„Wie konnte das passieren?“ Diese Worte hallen noch Tage durch die Presse und räumen erst den Platz auf den Titelseiten, als sich der Verdacht zur Anklage hochschaukelt: Der Unfallverursacher, der eine ganze Familie ausgelöscht hat, war offensichtlich krank! Wer ist schuld? Heutzutage gilt die Mobilität nicht nur als Notwendigkeit, sondern auch als selbstverständliches Recht. Zweifel an der Fahreignung werden nicht selten auch in der hausärztlichen Praxis totgeschwiegen. Läuft man doch als Hausarzt Gefahr, den Patienten zu verlieren, dem man dieses Recht raubt. Doch wo beginnt die ärztliche Verantwortung auch für die anderen Verkehrsteilnehmer? Täglich sterben auf Deutschlands Straßen durchschnittlich 16 Personen. Der Anteil medizinisch begründeter tödlicher Unfälle liegt bei etwa 5 Prozent. Das bedeutet, dass mindestens jeden 2. Tag eine Person durch einen medizinisch begründeten Unfall in Deutschland ihr Leben lässt. Oft sicher vermeidbar, und unter Umständen mit fatalen Folgen für den Unfallverursacher oder den behandelnden Arzt. In dem Vortrag wird die Bedeutung häufiger kardiologisch-pneumlogischer Erkrankungen auf die Fahreignung übermittelt. Zum Schluss wird die Problematik der Fahreignung bei Polymorbidität und Polymedikation älterer Verkehrsteilnehmer erörtert. Was darf oder muss der Arzt unternehmen, wenn er bei seinen Patienten Fahreignungsmängel feststellt? Dieses Kunststück einerseits, seinen Kopf aus der Haftungsschlinge zu ziehen, und andererseits, nicht die empörten Patienten zu verlieren, setzt ein behutsames Vorgehen eines informierten Arztes voraus.