Kommasetzung vor und nach der Konjunktion„das heißt“

Werbung
ABZV aktuell
Ausgabe 84 / September 2012
richtig rechtschreiben
Kommasetzung vor und nach „das heißt“
Bei der Kommasetzung vor und nach der Konjunktion das heißt sind folgende Regeln zu beachten:
1.Vor der Konjunktion das heißt muss grundsätzlich ein Komma gesetzt werden.
2.Nach der Konjunktion das heißt wird hingegen nur dann ein Komma gesetzt, wenn es sich bei der ihr folgenden
Erläuterung um einen Haupt- (a) oder um einen Nebensatz (b) handelt, z. B.
(a) Am Wochenende ist mit Regenfällen zu rechnen, das heißt, du solltest einen Schirm einpacken.
(b) Wir melden uns unmittelbar nach unserer Ankunft bei dir, das heißt, nachdem wir gelandet sind.
Folglich wird nach der Konjunktion das heißt kein Komma gesetzt, wenn es sich bei der ihr folgenden Erläuterung
um ein Einzelwort (c) oder um eine Wortgruppe (d) handelt, z. B.
(c) Bei der Hausrenovierung wurde Feuchtigkeit, das heißt Schimmel, entdeckt.
(d) Er empfahl ihm, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, das heißt eine Unterbringung in einer
therapeutischen Einrichtung.
Die Abkürzung der Konjunktion das heißt lautet d. h. Bei mehrteiligen Abkürzungen ist zwischen den einzelnen
Elementen nach dem Punkt jeweils ein kleinerer Zwischenraum (Festabstand) zu setzen, nach DIN 5008 ein
Leerschritt anzuschlagen.
Lisa Walgenbach
Sprachwissenschaftlerin und Dozentin, Worms
Und so hat der Presserat entschieden
Der Beschwerdeausschuss schließt sich der Leserkritik an, wertet den Fall als Verstoß gegen den Grundsatz der
klaren Trennung von Werbung und Redaktion nach ► Ziffer 7 des Pressekodex und spricht eine Missbilligung aus.
Grundsätzlich sei die Aktion „Gast-Chefredakteure“ nicht zu beanstanden. In diesem Fall gebe es jedoch acht
Artikel, in denen ausschließlich die Aktivitäten der „Chefredakteurs“ -Krankenkasse eine Rolle spielen. Diese
Häufung sei redaktionell nicht zu begründen. Es entstehe eine Werbewirkung für die Krankenkasse, die nicht
durch ein Leserinteresse an der Berichterstattung gerechtfertigt sei. Die Grenze zwischen einer Berichterstattung
von öffentlichem Interesse und Schleichwerbung werde überschritten.
► zurück zur Fallbeschreibung auf Seite 2
► Inhalt
Leser-Echo
Haben Sie Anregungen, Wünsche? Gibt es Rechtschreibfragen, die in der Redaktion heiß, aber ohne Ergebnis
diskutiert werden? Schreiben Sie an [email protected].
► Inhalt
ABZV-Service-Familie
► Werkraum Storytelling: Online-Training rund um die Textdramaturgie
► Universalcode Portal: Crossmediales Handwerk und Medienzukunft
► Datawrapper: Visualisierungs-Software für Datenjournalisten
► ABZV - der Film!
ABZV
facebook.abzv.de
google.abzv.de
twitter.abzv.de
xing.abzv.de
Soziales Netzwerk seit 1989
SEITE 6
Herunterladen