Sachsen impft! Vorbeugen durch Schutzimpfungen

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STAATSMINISTERIUM
FÜR SOZIALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
Sachsen impft!
Vorbeugen durch Schutzimpfungen
Das Gesundheitsamt informiert über Schutzimpfungen
nach den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission
des Freistaates Sachsen (SIKO)
Sachsen impft!
Vorbeugen durch Schutzimpfungen
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Familien
Schutzimpfungen sind mehr denn je ein aktuelles Thema. Durch Impfungen können Sie sich vor vielen Infektionskrankheiten schützen. Das
wichtigste Kriterium für die Empfehlung von Impfungen ist, die mit den
jeweiligen Krankheiten verbundenen häufigen und schweren Komplikationen zu verhindern. Der Nutzen einer Impfung überwiegt bei Weitem
das Risiko, eine Impfkomplikation zu erleiden.
Impfstoffe sind sehr sichere Arzneimittel. Unerwünschte Nebenwirkungen wie Rötung oder Schwellung der Impfstelle oder leicht erhöhte Temperatur sind für fast alle Menschen viel seltener, als die Risiken,
die die Erkrankungen mit sich bringen. Gerade im heutigen Zeitalter
der Globalisierung können Infektionskrankheiten vom Ausland eingeschleppt oder von dort aus dem Urlaub mitgebracht werden. Im Jahr
2012 wurden durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 223 Erkrankungen an Kinderlähmung registriert. Neben Fällen in Pakistan,
Afghanistan und Nigeria sind 2013 auch in Somalia und Kenia wieder
neue Poliomyelitiserkrankungen aufgetreten. Weltweit sind mehr als
240 Millionen Menschen chronisch infiziert mit Hepatitis B und etwa
600.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen dieser Infektionserkrankung. 2011 sind weltweit 158.000 Menschen an Masern verstorben.
Millionen Deutsche machen jährlich Urlaub in fernen Ländern, in denen
ein Impfschutz gegen dort auftretende Infektionserkrankungen empfehlenswert ist. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt
bei Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt zu den Impfungen: Typhus,
Gelbfieber, Japanische Encephalitis, Cholera, Tollwut, Meningokokken,
Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza und FSME. Von großer Bedeutung
ist in diesem Zusammenhang auch die Kontrolle der Vollständigkeit der
Standard-Impfungen.
Jedes Kind und jeder Erwachsene ohne Impfschutz trägt das Risiko, zu
erkranken, die damit verbundenen Komplikationen zu erleiden und die
Krankheit beispielsweise auf Säuglinge zu übertragen, die aufgrund ih-
Christine Clauß
Sächsische Staatsministerin für
Soziales und Verbraucherschutz
Dr. med. Regine Krause-Döring
Vorsitzende des Landesverbandes
Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes
res jungen Alters noch nicht geimpft sein können. Auch im Freistaat
Sachsen kommen bedauerlicherweise immer wieder derartige vermeidbare Übertragungen vor, die insbesondere bei Säuglingen mit einem
hohen Risiko für schwerste Komplikationen bis hin zum Tod verbunden
sind. Erkranken Erwachsene an so genannten Kinderkrankheiten, sind
die Verläufe häufig schwer.
Eltern, die Ihre Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen betreuen lassen,
sollten sich immer auch Ihrer Verantwortung für die Gesundheit aller
dort betreuten Kinder bewusst sein. Daher sollten Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen einen besonders guten Impfschutz haben. Sind sie
geimpft schützen sie auch Ihr Umfeld. Ein gegen Röteln geimpftes Kind
kann nicht mehr erkranken und so keine schwangere Frau anstecken.
Wenn Sie gegen Masern geimpft sind, können Sie keine Masern aus beliebten Urlaubsländern mitbringen. Neben den bekannten Impfstoffen
stehen heute auch neue Impfstoffe, wie z. B. gegen Gebärmutterhalskrebs, Gürtelrose oder Rotaviren zur Verfügung.
In dieser Broschüre soll die Bedeutung von Impfungen zum Schutz vor
bestimmten Erkrankungen kurz dargestellt werden, um Sie für Impfungen, auch bei Ihren Kindern, zu sensibilisieren. Lassen Sie deshalb regelmäßig die Impfausweise Ihrer Familie beim Hausarzt oder im Gesundheitsamt kontrollieren, und wenn notwendig, Impfungen durchführen
für Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Kinder.
