für einen sicheren Umgang mit Aluminium und Magnesium Erstellt von der Abteilung Umweltschutz / Abfallwirtschaft, Amt der Oö. Landesregierung Impressum: Medieninhaber: Land Oberösterreich Herausgeber: Abteilung Umweltschutz / Abfallwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung Stockhofstraße 40, 4021 Linz E-Mail: [email protected] Für den sachlichen Inhalt verantwortlich: Dipl.-Ing. Wolfgang HABELSBERGER Regina LANDERSHAMMER Projektleitung und Koordination: Dipl.-Ing. Wolfgang HABELSBERGER Redaktionelle Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dr. Klaus BERNHARD Ing. Peter STADLER Dipl.-Ing. Franz SCHÖRGHUBER, Fa. REMAG Recycling GmbH, Prambachkirchen Layout: Anton KERMENDI Regina LANDERSHAMMER Johann MÖSENEDER Fotos: Erstellung: Hans KOSINA Bearbeitung: Johann MÖSENEDER Redaktionsschluss: Mai 2001 © Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung vorbehalten. Kein Teil des Leitfadens darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder anderes Verfahren) ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen hievon sind jedoch Verwaltungsbehörden und die von diesen in Verfahren beigezogenen Sachverständigen für die dieser Leitfaden speziell erstellt wurde. Die Verwendung einzelner Daten aus diesem Leitfaden ohne Berücksichtigung des Gesamtzusammenhanges kann zu einer Verfälschung der Aussage führen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Leitfaden trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers ausgeschlossen ist. Linz, im Mai 2001 Seite 2 von 113 Leitfaden für einen sicheren Umgang mit Aluminium und Magnesium Vorschläge für Transport, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von Magnesium, Aluminium und deren Abfällen bzw. von anderen pyrophoren Metallen oder Stoffen Fachlicher Teil verfasst von Regina Landershammer Dipl.-Ing. Wolfgang Habelsberger Abteilung Umweltschutz Abfallwirtschaft im Auftrag der Umweltrechtsabteilung, der Abteilung Gewerbe und über Anregung des Umweltanwaltes von Oberösterreich, Dipl.-Ing. Dr. Johann Wimmer Rechtliche Rahmenbedingungen verfasst von Mag. Thomas Kühberger - Umweltrechtsabteilung Dr. Dieter Goppold - Abteilung Gewerbe Dr. Wolfgang Seltner –Umweltrechtsabteilung Alle: Amt der Oö. Landesregierung Seite 3 von 113 Danksagung Trotz allen Engagements bei der Erstellung dieses Leitfadens wäre es uns unmöglich gewesen, uns allzu sehr in die Tiefe eines fremden Fachbereiches, nämlich der Metallurgie, einzuarbeiten. Besonderen Dank möchten wir daher einer Reihe von Firmen und deren Vertretern abstatten, die es uns ermöglichten, dennoch ausreichende Kenntnisse in diesem Fachgebiet zu erlangen, um darüber berichten zu können: Besonders hervorheben möchten wir die Firmen Handtmann Service GmbH & Co. KG, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Biberbach, Deutschland, durch Ihren Vertreter Herrn Karl Warga und Miba Sintermetall AG, Vorchdorf, vertreten durch Herrn Ing. Erich Bingmayer. Unser Dank gebührt weiterhin den Firmen Honsel GMBH & CO. KG, Forschung und Entwicklung, Meschede, Deutschland, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Horst Gers, die Benda-Lutz Werke GmbH, Traismauer, durch Ihren Vertreter Herrn Martin Stiefvater, sowie die Tigerwerke, Wels, vertreten durch Herrn Harald Dessl. Gleichermaßen dankbar erwähnen dürfen wir die Mithilfe der Fa. Mepura, Ranshofen, durch ihren Herrn Martin Walcher und die AUVA, Linz, durch ihren Herrn Herbert Neuböck. Die genannten Herren oder Firmen stellten uns freundlicherweise auch die von Ihnen selbst erstellten eigenen Broschüren zu verschiedensten Teilaspekten des Umganges mit Leichtmetallen - von der Produktion bis zur Verarbeitungstechnologie und Arbeitssicherheit - zur Verfügung. Wir haben aber auch wertvolle Mithilfe bei der redaktionellen und inhaltlichen Gestaltung unseres Leitfadens erhalten: Hervorheben dürfen wir die Mithilfe und Kritik an der erarbeiteten Broschüre durch den Umweltanwalt für Oberösterreich, Herrn Dipl.-Ing. Dr. Johann Wimmer und auch durch die für die Rechtsmaterien Abfall und Gewerbe zuständigen Juristen, die Herren Dr. Dieter Goppold, Mag. Thomas Kühberger und Dr. Wolfgang Seltner. Weiters möchten wir das freundliche Entgegenkommen der Fa. TCG Unitech AG, Kirchdorf, insbesondere des Herrn Thomas Großauer, betonen, welche uns die Möglichkeit geboten haben, Fotos – auch von brennendem bzw. mit falschen Löschmitteln gelöschtem Magnesium – anzufertigen. Genauso dankbar sind wir für die Mithilfe von Herrn Dipl.-Ing. Franz Schörghuber, Fa. REMAG Recycling GmbH, Prambachkirchen, bei Durchsicht und Korrektur der Passagen in unserem Merkblatt, die metallurgische und hüttentechnische Begriffe beinhalten sowie die Möglichkeit Fotos anzufertigen. Nicht zuletzt möchten wir auch der Firma AVE Entsorgung GmbH, Hörsching, vertreten durch Herrn Ing. Hermann Scherndl für sein freundliches Entgegenkommen. Lobend erwähnen möchten wir weiter die Mithilfe der Kollegen Dipl.-Ing. Dr. Klaus Bernhard und Ing. Peter Stadler bei der Endredaktion unseres Elaborates. Regina Landershammer Dipl.- Ing. Wolfgang Habelsberger Seite 4 von 113 Inhaltsverzeichnis Danksagung................................................................................................................ 4 Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................... 5 1. Einleitung............................................................................................................ 7 1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................................... 7 1.2. Anlass zur Erstellung des Merkblattes ............................................................... 9 2. Definitionen ...................................................................................................... 13 2.1. Stoffeigenschaften............................................................................................ 13 2.2. Wichtige gießerei-/hüttentechnische Ausdrücke............................................... 17 3. Die in der Technik meist eingesetzten Leichtmetalle - Aluminium und Magnesium....................................................................................................... 32 3.1. Aluminium......................................................................................................... 32 3.2. Magnesium....................................................................................................... 40 4. Bedingungen und Auflagen für die sichere Lagerung und Manipulation von Leichtmetallabfällen.......................................................................................... 48 4.1. Auflagenpunkte für die sichere Lagerung und Manipulation von Aluminiumabfällen ............................................................................................ 49 4.2. Auflagenpunkte für die sichere Lagerung und Manipulation von Magnesiumabfällen und Abfällen von Legierungen von Magnesium mit Aluminium oder Magnesium mit Lithium........................................................... 51 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. Weitere pyrophore Metalle, Legierungen, Elemente, Stoffe und Verbindungen54 Alkalimetalle ..................................................................................................... 54 Erdalkalimetalle ................................................................................................ 57 Sonstige pyrophore Metalle.............................................................................. 60 Legierungen ..................................................................................................... 63 Sonstige Stoffe ................................................................................................. 71 6. Sonstiges.......................................................................................................... 79 6.1. Brennbare Stäube ............................................................................................ 79 6.2. Eigenschaften von Metallstäuben..................................................................... 80 6.3. Metallbrände..................................................................................................... 82 6.4. Zündquellen...................................................................................................... 83 6.5. Vermeidung von Gefahren durch Staubbrände und Staubexplosionen............ 83 6.6. Beseitigung der Gefahren................................................................................. 84 6.7. Bekämpfung von Staubbränden ....................................................................... 84 6.8. Geeignete Löschmittel für Metallbrände ........................................................... 85 6.9. Thermit-Effekt................................................................................................... 85 6.10. Illustration der unteren und oberen Explosionsgrenze ..................................... 86 Seite 5 von 113 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. 7.6. Chemische Grundlagen für Reaktionen von Leichtmetallen (beispielhaft) ....... 90 Reaktionen von Magnesium ............................................................................. 90 Reaktionen von Aluminium............................................................................... 90 Reaktionen von Lithium (als Beispiel für die Alkalimetalle)............................... 91 Reaktionen von Natrium ................................................................................... 91 Weitere Reaktionen .......................................................................................... 91 Erläuterungen:.................................................................................................. 91 8. 8.1. 8.2. 8.3. 8.4. 8.5. Unfallberichte über Vorkommnisse mit Leichtmetallen ..................................... 93 Brand in der Werkshalle einer Maschinenbaufirma .......................................... 93 Brand von Magnesiumoxidschlacke auf einer Deponie – Chronologie............. 94 Aluminiumschlacke mit Wasser...................................................................... 100 Explosion beim Entladen von Natrium aus einem Kesselwagen .................... 101 Brand durch Selbstentzündung von mit Eisenhydroxid vermischten Magnesiumspänen: ........................................................................................ 102 9. 9.1. 9.2. 9.3. Anhang ........................................................................................................... 104 Elemente mit pyrophoren Eigenschaften (Übersicht) ..................................... 104 Mögliche Zündquellen in Betrieben ................................................................ 106 Bauliche Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung eines Leichtmetallbrandes ....................................................................................... 106 9.4. Betriebliche Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung eines Leichtmetallbrandes ....................................................................................... 107 9.5. Brenn- und Explosionskenngrößen von Aluminium und Magnesium ............. 107 9.6. Weitere selbstentzündliche anorganische Stoffe............................................ 108 Literaturverzeichnis................................................................................................. 110 Seite 6 von 113 1. Einleitung In den letzten Jahren hat der Einsatz von Leichtmetallen zunehmende Bedeutung erlangt (z.B. für die Herstellung von Gehäusen für Mobiltelefone, in der KfzZulieferindustrie etc.). Dafür ausschlaggebend sind die Materialeigenschaften, wie geringe Dichte, damit geringes Trägheitsmoment und geringes Gewicht der Produkte, neben der leichten Formbarkeit von Werkstücken (etwa Guss oder Spritzguss) und deren leichte Bearbeitbarkeit und schließlich - wegen der Rohstoffkosten - auch die relativ einfache Wiederverwertbarkeit durch einfaches Einschmelzen und Raffinieren (Verhütten der Altmetalle) Aufgrund der Eigenschaften dieser Stoffe ist es aber notwendig, für deren Lagerung, Transport, Ver- und Bearbeitung und deren Beseitigung Vorkehrungen zu treffen, um Gefährdungen möglichst auszuschließen oder gering zu halten. Einige Ereignisse in jüngster Zeit zeigten, dass insbesondere ein Informationsbedarf, wie diesen Gefahren begegnet werden kann, besteht. Um den sicheren Umgang mit diesen Stoffen umfassend, fundiert, objektiv und allgemein verständlich darzustellen und Antworten auf offenen Fragen geben zu können, regten die fachlich zuständigen Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung die Erarbeitung eines Leitfadens mit vorwiegend fachlichen Aspekten an. Damit soll eine praxisnahe Hilfestellung für Inhaber von produzierenden, Abfallverwertenden und -behandelnden Betrieben sowie für Behörden und deren Organe zur Vermeidung künftiger Schadensfälle angeboten werden. 1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen A) Gewerbeordnung 1994 (BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 121/2000) Die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 sehen vor, dass Betriebsanlagen zu genehmigen sind, wenn nach den Umständen des Einzelfalles voraussehbare Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit der Gewerbetreibenden, Kunden oder Nachbarn vermieden und Belästigungen der Nachbarn, Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs oder nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer (sofern keine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist) auf ein zumutbares Maß beschränkt werden. Um dies zu erreichen, sind im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren gegebenenfalls von der Behörde geeignete Auflagen vorzuschreiben. Diese Auflagen werden in der Regel im Rahmen einer mündlichen Augenscheinsverhandlung unter Beiziehung entsprechender Sachverständiger ermittelt. Sollte sich nach Genehmigung der Betriebsanlage herausstellen, dass die Schutzinteressen nicht ausreichend gewahrt sind, besteht für die Behörde die Möglichkeit, andere oder zusätzliche Auflagen vorzuschreiben. Ist durch die Vorschreibung solcher zusätzlicher Auflagen eine umfangreichere Änderung der Betriebsanlage erforderlich, so hat die Behörde dem Anlageninhaber die Vorlage eines Sanierungskonzeptes vorzuschreiben. Seite 7 von 113 Für bestimmte Anlagen bestehen seit der vorletzten Gewerberechtsnovelle für den Betriebsinhaber vermehrte Verpflichtungen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für die Menschen und die Umwelt zu begrenzen. Zweckmäßigerweise sollte vor Errichtung oder Änderung einer Betriebsanlage mit der in Betracht kommenden Bezirksverwaltungsbehörde, zur Feststellung, ob diese erweiterten Verpflichtungen für die geplante oder bestehende Betriebsanlage in Betracht kommen, Kontakt aufgenommen werden. B) Abfallrecht, bundes- und landesrechtliche Bestimmungen (Bundes-AWG: Landes-AWG: AWG, BGBl. I Nr. 325/1990 idF. BGBl. I Nr. 99/2000; Oö. AWG 1997, LGBl. Nr. 86/1997 idF. LGBL. Nr. 54/1999) Nach den Grundsätzen der Abfallwirtschaft hat die Vermeidung von Abfall Vorrang vor der Verwertung; erst in letzter Konsequenz ist eine geordnete Entsorgung anzustreben. Entsprechend dieser Reihenfolge kommt der Verwertung vermehrte Bedeutung zu. Nicht vermeidbare Abfälle sind daher nach den Intentionen der gesetzlichen Bestimmungen verstärkt einer Verwertung zuzuführen und sollte eine Entsorgung erst in letzter Konsequenz angestrebt werden. Die Abfallwirtschaft ist danach auszurichten, dass 1. schädliche, nachteilige oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen auf Menschen sowie auf Tiere, Pflanzen, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, 2. Rohstoff- und Energiereserven geschont werden, 3. der Verbrauch von Deponievolumen so gering wie möglich gehalten wird, 4. nur solche Stoffe als Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen darstellt (Vorsorgeprinzip). Abfälle im rechtlichen Sinn (Abfallwirtschaftsgesetz - Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997) sind bewegliche Sachen, 1. deren sich der Eigentümer oder Inhaber entledigen will oder entledigt hat, oder 2. deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist. Die Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse kann auch dann geboten sein, wenn für eine bewegliche Sache ein Entgelt erzielt werden kann. Als Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich gefährlicher Abfälle Regelungen im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) des Bundes, hinsichtlich nicht gefährlicher Abfälle im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997 (Oö. AWG 1997) bzw. der Regelungen anderer Bundeslänger in deren Landesgesetzen bestehen. Den spezifischen Materialeigenschaften von Abfällen Rechnung tragend, bestehen gesetzliche Verpflichtungen, Abfälle von anderen Abfällen so getrennt zu sammeln, zu lagern, zu befördern und zu behandeln, dass Beeinträchtigungen vermieden werden. Überdies besteht ein Vermischungs- und Vermengungsverbot, wenn dadurch die weitere Behandlung erschwert wird. Seite 8 von 113 Für nicht gefährliche Abfälle regelt das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997, dass diese nur in Sammelbehältern oder Sammeleinrichtungen vorübergehend gelagert oder in Abfallbehandlungsanlagen, je nach deren Zweckbestimmung, vorübergehend gelagert oder abgelagert werden dürfen. Die Verwertung dieser Abfälle kann insbesondere durch stoffliche Verwertung erfolgen. Die Verwertung von Abfällen in Abfallbehandlungsanlagen ist danach auszurichten, dass durch einzelne Behandlungsschritte ein marktfähiges Produkt entsteht, welches als Ersatz für Rohstoffe oder Vormaterialien in Produktionsprozessen Verwendung finden kann. Kann dieser Zweck durch Behandlungsmethoden nicht erreicht werden, ist der Abfall jedenfalls in einen Zustand zu versetzen, sodass ein möglichst konditionierter reaktionsarmer Zustand für eine geordnete Entsorgung in Form der Ablagerung gewährleistet ist. Abfallbehandlungsanlagen sind nach der Art des zu behandelnden Abfalls bzw. der Menge der zu behandelnden Abfälle entweder nach dem (Bundes-)Abfallwirtschaftsgesetz oder dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997 zu genehmigen. Das AWG sieht dabei im Genehmigungsverfahren eine Verfahrenskonzentration in der Form vor, dass (von der selben Behörde gleichzeitig) alle bundesrechtlichen Vorschriften, unter anderem auch gewerberechtliche und wasserrechtliche, als Spezialfall sogar auch bautechnische Vorschriften zu vollziehen sind. Bewilligungspflichten nach landesrechtlichen Normen wie beispielsweise nach dem Oö. Naturund Landschaftsschutzgesetz 1995 sind in diesem Fall (bis auf die Baubewilligungspflicht) zusätzlich zu beachten Bei Anlagengenehmigungen nach dem Oö. AWG 1997 bleiben hingegen sowohl die bundes- als auch die landesrechtlichen Vorschriften unberührt und sind daher gesonderte Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen. 1.2. Anlass zur Erstellung des Merkblattes In letzter Zeit waren bei genauerer Beobachtung des Abfallszenarios von Betrieben, die Leichtmetalle verarbeiten, bis hin zu Firmen, die anfallende Abfälle aus diesen Betrieben sammeln oder wiederverwerten, bestimmte Mängel bei der Beurteilung und Einschätzung der Gefährlichkeit solcher Abfälle bzw. von stoffimmanenten Gefahren feststellbar. Diese Schlussfolgerung einer Unkenntnis oder Unterschätzung solcher gefährlicher Eigenschaften von Abfällen ist naheliegend, wenn man das wiederholte Auftreten von Bränden bei Sammlung, Lagerung und Beseitigung oder Verwertung bestimmter Arten dieser Abfälle in Rechnung stellt. Auffällig ist bei solchen Bränden von Leichtmetallen auch die große Unkenntnis, wie etwa bei der Brandbekämpfung vorzugehen sei. Auch über eine sinnvolle Vorbehandlung von zu beseitigenden Leichtmetallabfällen mit dem Ziel einer Entfernung oder wenigstens Reduzierung der gefährlichen Eigenschaften besteht vielerorts Ratlosigkeit. Seite 9 von 113 Bei Leichtmetallen, insbesondere bei den für technische Zwecke wegen ihres geringen Gewichtes und anderer erwünschter Eigenschaften vielfach eingesetzten Metallen Aluminium und besonders bei Magnesium sowie bei Legierungen dieser Metalle untereinander oder mit anderen Metallen gilt es vorerst, mehrere Arten von Gefahren oder Gefährlichkeiten zu unterscheiden: - Stoffgefahren: Das sind Gefahren, die vom Stoff (Leichtmetalle, Legierungen derselben) selbst ausgehen, wie Brennbarkeit, Selbstentzündlichkeit, Explosibilität von Staub/Luft-Gemischen, Entstehen von brennbaren Gasen bei Kontakt mit Wasser (auch Löschwasser), die in Mischung mit Luft in einem bestimmten Konzentrationsbereich ein explosionsfähiges Gemisch bilden, von sonstigen giftigen Gasen bei Kontakt mit Wasser und Bildung von ätzenden Stoffen (Flüssigkeiten) bei Kontakt mit Wasser. All diese gefährlichen Eigenschaften können in unterschiedlichem Ausmaß der Ausprägung bei den Alkalimetallen, den Erdalkalimetallen und sonstigen Leichtmetallen beobachtet werden. Bei Zutreffen der Eigenschaft "Selbstentzündlichkeit" spricht man auch von Pyrophorie oder pyrophoren (griech. etwa: "feuertragend") Eigenschaften (siehe Glossar). - Obligat als gefährlich im Sinne der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen gelten folgende Abfälle von Leichtmetallen mit der Schlüsselnummer der ÖNORM S 2100, Abfallkatalog, Ausgabe September 1997: Schlüsselnummer 31108 31203 31205 31206 31207 31211 31212 31217 31223 35318 35321 - Abfallbezeichnung Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen mit produktionsspezifischen schädlichen Beimengungen Schlacken aus der NE-Metallschmelze Leichtmetallkrätze, aluminiumhaltig Leichtmetallkrätze, magnesiumhaltig Schlacken aus der Schmelzelektrolyse Salzschlacke, aluminiumhaltig Salzschlacke, magnesiumhaltig Filterstäube, NE-metallhaltig Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen berylliumhaltige Stäube sonstige NE-metallhaltige Stäube Gefährlichkeit von Abfällen im gesetzlichen Sinne nach den Bestimmungen der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen, BGBl. 227/1997 idF BGBl. II Nr. 178/2000. In dieser Verordnung werden zum Schutz der öffentlichen Interessen (im Sinne der Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, AWG, BGBl. 325/1990 i.d.g.F.) jene Abfälle festgelegt, welche als "gefährliche Abfälle" gelten. Unter Bezugnahme auf Abfälle von Leichtmetallen sind nach den Bestimmungen der Festsetzungs-Verordnung folgende, möglicherweise zutreffende Eigenschaften für eine Zuordnung zu den gefährlichen Abfällen ausschlaggebend: Seite 10 von 113 + entzündbar (H3-A): Das Kriterium H3-A gilt als erfüllt für Abfälle, die der Klasse 4.1 (entzündbare feste Stoffe), 4.2 (selbstentzündliche Stoffe), oder 4.3 (Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln) des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zuzuordnen sind. + ätzend (H8): Das Kriterium H8 gilt als erfüllt für Abfälle, die mehr als 1% der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R35 (verursacht schwere Verätzungen) als ätzend zu kennzeichnenden Stoffen enthalten. (Hinweis: Viele Leichtmetalle reagieren mit Wasser unter Bildung von Wasserstoffgas und von Hydroxiden der Metalle, die in wässriger Lösung stark alkalisch wirken. Bei diesen Lösungen handelt es sich um Laugen oder Basen, z.B. LiOH oder Ca(OH)2. Nach einer anderen Nomenklatur, dem künftig europaweit verbindlichen EWC, European Waste Catalogue, werden diese Abfälle folgenden Schlüsselnummern zugeordnet. Die nach dieser Einteilung gefährlichen Abfälle sind mit * gekennzeichnet. 06 04 06 04 01 06 04 02* 06 04 05* 06 04 99 metal-containing wastes metallic oxides metallic salts (except 06 03 waste salts and their solutions) waste containing other heavy metals wastes not otherwise specified Bei der Prüfung/Beurteilung der Gefährlichkeit von Abfällen ist vordergründig zu erkunden, ob irgend eine gefahrenrelevante Eigenschaft zu irgend einem Zeitpunkt der Abfalleigenschaft (siehe § 2 AWG) auftritt oder auftreten kann. Beispielsweise könnten Reste an Leichtmetallen auch bei Abfällen der Schlüsselnummer 31108 ein Gefährdungsmerkmal "entzündbar" (Kriterium H3-A) bewirken. Die Gefährlichkeit dieser Abfallarten wird vornehmlich durch das Vorhandensein kleiner und kleinster metallischer Partikel in der übrigen Matrix verursacht, die infolge ihrer großen Oberflächen mit Luftsauerstoff, Wasser und Feuchtigkeit und unter Wärmeentwicklung miteinander reagieren. Da diese Reaktion exotherm (d.h. unter Freisetzung von Energie/Wärme) abläuft und ganz allgemein die Reaktionsgeschwindigkeit mit der Temperatur steigt (als Faustformel mag dienen: Verdoppelung bis Verdreifachung der Reaktionsgeschwindigkeit bei Temperaturerhöhung um 10 °C (10 K) nach der van´t-Hoff-Regel), zudem Lager von Abfällen oft so angelegt sind, dass ein Wärmestau eintritt (z.B. Magnesiumpartikel in Aschen und Schlacken in größeren Containern), ist mit einem zeitlich beschleunigten Ablauf solcher Reaktionserscheinungen zu rechnen. So entsteht unter solchen Bedingungen regelmäßig Wasserstoff (im äußerst reaktionsfähigen "status nascendi"), der, gemeinsam mit ablaufenden exothermen oxidativen Reaktionen der Metalle, zu spontanen Selbstentzündungen führen kann. Seite 11 von 113 Sind am Brandherd weitere Mengen Leichtmetalle, nunmehr auch in kompakter Form, vorhanden, können diese nach Erreichen der Zündtemperatur zu brennen beginnen. Es handelt sich dann um sehr spektakulär ablaufende Metallbrände mit gleißenden Flammenerscheinungen und großer Hitzeentwicklung, die mit normalen Löschmitteln nicht zu behandeln sind. So ist Wasser als Löschmittel absolut unzulässig, da hierbei sehr heftige, explosionsartige Reaktionen mit dem Metall auftreten würden. Eine Ausstufung dieser Abfälle aus dem Regime der gefährlichen Abfälle ist nur dann möglich, wenn der Abfallbesitzer nachweist, dass für einen bestimmten Abfall die gefahrenrelevanten Eigenschaften nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen (§§ 5 und 6) nicht zutreffen. Umgekehrt können ansonsten nicht gefährliche Abfälle zu gefährlichen werden, wenn die in der Festsetzungs-Verordnung vorerst nicht genannten Abfälle mit Stoffen des Verzeichnisses der gefährlichen Abfälle in einer Weise vermischt oder kontaminiert sind, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft zutrifft (Kriterien H1 bis H14; Anlage 2 der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen). Diese Abfälle sind sodann mit der entsprechenden Schlüsselnummer der ÖNORM S 2100 zu bezeichnen und als gefährliche Abfälle zu entsorgen. Ganz allgemein kann zum Kriterium der Gefährlichkeit von Leichtmetallabfällen (Magnesium, Aluminium) folgendes festgestellt werden: Die Gefährlichkeit steigt üblicherweise mit der Größe der Oberfläche der metallischen Aggregate. Während kompakte, massive Metallstücke außer bei Einwirken von Säuren, Laugen oder heißem Wasser oder bei Erhitzen über die Schmelztemperatur (Involvierung in ein Brandgeschehen) kaum gefährlich reagieren, weisen kleinteilige Metallpartikel wie Pulver, Metallkörner und feine Späne wegen der wesentlich höheren Oberfläche eine Reihe gefährlicher Eigenschaften auf, die es nicht nur bei der Produktion, sondern auch bei der Wiederverwertung und bei der Abfallbehandlung zu beachten gilt. Solche gefährlichen Eigenschaften werden im nachfolgenden Kapitel "Stoffeigenschaften - Definitionen", aber auch bei der Aufzählung der einzelnen bedeutsamen Leichtmetalle behandelt. Kriterien H1 bis H14: siehe folgende Bestimmungen: - AWG, §2, Abs. (5), Punkte 1 bis 15; - Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle; oder - Anlage 2 der Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen (über gefahrenrelevante Eigenschaften) Dieser kurze Abriss zeigt bereits die Vielschichtigkeit der Problematik auf. Es erschien uns daher ratsam, diesen Leitfaden zu erstellen, der allen Personen, die mit Leichtmetallen arbeiten (sei es in Produktion, der Verwendung, der Abfallentsorgung oder auch als Einsatzkräfte bei Unfällen), als Anleitung zum richtigen Umgang mit Leichtmetallen und zum Schutz vor den Gefahren, die von diesen ausgehen, dienen soll. Im speziellen sind unsere Adressaten Bausachverständige, die in Anlagenverfahren auch Baulichkeiten zur Lagerung von Leichtmetallen und Leichtmetallabfällen fachlich beurteilen müssen. Seite 12 von 113 2. Definitionen 2.1. Stoffeigenschaften Es werden an dieser Stelle lediglich die für Leichtmetalle relevanten und zumeist gefährdenden Stoffeigenschaften oder weitere erklärende Termini beschrieben, während geeignete Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen bei der nachfolgenden Aufzählung einzelner Metalle abgehandelt werden. Alkalimetalle: Metalle der Gruppe 1a des Periodensystems: Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Cäsium. Sie beschlagen sich an der Luft und bilden mit Wasser unter heftiger Reaktion sogenannte Basen. Im Gießereiwesen werden Lithium zur Desoxidation von Kupfer, Natrium zur Veredelung von Aluminium-Silizium-Legierungen und Kalium als Zusatz zu Blei-Legierungen verwendet. Ätzende Stoffe: Ein Stoff (eine Zubereitung) gilt als ätzend, wenn er (sie) nach Einwirken über eine bestimmte Zeit auf die Haut deren Zerstörung über die gesamte Dicke bewirkt oder eine solche Wirkung vorausgesagt werden kann. Diese Wirkung kann bei stark sauren (pH-Wert ≤ 2) oder stark alkalischen (pH-Wert ≥ 11,5) Reaktionen von wässrigen Lösungen angenommen werden. Als Gefahrensymbol ist C (corrosive) zu verwenden, zugehörige R-Sätze sind R 35 (verursacht schwere Verätzungen) oder R 34 (verursacht Verätzungen). Metalloxide können bei ausreichender Löslichkeit in Wasser hydrolysieren und bilden im Falle vieler Leichtmetalle stark ätzend wirkende, alkalische Lösungen (Laugen). Brennbare Stäube: Organische Stäube und eine Vielzahl von Metallstäuben sind brand- und explosionsfähig. Abgelagerter Staub neigt nach Entzündung in der Regel zum Brennen, Glimmen oder Schwelen, aufgewirbelter Staub kann bei entsprechender Konzentration mit Luftsauerstoff explosionsartig reagieren. Brennbarkeit: Ein Stoff gilt als brennbar, wenn er nach Entflammung weiterbrennt, auch wenn die Zündquelle entfernt wird. Schwer brennbar (entflammbar) ist ein Stoff, der nach der Entzündung nicht mehr weiterbrennt, wenn die Wärmezufuhr aufhört. Ein nicht brennbarer Stoff kann nicht entzündet werden. Nach dieser Definition sind Leichtmetalle und deren Legierungen, insbesondere in geschmolzenem Zustand brennbar. Bei der Verbrennung entstehen aus den Metallen üblicherweise deren Oxide, bei den Alkalimetallen auch Peroxide. Die Oxide hydrolysieren bei ausreichender Löslichkeit in wässriger Lösung und bilden die entsprechenden Hydroxide, deren Lösungen zumeist deutlich alkalischen Charakter (Laugen, Basen) aufweisen. Explosibel: Explosionsfähig, explosionsgefährlich. Seite 13 von 113 Explosion: Eine mit einer Geschwindigkeit von ca. 1 - 1000 m/s ablaufende chemische Reaktion explosionsfähiger Stoffe mit Umsetzung von potentieller Energie in Ausdehnungs/Verdichtungsarbeit unter Auftreten von Stoßwellen. Im Zusammenhang mit der behandelten Thematik sind sog. Knallgas- und Staubexplosionen von Interesse. Explosionsgrenzen (Zündgrenzen): Unter Explosionsgrenzen versteht man die untere und obere Grenzkonzentration eines brennbaren Stoffes (z.B. Staub), Dampfes (brennbare Flüssigkeiten) oder Gases in Mischung mit Luft (oder einem anderen Sauerstoff enthaltenden Gas), zwischen denen das Stoff-, Dampf-, oder Gas/Luft-Gemisch durch Erhitzen (bis zur Zündtemperatur) oder Funken zur Explosion gebracht werden kann. Explosiv: Leicht explodierend. Flammpunkt: Ist die niedrigste Temperatur, korrigiert auf einen Barometerstand von 101,3 kPa (760 Torr), bei der unter Anwendung einer Zündflamme unter den vorgeschriebenen Versuchsbedingungen die Entflammung der Dämpfe der Probe erfolgt. Der Flammpunkt unterscheidet sich vom Brennpunkt, der höher liegt und bei dem die Dämpfe nach der Entflammung von selbst weiterbrennen und von der Zündtemperatur, bei der die Entzündung ohne Fremdzündung (Selbstentzündung) eintritt. Pyrophorie (Selbstentzündung): Man spricht von Pyrophorie, wenn sich das System ohne Wärmeeinfluss von außen durch das eigene Energieaufkommen so weit erwärmt (bis zur Zündtemperatur), dass vorhandene brennbare Stoffe entzündet werden bzw. von der Entzündung eines brennfähigen Stoffes ohne Einwirkung einer Zündquelle, d.h. ohne Fremdzündung durch Funken oder Flammen. Die zugehörige Temperatur wird als Zündtemperatur bezeichnet. Die Zündtemperatur sowie die Fähigkeit zur Selbstentzündung sind vom Druck, der Sauerstoffkonzentration und von katalytischen Einflüssen abhängig. Die Zündtemperatur von Stoffen oder Stoffgemischen kann erreicht werden, wenn in diesen exotherme Reaktionen (mit Wärmefreisetzung) ablaufen, deren Reaktionswärme nicht nach außen abgeführt werden kann. Die Selbstentzündungsprozesse gliedern sich in das Stadium der Selbsterwärmung und der Selbstentzündung. Voraussetzung für die Temperaturerhöhung ist eine chemisch reagierende Substanz bzw. ein biologisch bedingter Ablauf, durch den die nötige Energie bereitgestellt wird. Die erforderliche Wärmemenge wird durch eine spontane chemische Reaktion (z.B. Autooxidation) oder physikalische Vorgänge (Reibung, Schlag, elektrostatische Aufladung) in den oder an der Oberfläche der Brandstoffe selbst erzeugt. Die meisten Selbsterwärmungs- und Entzündungsprozesse sind an eine Anlaufzeit, verbunden mit einem Wärmestau, sowie die richtige Menge vorhandenen Luftsauerstoffs gebunden. Auch starke Sauerstoff-Adsorption an feinteiligen Oberflächen (Staub) kann Selbstentzündung hervorrufen. Materialien, die zur Selbstentzündung neigen: Erntegut (feucht eingebrachtes Heu), Halböle in organischem Material (öldurchtränkte Lappen), pflanzliche Fette in Textilien, Anstrichstoffe (Nitrofarbe), pyrophore Metallpulver, Massivholz, Braun- und Steinkohle, Chemikalien, Aktivkohle. Seite 14 von 113 Stoffe, die bei Einwirkung von Sauerstoff reagieren: feste Substanzen (weißer Phosphor, Eisensulfide), sehr fein verteilte Substanzen (vor allem frisch gemahlenes Metallpulver, Metallstäube); Stoffe, die nach Feuchtigkeitseinwirkung reagieren: Alkalimetalle, Calciumkarbid, Branntkalk, Magnesiumnitrid, Natriumhydrid und -sulfid Reaktionsgeschwindigkeit: Begriff aus der chemischen Kinetik zur Beschreibung der Änderung einer vorliegenden Konzentration von Stoffen mit der Zeit beim Ablauf von chemischen Reaktionen. Diese laufen mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten ab, manche so schnell, dass die Bestimmung der Reaktionsgeschwindigkeit Schwierigkeiten bereitet, andere dagegen fast unmerklich langsam. Die Reaktionsgeschwindigkeit ist nicht nur von der Konzentration der Reaktionspartner, sondern auch vom Aggregatszustand (Möglichkeit zur Diffusion), vom Druck, von der Anwesenheit auf eine Reaktion beschleunigend wirkender Stoffe (Katalysatoren), besonders aber von der Temperatur abhängig. Staubexplosion: Schnelle exotherme (wärmefreisetzende) Oxidation feinteiliger Feststoffe (Staub) in der Gasphase. Sie kann auftreten, wenn brennbarer, aufgewirbelter Staub in geeigneter Konzentration (innerhalb der Explosionsgrenzen) im Gemisch mit einem gasförmigen Oxidationsmittel (meist dem Sauerstoff der Luft, "Staub-Luft-Gemisch") vorliegt und mit einer Zündquelle ausreichender Energie in Berührung kommt. Die Reaktion breitet sich unter Flammenerscheinung rasch ohne weitere Energiezufuhr von außen in der "Staub-Luft-Mischung" selbständig aus, heizt die umgebende Atmosphäre auf, was zu erheblichen Drucksteigerungen in geschlossenen Behältern oder Räumen führt. Zu explosionsfähigen Stäuben gehören im besonderen Stäube organischer Materialien (Holz, Mehl, Kohle, Nahrungs- und Futtermittel), aber auch anorganische Stäube, wie die von Leichtmetallen. Grundvoraussetzung für eine Explosion ist das gleichzeitige Vorliegen von Brennstoff, Sauerstoff und einer Zündquelle. Entfällt nur eine dieser Voraussetzungen, kann keine Explosion stattfinden. Darauf aufbauend unterscheidet man im wesentlichen folgende wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Staubexplosionen: - Vermeidung der Staubfreisetzung oder Aufwirbelung; Begrenzung der Staubkonzentration unterhalb der Explosionsgrenzen. - Ersatz des Reaktionspartners Sauerstoff durch gasförmige Inertstoffe soweit, dass durch Unterschreiten der Sauerstoffgrenzkonzentration keine Explosion mehr möglich ist (Inertisierung). - Vermeidung wirksamer Zündquellen (konstruktiver Explosionsschutz). Stoff: In der Chemie ist Stoff die Bezeichnung für jede Art von Materie und deren Erscheinungsarten, die wiederum gekennzeichnet sind durch ihre gleichbleibenden charakteristischen Eigenschaften. Für die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Abfälle üblicherweise keinen einheitlichen Stoff darstellen, vielmehr sehr komplexe Stoffgemische. Das Eigenschaftsspektrum eines Abfalls wird daher sehr wesentlich von seiner stofflichen Zusammensetzung geprägt, wobei aber eine resultierende Eigenschaft von vielen Einflussfaktoren abhängig und oft nicht exakt vorhersehbar ist. Das Vorhandensein von Leichtmetallanteilen in Abfällen prägt aber ganz wesentlich deren Verhalten. Seite 15 von 113 Zündtemperatur (Zündpunkt): Übliche Bezeichnung für diejenige Temperatur, bei der Stoffe an heißen Körpern Selbstentzündung zeigen (Entzündungstemperatur). Die Zündtemperatur ist demnach die niedrigste Temperatur, die brennbare Gase, Dämpfe, Stäube oder feinzerteilte feste Stoffe im sog. „zündwilligsten“ Gemisch mit Luft besitzen müssen, um die Verbrennung einzuleiten. Dementsprechend unterscheidet man qualitativ selbstentzündliche, leichtentzündliche und schwerentzündliche Stoffe. Eine genauere Einteilung ist nach Temperatur-Klassen (T1–T6) bzw. Zündgruppen (G1–G5) möglich; mehr als 40 Stoffbeispiele mit Zündtemperatur finden sich in der Tabelle unter Punkt 11.11. bei Illustration der Explosionsgrenzen. Bei Explosivstoffen wird die Zündtemperatur übrigens auch als Verpuffungstemperatur bezeichnet. Die Kenntnis der Zündtemperatur (und des Flammpunkts) hat besonders bei den als feuergefährliche und/oder explosionsfähige Stoffe geltenden Gefahrstoffen große Bedeutung im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Kennzeichnung mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Einteilung in Gefahrenklassen für die Transportbestimmungen etc. Seite 16 von 113 2.2. Wichtige gießerei-/hüttentechnische Ausdrücke Abbrand: Ist der beim Schmelzen von Metallen und Legierungen entstehende Verlust durch Oxidation und Verflüchtigung bzw. der Metallverlust, der während des Schmelzens vorwiegend durch Oxidation, zum Teil aber auch durch Verdampfen entsteht. Die Oxide gehen in die Schmelzbadabdeckung bzw. Schlacke und werden mit dieser entfernt. Manche Oxide sind flüchtig und rauchen in die Atmosphäre ab. Metallverluste, die während des Schmelzens durch Verschütten, Verspritzen oder dergleichen verursacht werden, zählen nicht zum Abbrand. Abbrennen: Ist die Abbrandbildung durch Oxidation (siehe Abbrand) bzw. das entstehen eines Metallverlustes durch Abbrand, z.B. Abbrennen von Zink in Messingschmelzen oder Abbrennen von Natrium in veredelten Aluminium-Silizium-Legierungsschmelzen. Abdecken: Aufbringen einer Abdeckung auf flüssiges Metall, z.B. im Schmelz. oder Warmhalteofen. Abdeckmittel (Schmelzhilfsmittel, Abdecksalz, Reinigungsmittel): Sie verhindern eine unmittelbare Berührung der Schmelzbadoberfläche mit der Atmosphäre. Abdeckmittel sind z.B. Holzkohle (für Gusseisen und Schwermetalllegierungen), Schwefelblüte (für Magnesiumlegierungen), Salzgemische z.B. aus Kryolith und Alkalichloriden oder –carbonaten (für Aluminium-Legierungen) oder Magnesiumchlorid mit Alkalihalogeniden (für Magnesium- und magnesiumreiche Aluminiumlegierungen). Diese Schmelzhilfsmittel zur Abdeckung des Metallbades, bestehend aus anorganischen Salzen bzw. Salzgemischen (siehe oben), sind so zusammengestellt, dass sie bei der für das betreffende Metall erforderlichen Behandlungstemperatur eine geschlossene schmelzflüssige Schlackendecke bilden, die den Zutritt von Sauerstoff aus der Luft oder aus den Ofenabgasen verwehrt. Abdeckung: Ist eine auf das flüssige Metall aufgebrachte Deckschicht. Je nach Zusammensetzung unterscheidet man chemisch neutral wirkende, reduzierende und oxidierende Abdeckungen. Neutrale Schmelzabdeckungen reagieren nicht mit dem flüssigen Metall und verhindern eine Reaktion zwischen Badoberfläche und Ofenoder Luftatmosphäre; sie wirken daher abbrand-vermindernd. Die gleiche Aufgabe haben reduzierende Abdeckungen, z.B. glühende Holzkohle, die eine reduzierende Gasatmosphäre über dem Badspiegel erzeugen und so den Zutritt von Luftsauerstoff zur Schmelze verhindern. Oxidierende Abdeckungen enthalten Metalloxide, die mit der Schmelze reagieren und ihren Sauerstoffgehalt ganz oder teilweise an das flüssige Metall abgeben; solche Abdeckungen werden zum oxidierenden Schmelzen von Kupfer und Kupferlegierungen verwendet. Seite 17 von 113 Foto: Zugabe von Abdecksalz in einen Tiegelofen auf die schmelzflüssige Metalloberfläche Abdecksalz (Abkrätzsalz): siehe Abdeckmittel Abkrätzmittel (Abkrätzsalz): Reinigungsmittel zur Schmelzebehandlung, das nichtmetallische Verunreinigungen, speziell oxidische Schlackebestandteile (Krätze), erfasst. Abschaum: Ist die von der Schmelze entferne Krätze- oder Schlackeschicht. Foto: Die Metalloxidhaut wird mit einer Kelle von der Oberfläche der gegossenen Masseln abgezogen Abschlacken (Abkrampen – alt, Abkrammen – neu, Abkrätzen, Abschäumen, Abschöpfen): Ist das mechanische Abziehen oder Entfernen der Krätze oder Schlacke von der Oberfläche des flüssigen Metalls im Ofen, in der Pfanne oder im Tiegel mittels geeigneter Werkzeuge. Seite 18 von 113 Foto: An der Metallgießanlage erkennbare Teile: rechts: Einfüllrinne vom Tiegelofen oben: Begasungsrohre (Inertgas) für die Spülung der flüssigen Metalloberfläche zur Verhinderung von Oxidation Abschöpfblock (Schaumblock): Die auf der geschmolzenen Metalloberfläche aufschwimmenden Oxidhäute und Metallschaum müssen regelmäßig (in Form von Abschaum) abgeschöpft werden. Ebenso sinken Teile der Oxide und intermetallische Verbindungen auf den Boden des Schmelzgefäßes, die ebenfalls in regelmäßigen Abständen zu entfernen sind. Dabei werden auch beträchtliche Mengen von Leichtmetall mit abgeschöpft, etwa Magnesiumlegierung. Dieses abgeschöpfte, noch heiße und zähflüssige Material wird in einen Stahlbehälter gegeben und sofort mit einer massiven Eisenplatte zusammengedrückt. Dadurch erstarrt das flüssige Metall, z.B. Magnesium, und fängt daher nicht zu brennen an. Fotos: links: Schaumblock in der Form; entsteht durch Abziehen von flüssigen Metalloberflächen (mittels Schöpfkellen) und Abgießen in eiserne Formen rechts: Schaumblock nicht gepresst; nach Entfernen aus der Form Seite 19 von 113 Foto: Schaumblock gepresst; kompaktere Struktur und damit Verkleinerung der "aktiven" Oberfläche durch Pressen erreichbar Abschrecken: Dient zur Vermeidung von Lunkern, indem man an Stellen der Materialanhäufung Abschreckplatten (Kokillen) verwendet, um hier eine schnellere oder ebenso schnelle Erstarrung zu erreichen wie in dünnwandigen Teilen eines Gussstückes. Abschreckplatte (Schreckplatte, Kühleisen, Kühlkokille): 1. Mit der Abschreckplatte (Stahl- oder Gusseisenplatte) wird der heiße, noch flüssige oder teigige Magnesiumschaum so fest zusammengedrückt, dass gerade kein Metall auf die Oberseite der Abschreckplatte tritt. Dadurch werden die Lufthohlräume beseitigt und ein Abbrennen verhindert. Nach wenigen Minuten ist das Material fest und der Schaumblock kann entnommen werden. 2. Aus Gusseisen oder Stahl angefertigte Einlagen, die bei Sandguss mit dem Modell eingeformt werden und nach dem Ausheben des Modells in der Form verbleiben. Kühleisen haben die Aufgabe, an schlecht zu speisenden Gussstückbereichen eine eventuelle Lunkerbildung zu vermeiden oder die Wirkung einer gerichteten Erstarrung zu unterstützen. Abstich: Ist das Überführen des flüssigen Metalls aus dem Schmelzaggregat in die Gießpfanne oder den Mischer. Altmetalle: Nichteisen-Metallschrott, z.B. Späne, Schleifstaub, Blech- und Drahtabfälle, Sammelschrott und Stückschrott. Seite 20 von 113 Altschrott: Abfälle von altem, gebrauchtem Material (Altmetall) im Gegensatz zu neuen Abfällen (Neuschrott), wie sie unmittelbar in der Fabrikation entstehen. Altschrott von Aluminium-Legierungen, von denen keine mehr als 0,25 % Zink enthalten darf, frei von Gussstücken, Tuben, Kapseln und anderen metallischen Fremdbestandteilen; zugelassen sind bis zu 10 % saubere, offene Dosen ohne Fremdanhaftungen und bis zu 2 % Öl, Fett und andere nichtmetallische Fremdbestandteile. (Aluminium-)Schrott: Rohstoff, der für Industrie und Handel bestimmt ist, und hauptsächlich aus Aluminium und/oder Aluminiumlegierungen besteht und durch Sammlung oder Verwertung von - Metall, das in verschiedenen Fertigungsstufen anfällt oder - aus gebrauchten Produkten gewonnen wird und für die Produktion von Knet- und Gusslegierungen und für andere Produktionsprozesse eingesetzt werden soll. Foto: typischer Leichtmetallschrott: Bleche, Profile, Stanz- und andere Bearbeitungsabfälle Angussteile: Am Gussstück anhaftender Gussteil, der beim Befüllen der Gussform über den Gusskanal entsteht und nach dem Entformen vom Gussstück entfernt werden muss. Foto: Angussteil; am gewünschten Gußstück abzutrennende Teile des Gußkanals Seite 21 von 113 Ausbrechen: Entfernung der Ausmauerung von Öfen oder von Angussteilen von Formstücken. Ausschussteile: Sind Erzeugnisse, die mit irgendwelchen Fehlern behaftet sind und in irgendwelchen Eigenschaften nicht den Normen bzw. Lieferbedingungen entsprechen. Foto: Gießereirücklauf, Angüsse, Überläufer; diese entstehen regelmäßig bei den praktizierten Gußtechniken Barren: Vormaterial zur Umformung in Halbzeug. Hierzu gehören beispielsweise Drahtbarren, Pressbarren, Schmiedebarren, Gussbarren und Walzbarren. Als Vormaterial der Gießereien zur Herstellung von Formgussstücken ist der Begriff „Masseln“ vorzuziehen. Bodensumpf: Teile der Oxide und intermetallische Verbindungen sinken auf den Boden des Schmelzgefäßes. Diese müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen, ähnlich wie der Abschaum von der Oberfläche, von der Tiefstelle der Schmelzwanne abgestochen werden. Dabei werden auch beträchtliche Mengen von Leichtmetall mit abgezogen, etwa Magnesiumlegierung. Chargieren: Ist das Beschicken von Schmelz- oder Glühöfen mit den Einsatzmaterialien (Metallen). Foto: Beschicken des Legierungsbestandteilen; Schmelzofens mit Masseln oder gewünschten Seite 22 von 113 Entgasung: Ist die Entfernung von Gasen aus der Schmelze, vor allem von Wasserstoff, dessen Löslichkeit in der flüssigen Phase durchweg größer ist als in der kristallisierten. Die Gasaufnahme kann durch Abschrecken, Abdecken der Badoberfläche mit Decksalzen oder Schmelzen unter neutralem, indifferentem Schutzgas (Stickstoff, Argon, SF6 bei Magnesium) oder Vakuum vermindert werden. Entgasungsmittel: Schmelzebehandlungsmittel zum Entfernen gelöster Gase (vorwiegend Wasserstoff) aus der Schmelze. Feinanteil (der Krätze): Feinkörniger Anteil aus der Krätzeaufbereitung in Krätzemühlen, mit geringem Metallgehalt, jedoch mit einem hohen Anteil an Oxiden. Feinen (Feinbrennen): 1. Ist die Entfernung der letzten Reste von unedlen Beimengungen durch Oxidation und Verschlackung. 2. Schmelzebehandlung zur Verbesserung der Güteeigenschaften, vielfach im Sinne einer Kornfeinerung bzw. Veredelung, bei Stahl auch gleichbedeutend mit Frischen und/oder Senkung der Gehalte an störenden Begleitelementen. Flussmittel: Schlackenbildende Stoffe für die Schmelzebehandlung. Das Flussmittel ist stets nur Bestandteil eines Schmelzebehandlungsmittels oder einer Abdeckschlacke; es hat die Aufgabe, gemeinsam mit den anderen Komponenten des Schmelzmittels oder der Zuschläge eine homogene Schlackendecke von entsprechender Viskosität zu bilden. Frischen: Ist die Umwandlung von Roheisen in Stahl durch Reduzierung des KohlenstoffGehaltes auf unter 2,1 % durch Reduktion des Eisenoxides bzw. Oxidation der Begleitelemente Silizium, Kohlenstoff, Mangan, Phosphor. Gefügebeeinflussungsmittel (Schmelzebehandlungsmittel, Kornfeinungsmittel, Veredelungsmittel, Reinigungsmittel): Schmelzhilfsmittel, das dem flüssigen Metall zugesetzt wird, um das Kristallisationsverhalten (Korngefüge und Korngrößen) zu beeinflussen. Sie werden hauptsächlich bei Aluminiumgießwerkstoffen verwendet. Sie beeinflussen teils durch peritektische Reaktion, teils durch Einbringung von Fremdkeimen bzw. deren Bildung in der Schmelze die Korngröße der bei der Erstarrung gebildeten Mischkristalle und dadurch im weiteren auch das Erstarrungsverhalten, beispielsweise in bezug auf eine Verminderung der Warmrissneigung (Beispiel: Phosphorpentachlorid). Halbzeug: Metallische Erzeugnisse in Form gepresster bzw. gezogener Stangen, Drähte, Rohre und Profile oder gewalzter Bleche und Bänder. Hammerschlag: Oxidische Zunderschicht, die beim Schmieden, Warmwalzen oder Glühen entsteht und sich leicht von der Werkstückoberfläche trennt. Seite 23 von 113 Kokillen: 1. Schreckplatten aus metallischen Werkstoffen, insbesondere Gusseisen, hin und wieder aber auch aus Graphit oder Siliziumcarbid, die mit dem Sand eingeformt werden. 2. Metallische Dauerform zur Herstellung von Kokillengusserzeugnissen, im erweiterten Sinne auch metallische oder graphitische Dauerform zur Herstellung von Schleuderguss und Strangguss. Krätze: 1. Beim Schmelzen oder Warmhalten an der Badoberfläche durch Oxidation mit der Luft- oder Ofenatmosphäre oder durch Reaktion mit feuerfesten Stoffen entstandene körnige Schlacke, die eine heterogene Masse bildet und vor dem Gießen abgezogen werden muss. Die erstarrte Krätze wird normalerweise an die Hüttenbetriebe zur Umarbeitung gegeben; sie gewinnen den Metallgehalt der Krätze durch Raffination zurück. 2. Krätze sind die Abbrandprodukte, in der Hauptsache unlösliche Oxide des Basismetalls und seiner Legierungsbestandteile, die sich beim Schmelzen von Nichteisen-Metallen in normaler Atmosphäre auf der Schmelzbadoberfläche absetzen. 3. Material, das aus einer innigen Mischung aus dem jeweiligen Metall und den Metalloxiden besteht und von der Oberfläche einer Metallschmelze abgeschöpft oder vom Boden und dem Wänden von Schmelzebehältern, z.B. Öfen, Transporttiegeln oder Gießrinnen, entfernt wurde. Foto: metallische Einschlüsse in einer Krätze; erkennbar am metallischen Glanz in einer sonst ascheartigen, salzreichen, erstarrten Schmelze Legierung: Metallischer Werkstoff, der aus mindestens zwei Elementen besteht und durch Erschmelzen oder Diffusion hergestellt worden ist. Leichtmetalle: Metallische Werkstoffe mit einer spezifischen Dichte von <5 kg/dm3. Dazu gehören Magnesium, Aluminium, Beryllium und Titan sowie ihre Legierungen neben einigen Alkali- und Erdalkalimetallen. Legierungen werden bevorzugt dort eingesetzt, wo das Gewicht von Komponenten im Hinblick auf optimale Energienutzung eine Rolle spielt, etwa in der Flug- und Kraftfahrzeugtechnik, aber auch in der Haustechnik. Seite 24 von 113 Lunker: 1. Bei der Erstarrung einer Schmelze entstandener Schwindungshohlraum. Beim Übergang vom flüssigen in den festen Zustand entsteht eine Volumenabnahme; das Volumendefizit verursacht die Bildung von Lunkern, besonders in den zuletzt erstarrenden Bereichen. Gießtechnisch muss darauf geachtet werden, dass die Lunkerung nicht im Gussstück auftritt, sondern in Bereiche außerhalb des Gussstückes verlagert wird. 2. Hohlräume in Gussstücken als Folge des Erstarrungsschrumpfens. Lunker treten stets dort auf, wo das Metall zuletzt erstarrt. Lunkern (Lunkerung): Ist die Bildung eines Lunkers. Massel(n): 1. In offenen Sand- oder Kokillenformen (Masselformen) gegossenes Metall zum Wiedereinschmelzen. Je nach Metall gibt es verschiedene Lieferformen (trapezförmige Querschnitte, flache plattenförmige Formate, Stranggussmasseln). 2. Massive, barrenförmige, oft mit Kerben versehene Blöcke aus Roh-, Hütten- oder Umschmelzlegierungen. Foto: Masseln (Barren) von Magnesium wie sie in Schmelzöfen (z.B. Tiegelofen) zum Einsatz gelangen. Masselform: Einteilige, offene Sandform oder Kokille zum Gießen von Masseln. Foto: Masselform für Magnesiumguß Seite 25 von 113 Metallabfälle: Alle im Fertigungsprozess entstehenden metallischen Teile, die nicht zum herzustellenden Erzeugnis gehören und im Allgemeinen wieder eingeschmolzen werden. Metallschlamm: In Metallschmelzen ausgeschiedene intermetallische Verbindungen höherer Dichte, die sich am Ofen- oder Tiegelboden absetzen. Metallschlamm kann sich in Schmelzen bilden, die längere Zeit warm gehalten werden und dabei Fremdelemente in die Lösung nehmen. Metallschmelze: Allgemeine Bezeichnung für ein geschmolzenes Metall. Neuschrott: Schrott, der bei der Produktion und Verarbeitung anfällt. Fotos: Stanzgrate Aluschrott Aluschrott Ofenausbruch (Ofenbruch): 1. Entfernen eines unbrauchbar gewordenen Ofenfutters durch Ausbrechen mittels druckluftbetätigtem Meißelhammer oder Ausstoßhammer, desgleichen mittels Ausbrechmaschine bzw. Tiegelausbrechmaschine. Wird eine gestampfte Ofenauskleidung nur teilweise abgetragen, um dann ausgebessert zu werden, bezeichnet man dies als Schälung. 2. Sind die beim Ausbrechen des Ofens anfallenden Krusten, Ansätze und mit Metall imprägnierten Teile des Mauerwerks. Oxidation: Oxidbildung, das heißt chemische Reaktion mit Sauerstoff unter Bildung eines Oxids. Der Vorgang kann mit hoher Wärmeentwicklung verbunden sein; Verbrennungsvorgänge beruhen in der Regel auf Oxidation. Oxidverschlackung: Entfernen von Oxiden aus einer Metallschmelze durch Lösen oder Binden in einer das Schmelzbad abdeckenden Schlacke. Seite 26 von 113 Putzen: Sammelbegriff für alle Arbeiten am rohen Gussstück, wenn es nach dem Abkühlen aus der Gießform kommt. Foto: Entfernen von Graten (Putzen) von Gußstücken Raffination: Reinigung von Stoffen, speziell von Metallen, durch hüttenmännische Verfahren. Die Raffination ist Aufgabe der Hüttenbetriebe und Schmelzwerke, nicht aber der Gießereien. Im Allgemeinen versteht man unter Raffination die Aufarbeitung von Schrottmetallen zu Neumetallen von entsprechendem Reinheitsgrad. Remag: Markenbezeichnung für eine Magnesiumbehandlungslegierung von Union Carbide zur Herstellung von Gusseisen mit Kugelgraphit. Salzschmelzen: Als Salzschmelzen oder Elektrolytschmelzen bezeichnet man Schmelzen, in denen anorganische Salze (Elektrolyte) in ihre Ionen dissoziiert sind. Man unterscheidet Salzschmelzen, die aus einer, und solche, die aus mehreren Komponenten bestehen. Verwendet werden Salzschmelzen zum Abdecken und Reinigen geschmolzener Metalle (Entzunderung, Verhinderung des Luftzutritts und Auflösung oxidativer Verunreinigungen) oder in der Wärmebehandlung von metallischen Werkstücken (insbesondere beim Anlassen und der Härtung von Stahl) und beim Nitridieren. (Zusammensetzung: Erdalkalinitrate, -nitrite, -carbonate, -chloride) Schälung (Ofenschälung): Verfahren zum Ausbessern gestampfter Ofenauskleidungen. s. auch Ofenausbruch. Schaum: Beim Schmelzen von NE-Metallen entstandene, meist oxidische Krätze, die sich auf der Badoberfläche sammelt. Seite 27 von 113 Schaumlöffel (Abkrätzlöffel, Abschäumer, Krätzelöffel, Schlackenlöffel): Löffelförmiges Werkzeug zum Abschäumen (Abschlacken, Abkrampen, Abkrammen, Abschäumen, Abschöpfen) von Metallschmelzen. Der Löffelboden ist mehrmals durchbohrt, damit beim Abziehen der Schlacke oder Krätze das flüssige Metall abfließen kann. Schlacke: 1. Oxidische Stoffe, die sich normalerweise nicht in flüssigen Metallen lösen, sondern sich von diesen leicht trennen und wegen ihrer geringeren Dichte auf dem flüssigen Metall eine separate Schicht bilden. Schlacken können aus dem Schmelzfluss entstehen, das heißt durch Aufschmelzen nicht metallischer, oxidischer Bestandteile, die im Metallsatz vorhanden waren oder durch Oxidation während des Metallschmelzens gebildet wurden. Beim Schmelzen entstandene Oxide, die sich zwar auch vom flüssigen Metall trennen und aufschwimmen, jedoch nicht schmelzen, werden als Krätze bezeichnet. 2. Sind im Schmelzfluss entstandene (und daraus erstarrte) Gemische aus Oxiden, zuweilen auch solche von Sulfiden, Chloriden, Fluoriden und anderen Metallverbindungen. Bei metallurgischen Schmelzprozessen sollen sie die unerwünschten Bestandteile der Schmelzbeschickung aufnehmen. Schlackenbildner: Sind die Bestandteile eines Schmelzgutes, aus denen sich die Schlacke bildet. Schmelzen: Bezeichnung für den Übergang eines Stoffes vom festen in den flüssigen Aggregatzustand durch Zufuhr von thermischer Energie (der umgekehrte Vorgang ist das Erstarren oder Gefrieren), wobei infolge zunehmender kinetischer Energie der Teilchen deren Schwingungsamplitude so groß wird, dass die Gitterstruktur zusammenbricht. Schmelzmittel (Schmelzsalz): Werden zugesetzt, um eine einwandfreie Trennung der Abbrandprodukte vom Schmelzbad zu erreichen und binden die Krätze zu einer dichten Schlackendecke, um weiteren Abbrand zu verhindern. Es handelt sich hierbei um eutektische Gemische von Salzen (Chloriden). Schrott (z.B. aus der Verschrottung von Aggregaten): 1. Altmetall, das erneut zum Einschmelzen gelangt. 2. Abfälle aus der Be- und Verarbeitung von Metallen. Foto: Leichtmetallschrott (Gußstücke) in einer Mulde für die Wiederverwertung Seite 28 von 113 Späne: Neuschrott, der aus Körnern, Röllchen oder Schuppen besteht, die beim spanenden Bearbeiten oder anderen Operationen anfallen. Foto: Leichtmetallspäne mit hoher spezifischer Oberfläche Spänebrikett: Durch Kalt- oder Warmverpressen von Metallspänen erzeugtes kissen- oder paketförmiges Brikett zum Einsatz in den Schmelzofen. Auf diese Weise brikettierte Späne lassen sich mechanisch besser umschlagen, lagern und chargieren. Fotos: linkes Bild – links: frische Späne mit Spänebrikett linkes Bild – rechts: alte Späne mit Spänebrikett; erkennbar ist die Dunkelfärbung durch Oxidation des Metalls; rechtes Bild: Spänebrikett mit rel. geringer spezifischen Oberfläche; Sumpf: Fachsprachliche Bezeichnung für flüssiges Metall in einem Schmelzofen, das nicht entleert wird, sondern zum Weiterschmelzen dient. So werden beispielsweise Späne meist im Sumpf aufgeschmolzen, um hohe Abbrandverluste zu vermeiden. Seite 29 von 113 Tiegelofen: Ofen zum Schmelzen des Metalls. Foto: Tiegelofen Fa. FOSECO (Rührt und bläst Stickstoff, zwecks Abscheidung von Unreinheiten, in die Schmelze ein.) Umschmelzen: 1. Schmelzen von Metallen, um daraus Blockmetalle herzustellen. Das Umschmelzen wird vor allem bei Altmetallen und Metallabfällen angewandt und ist normalerweise mit einer Reinigungsbehandlung oder hüttenmäßigen Raffination verbunden. Auch im Gießereibetrieb wird mitunter umgeschmolzen, vor allem wenn große Mengen Kreislaufmetalle oder Bearbeitungsabfälle aus Werkstoffen der eigenen Fabrikation anfallen. 2. Umschmelzen wird zur Reinigung von Stoffen, besonders von Metallen, Legierungen und Stählen angewendet, wobei die unerwünschten Legierungsbestandteile in die Salzschmelze übergehen. Die Umschmelzsalze wirken dabei gleichzeitig als Abdecksalze. Umschmelzlegierung: Aus Altmetallen durch Schmelzen und Reinigungsbehandlung hergestellte Legierung in Blockform. Veredelung: Schmelzebehandlung eutektischer Legierungen mittels Gefügebeeinflussungsmittel zur Verhinderung einer anormalen Erstarrung. Seite 30 von 113 Verzunderung: Bildung von Oxiden (Zunder) auf der Oberfläche von Metallen im festen Zustand als Folge einer Wärmeeinwirkung in oxidierender Atmosphäre. Die Verzunderung beruht auf der Reaktion des metallischen Grundwerkstoffes mit dem Sauerstoff der Luft oder mit sauerstoffabspaltenden Verbindungen, wie Wasserdampf oder Kohlendioxid. Zubrand: Während des Schmelzens auftretende Zunahme des Anteils einer Komponente durch Anreicherung aus Zuschlagstoffen, Brennstoffen oder Feuerfeststoffen. Zunder (Hammerschlag, Verzunderung): Bei hohen Temperaturen auf der Metalloberfläche entstehende, vorwiegend oxidische Reaktionsprodukte. Zunder wird üblicherweise bei einer abschließenden Oberflächenbehandlung entfernt und fällt als körnig-schuppiges Produkt an. Zuschlag (Zuschlagstoff): Schlackenbildender fester Stoff, der beim Schmelzen von Metallen oder zur Behandlung von Metallschmelzen zugesetzt wird. Die Zuschlagstoffe bilden eine flüssige Schlacke und nehmen darin oxidische, sulfidische oder andere, in der Metallschmelze unlösliche Fremdbestandteile auf (siehe auch Schlacke). Zuschlagstoffe sind daher nichtmetallisch. Beispiele von Gussteilen aus Magnesiumlegierung: Fotos: links: Lenksäule in PKW´s rechts: Innenteile für Mobiltelefone Seite 31 von 113 3. Die in der Technik meist eingesetzten Leichtmetalle Aluminium und Magnesium 3.1. Aluminium 3.1.1. Physikalisch-chemische Eigenschaften Silberweißes, stark glänzendes Leichtmetall. Der Glanz lässt an der Luft rasch nach, da sich eine dünne Oxidhaut bildet; durch Glanzeloxierung bleibt er erhalten. Aluminium ist sehr weich und dehnbar, lässt sich zu dünnsten Folien auswalzen (Blattaluminium), leitet den elektrischen Strom sehr gut (62 % der Leitfähigkeit von Kupfer); bei Rotglut schmilzt es. Atomgewicht: Dichte: Schmelzpunkt: Siedepunkt: elektrochemisches Potential: 26,989 g/mol 2,70 g/cm³ 660 °C 2467 °C -1,67 V (zwischen Mangan und Magnesium) Aluminium ist sehr unedel. Es lässt sich aus wässriger Lösung elektrolytisch nicht abscheiden. Eine Reduktion des Oxids mit Kohle gelingt nicht, daher erfolgt die Herstellung durch Schmelzelektrolyse. Aluminium reagiert heftig mit Salzsäure und Natronlauge, weniger heftig mit Schwefelsäure, während es sich in der Kälte gegenüber Salpetersäure passiv verhält. Bei allen diesen Reaktionen wird entzündlicher Wasserstoff gebildet. In der Praxis ist Aluminium ein korrosionsbeständiges Metall, obwohl es eine große Affinität zum Sauerstoff besitzt. Seine Korrosionsbeständigkeit ist deshalb so groß, weil Aluminium sich in der Luft und in reinem Wasser sofort mit einem sehr feinen Oxidfilm überzieht, der fest haftet, wasserunlöslich ist und das darunter liegende Metall schützt. Nur wenn der Oxidfilm zerstört wird, kann das Metall angegriffen werden. Reinaluminium wird von Halogenkohlenwasserstoffen gelöst. Salpetersäure bildet auf dem Metall einen schützenden Oxidfilm, der jede weitere Reaktion unterbindet. Das Verhalten von Aluminium in wässrigen Medien ist vom pH-Wert des Elektrolyten abhängig. Die das Aluminium schützende Oxidschicht ist im pH-Bereich zwischen 4,5 und 8,5 weitgehend unlöslich. Von Blei-Salzen, Bromwasserstoffsäure, Eisenchlorid, Flusssäure, Iod-Tinktur, Kalilauge, Kupfer-Salzen, Natronlauge, Nickel-Salzen, Phosphorsäure, QuecksilberSalzen, Salzsäure, Schwefelsäure, Silber-Salzen, Soda, Zink-Salzen und ZinnSalzen wird Aluminium ebenfalls angegriffen. Aluminium ist unempfindlich gegenüber ätherischen Ölen, Benzin, Benzol, Bier, Fetten, Fixiersalz, Glycerin, Harzen, Kaliumpermanganat, Lacken, Petroleum sowie die meisten Lebensmittel. Seite 32 von 113 3.1.2. Pyrophore, explosible Eigenschaften Aluminium-Pulver (nicht phlegmatisiert – nicht überzogen) ist an der Luft selbstentzündlich. Die Korngröße von selbstentzündlichem Staub liegt bei <500 µm. Wenn Aluminiumstaub in bestimmter Konzentration (ca. 40 g/m³ Luft) in der Luft dispergiert (verteilt) ist, bildet es ein explosibles Gemisch. Wenn aber der Sauerstoffgehalt unter 10 % gehalten wird, tritt keine Reaktion ein. 3.1.3. Verwendung Aluminium ist das wichtigste Leichtmetall und wird in folgende Bereichen eingesetzt: - als Profil, Rohr, Blech oder Schmiedestück für Apparate - Armaturen und Behälter für die chemische sowie die Nahrungsmittelindustrie und für Metallwaren - in Form von Draht für elektrische Leitungen - in Form von Folien als Verpackungsmittel und Isoliermaterial - Durch Aufdampfen von Aluminium im Hochvakuum werden Spiegel für optische Instrumente erzeugt. - Verbundwerkstoffe mit Aluminium-Matrix kommen für einen künftigen Einsatz im Verkehrswesen in Betracht. - als Pulver für rostschützende Anstriche, zur Herstellung von Sprengstoffen und in der Feuerwerkerei; - als Grieß zur aluminothermischen Gewinnung von Metallen; - als Granulat zur Desoxidation bei der Stahlherstellung; Unlegiertes Aluminium kommt als Hütten-Aluminium, als Rein-Aluminium und als Reinst-Aluminium in den Handel. Hütten-Aluminium dient zur Herstellung von Halbzeug, Guss- und Knet-Legierungen. 