Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Normen und Richtlinien wollen wir Sie gerne über aktuelle Themen informieren, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und Sicherheit bei der Umsetzung Ihrer Aufgaben geben sollen. Was Sie über optische und akustische Alarmierung an Brandmeldeanlagen wissen sollten! Optische Alarmierung: In den meisten europäischen Ländern ist am 1. Januar 2014 die neue EU-Richtlinie EN 5423 für optische Signalgeber in Kraft getreten. Damit haben alle bislang zugelassenen optischen Signalgeber für Brandmeldeanlagen ihre Zulassung verloren und dürfen für Neu-Installationen nicht mehr verwendet werden. Insbesondere haben alle optischen Signalgeber, die nicht der EN 54-23 entsprechen, zum 1.März.2013 die VdS-Zulassung verloren. Die wichtigsten und gravierendsten Auswirkungen der EN 54-23 im Überblick: o Ab 1. Januar 2014 verbindlicher Einsatz von EN 54-23 zertifizierten Signalgebern für die Brandalarmierung (wenn gefordert und möglich) o Die meisten VdS-Zulassungen für optische Signalgeber sind zum 28.Februar.2013 ausgelaufen o Erstmalig werden Anforderungen an die Lichtleistung von optischen Signalgebern gestellt (0,4 lm/m² im Signalisierungsbereich), daraus leiten sich weitreichende Folgen für Planung und Projektierung ab. Die Planerrichtlinie DIN VDE 0833-2 wird aktuell überarbeitet, die erhöhten Anforderungen aus der eigentlichen Produktnorm sehen jedoch zukünftig die Planung von sogenannten Signalisierungsbereichen vor. Aktuell ergeben sich durch diese unklare Normensituation Grauzonen für alle Abnahmen nach dem 01.Januar.2014. Weiter wird dem Alarmierungskonzept, das nach DIN 14675 gefordert ist, eine bedeutende Rolle zukommen. Das heißt: Durch die Erstellung eines Alarmierungskonzeptes mit Wahrung des Schutzziels kann der Kostenrahmen für einen zusätzlichen Systemaufwand im Rahmen gehalten werden. Ergänzend ist im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetztes, gemäß DIN 18040-1, eine Alarmierung mindestens im 2-Sinne-Prinzip für eine barrierefreie Nutzung beschrieben, somit also akustisch und optisch in betroffenen Bereichen. (Dies spielt zukünftig speziell für öffentliche Gebäude eine Rolle). Akustische Alarmierung: Wer kennt es nicht? Sie planen und projektieren die akustischen Signalgeber. Alle Geräte sind installiert und bei der Abnahme stellt sich heraus, dass diese nicht die geforderten 10dB (A) über Störschall erreichen. Wer trägt nun die zusätzlichen Kosten für weitere Signalgeber, Verkabelung und ggfs. USV? Gemäß. DIN VDE 0833-2 und DIN 33404-3 werden zum einen der Ton beschrieben, zum anderen aber auch die Anforderungen festgelegt. Der sogenannte DIN-Ton muss im Alarmierungsbereich überall 75db (A) und mindestens 10dB (A) über Störschall erzielen. Fälschlicher Weise sind bei vielen akustischen Signalgebern Leistungswerte verbreitet, die zwar der Wahrheit entsprechen, jedoch nicht die tatsächlich zu planenden Werte berücksichtigen. So schreibt die DIN 54-3 produktseitig vor, dass Winkelmessungen bzgl. des Abstrahlverhaltens von 15° bis 165° durchgeführt werden und diese Werte den planenden und projektierenden Stellen zur Verfügung gestellt werden müssen. Manchmal finden Sie diese Werte beispielsweise in den Betriebsanleitungen oder in nicht veröffentlichen Datenblättern, welche Sie vom jeweiligen Lieferanten abfordern können. Sehr bedenklich ist, dass hier weitverbreitete Werte kommuniziert werden, welche von den Winkelmessungen deutlich abweichen. So sind manche Signalgeber allgemein mit 103dB (A) klassifiziert und weisen aber unter den tatsächlichen Winkelmessungen nach DIN 54-3 lediglich 91dB (A) auf. Nimmt man nun diese beiden Werte und vergleicht sie in einer Projektierung und berücksichtigt dabei Schallausbreitungsdiagramme, so wäre ca. die 4-fache Anzahl von Signalgebern zu planen. Dies führt zu einem erhöhten Kostenaufwand. Besonderes Augenmerk beim Produktvergleich gilt hier der eingesetzten Technologie. So weist die elektromagnetische Schallerzeugung gegenüber der Piezo-Technologie hinsichtlich eines kugelförmigen Abstrahlverhaltens deutlich höhere Leistungen auf, bei nahezu identischer Stromaufnahme. Mark Egbers Industry Group Manager Infrastructure Pfannenberg Europe GmbH