Für die Gruppe 2 werden für die Fahreignung strengere Kriterien angewendet, aber auch hier gilt, dass die Diagnose alleine kein Ausschlusskriterium ist, sondern das individuelle Defizit, Selbst- und Störungseinsicht maßgebend sind, und geklärt werden muss, ob es Kompensationsmöglichkeiten gibt, um eine sichere Fahrzeugbedienung zu ermöglichen. Auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, müssen für eine umfassende Beurteilung der Fahreignung bei MS-Patienten die Voraussetzungen an die psychische Leistungsfähigkeit, wie sie in der Anlage 5 der FeV formuliert werden, sowie Anforderungen an die Sehfähigkeit (Anlage 6, FeV) einbezogen werden. Weitere mögliche neuropsychologische Funktionsdefizite wie Störungen der Exekutivfunktionen werden in der FeV und den Begutachtungsleitlinien nicht erwähnt, müssen jedoch ebenfalls bei der Beurteilung und Beratung berücksichtigt werden. Störungen der visuellen Wahrnehmung Ein kritischer Punkt ist zunächst das Sehvermögen, das einerseits durch vorausgegangene Sehnervenentzündungen eingeschränkt, andererseits durch Doppelbilder infolge von Herden im Hirnstamm beeinträchtigt sein kann. Sollte der Verdacht auf Gesichtsfelddefekte in beiden Augen nach beidseitigen Sehnervenentzündungen bestehen, ist eine Perimetrie zu veranlassen und der Augenarzt um eine entsprechende Stellungnahme gemäß Anlage 6 der FeV zu bitten. Einseitige GesichtsDer Nervenarzt 7 · 2014 | 829 Leitthema felddefekte sind üblicherweise nicht relevant, da auch einäugiges Fahren nach entsprechendem Anpassungszeitraum möglich ist. Sollten auf beiden Augen gleiche Bereiche im Gesichtsfeld betroffen sein, wird augenärztlich entschieden werden müssen, ob dies mit einer Fahreignung vereinbar ist. Für die Gruppe 1 gilt dabei, dass der horizontale Durchmesser des Gesichtsfeldes mindestens 120° betragen muss, vor allem aber das zentrale Gesichtsfeld bis 20° normal sein muss. DNicht korrigierte Doppelbilder im zentralen Blickfeldbereich schließen die Fahreignung aus. Außerhalb der zentralen 20° sind Doppelbilder möglich. Bestehen subjektiv keine Doppelbilder, weil das abweichende Auge hochgradig visusgemindert oder vernachlässigt ist, gelten Regeln wie beim Einäugigen. Denkbar ist, dass Doppelbilder durch eine Prismenbrille korrigiert sind, was bei der MS jedoch nicht so häufig vorkommt. Schwieriger wird die Beurteilung, wenn Doppelbilder oder auch Verschwommensehen belastungsabhängig auftreten. Dann muss geklärt werden, ob der Patient ausreichend einsichtsfähig und in der Lage ist, rechtzeitig Pausen zu machen. Motorische Defizite unter besonderer Berücksichtigung der Ataxie Auswirkungen von Paresen sind relativ einfach einzuschätzen. Schwieriger kann dies bei Ataxien sein, welche die Sicherheit der Greif- oder Tretfunktion bzw. die Treffgenauigkeit beeinträchtigen. Eine Gangataxie mit eingeschränkter Gehfähigkeit erhöht potenziell den Bedarf des Betroffenen, sich die Fahreignung zu erhalten. Eine Gangataxie per se ist kein Ausschlusskriterium für die Fahreignung, da sie im Sitzen nicht relevant ist. Davon abzugrenzen ist eine Extremitätenataxie. Die Beinbewegungen müssen ausreichend sicher sein, um ein Abrutschen von den Pedalen zu verhindern. Ist der linke Fuß vorwiegend betroffen, muss man an ein automatisches Getriebe denken. Ist der rechte Fuß zusätzlich betroffen, kann man theoretisch über eine Handsteuerung nachdenken. Dies kommt jedoch häufiger 830 | Der Nervenarzt 7 · 2014 bei einer Paraparese (z. B. bei einer primär progredienten und spinalen Form) vor als bei einer Ataxie der Beine. Ist einer der Arme betroffen, muss erwogen werden, ob das Greifen, das beim Autofahren unabhängig von der visuellen Kontrolle erfolgen muss, ausreichend sicher und schnell ist. Lässt sich dies nicht sicher