I Vorlesung: Strahlenschutz in der Praxis beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und Tätigkeiten in fremden Anlagen von AOR Dr. Robert Schupfner, Zentrales Radionuklidlaboratorium – Umweltradioaktivität der NWF IV (ZRN-URA) Strahlenschutzbeauftragter (§15 StrlSchV) und Strahlenschutzbevollmächtigter ZRN-URA Die Anwendung von Radionukliden oder die Bestrahlung mit Neutronen ist für einige Forschungsgebiete unabdingbar. Dem Nutzen der Anwendung ionisierender Strahlung stehen aber auch gesundheitliche Risiken gegenüber. Anwender, Strahlenschützer und Strahlenschutzverantwortliche müssen den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung gewährleisten. Der Anwender/die Anwenderin von ionisierender Strahlung beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei der Nutzung der Neutronenstrahlung muss sich des Doppelcharakters dieses Arbeitsinstruments stets bewusst sein. Dabei sind die Anwender/innen mit rasch ändernden Auflagen, immer niedrigeren Grenzwerten, komplexen Berechnungsgrundlagen und Grundbegriffen sowie wachsenden Verwaltungsaufwand konfrontiert, insbesondere bei a) der Inkorporationskontrolle (§41 StrlSchV) , b) der Entsorgung von radioaktiven Abfällen (§§72 StrlSchV), c) der Freigabe (§29 StrlSchV) und d) Tätigkeiten in fremden Anlagen (§15 StrlSchV). Die Vielzahl der dabei zu vollziehenden Auflagen und Schutzvorschriften sind vielfältig und auf den ersten Blick unübersichtlich. Diese Veranstaltung soll das erforderliche aktuelle Grundwissen im Strahlenschutz übersichtlich vermitteln und vertiefen, so dass es in der Praxis bei vertretbarem Aufwand nachhaltig umgesetzt werden kann. Sie richtet sich an alle Praktiker (Studierende, wissenschaftliche und technische Mitarbeiter/innen) und Strahlenschutzbeauftragte der Universität Regensburg, a) die mit radioaktiven Stoffen im Rahmen der Umgangsgenehmigung der Universität Regensburg umgehen oder umgehen sollen und b) die vor Beginn der Tätigkeit in fremden Anlagen dieses Grundwissen aufgrund des Abgrenzungsvertrags mit der fremden Anlage oder Einrichtung nachweisen müssen. Die Veranstaltung wird als Block angeboten. Sie findet statt am 17.1. im Raum Che 12.0.19 und am 18.1. 1008 (Che 33.0.87). Sie beginnt jeweils um 8:15 Uhr und endet ca. 12:00 Uhr. Die Termine für den praktischen Teil und für die Klausur werden während der Vorlesung vereinbart. Es wird ein Skript ausgegeben. Personen, die eine erfolgreiche Teilnahme bestätigt bekommen wollen, müssen a) Regelmäßig an allen Veranstaltungsteilen teilnehmen. b) ihr erworbenes Wissen durch eine Leistungskontrolle belegen. Diese geschieht durch Klausur für (Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen) oder durch praktische Prüfung (andere Ausbildung). Die Veranstaltung umfasst folgende Teile: II Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ___________________ 1 A. Anwendung von radioaktiv markierten Verbindungen____________1 B. Grundlagen______________________________________________ 2 Stabilität und Radioaktivität Stabilität der Elemente (Grundbegriffe) Radioaktivität Radioaktiver Zerfall Gesetz des radioaktiven Zerfalls Aktivität und Masse Begriffe und Einheiten Aktivität, spezifische Aktivität, Aktivitätskonzentration - Radioaktives Gleichgewicht - Radioaktive Zerfallsreihen - Natürliche und künstliche Radionuklide - Zerfallsarten und Wechselwirkung mit Materie Wirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper Strahlenexposition, innere, externe Dosis und Risiko Inkorporation und Dosiskoeffizient Kritisches Organ bzw. Gewebe Radionuklide: 3H, 14C, 32P, 33P, 35S, 125I Teil 2: Übersicht über die rechtlichen Vorgaben: Die Strahlenschutzverordnung______________________________________________ 25 C. Strahlenschutzgrundsätze______________________________________ 25 Gefahren durch ionisierende Strahlung Strahlenschutzgrundsätze Schutzvorschriften und Grenzwerte Dosimetrische Größen und Gewebe- und Strahlenwichtungsfaktoren Begriffsbestimmungen (§3 StrlSchV) D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle____________________________ 31 Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle__________________ 34 E. Grundlagen und Begriffe______________________________________ 34 F. Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle“_________________ 35 III Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle__ 40 G. H. I. Kontaminationskontrolle____________________________________ 40 Freigabe_________________________________________________ 46 Schutz von Boden, Wasser, Luft______________________________ 46 Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und Entsorgung____________________________________________________ 47 J. K. L. M. Radioaktive Abfälle________________________________________ 47 Vermeidung von radioaktiven Abfällen________________________ 48 Planung für Anfall und Verbleib (§72 StrlSchV)________________ 48 Erfassung radioaktiver Abfälle (§73 StrlSchV)_________________ 50 Teil 6: Anwendung von Messmethoden -Spektrometrie zur Bestimmung von Radionukliden___________________________________ 53 N. Bestimmung der Aktivität____________________________________ 54 O. Kernstrahlungsmessmethoden_________________________________ 56 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen P. Kontaminationskontrolle und LSC_____________________________ 66 Q. Zerfallsarten und Wechselwirkung mit Materie___________________ 75 R. Sicherer Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen________________ 77 Anhang zu Teil 2: Begriffsbestimmungen (Auszug §3 StrlSchV)_______78 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 82 S. Neutronen______ T. Strahlenschutz bei Tätigkeit in fremden Anlagen 82 121 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen A. Anwendung 1 A. Anwendung Radionuklide werden als radioaktiv markierte Verbindungen in der Biochemie, der Nuklearmedizin, der klinischen Chemie (z. B. Radioassays), der Industrie, der analytischen Chemie (Isotopenverdünnungs-, Neutronenaktivierungsanalyse) eingesetzt. Als weiteres Gebiet in denen Radioanalytik routinemäßig angewendet wird, ist die Altersbestimmung (z.B. durch die RadiokohlenstoffMethode) zu nennen. Die Radioanalytik ist ein unverzichtbares Werkzeug beim Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung (kurz Strahlenschutz), bei der Überwachung der Ableitungen kerntechnischer Anlagen mit der Abluft und dem Abwasser, bei der Überwachung der Umweltradioaktivität, z.B. in Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Gebrauchsgegenständen, Boden, Sedimenten und vieles mehr, bei der radiologischen Bewertung des Rückbaus kerntechnischer Anlagen sowie bei der Feststellung der Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Organismus (Inkorporationskontrolle) und der Beurteilung des Strahlenrisikos des Menschen durch inkorporierte natürliche sowie künstliche Radionuklide. Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 2 B. Grundlagen In dieser Vorlesung werden die Grundlagen der Radioaktivität kurz zusammengefasst. 