3.1.4. Sonstiges Wissenswertes Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Luft: Selbstentzündlicher fester Stoff in Pulver- oder Staubform. Bei Vermischung mit Luft bilden sich explosionsfähige Staubgemische. Eine Entzündung erfolgt durch heiße Oberflächen, Funken (elektrostatische Aufladung) oder offene Flammen. Die Explosionsgefahr nimmt mit der Feinheit der Teilchen zu. Aluminiumpulver mit Fettstoffen phlegmatisiert (= überzogen) reagiert nach Zündung mit Eisenoxid unter Wärmeentwicklung. Wenn Behälter beschädigt werden, wird aufgewirbeltes Pulver leicht entzündet. Bei Einwirkung von Feuchtigkeit oder Wasser bildet sich leicht brennbares Wasserstoffgas, das mit Luft explosionsfähige Gas-/Luftgemische bildet. In geschlossenen Räumen kann dann Explosionsgefahr entstehen. Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Aluminiumpulver pyrophor (also nicht überzogen mit Fettstoffen, Öl oder Wachs) neigt bei Berührung mit Wasser zur Reaktion unter Entwicklung von leicht brennbarem Wasserstoffgas. In geschlossenen Räumen kann in Verbindung mit Luft Knallgasbildung und Explosionsgefahr entstehen. Seite 33 von 113 Bei mit Fettstoffen phlegmatisiertem Pulver tritt bei normalen Temperaturen keine Reaktion ein. Falls sich in heißem Wasser die Fettstoffe lösen oder das Wasser fettlösende Mittel enthält, kann ähnlich wie bei nicht phlegmatisierten Pulver bei Kontakt mit Feuchtigkeit, Wasser, Alkalien oder Säuren leicht entzündbares Wasserstoffgas gebildet werden. Verhalten mit anderen Substanzen / Chemikalien: Heißes Wasser löst die Fettschicht von phlegmatisiertem Pulver. Die Reaktion erfolgt dann mit zunehmender Heftigkeit unter Wasserstoffentwicklung. Mit Stoffen wie Laugen, Säuren (insbesondere Schwefelsäure und Salzsäure, welche die Fettschicht lösen) erfolgt heftige Reaktion unter Bildung von viel Wärme, Wasserstoff und ätzenden Dämpfen. Bei Kontakt mit normal stabilisierten, chlorierten Kohlenwasserstoffen bilden sich Chlorwasserstoff bzw. Salzsäuredämpfe. Mit Eisenoxid erfolgt Reaktion unter Bildung von Eisen (siehe Punkt 11. ThermitEffekt). Heftige Reaktionen erfolgen mit Oxidationsmitteln, Nitraten, Sulfaten, Halogenen, Metalloxiden, Quecksilber und seinen Verbindungen. Lagerung: Mit Aluminium-Pulver gefüllte Behälter müssen trocken und dicht geschlossen gehalten werden. Der in den Transport- und Lagerbehältern nicht mit Aluminiumpulver gefüllte Raum ist in der Regel mit Inertgas zu füllen. Verschüttetes Pulver darf nicht mit dem Staubsauger aufgenommen werden. Gesundheitsgefahr: Aluminiumstaub reizt die Augen und die Atemwege. Einatmung großer Mengen kann zu Lungenentzündung und Fieber führen. Aluminiumstaub kann mit der Feuchtigkeit der Haut reagieren, bzw. durch Hitzeentwicklung auch lokale Verbrennungen verursachen. Symptome sind Brennen der Augen und der Atemwege. Atemgerät wird empfohlen. 3.1.5. Begriffsbestimmungen Aluminiumpulver: Aluminiumpulver kann in drei Größenklassen eingeteilt werden: Aluminiumstaub, Aluminiumplättchen und Aluminiumgrieß. Die Länge oder Breite eines Plättchens kann mehrere hundert Mal größer sein als seine Dicke. Länge, Breite und Dicke eines Staubteilchens sind ungefähr gleich, die Längenabmessung überschreitet nicht mehr als ein- oder zweimal die Dicke. Körnchen sind Teilchen, die größer als 200 Mesh (Maschenzahl) sind. Aluminiumpaste: Aluminiumpaste ist ein Aluminiumplättchenpigment, das homogen in einem Lösemittel, wie z.B. Testbenzin, suspendiert ist. Im wesentlichen wird festgehalten, dass ausschließlich Aluminiumpulver, Aluminiumplättchen und Aluminiumgrieß als gefährlich, in Bezug auf die Selbstentzündbarkeit, sind. Seite 34 von 113 3.1.6. Warum brennt Aluminiumpulver? Chemisch gesehen besitzt Aluminium enorme Affinität zum Sauerstoff. Das ergibt einen dünnen Film von Aluminiumoxid, der fast augenblicklich entsteht, wenn Aluminium der Atmosphäre ausgesetzt wird. Der Aluminiumoxidfilm ist träge und schützt das darunter liegende Metall vor weiteren Angriffen. Wenn ein Aluminiumpulverteilchen bis zum Zündpunkt erhitzt wird, ist die Teilchenmasse so gering, dass das ganze Teilchen fast augenblicklich oxidieren kann. So wird ein Großteil dieser Teilchen „verbrennen“. Da Plättchen eine viel geringere Masse besitzen und eine viel größere Oberfläche pro Masseeinheit aufweisen als Aluminiumstaub- oder –grieß, werden sie sich leichter entzünden und schneller brennen als die gröberen Pulverarten. 3.1.7. Warum explodiert Aluminiumpulver? Feine Teilchen aus Aluminiumpulver verteilen sich, so wie einige organische Pulver (wie Mehl, Stärke und Kohlenstaub) leicht in der Luft, wo ihre geringe Masse es ihnen erlaubt, in der Luft zu bleiben oder zu „schweben“. Sie verbrennen, wenn die Zündtemperatur erreicht ist. Wenn sie sich aber in der Luft in einem bestimmten Verhältnis verteilen (mit Sauerstoff vermischt), breitet sich die Verbrennung von einem Teilchen auf das andere mit einer solchen Geschwindigkeit aus (Anstieg der Druckgeschwindigkeit über 20.000 psi/sec.), dass eine Explosion entsteht. Die Fähigkeit zur Explosion erstreckt sich auf eine weite Bandbreite, wobei sehr wenig Aluminiumpulver genügt. Aluminiumstaub kann sich bei mehr als 10% im Gemisch vorhandenem Sauerstoff entzünden. Sehr kleine Energiemengen sind notwendig, um gewisse Mischungen aus Aluminiumpulver und Luft zu entzünden. In manchen Fällen kann Energie von nur 25 mJ die Entzündung verursachen. 3.1.8. Übliche Entzündungsursachen bei Aluminiumstäuben und Aluminiumpulver Die Entladung statischer Elektrizität erzeugt einen elektrischen Funken, der die Pulverteilchen in seiner Umgebung über die Zündtemperatur bringt – es kommt zu einer Explosion. Elektrische Schalter, kaputte Glühbirnen, lose Stromverbindungen – sogar der Zusammenprall zweier Metalle – alles, was einen Funken erzeugt, kann eine Explosion hervorrufen. Sogar das fortgesetzte Aneinanderreiben von Metallen (wie in einem trockenen Hülsenlager) kann genug Hitze erzeugen, um eine Explosion von Aluminium-Pulver-Luft-Gemischen hervorzurufen. 3.1.9. Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Aluminiumstäuben und Aluminiumpulver 3.1.9.1. Allgemeines: 1. Die Lagerung sollte vorzugsweise in Räumen mit feuerfester, nicht oder beschränkt brennbarer Bauweise erfolgen. Seite 35 von 113 2. Aluminiumpulver und –pasten sollten nicht in Bereichen gelagert werden, die entflammbare Flüssigkeiten oder andere brennbare Materialien enthalten, wegen der Unterschiede in den Feuerbekämpfungsverfahren. 3. Die Behälter sollten ordentlich und mit breitem Gangraum gestapelt werden. Die Höhe der Stapel sollte auf ein Mindestmaß begrenzt sein. 4. Lecks in Dampfleitungen, Wasserleitungen, Radiatoren oder Dächern sollten umgehend repariert werden, um Kontakt der Produkte mit Wasser zu vermeiden. 5. Ansammlungen von Staub auf Böden, Wänden und anderen Einrichtungen sollten vermieden werden. Müll, sowie ölige Lappen, Papier und andere Brennstoffe, sollten außerhalb dieser Bereiche gelagert werden. 6. Es sollten „Nicht Rauchen“-Schilder sollten angebracht werden. Es sollten offenes Licht, Lötlampen, Schweißgeräte oder offenes Feuer in den Lager- oder Manipulierbereichen nicht verwendet werden. 7. Es sollten Reibungsfunken und unachtsamer Metall-Metall- oder Metall-BetonKontakt vermieden werden. Bei der Manipulation mit Aluminiumpulvern und pasten sollten nicht funkenziehende Schaufeln verwendet werden. Kunststoff und Eisenmetalle sollten ebenfalls nicht verwendet werden. 8. Die Behälter sollten weit genug von Dampfrohren oder Radiatoren ferngehalten werden, um Erhitzung zu vermeiden. 9. Die Behälter sollten, außer wenn Material entnommen wird, geschlossen gehalten werden. 3.9.1.2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für die Lagerung von Aluminiumpulver und -paste Aluminiumpulver und –pasten können sicher verladen, gelagert und verwendet werden, wenn auf gewissenhaften Umgang entsprechend Wert gelegt wird und wenn die grundlegenden Sicherheitsregeln, die in diesem Punkt enthalten sind, sorgfältig beachtet werden. Dennoch kann es unter bestimmten Bedingungen zu einer Entzündung bzw. Explosion von Aluminiumpulver und –pasten kommen. 3.1.9.3. Lagerung von Aluminiumpulver 1. Aluminiumpulver, das in Lagerhäusern gelagert wird, sollte in fest verschließbaren Originalbehältern aufbewahrt werden. 2. Der Kontakt von Aluminiumpulver mit Wasser sollte (weil dies allmählich eine Reaktion von Aluminium mit Wasser nach sich zieht, was Hitze, sowie die Entstehung von Wasserstoffgas und möglichen Druckaufbau verursacht) vermieden werden. 3. Sicherheitsaspekte bei Massenlagerung sollten mit dem Lieferanten besprochen werden. 3.1.9.4. Lagerung von Aluminiumpaste 1. Die versiegelten Behälter mit Aluminiumpaste sollten in einem trockenen Raum gelagert werden, wobei die Temperatur vorzugsweise unter dem Flammpunkt des enthaltenen Lösungsmittels liegen soll. Seite 36 von 113 2. Wenn ein Behälter während der Lagerung oder bei der Verwendung für die Entfernung eines Teils der Paste geöffnet werden muss, ist der Deckel unverzüglich wieder zu verschließen und der Behälter zu versiegeln, um Luftoxidation, mögliches Eindringen von schädlichen Gasen, Dämpfen oder anderem Fremdmaterial sowie Verlust von Lösemittel aus der Paste hintanzuhalten. 3.1.9.5. Grundlegende Sicherheitsrichtlinien, die bei der Manipulation von Aluminiumpulver beachtet werden müssen: 1. Beim Umladen von Aluminiumpulver sollte die Entstehung von Staubwolken auf einem absoluten Minimum gehalten werden. Das Pulver sollte unter Verwendung einer nicht funkenziehenden Schaufel aus leitendem Metall und mit möglichst wenig Erschütterung von einem Behälter in den anderen umgeladen werden. Die beiden Behälter sollten elektrisch leitend zusammengebunden und mit einer Erdung versehen werden. 2. Bei der Mischung von Aluminiumpulver mit anderen trockenen Bestandteilen sollte Reibungshitze vermieden werden. Der beste Mischer für eine trockene Mischoperation ist jener, der keine beweglichen Teile enthält, sondern eine eher rotierende Bewegung in Gang setzt, so wie ein konischer Mischer. Die Einführung eines inerten Gases in den Mischer wird sehr empfohlen, weil Staubwolken gebildet werden. Die gesamte Ausrüstung muss gut geerdet sein. 3. Für die Behandlung oder Lagerung von Aluminiumpulvern sollte nur leitendes Material verwendet werden. Es sollen ausschließlich nicht funkenziehende, leitende Metallschaufeln zum Umladen von Pulver verwendet werden. 4. NICHT RAUCHEN, außer in kontrollierten gekennzeichneten Bereichen, die weit genug von den Betriebs- und Lagerbereichen weg sind. 5. Es sollen keine offenen Flammen, Feuer oder Funken in Betriebs- und Lagerbereichen, sowie in staubigen Bereichen verwendet werden. 6. Von den mit Aluminiumpulver hantierenden Personen dürfen keine Zündhölzer, Feuerzeuge oder andere funkenziehende Geräte getragen werden. 7. Während des Transports sollte das Pulver nicht mit nichtleitenden Oberflächen in Berührung kommen, da dadurch statische Elektrizität aufgebaut wird. 8. Das Pulver sollte immer sorgfältig behandelt und nicht fallen gelassen werden. Jede Bewegung zwischen den Pulverteilchen neigt dazu, statische Ladungen aufzubauen. 9. Die Arbeitskleidung sollte aus weichen, endverarbeiteten, dicht gewebten, feuerfesten/feuerdämpfenden Materialien sein, die nicht dazu neigen, statische elektrische Ladungen aufzubauen. Hosen sollten keine Aufschläge haben, wo sich Staub sammeln könnte. 10. Die Behälter sollten versiegelt gehalten und ungeöffnet in einem abgetrennten Bereich gelagert werden. Bei Lagerung mit anderen Chemikalien, wie Schwefel, Nitraten oder anderen stark oxidierenden Substanzen, würde ein Feuer ein ernstes Problem darstellen. Seite 37 von 113 3.1.9.6. Behälter zum Lagern und Transportieren von Aluminiumstäuben Behälter für abgesaugte und abgeschiedene Aluminiumstäube müssen so ausgeführt sein, dass entstehende Wärme abgeleitet oder entstehender Wasserstoff entweichen kann. Für trockene Stäube müssen sie geschlossen sein. An den Behältern muss das Warnzeichen „Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen“ angebracht sein. 3.1.9.7. Feuerbekämpfungsmaßnahmen bei Aluminiumpulver Da es fast unmöglich ist, ein massives Feuer bei trockenem Leichtmetallpulver zu löschen, ist es wichtig, wenn das Feuer bereits im Anfangsstadium bekämpft werden kann. Metallstaubfeuer auf genügend flachen Oberflächen können unter Kontrolle gebracht werden, indem man einen Kreiswall aus trockenem Sand oder trockenem Löschmaterial der Klasse D rund um die Brennfläche platziert. Das sollte mit großer Vorsicht geschehen, um das Pulver nicht aufzuwirbeln, was eine Staubwolke verursachen könnte. Sogar eine kleinere Staubwolke kann gewaltsam explodieren. Es sollten langstielige Schippen oder Schaufeln aus nicht funkenziehendem Material für die Anwendung von trockenen Löschmitteln bereitgehalten werden. Ein ordnungsgemäß eingeschlossenes Feuer wird eine harte Kruste aus Metalloxid bilden, die letztlich genug Sauerstoff ausschließen wird, um eine Selbstlöschung hervorzurufen. Es ist allgemein üblich, den Bereich nach Aufbringung des Löschmaterials zu verlassen, wobei man alle Türen schließt, die zu dem Bereich führen, und sie mit Sand versiegelt. Der Bereich sollte nicht wieder betreten werden, bis der Brand gelöscht und das Material ausgekühlt ist. Es sollte kein Wasser zum Löschen verwendet werden, da dieses mit heißem Aluminiumpulver reagiert und Wasserstoff gebildet wird. Alle flüssigen, halogenierten, Kohlendioxid- oder Schaumlöschmittel sollten streng vom Anlagenbereich für die Lagerung oder Verarbeitung von trockenen Pulvern ferngehalten werden, um zu vermeiden, dass diese von aufgeregten und unerfahrenen Personen während eines Notfalls verwendet werden. Alle Ventilatoren und Maschinen, einschließlich der Staubsammelsysteme, sollten ausgeschaltet werden. Zugluft sollte möglichst immer vermieden werden. 3.1.9.8. Feuerbekämpfungsmaßnahmen bei Aluminiumpaste Bei einem Brand von Aluminiumpaste sollte kein Schlauch zur Bekämpfung des Brandes verwendet werden, da die Kraft des Strahles das Feuer verbreiten und auch ausgetrocknete Flocken zum Schweben bringen könnte, wodurch eine Staubwolke entstehen würde. Bei der Herstellung von Aluminiumpaste wird das Aluminium mit brennbaren Lösemitteln vermischt. Die verwendeten Lösemittel sind normalerweise Benzine mit einem mäßig hohen Flammpunkt. Ein Feuer in einer Aluminiumpaste beginnt als Feuer des Lösemittels und kann unter Verwendung von Löschmitteln der Klasse B bekämpft werden. Es dürfen jedoch keine halogenierten Löschmittel verwendet werden. Ein Brand von Aluminiumpaste kann zu einem gewissen Zeitpunkt die Eigenschaft eines Pulverfeuers aufweisen. Seite 38 von 113 Zu diesem Zeitpunkt muss es auch als solches behandelt werden. Es obliegt der eigenen Einschätzung, zu bestimmen, ob Löschmittel der Klasse B sicher verwendet werden können. Wenn das Löschmittel sorgsam aufgebracht wird, wird man gleich bemerken, ob es das Feuer beschleunigt. Dann sollte das Feuer als Pulverfeuer betrachtet werden. Der Gebrauch eines Löschmittels der Klasse B sollte eingestellt werden, und ein Löschmittel der Klasse D oder trockenes inertes Körnchenmaterial verwendet werden. Wenn sich das Aluminiummetall entzündet hat, kann es unter einer Kruste flammenlos weiterbrennen und sollte nicht aufgestört werden. Passend und allgemein in Verwendung sind trockene chemische Schaum- und Kohlendioxidlöschmittel der Klasse B. Kohlendioxid kann zum Löschen verwendet werden, wenn durch Lösemittel befeuchtetes Aluminium brennt. Eine Wiederentzündung kann auf Grund von hoher Temperatur an einer Stelle bzw. durch Spontanerhitzung geschehen. Um eine Wiederentzündung zu vermeiden, muss das Restmaterial unverzüglich erstickt werden. Da man von betriebsfremden hauptberuflichen oder freiwilligen Feuerwehrleuten nicht erwarten kann, dass sie auf die spezifischen Feuer- und Lebensgefahren in Zusammenhang mit Aluminiumpulver- und –pastenfeuern vorbereitet sind, sollten diese im Interesse ihrer eigenen Sicherheit vom Betriebsverantwortlichen für Brandbekämpfung instruiert werden. 3.1.9.9. Löscheinrichtungen - - In der Nähe der Arbeitsraum-Ausgänge müssen Feuerlöscher der Brandklasse D mit Pulverbrause vorhanden sein. Darüber hinaus müssen trockener Sand oder Abdecksalze bereitgestellt werden. Zum Löschen von in Brand geratener Kleidung müssen geeignete Löscheinrichtungen vorhanden sein. Geeignete Löscheinrichtungen sind z.B. Löschdecken, Löschbrausen. 3.1.10. Verfahren zur Aluminiumstaubbeseitigung Folgende Verfahren dienen zur gefahrlosen zur Aluminiumstaubbeseitigung: - Nassverfahren, Trockenverfahren mit Nassabscheidung des Staubes durch sofortiges Benetzen des freiwerdenden Staubes, Trockenverfahren mit Nassabscheidung des Staubes durch Benetzen des Staubes im Nassabscheider, Trockenverfahren mit Trockenabscheidung des Staubes, Verfahren unter Verwendung von Kühlschmierstoffen oder Fördern und Sammeln des Staubes Die genauen Ausführungen dazu sind in folgendem Regelwerk enthalten: „BGR 109 Richtlinie zur Vermeidung der Gefahren von Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen“, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss „Eisen und Metall 1“, April 1990 und werden daher an dieser Stelle nicht wiedergegeben. Seite 39 von 113 3.2. Magnesium 3.2.1. Physikalisch-chemische Eigenschaften Silberweißes, sehr leichtes, weiches und dehnbares Leichtmetall. An der Luft bildet sich eine Oxidschicht. Die elektrische Leitfähigkeit beträgt etwa 30%, die Wärmeleitfähigkeit ca. 40% der des Kupfers. Magnesium gehört zur Gruppe der Erdalkalimetalle, doch zeigt es zu den im Periodensystem darüber und darunter stehenden Elementen Beryllium und Calcium weniger Verwandtschaft als zu Lithium (Schrägbeziehung) oder Zink aufgrund der sehr ähnlichen Ionenradien. Die Verbindungen des Magnesiums sind farblos, sofern nicht der Säurerest farbig ist wie z.B. bei Magnesiumchromat, Magnesiummanganat. Magnesium ist ein kräftiges Reduktionsmittel, wird also leicht oxidiert. Atomgewicht: Dichte: Schmelzpunkt – Reinmagnesium: Liquidustemperatur – Legierung AM60: Liquidustemperatur – Legierung AZ91: Siedepunkt: 24,3050 g/mol 1,738 g/cm³ 650 °C 615 °C 595 °C 1107 °C (unter Luftabschluss) Von Säuren aller Art, sogar von Essigsäure, wird Magnesium sehr leicht unter Salzbildung und Wasserstoff-Entwicklung angegriffen. Lösungen von Salzen, insbesondere von Chloriden, greifen Magnesium stark an. Laugen greifen, besonders in stärkeren Konzentrationen, Magnesium nicht an. Bemerkenswert ist die Beständigkeit gegen Flusssäure und ihre Salze. Magnesium in kompakter Form ist in der Handhabung ungefährlich. Zum Beispiel werden seit vielen Jahren in Motoren von Rennsportwagen Kolben aus Magnesium verwendet. Aufgrund der guten Wärmeleitfähigkeit des Magnesiums erfolgt trotz der hohen Wärmebelastung im Verbrennungsraum des Motors keine Entzündung des Magnesiumkolbens. Besondere Gefahren gehen allerdings von den bei der Be- und Verarbeitung anfallenden Magnesiumspänen und –stäuben aus. Die Magnesiumstäube sind leichtentzündlich, im aufgewirbelten Zustand in der Luft explosionsfähig. Wegen der größeren Reaktionsfreudigkeit des Magnesiums im Vergleich zum Aluminium besteht bei Magnesiumstäuben zusätzlich die Gefahr der Selbstentzündung. Unter besonderen Umständen ist eine Selbstentzündung auch bei Magnesiumspänen nicht völlig auszuschließen. Magnesium reagiert insbesondere mit sauerstoffhaltigen Verbindungen. So wird beispielsweise bei einer Reaktion mit Wasser Wasserstoff freigesetzt. Diese Reaktion ist von der Wasserzusammensetzung und –temperatur und in hohem Maße von der Oberfläche des Magnesiums selbst abhängig. Bei Spänen und Stäuben mit großer spezifischer Oberfläche kann bereits bei Raumtemperatur und Kontakt mit Wasser so viel Wasserstoff frei werden, dass dieser mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Seite 40 von 113 Unmittelbar gefährliche Reaktionen zwischen Magnesium und einem geeigneten Reaktionspartner sind besonders bei hohen Temperaturen zu erwarten, also bei brennendem oder schmelzflüssigem Magnesium. Technische Magnesiumlegierungen schmelzen bei Temperaturen im Bereich von etwa 430 °C bis 600 °C. Die Schmelze entzündet sich an der Luft und brennt an der Oberfläche, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen (Abdecksalze) getroffen werden. Die hohen Verbrennungstemperaturen des Magnesiums von weit über 2400 °C und seine Reaktionsfreudigkeit mit Wasser bedingen, dass ein einmal entstandener Magnesiumbrand mit Wasser oder wasserhaltigen Löschmitteln nicht gelöscht werden kann. Statt des eigentlich erwarteten Löschvorgangs dissoziiert das Löschwasser in seine Bestandteile Sauerstoff und Wasserstoff. Die Folge ist eine explosionsartig verlaufende Knallgasreaktion mit möglicherweise fatalen Folgen. 3.2.2. Pyrophore, explosible Eigenschaften Obwohl Magnesium erst bei ca. 650 °C schmilzt, steigt bereits ab ca. 400 °C die Entzündbarkeit bzw. Selbstentzündlichkeit wesentlich an. Unterhalb von 400 °C kann eine Magnesiumschmelze als "eingefroren" (= ungefährlich im Hinblick auf die Selbstentzündlichkeit) bezeichnet werden. Daher muss Magnesium bei der Verarbeitung schon ab 400 °C vor Luft geschützt werden. Magnesium entzündet sich oberhalb 450 °C und verbrennt, besonders in feiner Verteilung (Späne, Pulver, Staub) mit blendend hellem Licht zu einem feinen, weißen Rauch bzw. Pulver von Magnesiumoxid, was in Leuchtsätzen (sog. Magnesiumlicht) genutzt wird. Brennendes Magnesium flackert nicht auf, brennt auch in Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickstoffmonoxid und dergleichen weiter und entzieht diesen Verbindungen den Sauerstoff. Da brennendes Magnesium Temperaturen von 2400 °C erreichen und Wasser zersetzen kann, löscht man es am besten mit trockenem Sand, rostfreien Eisenspänen, wasserfreien Alkali- oder Erdalkalisalzen. In gasförmigem Chlor verbrennt Magnesium beim Erhitzen unter Feuererscheinung. Mit Stickstoff reagiert Magnesium bei etwa 500 °C unter Bildung von Magnesiumnitrid, das sich mit Wasser zu Magnesiumhydroxid und Ammoniak umsetzt. Das Gemisch des Pulvers mit Salpetersäure explodiert spontan. Das Gemisch von Magnesiumpulver und flüssigem Sauerstoff ist detonierbar. Chlorkohlenwasserstoffe wie Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff oder Methylchlorid reagieren bei Kontakt mit Magnesium explosiv. Magnesiumpulver oder –späne entzünden sich in feuchtem Chlor oder Fluor spontan. Verschiedene Metallcyanide reagieren mit Magnesium unter Aufglühen, wenn man das Gemisch erwärmt. Nicht stabilisiertes Magnesiumpulver entzündet sich an der Luft von selbst bzw. reagiert mit Wasser unter Bildung von hochentzündlichem Wasserstoff der sich an der Luft von selbst entzündet. Magnesiumpulver ist im Gemisch mit Luft staubexplosionsfähig. Stabilisiertes Magnesiumpulver ist leichtentzündlich und reagiert mit Wasser unter Bildung von hochentzündlichen Wasserstoffgasen. Stabilisierter Magnesiumstaub, kann sich an der Luft durch Funken oder Reibungswärme entzünden, wodurch es in der Folge zu einer Magnesiumstaubexplosion kommen kann. Seite 41 von 113 3.2.3. Verwendung Die Hauptmenge des produzierten Magnesiums wird für Legierungen mit Aluminium verwendet. Man unterscheidet zwischen Aluminium-Legierungen mit bis zu 11% Mg und den eigentlichen, extrem leichten Legierungen mit Mg als Hauptbestandteil. Größere Bedeutung hat das Magnesium als Entschwefelungs- und Reduktionsmittel in der Eisen- und Stahlindustrie erlangt. Magnesium dient auch als Reduktionsmittel bei der Herstellung von Titan, Uran, Zirkonium, Hafnium und Beryllium (Magnesiothermie). In der Pyrotechnik verwendet man Magnesium in Leuchtsätzen und in Magnesium-Fackeln. Früher wurde das Magnesiumlicht auch für das Blitzlicht beim Photographieren genutzt. In der organischen Chemie dient Magnesium zum Trocknen und Absolutieren von Alkoholen sowie als Reaktionspartner bei zahlreichen Synthesen (Grignard-Reaktionen). 3.2.4. Sonstiges Wissenswertes Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Luft: Eine Entzündung von Magnesium kann durch heiße Oberflächen, Funken (elektrostatische Aufladung) oder offene Flammen erfolgen. Magnesium kann in Mischung mit sauerstoffabgebenden (oxidierend wirkenden) Stoffen (Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Peroxide, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Chlorate, Nitrate, Perchlorate oder Permanganate) explodieren. Magnesium überzieht sich an feuchter Luft mit einer grauen Oxidschicht. Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Magnesium in Form von größeren Stücken oder Blöcken reagiert nicht. In Stauboder Pulverform reagiert Magnesium mit Wasser und setzt dabei Wasserstoffgas frei. Verhalten mit anderen Substanzen / Chemikalien: In Staub- oder Puderform reagiert Magnesium heftig bei Kontakt mit Chlor, Brom und Iod. Magnesium reagiert sehr leicht mit Säuren unter Bildung von Wasserstoff. Mit starken Oxidationsmitteln, wie z.B. Chloraten, Nitraten, Perchloraten und Permanganaten bilden sich explosionsfähige Mischungen. Magnesium reagiert mit Eisenoxid unter Auftreten des Thermiteffektes (Reduktion von Fe2O3 zu Fe und Oxidation von Mg zu MgO unter Hitzeentwicklung unter Entzündung, sodass das Eisen in schmelzflüssigem Zustand vorliegt). Herstellung: Magnesium wird durch Schmelzflusselektrolyse von Magnesiumchlorid bzw. in geringerem Umfang durch Reduktion von Magnesiumoxid mit Ferrosilizium (geeignet sind auch Fe-Mn-Si-Legierungen, Aluminium, Calciumcarbid) gewonnen. Magnesium kommt in Form von Barren, Spänen oder Bändern in den Handel. Entsorgung: Stäube können durch Nassniederschlagung oder Verbrennung entsorgt werden. Gesundheitsgefahr: Magnesiumstaub reizt schwach die Augen und die Atemwege. Symptome sind Tränen der Augen sowie Brennen der Nasen- und Rachenschleimhäute, Husten. Seite 42 von 113 3.2.5. Begriffsbestimmungen Magnesiumstaub ist feinkörniges Magnesium mit einer Korngröße von <500 µm. Magnesiumspäne sind die beim spanenden Bearbeiten mit geometrisch bestimmten Schneiden anfallenden Abfälle einschließlich ihrer staubförmigen Anteile. Magnesiumschlämme sind die mit Wasser oder wasserhaltigen Benetzungsmitteln gebundenen Magnesiumstäube. 3.2.6. Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Magnesium 3.2.6.1. Die wichtigsten Regeln beim Umgang mit Magnesium - Verringerung der Brandlast (Späne- und Staubbeseitigung). Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre (Magnesiumstaub, Wasserstoff, Aerosole und Dämpfe brennbarer Kühlschmierstoffe). Vermeidung von Zündquellen. Verhinderung der Entzündung von Magnesiumschmelzen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung und zur Verhinderung der Brandausbreitung. Verbot von Wasser als Löschmittel im Falle eines Magnesiumbrandes. 3.2.6.2. Umgang mit Magnesiumgrieß - - Gebinde dicht geschlossen halten und bei Raumtemperatur lagern. Getrennt von brennbaren Stoffen halten. Vor Wasser und Feuchtigkeit schützen, sowie trocken lagern Offene Flammen und Zündquellen fernhalten, weil entzündlich Rauchverbot Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen (Ex-Schutz, nicht funkenziehende Werkzeuge). Reagiert heftig mit Wasser, Säuren, Laugen und Oxidationsmitteln unter Bildung hochentzündlicher Gase (Wasserstoff) Aufwirbelungen vermeiden, da ansonsten explosionsfähige Staub-Luft-Gemische gebildet werden. Ablagerung von Staub vermeiden. Mechanisch aufnehmen, z.B. vorsichtig aufkehren; keine gewöhnlichen Staubsauger, sondern solche mit Nassabscheidung verwenden. Im Brandfall nur trockenen Sand oder Pulverlöscher der Klasse D verwenden, niemals Wasser oder CO2 verwenden. Verarbeitung möglichst unter Schutzgas (z.B. Stickstoff) 3.2.6.3. Lagerung und Transport allgemein - Für die Lagerung und den Transport von trockenen Magnesiumspänen und stäuben müssen dicht schließbare Behälter vorhanden sein. Für die Lagerung und den Transport von feuchten und verunreinigten Magnesiumspänen und –stäuben müssen schließbare Behälter vorhanden sein, die so ausgebildet sind, dass freiwerdender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann. Seite 43 von 113 3.2.6.4. Lagerung und Transport von Magnesiumspänen und –stäuben oder von Spänen von Legierungen mit Magnesium - - - - Trockene Magnesiumspäne und –stäube dürfen nur in dicht verschließbaren Behältern gesammelt, transportiert und gelagert werden. Die Behälter sind geschlossen zu halten. Feuchte und verunreinigte Magnesiumspäne und –stäube dürfen nur in verschließbaren Behältern, die so ausgebildet sind, dass freiwerdender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann, gesammelt, transportiert und gelagert werden. Es ist eine Trennung nach unterschiedlichen Verunreinigungen vorzunehmen (z.B. Späne mit anhaftenden wassergemischten Kühlschmierstoffen, öldurchtränkte Späne, mit Kehricht durchsetzte Späne). Es ist dafür zu sorgen, dass das Eindringen von Tropf- und Spritzwasser in die Behälter vermieden wird. Behälter mit Magnesiumspänen und –stäuben dürfen nicht gemeinsam mit leichtentzündlichen Stoffen im gleichen Raum gelagert werden. Eine Lagerung von Behältern im Freien ist dann zulässig, wenn sie gegen direkte Sonneneinwirkung und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sind und ein für den Brandfall ausreichender Abstand zu Gebäuden eingehalten wird. Im Freien müssen die Behälter dann gelagert werden, wenn die Gefahr der Selbstentzündung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Behälter dürfen nicht in Lagerräumen gelagert werden. Eine Selbstentzündungsgefahr besteht zum Beispiel bei feuchten, verunreinigten und mit Spänen oder Stäuben anderer Metalle vermischten Magnesiumspänen und –stäuben bzw. bei vor Witterungseinflüssen ungeschützter Lagerung solcher Produkte im Freien. 