abschätzen, wird der Neurologe eine praktische Fahrverhaltensprobe empfehlen, in welcher alle Funktionen überprüft werden, welche ein sicheres Fahren ermöglichen, wie z. B. Bremskraft oder Lenkbewegungen. Kognitive Defizite Bei den kognitiven Defiziten sind Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeitsfunktionen und Gedächtnis am häufigsten betroffen. Während leichtere Merkfähigkeitsstörungen in der Regel für die Fahreignung nicht relevant sind, ist die Aufmerksamkeit und Verarbeitungsgeschwindigkeit selbstverständlich von hoher Relevanz und bedarf einer ausführlichen neuropsychologischen Untersuchung [10]. In Anlage 5 der FeV werden Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit beschrieben (vgl. Brunnauer et al. in diesem Heft). So müssen bestimmte Mindestanforderungen in folgenden Bereichen erfüllt werden: FBelastbarkeit, FOrientierungsleistung, FKonzentrationsleistung, FAufmerksamkeitsleistung, FReaktionsfähigkeit. Zur Prüfung stehen verschiedene Testverfahren zur Verfügung, welche den vom Gesetzgeber geforderten Vergleich mit altersunabhängigen Normen ermöglichen. Dabei müssen als wesentliche Beurteilungsgrundlagen die Ausgewogenheit zwischen Schnelligkeit und Sorgfalt der Reaktionsleistungen sowie die Stabilität der psychischen Leistungen gelten [11]. Die o. g. fünf Funktionsbereiche entsprechen keinen aktuellen Modellen der Aufmerksamkeit und mangelnde Operationalisierungen führen dazu, dass in den bestehenden Testverfahren sehr unterschiedliche Funktionen untersucht werden. Neben weiteren Problemen führte dies dazu, dass eine Expertengruppe empfohlen hat, sich bis zur Überarbeitung der Anlage 5 bei der Beurteilung von neurologischen Patienten an aktuellen Modellen der Aufmerksamkeitsstörungen [12] zu orientieren [9]. Können die geforderten Grenzwerte nicht erreicht werden, muss geprüft werden, ob bestehende Defizite kompensiert werden können. Inwieweit Gedächtnisstörungen die Fahreignung beeinflussen, hängt von deren Ausprägungsgrad, aber auch von den bestehenden Fahraufgaben ab. Defizite können z. B. durch Einschränkungen auf Fahrten in einem bestimmten Umkreis kompensiert werden, aber auch durch technische Hilfen wie Navigationsgeräte, sofern deren sicherer Gebrauch erlernt werden kann. Besonders komplexe Verkehrssituationen oder plötzlich auftretende Probleme erfordern neben einer guten Reaktionsfähigkeit auch eine schnelle Analyse und eine flexible Anpassung der eigenen Handlung an diese Situation. Ist die kognitive Flexibilität oder die Planungsfähigkeit des Patienten eingeschränkt, kann dies zu Einschränkungen der Fahreignung führen. Auch wenn bei der MS regelhaft keine Persönlichkeitsstörungen zu erwarten sind, sind für die Beurteilung der Kompensationsmöglichkeiten bestimmte Persönlichkeitsmerkmale wie eine sicherheitsbewusste Grundhaltung, psychische Stabilität, geringe Risikobereitschaft und Fähigkeit zur Selbstkontrolle unerlässlich. Besonders in Gutachtensituationen sollten selbstverschuldete Unfälle und Verkehrsdelikte erfragt und berücksichtigt werden. Lebenszeitprävalenzen für Depressionen liegen bei MS-Patienten bei >50%. Neben daraus resultierenden möglichen zusätzlichen kognitiven Einschränkungen müssen dann auch Nebenwirkungen der Medikamente berücksichtigt werden. Fatigue Fatigue ist ein sehr lästiges Symptom, das bei der MS bei 70–90% der Patient im fortgeschrittenen Stadium auftritt [5]. Sie wird von Patienten häufig als extreme Müdigkeit wahrgenommen, die unerwartet, unverhältnismäßig und oft ohne ad- Zusammenfassung · Summary äquate äußere Ursache auftritt. Hierüber müssen Patienten vor allem gut aufgeklärt werden. Fatigue ist ein wesentlicher Faktor für Probleme bei der sozialen, aber auch beruflichen Teilhabe. Häufig kommt es z. B. vor, dass