Beratungsecke Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch? Erleiden Arbeitnehmende einen Unfall - ist punkto Behandlungskosten und darüber hinaus durch Taggelder und Renten ein durch die betriebliche Unfallversicherung umfassender Schutz vorhanden. Anders ist die Situation bei Krankheit, denn der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist für den Arbeitgeber nach wie vor freiwillig. Was bedeutet das? Absolut ohne finanziellen Schutz sind Arbeitnehmende bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht. Gemäss Gesetz (Art. 324a OR) besteht für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat bzw. für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr beträgt der Lohnanspruch drei Wochen, anschliessend orientiert sich die Praxis an den so genannten Basler, Zürcher und Berner Skalen. Diese bieten für längere krankheitsbedingte Arbeitsausfälle allerdings wenig Schutz. Durch schriftliche oder auch gesamtarbeitsvertragliche Vereinbarung kann eine von den genannten gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, diese muss für den Arbeitnehmer aber mindestens gleichwertig sein. Diese Abweichung erfolgt in der Praxis indem der Arbeitgeber eine KollektivKrankentaggeldversicherung abschliesst. Die Leistungen daraus decken in der Regel den Verdienstausfall während 720 Tagen zu 80 bis 100%. Die Prämie für diese in der Schweiz nach wie vor freiwillige Versicherung wird meist zwischen den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber aufgeteilt.