Christine Clauß
Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. med. Regine Krause-Döring
Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Inhaltsverzeichnis
Impfkalender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06
Standardimpfungen
01. Diphterie���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 07
02. Keuchhusten (Pertussis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07
03. Wundstarrkrampf (Tetanus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
04. Haemophilus influenzae Typ b (Hib) – Infektionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08
05. Kinderlähmung (Poliomyelitis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 09
06. Masern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 09
07. Mumps (Ziegenpeter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
08. Röteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
09. Rotavirus Infektionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
10. Hepatitis A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
11. Hepatitis B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
12. Varizellen (Windpocken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
13. Herpes Zoster (Gürtelrose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
14. Pneumokokken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
15. Humane Papillomaviren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
16. Meningokokken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
17. Influenza (Virusgrippe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
18. FSME (Frühsommermeningoencephalitis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Impfkalender Stand 01.01.2014 für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen
Lebensalter
Impfung gegen
ab 7. Lebenswoche
Impfung gegen Rotaviren
2- bzw. 3-malige Schluckimpfung (je nach Impfstoff)
ab 3. Lebensmonat
Beginn der Grundimmunisierung gegen:
Diphtherie (D), Keuchhusten (Pa), Tetanus (T),
Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib), Kinderlähmung (IPV),
Hepatitis (HBV) (evtl. Hepatitis A und B ab 13. Monat)
Kombinationsimpfstoffe bevorzugen, 3 Injektionen;
Meningokokken B (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr), Impfschema des Herstellers
beachten;
Meningokokken C (3. Lebensmonat bis 18. Lebensjahr) konjugierter Impfstoff,
Die Impfung kann mit einem 4-valenten Konjugatimpfstoff entsprechend der
Alterszulassung erfolgen.
Pneumokokken (3. Lebensmonat bis 2. Lebensjahr) konjugierter Impfstoff
ab 7. Lebensmonat
Virusgrippe (Influenza) jährlich (Fachinformationen beachten)
ab 13. Lebensmonat
Grundimmunisierung gegen:
D, Pa, T, Hib, IPV, HBV,
Pneumokokken und Meningokokken C (ggf. 4-valent) vervollständigen
Masern-Mumps-Röteln (MMR), 1. Impfung
Hepatitis A und B, Grundimmunisierung 3 Injektionen,
falls nicht im Säuglingsalter mit HBV begonnen,
wenn ja, Hepatitis A monovalent impfen (2 Injektionen)
Varizellen (Windpocken) (VZV), 1. Impfung
für alle Kinder mit negativer Windpockenanamnese
ab 6. Lebensjahr
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa oder DTPa) Auffrischimpfung
Masern-Mumps-Röteln (MMR), 2. Impfung
Varizellen (Windpocken) (VZV), 2. Impfung
ab 11. Lebensjahr
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa)
Kinderlähmung (IPV)
Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung
13. – 26. Lebensjahr
Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Mädchen und Frauen,
die Impfung von Jungen und Männern mit dem 4-valenten Impfstoff ist entsprechend
der europäischen Zulassung möglich, 3 Injektionen
ab 50. Lebensjahr
Gürtelrose (Herpes zoster), 1 Impfung
ab 60. Lebensjahr
Pneumokokken, Wiederholungsimpfung abhängig vom Impfstoff
alle 10 Jahre
Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (Tdpa)
Kinderlähmung (IPV), Auffrischimpfung, Vierfach-Impfung
Versäumte Impfungen frühestmöglich nachholen!
06 | Impfkalender
Standardimpfungen
1. Diphtherie
Erreger:
Corynebacterium diphtheriae (Bakterien)
Übertragung:Tröpfcheninfektion bei Diphtherie der Atemwege, direkter Kontakt bei Hautdiphtherie
Symptome:Fieber, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Heiserkeit,
Schwellung im Bereich des Halses kann bis zur Verlegung der Atemwege (Krupp) und zum Ersticken führen,
Hautdiphtherie mit entzündlichen Hautveränderungen
bei bestimmten Risikogruppen möglich, z. B. Obdachlose,
Alkoholiker, Drogenabhängige
Verlauf:
Sterblichkeit infolge Verlegung der Atemwege oder
Herzversagen bei 5 – 10 % Spätkomplikationen (Entzündung der Nerven oder des Herzens) möglich
Impfung gegen Diphtherie
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
❙❙ ab 13. Lebensmonat | 4. Impfung
❙❙ Auffrischimpfung | jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
❙❙ für Erwachsene | Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen.