Patienten nach körperlicher Belastung eine Verschlechterung des Sehens angeben. Nach der Erstbeschreibung ist dies als Uhthoff-Phänomen beschrieben. Später wurde festgelegt, dass das Uhthoff-Phänomen per definitionem wärmeabhängig sein soll. Im Falle der Visusverschlechterung bei körperlicher Belastung könnte es sich jedoch auch um Fatigue handeln. Patienten müssen dies Phänomen kennen und lernen, es realistisch einzuschätzen. Ferner müssen sie in der Lage und Willens sein, darauf Rücksicht zu nehmen und rechtzeitig Pausen einzulegen. » Die Förderung der Selbstbeobachtung ist wichtiger Beratungsbestandteil Häufiger als das Sehorgan wird die Aufmerksamkeit von der Fatigue begrenzt. Nicht immer sind die Zusammenhänge zwischen den neuropsychologischen Untersuchungsergebnissen und der kognitiven Fatigue eindeutig [6]. Bezüglich der Beurteilung der psychischen Leistungsvoraussetzungen für die Fahreignung sollte daher neben den geforderten Bereichen auch eine Vigilanzuntersuchung oder eine Verlaufsuntersuchung der Aufmerksamkeitsleistungen über den Tag durchgeführt werden [3]. Die Förderung einer zuverlässigen Selbstbeobachtung ist ein wichtiger Bestandteil der Beratung von MS-Patienten bezüglich ihrer Fahreignung. Sinnvolle Maßnahmen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Fatigue können regelmäßige Pausen (unabhängig von bereits aufgetretener Erschöpfung), Beschränkungen auf eine maximale Fahrdauer oder z. B. Tageszeitbeschränkungen sein. Diese Empfehlungen müssen jedoch individuell auf die Symptomatik des Patienten abgestimmt werden und auch mit den zu bewältigenden Fahraufgaben in Einklang zu bringen sein, ansonsten wird der Patient sich nicht an die Empfehlungen halten. Es muss hinterfragt werden, inwiefern Medikamente – insbesondere solche gegen Fatigue – die Fahreignung bessern können. Es gibt Einzelfallbeobachtungen, die darauf hindeuten, dass sich Reaktionszeiten unter Amantadin verbessern (mündliche Mitteilung, Claros-Salinas). Im Allgemeinen wird der Effekt jedoch eher gering sein. Letztendlich wird man die entsprechenden Messungen unter der bestehenden Medikation vornehmen und danach entscheiden, ob eine Grenzwertunterschreitung vorliegt. Bedeutung des Störungsbewusstseins Wenn Patienten ihre Defizite nicht ausreichend realisieren oder eher auf die leichte Schulter nehmen, kann dies die Entscheidung über eine noch bestehende Fahreignung schwierig machen. Auch wenn Charcot einen Hang zum „Läppischen“ schon beschrieben hat, lässt sich ein gehäuftes Auftreten im Rahmen neuropsychologischer Studien bei MS-Patienten nicht nachweisen. Diese Konstellation jedoch – organisches Defizit in einem für die Fahreignung relevanten Bereich plus unzureichende Störungseinsicht/Selbstwahrnehmung – ist außerordentlich kritisch. Um Leistungsdefizite erfolgreich kompensieren zu können, sind ein gutes Störungsbewusstsein und eine sicherheitsorientierte Einstellung wichtige Voraussetzungen. Diesem Aspekt wurde in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit bei Untersuchungen zur Prädiktion der Fahreignung geschenkt. So weisen bei neurologischen Patienten mit beeinträchtigter Störungswahrnehmung die neuropsychologischen Defizite einen signifikanten Zusammenhang mit dem Ergebnis einer praktischen Fahrverhaltensbeobachtung auf, bei gutem Störungsbewusstsein jedoch nicht [6]. Verlaufsform, EDSS, Medikamente Verlaufsform oder EDSS (Expanded Disability Status Scale) per se sind nicht entscheidend hinsichtlich der Frage der Fahreignung. Rollstuhlpflichtige Patienten z. B. mit einem EDSS von 7,0 möglicherweise im Rahmen einer spinalen Ver- Nervenarzt 2014 · 85:829–834 DOI 10.1007/s00115-014-4009-7 © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 J. Küst · C. Dettmers Fahreignung bei