1. Stabilität und Radioaktivität 1.1 Isotop Stabilität der Elemente Heute sind über einhundert chemische Elemente bekannt. Einen schnellen Überblick über die Vielfältigkeit ihrer Eigenschaften erlaubt das Periodensystem. Das Periodensystem der Elemente wurde im Jahre 1869 von L. Meyer und D. Mendelejeff unabhängig voneinander aufgestellt, um die verwandschaftlichen Beziehungen der Elemente deutlich zu machen. Zunächst gab es noch viele Lücken für solche Elemente, die noch nicht entdeckt waren. Es waren wichtige Voraussagen über die Eigenschaften dieser Elemente möglich. Diese Lücken wurden mit der Entdeckung weiterer stabiler Elemente meist bis 1900 nach und nach geschlossen. Daneben entdeckte Henri Becquerel 1896 das Phänomen der Radioaktivität des Elements Uran (entdeckt von Klaproth 1789). Ab 1898 entdecken Pierre und Marie Curie weitere radioaktive Elemente und tragen entscheidend zur Klärung des Phänomens der Radioaktivität bei. Die neu entdeckten Elemente sind nur in unwägbar geringen Mengen vorhanden und lassen sich meist nur durch die von ihnen emittierte ionisierende Strahlung nachweisen. Sie gehören zu den natürlichen Radionukliden. In einer weiteren Periode wurden die Lücken im Periodensystem geschlossen (Z = 43 und Z = 61). Diese fehlenden Elemente konnten künstlich durch Kernreaktionen hergestellt werden. Sie werden als künstliche Radionuklide bezeichnet. Bei der Untersuchung der Zerfallsprodukte des Uran und des Thoriums hatte man 40 verschiedene radioaktive Atomarten mit unterschiedlichen Halbwertszeiten gefunden. Für die 40 Atomarten gibt es jedoch nur 12 Plätze im Periodensystem. Soddy schlug 1913 vor, jeweils mehrere dieser Atomarten auf dem gleichen Platz des Periodensystems unterzubringen. Damit wird der Begriff Isotop, d. h. "auf dem gleichen Platz" ein- Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 3 geführt. Isotope sind Atomarten, die sich nur durch ihre Massenzahlen nicht aber durch ihre chemischen Eigenschaften unterscheiden. Ein weiterer wichtiger Begriff zur Charakterisierung von Atomarten bzgl. Ordnungs- oder Massenzahlen ist der Begriff „Nuklid“. Nuklid 2 z. B. H, H-2 Radionuklid Atomkerne setzen sich aus Neutronen und Protonen, den Nukleonen zusammen. Die Nukleonen werden durch die Kernkräfte zusammengehalten. Nuklide sind verschiedene Atomarten, die sich in ihrer Ordungszahl Z und ihrer Massenzahl A unterscheiden. Regeln für die Schreibweise nach einer Empfehlung der Internationalen Union für Reine und Angewandte Chemie (IUPAC): A (Symbol) oder Z A (Symbol) oder (Symbol)-A Radionuklide sind Atomarten mit bestimmten Ordungsund Massenzahlen, die instabil sind und sich unter Aussendung von ionisierender Strahlung in andere Nuklide umwandeln. Für eine vollständige Charakterisierung von Radionukliden sind Angaben über die Art, die Energie und der Emissionswahrscheinlichkeit der von dem Radionuklid ausgesandten ionisierenden Strahlung notwendig. Es sind insgesamt 104 verschiedene Elemente mit ca. 1300 Nukliden bekannt. Es gibt 270 stabile Nuklide. Es gibt empirische Regeln für die Stabilität der Nuklide. Die Verhältnisse von Neutronenanzahl zu Protonenanzahl (Ordnungszahl) haben Einfluß auf die Stabilität der Nuklide. Bei Protonenzahlen Z bzw. Neutronenzahlen N = 2, 8, 20, 28, 50, 82 sind besonders viele stabile Nuklide vorhanden (magische Zahlen). Die Stabilität der Nuklide läßt sich durch das Tröpfchenmodell des Atomkerns (Bethe-Weizäcker-Formel) erklären. 1.2 Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft von Atomkernen, die sich nahezu ohne Einfluß von außen, spontan unter Emission von ionisierender Strahlung in einen niederenergetischen Zustand umwandeln. 