2. Keuchhusten (Pertussis)
Erreger:
Bordetella pertussis (Bakterien)
Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:anfänglich grippeähnliche Symptome, nach 1 – 2 Wochen anfallsweise Husten, besonders nachts, häufig mit
Hervorwürgen von zähem Schleim bis zum Erbrechen
❙ bei Säuglingen kurze Atemstillstände möglich
❙ bei Erwachsenen häufig langanhaltender Husten ohne
typische Hustenanfälle
Verlauf:
häufige Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündung, selten Krampfanfälle und Hirnschädigung, Todesfälle besonders bei Säuglingen unter 6 Monaten möglich
Impfung gegen Keuchhusten
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
❙❙ ab 13. Lebensmonat | 4. Impfung
❙❙ Auffrischimpfung | jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
❙❙ für Erwachsene | Auffrischung aller 10 Jahre
Impfung steht nur als Kombinationsimpfung zur Verfügung
Hinweis: Kann auch in der Schwangerschaft geimpft werden.
Standardimpfungen | 07
3. Wundstarrkrampf (Tetanus)
Erreger: Clostridium tetani (Bakterien)
Übertragung:Erreger gelangen über Verletzungen, auch sog. Bagatellverletzungen, in den Körper, Ansteckung von Mensch zu
Mensch nicht möglich
Symptome:Erkrankung des Nervensystems mit schweren Krämpfen
der Muskulatur
Verlauf:Sterblichkeit liegt trotz moderner Intensivtherapie bei
10 – 20 % (sonst erheblich höher), Todesursachen sind
Versagen der Atmung und Herz-Kreislauf-Komplikationenen
Impfung gegen Wundstarrkrampf
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
❙❙ ab 13. Lebensmonat | 4. Impfung
❙❙ Auffrischimpfung | jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
❙❙ für Erwachsene | Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen.
4. Haemophilus influenzae Typ b (Hib) – Infektionen
Erreger: Haemophilus influenzae Typ b (Bakterien)
Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:
Mittelohrentzündung, Kehlkopfentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung, Hirnhaut­
ent­zündung
Verlauf:bei Kleinkindern tödlicher Verlauf durch Hirnhautentzündung möglich
Impfung gegen Hib
❙❙ ab 3. Lebensmonat |
3 Impfungen im Abstand
von 4 Wochen
❙❙ ab 13. Lebensmonat | 4. Impfung
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen.
08 | Standardimpfungen
5. Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Erreger:
Polioviren (3 Typen)
Übertragung:hauptsächlich fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw.
Schmierinfektion, seltener Tröpfcheninfektion
Symptome: ein Großteil der Erkrankungen verläuft als fieberhafter
Infekt mit Durchfall und Erbrechen, 5 – 10 % der Erkrankten haben eine Beteiligung des zentralen Nervensystems:
Beginn mit Fieber, Nackensteifigkeit, Rückenschmerzen und Krämpfen der Muskulatur, später Lähmungen
der Bein- und Armmuskulatur, Lähmungen der Bauch-,
Brust- und Augenmuskeln ebenfalls möglich
Verlauf:nach Jahren oder Jahrzehnten Entwicklung eines sog.
Post-Polio-Syndroms, d. h. Zunahme der Lähmungen mit
Muskelschwund
Sterblichkeit bis 10 % bei Lähmungen der Atemmuskulatur
Impfung gegen Kinderlähmung
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen im Abstand von vier Wochen
❙❙ ab 13. Lebensmonat | 4. Impfung
❙❙ Auffrischung | ab 11. Lebensjahr
❙❙ für Erwachsenen Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen.
6. Masern
Erreger:Masernvirus
Übertragung:
Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen),
Kontakt mit infektiösem Sekret aus Nase oder Rachen
Symptome:Beginn mit Fieber, Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung, ab 3. – 7. Tag grobfleckiger Masernausschlag
Verlauf:
Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Hirnentzündung mit bleibenden Schäden
(geistige Behinderung), z. T. mit tödlichem Verlauf
Spätkomplikation nach 6 – 8 Jahren ist die SSPE (subakute sklerosierende Panencephalitis), eine Hirnentzündung mit Hirnabbau und tödlicher Prognose
Impfung gegen Masern
❙❙ ab 13. Lebensmonat | Erstimpfung
❙❙ ab 6. Lebensjahr | Zweitimpfung
❙❙ Erwachsene | ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne
Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen | keine Altersbegrenzung für die Masernimpfung
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes MMR (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen.