Multipler Sklerose Zusammenfassung Die Beurteilung der Fahreignung bei Patienten mit Multipler Sklerose erfordert neben der Untersuchung körperlicher und kognitiver Funktionen auch die Erfassung von Kompensationsmöglichkeiten, um die soziale und berufliche Partizipation durch die Mobilität möglichst lange zu erhalten. Aufgrund des vielfältigen Erscheinungsbildes sowie der möglichen Progredienz der Erkrankung kann die Beurteilung immer nur individuell anhand Art und Ausprägung der Symptome erfolgen. Neben neurologischen und neuropsychologischen Untersuchungsverfahren stellen praktische Fahrverhaltensproben eine sinnvolle Ergänzung zur Urteilsbildung dar. Schlüsselwörter Multiple Sklerose · Fahreignung · Kompensation · Fatigue · Fahrverhaltensproben Driving ability with multiple sclerosis Summary Driving is an important issue for young patients, especially for those whose walking capacity is impaired. Driving might support the patient’s social and vocational participation. The question as to whether a patient with multiple sclerosis (MS) is restricted in the ability to drive a car depends on neurological and neuropsychological deficits, self-awareness, insight into deficits and ability to compensate for loss of function. Because of the enormous variability of symptoms in MS the question is highly individualized. A practical driving test under supervision of a driving instructor (possibly accompanied by a neuropsychologist) might be helpful in providing both patient and relatives adequate feedback on driving abilities. Keywords Multiple sclerosis · Automobile driver · Driving ability · Fatigue · On road driving laufsform können u. U. die Fahreignung haben, wenn sie neurokognitiv, d. h. vor allem hinsichtlich ihrer Aufmerksamkeit, Schnelligkeit und Wahrnehmung nicht eingeschränkt und in ihrer Handmotorik sicher sind. Die Tatsache, ob es Der Nervenarzt 7 · 2014 | 831 Leitthema Tab. 1 Beispiele für Kompensationsmöglichkeiten von Eignungsmängeln Problembereich Motorik Fatigue Visuelle Wahrnehmung Informations- verarbeitungstempo/ Aufmerksamkeit Gedächtnisstörungen Kompensationsmöglichkeit Technische Umbauten wie Gaspedalumlegung, Handgas/Handbremse, Lenkhilfen, Bremskraftverstärker, Transferhilfen u.v.m. Pausenmanagement, Beschränkung auf Fahrten von max. …min Dauer, Beschränkungen auf Fahrten in einem Umkreis von …km des Wohnsitzes Beschränkungen auf Fahrten bei Tag, Tragen getönter Brillen bei erhöhter Blendempfindlichkeit Beschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als… km/h, Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt, Reduktion von Mehrfachanforderungen (kein Radiohören oder Gespräche mit Beifahrern während des Fahrens) Beschränkungen auf Fahrten in einem Umkreis von …km des Wohnsitzes sich um eine schubförmige oder schleichende Verlaufsform handelt, hat per se auch keine Bedeutung, ob Fahreignung vorliegt oder nicht; allenfalls bei der Frage einer erforderlichen Nachuntersuchung (s. unten). Bei einem Schub kann wie bei anderen Akuterkrankungen die Befindlichkeit des Patienten deutlich beeinträchtigt sein. Dies fällt üblicherweise unter den Begriff der Fahrtüchtigkeit ([4]; vgl. auch Begriffsdefinition bei von Brevern et al. in diesem Heft). Hier muss der Patient selbst beurteilen, ob er sich akut in der Lage fühlt, ein Auto zu führen. Verlaufsmodifizierende Medikamente per se sind nicht entscheidend für die Frage der Fahreignung. Grippeähnliche Nebenwirkungen am Morgen nach der abendlichen Gabe oder Unausgeschlafenheit können Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, nicht jedoch auf die Fahreignung haben. Dies gilt im Allgemeinen auch für symptomatische Medikamente, z. B. starke Schmerzmedikamente oder Morphine. Hier gilt wie bei allen Medikamenten, dass die