Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in

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Deutscher Bundestag
Drucksache 18/5097 (neu)
18. Wahlperiode
10.06.2015
Antrag
der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Marieluise Beck (Bremen),
Tabea Rößner, Tom Koenigs, Cem Özdemir, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Katja Keul, Renate Künast, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Frithjof
Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Aserbaidschan
auch bei den Europaspielen 2015 einfordern
Der Bundestag wolle beschließen:
I.
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Aserbaidschan wird in der Hauptstadt Baku vom 12. bis 28. Juni 2015 die Europaspiele (European Games) ausrichten. Die Sportveranstaltung findet in einem Land
statt, das fortwährend und in zunehmendem Maße grundlegende demokratische Freiheiten und Menschenrechte verletzt, denen es sich nicht nur mit seiner Mitgliedschaft in Europarat und OSZE verpflichtet hat.
Waren seit Jahren keinerlei Fortschritte bei der Demokratisierung Aserbaidschans
feststellbar, so hat sich in letzter Zeit der autoritäre Kurs des Regimes von Präsident
Ilham Aliyev weiter verschärft. Seit 2013 hat das repressive Vorgehen der Behörden
gegen KritikerInnen des Regimes eine neue Qualität erreicht. VertreterInnen unabhängiger Nichtregierungsorganisationen, politische AktivistInnen, regierungskritische MedienvertreterInnen und RechtsanwältInnen werden bedroht, misshandelt
und aufgrund konstruierter Anschuldigungen inhaftiert. Die Liste der politischen
Gefangenen in Aserbaidschan wird immer länger und zahlreiche politisch motivierte
Gerichtsprozesse dauern an. Der Gesundheitszustand der Inhaftierten ist teilweise,
auch infolge schwerer Misshandlungen und Folter durch staatliche Stellen, zutiefst
besorgniserregend. Die immer rigorosere Unterdrückung einer unabhängigen Zivilgesellschaft in Aserbaidschan auch durch Gesetzesverschärfungen kann nur als Versuch des Regimes zur Herstellung vollständiger Kontrolle über das öffentliche Leben des Landes verstanden werden.
II.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung anlässlich der Europaspiele 2015 in Aserbaidschan auf,
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mit Blick auf die Zusammenarbeit im Rahmen der östlichen Partnerschaft und
die Mitgliedschaft Aserbaidschans im Europarat gegenüber der aserbaidschanischen Staatsführung deutlich entschiedener die Notwendigkeit der Respektierung und Förderung der Grund- und Menschenrechte aller BürgerInnen einzufordern und die Wichtigkeit der Einleitung demokratischer und rechtsstaatlicher
Reformen sowie eines aktiven Kampfes gegen Korruption zu betonen;
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sich innerhalb des Europarates und der Europäischen Union für gemeinsame
Maßnahmen einzusetzen, die die Behebung rechtsstaatlicher Defizite, Schritte
zur Demokratisierung und eine Stärkung der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft unterstützen (vgl. BT-Drs. 18/4533);
innerhalb der Vereinten Nationen die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan zu thematisieren;
sich auch auf höchster politischer Ebene für die sofortige Freilassung und Rehabilitierung von Rasul Jafarov, Anar Mammadli, Intigam Aliyev, Khadija Ismayilova, Leyla und Arif Yunus und allen anderen politischen Gefangenen einzusetzen und die sofortige Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte anzumahnen;
daran festzuhalten, dass die Bundesregierung nicht mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern an offiziellen Veranstaltungen der Europaspiele teilnehmen wird, und auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass seitens der Mitgliedstaaten und Institutionen der Europäischen Union ebenso verfahren wird;
sich mit Blick auf die in diesem Jahr anstehenden Parlamentswahlen in Aserbaidschan frühzeitig dafür einzusetzen, dass diese durch die OSZE und insbesondere im Rahmen einer Langzeit-Wahlbeobachtungsmission des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) überwacht
werden;
einen internationalen Politikrahmen für Sport und Menschenrechte zu initiieren
und umzusetzen, der für zukünftige Sportgroßveranstaltungen klare Verpflichtungen für Ausrichterstaaten und Sportveranstalter benennt, verbindliche und
transparente Kontrollmechanismen festlegt und dabei insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure stärkt;
nach Abschluss des Sportereignisses dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Bericht über die Situation der Menschen- und Bürgerrechte in Aserbaidschan vorzulegen und dabei auch insbesondere die Expertise von unabhängigen
Nichtregierungsorganisationen und im Exil befindlichen MenschenrechtsverteidigerInnen einfließen zu lassen.