Standardimpfungen | 09
7. Mumps (Ziegenpeter)
Erreger:Mumpsvirus
Übertragung:Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen), direkter Speichelkontakt
Symptome:anfänglich Fieber, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Muskelschmerzen und Appetitverlust, schmerzhafte einseitige
oder doppelseitige entzündliche Schwellung der Speicheldrüsen, besonders der Ohrspeicheldrüse
Verlauf:
Komplikationen sind Hirnentzündung (in seltenen Fällen
tödlich), Hirnhautentzündung, Schwerhörigkeit, Hodenentzündung (bis zur Einschränkung der Zeugungsfähigkeit),
bei erwachsenen Frauen Brust- und Eierstocksentzündung
Impfung gegen Mumps
❙❙ ab 13. Lebensmonat | Erstimpfung
❙❙ ab 6. Lebensjahr | Zweitimpfung
❙❙ Erwachsene | ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen | keine Altersbegrenzung für die Mumpsimpfung
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln)
empfohlen.
8. Röteln
Erreger:Rötelnvirus
Übertragung: Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:
Kopfschmerzen, geringes Fieber, Lymphknotenschwellungen im Nacken oder hinter den Ohren, kleinfleckiger
Ausschlag am gesamten Körper
50 % der Erkrankungen im Kindesalter verlaufen stumm
Verlauf:Röteln im 1. – 4. Schwangerschaftsmonat können zur
Fehl- oder Frühgeburt und schweren Behinderungen
des Neugeborenen führen (Herzfehler, Schwerhörigkeit,
Trübung der Augenlinse)
Impfung gegen Röteln
❙❙ ab 13. Lebensmonat | Erstimpfung
❙❙ ab 6. Lebensjahr | Zweitimpfung
❙❙ Erwachsene | ungeimpfte Personen (ohne nachgewiesene durchgemachte Erkrankung) bzw. nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfungen im Mindestabstand von 4 Wochen | keine Altersbegrenzung für die Rötelnimpfung
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln)
empfohlen.
10 | Standardimpfungen
9. Rotavirus Infektionen
Erreger: Rotaviren
Übertragung:fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw. Schmierinfektion oder durch verunreinigtes Trinkwasser bzw. Lebensmittel
Symptome:akuter Krankheitsbeginn mit wässrigen Durchfällen, Erbrechen, Bauchschmerzen und Fieber, Symptome dauern 2 - 6 Tage an, bei älteren Kindern und Erwachsenen
meist leichterer Krankheitsverlauf
Verlauf:bei Säuglingen und Kleinkindern besteht bei nicht rechtzeitiger Behandlung das Risiko einer Austrocknung
durch den massiven Flüssigkeits- und Elektrolytverlust
Impfung gegen Rotavirusimpfung
❙❙ ab 7. Lebenswoche | Schluckimpfung, je nach verwendetem Impfstoff 2 bis 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
10. Hepatitis A
Erreger: Hepatitis-A-Virus
Übertragung:fäkal-orale Übertragung als Kontakt- bzw. Schmierinfektion z. B. im Kindergarten, im gemeinsamen Haushalt,
über Sexualkontakte oder durch verunreinigtes Trinkwasser bzw. Lebensmittel
Symptome:meist uncharakteristische Beschwerden wie allgemeines
Krankheitsgefühl, erhöhte Temperatur, Bauchschmerzen,
Übelkeit, Erbrechen, nur bei einem Teil der Erkrankten
kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung
der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang,
Hautjucken)
Verlauf:im Kindesalter meist gering ausgeprägte Krankheitszeichen, mit zunehmenden Alter sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge durch Leberversagen möglich
Impfung gegen Hepatitis A
❙❙ Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene
❙❙ Hepatitis A-Impfung | 2 Impfungen im Abstand von
6 – 12 Monaten
❙❙ Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung | 2 Impfungen