neuropsychologische Testung oder Fahrverhaltensprobe unter den regelmäßig eingenommenen Medikamenten erfolgen sollte und damit auch deren Einfluss auf die Fahreignung mit erfasst wird. Kompensation von Leistungseinschränkungen Grundsätzlich können sowohl chronische körperliche als auch psychische Leistungseinschränkungen ausgeglichen werden. Dies kann durch den Umbau von Kraftfahrzeugen, medikamentöse Behandlung oder auch bestimmte psy- 832 | Der Nervenarzt 7 · 2014 chische Qualitäten geschehen. Die Kompensationsmöglichkeit psychischer Leistungsmängel wird in den Begutachtungsleitlinien kritisch gesehen, als Kompensationsfaktoren werden genannt: Fausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit, Fmindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische Voraussetzungen, FVertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen, Fsicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung. » Eine Fahrverhaltensprobe kann die Fahreignung absichern Bei chronischen Eignungsmängeln, die einer ständigen Kompensation bedürfen, besteht nur noch eine sog. bedingte Eignung. Dies kann z. B. auf MS-Patienten mit einer Ataxie oder einer Fatigue zutreffen. Entsprechend sollten diese Patienten dahingehend beraten werden. Der Patient muss eine ausreichende Selbstwahrnehmung und Zuverlässigkeit erwarten lassen, um ggf. auch das Fahren in einer bestimmten Situation zu unterlassen oder aber auch zuverlässig die Auflagen und Beschränkungen einzuhalten. Durch Auflagen und Beschränkungen soll das Risiko trotz deutlicher Leistungsmängel auf ein vertretbares Maß reduziert werden können. Viele MS-Patienten weisen insgesamt eine Verlangsamung der Informationsverarbeitung auf, können komplexe Anforderungen aber qualitativ gut bewältigen. Diese haben häufig über Jahre ihr Fahrverhalten entsprechend angepasst; so berichten sie häufig, keine mehrstündigen Fahrten am Stück zurückzulegen oder vor dem Heimweg nach der Arbeit erst noch eine Pause zu machen. Kam es bei diesen Patienten nicht zu einer Verschlechterung der Symptome und ist von einer guten Selbstwahrnehmung auszugehen, so haben sie im Alltag bewiesen, dass sie geeignet sind, möglicherweise bestehende Leistungsmängel ausgleichen zu können. Ein Untersuchungsanlass besteht in diesen Fällen nicht. Bei Zunahme des Schweregrades der Erkrankung passen MS-Patienten ihre Fahrweise teilweise dahingehend an, dass sie weniger häufig oder weit fahren. Dies kann ein Hinweis für eine Prüfung der Fahreignung sein. Bewegungsbehinderungen können i. d. R. gut durch technische Umbauten ausgeglichen werden. Neben der neurologischen Beurteilung ist hierbei auch ein technisches Gutachten durch einen Sachverständigen erforderlich, welcher die Umrüstungen am Fahrzeug und ggf. auch die Auflagen für den Fahrer festlegt. Bereits der Umstieg auf ein Automatikgetriebe kann eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Zu berücksichtigen ist bei der Beratung der Patienten, dass erhebliche Kosten auf sie zukommen können. In . Tab. 1 werden Möglichkeiten zur Kompensation möglicher Leistungseinschränkungen bei MS zusammenfassend dargestellt. Da es kaum empirische Belege dafür gibt, welche Eignungsmängel durch welche Maßnahmen ausgeglichen werden können, kann eine Fahrverhaltensprobe zur Absicherung der Empfehlung beitragen. Vor allem der Einfluss der Fahrerfahrung kann so am besten erfasst werden. Cave: Mängelkumulation Kommen bei einem Patienten mehrere Einschränkungen, ggf. auch durch verschiedene Erkrankungen, zusammen, können diese Mängel kumulieren und insgesamt die Fahreignung einschränken oder gar aufheben. Bei einer MS-Erkrankung kann beispielsweise ein Symptomkomplex von zeitweise reduzierter visueller Wahrnehmung, defizitärer Aufmerksamkeitsleistung und einer