3.2.6.5. Lagerung und Transport von Magnesiumschlämmen - - - Magnesiumschlämme aus Schlammauffangeinrichtungen dürfen nur in abgedeckten Behältern, aus denen freiwerdender Wasserstoff entweichen kann, gesammelt, transportiert, gelagert und umgefüllt werden. Behälter mit Magnesiumschlämmen sind in gut durchlüfteten Räumen, vorzugsweise jedoch im Freien zu lagern, so dass gefährliche Ansammlungen von Wasserstoff vermieden werden. Magnesiumschlämme sind so zu behandeln, dass Selbstentzündung, Staubbrand- und -explosionsgefahr vermieden werden. Der Selbstentzündung sowie der Staubbrand- und -explosionsgefahr kann zum Beispiel durch ausreichende Nässe des Schlamms oder durch Verdichtung entgegengewirkt werden. 3.2.6.6. Vermeidung von Zündquellen - In feuergefährdeten Bereichen ist Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten. In der Nähe von feuergefährdeten Bereichen dürfen Arbeiten mit Zündgefahr nur ausgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Zündquellen in die gefährdeten Bereiche gelangen können. Seite 44 von 113 3.2.6.7. Feuerlöschmittel, Feuerlöscheinrichtungen Geeignet sind: Löschpulver der Klasse D trockene Magnesiumabdecksalze verwendet) trockene und rostfreie Gussspäne trockener Sand (wie für Salzschmelzen Ungeeignet sind: Wasser und wasserhaltige Stoffe Löschpulver der Brandklassen A, B, C Kohlendioxid Stickstoff Sauerstoffverdrängende Gase, wie Argon oder andere Gase bzw. Gasgemische, für welche die Löschwirksamkeit bei Magnesiumbränden nachgewiesen ist, sind nur für die Anwendung in begrenzten, geschlossenen Räumen (Behälter, technische Anlagen) geeignet, wenn eine löschwirksame Konzentration des Gases über eine ausreichend lange Zeit aufrecht erhalten wird. Der für eine Löschwirkung zu unterschreitende Restsauerstoffgehalt liegt bei Magnesiumbränden weit unter dem von Bränden organischer Stoffe (wie Öl). Die für eine Löschwirkung notwendige Löschdauer liegt bei Magnesiumbränden weit über der von Bränden organischer Stoffe (wie Öl). 3.2.6.8. Löschen von Bränden - - - - Zum Löschen von Magnesiumbränden dürfen nur geeignete Feuerlöschmittel und Feuerlöscheinrichtungen (siehe obige Ausführungen), verwendet werden. Beim Löschen muss das Aufwirbeln von Staub vermieden werden. Die Verwendung von Wasser und wasserhaltigen Feuerlöschmitteln ist verboten. Wasser und wasserhaltige Feuerlöschmittel führen bei brennendem Magnesium zu gefährlichen Reaktionen (Knallgasbildung!). Bei kleinen Brandherden kann es zweckmäßig sein, auf Feuerlöschmitteleinsatz zu verzichten und statt dessen das brennende Magnesium in geeigneter Weise aufzunehmen und an sicherer Stelle ausbrennen zu lassen. In Brand geratene magnesiumbehaftete Kleidung ist abzuwerfen und mit einer Löschdecke zu löschen. Feuerlöschmittel und Feuerlöscheinrichtungen, die für das Löschen anderer Brände als Magnesiumbrände vorgesehen sind, dürfen nicht zum Löschen von Magnesiumbränden verwendet werden. 3.2.6.9. Reinigung und Wartung: - - Bei anfallenden Verschmutzungen, z.B. durch Magnesiumspäne, -stäube und -schlämme sowie nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe (Öle) sind regelmäßig Reinigungsarbeiten durchzuführen. Wartungsarbeiten an Maschinen und Einrichtungen sind regelmäßig durchzuführen. Beim Reinigen und Warten in feuergefährdeten Bereichen sind Zündgefahren zu vermeiden. Seite 45 von 113 - - Beim Reinigen und Warten in explosionsgefährdeten Bereichen sind Besen und Bürsten aus funkenreißenden Werkstoffen nicht zulässig. Beim Reinigen ist das Aufwirbeln von Magnesiumstäuben zu vermeiden. In Bereichen, in denen Ablagerungen von Magnesiumstäuben zu erwarten sind, dürfen keine Druckluftdüsen benutzt werden. Zum Aufsaugen von Magnesiumstäuben dürfen nur geeignete Staubsauger verwendet werden. Geeignet sind z.B. - handgeführte Sauger, die an einer stationären Absaugeinrichtung mit Nassabscheider angeschlossen sind, - Staubsauger mit vorgeschaltetem Nassabsauger. Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die nicht gefährlich mit Magnesium reagieren. Beim Einsatz von Chlorkohlenwasserstoffen und chlorkohlenwasserstoffhaltigen Lösemittel-Gemischen als Reinigungsmittel können beim Kontakt mit Magnesium in reaktiver Form (Späne, Staub) gefährliche Reaktionen auftreten. 3.2.6.10. Allgemeine Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Staub, Pulver und Spänen - Staub-, Pulver- und Späneablagerungen in gefährlicher Menge sind zu vermeiden und müssen sich leicht und gefahrlos beseitigen lassen. An Stellen, an denen Staub, Pulver und Späne vorhanden sind, müssen Maßnahmen getroffen werden, welche eine Entzündung verhindern. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen zu treffen, welche die Auswirkungen einer Entzündung auf ein unbedenkliches Maß beschränken. 3.2.6.11. Brandschutzmaßnahmen bei Staub, Pulver und Spänen 1. (1) In den Arbeitsräumen sowie an den Lagerplätzen und Lagern ist in geeigneter Weise auf die Leichtentzündlichkeit von Magnesium und auf die Explosionsgefährlichkeit von Magnesiumstaub/Luft-Gemischen oder Magnesiumpulver/LuftGemischen hinzuweisen. (2) Stellen, an denen Magnesiumstaub, -pulver oder –späne anfallen oder gelagert werden, sind wie folgt zu kennzeichnen: VORSICHT MAGNESIUM! Stäube, Pulver und Späne leicht entzündlich! Stäube und Pulver im Gemisch mit Luft explosionsfähig! Nicht aufwirbeln! BRANDBEKÄMPFUNG nur mit trockenen Graugussspänen, trockenem Sand oder Speziallöschmittel der Brandklasse D! N i c h t Wasser, Normal-Pulver, Schaum, CO2, Halogenkohlenwasserstoffe verwenden! Seite 46 von 113 (3) An Arbeitsplätzen, an denen Staub , Pulver oder Späne entstehen oder lagern, darf nicht geraucht werden. Auf dieses Verbot ist in geeigneter Form hinzuweisen. 2. (1) Geeignete Brandbekämpfungsmittel und –geräte sind in ausreichender Menge und an gut zugänglichen Stellen bereitzuhalten. (2) Geeignete Brandbekämpfungsmittel und –geräte sind trockene, nicht angerostete Graugussspäne, trockener Sand oder Löschmittel der Brandklasse D mit Pulverbrause. Wegen weiterer Brandbekämpfungsmittel für Gießereien wird auf den Punkt „Brandschutzmaßnahmen bei Schmelzen“ verwiesen. Wasser, Schaum, normales Löschpulver, Kohlendioxid, Stickstoff oder Halogenkohlenwasserstoffe reagieren heftig mit brennendem Magnesium. Sie dürfen daher als Löschmittel nicht verwendet werden. 3.2.6.12. Lagern und Befördern (1) Stäube, Pulver und Späne dürfen nur in geschlossenen, besonders gekennzeichneten Behältern aus nicht brennbaren Werkstoffen gelagert und befördert werden. (2) Verunreinigte Stäube, Pulver und Späne sowie sonstige Abfälle sind so zu behandeln, dass dabei keine Gefahren auftreten. (3) Abfälle in Form von Stäuben, Pulver und Spänen sind an den Arbeitsplätzen in verschließbaren Blechbehältern zu sammeln und mindestens einmal täglich zur Sammelstelle des Betriebes zu bringen. Ein Vermischen mit Kehricht ist zu vermeiden. Die Behälter müssen mit Deckeln versehen sein, die das Eindringen von Tropf- oder Spritzwasser verhindern. (4) Die Behälter sind in trockenen Räumen zu lagern; andere leichtentzündliche Stoffe dürfen nicht im gleichen Raum aufbewahrt werden. (5) Für feuchte und verunreinigte Stäube, Pulver und Späne sind besondere, entsprechend gekennzeichnete Behälter vorzusehen. Die Behälter für feuchte Abfälle müssen so konstruiert sein, dass etwa entstehender Wasserstoff entweichen kann. 3.2.6.13. Brandschutzmaßnahmen bei Schmelzen Brände von Magnesiumschmelzen sind mit trockenen Salzen, wie z.B. Lösch- oder Abdecksalzen für Magnesiumschmelzen, zu bekämpfen. Kleinere Brände können auch mit trockenem Sand oder mit Feuerlöschern der Brandklasse D mit Pulverbrause bekämpft werden. Sprinkler-Anlagen sind im Schmelz- und Gießbereich unzulässig. Seite 47 von 113 4. Bedingungen und Auflagen für die sichere Lagerung und Manipulation von Leichtmetallabfällen Eine sichere Lagerung von Abfällen von Leichtmetallen ist zweifellos nicht nur auf eine gefährliche Eigenschaft dieser Abfälle abzustellen. Im Abfallregime werden zur Beurteilung einer stoffimmanenten Gefährlichkeit üblicherweise die Gefährlichkeitskriterien des Rates der Europäischen Union (H1 bis H14) herangezogen. Dabei sind für die Leichtmetallabfälle generell die Kriterien Gasbildung und Selbstentzündlichkeit von besonderer Relevanz. Zu diesen Gefährdungen, die eine Zuordnung zu den sog. gefährlichen Abfällen allein schon aus gesetzlichen Gründen rechtfertigen, tritt der Umstand hinzu, dass die Leichtmetalle selbst relativ leicht entzündbar und bei einem Brand schwer löschbar sind. Mögliche denkbare Sicherheitsvorkehrungen für eine Lagerung und Manipulation haben daher beiderlei Gesichtspunkte zu umfassen und können sich naturgemäß nicht nur auf das Vorhandensein von Gefährlichkeitskriterien (H1 bis H14) beschränken (siehe auch Verordnung über die Festsetzung gefährlicher Abfälle, BGBl. Nr. 227/1997 idF BGBl. II Nr. 178/2000) Es wird daher bei der folgenden Auflistung möglicher Bedingungen und Auflagen, die aus abfallwirtschaftlicher Sicht zu empfehlen wären, folgerichtig auch hinsichtlich groß- und kleinteiliger Metallstücke unterschieden. Die Partikelgröße oder Stückigkeit dieser Leichtmetallabfälle wirkt sich weiter bis zu möglichen Löschempfehlungen oder Brandpräventionen aus, wonach großstückige, massive Metallteile, die noch nicht brennen, möglicherweise noch mit konventionellen Löschmitteln behandelt werden können, während diese Vorgangsweise bei bereits brennenden Leichtmetallen oder kleinstückigen Metallteilen katastrophale Auswirkungen haben kann. Die folgenden Abschätzungen sollten auf der sicheren Seite liegen, unter anderem auch deshalb, weil Wasser als Löschmittel generell abgelehnt und eine Lagerung vor Niederschlägen geschützt – ausgenommen für massive Aluminiumabfälle – generell für empfehlenswert erachtet wird. Die nachfolgenden Vorschläge sollten dennoch nicht kritiklos übernommen werden, sondern als Empfehlung für einen Rahmen aufzutragender Maßnahmen dienen. In jedem Fall sind eigene Überlegungen hinsichtlich allfällig vorhandener Risken (analog Risikoanalyse) und zu treffender Gegenmaßnahmen (analog Maßnahmenplan) anzustellen, da auch die anzutreffenden Situationen individuell sehr unterschiedlich sein werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die nachstehenden Auflagenpunkte nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr, zusammengestellt wurden. Seite 48 von 113 4.1. Auflagenpunkte für die sichere Lagerung und Manipulation von Aluminiumabfällen 1. Aluminiumabfälle (Gussstücke, Profile, Rohre, Bleche, Stanz- und Spanabfälle, Folien) sind der Schlüsselnummer 35304 mit der Bezeichnung „Aluminium, Aluminiumfolien“ des Abfallkataloges, ÖNORM S 2100, Ausgabe 1997, zuzuordnen und sind üblicherweise keine gefährlichen Abfälle. 2. Aluminiumabfälle, insbesondere kleinformatige Späne, daneben Grieße und Pulver sind wegen ihrer höheren spezifischen Oberfläche und damit der leichteren Zutrittsmöglichkeit von Luftsauerstoff leichter entzündbar als massive Aluminiumteile. Aluminiumpulver (nicht phlegmatisiert) ist an der Luft selbstentzündlich. Aluminiumpulver besitzt mit Luft einen auch vom Korndurchmesser abhängigen Explosionsbereich. Die schützende Oxidschicht von Aluminiumoberflächen wird leicht von Salzen der Elemente Blei, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Silber, Zink und Zinn, von Bromwasserstoff-, Fluss-, Phosphor-, Salz- und Schwefelsäure, von Eisenchlorid und Jodlösung, von Kali- und Natronlauge sowie von Soda angegriffen. Bei Einwirkung von Säuren und Laugen auf Aluminium, sowie von Wasser auf Aluminiumoberflächen ohne Oxidhaut entsteht Wasserstoff, der selbst wiederum einen Explosionsbereich mit Luft aufweist. 3. Massive Aluminiumabfälle (mit Dimensionsabmessungen ≥ 0,5 cm) sind auf befestigtem Untergrund so zu lagern, dass sie in keine Umgebungsbrände involviert werden können und dass insbesondere keine Einwirkungen von oxidierenden oder die Oxidschicht auflösenden Chemikalien (Punkt 2.) erfolgen kann. Eine Lagerung im Freien, zweckmäßigerweise auf befestigten Flächen, und in eigenen Lagerabteilen getrennt nach Schrottsorten erscheint zulässig. Üblicherweise brennen aber Aluminiumstücke oder Aluminiumabfälle mit diesen Dimensionsabmessungen nicht. 4. Kleinerteilige Aluminiumabfälle (mit Dimensionsabmessungen ≤1 mm) sind gegen Niederschläge (Wasser) und Einwirkungen von Chemikalien (siehe Punkt 2.) geschützt zweckmäßiger Weise in verschließbaren Containern (Behältern), jedenfalls auf befestigtem Untergrund zu lagern. Bei pulver- oder staubförmigen Aluminiumabfällen ist zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass diese, insbesondere bei Lade- und Entladevorgängen nicht aufgewirbelt werden können und vor möglichen Zündquellen (z.B. heißer Auspuff) fern gehalten werden. Bei Dimensionsabmessungen von Abfällen zwischen den in Punkt 3. und Punkt 4. festgelegten ist je nach Größe der Lager zu disponieren. 5. Die Schlüsselnummern 31205 „Leichtmetallkrätzen, aluminiumhaltig“, 31207 „Schlacken aus Schmelzelektrolysen“ und 31211 „Salzschlacken, aluminiumhaltig“, gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Festsetzungsverordnung. Sie sind jedenfalls in beständigen, verschließbaren Containern und gegen Feuchtigkeitszutritt geschützt zu lagern. Seite 49 von 113 Es ist darauf zu achten, dass diese Abfälle Korrosion an den Behältern verursachen können und dass bei der Lagerung unter anderem durch die Luftfeuchtigkeit auch Gase freigesetzt werden können. Diese Gase können toxische Eigenschaften und auch einen Explosionsbereich mit Luft aufweisen: Wasserstoff H2, Ammoniak NH3, Methan CH4, Phosphin PH3; Mögliche Zündquellen sind daher von den Behältern fern zu halten. Beim Öffnen der Lagereinrichtungen ist auf die Eigenschaften dieser möglicherweise gebildeten Gase Rücksicht zu nehmen. 6. Die Behälter (Container) oder Lagereinrichtungen sind hinsichtlich der Lagergüter verbal eindeutig zu kennzeichnen; zusätzlich sind bei Zutreffen Gefahrenhinweise nach ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder Chemikalienverordnung als Piktogramme anzubringen. Besonders ist auch auf die Eignung / Nichteignung von Wasser als Löschmittel bei Bränden unmittelbar bei den Lagereinrichtungen hinzuweisen. Eine Nichteignung von Wasser als Löschmittel ist jedenfalls für die Abfälle unter Punkt 4. und Punkt 5. anzunehmen. Geeignete Löschmittel (der Brandklasse D oder trockener Sand) sind je nach Lagereinrichtung in ausreichender Menge (für die Oberflächenabdeckung) bereit zu halten. Es ist zusätzlich eine Anweisung für das Verhalten im Brandfalle auszuarbeiten und dem in Frage kommenden Lagerpersonal wiederholt und nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Zusätzlich ist mit der örtlich zuständigen Feuerwehr ein Alarm- und Brandschutzplan abzustimmen. 7. Lagereinheiten sind untereinander räumlich getrennt zu halten. Bei Verwendung von Containern ist zwischen deren Aufstellungsorten ein Abstand von ≥ 2,5 m einzuhalten; bei Errichtung von Feuermauern haben diese baulichen Einrichtungen die in ihnen gelagerten Abfälle um ≥ 2 m höhenmäßig zu überragen. Es ist eine ständige Erreichbarkeit sämtlicher Lagereinrichtungen, bei Containern auch mit Transporteinrichtungen, zu gewährleisten. 8. Getrennte Lagerung von anderen Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen aber auch von Produktions-, Einsatz- und Hilfsstoffen mit gefährlichen Eigenschaften (siehe Chemikalienverordnung BGBl. Nr. 53/1997, ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 1999), die mit dem Metall gefährlich reagieren können. 9. Auf die Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung, BGBl. 65/1991 i.d.g.F., ist besonders hinzuweisen, wonach über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle geeignete Aufzeichnungen, im Falle von gefährlichen Abfällen sog. gebundene Aufzeichnungen (Begleitscheinsystem) zu führen sind. Seite 50 von 113 4.2. Auflagenpunkte für die sichere Lagerung und Manipulation von Magnesiumabfällen und Abfällen von Legierungen von Magnesium mit Aluminium oder Magnesium mit Lithium 1. Großteilige Magnesiumabfälle, wie Gussstücke, Profile, Bleche, Stanzabfälle, sowie Abfälle aus dem Abschöpfen von Schmelzoberflächen sind der Schlüsselnummer 35 308 mit der Bezeichnung „Magnesium“ des Abfallkataloges ÖNORM S 2100, Ausgabe 1997, zuzuordnen und sind üblicherweise keine gefährlichen Abfälle. 2. Magnesiumabfälle mit hoher spezifischer Oberfläche , ganz besonders kleinteilige Stücke, wie Späne, Linsen, Granulate, Grate, etc. sind leichter entzündbar als massive Magnesiumteile. Magnesiumoberflächen weisen üblicherweise eine vor weiteren Reaktionen schützende Oberfläche auf, jedoch reagieren Magnesiumpartikel, bei denen diese Schichte zerstört wurde, wegen des unedlen Charakters des Metalls schon mit Wasser oder feuchter Luft unter Bildung von Wasserstoffgas, welches mit Luft einen Explosionsbereich aufweist. Diese Oxidschicht ist bei Magnesium wesentlich leichter zerstörbar als bei Aluminium. An feinteiligen Oberflächen von magnesiumhältigen Abfällen entzündet sich das gebildete Wasserstoffgas auch häufig von selbst. Diese Abfälle weisen auch sog. pyrophore Eigenschaften auf, sodass es zu spontanen Selbstentzündungen kommen kann. 3. Massive und für eine Wiederverwertung durch Raffination geeignete Magnesiumabfälle mit Dimensionsabmessungen von ≥ 1 cm sind so zu lagern, dass sie in keine Umgebungsbrände involviert werden können und dass keine Einwirkung von oxidierenden oder sonstigen gefährlichen Stoffen (Chemikalien, Mineralölprodukte, andere Abfälle, organische Stoffe) erfolgen kann. Bei Erhitzung von Magnesium über 400 °C brennt dieses an der Luft von selbst. Die Lagereinrichtungen sind tunlichst vor Einwirkung von Niederschlägen (Wasser) durch nicht brennbare Überdachungen zu schützen und zu befestigen. Die Schichthöhen und -dicken der Leichtmetallabfälle sind zusätzlich dimensionsmäßig zu begrenzen, wobei bei Korngrößen von etwa 1 cm ein maximales Lagervolumen von 4 m3 zulässig ist. Wird das Luftvolumen bei Lagerung von Magnesiumschrotten vergrößert, ist wegen der anzunehmenden größeren Wärmeabfuhr, oder nicht mehr eintretendem Wärmestau bei eventuell auftretenden Reaktionen, auch ein größeres, extrapolierbares Lagervolumen zulässig. 4. Kleinteiligere und für eine Wiederverwertung geeignete Magnesiumabfälle mit Dimensionsabmessungen von allseitig ≤ 0,1 cm (Späne, Granulate, Linsen, Grate, Agglomerate in Schlacken etc.) sind zusätzlich obligat in geschlossenen, rostfreien Containern trocken und gegen Feuchtigkeitszutritt geschützt auf befestigten Flächen zu lagern. Seite 51 von 113 Bei Dimensionsabmessungen von Abfällen zwischen den in Punkt 3. und Punkt 4. festgelegten ist je nach Größe der Lager zu disponieren. 5. Die Schlüsselnummern 31206 „Leichtmetallkrätzen, magnesiumhaltig“, 31207 „Schlacken aus Schmelzelektrolysen“, und 31212 „Salzschlacken magnesiumhaltig“ gelten als gefährliche Abfälle. Sie sind jedenfalls in korrosionsbeständigen, verschließbaren Containern und gegen Feuchtigkeitszutritt geschützt zu lagern. Es ist darauf zu achten, dass diese Abfälle Korrosion an den Behältern verursachen können und dass bei Lagerung unter anderem durch die Luftfeuchtigkeit auch Gase freigesetzt werden können. Diese Gase können toxische Eigenschaften und auch einen Explosionsbereich mit Luft aufweisen: Wasserstoff H2, Ammoniak NH3, Methan CH4, Phosphin PH3; Mögliche Zündquellen sind daher von den Behältern fernzuhalten. Beim Öffnen der Lagereinrichtungen ist auf die Eigenschaften dieser möglicherweise gebildeten Gase Rücksicht zu nehmen. 6. Die Behälter (Container) oder Lagereinrichtungen sind hinsichtlich der Lagergüter verbal eindeutig zu kennzeichnen; zusätzlich sind bei Zutreffen Gefahrenhinweise nach ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) oder Chemikalienverordnung als Piktogramme anzubringen. Besonders ist auch auf die Eignung / Nichteignung von Wasser als Löschmittel bei Bränden unmittelbar bei den Lagereinrichtungen hinzuweisen. Eine Nichteignung von Wasser als Löschmittel ist jedenfalls für die Abfälle unter Punkt 4. und Punkt 5. anzunehmen. Geeignete Löschmittel (der Brandklasse D oder trockener Sand) sind je Lagereinrichtung in ausreichender Menge (für die Oberflächenabdeckung) bereitzuhalten. Es ist zusätzlich eine Anweisung für das Verhalten im Brandfalle auszuarbeiten und dem in Frage kommenden Lagerpersonal wiederholt und nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Zusätzlich ist mit der örtlich zuständigen Feuerwehr ein Alarm- und Brandschutzplan abzustimmen. 7. Lagereinheiten sind untereinander räumlich getrennt zu halten. Bei Verwendung von Containern ist zwischen deren Aufstellungsorten ein Abstand von ≥ 2,5 m einzuhalten; bei Errichtung von Feuermauern haben diese baulichen Einrichtungen die in ihnen gelagerten Abfälle um ≥ 2 m höhenmäßig zu überragen. Es ist eine ständige Erreichbarkeit sämtlicher Lagereinrichtungen, bei Containern auch mit Transporteinrichtungen, zu gewährleisten. 8. Getrennte Lagerung von anderen Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen aber auch von Produktions-, Einsatz- und Hilfsstoffen mit gefährlichen Eigenschaften (siehe Chemikalienverordnung BGBl. Nr. 53/1997, ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 1999), die mit dem Metall gefährlich reagieren können. Seite 52 von 113 Auf die Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung, BGBl. 65/1991 i.d.g.F., ist besonders hinzuweisen, wonach über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle geeignete Aufzeichnungen, im Falle von gefährlichen Abfällen sog. gebundene Aufzeichnungen (Begleitscheinsystem) zu führen sind. Bei gefährlichen, insbesondere magnesiumpartikelhaltigen Abfällen ist eine Ausstufung aus dem Regime der gefährlichen Abfälle nach Festsetzungsverordnung und § 4 Abfallwirtschaftgesetz dann denkbar, wenn der Nachweis der Ungefährlichkeit gelingt. Ein solcher Nachweis könnte unter Hinweis das Kapitel Einleitung dieses Merkblattes und die Bestimmungen der Chemikalienverordnung 1999 dann gelingen, wenn ein festgelegtes Ausmaß an Gasbildungspotential unter definierten Versuchsbedingungen unterschritten wird. Zitat aus dem Chemikalienverordnung 1999, BGBl. II. Nr. 81/2000, vom 10. März 2000, Anhang B, Teil 1, Punkt 2.2.4. Leichtentzündlich: „...Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge (Mindestmenge 1 l/kg.h) entwickeln.....“ Diese Beurteilung kann sich selbstredend nur auf eine bestimmte Charge (Chargenbegriff nach § 2 Z. 1 AWG: „Eine Abfallcharge ist eine Menge gleichartiger Abfälle, die innerhalb eines Kalendertages zu einer Deponie angeliefert wird.“) und keineswegs auf verschieden Abfälle unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Beschaffenheit beziehen. Dieser Nachweis wäre daher im Bedarfsfalle immer wieder erneut zu führen. Diese Aussage gilt auch hinsichtlich einer allfälligen Ablagerbarkeit auf Deponien, wo eine Selbstentzündung auf jeden Fall bei der Beseitigung, bei der Lagerung und beim Transport vermieden werden muss. Seite 53 von 113 5. Weitere pyrophore Metalle, Legierungen, Elemente, Stoffe und Verbindungen 5.1. Alkalimetalle Unter den Alkalimetallen versteht man die Elemente der ersten Hauptgruppe des Periodensystems. Dazu gehören Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium, Cäsium und Francium. 5.1.1. Tabellarische Übersicht über die Eigenschaften der Alkalimetalle Eigenschaft Atommasse (g/mol) Dichte (g/cm³) Elektronegativität (V) Schmelzpunkt (°C) Siedepunkt (°C) Basizität Härte nach Mohs Lithium 6,941 Natrium 22,98977 Kalium 39,0983 Rubidium Cäsium 85,4678 132,9054 Francium [223] 0,534 -3,04 0,971 -2,71 0,862 -2,92 1,532 -2,92 1,873 -2,92 180 98 64 38,7 28,64 (27) 1330 892 760 688 690 (680) sehr stark 0,6 sehr stark 0,4 sehr stark 0,4 sehr stark 0,3 sehr stark 0,2 5.1.2. Physikalisch-chemische Eigenschaften Die Atome der Alkalimetalle besitzen ein einsames Elektron (Valenzelektron) über abgeschlossenen inneren Schalen, weshalb sie in ihren Verbindungen nur einwertig auftreten. Das schwach gebundene Außenelektron (Leuchtelektron) ist auch verantwortlich für die bei physikalischen Anregungen auftretende charakteristische Flammenfärbung. Die reinen Alkalimetalle sind sehr unedel, werden an der Luft schnell oxidiert und reagieren mit Wasser sehr heftig unter Entwicklung von Wasserstoff und Bildung ihrer Hydroxide; mit Alkoholen bilden sie Alkoholate. Folgende Eigenschaften sind für die Alkalimetalle charakteristisch: - Geringe Härte - geringe Dichte - niedriger Schmelzpunkt - niedriger Siedepunkt Seite 54 von 113 Ihre Reaktionsfähigkeit nimmt mit steigendem Atomgewicht von Lithium zu Francium zu. Hergestellt werden die Alkalimetalle meist durch Schmelzflusselektrolyse ihrer Salze. Kalium ist reaktionsfähiger als Natrium, obwohl die beiden Metalle ansonsten sehr ähnlich reagieren. An feuchter Luft reagiert Kalium schon bei Raumtemperatur spontan. Mit absolut trockener Luft reagiert es nicht und wird auch nicht von trockenem Sauerstoff oxidiert. 5.1.3. Pyrophore, explosible Eigenschaften Natrium und Kalium sind an feuchter Luft bei Raumtemperatur entzündlich bzw. explosionsfähig. Rubidium, Cäsium und Francium in Pulverform sind bereits an der Luft selbstentzündlich. Lithium ist ab 180 °C an der Luft selbstentzündlich; fein verteilt oder erwärmt ist es ebenfalls selbstentzündlich. Die Alkalimetalle reagieren heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet. In der Wärme entzünden sich die Alkalimetalle spontan. 5.1.4. Verwendung Die reinen Alkalimetalle haben in der Technik nur geringe Bedeutung. Die Verwendung erfolgt meist in Form der Verbindungen. Als Kühlmittel in Kernreaktoren, Katalysator für die Synthese organischer Verbindungen, Legierungszusatz, zur Titangewinnung, Reduktionsmittel in der organisch-chemischen Industrie, kleine Mengen zum Trocknen von organischen Lösungsmitteln. 5.1.5. Sonstiges Wissenswertes Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Luft: Alkalimetalle sind weiche, brennbare, sehr reaktionsfähige (manchmal mit explosiver Wirkung) Metalle. Sie entzünden sich bei Erwärmung an der Luft oder in Verbindung mit Sauerstoff und reagieren heftig bei Kontakt mit Feuchtigkeit unter Bildung von Wasserstoff (der sich durch die Reaktionswärme entzünden kann) und dem entsprechenden Hydroxidrauch (ätzend). Erhitzte Alkalimetalle brennen an der Luft von selbst und schmelzen. In Pulver- und Staubform entzünden sich die Alkalimetalle bereits bei Raumtemperaturen (20 °C) von selbst. Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Alkali-Metalle reagieren bei Kontakt mit Wasser sehr heftig. Sie gehen nicht unter, sondern schwimmen und tanzen auf der Wasseroberfläche unter Feuererscheinung und Auftreten von Explosionen umher. Dabei bildet sich leicht brennbares Wasserstoffgas, welches sich entzünden kann und stark ätzendes Hydroxid. In geschlossenen Räumen sind Explosionen möglich. Es bilden sich ätzende Gemische mit Wasser, die auch bei Verdünnung noch wirksam sind. Lagerung: Trockene Lagerung unter Kerosin oder Paraffinöl. Handhabung mit Handschuhen. Seite 55 von 113 Entsorgung: Für kleine Mengen von Alkalimetallabfällen gilt: Alkalimetalle können in einem inerten Lösungsmittel (z.B. Petroleumbenzin) vorgelegt und durch tropfenweise Zugabe von 2-Propanol unter Rühren deaktiviert werden. Falls die Reaktion sehr heftig verläuft, sollt die Umsetzung mit tertiär-Butanol oder Oktanol durchgeführt werden. Achtung: Der dabei entstehende Wasserstoff kann zu Knallgas-Explosionen führen; deshalb sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nach Beendigung der Reaktion (Bildung von Alkoholaten) wird tropfenweise Wasser zugegeben und neutralisieren. Gesundheitsgefahr: Die Alkalimetalle verursachen schwere Verätzungen der Haut, der Augen, der Schleimhäute sowie der Lunge. Besonders die Augen sind stark gefährdet. Gefahr der Erblindung! Die Dämpfe, die bei einem Brand entstehen, wirken stark reizend. Die Giftigkeit der Metalle selbst spielt gegenüber der ätzenden Wirkung ihrer Hydroxide, welches sich bei Kontakt mit Wasser (feuchte Schleimhäute) bildet, keine Rolle. Die Aufnahme der Alkalimetallhydroxide (Laugen) durch den Mund führt zu ausgedehnten Zerstörungen im Magen und Darmkanal. Seite 56 von 113 5.2. Erdalkalimetalle Unter den Erdalkalimetallen versteht man die Elemente der zweiten Hauptgruppe des Periodensystems. Dazu gehören Beryllium, Magnesium, Calcium, Strontium, Barium und Radium. Beryllium, Magnesium, Calcium, Strontium und Barium zählen wegen ihrer geringen Dichte zu den Leichtmetallen; Radium ist ein Schwermetall. 5.2.1. Tabellarische Übersicht über die Eigenschaften der Erdalkalimetalle Eigenschaft Atommasse (g/mol) Dichte (g/cm³) Elektronegativität (V) Schmelzpunkt (°C) Siedepunkt (°C) Basizität Härte nach Mohs Beryllium Magnesium Calcium 9,01218 24,305 40,08 Strontium Barium 87,62 137,33 Radium 226,0254 1,86 -1,97 1,741 -2,36 1,540 -2,87 2,67 -2,89 3,5 -2,90 5,0 -2,92 1280 650 838 770 714 700 2480 1110 1490 1380 1640 1530 Stark 6–7 stark 2,0 stark 1,5 stark 1,5 stark 1,5 5.2.2. Physikalisch-chemische Eigenschaften Die reinen Elemente sind graue bis weiße, an frischen Schnittflächen glänzende, schnell oxidierende Metalle. Barium ist etwa so weich wie Blei, die übrigen Erdalkalimetalle sind härter. Die Erdalkalimetalle besitzen in ihren äußersten Elektronenschalen zwei Valenzelektronen und treten daher zweiwertig auf. Die charakteristischen Flammenfärbungen von Calcium, Strontium und Barium können zum Nachweis herangezogen werden. Die Herstellung der Erdalkalimetalle erfolgt durch Schmelzelektrolyse bzw. durch aluminothermische Reduktion der entsprechenden Oxide (BaO, RaO). Die Reaktionsfähigkeit nimmt vom Beryllium zum Radium zu. 5.2.3. Pyrophore, explosible Eigenschaften Alle Elemente der Erdalkaligruppe sind in Pulverform bereits an der Luft selbstentzündlich. Beryllium bildet weiters ein explosives Staub/Luft-Gemisch. Barium ist auch an feuchter Luft selbstentzündlich. Calcium-Metall ist beim Erwärmen an der Luft selbstentzündlich. Die Fähigkeit zur Selbstentzündung nimmt von Beryllium zum Radium ab. Jedoch stellt Magnesium eine Ausnahme dar, da es sich am leichtesten von selbst entzündet. Die Erdalkalimetalle reagieren heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet. Seite 57 von 113 In der Wärme entzünden sich die Erdalkalimetalle spontan. Mit Wasser reagiert Barium stärker als Calcium und Strontium, jedoch schwächer als Natrium, unter Bildung von alkalisch reagierendem Erdalkalihydroxid und Wasserstoff. 