im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach
6 Monaten
Standardimpfungen | 11
11. Hepatitis B
Erreger: Hepatitis-B-Virus
Übertragung:Sexualkontakte und Blutkontakte (Verletzungen, Tätowierungen, Piercing, Spritzdrogengebrauch, sehr selten
Bluttransfusion)
Symptome:meist uncharakteristische Beschwerden wie Unwohlsein,
Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Gelenkschmerzen,
erhöhte Temperatur, nur bei einem Teil der Erkrankten
kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung
der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang,
Hautjucken), ein Drittel aller Infektionen verläuft ohne
Krankheitszeichen
Verlauf:chronischer Verlauf möglich mit den Folgen von Leberzirrhose und Leberzellkrebs
Impfung gegen Hepatitis B
❙❙ Empfohlen für alle Kinder (ab 3. Lebensmonat) und Erwachsene
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen oder 4 Impfungen bei Verwendung
von Kombinationsimpfstoffen mit Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten
❙❙ ab 2. Lebensjahr
❙ Hepatitis B-Impfung | 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen,
dritte Impfung nach 6 – 12 Monaten
❙ Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung | 2 Impfungen im Abstand
von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 Monaten
12. Varizellen (Windpocken)
Erreger: Varizella-Zoster-Virus
Übertragung:Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Atmen oder
Husten ausgeschieden werden oder durch Kontakt mit
den virushaltigen Bläschen/Krusten
Symptome:Fieber und juckender Hautausschlag (Papeln, Bläschen,
Krusten) am Körperstamm und Gesicht, später am gesamten Körper, auf der Kopfhaut, an den Schleimhäuten
Verlauf:in der Regel gutartiger Verlauf, mögliche Komplikationen sind eine Infektion der Hautläsionen mit Bakterien,
Lungenentzündung oder Entzündung des Gehirns, sehr
schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge sind bei
Neugeborenen und Personen mit geschwächter Immun­
abwehr möglich, Varizelleninfektionen in der Schwangerschaft gehen mit Fehlbildungen des Neugeborenen
bzw. schwersten, oft tödlich verlaufendem Krankheitsbild beim Neugeborenen einher
12 | Standardimpfungen
Impfung gegen Varizellen
❙❙ Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene mit negativer Varizellenanamnese
❙❙ ab 13. Lebensmonat | Erstimpfung
❙❙ ab 6. Lebensjahr | Zweitimpfung
❙❙ Alle empfänglichen Personen nach dem 6. Lebensjahr 2 Impfungen im
Abstand von 6 Wochen
13. Herpes Zoster (Gürtelrose)
Erreger: Varizella-Zoster-Virus
Übertragung:die Gürtelrose stellt eine Zweiterkrankung nach durchgemachter Varizelleninfektion dar, das im Nervensystem
verbleibende Virus kann nach Jahren oder Jahrzehnten,
v. a. bei älteren oder immungeschwächten Personen,
aber auch bei gesunden Kindern und Erwachsenen, wieder aktiviert werden
Symptome:zunächst einseitig und gürtelförmig auftretende Miss­
empfindungen und Schmerzen, gefolgt von Rötung,
Bläschen und Krusten, meist am Körperstamm, aber
auch im Gesicht und an Armen bzw. Beinen
Verlauf:bei Kindern meist gutartiger Verlauf, bei Erwachsenen
können erhebliche Schmerzen durch eine akute Nerven­
entzündung bzw. über Jahre andauernde, chronische
Schmerzen (postherpetische Neuralgie) auftreten, bei
Personen mit geschwächter Immunabwehr sind schwere
Verläufe mit Befall des ganzen Körpers möglich
Impfung gegen Herpes Zoster
❙❙ Ab dem 50. Lebensjahr |
einmalige Impfung
Standardimpfungen | 13
… gesund durchs Leben!
