5.08 Beratungsecke

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Beratungsecke
Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
Erleiden Arbeitnehmende einen Unfall - ist punkto Behandlungskosten und darüber
hinaus durch Taggelder und Renten ein durch die betriebliche Unfallversicherung
umfassender Schutz vorhanden. Anders ist die Situation bei Krankheit, denn der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist für den Arbeitgeber nach wie vor freiwillig.
Was bedeutet das? Absolut ohne finanziellen Schutz sind Arbeitnehmende bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht. Gemäss Gesetz (Art. 324a
OR) besteht für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung
ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat bzw. für mehr als
drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr beträgt der Lohnanspruch drei
Wochen, anschliessend orientiert sich die Praxis an den so genannten Basler, Zürcher und Berner Skalen. Diese bieten für längere krankheitsbedingte Arbeitsausfälle
allerdings wenig Schutz.
Durch schriftliche oder auch gesamtarbeitsvertragliche Vereinbarung kann eine von
den genannten gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelung getroffen werden, diese muss für den Arbeitnehmer aber mindestens gleichwertig sein. Diese Abweichung erfolgt in der Praxis indem der Arbeitgeber eine KollektivKrankentaggeldversicherung abschliesst. Die Leistungen daraus decken in der Regel
den Verdienstausfall während 720 Tagen zu 80 bis 100%. Die Prämie für diese in der
Schweiz nach wie vor freiwillige Versicherung wird meist zwischen den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber aufgeteilt.
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