5.2.4. Verwendung Beryllium wird hauptsächlich zur Herstellung von Berylliumbronzen eingesetzt, die aufgrund ihrer guten elektrischen und thermischen Leitfähigkeit z.B. in der Elektrotechnik und als Gussform verwendet werden. Reines Beryllium-Metall gibt Röntgenfenster, die Röntgenstrahlen etwa 17mal so stark durchtreten lassen wie Aluminium. Verwendung findet es auch in der Luft- und Raumfahrt und für oxidkeramische Werkstoffe. Calcium wird in folgenden Bereichen verwendet: - als Zusatz zu Bahnmetall (Gruppe von Gleitlagerwerkstoffen zum Einsatz in Gleitlagern von Schienenfahrzeugen; z.B. Zinn-freie Blei-Legierungen höherer Festigkeit mit Zusätzen an Alkali- und Erdalkalimetallen) - als Desoxidationsmittel in der Metallurgie, wobei es in Form von verschiedenen Legierungen eingesetzt wird - zur Entgasung, Entschwefelung und Entkohlung von Roheisen, Stählen, Kupfer und Nickel - zur Herstellung von Calciumhydrid - als Hilfsmittel bei organischen Synthesen - zum Trocknen von Alkoholen. Metallisches Strontium hat keine größere technische Verwendung gefunden. Es wird jedoch in der Elektronenröhren-Industrie als Getter, zum Härten von Akkumulator-Bleiplatten, zum Entfernen von Schwefel und Phosphor aus Stahl, zur Herstellung harter Spezialstähle, in der Pyrotechnik verwendet. Reines Barium oder mit Aluminium und/oder Magnesium legiertes Barium dient als Getter in Elektronenröhren und zur Aktivierung von Elektroden. Daneben ist metallisches Barium als Zusatz zu Lagermetallen empfohlen worden, da es ähnlich wie Calcium eine kräftige Härtung des Bleis hervorruft. Radium diente früher zur Demonstration von Kernreaktionen. 5.2.5. Sonstiges Wissenswertes Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Luft: Erdalkalimetalle sind entzündliche, oxidierbare, brennbare Metalle. In fein verteilter Form können sie sich an der Luft von selbst entzünden. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit tritt starke Reaktion ein. Dabei bildet sich Wasserstoffgas und das jeweilige Hydroxid. Es entsteht ein explosionsfähiges Gemisch mit Luft und eine stark ätzende Flüssigkeit. Die Substanzen entzünden sich von selbst bei Erwärmung ohne vorher zu schmelzen. Bereits an feuchter Luft kann Reaktion unter Bildung von Wasserstoff eintreten. Das Pulver ist empfindlich gegen Schlag und Reibung. Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Die Erdalkalimetalle reagieren bei Kontakt mit Wasser heftig, wobei das gesondert unter Punkt 4. beschriebene Magnesium bei weitem am stärksten reagiert. Seite 58 von 113 Obwohl sie schwerer als Wasser sind, sinken sie nicht ab, sondern schwimmen und tanzen auf der Wasseroberfläche umher. Dabei bildet sich leicht brennbares Wasserstoffgas. Lagerung: Trockene Lagerung. Handhabung nur mit trockenen Handschuhen. Gesundheitsgefahr: Die Substanzen führen zu schweren Verätzungen der Haut, der Augen, der Schleimhäute. Besonders die Augen sind stark gefährdet. Gefahr der Erblindung! Die Dämpfe, die bei einem Brand entstehen, wirken stark reizend. Die Giftigkeit der Erdalkalimetalle selbst spielt gegenüber der ätzenden Wirkung ihrer Hydroxide, welches sich bei Kontakt mit Wasser (feuchte Schleimhäute) bilden, keine Rolle. Beryllium und seine Verbindungen sind stark toxisch und krebserregend. Beryllium und seine Verbindungen führen in Form von Staub und Dämpfen zu schweren irreversiblen Lungenschäden (sog. Berylliosis), häufig mit tödlichem Ausgang. Haut und Schleimhäute werden stark angegriffen, chronische Exposition verursacht Leberschäden und Milzvergrößerung. Lösliche Bariumsalze (ausgenommen Bariumsulfat, welches unlöslich ist) weisen ebenfalls toxische Eigenschaften auf. Seite 59 von 113 5.3. Sonstige pyrophore Metalle Metalle sind chemische Elemente, die sich im Gegensatz zu den Nichtmetallen im Periodensystem links der diagonalen Trennungslinie beginnend mit dem Element Beryllium (2. Hauptgruppe) bis hin zum Polonium (6. Hauptgruppe) befinden, sowie deren Legierungen und intermetallische Verbindungen mit charakteristischen metallischen Eigenschaften (siehe unten). Folgende Metalle besitzen pyrophore Eigenschaften: Cadmium, Chrom, Eisen, Hafnium, Iridium, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Palladium, Platin, Rhodium, Ruthenium, Scandium, Titan, Vanadium, Wolfram, Yttrium, Zink, Zirkonium 5.3.1. Physikalisch-chemische Eigenschaften Bei sehr tiefen Temperaturen besitzen zahlreiche Metalle die Fähigkeit, den elektrischen Strom widerstandsfrei zu leiten (Supraleitung). Manche Metalle höherer Elektronegativität besitzen Halbleiter-Eigenschaften. Eng verbunden mit der elektrischen Leitfähigkeit sind zwei andere charakteristische Eigenschaften der Metalle: Sehr gute Wärmeleitfähigkeit und hohes Absorptions- und Reflexionsvermögen für sichtbares Licht, mit dem der typische Metallglanz zusammenhängt. Alle oben angeführten Metalle sind bei Raumtemperatur fest. Metalle sind lichtundurchlässig und lassen sich im allgemeinen durch verschiedene Methoden der Bearbeitung gut verformen. Einige Metalle (Eisen, Kobalt, Nickel, schwere Seltenerdmetalle) und Legierungen weisen ferromagnetische Eigenschaften auf. Weitere Kennzeichen der Metalle sind zum einen ihre Unlöslichkeit in allen anorganischen (Ausnahme gegebenenfalls Ammoniak – NH3) und organisch indifferenten Lösungsmitteln, sowie zum anderen ihre Fähigkeit zur Salzbildung mit Säuren und ihre überwiegende Einatomigkeit im Dampfzustand. Die Oxide der niederen Wertigkeitsstufen der Metalle haben in wässrigen Systemen basischen Charakter, die der höheren Wertigkeitsstufen sauren. Einige Metall-Oxide reagieren amphoter, dass heißt, sie verhalten sich gegenüber stärkeren Säuren wie Basen und gegenüber stärkeren Basen wie Säuren (Reaktion siehe Punkt 11.). Innerhalb des Periodensystems unterscheidet man aufgrund des Atombaus zwischen Hauptgruppen- und Nebengruppen- bzw. Übergangsmetallen. Nach physikalischen Gesichtspunkten stellt man den echten Metallen die Halb-Metalle und Nicht-Metalle gegenüber; die Elemente Beryllium, Zink, Cadmium, Indium, Thallium und Blei werden wegen ihrer speziellen Leitfähigkeits- und Schmelzeigenschaften gelegentlich als Meta-Metalle bezeichnet. Viele Metalle (z.B. Kalium und Natrium, die Seltenerdmetalle, die Platin-Metalle) zeigen untereinander weitaus größere Ähnlichkeiten, als man sie unter den NichtMetallen antrifft. Nach der Affinität zum Sauerstoff bzw. der Oxidations-Neigung unterscheidet man zwischen Edelmetallen (Gold, Palladium, Platin, Iridium, usw.), Halbedel-Metallen (Zinn, Nickel, Kupfer usw.) und Unedel-Metallen (Eisen, Mangan, Zink, Magnesium, Aluminium, Natrium usw.). Seite 60 von 113 Nach der Dichte teilt man die Metalle in Leichtmetalle und Schwermetalle ein. Die Grenze wird häufig bei einer Dichte von 5 kg/dm3 angesetzt. Von den bekannten chemischen Elementen zählen etwa 80% zu den Metallen, wobei von diesen aber nur etwa zwanzig technische Bedeutung haben. 5.3.2. Pyrophore-explosive Eigenschaften Alle oben angeführten Metalle sind in Pulver- bzw. Staubform mehr oder weniger stark pyrophor. Die einzelnen Elemente sind im Anhang dargestellt. Die Neigung zur Selbstentzündung steigt mit der Temperatur und kann zum Teil mit Wasser unterbunden werden. Die Substanzen reagieren bei Kontakt mit starken Oxidationsmitteln und starken Basen. In Form von Stücken, als Film und grobkörniges Granulat sind die Metalle nicht brennbar. Die Brand- und Explosionsgefahren sowie die Reaktionsgefahren gelten nur für feinverteiltes Pulver, Staub oder Rauch. Bei Katalysatoren: Zur Vermeidung einer Selbstentzündung soll der unverbrauchte Katalysator ständig – auch beim Lagern – mit Wasser bedeckt sein. Bei Kontakt mit Sauerstoff kann heftige Selbstentzündung und Verbrennung eintreten. Rostfreier Stahl ist als Behälter beständig. Polyethylen kann nur verwendet werden, wenn absolute Luft- und Wasserdichte sowie hohe Festigkeit vorhanden sind. 5.3.3. Verwendung Die große technische Bedeutung der Metalle ergibt sich aus der zum Teil extrem beeinflussbaren Bandbreiten ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften und Eigenschaftskombinationen und, in unmittelbarem Zusammenhang hiermit, auch aus ihren Verarbeitungsmöglichkeiten. Ein weiteres wichtiges Kennzeichen der Metalle ist ihre hohe Recyclingrate. Die Mehrzahl der technisch eingesetzten Metalle und ihrer Legierungen wird als Schmelze erhalten und in der Gießerei, je nach Eigenschaften und Verwendungszweck, in Blöcke, Brammen, Barren oder Masseln gegossen, die zu Platten, Blechen, Bändern, Stangen, Profilen, Drähten, Folien und anderem Halbzeug verarbeitet werden. Durch die verschiedenen Methoden der Metallbearbeitung erhält man daraus ein Fertigprodukt, das gegebenenfalls noch einer Wärmebehandlung und/oder einer Oberflächenveredlung unterzogen wird. In diesem klassischen Bereich wird erfolgreich versucht, durch endabmessungsnahes Gießen den Umfang von Umformungsprozessen beispielsweise auf dem Wege zum Blech signifikant zu beschränken. Weitere wesentliche Fortschritte wurden über die Pulvermetallurgie erzielt. Hierbei werden metallische Pulver oder Pulvermischungen verpresst und gesintert. Zunehmende Bedeutung kommt den Verbundsystemen zu, bei denen Metalle mindestens einen der in diesen Systemen vorhandenen Partner repräsentieren. Beispiele dafür sind Hartmetalle, Cermets und mit Fasern verstärkte Metalle. Ebenso werden metallische Fasern zur Verstärkung nichtmetallischer Matrizes verwendet. In der Chemie benutzt man feinverteilte Metalle, Metall-Stäube oder Metallverbindungen als Katalysatoren bei Synthesen. Seite 61 von 113 5.3.4. Sonstiges Wissenswertes Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Luft: Metalle sind feste, nur in Pulver-, Span-, Staubform und teilweise als Schmelze brennbare Stoffe. Bei Aufwirbelung des Staubes bilden sich explosionsfähige StaubLuft-Gemische. Diese Gemische können sich elektrostatisch aufladen. Eine Entzündung kann durch statische Elektrizität, Funken, heiße Oberflächen oder offene Flammen erfolgen. Größere Mengen Metallstaub können sich auch in feuchtem Zustand spontan erhitzten und bei Kontakt mit der Luft entzünden. Bei Brand oder Erhitzung bis zur Zersetzung bildet sich giftiger Metalloxidrauch. Nickel entzündet sich nur in feinverteilter Form und bei völliger Trockenheit an der Luft von selbst. Freigewordenes, feinpulvriges Nickel muss daher mit Wasser gut angefeuchtet sein bzw. bleiben. Verhalten beim Freiwerden und Vermischen mit Wasser: In kaltem Wasser sind die Metallpulver nur geringfügig löslich und nicht mischbar. Die Metalle werden von heißem Wasser und Wasserdampf angegriffen. Bei Berührung mit Feuchtigkeit, Wasserdampf oder Wasser tritt Reaktion unter Bildung von leicht entzündbarem Wasserstoff ein. Es können sich insbesondere in geschlossenen Räumen und geschlossenen Behältern explosionsfähige Gemische mit Luft über der Wasseroberfläche bilden. Seite 62 von 113 5.4. Legierungen 5.4.1. Allgemeine und physikalisch-chemische Eigenschaften von Legierungen Eine Legierung ist ein metallischer ein- oder mehrphasiger Werkstoff eines Zweioder Mehrstoffsystems, dessen Ausgangskomponenten (Legierungs-Elemente) metallurgisch miteinander in Wechselwirkung treten und dabei zur Bildung neuer Phasen (Mischkristalle, intermetallische Verbindungen, Metall-NichtmetallVerbindungen, Überstrukturen) führen. Die Eigenschaften der Legierungen können in Abhängigkeit von den gebildeten Phasen ähnlich wie die der Legierungs-Elemente sein oder sich stark von ihnen unterscheiden. Die Benennung von LegierungsGruppen folgt im allgemeinen dem Element mit dem größten Anteil, z.B. NickelLegierungen, Kupfer-Legierungen. Die Bezeichnung einzelner Legierungen orientiert sich zumeist an der Zusammensetzung, speziellen Eigenschaften oder dem Anwendungsbereich. 5.4.2. Legierungsarten und deren Verwendungszwecke, sowie pyrophore Eigenschaften Es werden an dieser Stelle nur jene Legierungen angeführt die pyrophore Eigenschaften besitzen. Magnesium-Legierungen: Sind eine Gruppe von Legierungen, die neben Magnesium als Hauptbestandteil Zusätze (gewöhnlich bis ca. 10%) an Aluminium, Mangan, Zink, Kupfer, Nickel, CerMischmetall und anderen Seltenerdmetallen, Silber, Zirkonium, Silizium usw. enthalten. Aluminium-Gehalte über ca. 10% verspröden Magnesium-Legierungen. Zink und besonders Zirkonium erhöhen die Zähigkeit, während Mangan, in den meisten Legierungen mit ca. 0,3% enthalten, die Korrosionsbeständigkeit verbessert. Beryllium-Zusätze von einigen ppm (parts per million; mg/kg) verringern merklich die Oxidations-Neigung des schmelzflüssigen Metalls, vergröbern jedoch das Korn. Seltenerdmetalle und Thorium steigern die Warmfestigkeit. Zirkoniumhältige MetallLegierungen müssen frei von Aluminium und Mangan sein. Sie enthalten statt dessen Zink. Thorium und Seltenerdmetalle bilden eine eigene Klasse von Magnesium-Legierungen. Standard-Legierungen: Dichte: elektrische Leitfähigkeit: Wärmeausdehnungskoeffizient: Schmelzpunkt: 1,78 – 1,83 g/cm³ 7,1 – 20,0 . 104 S/cm 26,0 – 27,3 . 10-6 /°C 590 – 650 °C Magnesium-Legierungen werden eingeteilt in Magnesium-Knetlegierungen (Basis Magnesium–Mangan, Magnesium–Aluminium–Zink) und Magnesium-Gusslegierungen; letztere werden ihrerseits in Sandguss, Kokillenguss und Druckguss oder nach Legierungs-Bestandteilen untergliedert. Seite 63 von 113 Haupteinsatzgebiete von Magnesium-Legierungen sind Luftfahrt, Maschinenbau aller Art, optische Geräte, Elektrotechnik, Elektronik, Transportmittel, Büromaschinen und Haushaltsmaschinen, und zwar generell in Bereichen, bei denen es auf Festigkeit und Steifigkeit bei möglichst geringem Gewicht ankommt sowie niedrige Fertigungskosten bei großen Serien gefordert werden. Zunehmende Bedeutung erhalten Magnesium-Legierungen im Motorenbau für Kraftfahrzeuge. Brandgefahr liegt bei kompaktem Metall und groben Spänen praktisch nicht vor. Dagegen kann Schleifstaub wie jeder andere Metallstaub infolge der großen Oberfläche teilweise explosionsartig zur Entzündung kommen, wenn er nicht sofort, beispielsweise durch Nassniederschlagen oder Verbrennen, entsorgt wird. Aluminium-Legierungen: Die Legierungen des Aluminiums enthalten meist nur geringe Anteile anderer Metalle neben der Hauptkomponente. Die wichtigsten Legierungs-Zusätze sind Kupfer, Magnesium, Silizium, Mangan, Zink; in kleineren Mengen werden Nickel, Kobalt, Chrom, Vanadium, Titan, Blei, Zinn, Cadmium, Bismut, Zirkonium und Silber als Komponenten verwendet. Bor und Beryllium treten als Spurenkomponenten auf. Gegenüber Rein-Aluminium weisen die Legierungen meist wesentlich größere Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit, bessere Verarbeitbarkeit, niedrigeren Schmelzpunkt und geringere elektrische Leitfähigkeit auf. Aluminium-Legierungen werden verwendet für Leichtbaukonstruktionen, in der Architektur, in der Tieftemperaturtechnik, in der Kunststoffverarbeitung für Wärmeaustauscher. Für einen zukünftigen Einsatz im Verkehrswesen, insbesondere im Flugzeugbau, sind Entwicklungen von Aluminium-Lithium-Legierungen, von pulvermetallurgisch erzeugten Legierungen und von Legierungen auf der Basis intermetallischer Verbindungen, wie Titan-Aluminium, aussichtsreich. Aluminium spielt auch eine Rolle als Legierungs-Element von Kupfer, Zink und Eisen. Zusammensetzung von Aluminium-Legierungen (Legierungszusätze in Masse-%): Legierung Kupfer Duraluminium 2,5 ⋅⋅⋅ 5 Magnalium Hydronalium Lautal 4 Silumin Skleron* 3 * + 0,08 % Lithium Eisen bis 0,5 Magnesium 0,5 ⋅⋅⋅ 2 10 ⋅⋅⋅ 30 3 ⋅⋅⋅ 12 Mangan 0,5 ⋅⋅⋅ 1,2 Silizium 0,2 ⋅⋅⋅ 1 0,6 2 12 ⋅⋅⋅ 14 bis 0,5 Natrium-Legierungen: Zwar bildet Natrium mit vielen metallischen Elementen Legierungen (Silber, Aluminium, Gold, Bismut, Quecksilber, Kalium, Lithium, Magnesium, Blei, Zinn, Thallium, Zink), doch sind von diesen nur wenige technisch bedeutsam, so Natriumamalgam, einige Kalium-Natrium-Legierungen und Natrium-Blei-Legierungen. Natrium-Blei-Legierung mit ca. 10% Natrium kann im Laboratorium als Trockenmittel z.B. für Benzol, Ether, Cyclohexanol, sowie technisch auch zur Herstellung von Bleitetraethyl verwendet werden. Natrium-Blei-Legierung mit 30% Natrium dienen zur Erzeugung von Wasserstoff (H2) im Laboratorium. Geringe Anteile an Natrium (um 1%) sind in manchen Lagerwerkstoffen (z.B. Bahnmetall) enthalten. Seite 64 von 113 Kalium-Natrium-Legierungen: Gruppe von – an der Luft selbstentzündlichen – Legierungen des Natrium und Kalium, z.B. mit 44% Kalium und 56% Natrium (Dichte 0,886 g/cm³, Schmelzpunkt 19°C, Siedepunkt 825 °C), mit 78% Kalium und 22% Natrium (Dichte 0,819 g/cm³, Schmelzpunkt –11 °C, Siedepunkt 784 °C). Sie werden verwendet für Heizbäder, organische Reduktions-Verfahren, Wärmeaustausch-Systeme, für schnelle Brutreaktoren. Titan-Legierungen: Sammelbezeichnung für metallische Legierungen mit Titan als Hauptbestandteil. Die meist verwendeten Titan-Legierungen enthalten ein oder mehrere der folgenden Legierungs-Elemente: Aluminium, Vanadium, Zinn, Molybdän, Zirkonium, Chrom, Eisen, Palladium, Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenstoff und Wasserstoff. Sie zeichnen sich durch geringe Dichte, hohe Festigkeit und gute Korrosionsbeständigkeit aus. Titan-Legierungen kommen des weiteren in Form von Ferrotitan, in der Stahlmetallurgie zur Desoxidierung und Korngrößenverminderung von Stahl technische Bedeutung zu. Dadurch werden bei Stahl die mechanischen Eigenschaften verbessert und die Empfindlichkeit der Schmelze gegen Überhitzung und eine sich daraus ergebende Grobkornbildung bei der Erstarrung gesenkt. Titan-Legierungen werden hauptsächlich in der chemischen Technik sowie in der Luft- und Raumfahrt verwendet, daneben auch für Implantate in der Humanmedizin. Tantal-Legierungen: Tantal-Legierungen werden aufgrund ihrer hohen Schmelzpunkte für thermisch hochbeanspruchte Bauteile der Luft- und Raumfahrt eingesetzt. Von Vorteil hierfür sind auch die guten Festigkeitskennwerte bei hohen Temperaturen (bis 1600 °C) und die gute Schweißbarkeit und Verformbarkeit. Daneben finden Tantal-Legierungen ebenso wie Tantal zunehmend Anwendung im Chemieapparatebau, da sie sich durch eine mit unlegiertem Tantal vergleichbare hohe Beständigkeit gegen eine Vielzahl von aggressiven Stoffen wie Mineralsäuren, trockenem und feuchtem Chlor und Brom, Chromsäure und einigen Metallschmelzen auszeichnen. Nicht verwendbar sind Tantal-Legierungen lediglich in alkalischen Lösungen, Flusssäure, Flusssäure-Salpetersäure-Gemischen, Fluoriden, Oleum (100 % Schwefelsäure + Schwefeltrioxid SO3) und Schwefeltrioxid (SO3). Wegen des hohen Preises werden Tantal-Legierungen häufig als Auskleidungen oder in Form von Sprengplattierungen auf kostengünstigeren Grundwerkstoffen wie Stahl verwendet. Tantal-Legierungen neigen ebenso wie Tantal zur Aufnahme von Wasserstoff und in deren Folge zur Wasserstoffversprödung. Die Herstellung von Bauteilen aus Tantal-Legierungen erfolgt teilweise auf dem Wege der Pulvermetallurgie. Chrom-Legierungen: Sind Legierungen, in denen das Element Chrom den größten Anteil bildet oder größte Bedeutung hat, wie z.B. Vorlegierungen (Ferro-Legierungen für die Metallurgie) und Superlegierungen (für Hochtemperatur-Anwendungen). Vorlegierungen werden im Rahmen der Herstellung von Legierungen eingesetzt, da sich die Anwendung von reinem Chrom aus Reaktivitätsgründen verbietet. Superlegierungen werden bei Bauteilen für Hochtemperatur-Einsatz, z.B. in Turbinen oder Öfen, verwendet. Seite 65 von 113 Mangan-Legierungen: Legierungen mit dem Hauptlegierungselement Mangan werden bevorzugt in der Eisen-Metallurgie verwendet. Deutlich geringere technische Bedeutung haben Legierungen mit Kupfer und/oder Nickel, die wegen ihres hohen elektrischen Widerstands oder ihres hohen thermischen Ausdehnungskoeffizienten Anwendung finden, letztere beispielsweise bei Bimetallen. Weitaus umfangreicher ist dagegen der Einsatz von Mangan als Legierungselement. In Stählen verbessert Mangan die Zähigkeit; Gehalte bis zu 17% finden sich in Mangan-Hartstählen mit ihren ungewöhnlichen Kaltfestigkeitseigenschaften. Vereinzelt dient Mangan als Ersatz für das teurere Nickel in nichtrostenden Stählen. Bedeutung hat Mangan auch in Kupfer-Legierungen und Aluminium-Legierungen, in denen es wichtige Gebrauchseigenschaften wie Festigkeit, Zähigkeit, Verformbarkeit und Korrosionsbeständigkeit positiv beeinflusst. Eisen-Legierungen: 1. Eisen: Das technische Eisen ist im wesentlichen eine Legierung des Eisens mit Kohlenstoff. Neben Kohlenstoff enthalten die im täglichen Leben verwendeten Eisen- und Stahlsorten als weitere Legierungsbestandteile mehr oder weniger Silizium, Mangan, Schwefel, Phosphor. Bei den legierten Edelstählen werden die technischen Eigenschaften des Eisen außerdem noch durch besondere Zusätze von Aluminium, Chrom, Mangan, Molybdän, Nickel, Tantal, Titan, Vanadium, Silizium, Kobalt, Niob, Wolfram usw. verbessert. Es gibt kein zweites Metall, das seine Eigenschaften durch Legierungsmaßnahmen und/oder durch Wärmebehandlung, durch Härtung in solch außerordentlichem Umfang verändert wie Eisen. Eisen-Pulver kann auch zu Sintermetall verarbeitet werden. Feinst verteiltes Eisen entzündet sich bei Berührung mit Luftsauerstoff oft von selbst. 2. Stahl: Schmiedbares Eisen mit einem Kohlenstoff-Gehalt von weniger als 2,1% die wichtigste Form des technischen Eisens, in die ca. 90% des in der Welt erzeugten Roheisens überführt werden. Von besonderer Bedeutung sind die mechanischen Eigenschaften (Festigkeit, Zähigkeit, Härte), das Verschleißverhalten und die Korrosionsbeständigkeit. Grundlage der Stahl-Eisen-Technologie ist die Kenntnis des Eisen-Kohlenstoff-Phasendiagramms und die darauf basierenden grundlegenden Zusammenhänge. Als unlegiert bezeichnet man einen Stahl, wenn sein Gehalt an Eisen-Begleitern folgende Anteile nicht übersteigt: 0,5% Silizium; 0,8% Mangan; 0,1% Aluminium oder Titan; 0,25% Kupfer; 0,06% Schwefel; 0,09% Phosphor. Verwendung: Eisen ist bei weitem das wichtigste Gebrauchsmetall. Eisen und Stahl sind in der technischen Welt nahezu allgegenwärtig. Die Verwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig (Automatenstähle, Edelstahl, nichtrostende Stähle, Schnellarbeitsstahl, Ferro-Legierungen etc.). In der Chemie werden Eisen und Eisen-Verbindungen als Katalysatoren für zahlreiche Produktionsprozesse verwendet. Viele EisenVerbindungen haben als Arzneimittel, chemische Reagenzien, Pigmente, als Materialien mit interessanten magnetischen Eigenschaften und dergleichen erhebliche Bedeutung. Seite 66 von 113 Kobalt-Legierungen Etwa zwei Drittel des produzierten Kobalt werden für Legierungen eingesetzt. In reiner Form wird Kobalt dagegen kaum verwendet. Bei den Kobalt-Legierungen kann man fünf größere Gruppen unterscheiden: 1. Hochtemperaturwerkstoffe: Diese Legierungen mit Kobalt-Chrom-Matrix weisen sowohl extreme Festigkeit bei Temperaturen bis oberhalb 1000 °C als auch gute Zunder-Beständigkeit als Folge einer sehr komplexen Zusammensetzung (Nickel, Wolfram, Eisen, Tantal, Titan, Zirkonium, Bor) auf. 2. Magnetwerkstoffe: Hierbei wird Kobalt zum einen als Legierungselement in gehärteten KohlenstoffStählen eingesetzt, weiterhin liegt Kobalt in Gehalten bis 36% in Nickel-EisenAluminium-Kobalt-Gusslegierungen mit hoher magnetischer Sättigung vor. Eine Neuentwicklung stellen schließlich Permanentmagnete der Zusammensetzung Metall-Cobalt-5 (Metall ist Samarium, Praseodym oder Cermischmetall) dar, die als Pulver in starken magnetischen Feldern gerichtet kompaktiert werden. 3. Hartmetalle: Ein hoher Anteil Kobalt geht in die Erzeugung sehr harte Metall-Legierungen des Typs Kobalt-Chrom-Wolfram (Molybdän-Nickel). Die Anwendung erfolgt bevorzugt bei starker Verschleißbeanspruchung. 4. Höchstfeste Stähle: Bis ca. 10% Kobalt wird hochverschleißfesten Stählen (z.B. Werkzeug-Stählen) zugesetzt. Stähle höchster Festigkeit enthalten neben Nickel und Molybdän bis ca. 20% Kobalt. 5. Werkstoffe für die Medizintechnik: Vitallium (Kobalt mit 30% Chrom, 5% Molybdän sowie Kohlenstoff- und SiliziumAnteilen) wird als Zahnersatz eingesetzt, Kobalt-Chrom-Legierungen als Endoprothesen (Hüftgelenke). Außerdem findet Kobalt Anwendung in Federlegierungen sowie Legierungen mit besonderen physikalischen Eigenschaften (thermische Längendehnung, Tonträgereignung). Erwähnenswert ist schließlich die gemeinsame Verwendung von Kobalt und Nickel zur Bildung harter, elektrolytisch abgeschiedener Schichten. Nickel-Legierungen: Bezeichnung für alle metallischen Legierungen mit Nickel als Hauptbestandteil. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden Nickel-Legierungen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. In aggressiver Umgebung finden deshalb neben Reinnickel auch Legierungen der Systeme Nickel–Chrom–Eisen, Nickel– Kupfer, Nickel–Chrom, Nickel–Molybdän, Nickel–Chrom–Molybdän und Nickel– Eisen–Chrom–Molybdän Anwendung. Sie finden auch Verwendung in der Chemie-, Energie-, Umwelt- und OffshoreTechnik. Sie werden weiters eingesetzt als Münzmetalle, Widerstands-Legierungen, im Schiffs-, Apparate- und Maschinenbau, als Hartlote, magnetische Werkstoffe, sowie für Tafelgeschirre, chirurgische Instrumente und kunstgewerbliche Gegenstände. Platin-Legierungen: Legierungen des Platins mit anderen Edelmetallen. Platin-Legierungen bilden innerhalb der Gruppe der Edelmetall-Legierungen eine technisch bedeutsame Werkstoffgruppe. Seite 67 von 113 Sie finden Verwendung als Laborgeräte für extreme chemische und thermische Beanspruchungen (Platin, Platin-Iridium, Platin-Rhodium), verfahrenstechnische Komponenten in der Fluor-Chemie, Berstscheiben, Vorrichtungen zum Erschmelzen hochwertiger Gläser (Platin-Rhodium), Düsen in der Glas- und KunststofffaserHerstellung (Platin-Gold, Platin-Iridium), Katalysatoren in der chemischen Verfahrenstechnik und zur Kfz-Abgasbehandlung (Platin-Rhodium, Platin-Palladium), Thermoelemente (Platin/Platin-Rhodium), Dentaltechnik. Kupfer-Legierungen: Guss- und Knetlegierungen mit Kupfer als Hauptlegierungs-Element. Kupfer bildet mit zahlreichen anderen Metallen Mischkristalle. Im Vergleich zu Kupfer weisen diese und damit auch die entsprechenden Kupfer-Legierungen insbesondere bessere mechanische Eigenschaften auf. Die Schweißeignung ist durchweg gut, vielfach wird von Kupfer-Legierungen auch wegen ihrer besonderen chemischen (Beständigkeit) und physikalischen Eigenschaften (gute elektrische und Wärmeleitfähigkeit sowie Kaltum- und Kaltverformbarkeit) Gebrauch gemacht. Die Gruppen von KupferLegierungen werden nach dem jeweiligen Hauptlegierungs-Element benannt. Messing: Kupfer-Zink-Legierung mit mind. 50% Cu. Sondermessinge enthalten zur Erzielung besonderer Eigenschaften zusätzlich Aluminium, Arsen, Eisen, Mangan, Nickel, Phosphor, Silizium und/oder Zinn Bronzen. Kupfer-Aluminium-Legierungen mit 3–14% Aluminium sind die chemisch beständigsten Kupfer-Legierungen. Oberhalb 10% ist eine Verformung nicht mehr möglich. In Kupfer-SiliziumLegierungen erhöhen max. 3% Silizium ebenfalls die Beständigkeit. Kupfer-Beryllium-Legierungen mit Gehalten bis 2,8% Beryllium sind aufgrund der Ausscheidung von Cu2Be aushärtbar mit trotzdem hoher elektrischer Leitfähigkeit. Kupfer-Blei-Zinn-Legierungen mit max. 18% Blei und 10% Zinn zeichnen sich durch gute Wärmeleitfähigkeit bei gleichzeitig hervorragenden Notlaufeigenschaften aufgrund der Blei-Einlagerungen aus. Kupfer-Zink-Nickel-Legierungen mit 11–28% Nickel sind ebenfalls sehr korrosionsbeständig. Kupfer-Nickel-Legierungen werden gegebenenfalls mit Eisen-Zusatz in einem breiten Legierungs-Bereich eingesetzt, da Kupfer und Nickel lückenlos homogene Mischkristalle bilden. Diese Legierungen zeigen eine für Kupfer-Legierungen ungewöhnlich gute Warmfestigkeit, daneben auch eine besondere chemische Beständigkeit. Weitere Sonderlegierungen werden beispielsweise als Münzmetalle eingesetzt. Kupfer-Legierungen werden bevorzugt in der Elektro-, Sanitär-, Verfahrens-, Getriebe- und Lagertechnik (Gleitlager) sowie Nahrungsmittel-Industrie verwendet. Silber-Legierungen: Sammelbezeichnung für Legierungen, die neben Silber besonders Kupfer, Palladium, Zink, Nickel, Wolfram, Molybdän und Cadmium enthalten und von denen die Silber-Kupfer-Legierungen für die Herstellung von Schmuck, Bestecken und Geräten besondere Bedeutung erlangt haben. Silber-Cadmium- und Silber-Indium-Cadmium-Legierungen finden Anwendung in Steuer- oder Trimmstäben von Kernreaktoren, Nickel-, Wolfram- oder Molybdänhaltige Silber-Legierungen in der Elektrotechnik, Silber-Quecksilber-Legierungen (Silberamalgame) bzw. Silber-Zinn-Quecksilber-Legierungen als Dentallegierungen. Außerdem werden Werkstoffe hergestellt, die in der Silber-Matrix Aluminiumoxidoder Cadmiumoxid-Teilchen dispergiert enthalten und sich durch besondere Härte sowie Hitzebeständigkeit auszeichnen, sowie Silber-Graphit-Werkstoffe, die pulvermetallurgisch hergestellt werden. Sie können z.B. für elektrische Kontakte, Schutzschalter, Berstscheiben und in chemischen Apparaturen angewendet werden. Seite 68 von 113 Gold-Legierungen: Mit den technisch wichtigsten Legierungselementen Silber, Kupfer, Nickel, Palladium und Platin bildet Gold im gesamten Legierungsbereich eine ununterbrochene Reihe von Mischkristallen. Verwendung (Technik): Aushärtbare Gold-Legierungen mit 30–50% Platin werden für höchstbeanspruchte Spinndüsen verwendet. In Ausnahmefällen werden Dichtungen aus GoldLegierungen eingesetzt, wenn extrem aggressive Betriebsbedingungen vorliegen. In der Elektrotechnik und Elektronik werden Gold-Nickel- und. Gold-Silber-Legierungen verwendet, da ihre Neigung zur Bildung isolierender Deckschichten gering ist. Quecksilber-Legierungen – Amalgame: Bezeichnung gilt für die flüssigen oder festen Legierungen des Quecksilbers mit Metallen. Außer mit Gold und Silber amalgamiert sich Quecksilber leicht mit Natrium, Kalium, auch mit Zink, Cadmium, Zinn, Blei und Kupfer. Quecksilber bildet keine Amalgame mit Eisen, Mangan, Nickel, Kobalt, Wolfram und Molybdän, weshalb man das Handelsquecksilber auch in eisernen Flaschen aufbewahrt. In der Chlor-Alkali-Elektrolyse nach dem Quecksilber-Verfahren ist Natrium-Amalgam wichtiges Zwischenprodukt. In der Dentaltechnik sind die beständigen Zinn-KupferEdelmetall-Amalgame trotz der Diskussion um gesundheitliche Risiken immer noch das meistverwendete Mittel für Zahnfüllungen (Plomben). Die Alkalimetall-Amalgame dienen gelegentlich als Reduktionsmittel. Zinn-Legierungen: Sammelbezeichnung gilt für alle Legierungen, die Zinn als Legierungsbestandteil enthalten und die nicht von anderen Bezeichnungen erfasst werden. Zinn findet sich wegen seiner besonderen Eigenschaften als Legierungs-Element in Werkstoffen für Gleitlager, niedrigschmelzende Komponenten, korrosionsbeständige Bauteile und Ziergegenstände. Blei-Legierungen: Technisch wichtige Legierungen des Blei mit anderen Metallen (Antimon, Zinn, Cadmium und Kupfer) zum Erreichen höherer Festigkeit und Härte. Die Blei-Legierungen werden in Bleispritzguss-Legierungen mit bis 41% Zinn, bis 14% Antimon und bis 3,5% Kupfer für die Fertigung genauer Gussstücke eingesetzt. Bismut-Legierungen: Mit Silber, Blei, Quecksilber, Kupfer, Zinn, Gold und den Platinmetallen lässt sich Bismut leicht legieren; die Legierungen mit Cadmium, Indium, vor allem aber Blei, Zinn und Zink zeichnen sich durch niedrige Schmelzpunkte aus (ca. 46–140°C) und haben darüber hinaus häufig – ebenso wie Bismutmetall selbst – einen negativen Ausdehnungskoeffizient, das heißt, sie dehnen sich beim Erstarren etwas aus. Bismut-Legierungen werden zur Herstellung niedrigschmelzender Legierungen, für sog. Schmelzsicherungen, zur Herstellung von Druckstöcken verwendet. Seite 69 von 113 5.4.3. Sonstiges Wissenswertes Kalium-Metall-Legierungen: Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Luft: Kalium-Natrium-Legierungen sind weiche, brennbare, sehr reaktionsfähige Metalle, manchmal mit explosiver Wirkung. Sie reagieren heftig bei Kontakt mit Feuchtigkeit und unter Bildung von Wasserstoff (der sich durch die Reaktionswärme entzünden kann) und Kaliumhydroxidrauch. Erhitztes Kalium und Legierungen mit sehr hohem Kaliumanteil brennen an der Luft von selbst und schmelzen dabei. Dabei dürfen sie nicht mit Wasser in Berührung kommen, sonst spritzen sie umher und vergrößern den Brand. Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Kalium-Metall und Legierungen mit sehr hohem Kaliumanteil reagieren mit Wasser äußerst heftig. Sie schmelzen und tanzen auf dem Wasser unter Feuererscheinung und Explosionen umher und lösen sich dabei im Wasser unter Bildung von stark basischer Kali-Lauge auf. Bemerkungen: Fernhalten jeder Feuchtigkeit. Kaliummetall und Legierungen nur mit trockenen Geräten umfüllen. Transport in dichten Fässern in Paraffinöl getaucht, um Luft fernzuhalten. Brände nicht mit Wasser löschen. Natrium- Kalium-Legierungen: Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Luft: Natrium-Kalium-Legierungen sind brennbare, sehr reaktionsfähige Metalllegierungen. Natrium-Kalium-Legierung ist eine sehr reaktionsfähige Flüssigkeit. Die Legierungen entzünden sich bei Erwärmung an der Luft oder in Verbindung mit Sauerstoff. Sie reagieren heftig bei Kontakt mit Wasser (Feuchtigkeit) unter Freisetzung von Wasserstoff, der durch die bei der Reaktion entstehende Hitze entzündet werden kann. Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Kalium-Natrium-Legierungen reagieren bei Kontakt mit Wasser sehr heftig. Sie schwimmen und tanzen auf der Wasseroberfläche umher, wobei sich leicht brennbares Wasserstoffgas und stark ätzendes Kalium- und Natriumhydroxid bilden. Bemerkung: Diese Legierungen reagieren außerdem sehr heftig bei Kontakt mit starken Oxidationsmitteln (z.B. Wasserstoffperoxid, Chromate, Permanganate). Seite 70 von 113 5.5. Sonstige Stoffe Folgende Nicht- bzw. Halbmetalle aus dem Periodensystem besitzen pyrophore Eigenschaften: Bor, Fluor, Phosphor, Schwefel, Selen, Silizium, Uran, Bismut 5.5.1. Physikalisch-chemische Eigenschaften Bor: Nichtmetallisches Element der 3. Hauptgruppe des Periodensystems mit HalbleiterEigenschaften. Es gibt 2 Formen: Das rote α-rhomboedrische Bor (Dichte 2,46 g/cm³), geht beim Erhitzen auf 1200°C in das stabile, dunkel glänzende βrhomboedrische Bor über (Dichte 2,35 g/cm³). Atomgewicht: Härte (Mohs): Schmelzpunkt: Siedepunkt: 10,811 g/mol ca. 10 2300°C 2550°C (sublimiert) Die elektrische Leitfähigkeit von Bor ist bei 20°C gering (beträgt nur ca. 10% derjenigen von Kupfer), steigt jedoch beim Erwärmen ziemlich rasch an. Außer Kohlenstoff und Silizium besitzt kein anderes Element ähnlich viele Verbindungen mit Wasserstoff wie Bor. Fluor: Nichtmetallisches Element der 7. Hauptgruppe des Periodensystems (Halogene). Fluor ist unter Normalbedingungen ein schwach grünlich-gelbes, stechend (chlorartig) riechendes, giftiges, stark ätzendes Gas aus F2-Molekülen. MAK-Wert: Litergewicht: Schmelzpunkt: Siedepunkt: 0,2 mg/m³ (bzw. 0,1 ppm) 1,696 g (bei 0 °C) -219,62 °C -188,14 °C Das verflüssigte Fluor (F2; kritische Temperatur –129 °C, kritischer Druck, 5220 kPa) ist eine hellgelbe Flüssigkeit; das feste Fluor ist ebenfalls gelb. In seinen Verbindungen (Fluoride) ist Fluor stets negativ einwertig. Es ist das elektronegativste Element (Elektronegativität) des Periodensystems. Unter allen Elementen zeigt Fluor die stärkste chemische Aktivität. Im Vergleich zu den übrigen Halogenen nimmt Fluor eine gewisse Sonderstellung hinsichtlich seiner Verbindungen ein. So ist z.B. Calciumfluorid nahezu wasserunlöslich; Calciumchlorid, bromid und –jodid sind dagegen leicht löslich. Umgekehrt löst sich Silberfluorid leicht in Wasser, während die übrigen Silberhalogenide unlöslich sind. Phosphor: Nichtmetallisches Element der 5. Hauptgruppe des Periodensystems. Atomgewicht: 30,97 g/mol, Seite 71 von 113 Es gibt verschiedene allotrope Modifikationen: • Weißer (gelber oder farbloser) α-Phosphor: Wachsweiche, an frischen Schnittflächen gelbliche, an der Oberfläche weiße, durchscheinende Massen von eigenartigem Geruch. Dichte: 1,83 g/cm³ (fest) Dichte: 1,74 g/cm³ (flüssig, 50 °C) Schmelzpunkt: 44,1 °C Siedepunkt: 280,5 °C Weißer Phosphor ist gut löslich in Schwefelkohlenstoff, Dischwefeldichlorid (S2Cl2) und Phosphortrichlorid (PCl3); weniger gut löslich in Ether, Benzol, Terpentinöl und fetten Ölen. α-Phosphor raucht an der Luft. Unterhalb von –76,9 °C geht α-Phosphor in den hexagonalen Weißen β-Phosphor (Dichte 1,88 g/cm³) über. Im festen, geschmolzenen und gelösten Zustand besteht Weißer Phosphor aus P4-Molekülen, im Dampfzustand dissoziiert er über 800 °C in P2-Moleküle und über 2000 °C in einzelne Phosphor-Atome (P). Seite 72 von 113 • • Roter Phosphor: Entsteht, wenn man weißen Phosphor unter Luftabschluss auf über 250 °C erhitzt (Dichte: 2,10 g/cm³). Bei weiterem Erhitzen (über 450 °C) wird das amorphe dunkelrote Pulver kristallin. Dieser sog. violette Phosphor (Dichte 2,32 g/cm³) – die zwischen 550 und 620 °C stabilste P-Modifikation – geht beim Erhitzen über den Schmelzpunkt in den dann stabilen weißen Phosphor über. Schwarzer Phosphor: Als Hochdruck-Modifikation des Weißen Phosphor bildet eisengraue, metallisch glänzende rhombische Kristalle (Dichte 2,67 g/cm³, Härte 2) mit guter Wärme- und elektrischer Leitfähigkeit, die über 550 °C in roten Phosphor übergehen. Roter und schwarzer Phosphor sind in keinem Lösungsmittel löslich, nicht selbstentzündlich, nichtleuchtend und nichtflüchtig und daher auch nicht giftig. Allerdings kann Roter Phosphor im Gemisch mit Kaliumchlorat oder anderen Oxidations-Mitteln durch Stoß und Reibung zur Explosion gebracht werden. Aus Schmelzen aller Modifikationen entsteht immer der Weiße Phosphor. Dieser verbrennt im Chlor-Strom zu Phosphorpentachlorid unter Selbstentzündung, wird durch starke Oxidations-Mittel in wässriger Lösung zu Phosphorsäure oxidiert und bildet mit Schwefel zusammengeschmolzen gefährliche, selbstentzündliche Massen. Brände von Weißem Phosphor sind mit Wasser oder Schaum schwer zu löschen, da nach dem Ablaufen oder Verdunsten des Löschmittels mit weiterer Selbstentzündung zu rechnen ist. Der hellrote Phosphor, den man durch Erhitzen von Weißem Phosphor in siedendem Phosphortribromid erhält, enthält je nach den Herstellungs-Bedingungen 10–30% Brom. Schwefel: Nichtmetallisches Element der 6. Hauptgruppe des Periodensystems. Atomgewicht: 32,066 g/mol Dichte (α): 0,9968 g/cm³ Schmelzpunkt (α): 113 °C Siedepunkt (α): 445 °C Schwefel ist ein sehr schlechter Leiter für Wärme und Elektrizität. Bei sehr tiefer Temperatur wird metallischer, leitender Schwefel supraleitend. Schwefel zeigt mehrere allotrope Modifikationen, die an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Chemische Eigenschaften: Schwefel tritt in den Oxidations-Stufen –2 bis +6 auf, wobei die Oxidations-Stufen –2 und +6 am häufigsten und beständigsten sind. Schwefel besitzt ähnliche chemische Eigenschaften wie das homologe Selen, mit dem Schwefel z. B. heterocyclische Ringe bildet. Dagegen besteht mit Sauerstoff nur wenig Ähnlichkeit. Selen: Halbmetall der 6. Hauptgruppe des Periodensystems . Atomgewicht: 78,96 g/mol Selen steht im Periodensystem unmittelbar unter dem Schwefel und tritt wie dieser in den Oxidations-Stufen –2, +2, +4 und +6 auf. Die Verbindungen mit 4-wertigem Selen sind am häufigsten und beständigsten. Seite 73 von 113 Selen kommt ähnlich wie der homologe Schwefel in mehreren allotropen Modifikationen vor: • Rotes Selen entsteht als lockeres, amorphes, rotes Pulver (Dichte: 4,26 g/cm³), wenn man Selen-Dampf rasch abkühlt oder selenige Säure mit schwefeliger Säure zu Selen reduziert. Schreckt man geschmolzenes Selen (etwa durch Eingießen in Wasser) plötzlich ab, so entsteht eine glasartige, amorphe, spröde, rotbraune bis bleigraue Masse (Dichte 4,28–4,36 g/cm³, Schmelzpunkt 60–80 °C), die auch glasiges Selen genannt wird und beim Zerreiben in ein rotes Pulver übergeht. Das glasige Selen unterscheidet sich vom roten, pulverigen Selen nur durch den Zerteilungsgrad. Pulverisiertes (graues) glasiges Selen wird bei –80 °C schwarzrot und bei –195 °C rot. • Monoklines, rotes Selen: Kristallisiert man das vorstehend genannte rote Selen aus Schwefelkohlenstoff um, erhält man dunkelrote, monokline Kristalle (Schmelzpunkt 144 °C), die sich beim Erwärmen auf über 120 °C allmählich in graues metallisches Selen umwandeln. Genaugenommen entstehen sogar drei verschiedene monoklin-kristalline Formen, die alle aus Selen-Ringen nahezu identischer Geometrie bestehen und sich lediglich im Achsenverhältnis und in der Packung der Selen-8-Ringe (beide roten Modifikationen bestehen aus Selen-8Ringen) unterscheiden. Das bei rascher Abscheidung und tiefer Temperatur vorwiegend erhältliche α-Selen hat eine Dichte von 4,40 g/cm³, das bei langsamer Abscheidung und erhöhter Temperatur kristallisierende β-Selen eine Dichte von 4,352 g/cm³ und γ-Selen eine Dichte von 4,33 g/cm³. Letzteres entsteht bei der Reaktion von CS2 mit Dipiperidinotetraselenan, Se4(NC5H10)2. • Graues metallisches Selen ist die bei gewöhnlicher Temperatur stabile Form, die entsteht, wenn die anderen Selen-Modifikationen auf über 72 °C erwärmt werden. Kristallform: hexagonal Farbe: grauschwarz Dichte: 4,79 g/cm³ Schmelzpunkt: 220,5 °C In Schwefelkohlenstoff ist graues metallisches Selen nahezu unlöslich. Graues Selen besteht aus spiralig gewundenen Polymerketten, die innerhalb eines Einkristalls den gleichen Drehsinn zeigen. Die Schmelze ist braunrot, der Dampf ist braungelb (Siedepunkt 684,8 °C) und besteht aus Selen-6-Ringen. Während die nichtmetallischen roten Modifikationen von Selen den Strom nicht leiten, zeigt metallisches Selen einen ausgeprägten inneren Photoeffekt, dass heißt ,obwohl es im Dunkeln ein sehr schlechter Elektrizitätsleiter ist, nimmt seine Leitfähigkeit bei Belichtung auf das etwa Tausendfache zu (infolge Lockerung bzw. Abspaltung von Elektronen). Bei nachfolgender Verdunkelung sinkt die Leitfähigkeit auf den ursprünglichen Betrag. Selen zählt zu den StörstellenHalbleitern mit selektiver Leitfähigkeit. Silizium: Halbmetall der 4. Hauptgruppe des Periodensystems. Silizium tritt in seinen Verbindungen hauptsächlich 4-wertig, seltener auch 1-, 2- und 3-wertig auf. Reines kristallines Silizium bildet stark metallisch glänzende, tief dunkelgraue bis schwarze, reguläre Oktaeder vom Diamant-Typ. Atomgewicht: 28,0855 g/mol Dichte: 2,328 g/cm³ Schmelzpunkt: 1414 °C Siedepunkt: 2477 °C Härte: 7 (ritzt Glas, sehr spröde) Seite 74 von 113 Beim Erstarren aus der Schmelze dehnt sich Silizium ähnlich wie Gallium, Bismut oder Wasser aus. Kristallines Silizium ist infolge Oberflächenpassivierung chemisch sehr wenig reaktionsfähig, es ist in Wasser und Säuren (auch Flusssäure) praktisch unlöslich, wird dagegen schon von verdünnten Alkalilaugen zu Silicaten gelöst. Bei sehr großer Hitze (Weißglut) verbindet sich Silizium mit Sauerstoff, Stickstoff oder Wasserstoff. Bei mäßigem Erwärmen (z.B. 400 °C) bildet sich auf Silizium eine feste SiO2-Schicht, die weiteren Luftzutritt verhindert. Es legiert sich mit Metallen und bildet Silicide oder intermetallische Verbindungen. In geschmolzenem Aluminium ist Silizium gut löslich; es kann aus diesem umkristallisiert werden. Die Verbindungen mit Silizium sind farblos, sofern nicht farbige Ionen, Atome oder Atomgruppen in diese eingebaut sind. Uran: Metallisches, zu den Actinoiden gehörendes, radioaktives Element. Die Verbindungen des Urans sind grün, gelb, rot oder schwarz. Uran ist in reinem Zustand ein silberweißes, verhältnismäßig weiches und schweres Metall, das an Luft sehr rasch gelblich anläuft und schließlich braunschwarz wird (Oxid-Bildung). Atomgewicht: Dichte: Schmelzpunkt: Siedepunkt: 238,0289 g/mol 19,16 g/cm³ 1132,3 °C 3930 °C Gepulvertes, pyrophores Uran ist grau bis schwarz und reagiert langsam mit kaltem, schneller mit heißem Wasser. Schon bei mäßigem Erhitzen verbrennt Uran unter Funkensprühen zu Uranoxid. Mit Halogenen, Chlorwasserstoff und Schwefel verbindet es sich bei 20 °C oder beim Erhitzen. Von verdünnten Säuren wird es unter Wasserstoff-Entwicklung leicht gelöst. Dagegen reagiert das massive Metall mit Salpetersäure nur langsam. Mit Stickstoff bildet Uran leicht Nitride, von Natronlauge und Kalilauge wird es kaum angegriffen. Bismut: Zu den Halbmetallen gehörendes Element der 5. Hauptgruppe des Periodensystems. Atomgewicht: 208,9804 g/mol Dichte: 9,79 g/cm³ Schmelzpunkt: 271,3°C Siedepunkt: 1560°C Härte: 2,5 Bismut ist ein rötlichweißes, glänzendes, luftbeständiges Metall von rhomboedrischer Kristallform. Mit Silber, Blei, Quecksilber, Kupfer, Zinn, Gold und den Platinmetallen lässt sich Bismut leicht legieren. Die Legierungen mit Cadmium, Indium, vor allem aber Blei, Zinn und Zink zeichnen sich durch niedrige Schmelzpunkte aus (ca. 46– 140 °C) und haben darüber hinaus häufig – ebenso wie Bismutmetall selbst – einen negativen Ausdehnungskoeffizient, das heißt, sie dehnen sich beim Erstarren etwas aus. Die elektrische Leitfähigkeit von Bismut erreicht nur 1,37 % der Leitfähigkeit des Silbers. Seite 75 von 113 5.5.2. Pyrophore-explosible Eigenschaften Bor: An der Luft entzündet sich Bor bei etwa 700 °C und verbrennt mit rötlicher Flamme zu B2O3. Fluor: Reagiert mit vielen Stoffen schon bei Zimmertemperatur unter Entzündung. An feuchter Luft sowie mit Sauerstoff reagiert Fluor explosiv. Flüssiges Fluor reagiert mit Wasser unter Explosion. Ein Gemisch aus festem F2 und flüssigem H2 explodiert schon bei –253 °C mit großer Heftigkeit. Phosphor: Weißer Phosphor entzündet sich oberhalb von ca. 50 °C von selbst, weshalb er im allgemeinen unter Wasser aufbewahrt wird. Das rot-violette Pulver (roter Phosphor) entzündet sich an der Luft in der Hitze ab 300 °C. Durch Schlag oder Reibung kann der rote Phosphor auch bei Zimmertemperatur zur Entzündung gebracht werden. Schwefel: An der Luft entzündet sich Schwefel bei ca. 260 °C und verbrennt mit schwach blauer Flamme zu stechend riechendem Schwefeldioxid und bis zu 40 % Schwefeltrioxid. Erhitzt man Schwefel feinpulverisiert in stöchiometrischen Verhältnissen mit Metall-Pulvern, so entstehen (meist unter starker Wärmeentwicklung und Aufleuchten) Metallsulfide. 5.5.3. Verwendung Bor: Amorphes Bor wird als Additiv in pyrotechnischen Mischungen und in festen Raketentreibstoffen, sowie in Legierungen zur Erzeugung von Stählen besonderer Härte, die auch als Neutronenabsorber in Kernreaktoren zum Einsatz kommen und auch in der Krebstherapie und als Halbleiter verwendet. Für Raumfahrtzwecke wurden Borfasern zur Verstärkung von Leichtmetallen und Kunstharzen entwickelt. Bor wird ferner zur Herstellung von Boriden benötigt, die oft diamantähnliche Härte aufweisen. Fluor: Elementares Fluor dient zur Herstellung von Uranhexafluorid (zur Isotopentrennung für Kernbrennstoffe) und Schwefelhexafluorid sowie solcher anorganischer und organischer Fluor-Verbindungen, die auf andere Weise nicht oder nur schwer zugänglich sind. Ein neues Einsatzgebiet ist die nachträgliche Fluorierung von Benzintanks aus Polyethylen, die damit beständig gegen Lösungsmittel werden. Weitere wichtige Fluor-Verbindungen sind Fluorwasserstoff und die hieraus erhältlichen anorganischen und organischen Fluoride, die Fluorkohlenstoffe und andere perfluorierte Verbindungen wie Fluorcarbonsäuren, Fluoralkohole und Fluortenside, die früher in Kälte- und Treibmitteln verwendeten FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die zur Herstellung von Kunststoffen und Fluor-Elastomeren benötigten Fluorolefine wie Vinylidenfluorid, Tetrafluorethylen usw. Seite 76 von 113 Phosphor: Weißer Phosphor ist Ausgangsprodukt zur Herstellung von Phosphorpentoxid, Phosphorsäure und Phosphaten, Phosphorchloriden, Phosphorpentasulfid und Rotem Phosphor, geringe Mengen dienen auch zur Herstellung phosphor-haltiger Legierungen. Im 2. Weltkrieg wurden größere Mengen von Weißem Phosphor für Brandbomben und andere militärische Zwecke verwendet. Roter Phosphor dient unter anderem zur Herstellung von Phosphor-Verbindungen und Phosphiden, als Halogen-Überträger (z.B. bei Bromwasserstoffsäure-Synthese), in der Pyrotechnik für Rauch- und Feuerwerkskörper, als Flammschutzmittel (als Phosphate) in Kunststoffen und zur Herstellung der Reibflächen von Streichholzschachteln. Schwefel: 85–90% der Schwefel-Produktion werden für die Herstellung von Schwefelsäure – hauptsächlich zur Düngemittel-Herstellung – sowie von Sulfiten und Hydrogensulfiten (z.B. von Magnesiumhydrogensulfit in der Cellulose-Industrie) eingesetzt. Anwendung findet er ferner in folgenden Bereichen: - zur Vulkanisation von Kautschuk und Hartgummi - zur Herstellung von Kunststoffen - in der Viskose-Industrie (in Form von Schwefelkohlenstoff) - für schwefelhaltige Kitte - in der Zündholz-Industrie - zur Herstellung von Schwarzpulver und Feuerwerkskörpern - zur Herstellung von Schwefelkohlenstoff, Ultramarin, Schwefel-Farbstoffen - zum Ausschwefeln von Fässern, Konservengläsern usw. - zur Bekämpfung von Spinnenmilben und Echtem Mehltau - als insektizides Räuchermittel (SO2) - in der Aluminium-Industrie (als Beimischung zum Formsand) - als Bleichmittel für Wolle, Seide, Gelatine, Stroh (Wirkung von SO2) - zur Herstellung vieler Chemikalien (u.a. bei der Dehydrierung) - in der Düngemittel-Industrie zur Herstellung langsam löslicher Dünger - im Straßenbau in Asphaltmischungen - in Säureschutz-Anstrichen für Beton - zur Imprägnierung von Ziegeln - als Elektrode in Natrium/Schwefel-Zellen Selen: Auf Grund der Halbleiter-Eigenschaften von amorphem und polykristallinem Selen wird es in folgenden Bereichen verwendet: - als photoleitende Schicht in der Elektrophotographie (Xerographie) - in Selen-Gleichrichtern und –Photozellen - beim Radar - in Kolorimetern und Photometern - zum Bau von Lasern - als Magnetverstärker - in Form von Verbindungen als Farbpigment (Selenrubinglas) - zur Entfärbung in der Glas-Industrie und zur Herstellung von Pigmenten (Cadmiumrot und –orange) Durch Selen-Zusätze lassen sich die Verarbeitungs-Eigenschaften von KupferLegierungen und Automatenstählen verbessern. Kleine Mengen von SelenVerbindungen werden auch Schmierstoffen zugesetzt, um Oxidation zu verhindern. Seite 77 von 113 In der chemischen Industrie dient Selen in Form von Verbindungen als Katalysator und Vulkanisationsbeschleuniger. Bei der organischen Synthese (z. B. Nicotinsäure, Cortison usw.) verwendet man Selen und Selendioxid als Dehydrierungsmittel. Ca. 45 % der Selen-Produktion werden in der Elektrotechnik, 20 % zur Herstellung von Pigmenten, 8 % in der chemischen Industrie und etwa 27 % in der Keramik- und Glas-Industrie sowie für andere industrielle Zwecke eingesetzt. Silizium: - als Desoxidations-Mittel, z.B. bei der Herstellung von Kupfer-Legierungen - als Legierungs-Bestandteil - hauptsächlich als sogenannter Stahlveredler in Form von Ferrosilicium, Calciumund anderen Siliciden - für Siliciumcarbid und verwandte Hartstoffe Reinstes Silizium, das mit Aluminium, Antimon, Arsen, besonders aber Bor oder Phosphor dotiert ist, findet Verwendung in der Halbleitertechnik zur Herstellung von integrierten Schaltkreisen. Wegen seiner Fähigkeit, Sonnenlicht in elektrischen Strom umzuwandeln, werden photovoltaische Solarzellen aus mono- oder polykristallinen Silicium-Scheiben hergestellt. Zunehmende Bedeutung erlangen auch Siliciumcarbid- und Siliciumnitrid-Pulver für feinkeramische Erzeugnisse. Uran: In Form des Oxids und der Mischoxide mit Plutonium derzeit der wichtigste Kernbrennstoff. Bismut: - zur Herstellung von Legierungen - In geringen Zusätzen erhöht Bismut die Formstabilität von Eisen- und AluminiumLegierungen. Seite 78 von 113 6. Sonstiges 6.1. Brennbare Stäube Organische Stäube und eine Vielzahl von Metallstäuben sind brand- und explosionsfähig. Abgelagerter Staub neigt nach Entzündung in der Regel zum Brennen, Glimmen oder Schwelen. Aufgewirbelter Staub kann bei entsprechender Konzentration explosionsartig reagieren. Schutzmaßnahmen gegen Staubbrände und Staubexplosionen sind bereits bei der Planung der Anlage zu berücksichtigen. Ein solches Vorgehen hat Einfluss auf die Ausführung der Gebäude, die Verfahrenstechnik und die apparativen Vorkehrungen. Als vorbeugende Brandschutzmaßnahmen kommen in Betracht: - Sauberkeit im Betrieb - die feuerbeständige Bauweise von Gebäuden - Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung - ortsfeste sowie ortsbewegliche Feuerlöscheinrichtungen Im Rahmen der Brandbekämpfung hat die Auswahl des Löschmittels und der Löschmaßnahmen, abhängig von der Art des Staubes, eine große Bedeutung. So ist z.B. Wasser zum Löschen von Metallbränden ungeeignet, da es zur Zersetzung des Wassers und zur Bildung von Knallgas kommt. Ähnlich wie beim Brandschutz werden beim Explosionsschutz vorbeugende und konstruktive Maßnahmen unterschieden. Vorbeugende Explosionsschutzmaßnahmen vermeiden das Entstehen von Staubexplosionen. Konstruktive Schutzmaßnahmen hingegen begrenzen die gefährlichen Auswirkungen von Explosionen. Grundvoraussetzung für eine Explosion ist das gleichzeitige Vorliegen von Brennstoff, Sauerstoff und Zündquelle. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, kann keine Explosion stattfinden. Hierauf basieren die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes: Senkung des Sauerstoff-Volumenanteils durch Einleiten von Inertgas in eine dichte, explosionsgefährdete Apparatur; ausreichend sichere Vermeidung von Zündquellen und Halten der Staubkonzentration außerhalb des Explosionsbereichs. Zu den konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen zählen: - die explosionsfeste Bauweise der gefährdeten Anlagenteile - explosionstechnische Entkoppelung explosionsgefährdeter Anlagenteile durch den Einbau von z.B. Zellradschleusen - Explosionsdruckentlastung und Explosionsunterdrückung. Auch ist es für den Betrieb wichtig, dass die Beschäftigten über die Gefahren unterwiesen und zu sicherheitsgerechtem Verhalten beim Umgang mit brennbaren Stäuben und zur Beachtung der Schutzmaßnahmen angehalten werden. Zur Anwendung der genannten Schutzmaßnahmen ist die Kenntnis von brenn- und explosionstechnischen Kenngrößen des vorkommenden Staubes notwendig. Diese Kenngrößen sind vom Zustand des Staubes und von der Untersuchungsmethode abhängig. Der Umfang notwendiger Untersuchungen muss sich am Anwendungsfall orientieren. Seite 79 von 113 6.2. Eigenschaften von Metallstäuben Allgemeines: Als Staub bezeichnet man einen dispersen (fein verteilten) Stoff, für den auch die Bezeichnungen Pulver, Puder oder Mehl geläufig sind. Der Staub besteht aus einer großen Anzahl von festen Einzelteilchen, die sich vom festen Körper insbesondere dadurch unterscheiden, dass sie im freien Fall je nach Größe des Staubteilchens eine geringere Geschwindigkeit aufweisen. Der Durchmesser der Staubteilchen liegt etwa im Bereich von 0,5 µm bis 500 µm. Hinsichtlich der Zustandsformen des Staubes unterscheidet man - Staub/Luft-Gemische und - Staubablagerungen. Sich in einem Luftvolumen bewegende Staubteilchen, die sich gegenseitig nicht berühren, werden als Staub/Luft-Gemische bezeichnet. In verschiedener Hinsicht haben Staub/Luft-Gemische gewisse Ähnlichkeit mit Gas/Luft- oder Dampf/LuftGemischen. Verbrennungstechnisch sind Staubablagerungen auch solche Stäube, die als Schüttungen in Vorratsbehältern lagern oder als Staubschichten vorkommen. Wesentlich ist die Staubschichtdicke bzw. das Volumen der Staubschüttung. Bei der Staubschüttung (z.B. der Lagerung von mehlartigen Stoffen) ist die Form des Staubteilchens dafür bestimmend, wie groß der Anteil des Staubes am Gesamtvolumen ist. Je unregelmäßiger die Staubteilchen geformt sind, desto mehr Luft befindet sich zwischen den Teilchen. Dieser Hohlraumanteil kann bis zu 90 % betragen. Er wird jedoch durch das Eigengewicht des Staubes, insbesondere aber auch durch Press- oder Rüttelvorgänge, verringert. Eine weitere Unterteilung der Stäube ist nach der Entstehung bzw. Herstellung zu treffen. Als Nutzstaub bezeichnet man Stäube, die zu wirtschaftlichen Zwecken hergestellt werden. Das sind z.B. gemahlene Produkte, wie Mehl, Pulver, Puder, bei denen also kompakte Stoffe zerkleinert oder durch den Aufbau aus Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, z.B. durch Kondensation oder Sprühtrocknung, erzeugt werden. Derartige Stoffe sind neben den Nahrungs- und Futtermitteln auch Metallpulver, Kunststoffpulver, Pharmazeutika und Farbstoffe. Abfallstäube sind Stäube, die bei der Bearbeitung von Materialien, z.B. durch Abrieb, Schleifen, Putzen usw., auftreten oder durch Verschmutzungen hervorgerufen werden. Die Konzentration eines Staub/Luft-Gemisches wird sinnvollerweise in g/cm³ oder kg/m³ angegeben. Dabei ist zu beachten, dass diese Angabe nur einen Mittelwert darstellen kann, weil mehrere Einflüsse die Konzentration dauernd verändern können. So wird z.B. durch Absetzen gröberer Staubteilchen die Konzentration verringert; ebenso kann durch Luftbewegung die Staubkonzentration verändert werden. Seite 80 von 113 Die Bewegung der Staubteilchen in der Luft beruht im wesentlichen auf der Schwerkraft. Dabei ist die Fallgeschwindigkeit abhängig von der Dichte des Materials, der Korngröße und der Lufttemperatur. Feinere Teilchen fallen bei Normaltemperatur schneller als bei hoher Temperatur. Grobe Teilchen dagegen fallen bei hoher Temperatur schneller als bei Normaltemperatur. Da bei Normaltemperatur die groben Teile schneller niederfallen, „entmischt“ sich das Staub/LuftGemisch derart, dass eine Verringerung des Staubgewichtes eintritt. Diese Veränderung kann auf die Verbrennungsgeschwindigkeit Einfluss haben. Die Brennbarkeit eines Stoffes ist neben den chemischen Eigenschaften ganz besonders von dem Verhältnis der Oberfläche zur Masse abhängig. Je größer die Oberfläche im Verhältnis zur Masse ist, desto leichter lässt sich der Stoff zünden und desto schneller verbrennt er. Diese Beobachtung macht bekanntlich jeder, der ein Feuer entzünden will und zu diesem Zwecke zunächst das Holz zerkleinert. Der Verbrennungsmechanismus des Staubes ist zunächst von der chemischen Zusammensetzung des Stoffes abhängig. Bei Staubablagerungen kommt es oft durch Fremdzündung oder durch Selbstentzündung vorerst zu einem Glimmbrand. Hierbei spielt die Wärmedämmung durch die Staubschicht eine wesentliche Rolle. Der Glimmbrand verläuft relativ langsam, da ein ausreichendes Sauerstoffangebot nicht zur Verfügung steht. Gefährlich wird der Glimmbrand, wenn eine ausreichende Sauerstoffzufuhr von außen eintritt. Die Zufuhr von Luftsauerstoff wird durch den Abfluss der Verbrennungsgase und die damit eintretende Ventilation begünstigt, also durch Zufuhr von Luft. Daneben können äußere Einflüsse, z.B. Rütteln, Luftbewegung, Aufwirbeln usw., eine Sauerstoffzufuhr bewirken. Sekundär kann dann ein Staub/Luft-Gemisch gebildet werden, das zur Staubexplosion führt. Bei einem Staub/Luft-Gemisch pflanzt sich der eingeleitete Verbrennungsvorgang mit hoher Geschwindigkeit fort, so dass man meistens von einer Staubexplosion sprechen kann. Je nach Art der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Größe der Staubteilchen und der Staubkonzentration können dabei Drücke bis zu etwa 5 bar auftreten. Während man bei Gas/Luft- oder Dampf/Luft-Gemischen die Zündgrenzen aus entsprechenden Tabellen entnehmen kann, gibt es aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzungen der Stäube, der unterschiedlichen Teilchengröße und der unbestimmten Verteilung der Teilchen nur wenige Angaben über die unteren Zündgrenzen der Stäube. Verhältnismäßig hohe untere Zündgrenzen haben Zink- und Eisenstaub, niedrige dagegen Aluminium-, Magnesium-, Gummi- und Kohlenstaub (etwa 40 – 60 g/m³). Da in der Einsatzpraxis die Staubkonzentration nur selten messbar ist, mag eine Faustregel das Abschätzen der unteren Zündgrenze ermöglichen: Wenn aus einer Entfernung von 2 m eine 25-Watt-Glühlampe nicht mehr zu sehen ist, befindet sich zwischen der Lampe und dem Auge ein Staub/Luft-Gemisch mit einer Konzentration von etwa 40 g/m³. Das heißt, dass dann die Gefahr einer Staubexplosion gegeben ist. Allerdings ist daraus nicht zu entnehmen, dass keine Gefahr besteht, wenn die Lampe noch zu sehen ist. (Anmerkung: Die Lampe sollte gar nicht vorhanden sein, bzw. sie sollte unbedingt als ex-geschützte Lampe ausgeführt sein.) Seite 81 von 113 6.3. Metallbrände Außer den Edelmetallen und einigen anderen sind alle Metalle unter bestimmten Voraussetzungen mehr oder weniger gut brennbar. So können Eisen und Blei (aber auch andere Metalle), wenn sie in feinstverteilter Form vorliegen, sogar selbstentzündlich sein. Ebenso kann eine über den normalen Sauerstoffgehalt der Luft hinausgehende Sauerstoffkonzentration zur Brennbarkeit von Metallen führen. Die wichtigsten brennbaren Metalle sind die Leichtmetalle. Als Abgrenzung zwischen Leichtmetall und Schwermetall wir meistens die Dichte 5 g/cm³ angegeben. Zweckmäßigerweise teilt man die Leichtmetalle verbrennungstechnisch in zwei Gruppen, nämlich in • Leichtmetalle, die bereits in kaltem Zustand mit Wasser merklich reagieren, und • Leichtmetalle, die nur in brennendem Zustand nicht mit Wasser in Berührung kommen dürfen. Die Leichtmetalle der ersten beiden Gruppen des Periodensystems der Elemente sind in nachstehender Tabelle angeführt: Name Chemisches Farbe frischer Farbe der FeuerSymbol Schnittfläche erscheinung Lithium Li silbrig-glänzend karminrot Natrium Na silber-weiß gelb Kalium K silber-bläulich blau-violett Rubidium Rb silbrig-glänzend rötlich-violett Cäsium Cs silber-weiß blau-violett Calcium Ca silber-weiß gelblich-rot Barium Ba silbrig-glänzend grün Strontium Sr silber-weiß karminrot Die angeführten Metalle sind sehr weich und lassen sich mit dem Messer schneiden. Die Schnittflächen oxidieren innerhalb von Sekunden mit dem Luftsauerstoff und laufen dann gelblich wie Natrium oder bläulich wie Kalium, meistens jedoch grau an. Alle Metalle dieser Gruppe sind unter bestimmten Voraussetzungen selbstentzündlich und müssen daher unter Vakuum oder unter einer wasserfreien Flüssigkeit (z.B. Petroleum) aufbewahrt werden. Bei Berührung mit Wasser reagieren diese Stoffe sehr heftig. Als Löschmittel gegen Brände dieser Gruppe eignen sich Sonderlöschpulver für die Brandklasse D und Kochsalz. Trockener Sand kann als Hilfsmittel verwendet werden. Zu weiteren Gruppen des Periodensystems gehören zahlreiche Werkstoffe, die technisch meistens als Legierungen zur Herstellung von Geräten und Werkzeugen verwendet werden, aber auch im Bauwesen und im Fahrzeugbau große Bedeutung haben. Es handelt sich um die Leichtmetalle Beryllium - Be, Magnesium - Mg, Aluminium - Al und Titan - Ti. Beryllium ist praktisch auch in Staubform nicht brennbar. Berylliumzusätze in Legierungen setzen sogar die Brennbarkeit herab. Seite 82 von 113 Magnesium bzw. hochprozentige Magnesiumlegierungen (über 80 %) sind in Staubform leicht brennbar, in feinen Spänen lassen sie sich mit einem Streichholz zünden. Sie können auch in kompakten Stücken brennen, wenn sie durch ein Hilfsfeuer entsprechend aufgeheizt worden sind. Aluminium brennt sowohl als Knet- wie auch als Gusslegierung nur in Staubform, allenfalls können ganz feine Folien oder haardicke Drähte oder Späne brennen. Titan, das hauptsächlich mit Eisen legiert von Bedeutung ist, brennt nur bei erhöhtem Sauerstoffgehalt. Während die Metalle dieser Gruppe in kaltem Zustand durchaus mit Wasser in Berührung kommen dürfen, reagieren sie brennend mit Wasser sehr heftig. Leichtmetallbrände erzeugen Verbrennungstemperaturen von ca. 2000 bis 3000 °C. In diesen hohen Temperaturen kommt es zur thermischen Dissoziation (Aufspaltung durch Wärme) des Wassers. Der abgespaltene Sauerstoff lagert sich an das Metall an, während der freiwerdende Wasserstoff mit dem Luftsauerstoff verbrennt. In manchen Fällen kann es auch zur Knallgasbildung (Gemisch aus Wasserstoff - H2 und Sauerstoff - O2; siehe Explosionsgrenzen) kommen. Wasser, wasserhaltige Löschmittel, Halone, CO2 sowie Normallöschpulver sind als Löschmittel ausgeschlossen; die letztgenannten Löschmittel zersetzen sich ebenso wie Wasser. 