Ataxie zu einer nicht mehr ausgleichbaren Mängelkumulation führen. Nachuntersuchungen Bei chronisch verlaufenden Erkrankungen wie der MS stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wann eine Nachuntersuchung sinnvoll oder notwendig ist. Dabei muss auch berücksichtigt werden, was praktikabel, finanzierbar und organisierbar ist. Da zum Zeitpunkt der Begutachtung bei positiver Entscheidung von ausreichender Einsichtsfähigkeit ausgegangen wird, muss man den Patienten hier verpflichten, bei deutlicher Verschlechterung durch einen Schub oder Progression sich einem entsprechend qualifizierten Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erneut vorzustellen. Einsatz von Fahrverhaltensproben Inwieweit Einschränkungen eines Aufmerksamkeitsbereichs durch gute Leistungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden können oder aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit reduziert, kann oft nicht valide beurteilt werden. Die Fahrverhaltensprobe (FVP) stellt hier eine gute ergänzende Möglichkeit dar. Sowohl kognitive als auch körperliche Einschränkungen können in ihrer Auswirkung auf die Fahreignung direkt beobachtet werden. In den Begutachtungsleitlinien wird bei der Auflistung der Möglichkeiten, wann Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit als ausgeräumt gelten, dazu Folgendes ausgeführt: …Auch wenn von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich bereits in der Fahrpraxis bewährt hat, in den Leistungsprüfverfahren insgesamt unzureichende Leistungen erzielt wurden, konnte der Betreffende aber doch in einer Fahrverhaltensprobe nachweisen, dass die in der (ungewohnten) Testsituation festgestellten Minderleistungen sich auf das gelernte Fahrverhalten nicht entscheidend negativ auswirken… Dass diese Möglichkeit nicht häufiger eingesetzt wird, liegt neben dem organisatorischen und personellen Aufwand auch daran, dass in der Regel die Kosten dafür vom Patienten selbst zu tragen sind, bei noch berufstätigen Patienten kann die Kostenübernahme auch im Rahmen der Kraftfahrzeughilfeverordnung möglich sein. Fahrschulen, welche im Umgang mit körperbehinderten und neurologisch erkrankten Menschen erfahren sind, findet man über den Internetauftritt der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. Der Fahrlehrer muss sich vor allem auf das veränderte Klientel und die damit verbundene Fragestellung einstellen können. Die Aufgabenstellung bei einer Fahrverhaltensprobe (FVP) mit neurologischen Patienten ist die Beurteilung der Fahrkompetenz, der Prüfung von Kompensationsmöglichkeiten oder auch von Auflagen und Beschränkungen zur Feststellung der bedingten Eignung. Bei der Durchführung der Fahrverhaltensprobe sollten alle individuellen Fahraufgaben, welche der Patient zu bewältigen hat, beurteilt werden können. Gehört zu den Fahraufgaben das Nutzen von Autobahnen, um den Arbeitsweg sinnvoll zu bewältigen, sollte auch eine Autobahnstrecke Teil der Fahrt sein. Bestehen die Fahraufgaben nur noch im Besuch des Arztes oder der Erledigung des Einkaufs, sollten überwiegend vergleichbare Strecken innerorts gefahren werden. Protokolliert werden dabei z. B. kritische Ereignisse, welche ein Eingreifen des Fahrlehrers erfordern, Spurhalten, Beachtung anderer Verkehrsteilnehmer, Anpassung des Verhaltens nach Feedback. Hinweise auf Einschränkungen des Störungsbewusstseins ergeben sich auch hier durch den Vergleich der Selbst- und der Fremdeinschätzung nach der Fahrverhaltensprobe. Je nach Verlauf und Dauer der Erkrankung kann die FVP auch dazu dienen zu beurteilen, ob die Fahreignung überhaupt noch gegeben ist und das Führen eines Kraftfahrzeuges ggf. beendet werden muss. Da in diesen Stadien häufig auch schwere motorische Beeinträchtigungen vorliegen können, welche