4 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 1.2.1 Zeitgesetz des radioaktiven Zerfalls Man hat ein Radionuklid mit N instabilen Kernen. Die Wahrscheinlichkeit dafür, daß ein Kern in der Zeit zwischen t + t zerfällt, ist im statistischen Mittel Wahrscheinlichkeit für Kernzerfall in t Einheit: t und unabhängig von t. [] = 1 s-1 wird Zerfallskonstante genannt. Die Zahl der Zerfälle beträgt im statistischen Mittel Anzahl der Zerfälle in t Nt. wenn N die Anzahl der in der zur Zeit t in der Probe vorhandenen instabilen Kerne ist. - Nt ist zugleich die Abnahme N der Anzahl der instabilen Kerne in der Probe. N = - Nt Geht man über zu infinitesimal kleine Zeitintervallen dann ist: Differentielle Form des Zeitgesetzes Aktivität Einheit: []=1 Bq=1 s-1 Alte Einheit: 10 1Ci=3,710 Bq Ci: Curie Integrale Form des Zeitgesetzes des radioaktiven Zerfalls dN/dt = A (t) = - N mit A(t): Aktivität zum Zeitpunkt t. Die Aktivität gibt die Zahl der Kerne an, die pro Zeiteinheit zerfallen. Aktivität von annähernd 1 g Ra-226 im radioaktiven Gleichgewicht mit allen Zerfallsprodukten. Die Integration der Gleichung (1) ergibt das Zeitgesetz des radioaktiven Zerfalls: N(t) = N0e-t (2a) oder A(t) = A0e-t (2b) N0:= N(t=0): Anzahl der Kerne zum Zeitpunkt t =0. A0:=A(t=0): Aktivität der Probe zum Zeitpunkt t=0. Beziehung zwischen Halbwertszeit T1/2. Zerfallskonstante und Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 5 Einheit: T1/2= ln(2)/ [T1/2]= 1 s Die Halbwertszeit ist die Zeit, nach der die Hälfte der in der Probe enthaltenen Kerne zerfallen ist. Die Halbwertszeit der bekannten Radionuklide überdeckt einen sehr weiten Zeitbereich von µs bis > 1021 Jahre (76Ge) Tabellenwerke, z. B. Karlsruher Nuklidkarte Weitere Größe: mittlere Lebensdauer : Die mittlere Lebensdauer ist die Zeit nach der die Aktivität auf den Wert 1/e abgefallen ist. = 1/ 1,443·T1/2 (4) Abbildung 1: Relative Abnahme der Aktivität beim mononuklearen Zerfall nach dem radioaktiven Zerfallsgesetz. 1.2.2 Aktivität und Masse Die Aktivität eines Radionuklids ist der Masse der momentan vorhandenen Kerne proportional: T1/2·M m= A ln2·NA·h (5) 6 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Dabei bedeuten: m: Masse des Radionuklids in der Probe A: Aktivität des Radionuklids in der Probe T1/2: Halbwertszeit des Radionuklids M: Atom- bzw. Molekülmasse der Verbindung, in der das Radionuklid in der Probe vorkommt. NA: Avogadro-Konstante h: relative Häufigkeit des Nuklids In der Abbildung 2 sind die Masse verschiedener Radionuklide bei einer Aktivität von 1 Bq dargestellt. Massen bei einer Aktivität von 1 Bq für verschiedene Radionuklide Th-232 U-238 K-40 Pu-239 Ra-226 Am-241 Pu-238 Sr-90 Pu-241 Cs-137 Co-60 H-3 I-131 Rn-222 Be-7 Y-90 Tc-99m F-18 Pa-234m C-11 Rn-220 Masse pro Aktivität / g Element·Bq -1 1E-02 1E-03 1E-04 1E-05 1E-06 1E-07 1E-08 1E-09 1E-10 1E-11 1E-12 1E-13 1E-14 1E-15 1E-16 1E-17 1E-18 1E-19 1E-20 Rn-219 1E-21 Abbildung 2: Masse von Radionukliden bei einer Aktivität von 1 Bq. Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Tabelle 1: Größenordnungen und Bedeutung. 1.2.3 Größenordnungen und Bedeutung von Aktivitäten Definition Einheit Abkürzungen Vorkommen dieser Größen Bedeutung im Strahlenschutz A = dN/dt Zerfälle pro Zeiteinheit 1 s-1 Beschreibt die Anzahl der Zerfälle eines oder mehrerer Radionuklide pro Zeiteinheit Definition der Aktivität Grenzwerte der Jahresaktivitätszufuhr (GJAZ) Freigrenzwerte für die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen. 1 Bq 1 min Tabelle 2: Spezifische Aktivität Definition Einheit as = A/mA Ativität pro -1 1 dpm 1 MCi 37 PBq 1 kCi 37 TBq 1 Ci 37 GBq 1 mCi 37 MBq 1 µCi 37 kBq 1 nCi 37 Bq 1 pCi 37 mBq 1 fCi 37 µBq 1.2.3.1 Definition a = A/m Einheit Aktivität pro Probenmasse Inkorporationsüberwachung Spezifische Aktivität aS (internationaler Sprachgebrauch). -1 1 Bq g Atommasseneinheit des Elements Tabelle 3: spezifische Aktivität Freisetzung von Radionukliden bei Kernwaffenversuchen 20 kCi 131I unfallbedingte Freisetzung in Windscale, GB, 1957 Medizinische, technische Bestrahlungseinrichtungen Applizierte Aktivität in der nuklearmedizinischen Diagnostik Kalibierstrahler für Kernstrahlungsmeß40 geräte ca. 4,4 kBq K; Aktivitätsgehalt im menschlichen Körper Beginn des