6.4. Zündquellen Unter Zündquellen versteht man allgemein: Gegenstände, Stoffe oder Zustände, die in der Lage sind, Energie in solcher Art und Menge abzugeben, dass dadurch ein bestimmtes Brennstoff/Luft-Gemisch entzündet wird. Grundsätzlich lassen sich die Zündquellen auf zwei unterschiedliche Arten zurückführen, nämlich auf - heiße Oberflächen, das sind insbesondere Flammen, glühende Flächen und heiße Gase, und Funken, z.B. elektrische Funken, Schlag- oder Reibungsfunken. Bei diesen beiden Zündquellen ist der Zündmechanismus unterschiedlich. Bei den heißen Oberflächen ist die Zündtemperatur ausschlaggebend, bei den Funken dagegen die Zündenergie. Das heißt, nicht die Temperatur des Funkens, die ohnehin meistens weitaus höher ist als erforderlich, ist ausschlaggebend, sondern die dem Funken innewohnende Energie. 6.5. Vermeidung von Gefahren durch Staubbrände und Staubexplosionen Die größte Gefahr bei Staubbränden besteht immer darin, dass eine Aufwirbelung zu einem explosionsfähigen Staub/Luft-Gemisch führt. Daher sind alle Maßnahmen, die Seite 83 von 113 zu heftigen Luftbewegungen führen, z.B. Fenster öffnen, Querbelüftung usw., zu vermeiden. Zu Staubexplosionen kann es kommen, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: 1. in der Luft befindet sich brennbarer Staub innerhalb der Explosionsgrenzen 2. es ist eine ausreichende Menge Oxidationsmittel (Luft-Sauerstoff) vorhanden 3. eine Zündquelle ist vorhanden Die Art der Zündquelle kann ganz verschieden sein. In Chemiebetrieben sind Funken, heiße Oberflächen, elektrostatische Entladungen, Reibung und Selbstentzündung häufig als Gefahren anzunehmen oder zu beachten. 6.6. Beseitigung der Gefahren Wesentlich für die Gefahr einer Staubexplosion sind die Art des Staubes, die Korngröße der Staubteilchen und die Form der Teilchen. Durch eine Änderung der Bearbeitungsvorgänge kann z.B. die Korngröße, möglicherweise aber auch die Form des Teilchens (Kugelform oder Blättchenform) verändert werden. Wenn damit die spezifische Oberfläche des Stoffes im Verhältnis zur Masse verkleinert wird, wird die Explosionsgefahr gemindert. Eine Inertisierung des Staubes kann durch Zusatz von unbrennbaren Stäuben zu den brennbaren erreicht werden. Zur vollkommenen Inertisierung ist allerdings ein sehr hoher Zusatz erforderlich. Ein Beispiel für die Inertisierung durch unbrennbaren Staub finden wir insbesondere im Bergbau, wo Steinstaubstreuungen das Weiterlaufen einer Explosion oder Verpuffung verhindern können. Derartige Steinstaubstreuungen sind besonders in engen Stollen oder Schächten wirkungsvolle Schutzmaßnahmen. Eine weitere Inertisierungsmöglichkeit ergibt sich durch Anfeuchten des Staubes. Allerdings wird auch hier erst eine Feuchtigkeit von etwa 30% als wirkungsvoll zu betrachten sein. Wichtige Gesichtspunkte zur Vermeidung von Gefahren durch Staubbrände und -explosionen sind weiterhin bauliche und betriebliche vorbeugende Maßnahmen. 6.7. Bekämpfung von Staubbränden Zunächst muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Stäuben aus metallischen Stoffen (insbesondere Leichtmetallstäuben) und nichtmetallischen Stäuben. Bei metallischen Stäuben darf kein Wasser eingesetzt werden, wenn diese mit Wasser gefährlich reagieren können. Für Betriebe, in denen z.B. Aluminium oder Aluminiumlegierungen bzw. Magnesium- oder Titanlegierungen bearbeitet werden, ist es unabdingbar, dass entsprechende geeignete Löschmittel bereitgestellt werden. Geeignet sind D-Löschpulver, Kochsalz und trockener Sand. Seite 84 von 113 Die größte Gefahr bei Staubbränden besteht immer darin, dass eine Aufwirbelung zu einem explosionsfähigen Staub/Luft-Gemisch führt. Daher sind alle Maßnahmen, die zu heftigen Luftbewegungen führen, z.B. Fenster öffnen, Querbelüftung etc., zu vermeiden. 6.8. Geeignete Löschmittel für Metallbrände Allgemeines: Der Brandklasse D werden die brennbaren Metalle zugeordnet. Außer den Edelmetallen sind zwar alle Metalle unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. in fein verteilter Form oder bei erhöhtem Sauerstoffgehalt der Luft, brennbar. In die Brandklasse D gehören jedoch neben den Schwermetallen Zirkonium und Uran hauptsächlich die Leichtmetalle (Dichte unter 5 g/cm³). Das D-Löschpulver (Sonderlöschpulver für Metallbrände) besteht meistens aus Natriumchlorid (Kochsalz). Es werden manchmal auch Kaliumchlorid, Melamin oder Bortrioxid in Mischungen mit Pech, Talkum oder Siliziumoxid verwendet. Wirkung – Krustenbildung: Die Löschwirkung des D-Löschpulvers liegt darin, dass das Pulver auf dem brennenden Metall schmilzt bzw. sintert und somit eine Kruste bildet, die den Zutritt von Sauerstoff verhindert. Gleichzeitig tritt eine Kühlung der Oberfläche ein. Als Löschwirkung sind weiterhin chemische Umsetzungen, die je nach Art des Löschpulvers verschieden sein können, möglich. Pulverbrause: Das D-Löschpulver wird auf den Leichtmetallbrand locker aufgetragen. Dazu dient eine Pulverbrause, die am Löschgerät angebracht ist. Erst nach einer Einwirkungszeit von etwa 1 bis 5 Minuten verlöscht der Leichtmetallbrand. Bei Natrium- oder Kaliumbränden muss die entstandene Pulverkruste die Oberfläche des brennenden Materials vollkommen dicht abschließen. Erst nach etwa 10 Minuten ist der Brand gelöscht. Die Brände großer Mengen von Leichtmetallen sind in vielen Fällen überhaupt nicht zu löschen, weil einerseits die erforderlichen großen Mengen Löschmittel fehlen und andererseits die Möglichkeit fehlt, das Löschmittel aus entsprechender Entfernung (diese ist wegen der starken Wärmestrahlung erforderlich) auf den Brandherd zu bringen. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, das Leichtmetall kontrolliert abbrennen zu lassen und eine Ausbreitung des Brandes auf andere Objekte zu verhindern. 6.9. Thermit-Effekt Definition: Die Thermit-Reaktion (Thermit-Effekt) ist die Reduktion eines in der elektrochemischen Spannungsreihe edleren Metall-Oxids mit Aluminium. Diese Reaktion ist stark exotherm und es entstehen flüssige Metalle. Die Reaktionspartner werden in Pulverform eingesetzt. Seite 85 von 113 Ein Gemisch aus Eisenoxid und Aluminiumgrieß dient als „Thermit“ zum Schweißen und Verbinden von Eisenteilen (z. B. Eisen- und Straßenbahnschienen), da es bei der Entzündung in wenigen Sekunden unter äußerst starker Wärmeentwicklung (Temperaturen bis zu 2400 °C) reines Eisen in weißglühend flüssiger Form liefert. Die Thermit-Reaktion für Eisen läuft folgendermaßen ab: 3 Fe3O4 + 8 Al → 4 Al2O3 + 9 Fe + 3341 kJ Das bei der aluminothermischen Reduktion von Metalloxiden gleichzeitig in geschmolzenem Zustande entstehende Aluminiumoxid (Korund) wird für Schleifzwecke verwendet. Die Entzündung eines Thermitgemisches erfolgt zweckmäßig durch ein Gemisch von Aluminium- oder Magnesiumpulver mit einer leicht sauerstoffabgebenden Verbindung wie Kaliumchlorat oder Bariumperoxid. Man steckt in dieses Gemisch ein Magnesiumband und zündet dieses an. Die bei der Verbrennung des Magnesiums werdende Wärme entzündet die Zündmischung, diese entzündet wiederum das Thermitgemisch. 6.10. Illustration der unteren und oberen Explosionsgrenze 6.10.1. Explosionsgrenzen (Zündgrenzen) Unter Explosionsgrenzen versteht man die untere und obere Grenzkonzentration eines brennbaren Gases, Dampfes oder auch Staubes eines brennbaren Stoffes in Mischung mit Luft (oder einem anderen, Sauerstoff enthaltenden Gas), zwischen denen das Gas-Luft-Gemisch bzw. das Gas-Dampf-Gemisch durch Erhitzen bis zur Zündtemperatur oder Funken zur Explosion gebracht werden kann. Die Explosionsgrenzen sind druck- und temperaturabhängig. Sie werden als Konzentration des brennbaren Gases, Dampfes oder Staubes in Vol-% oder g/m3 für einen Anfangszustand von 1,013⋅105 Pa und 20 °C angegeben. In der weiter unten angeführten Tabelle sind auch die Zündtemperaturen einer Auswahl brennbarer Gase und Dämpfe angegeben. Die Explosionsfähigkeit von Staub-Luft-Gemischen ist stark abhängig von der Korngröße der Stäube. Seite 86 von 113 6.10.2. Beispiel Wasserstoff Wasserstoff (H2) entsteht bei der Verbrennung von Magnesium und kann sich innerhalb der unter der Skizze angegebenen Explosionsgrenzen entzünden. Die Zündtemperatur beträgt dabei 560 °C. 100 Vol-% Luft 0 Vol-% H2 0 Vol-% Luft 100 Vol-% H2 Explosionsbereich 4 Vol-% H2 (3 g/m³) 96 Vol-% Luft 75,6 Vol-% H2 (64 g/m³) 24,4 Vol-% Luft untere Explosionsgrenze obere Explosionsgrenze Bei weniger als 4 Volumsprozent (Vol-%) Wasserstoff (3 g/m³) in der Luft (Luft mit 21 Vol-% Sauerstoff - O2), kann sich dieser nicht entzünden, weil zu wenig Wasserstoff vorhanden ist. Bei mehr als 75,6 Volumsprozent Wasserstoff (64 g/m³) in der Luft (Luft mit 21 Vol-% O2) kann er sich nicht entzünden, da zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. Seite 87 von 113 6.10.3. Beispiel Methan Methan (CH4) entsteht durch Zersetzung von Aluminiumcarbid (Al4C3) in Wasser und kann sich innerhalb der unter der Skizze angeführten Grenzwerten entzünden. Die Zündtemperatur beträgt dabei 650 °C. Al4C3 + 12 H2O → 4 Al(OH)3 + 3 CH4 Aluminiumcarbid wird technisch als Nebenprodukt in den Aluminium-Schmelzöfen gewonnen. 100 Vol-% Luft 0 Vol-% CH4 0 Vol-% Luft 100 Vol-% CH4 Explosionsbereich 5 Vol-% CH4 (33 g/m³) 95 Vol-% Luft 15 Vol-% CH4 (100 g/m³) 85 Vol-% Luft untere Explosionsgrenze obere Explosionsgrenze Bei weniger als 5 Volumsprozent (Vol-%) Methan (33 g/m³) in der Luft (Luft mit 21 Vol-% Sauerstoff), kann sich dieser nicht entzünden, weil zu wenig Methan vorhanden ist. Bei mehr als 15,0 Volumsprozent Methan (100 g/m³) in der Luft (Luft mit 21 Vol-% Sauerstoff), kann er sich nicht entzünden, da zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. Seite 88 von 113 6.10.4. Explosionsgrenzen und Zündtemperaturen einiger brennbarer Gase und Dämpfe Explosionsfähiger Stoff Acetaldehyd Aceton Acetylen Ammoniak Anilin Benzaldehyd Benzol Blausäure Butadien n-Butan 1-Butanol Chlorbenzol Diethylether Dioxan Essigsäure Essigsäureanhydrid Ethan Ethanol Ethylacetat Ethylbromid Ethylchlorid Ethylen Ethylenglykol Ethylenoxid Kohlenoxid o-Kresol Methan Methanol Methylacetat Methylbromid Methylchlorid Methylenchlorid Nitrobenzol Phthalsäureanhydrid Propan 2-Propanol Schwefelkohlenstoff Schwefelwasserstoff Toluol Vinylchlorid Wasserstoff o-Xylol Explosionsgrenzen in Luft in Vol-% in g/cm³ untere obere untere 4,0 57 73 2,5 13,0 60 2,4 83,0 25 15,0 30,2 105 1,2 11,0 48 1,4 60 1,2 8,0 39 5,4 46,6 60 1,4 16,3 31 1,5 8,5 37 1,4 10,0 43 1,3 7,0 60 1,7 36,0 50 1,9 22,5 70 4,0 17,0 100 2,0 10,2 85 3,0 12,5 37 3,5 15,0 67 2,1 11,5 75 6,7 11,3 300 3,6 14,8 95 2,7 28,5 31 3,2 53,0 80 2,6 100 47 12,5 74 145 1,3 58 5,0 15,0 33 5,5 31,0 73 3,1 16,0 95 8,6 20,0 335 7,6 19,0 160 13,0 22,0 450 1,8 90 1,7 10,5 100 2,1 9,5 39 2,0 12,0 50 1,0 60,0 30 4,3 45,5 60 1,2 7,0 46 3,8 31,0 95 4,0 75,6 3 1,0 6,0 44 Zündtemperatur in °C obere 1040 310 900 215 425 370 520 365 210 310 330 1100 820 430 430 155 290 420 510 400 330 1320 1820 870 100 410 500 790 410 780 650 180 300 1900 650 270 805 64 270 140 540 305 630 425 190 555 535 415 365 340 (590) 180 375 485 330 515 425 460 510 510 425 410 440 605 555 (650) 455 475 535 625 605 480 580 470 425 95 270 535 415 560 465 Seite 89 von 113 7. Chemische Grundlagen für Reaktionen von Leichtmetallen (beispielhaft) 7.1. Reaktionen von Magnesium Allgemein gilt: Magnesium ist in Säuren leicht und in Alkalien kaum löslich. 1. Reaktion mit Wasser (bei Zerstörung der schützenden Oxidschichte): Mg + 2 H2O → Mg(OH)2 + H2↑ 2. Reaktion mit Sauerstoff (Verbrennung): 2 Mg + O2 → 2 MgO 3. Reaktion von MgO (Verbrennungsprodukt) mit Wasser: MgO + H2O → Mg(OH)2 4. Reaktion von brennendem Magnesium mit Wasser: Mg + H2O → MgO + H2↑ 5. Reaktion von brennendem Magnesium mit Kohlendioxid: CO2 + 2 Mg → C + 2 MgO 6. Reaktion von Magnesium mit Stickstoff (Umsetzung von Magnesium mit Stickstoff bei Temperaturen über 500 °C) - Mg3N2 ist ein gräulich, gelbes Pulver: 3 Mg + N2 → Mg3N2 7. Reaktion von Magnesiumnitrid mit Wasser (Zersetzung von Magnesiumnitrid in Wasser und feuchter Luft unter Bildung von Magnesiumhydroxid und Ammoniak): stark exotherm, es wird sehr viel Energie freigesetzt Mg3N2 + 6 H2O → 3 Mg(OH)2 + 2 NH3 7.2. Reaktionen von Aluminium 1. Reaktion mit Wasser (bei Zerstörung der schützenden Oxidschichte): 2 Al + 6 H2O → 2 Al(OH)3 + 3 H2↑ 2. Reaktion mit Sauerstoff (Verbrennung): 4 Al + 3 O2 → 2 Al2O3 3. Reaktion mit Säuren: 2 Al + 6 H+ → 2 Al3+ + 3 H2↑ 4. Reaktion mit Laugen: 2 Al + 2 OH- + 6 H2O → 2 [Al(OH)4]- + 3 H2↑ Beispiel: Reaktion mit Natronlauge: 2 Al + 2 NaOH + 6 H2O → 2 Na[Al(OH)4] + 3 H2↑ Seite 90 von 113 7.3. Reaktionen von Lithium (als Beispiel für die Alkalimetalle) 1. Reaktion mit Wasser: 2 Li + 2 H2O → 2 LiOH + H2↑ 2. Reaktion mit Sauerstoff (Verbrennung): 4 Li + O2 → 2 Li2O 3. Reaktion von Li2O (Verbrennungsprodukt) mit Wasser: Li2O + H2O → 2 LiOH 7.4. Reaktionen von Natrium 1. Reaktion mit Wasser: 2 Na + 2 H2O → 2 NaOH + H2↑ 2. Reaktion mit Sauerstoff (Verbrennung): 2 Na + O2 → Na2O2 3. Reaktion von Na2O2 (Verbrennungsprodukt) mit Wasser: Na2O2 + 2 H2O → 2 NaOH + H2O2 7.5. Weitere Reaktionen - amphotere Reaktion von Aluminiumhydroxid: Al3+ + 3 OH- → Al(OH)3 → AlO33- + 3 H+ 7.6. Erläuterungen: Mg Al H2O CO2 C N2 Magnesium Aluminium Wasser Kohlendioxid Kohlenstoff Stickstoff Mg(OH)2 MgO Mg2N3 Al(OH)3 Al2O3 LiOH Magnesiumhydroxid Magnesiumoxid Magnesiumnitrid Aluminiumhydroxid Aluminiumoxid Lithiumhydroxid Li Na H2 O2 Si Lithium Natrium Wasserstoffgas Sauerstoffgas Silicium Seite 91 von 113 Li2O NaOH Na2O2 Na2SiO3 H+ Al3+ OHNH3 [Al(OH)4]Na[Al(OH)4] AlO33- Lithiumoxid Natriumhydroxid bzw. als wässrige Lösung in Form von Natronlauge Natriumperoxid Natriummetasilikat Wasserstoff-Ion dreiwertiges Aluminium-Ion Hydroxid-Ion Ammoniak Aluminat-Ion Natriumaluminat dreiwertiges Aluminiumoxid-Ion Seite 92 von 113 8. Unfallberichte über Vorkommnisse mit Leichtmetallen 8.1. Brand in der Werkshalle einer Maschinenbaufirma Anfang des Jahres 2000 sind in einer Werkshalle ca. 5 t Magnesium explosionsartig in Flammen aufgegangen. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr vor Ort war der Hauptbrand bereits gelöscht, einige der mit 50 Magnesium-Briketts gefüllten Fässer wurden noch mit Quarzsand abgedeckt, um die letzten Flammen zu ersticken. Vom Brand betroffen war vor allem der Bereich um die Brikettierpresse. In dieser Presse wurden für einen Kunden Magnesiumspäne mit einem Druck von bis zu 2000 kg/cm² zu Briketts mit einem Durchmesser von 105 mm verarbeitet. In dieser Presse sind ca. 1500 l Hydrauliköl enthalten, das durch den Brand auszufließen drohte. Da auf dem Löschwasser am befestigten Boden der Werkshalle grobsinnlich keine Ölschicht festgestellt werden konnte, ist davon auszugehen, dass keine größeren Mengen an Mineralöl aus der Anlage oder aus dem in der Anlage abgestellten Lkw ausgetreten sind. Maßnahmen wie Binden oder Abschöpfen von Mineralöl war daher nicht erforderlich. Im Bereich der Werkshalle konnte ein Geruch von Ammoniak wahrgenommen werden. Die Frage, ob in der Anlage auch Chemikalien in Brand geraten sind oder hier gelagert werden, wurde von der Werksleitung verneint. Es ist daher denkbar, dass zum Einsatz gekommenes Löschpulver Novotroxin mit Magnesium unter Freisetzung von Ammoniak reagiert hat. Wie aus dem Sicherheitsdatenblatt für Novotroxin hervorgeht, handelt es sich bei dem Produkt um BC-Löschpulver auf Basis von Natriumhydrogencarbonat. Weitere Bestandteile werden im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht angegeben. Für die Glutbekämpfung sind in Löschpulvern üblicherweise Zusätze wie Ammoniumphosphate und Ammoniumsulfat enthalten, da diese in der Hitze schmelzen und absperrend wirken. Im Kontakt mit reaktivem Magnesium reagieren Ammoniumsalze unter der Bildung von Ammoniak. Zur Brandursache wird folgende Überlegung mitgeteilt: Magnesium-Metall überzieht sich an der Luft mit einer dünnen Oxidhaut, welche die Oberfläche vor einer weiteren Reaktion mit der Luft schützt. In der Literatur wird angegeben, dass Magnesium mit kaltem Wasser langsam, mit heißem Wasser lebhaft unter Bildung von Wasserstoffgas reagiert. Die in der Presse verarbeiteten Späne, Rückstände von Fräsarbeiten, waren möglicherweise mit Bohröl und Kühlwasser verunreinigt. In der Presse wird die schützende Oxidhaut zerstört, es entsteht eine sehr reaktive Oberfläche, welche sich oberhalb von 500 °C entzündet. Durch die Brikettierung mit einem Druck von bis zu 2000 kg/cm² entsteht Wärme. Eine Reaktion mit Wasser ist sehr wahrscheinlich. Bei dieser Reaktion bildet sich ein explosives Wasserstoff/Luft-Gemisch. Wie die Werksleitung mitteilt, handelt es sich bei dieser Brikettierung um einen Versuch für einen Kunden. Bei einer Brikettierung von feuchten Magnesiumspänen ist immer mit der Bildung eines explosiven Gas/Luft-Gemisches zu rechnen; zusätzlich kann die Anlage in Brand geraten. Vorschlag: Überprüfung der Eignung des Brikettierverfahrens für (feuchte) Magnesiumspäne. Seite 93 von 113 8.2. Brand von Magnesiumoxidschlacke auf einer Deponie 8.2.1. Aufzeichnungen des Deponiebetreibers 1. Tag: Vormittag: Ein Mitarbeiter stellt einen kalten Aschengeruch fest. Nach eingehender Besichtigung konnte kein sichtbares Zeichen eines Brandes festgestellt werden. 13.00 Uhr: Ein weiterer Mitarbeiter bemerkt Rauchentwicklung auf der Fläche 5 der Deponie. Bei der Kontrolle wird nur kalter Rauch aber keine Temperaturerhöhung festgestellt. Er verständigt weitere Personen und weist regelmäßige Kontrollen an. 13.30 Uhr: Da die Rauchentwicklung stärker wird, wird die zuständige Feuerwehr verständigt. Ein Feuerwehrmann kommt zur Besichtigung des Rauchherdes. 14.00 Uhr: Die zuständige freiwillige Feuerwehr trifft mit 3 Fahrzeugen und 16. Männern ein. Der ebenfalls bereits eingetroffene Baggerfahrer der Firma erklärt, dass auf der betroffenen Fläche Magnesium-Oxid-Abfälle gelagert sind. Der Verdichterfahrer wird verständigt, um den genauen Ort und Menge der Lagerung festzustellen. 14.10 Uhr: Die freiwillige Feuerwehr (FF) entscheidet, Erdreich vorzubereiten, um den Rauchherd mit Erde vermischen und abdecken zu können. 14.30 Uhr: Nach gemeinsamer Entscheidung mit der FF wird der äußerste Rand des Rauchherdes mit dem Bagger geöffnet. Durch den Luftsauerstoffzutritt entsteht explosionsartig eine Stichflamme. Durch die Explosion entsteht ein Müllbrand auf ca. 50 m². Die Feuerwehr versucht den Brand im angrenzenden Müll mit Wasser zu löschen. Fotos: Deponiebrand in Folge der Ablagerung von reaktiven (nicht ausreagierten Leichtmetallabfällen. Seite 94 von 113 15.00 Uhr: Der Prokurist wird telefonisch verständigt. Er trifft wenig später an Ort und Stelle ein. Es wird versucht, das Magnesium durch Aufbaggern abbrennen zu lassen. Dazu wird begonnen, den obenaufliegenden Abfall umzulagern. Es bilden sich immer wieder Stichflammen. 16.30 Uhr: Ein weiterer Mitarbeiter wird telefonisch verständigt und kommt unverzüglich zur Deponie. Er ordnet an, den Brandherd mit Erdreich abzudecken. Rund 150 m³ Erde werden per Kippermulde zur Brandstelle transportiert. Die Brandstelle wird nicht abgedichtet, sondern nur abgedeckt, um den entstehenden Wasserstoff kontrolliert und dosiert abbrennen zu lassen. Fotos: links: abgedeckter Brandbereich; Beobachtung durch die Feuerwehr rechts: kontrolliertes Abbrennenlassen des entstehenden Wasserstoffs 20.00 Uhr: Der Brand ist eingedämmt; die Feuerwehr rückt ab; übrig bleiben kleine Brände und unzählige kleine Knallgasexplosionen. Es wurde festgehalten, dass sich die Verdichter- und Baggerfahrer äußerst engagiert bei der Bekämpfung des Feuers verhalten haben. 20.30 Uhr: Es wurde vergeblich versucht, einen weiteren Beschäftigten der Firma zu erreichen. Es werden Sicherheitsmaßnahmen angeordnet, um weitere Explosionen und Brände zu vermeiden. Die Schüttfläche darf nicht verdichtet werden. Wegen der Freisetzung des Wasserstoffs ist eine ständige Überwachung durch den Verdichterfahrer notwendig. 2. Tag: Vormittag: Fortsetzung der Überwachung. Informationseinholung zwischen dem Deponiebetreiber und dem Abfallanlieferer (-überbringer). Lokalaugenschein bei der Brandstelle. 11.00 – 18.30 Uhr: Bereitschaftsdienst ab 18.30 Uhr: Durchgehende Überwachung durch eine Verdichterfahrer (bis ca.6.00 Uhr). Seite 95 von 113 3. Tag: 8.00 Uhr: Telefongespräche zwischen mehreren Mitarbeitern der Deponie und der zuständigen Behörde. 10.00 Uhr: Lokalaugenschein bei der Brandstelle durch die zuständige Behörde, die Feuerwehr und die Abfallanlieferfirma mit Mitarbeitern der Deponie. Kontrolle der Dokumentationen (Deklaration, Ausgangskontrolle des anliefernden Unternehmens, Eingangskontrolle des betroffenen Unternehmens. Es wird kein Fehlverhalten vorgeworfen. Weitere Sicherheitsmaßnahmen werden festgelegt: Es muss ein Brandabschnitt zwischen dem Hausmüll und dem Brandherd hergestellt werden: - Graben mind. 3 m tief mit Erdreich von der Hausmüllseite abdecken. - Durchfahrtsmöglichkeit für den Verdichter sichern. - Eine Schwachstelle durch abziehen des Müll wurde eingerichtet um die Durchlüftung der Lagerstelle zu ermöglichen. - Regelmäßige Kontrolle während der Arbeitszeit (6.00 bis 22.00 Uhr). - Kontrollgänge durch einen Beauftragten außerhalb der Arbeitszeit (22.00 bis 6.00 Uhr). 12.30 Uhr: Die Baggerungen für den Graben werden begonnen. 15.30 Uhr: Lokalaugenschein. Brandherd ist durch den Graben vom Hausmüll sicher getrennt. Wegen ständiger Freisetzung von Wasserstoff entstehen laufend kleinere Knalle durch Explosion des Wasserstoff-Luft-Gemisches (=Knallgas). Die Kontrolle wird weitergeführt. Abklingen der Wasserstofffreisetzung innerhalb der nächsten Tage. Nach 3 Wochen Aufräumung der Brandstelle. 8.2.2. Aufzeichnungen der zuständigen Behörde Soweit am heutigen Tage feststellbar, wurde der Brand offensichtlich durch eine auf der Deponie (Fläche V – nordöstlicher Randbereich) abgelagerte Charge von Magnesiumoxidschlacke verursacht. Nach übereinstimmenden Angaben der anwesenden Vertreter des Übergebers und Übernehmers, handelt es sich bei dem gegenständlichen Material um 13.100 kg Magnesiumoxidschlamm, Schlüsselnummer 31622, gemäß ÖNORM S 2100, Abfallkatalog, Ausgabe 1997, mit der Begleitscheinnummer 36060, wobei auf einer Auswertung der Übernehmerfirma als Übergeber ein magnesiumverarbeitender Betrieb angeführt ist. Dieses Material wurde zur Deponierung übergeben, wobei anzumerken ist, dass ähnliche Chargen bereits mehrfach zur Deponierung übernommen wurden. Das letzte Mal im November 1996, wo eine Menge von 27.160 kg nach Angaben eines Mitarbeiters des Deponiebetreibers ebenfalls am selben Ort auf der Deponie abgelagert wurden. Seite 96 von 113 Das erstgenannte Material (13.100 kg) wurde am 11. Dezember 1996 durch die Übergeberfirma (=Transporteur) von dem magnesiumverarbeitenden Unternehmen abgeholt, wobei der erste der beiden Container am 11. Dezember 1996 bei der Deponie angeliefert wurde, der zweite am 12. Dezember 1996. Das im Dezember angelieferte Material wurde (wiederum nach Angaben des Vertreters des Deponiebetreibers) bis nach Weihnachten offen gelagert, beobachtet und nachdem keine Reaktion feststellbar war, schließlich mit Müll überdeckt, der eine Schichthöhe von ca. 2 m aufwies. Insgesamt dürften sich also am Brandort die Chargen von November und Dezember 1996 befinden, zusammen also etwa 40 t. Ein Mitarbeiter der Deponie gab zum Brand selbst an, dass er am Samstag, den 11. Jänner 1997, um 13.00 Uhr auf der Deponie eine leichte Nebelbildung bemerkt hat, jedoch keine Temperaturerhöhung an der Deponieoberfläche feststellen konnte. Es war aber kalter Rauchgeruch wahrnehmbar., der jedoch auch unter Umständen von kalter Asche stammen könnte. Trotzdem wurde der Brandschutzwart mit der Kontrolle des Deponieteiles beauftragt. Dieser verständigte daraufhin um ca. 13.45 Uhr die zuständige Feuerwehr. Bei einem gemeinsamen Lokalaugenschein mit der Feuerwehr war nunmehr auch eine Wärmeentwicklung feststellbar, sodass ein Glimmbrand vermutet wurde. In der weiteren Folge wurde ein Bagger organisiert, sowie ein Löschwagen. Da wie bereits zu dem Zeitpunkt bekannt war, an der gegenständlichen Stelle Magnesiumoxidschlacken deponiert waren, die durch Wasser nicht gelöscht werden können (Reaktion von metallischen Magnesium mit Wasser) wurde zur Ermittlung des Brandherdes zunächst der überdeckte Müll abgezogen. Die offensichtlich nicht ausreichend ausreagierten Magnesiumschlacken wurden von der Feuerwehr abgegraben und zur besseren vollständigen Verbrennung gewendet, wobei auch Stichflammen aufgetreten sind. Bei dieser Tätigkeit konnte jedoch keine große Rauchentwicklung wahrgenommen werden und auch die umliegende Bevölkerung sei nicht gefährdet gewesen. Danach wurde das gegenständliche Material wieder mit ca. 150 m³ Erdmaterial abgedeckt, das aber nicht verdichtet wurde, um Austrittstellen für den sich immer noch aus den Magnesiumschlacken bildenden Wasserstoff zu schaffen. Da der Brand offensichtlich immer noch nicht völlig erloschen war, wurde vom Deponiebetreiber eine Brandwache bis zum 13. Jänner 1997 eingerichtet. Beim Lokalaugenschein konnte auf den abgedeckten Stellen noch immer eine deutliche Rauchentwicklung wahrgenommen werden, weiters waren Geräusche von verbrennenden Knallgasgemischen hörbar, sodass auch zum Zeitpunkt des Lokalaugenscheines nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die chemischen Reaktionen (bzw. Verbrennungsvorgänge) beendet waren. Zur Frage, wie eine offensichtlich ungeeignete Abfallcharge zur Ablagerung auf der gegenständlichen Deponie gelangen konnte, wurde von den Vertretern der Überbringerunternehmens bzw. des Deponiebetreibers folgendes mitgeteilt: Seite 97 von 113 Ein Vertreter der Übergeberfirma gab an, dass er das Material als ausreagierten Magnesiumoxidschlamm von einem magnesiumverarbeitenden Betrieb übernommen hätte. Er legte auch zwei Gutachten eines Zivilingenieurs für technische Chemie vor, wobei festgestellt wurde, dass die sogenannte „ausreagierte Magnesiumabschöpfschlacke“ der Eluatklasse III a zugeordnet werden kann. Aus Sicht des anwesenden Amtssachverständigen für Abfallchemie kann zu der von der Übergeberfirma durchgeführten Eingangskontrolle folgendes festgehalten werden: - Die vorgelegten Gutachten waren bereits über 2 Jahre alt. Es wurde auch das Behandlungsverfahren der Magnesiumschlacken in der Zwischenzeit geändert. Weiters behandeln die vorgelegten Gutachten auch nur Eluatuntersuchungen, wobei nicht auf eine möglicherweise vorhandene Reaktivität der Schlacken eingegangen wurde (etwa Gehalt an metallischem Magnesium etc.). Weiters wurde angegeben, dass durch die Übergeberfirma für die konkrete Abfallcharge keine analytische Untersuchung durchgeführt wurde. Aus abfallchemischer Sicht erschien daher die Eingangs- bzw. Ausgangskontrolle durch die Übergeberfirma mangelhaft, da durch die gewählte Vorgangsweise nicht sichergestellt werden konnte, dass im Einzelfall zur Ablagerung ungeeignete Abfallchargen zur Deponierung übergeben werden, die aber als zur Ablagerung geeignet deklariert wurden. - Vom Vertreter der Deponie wurde angegeben, dass analytische Eingangskontrollen für das gegenständliche Material durchgeführt worden sind, nämlich 6 Rückstellproben und 8 Analysen für das Jahr 1996, wobei jedoch ebenfalls Eluatanalysen vorgenommen wurden, aber keine explizite Überprüfung der verbliebenen Reaktivität der Schlacken durchgeführt wurde, sodass ebenfalls eine eventuell nicht ausreichend ausreagierte Magnesiumoxidschlammcharge zur Ablagerung gelangen konnte, ohne das dies bei der Eingangskontrolle auffallen müsste. Aus fachlicher Sicht ist hier festzuhalten, dass in dieser Hinsicht die Eingangskontrolle bei der Deponie als nicht ausreichend zu bewerten ist, da die mögliche Reaktivität derartiger Schlacken und Schlämme als bekannt anzusehen ist, da insbesondere bei der Übergeberfirma bereits einmal ein Zwischenfall mit dieser Abfallart bekannt geworden ist. Die Eingangkontrolle müsste sich auch auf die Frage beziehen, ob die zur Deponierung vorgesehenen Chargen auch entsprechend ausreagiert gewesen sind. Die Vertreter der Deponie gaben an, dass sie nicht mehr beabsichtigen, derartige Materialien auf der Deponie abzulagern. Seite 98 von 113 Folgende Maßnahmen wurden aufgrund dieses Sachverhaltes in Abstimmung mit der Feuerwehr hinsichtlich der Überwachungszeiten in der 3. Kalenderwoche angeordnet: 1. Es ist ein Graben mit ca. 3 m Tiefe derart auszuheben, dass der Brandherd von den übrigen Abfallablagerungen getrennt wird, und ein sogenannter Brandabschnitt hergestellt wird. Die Böschung zu den bestehenden Abfalllagerungen ist mit Inertmaterial abzudecken. Eine ca. 4 m breite Überfahrt ist durch Beschüttung des Grabens mit Inertmaterialien herzustellen. 2. Im Bereich des Brandherdes ist eine zusätzliche „Schwachstelle“, d.h. eine Austrittsstelle für den sich noch bildenden Wasserstoff herzustellen. 