die Mobilität im näheren Wohnumfeld stark einschränken, ist dies ein sehr schwieriges Thema, welches auch zu Störungen im therapeutischen Verhältnis führen kann. Eine Fahrverhaltensprobe ist für den Patienten jedoch häufig nachvollziehbarer als Ergebnisse einer neurologischen oder neuropsychologischen Unter- suchung, außerdem wird in die Beurteilung eine weitere Fachperson einbezogen, wodurch ein möglicherweise negativ ausfallendes Urteil annehmbarer wird. Der Verzicht auf das Fahren geht für den Patienten häufig mit Trauer und Verlustgefühlen einher, welche gewürdigt und auch im Verlauf beobachtet werden sollten. In diesem Kontext sollte auch eine Beratung über Alternativen zum Erhalt der Mobilität erfolgen. Schlussfolgerung Bei der Frage der Fahreignung darf und muss der Neurologe, Nervenarzt oder Neuropsychologe nicht nur oder nicht primär als Gutachter auftreten, sondern vor allem auch als Therapeut und Berater. Was in der Praxis vermutlich selten genutzt wird, ist die Anwendung von Auflagen und Beschränkungen. So wird man bei Aufmerksamkeitsdefiziten geringeren Ausmaßes möglicherweise daran denken, dass der Patient nur auf Strecken fahren sollte, die ihm bekannt sind. Eine Verlängerung der Reaktionszeiten in den Grenzbereich könnte dazu führen, dass man Auflagen hinsichtlich der Geschwindigkeit macht. Bei Fatigue wird man selbstverständlich die Streckenlänge begrenzen, die an einem Stück gefahren werden darf. Bei allem sollte der Versuch im Vordergrund stehen, dem Patienten in Bezug auf seine Partizipation zu helfen. Sollte die Fahreignung eingeschränkt oder aufgehoben sein, ist es wichtig, für das Verständnis bei dem Patienten zu werben und ihm nicht etwas aufzuzwingen. Manchmal wird man am Störungsbewusstsein arbeiten müssen, damit der Patient Auflagen nachvollziehen kann. DAufklärung und Erziehung eines adäquaten Verhaltens sind wichtige Ziele. Sollte der Patient nicht ausreichend einsichtsfähig sein und trotzdem auf den Gebrauch des Fahrzeugs beharren, empfiehlt es sich, Angehörige, Familie oder Freunde mit in das Gespräch zu involvieren und den Patienten gemeinsam davon zu überzeugen, dass die Fahreignung eingeschränkt ist. Andererseits darf natürlich nicht die Verantwortung auf den PartDer Nervenarzt 7 · 2014 | 833 Fachnachrichten ner abgeschoben werden und diesen dafür sorgen zu lassen, dass der Patient nicht mehr Auto fährt etc. Auch ist wichtig zur Kenntnis zu nehmen, dass der Arzt nie dafür belangt werden kann, wenn er einen nicht fahrgeeigneten Patienten nicht der Verkehrsbehörde gemeldet hat. Hier will der Gesetzgeber eindeutig, dass der Patient Vertrauen zum Arzt haben kann und dies ein höheres Gut im Umgang mit dem Patienten darstellt als die Wahrung der öffentlichen Verkehrssicherheit. Hierfür ist nicht primär der Arzt zuständig. Fazit für die Praxis FBei der Multiplen Sklerose können weder die gesetzlichen Vorgaben noch die Begutachtungsleitlinien ausreichende Hinweise zur Beurteilung der Fahreignung geben. Gefordert ist die neurologische Fachexpertise, eine verkehrsmedizinische Qualifikation alleine reicht nicht aus. Neben körperlichen Einschränkungen ist eine Berücksichtigung des kognitiven Leistungsniveaus für die Beurteilung unverzichtbar. FWesentlich für die Beurteilung der Eignung oder bedingten Eignung ist bei der MS ein stabiles Leistungsniveau auch in Belastungssituationen und die Vermeidung der Gefahr eines plötzlichen Leistungsversagens. FDas Störungsbewusstsein des Patienten ist wesentliche Voraussetzung für die Kompensation von Eignungsmängeln. FDer Einsatz von Fahrverhaltensproben zur Beurteilung der Kompensationsmöglichkeiten auch bei Einschränkungen der kognitiven Leistungsfähigkeit ist sinnvoll. FDie Teilnahme am Kraftverkehr kann bei bedingter Eignung durch Auflagen und Beschränkungen erhalten werden. In Abhängigkeit von der Progredienz der Erkrankung können Nachuntersuchungen sinnvoll sein. Korrespondenzadresse Prof. Dr. C. Dettmers Kliniken Schmieder Konstanz Eichhornstr. 