14. Pneumokokken
Erreger: Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken/Bakterien)
Übertragung:Pneumokokken besiedeln die Schleimhäute des Nasenrachenraumes und können bei Personen mit noch nicht
voll ausgereiftem bzw. geschwächtem Immunsystem
(Kleinkinder, Senioren und Personen mit bestimmten
Vorerkrankungen) zu einer endogenen Infektion führen,
selten erfolgt die Infektion direkt über Tröpfchen, die
beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden Pneumokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Lungenentzündungen, aber auch Entzündungen von Hirnhaut, Mittelohr und Nasennebenhöhlen
Symptome:
Fieber, Schüttelfrost, allgemeines Krankheitsgefühl und
zusätzlich je nach Erkrankung spezifische Symptome
wie z. B. Husten, Atembeschwerden, Kopfschmerzen,
Apathie, Erbrechen, Nackensteifigkeit, Ohrenschmerzen
Verlauf:
Folge einer Pneumokokkeninfektion können unter anderem Blutvergiftungen (Sepsis), Kreislaufschock mit tödlichem Herzversagen, Hirnschädigung oder Taubheit sein
Impfung gegen Pneumokokken
❙❙ Empfohlen für Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr
❙❙ ab 3. Lebensmonat | 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, vierte
Impfung im 2. Lebensjahr
❙❙ ab 60. Lebensjahr | eine Impfung, Auffrischung in Abhängigkeit vom
Impfstoff nach 5 Jahren
14 | Standardimpfungen
15. Humane Papillomaviren
Erreger: Humane Papillomviren (HPV)
Übertragung: sexuelle Übertragung, sehr selten Schmierinfektion
Symptome:
Feigwarzen im Genital-/Analbereich, meist verursacht
eine Infektion keine Krankheitszeichen
Verlauf:HPV-Infektionen heilen in 80 % der Fälle innerhalb eines
Jahres ab, Folge einer chronischen HPV-Infektion können Gewebeveränderungen an Gebärmutterhals, Scheide, Schamlippen und Anus sein, welche sich zu Krebsvorstufen und Krebs weiterentwickeln können
Impfung gegen HPV
❙❙ Empfohlen für Mädchen und Frauen ab dem 13 bis 26 Lebensjahr
(Impfung von Jungen und Männern mit dem Vierfachimpfstoff entsprechend der europäischen Zulassung möglich)
❙❙ 2 Impfungen im Abstand von 4 bzw. 8 Wochen
(je nach Impfstoff), dritte Impfung nach 6 Monaten
Standardimpfungen | 15
16. Meningokokken
Erreger: Neisseria meningititis (Meningokokken/Bakterien)
12 Meningokokkentypen werden unterschieden, in
Deutschland kommen v. a. die Typen B und C vor, weltweit zusätzlich die Typen A, W135, Y
Übertragung:Infektion erfolgt über Tröpfchen, z. B. beim Niesen, Husten oder Küssen, für die Übertragung ist ein sehr enger
Kontakt erforderlich („Speichelkontakt“ von Gesicht zu
Gesicht)
Meningokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen (Sepsis), seltener auch Entzündung von Lunge, Herz, Knochen, Gelenken, Augenbindehaut
am häufigsten erkranken Kleinkinder und Jugendliche
Symptome:plötzlich auftretendes schwerstes Krankheitsgefühl mit
Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen und Nackensteife, punktförmige Hauteinblutungen, Bewusstseinstrübungen und Kreislaufschock weisen auf einen
lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf hin
Verlauf:Folge einer Meningokokkeninfektion können unter anderem Lähmungen, Krampfanfälle, Hirnschädigung,
Taubheit sein, trotz Behandlung sterben etwa 10 % der
Erkrankten
Impfung gegen Meningokokken
❙❙ Empfohlen für Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Impfung gegen Serotyp B prioritär vor Serotyp-C-Impfung
❙❙ ein oder mehr Dosen je nach Impfstoff
❙❙ bei Verwendung eines tetravalenten Impfstoffes (A,C,W135,Y) ist die
Impfung ab 2. Lebensjahr möglich
17. Influenza (Virusgrippe)
Erreger: Influenzaviren
Übertragung:Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Sprechen,
Husten oder Niesen ausgeschieden werden oder durch
direkte Kontakte (Händeschütteln)
Symptome: plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber über 38,5 °C,
Reizhusten, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen
Verlauf:Folge einer Influenza können Lungenentzündung oder
Mittelohrentzündung sein, bei bestehenden Vorerkrankungen sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge
möglich
16 | Standardimpfungen
Impfung gegen Influenza
❙❙ Empfohlen für alle Kinder (ab 6. Lebensmonat) und Erwachsene
❙❙ jährliche Impfung mit dem aktuellen von der WHO empfohlenen
Impfstoff, Impfung vorzugsweise im Herbst (Oktober/November),
❙❙ einmalige Impfung, Kinder bis zum 9. Lebensjahr erhalten bei der
erstmaligen Impfung 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
Indikationsimpfungen
Neben den öffentlich empfohlenen Standardimpfungen werden Impfungen auch aus besonderem Anlass als Indikationsimpfungen empfohlen. Indikationen können z. B. chronische Krankheiten, angeborene
oder erworbene Immundefekte, Blutkrankheiten, fehlende Milzfunktion
oder enge Kontakte zu kranken Personen sein. Auch der Aufenthalt in
FSME-Risikogebieten stellt eine Indikation dar.