3. Der Brandherd ist während der Betriebszeiten von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr laufend zu überwachen. Darüber hinaus ist in der 3. Kalenderwoche um 24.00 Uhr ein Kontrollgang durchzuführen. Ebenso ist um ca. 04.00 Uhr Früh durch den ersten im Abfallwirtschaftszentrum anwesenden LKW-Fahrer eine optische Kontrolle des Brandherdes vorzunehmen. Außerdem wird der Brandherd 1x täglich vom Feuerwehrkommandanten kontrolliert und wurde zusätzlich vereinbart, dass die Behörde über die weitere Entwicklung des Brandes informiert wird. Seite 99 von 113 8.3. Aluminiumschlacke mit Wasser Anfang des Jahres 1997 ereignete sich ein Giftgasunfall beim Transport von Aluminiumschlacke, einem Nebenprodukt der Aluminiumherstellung. Das Produkt wurde in Containern auf einem Lastzug mit Anhänger befördert. Der Ausgangsort der Fahrt war ein Recyclingunternehmen. Der Zug war vorschriftsmäßig mit einer UN-Nr. 3170 sowie der Kemmler-Zahl X423 auf Warntafeln gekennzeichnet. (X423 steht für entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen.) Am Unfalltag fiel am Rande eines Gewerbegebietes der am Straßenrand abgestellte Lastwagen auf, weil dichter gelber Rauch aus den auf der Zugmaschine und dem Anhänger geladenen Containern entwich. Es war ein Tag mit anhaltendem Schneeregen und leichtem Nordostwind. Die eintreffende Feuerwehr sicherte zunächst den Unfallort ab. In den Begleitpapieren war die geladenen Menge Aluminiumschlacke mit 20 Tonnen angegeben. Ermittlungen ergaben, dass die Container nur unvollständig mit einer Plane abgedeckt waren, die mehrere Risse aufwies. Einer der Container auf der Ladefläche der Zugmaschine war außerdem undicht, er hatte einen Riss im Metall. Durch diese Beschädigungen gelangten Wasser und Luft an das Gefahrgut; es kam zur exothermen chemischen Reaktion. Ein qualmendes Gemisch aus brennbaren und giftigen Gasen wurde freigesetzt; die Behälter erwärmten sich durch die entstandene Reaktionswärme. Am Unfallort herrschte akute Explosions- und Vergiftungsgefahr. Messungen ergaben, dass größere Mengen von Ammoniak, nitrosen Gasen und Wasserstoff entwichen. Aluminiumpulver reagiert mit Wasser unter Bildung von Wasserstoff. Ammoniak und nitrose Gase entstanden aus den Beimengungen. Die Ammoniakkonzentration neben dem Lastzug betrug mit 700 ppm zeitweise das Zehnfache des MAK-Wertes, der mit 50 ml/m³ (ppm) angegeben wird. Gefährliche Gase konnten bis zu 10 m vom Unfallort entfernt gemessen werden. Das Schadensereignis erforderte einen Großeinsatz an Hilfskräften. Eingesetzt wurden sieben Feuerwehren und insgesamt 60 Personen vom Rettungsdienst, einschließlich der Notärzte. Die Feuerwehrleute arbeiteten mit Chemikalienschutzanzügen und Atemschutzgeräten. Die Einsatzleitung entschied sich für folgende Maßnahmen: Gegen den Regen wurde über dem Lastwagen ein provisorisches Dach aus Planen errichtet, um so die notwendigen Arbeiten vor Ort durchführen zu können. Unter dem Dach wurden die Container mit einer Schicht trockenem Sand abgedeckt, um die Reaktion zu beenden. Zur Abdeckung wurden vier Kubikmeter Sand verbraucht. Auf Grund der Wetterlage erwies es sich als äußerst schwierig, trockenen Sand zur Verfügung zu stellen. Wegen der Explosionsgefahr konnte der Sand nur per Hand aufgebracht werden. Diese Arbeit nahm mehr als zwei Stunden in Anspruch. Schließlich gelang es aber die chemische Reaktion und die Gasentwicklung zu stoppen und damit ernste Folgen zu verhindern. Nach einer zusätzlichen Abdeckung mit Planen konnte das Fahrzeug an seinen Ausgangsort, eine Wiederaufbereitungsfirma, geleitet werden. Insgesamt wurden 12 Personen verletzt. Zehn Polizisten und Feuerwehrleute atmeten die giftigen Gase ein und mussten vorübergehend im Krankenhaus behandelt werden. Zwei Helfer stürzten beim Anbringen der Plane von der Leiter. Der Unfall kam durch menschliches Versagen zustande. Eine Substanz, die mit Wasser gefährlich reagiert, in undichten Behältern und unzureichend abgedeckt bei Regenwetter zu transportieren, wurde im Bericht der Feuerwehr als leichtsinnig bezeichnet. Seite 100 von 113 8.4. Explosion beim Entladen von Natrium aus einem Kesselwagen In einem deutschen Unternehmen ereignete sich im April 1993 ein Störfall beim Entladen von Natrium aus einem Eisenbahn-Kesselwagen. Der Betrieb stellte Natrium auf elektrolytischem Wege her. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Produktion eingestellt und der betreffende Werksteil nahezu stillgelegt. Zusätzlich war die Firma zur Rücknahme größerer Mengen Natrium verpflichtet. Das Alkalimetall wurde in Kesselwagen auf dem Schienenwege auf das Firmengelände transportiert, umgefüllt und gelagert. Am Unfalltag wurde ein mit 40 Tonnen Natrium gefüllter Kesselwagen entladen. Der Wagen stand auf einem überdachten Gelände neben der Entladerampe des Elektrolysegebäudes auf einer Waage. Das Alkalimetall wurde in festem Zustand transportiert und zum Be- und Entladen mit Hilfe eines Wärmeträgeröls erhitzt, um im flüssigen Zustand ein- oder abgepumpt zu werden. Bei jedem Entladevorgang machte man sich den Druckaufbau, der durch das Erhitzen des Natriums entsteht, und die damit verbundene Volumenausdehnung des Metalls im Kesselwagen zunutze. Beim Entladevorgang am Unfalltag sank der Druck im Kessel aus unbekannten Gründen. Flüssiges Natrium drohte an der Entladevorrichtung zu erstarren und zu erkalten. Der mit dem Umfüllen beschäftigte Arbeiter stocherte schließlich mit einer Stange im Natrium, um den Fluss des Metalls aufrecht zu erhalten. Dabei spritzte flüssiges Natrium ins Freie und entzündete sich momentan an der Luft oder an etwa vorhandener Feuchtigkeit. Mehrere Explosionen ereigneten sich. Als Folge geriet der Kesselwagen in Brand. Das Feuer dehnte sich auf die Entladestelle und das nahegelegene Elektrolysegebäude aus. Es bildete sich eine schwarze Rauchwolke, die in Richtung Norden abtrieb. Die Waage, auf der der Eisenbahnwagen stand, wurde durch die Explosionen und den Brand zerstört, sodass der Wagen etwa 30 cm absackte und nun direkt über einer fünf Meter tiefen Grube stand. Inzwischen war auch das Wärmeträgeröl in Brand geraten, ein Teil davon ergoss sich in die Grube. Der eigentliche Brandherd war damit für die Feuerwehr nicht mehr zugänglich. Um die Grube herum waren heftig reagierende Natriumteilchen zu sehen. Auch das nahe gelegene Elektrolysegebäude einschließlich der darin stehenden Maschinen war in Brand geraten. Obwohl die Löscharbeiten durch die große Menge des gefährlichen Stoffes mit einem erheblichen Risiko verbunden waren und zunächst kein geeignetes Löschmittel zur Verfügung stand, gelang es der Feuerwehr schließlich, den Brand zu löschen. Am Ende des Einsatzes waren sich die Experten jedoch einig, dass eine Katastrophe nur knapp verhindert worden war. Bei dem Störfall traten 400 kg Natrium aus und verbrannten; es gelang aber, den Kesselwagen mit dem Hauptanteil der 40 Tonnen des eingefüllten Alkalimetalls zu schützen. Niemand am Einsatzort mochte sich vorstellen, wie sich der Natriumbrand bei Regen entwickelt hätte. Seite 101 von 113 8.5. Brand durch Selbstentzündung von mit Eisenhydroxid vermischten Magnesiumspänen: 8.5.1. Aufzeichnungen des zuständigen Bezirksinspektors: Beim gegenständlichen Betrieb handelt es sich um einen Kanal- und Grubendienst, Öltankreinigung und Abfallentsorgung. Auf dem Areal befinden sich mehrere Hallen für die Lagerung von Abfällen und Problemstoffen. Beim Eintreffen wurde festgestellt, dass die im hinteren Teil des Betriebsgeländes gelegene Halle, wo das Betriebsgelände auch an eine Straße angrenzt, in einem Ausmaß von ca. 800 m² in Brand geraten und erheblich beschädigt wurde. Es waren 5 Löschzüge der zuständigen freiwilligen Feuerwehr unter der Leitung des Abteilungsbrandinspektors sowie die Betriebsfeuerwehr einer benachbarten Firma am Brandort anwesend. Die oben genannte Lagerhalle im Ausmaß von ca. 800 m² liegt an einer Straße gegenüber einer anderen Firma und ist an mehrere Hallen des betroffenen Betriebes angebaut. Vom Juniorchef der Firma wurde angegeben, dass es sich bei der in Brand geratenen Halle laut Gewerbebewilligung um die Halle für lose Abfälle handelt. Bei der angebauten Halle handelt es sich um die sog. Prüf- und Sortierhalle. In der Halle für lose Abfälle sind rechts neben dem Einfahrtstor, in der Ecke, auf einem losen Haufen ca. 2-3 Tonnen Magnesiumspäne inertisiert mit ca. 20 Tonnen Eisenhydroxid gelagert. Vom Betriebschemiker wurde angegeben, dass die Magnesiumspäne selbstentzündlich sind und deshalb mit Eisenhydroxid vermengt wurden, um eine Selbstentzündung zu verhindern. Vom Lagerarbeiter wurde angegeben, dass er zur Zeit der Brandentstehung in der Nähe des Haufens gearbeitet habe. Außer ihm hätten sich zu dieser Zeit in der Halle noch 2 Arbeiter aufgehalten. Gegen 11.15 Uhr habe er bemerkt, dass auf dem Haufen der Magnesiumspäne, offensichtlich ohne fremde Einwirkung ein Feuer entstanden ist. Er habe daraufhin sofort mit einem in der Halle befindlichen HandSchaumfeuerlöscher versucht die Flammen zu löschen und habe auf den Brandherd gesprüht. Es sei daraufhin seinen Angaben zufolge sofort zu einer plötzlichen Ausbreitung des Feuers gekommen und er habe die Firmenleitung und sei in weiterer Folge die Feuerwehr verständigt worden. Vom Juniorchef der Firma wurde angegeben, dass es sich bei den mit Eisenhydroxid vermengten Magnesiumspänen der Gefährlichkeit nach um Hausmüll handelt. In der Halle sind ca. 10 m neben dem angeführten Material noch ein Haufen mit Lackabfällen in einer Menge von ca. 20 Tonnen in loser Form und offen an der Außenwand der Halle gelagert. Sonst befinden sich noch Lackabfälle in verschiedenen Formen sowie behandelter Eisenschlamm in der Halle. Es wurde festgestellt, dass auch der Haufen der ca. 20 Tonnen Lackabfälle in Brand geraten ist. Überdies ist in der Halle lediglich die im oberen Drittel der Außenwände angebrachte Kunststoffverglasung auf einer Gesamtlänge von ca. 40 m, insbesondere über den in Brand geratenen Materialien verbrannt bzw. verschmort. Die Blechaußenwände und die Trennwand zur angrenzenden Halle aus Blech wurden ebenfalls durch die Hitzeentwicklung verzogen und beschädigt. In der Prüf- und Sortierhalle ist kein Brand entstanden, diese wurde lediglich durch die Ruß- und Rauchentwicklung in Mitleidenschaft gezogen. Seite 102 von 113 Laut Auskunft der Sicherheitswache, wurden 2 oder 3 Pkws die an der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Straße abgestellt waren, durch die Hitzeentwicklung beschädigt. Es wurden die Kunststoffverkleidungen, insbesondere bei den Beleuchtungseinrichtungen beschädigt. Da die Pkws zu diesem Zeitpunkt bereits weggebracht wurden, müssen die Besitzer und die Beschädigungen erst eruiert werden und wird dies in der Meldung der Sicherheitswache festgehalten. Auf Grund der starken Rauchentwicklung wurde bei der angrenzenden Firma die Arbeit kurz nach Brandentstehung unterbrochen und die Arbeiter ins Freie geschickt. Gegen 11.00 Uhr, nachdem der Brand gelöscht und die Rauchentwicklung beendet war, wurden vom Betriebschemiker und dem ebenfalls anwesenden Mitarbeiter des Umweltreferates keine Bedenken geäußert, dass die Beschäftigten der angrenzenden Firma wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Auf Grund der Angaben des Lagerarbeiters – welcher versuchte den Brand mittels Hand-Schaumfeuerlöscher zu löschen – wird davon ausgegangen, dass der Brand durch Selbstentzündung der Magnesiumspäne entstand und dürfte nach bisherigen Ermittlungen Fremdverschulden auszuschließen sein. Personen wurden durch den Brand bzw. die Rauchentwicklung nicht verletzt. Laut Auskunft des Juniorchefs der Firma wurde die Lagerhalle total beschädigt. 8.5.2. Stellungnahme des zuständigen chemischen Sachverständigen bezüglich der Frage, ob das Vermischen von Magnesiumspänen mit Eisenhydroxid prinzipiell eine geeignete Brandverhütungsmaßnahme darstellt: Aus fachlicher Sicht ist auf Grund der Stellung der Redoxpaare Fe/Fe2+ (Fe3+) bzw. Mg/Mg2+ in der elektrochemischen Spannungsreihe zu erwarten, dass beim Vermischen von Eisenhydroxid mit Magnesium im entsprechenden Mischungsverhältnis folgende chemische Redoxreaktion auftritt: 2 Fe(OH)2 + 3 Mg → 2 Fe + 3 Mg(OH)2 Da Magnesium allein bereits mit Feuchtigkeit, die etwa aus dem zugesetzten Eisenhydroxid stammen könnte, unter Wasserstoffbildung reagieren kann (unter der Bedingung, dass Magnesium eine entsprechend große spezifische Oberfläche aufweist, was bei Spänen angenommen werden kann), ist eine selbstständige Erwärmung denkbar, die bis zum Einsetzen der oben angeführten Redoxreaktion führen könnte. Diese Reaktion ist aufgrund der hohen Unterschiede in den Normalpotentialen der beiden chemischen Elemente Magnesium und Eisen sehr exotherm, das heißt wärmeabgebend. Bei einer aus chemischer Sicht sehr ähnlichen Reaktion, die Umsetzung von Aluminium mit Eisenoxid, das sogenannte "Thermitverfahren", können Temperaturen von bis zu 2400 °C auftreten, was z.B. beim Schweißen von Eisenbahnschwellen Verwendung findet. Entsprechend den Ausführungen ist die besonders hohe Reaktivität von Magnesium mit Eisenoxid aus chemischer Sicht sehr ähnlich ist (entsteht aus Eisenhydroxid unter Wasserabspaltung bei Energiezufuhr), auch im Handbuch der gefährlichen Güter, Springer Verlag, 1993 explizit angeführt. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass das Vermischen von Eisenhydroxid mit Magnesiumspänen aus fachlicher Sicht eine völlig ungeeignete Brandverhütungsmaßnahme darstellt und eher als "Brandförderungsmaßnahme" zu bezeichnen wäre. Seite 103 von 113 9. Anhang 9.1. Elemente mit pyrophoren Eigenschaften (Übersicht) Aluminium Arsen Barium Beryllium Bismut: Blei Bor Cadmium Cäsium Calcium Cer Chrom Eisen Fluor Francium Germanium Hafnium Iridium Kalium Kobalt Kupfer Lanthan Lithium nicht stabilisiertes Pulver ist an der Luft selbstentzündlich, stabilisiertes Pulver ist an der Luft leichtentzündlich, nicht stabilisiertes Pulver entwickelt bei Berührung mit Wasser leicht brennbares Wasserstoffgas; ab 180 °C an der Luft entzündlich; an feuchter Luft selbstentzündlich; Staub/Pulver bildet an der Luft ein explosionsfähiges Gemisch, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff entzündet; reagiert bei Erwärmung mit verschiedenen Oxidationsmitteln teilweise heftig; Staub ist bei sehr feiner Verteilung an der Luft selbstentzündlich; bildet mit Sauerstoff ab 700 °C ein entzündliches Gemisch, bzw. entzündliche Gase oder Dämpfe; entzündet sich beim Erhitzen, das Pulver ist an der Luft entzündlich; selbstentzündlich in Gegenwart von Sauerstoff, bei Berührung mit Wasser entsteht Cäsiumhydroxid (die stärkste bekannte Base); ist beim Erwärmen an der Luft entzündlich, Pulver an der Luft selbstentzündlich, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff entzündet; in reinem Sauerstoff ab 150 °C entzündlich; in feinstverteilter Form an der Luft selbstentzündlich; Pulver oder Schwämme sind an der Luft selbstentzündlich, feinstes Pulver bildet an der Luft ein explosionsfähiges Gemisch; an feuchter Luft kann Explosionsgefahr entstehen; in Pulverform an der Luft selbstentzündlich, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet; bildet an der Luft oder mit Sauerstoff ein entzündliches Gemisch, bzw. entzündliche Gase oder Dämpfe; an der Luft selbstentzündlich, trockenes Pulver ist durch Reibung, Feuer oder Hitze leichtentzündlich; fein verteiltes Pulver kann sich an der Luft von selbst entzünden; kann sich an feuchter Luft bei Raumtemperatur spontan entzünden; bildet entzündliche Gase (Wasserstoff) bzw. Dämpfe von Kalium Explosionsgefahr! Reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet; Pulver ist selbstentzündlich an der Luft; Pulver ist selbstentzündlich an der Luft; an der Luft je nach Form bei 300 – 450 °C selbstentzündlich; selbstentzündlich an der Luft ab 180 °C, fein verteiltes oder erwärmtes Metall ist leicht entzündlich, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet; Seite 104 von 113 Magnesium Mangan Natrium Neodym Nickel Palladium Phosphor Platin Praseodym Radium Rhodium Rubidium Ruthenium Samarium Scandium Schwefel Selen Silicium Stickstoff Strontium Terbium Thorium Titan Uran Vanadium Wasserstoff Wolfram Yttrium Zink Zinn Zirkon nicht stabilisiertes Pulver ist an der Luft selbstentzündlich, Pulver ist im Gemisch mit Luft staubexplosionsfähig, in Staub- oder Pulverform reagiert es mit Wasser und setzt Wasserstoff frei; Pulver ist selbstentzündlich an der Luft; selbstentzündlich an feuchter Luft, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet; an der Luft bei 300 – 400 °C entzündlich; feinst verteiltes Pulver/Staub ist selbstentzündlich an der Luft; trockenes Pulver ist an der Luft selbstentzündlich; an der Luft durch Selbsterhitzung auf über 40 °C selbstentzündlich, durch Schlag oder Reibung bereits bei Zimmertemperatur selbstentzündlich; trockenes Pulver an der Luft selbstentzündlich und explosionsfähig; je nach Form bei 300 – 450 °C entzündlich; in Pulverform an der Luft selbstentzündlich, in Pulver- oder Staubform reagiert es mit Wasser und setzt Wasserstoff frei; an der Luft selbstentzündlich bzw. explosionsfähig; an der Luft selbstentzündlich, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff sofort entzündet; in feinster Verteilung an der Luft selbstentzündlich bzw. explosionsfähig; bei der Reduktion seiner Verbindungen entzündlich; in fein verteilter Form an der Luft entzündlich; selbstentzündlich an der Luft ab 260 °C; explosionsfähig mit Sauerstoff bei Erwärmung; selbstentzündlich an der Luft; tiefkalter Stickstoff reichert sich an der Luft mit Sauerstoff an und bildet entzündungsfähige Gemische mit leichtentzündlichen Stoffen; selbstentzündlich an der Luft, reagiert heftig mit Wasser, wobei sich der gebildete Wasserstoff entzündet; in verdünnten Säuren entzündlich; Pulver ist an der Luft oder durch leichte Reibung entzündlich; Pulver ist selbstentzündlich an der Luft; Pulver an der Luft selbstentzündlich; Pulver leichtentzündlich an der Luft; hochentzündlich an der Luft; Pulver an der Luft selbstentzündlich; ab 500 °C an der Luft selbstentzündlich; Pulver bzw. Staub an der Luft selbstentzündlich; Pulver bzw. Staub an der Luft selbstentzündlich; nicht stabilisiertes Pulver ist an der Luft selbstentzündlich, Reibung, oder Stoß und Feuchtigkeit können zur Entzündung oder Explosion führen; Seite 105 von 113 9.2. Mögliche Zündquellen in Betrieben - - - - - - - - Offene Flammen: Streichholz- oder Feuerzeugflamme, Feuerungsanlagen, Lötlampen, Schweißund Schneidflammen, Explosionen, Verbrennungsmotoren; Heiße Oberflächen: Wände von Heizkesseln, Lötkolben, Backenbremsen, heißlaufende Teile von Maschinen, glimmender Tabak, glühende Metallteile, heiße Rohrleitungen, ausströmende heiße Gase; Elektrische Anlagen: Wackelkontakte, überlastete Leitungen, defekte Steuerungen, Abreißfunken an Schaltern, Glühlampen; Elektrostatische Entladungen: Fließ- oder Strömungsvorgänge an nicht geerdeten Anlagenteilen oder Behältern, ungeeignete Einrichtungsgegenstände, ungeeignete Kleidung; Reib- oder Schlagfunken: Schleifarbeiten, Polieren, Hammerschlag; Blitzschlag: Einschlag des Blitzes oder durch Blitzschlag hervorgerufene Überspannung in Leitungen oder Anlagen; Exotherm reagierende Stoffe: Zersetzung von Calciumkarbid, Reaktion von Calciumoxid mit Wasser, Reaktion von Magnesiumnitrid mit Wasser; Selbstentzündungen: durch chemische oder chemisch/biologische Vorgänge hervorgerufene Wärmebildung oder durch Stoffe, die sich auf Grund ihrer niedrigen Zündtemperatur schon bei Normaltemperatur entzünden (weißer Phosphor). 9.3. Bauliche Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung eines Leichtmetallbrandes - - - - - Strikte Beachtung aller nach den Bauordnungen vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen zur Brandbegrenzung, ausreichende Abstände zu Nachbaranlagen, die eine Brandübertragung auch unter ungünstigen Verhältnissen ausschließen, in besonders kritischen Fällen ist eine Ablenkung des Explosionsdrucks nach oben (Explosionsklappen, leichte Bedachung) erforderlich, Löschzentralen, Löschleitungen und Steuerungssysteme müssen so eingerichtet sein, dass sie außerhalb möglicher Explosionseinwirkungen liegen, Zusammenlagerbarkeit, -packbarkeit strikt beachten und eigene Bau- und Brandabschnitte für nicht kompatible Stoffe ausbilden. Seite 106 von 113 9.4. Betriebliche Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung eines Leichtmetallbrandes - - - Einwandfreie Ordnung und Sauberkeit im Betrieb, gründliche Reinigung und Abfallbeseitigung, ausreichende Betriebsanleitungen und Datenblätter für die vorhandenen Stoffe, lückenlose Überwachung der elektrischen Anlagen und Installationen, einwandfreie Kennzeichnung der Stoffe, Konstruktive Maßnahmen zur Vermeidung von horizontalen Ablagerungsflächen, Verhinderung der Ablagerung von Stäuben auf Rohrleitungen, Kabeln oder an unzugänglichen Stellen, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter über Gefahren durch brennbare Stäube, Bereitstellung geeigneter Löschanlagen, Löschmittel und Löschgeräte, Einrichtung von Frühwarnanlagen und automatischen Löschund Explosionsunterdrückungsanlagen. 9.5. Brenn- und Explosionskenngrößen von Aluminium und Magnesium 9.5.1. Aluminium Aluminiumstaub 100 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 1000 g/m³ 500 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 30 g/m³ 1200 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 100 g/m³ Aluminiumstaub phlegmatisiert 39 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 30 g/m³ Aluminium spindelölbeschichtet 34 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 60 g/m³ Aluminiumgrieß 97 % Al 330 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 100 g/m³ Seite 107 von 113 Aluminiumgrieß 48 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 60 g/m³ Aluminiumkrätze keine Explosionsgrenze angegeben Aluminiumpulver 11 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 30 g/m³ 9.5.2. Magnesium Magnesiumkrätze keine Explosionsgrenze angegeben Magnesium Späne verunreinigt - 430 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 30 g/m³ - 800 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 200 g/m³ Magnesium Pulver - 240 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 500 g/m³ - 520 µm mittlerer Teilchendurchmesser untere Explosionsgrenze 500 g/m³ 9.6. Weitere selbstentzündliche anorganische Stoffe • Phosphor: weiß oder gelb – trocken; weiß oder gelb – unter Wasser; weiß oder gelb – in Lösung, weiß oder gelb – geschmolzen • Metalle und Metalllegierungen, pulverförmig, staubförmig, körnig oder in anderer selbstentzündlicher Form: Bariumlegierungen, pyrophor; Calciumlegierungen, pyrophor; Calcium, pyrophor; Zirkonpulver trocken; Hafniumpulver, trocken; Titanpulver, trocken; Metallkatalysator, trocken Metallkatalysator, angefeuchtet mit einem sichtbaren Überschuss an Flüssigkeit; Zirkonabfall; Seite 108 von 113 Zirkon, trocken, Bleche, Streifen oder gerollter Draht (dünner als 18 µm); Metallisches Eisen als Bohrspäne, Drehspäne, Abfälle in selbsterhitzungsfähiger Form; • Sulfide, Hydrogensulfite und Dithionite in selbstentzündlichem Zustand Kaliumsulfid, wasserfrei; Kaliumsulfid, mit weniger als 30 % Kristallwasser; Natriumdithionit (Natriumhydrosulfit); Natriumsulfit, wasserfrei; Natriumsulfit, mit weniger als 30 % Kristallwasser; Calciumdithionit (Calciumhydrosulfit); Kaliumdithionit (Kaliumhydrosulfit); Natriumhydrogensulfit mit weniger als 25 % Kristallwasser; Titandisulfid • Metallsalze und Alkoholate, in selbstentzündlichem Zustand Erdalkalimetallalkoholate; Alkalimetallalkoholate; Titaniumtrichlorid, pyrophor; Titantrichloridmischungen, pyrophor; Natriummethylat; • Selbstentzündliche feste Stoffe Magnesiumdiamid Eisenoxid, gebraucht; Eisenschwamm, gebraucht aus der Kokereigasreinigung; Mangan-ethylen-1,2.bisdithiocarbamat; Mangan-ethylen-1,2.bisdithiocarbamat, Zubereitungen mit mindestens 60 % • Selbstentzündliche flüssige Stoffe Aluminiumborhydrid; Aluminiumborhydrid in Geräten; Pentaboran; Phosphor, weiß oder gelb, geschmolzen; Seite 109 von 113 Literaturverzeichnis (Bei der Erstellung des Merkblattes mitverwendete Literatur) Fachliteratur: • • • • • • • • • • • • • • • • • • Römpp Lexikon Chemie 2.0, Stuttgart/New York; Georg Thieme Verlag 1999 Ullmanns Enzyklopädie der Technischen Chemie, Hrsg. Fritz Ullmann Chemie – Das Basiswissen der Chemie, Charles E. Mortimer, 5. Auflage, 1987, Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York Taschenbuch der Chemie, Verlag Harri Deutsch, Thun und Frankfurt/Main, 14. Auflage, Schröter, Lautenschläger, Bibrack Lexikon der Hüttentechnik, Herausgeber Hans Grothe, Deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart, Band 5, 1963 Giesserei Lexikon, Schiele und Schön, Ausgabe 1994, 16. Auflage, Herausgegeben von Dipl.-Ing. Ernst Brunhuber Chimica – ein Wissensspeicher, Band I, Anorganische Chemie, Organische Chemie, von Hans Keune at al., Verlag Chemie, Mannheim, Ausgabe 1981 Küster Thiel, Rechentafeln für die Chemische Analytik, 104. Auflage, Walter de Gruyter, Berlin - New York, Ausgabe 1993 Holleman-Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie, A. F. Holleman, Egon Wiberg, 91. - 100., verbesserte und stark erweiterte Auflage von Nils Wiberg, Walter de Gruyter, Berlin - New York, Ausgabe 1985 Handbook of Chemistry and Physics, Robert C. Weast, Ph.D. (Editor), Melvin J. Astle, Ph.D. (Associate Editor), 60. Edition, 1979 - 1980 Grundlagen der analytischen Chemie, 7., überarbeitete Auflage, Fritz Seel, Verlag Chemie Weinheim – New York, 1979 Pyrophoric Materials Handbook, Flammable Metals and Materials, by Charles R. Schmitt, edited By Jeff Schmitt, written in 1985 Hommel - Handbuch der gefährlichen Güter, Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg, Springer Verlag Berlin Heidelberg, 1999 Roth Weller - Gefährliche chemische Reaktionen; ecomed Verlagsgesellschaft AG und Co KG., Landsberg; Ausgabe 12/98 BGR 109 Richtlinie zur Vermeidung der Gefahren von Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuß „Eisen und Metall 1“, April 1990 BG-Regeln (BGR 204) – Umgang mit Magnesium; Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; April 1999 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Magnesium, ZH 1/328, Fachausschuss „Eisen und Metall III“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Entwurf Dezember 1996 Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung – Explosionsschutz-Richtlinien – (EX-RL), ZH 1/10, Ausgabe September 1990 Seite 110 von 113 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • BIA-Report, Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben, Ausgabe 12/97, Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften – HVBG BIA-Report, Dokumentation Staubexplosionen, Ausgabe 11/97, Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften – HVBG Technische Richtlinie gefährliche Abfälle (TrgA 509 Magnesium), Ausgabe März 1976 Sicherheitsvorschriften bei Magnesium, VDG-Merkblatt, Verein Deutscher Giessereifachleute, Juli 1977 Auszug aus der früheren deutschen Arbeitsstoffverordnung (~1980) Technische Richtlinie, TR 901 – Transport erwärmter flüssiger und fester Stoffe Sicherheitsvorschriften für Magnesium; Dr. Alfred Johannknecht und Dipl.-Ing. Jürgen Wassenhoven, September 1997 Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Magnesium in metallverarbeitenden Betrieben, Dipl.-Ing. Jürgen Wassenhoven, Sonderdruck aus „Moderne Unfallverhütung“, Vulkan-Verlag, Haus der Technik, Essen Broschüre des Ausschusses für Sicherheit und Eigentumsschutz des Aluminiumverbandes, Abteilung für Pigmente und Pulver; Hydro Magnesium – SAFETY IN MAGNESIUM DIE CASTING, 03/1996 Hydro Magnesium – Schmelzen und Handhabung von Magnesium für den Druckgießprozeß, 11/1997 Hydro Magnesium – Sicherheit beim Magnesium-Druckgießen, 10/1997 Magnesium: Designing around Corrosion, Dow Chemicals Leichtmetall-Sand- und -Kokillenguß, Jahresübersicht, Teil 2. Magnesiumguß, Auszug aus Gießerei-Praxis Nr. 12/1994 Trends in der Entwicklung und Anwendung von Magnesiumlegierungen, D.L. Albright, Auszug aus Gießerei-Praxis Nr. 1/2 1996 Prozeßgesteuerte Magnesiumbehandlung von Gußeisen während des Gießens, Heinrich Zeiger und Michael Hofmann, Dortmund, Auszug aus Gießerei-Praxis Nr. 11/1994 Magnesium-Druckguß: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung, weltweit, Roland, Fink, Schorndorf, Auszug aus Gießerei-Praxis Nr. 11/1994 Vergleich von Magnesiumlegierungen, Auszug aus Gießerei-Praxis Nr. 7/8 1996 Auszug aus einem Fachbuch, Kapitel Brandklasse D Betriebsanweisung gemäß GefStoffV, Leicht entzündliche Gefahrstoffe, fest Verhalten bei Gefahrgutunfällen, Information für Gefahrgutlenker Betriebsanweisung gemäß § 20 GefStoffV, Nr. A.2.13., für feste selbstentzündliche Stoffe, die sich mit Wasser oder Säure unter Bildung giftiger und/oder entzündlicher Dämpfe oder Gase zersetzen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Zündfähige Metallstäube – Die Zeitbombe im eigenen Betrieb Brikettieren von Schleifspänen, Wolfgang Koellner, Auszug aus dem Umweltmagazin November 1995 Gießereistäube – Arten, Mengen und Eigenschaften, Prof. Dr.-Ing. habil. W. Tilch, Freiberg, Giesserei-Erfahrungsaustausch Januar 1998 Stoffdatenblätter von Aluminium und Magnesium, AUVA, Linz, Stand 02/99 Merkblatt für den Umgang mit Aluminiumgrieß der Fa. Mepura, Ranshofen Broschüre der Fa. Benda-Lutz, Traismauer, Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für die Lagerung von Aluminiumpulver und –paste Seite 111 von 113 • • • • • • • • • Europäisches Sicherheitsdatenblatt für Aluminiumpulver nach EU-Richtlinie Datenblätter für Magnesiumpulver (nicht stabilisiert), Magnesiumpulver (phlegmatisiert) oder Späne, Aluminiumspäne (nicht stabilisiert), Aluminiumspäne (phlegmatisiert) Teile aus Abwehrender Brandschutz, WEKA Verlag, 04-07-1998 Merkblatt für den Umgang mit Aluminiumpulver, Fachverband Metallpulver, Frankfurt Gefährliche Arbeitsstoffe / Materialien – Dokumentation, BIA-Handbuch EG-Sicherheitsdatenblatt, Magnesiumpulver, Eckart Non Ferrum, Januar 2000 EG-Sicherheitsdatenblatt, Magnesiumspäne, Eckart Non Ferrum, Januar 2000 Merck Chemikalien-Reagenzien, 1999/2000 Bericht der steiermärkischen Landesregierung an die Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 2.4.2000 bezüglich Ölalarm vom 22.3.2000; Gesetze: • • • • • • • • • • • • • • Bundesabfallwirtschaftsgesetz, BGBl. 325/1990, idgF Deponieverordnung, BGBl.Nr. 164/1996, idgF Festsetzungsverordnung, BGBl. Nr. 227/1997, idgF Chemikaliengesetz BGBl.Nr. 53/1997 Chemikalienverordnung BGBl. II Nr. 81/2000 Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl.Nr. 145/1998, idgF ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, 1999 Altlastensanierungsgesetz ALSAG, BGBl.Nr. 229/1989, idgF Wasserrechtsgesetz WRG, BGBl. Nr. 215/1959, idgF EWC, European Waste Catalogue Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle Entscheidung 94/904/EWG des Rates vom 22. Dezember 1994 über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle Verordnung (EG) Nr. 1420/1999 des Rates vom 29. April 1999, zur Festlegung gemeinsamer Regeln und Verfahren für die Verbringung bestimmter Arten von Abfällen in bestimmte nicht der OECD angehörende Länder Richtlinie 94/9/EF des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994, zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Normen: • • • • ÖNORM S 2100, Abfallkatalog, Ausgabe 1. September 1997 ÖNORM S 2100/AC1, Abfallkatalog (Berichtigung), Ausgabe Januar 1998 DIN EN 1127/1, Explosionsfähige Atmosphären, Explosionsschutz, Teil 1: Grundlagen und Methodik, Ausgabe Oktober 1997 DIN EN 1706, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Gußstücke, Chemische Zusammensetzung und mechanische Eigenschaften, Ausgabe Juni 1998 Seite 112 von 113 • • • • • • • • • ÖNORM S 2072 Eluatklassen (Gefährdungspotential) von Abfällen, Ausgabe Dezember 1990 ÖNORM S 2079 Klassifzierung von Abfällen – Eignung für die Verwertung (Vorschlag), Juni 1998 ÖNORM Entwurf EN 12258-3, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Begriffe und Definitionen, Teil 3: Schrott, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-4, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 4: Schrott aus einer einzigen Knetlegierung, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-5, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 5: Schrott aus zwei oder mehr Knetlegierungen der gleichen Legierungsgruppe, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-6, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 6: Schrott aus zwei oder mehr Knetlegierungen, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-12, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 12: Späne aus einer einzigen Legierung, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-13, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 13: Gemischte Späne aus zwei oder mehreren Legierungen, Ausgabe 1.9.2000 ÖNORM Entwurf EN 13920-16, Aluminium und Aluminiumlegierungen, Schrott, Teil 16: Schrott aus Krätzen, Ausläufern und Gröben, Ausgabe 1.9.2000 Fotos auf der Einband-, Impressums- und Untertitelseite: Brandreaktionen von Magnesiumspänen. Foto auf Seite der Danksagungen: Magnesiumspäne; Abfälle aus der spanenden Bearbeitung von Magnesiumwerkstücken. Seite 113 von 113