68, 78464 Konstanz [email protected] 834 | Der Nervenarzt 7 · 2014 Einhaltung ethischer Richtlinien Interessenkonflikt. J. Küst und C. Dettmers geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren. Literatur 1. Akinwuntan AE, Devos H, Stepleman L, Casillas R et al (2013) Predictors of driving in individuals with relapsing-remitting multiple sclerosis. Mult Scler 19:344–350 2. Bundesanstalt für Straßenwesen (2014) Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Heft M 115. Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 3. Claros-Salinas D, Bratzke D, Greitemann G et al (2010) Fatigue-related diurnal variations of cognitive performance in multiple sclerosis and stroke patients. J Neurol Sci 295:75–81 4. Dettmers C, Weiller C (Hrsg) (2004) Fahreignung neurologischer Patienten. Hippocampus, Bad Honnef 5. Fisk JD, Pontefract A, Ritvo PG et al (1994) The impact of fatigue on patients with multiple sclerosis. Can J Neurol Sci 21:9–14 6. Griffen JA, Rapport LJ, Bryer RC et al (2011) Awareness of deficits and on-road driving performance. Clin Neuropsychol 25:1158–1178 7. Lings S (2002) Driving accident frequency increased in patients with multiple sclerosis. Acta Neurol Scand 105:169–173 8. Parmenter BA, Denney DR, Lynch SG (2003) The cognitive performance of patients with multiple sclerosis during periods of high and low fatigue. Mult Scler 9:111–118 9. Poschadel S, Falkenstein M, Pappachan P et al (2009) Testverfahren zur psychometrischen Leistungsprüfung der Fahreignung. Bundesanstalt für Straßenwesen Bericht M 203. Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 10. Schale A, Küst J (2009) Fahreignung nach Hirnschädigung. In: Sturm W, Herrmann H, Münte TF (Hrsg) Lehrbuch der klinischen Neuropsychologie. Grundlagen, Methodik, Diagnostik, Therapie. Spektrum, Heidelberg, S 341–351 11. Schubert W, Schneider W, Eisenmenger W, Stephan E (2005) Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung: Kommentar. Kirschbaum, Bonn 12. Sturm W (2009) Aufmerksamkeitsstörungen. In: Sturm W, Herrmann H, Münte TF (Hrsg) Lehrbuch der klinischen Neuropsychologie. Grundlagen, Methodik, Diagnostik, Therapie. Spektrum, Heidelberg, S 421–443 13. o A (1998) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Bundesgesetzblatt Nr. 55, Teil I. Bundesanzeiger Verlag, Bonn Aufbau des Forschungs­ zentrums Depression Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe beginnt in diesem Jahr den Aufbau eines neuen „Forschungszentrums Depression“. Bei dem Aufbau wird die Stiftung von der Deutschen Bahn Stiftung gefördert und unterstützt. In Kooperation mit universitären Zentren werden im „Forschungszentrum Depression“ neue versorgungsnahe Forschungsprojekte initiiert. In diesen Projekten sollen unter anderem die antidepressive Wirkung einer Reduktion der Schlafdauer untersucht werden. In einem anderen Projekt wird thematisiert, wie wirksam internet-basierte Selbstmanagementprogramme sind. Ebenfalls ist geplant, die Gründung neuer Bündnisse gegen Depression zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit den Bahnhofsmissionen auszubauen. An Depressionen erkrankt jeder fünfte Bürger einmal in seinem Leben. Rund vier Millionen Menschen leiden an einer behandlungswürdigen Depression, bei der Behandlung besteht jedoch noch Optimierungsbedarf. So wird von der Stiftung Deutsche Depressionshilfe geplant, effektivere Methoden zur Selbsthilfe sowie eine 24-Stunden-Hotline zu entwickeln und umzusetzen. Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe, www.deutsche-depressionshilfe.de