Zusatz: Überblick über verschiedene Formen des Verhältnisses von

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Zusatz Seite 22
Die Trennung von
Religion und Politik in Europa
In einem langen Ringen zwischen Kirche und
Staat, zwischen säkularem und religiösem
Denken entstand der heutige säkulare Rechtsstaat. Die Trennung von Religion und Politik
und die Entstehung des modernen säkularen
Staates, der die Pflicht hat, das Menschenrecht
auf Religionsfreiheit für jede/jeden Einzelnen
zu wahren, ist ein wesentlicher Rechtsfortschritt in der Entwicklung des modernen
Europa.
Staat und Religion in Europa
Man kann in Europa grob drei Typen des Verhältnisses zwischen Staat und Religion unterscheiden:
1. Das separatistische System, in dem Staat und
Religion strikt getrennt sind. Dazu zählen Länder
wie Frankreich, Irland, Belgien und die Niederlande.
2. Das Konkordat (Konkordat = Vertrag mit dem
Vatikan/Papst/der katholischen Kirche – Red.)
und das Vertragssystem, in dem die Beziehung
zwischen Kirchen und Staat vertraglich geregelt
sind. Das sind die Konkordate für die katholische
Kirche und die Kirchenverträge für die Protestanten. Dazu zählen Deutschland, Italien und Spanien und Österreich.
3. Das Einheitssystem, verkörpert in der Staatskirche, in dem das Staatsoberhaupt gleichzeitig
das Kirchenoberhaupt ist. Das System ist in den
nördlichen Ländern verbreitet: Norwegen, Dänemark, England und bis zum Jahr 2000 in Schweden.
Heft 2
Islam unter uns
Diese Klassifizierung ist allerdings etwas irreführend, weil sie eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung der Religionen suggeriert, die in diesem
Fall nicht zutrifft. In Belgien und Irland, wo es
keine Konkordate gibt, ist die Position der katholischen Kirche besser als anderswo. Die Church
of England ist Staatskirche, bekommt aber viel
weniger Unterstützung vom Staat als die Kirchen
in Deutschland. Irland und Frankreich haben
das separatistische System; die Iren erwähnen
trotzdem die Trinität in der Verfassung, dagegen
betonen die Franzosen den Laizismus in ihrer
Verfassung. Im Vertragssystem und im separatistischen System genießen die Religionen
doktrinale (in Lehrfragen) und organisatorische
Freiheit. Die Staatskirche hat dagegen nur eine
doktrinale Freiheit, ihre Organisation wird vom
Staat bestimmt, wie z.B. die Ernennung der
Bischöfe. Das separatistische Modell unterscheidet sich von den anderen Systemen, indem es
keine Kirchenverträge kennt und mit keiner Religion vereinigt ist. Sonst unterliegt sein Verhältnis
zur Religion denselben Kriterien, die auch für die
anderen Systeme gelten.
(R. Ghadban, Der Islam in Europa, bpb S. 29)
Thematik Religionsfreiheit
Art. 18 des „internationalen Paktes über die bürgerlichen
und politischen Rechte“ (1966)
Die europäischen Staaten garantieren ihren BürgerInnen Religionsfreiheit, d.h. im Rahmen der Verfassungen einer Religionsgemeinschaft anzugehören oder auch nicht, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, die Religion zu wechseln oder überhaupt fern
jeder Religion zu sein. Der individuelle Wunsch ist hier ausschlaggebend. In Österreich können Jugendliche ab ihrem 14. Lebensjahr
ohne Zustimmung ihrer Eltern über religiöse Fragen entscheiden.
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