Berlin, den 9. Juni 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung
Aserbaidschan wird mit der Hauptstadt Baku vom 12. bis 28. Juni 2015 Ausrichter der Europaspiele (European
Games) sein. Die Europaspiele sind eine neue kontinentale Sportveranstaltung der Vereinigung der Europäischen Olympischen Komitees (EOC). Seit die Familie des heutigen Präsidenten Ilham Aliyev Anfang der
1990er-Jahre an die Macht kam, hat es in Aserbaidschan keine freien und fairen Wahlen entsprechend internationalen Standards gegeben. Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne
Grenzen nimmt Aserbaidschan Platz 162 unter 180 untersuchten Staaten ein. Elementare Grundrechte wie das
Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden in der Praxis rigoros beschnitten. Immer wieder
kommt es zu willkürlichen Festnahmen, politisch motivierten Prozessen sowie Misshandlung und Folter von
Inhaftierten in Polizeigewahrsam. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat Aserbaidschan
mittels erheblichen Drucks und massiver Lobbyarbeit eine Entschließung zur Lage der politischen Gefangenen
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im Land verhindert, nachdem es bereits zuvor die Arbeit des zuständigen Berichterstatters behindert und diskreditiert hatte.
Seit 2013 hat sich die Menschenrechtslage in Aserbaidschan nach übereinstimmenden Berichten lokaler MenschenrechtsaktivistInnen und internationaler Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch oder Reporter ohne Grenzen nochmals verschlechtert. Insbesondere Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit werden systematisch eingeschränkt. Dies reicht von Einschränkungen und Behinderungen der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen bis zu jahrelanger Haft aufgrund vorgeschobener Anschuldigungen für KritikerInnen des Regimes. In Polizeigewahrsam kommt es zu Folter und Misshandlungen.
Human Rights Watch berichtet von mindestens 33 Fällen, in denen 2014 Aktivistinnen und Aktivisten der
Zivilgesellschaft, JournalistInnen und BloggerInnen verhaftet wurden.
Immer mehr KritikerInnen des Regimes sind inhaftiert worden, darunter auch prominente und international
renommierte Persönlichkeiten wie die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus und die Journalistin Khadija Ismayilova. Im Vorfeld der Europaspiele wurden im April 2015 die Menschenrechtsaktivisten Rasul Jafarov und
Intigam Aliyev zu 6½ bzw. 7½ Jahren Haft verurteilt. Rasul Jafarov hatte anlässlich der Europaspiele eine
NGO-Koalition „Sport for Rights“ ins Leben gerufen, um die internationale Aufmerksamkeit auf die schlechte
Menschenrechtslage in Aserbaidschan zu lenken. Intigam Aliyev hat als Menschenrechtsanwalt bereits hunderte Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begleitet.
Trotz anderslautender Ankündigungen der aserbaidschanischen Führung (vgl. Bundestagsdrucksache
18/4533), als das Land zwischen dem 14. Mai 2014 und dem 28. November 2014 erstmals den Vorsitz des
Europarates innehatte, gehen die Behörden unverändert mit massiver Repression gegen Nichtregierungsorganisationen und Regimekritikerinnen und Regimekritiker vor. Ein Kurswechsel des Regimes ist bislang nicht
erkennbar. Nur sehr vereinzelt wurden politische Gefangene auf Anweisung Präsident Ilham Aliyevs wieder
freigelassen.
Der Deutsche Bundestag respektiert die Autonomie des Sports. Es besteht jedoch für Sportveranstalter, Sportverbände und Sportorganisationen eine besondere Verantwortung, sich bei Vergabe und Durchführung von
internationalen Sportgroßveranstaltungen mit der Situation im Ausrichterstaat zu beschäftigen. Denn es ist zunehmende Praxis, dass autoritäre Staaten Sportveranstaltungen nutzen, um ihre internationale Legitimität zu
stärken, und den innenpolitischen Dissens, wie er durch die Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit gedeckt wäre, weiter unterdrücken.
Nach Ansicht vieler VertreterInnen von Sportorganisationen und -verbänden sind mit der Vergabe von Sportereignissen auch Hoffnungen verbunden, dadurch Einfluss auf eine Demokratisierung in den Austragungsländern und auf eine günstige Sportentwicklung zu nehmen. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber, dass diese
Erwartungen meist nicht eingetreten sind. Die Olympischen Sommerspiele in Peking 2008 oder die Winterspiele in Sotschi 2014 sind Beispiele dafür, dass Sportgroßveranstaltungen nicht notwendigerweise zu einer
verbesserten Menschenrechtslage vor Ort beitragen, sondern eher das Gegenteil bewirkt haben.
Daher sollten allgemein anerkannte und verbindliche Vorgaben für die Vergabe und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen entwickelt und umgesetzt werden. Die Bundesregierung sollte umgehend die Initiative für
die Ausarbeitung eines Regelwerks auf internationaler Ebene ergreifen, das in Zusammenarbeit mit Sportorganisationen und Sportverbänden und unter Beteiligung von Nichtregierungs-, Menschenrechtsorganisationen
sowie Naturschutz- und Umweltverbänden eine Konvention für die Vergabe und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen ausarbeitet, vereinbart und gestaltet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
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