18. FSME (Frühsommermeningoencephalitis)
Erreger: FSME-Virus
Übertragung:Infektion erfolgt über Zeckenstich (Holzbock), nur in
bestimmten geographischen Regionen sind Zecken mit
dem FSME-Virus infiziert, Risikogebiete werden jährlich
neu bekannt gegeben, Zecken halten sich v. a. in Wäldern in hohem Gras, Gebüsch und losem Laub auf, die
Zeckenaktivität ist abhängig von der Temperatur, ein Infektionsrisiko besteht meist von April bis November
Symptome:zunächst grippeähnliche Krankheitszeichen mit Fieber,
Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Erbrechen, nach
einem fieberfreien Intervall kommt es bei 10 % der Erkrankten zu einer Hirn-/Hirnhautentzündung (Meningoencephalitis), über die Hälfte der Infizierten entwickeln keine Krankheitszeichen
Verlauf:Folge einer Meningoencephalitis können unter anderem
Lähmungen, Krampfanfälle, Rückenmarksentzündung
und lang anhaltende Kopfschmerzen sein, bei ca. 1 %
der Erkrankten ist ein tödlicher Krankheitsverlauf möglich
Impfung gegen FSME
❙❙ Empfohlen für Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten
(Risikogebiete in Deutschland sind Baden-Württemberg, bestimmte
Kreise von Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen;
Sachsen ist zur Zeit kein Risikogebiet, Stand 2013)
❙❙ 2 Impfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, dritte Impfung 9 bis 12
Monate nach der zweiten Impfung
❙❙ Auffrischimpfungen nach 3 bis 5 Jahren
Standardimpfungen | 17
Allgemeines
Es ist unbedingt erforderlich, alle Schutzimpfungen so termingerecht
wie möglich durchzuführen. Nur dadurch kann ein schneller und anhaltender Schutz erzeugt werden. Einfache Erkrankungen beeinflussen
nicht den Impferfolg sowie die Verträglichkeit der Schutzimpfungen.
Daher die Empfehlung, auch in nachfolgenden Situationen die Impfung
durchzuführen und nicht zu verschieben:
1.leichter fieberhafter Infekt oder leichte Durchfallerkrankung bei
sonstigem Wohlbefinden;
2.Therapie mit Antibiotika (z. B. Harnwegserkrankungen oder Mittel­
ohrentzündung), (gilt nicht bei Schluckimpfung);
3.nach leichten Impfnebenwirkungen vorangegangener Impfungen;
4.Frühgeborene (Impfung zum normalen Kalendertermin);
5. Schwangerschaft eines Familienmitgliedes;
6.kürzlicher Kontakt mit einer an einer Infektionskrankheit erkrankten
Person;
7. Stillende Mutter;
8. unspezifische Allergievorgeschichte;
9.Krampfanfälle bei Kindern, die gegen Masern oder Keuchhusten
geimpft werden sollen (Gefahren durch die Erkrankung sind viel
größer);
10. früherer plötzlicher Kindstod in der Familie.
Letztlich trifft der impfende Arzt die Entscheidung über die Impffähigkeit. Beratungen und Impfungen führen folgende Stellen durch:
❚ niedergelassene Ärzte;
❚ das Gesundheitsamt;
❚ zugelassene Gelbfieberimpfstellen.
Wir hoffen, dass Sie sich anhand der Darstellungen ein Bild von der Problematik und Notwendigkeit der Impfungen machen konnten und bei
Ihnen die Bereitschaft entstanden ist, empfohlene Impfungen durchführen zu lassen.
Allgemeines | 19
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Albertstraße 10, 01097 Dresden
www.sms.sachsen.de, E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Dr. med. Regine Krause-Döring, Tel. 0341123-6800, Landesverband Sachsen der Ärzte
und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter Beachtung der Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO).
Bildnachweise Innenteil:
www.fotolia.com; www.shutterstock.com;
Prof. Dr. med. habil. Michael Borte, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig;
Prof. Dr. med. habil. Wolfgang Raue, Leipzig
Gestaltung, Satz, Druck:
Druckerei Wagner, Verlag und Werbung GmbH
Weststraße 60, 09603 Großschirma OT Siebenlehn
Redaktionsschluss:
15. November 2013
Auflage 2013:
50.000 Stück
Bezug:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Telefon 0351 2103671, Fax 0351 2103681, E-Mail: [email protected]
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