Spurenbereiches, Kalibrierstrahler in der Spurenanalytik Bereich des natürlichen Niveaus der täglichen Aktivitätsauscheidung 228 von Th mit Faeces Bereich des natürlichen Niveaus der täglichen Aktivitätsauscheidung 232 von Th mit Urin Vorkommen dieser Größen Bedeutung im Strahlenschutz im internationalen Sprachgebrauch Definition der spezifischen z. B. 4060 Bq 1.2.3.2 232 Th / g Th Aktivität wie massenspezifische Aktivitätskonzentration Massenspezifische Aktivitätskonzentration a (nationaler Sprachgebrauch). Abkürzung 1 Bq·g-1 -1 1 Bq·kg -1 1 Bq·kg (FM) -1 1 Bq·kg (TM) 1 Bq·kg-1 (AM) Vorkommen dieser Größen Verwendung bei Feststoffen im internationalen Sprachgebrauch Beispiel: Mittelwert der natürlichen Aktivitätskonzentration des Bodens: 25 Bq U-238 / kg Boden 25 Bq Th-232 / kg Boden Massenbasis: Feuchtmasse Massenbasis: Trockenmasse Massenbasis:Aschenmasse Bedeutung im Strahlenschutz analog: spezifische Aktivität Grenzwerte zur Freigabe fester radioaktiver Abfälle; Grenzwerte zum genehmigungsfreien Umgang mit Radionukliden Grenzwerte für Nahrungsmittelimporte aus GUS Staaten Im Strahlenschutz immer FM, falls nichts anderes angegeben Berechnungsbasis zur Abschätzung der Strahlenexposition von Organen, Geweben 7 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 8 Tabelle 4: Aktivitätskonzentration. Definition aV = a /V Einheit Aktivität pro Probenvolumen Abkürzung -1 1 Bq∙L 1 Bq∙m -3 Vorkommen dieser Größen Bedeutung im Strahlenschutz Verwendung bei Flüssigkeiten, Gasen Beispiel: Mittelwert der natürlichen Aktivitätskonzentration von ³H im -1 Regenwasser < 0,5 Bq ³H∙L 239 Beispiel: Pu in der Luft: Grenzwert der Jahresaktivitätszufuhr 100 Bq pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A 1700 m³ pro Jahr def. als Aktivitätskonzentration Grenzwerte zur Abgabe flüssiger radioaktiver Abfälle 239 -3 14 mBq Pu∙m 239 -3 4,2 mBq Pu∙m 239 -3 1,4 mBq Pu∙m 239 -3 0,084 mBq Pu∙m 239 -3 < 0,001 mBq Pu∙m 222 -3 50000 mBq Rn∙m 1.2.3.3 Abgeleitete Grenzwerte der Radioaktivität in der Raumluft Atemrate nach StrlSchVO Grenzwerte für Luftkonzentration für berufl. strlexp. Pers. (Kat. A) für berufl. strlexp. Pers. (Kat. B) für berufl. nicht strlexp. Pers. für die Allgemeinbevölkerung Abluft kerntechnischer Anlagen Mittelwert der Aktivitätskon222 zentration von Rn Aktivitätskonzentration aV Die Größe der Aktivität bedeutet die Angabe der Menge eines Radionuklids in einer Probe. Der Vergleich mit abgeleiteten Grenzwerten ermöglicht den Nachweis der Einhaltung bestimmter Schutzziele im Strahlenschutz. 1.3 Radioaktives Gleichgewicht Zwei oder mehrere Radionuklide wandeln sich gemäß dem Zeitgesetz des radioaktiven Zerfalls ineinander um. Als Beispiel sei im folgenden ein System mit zwei Radionukliden angeführt, wie es z. B. beim Zerfall des 90 Sr auftritt: Nuklid 1 Nuklid 2 Nuklid 3 (stabil) N2 = 1/(2-1)·N1·[1-e-(2-1)·t] Es gilt: und mit A2 = N2 (6a) 2/(2-1)·A1·[1-e-(2-1)·t] (6b) Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 9 mit N1 bzw. N2: Anzahl der Kerne des Nuklids 1 bzw. 2 A1 bzw. A2: Aktivitäten der Nuklide 1 bzw. 2 1 bzw. 2: Zerfallskonstanten der Nuklide 1 bzw. 2 T1/2,1 bzw. T1/2, 2: Halbwertszeiten der Nuklide 1 bzw. 2 Betrachtet man die Werte der Aktivitäten A1 und A2 zu Zeiten t >> T1/2,1 und t >> T1/2, 2 dann gelten folgenden Aussagen, je nach Verhältnis der Werte der Halbwertszeiten der Nuklide 1 und 2: 1.3.1 Säkulares radioaktives Gleichgewicht T1/2,1 >> T1/2, 2 (7a) und für t >> T1/2,1 und t >> T1/2, 2 A1 A2 (7b) Diese einfache Beziehung kann in der Radioanalytik die Auswertung in vielen Fällen deutlich erleichtern. Beim Versuch „-Spektrometrie“ wird sie bei der Bestimmung einiger natürlicher Radionuklide angewendet. Beim Versuch „-Spektrometrie“ ist die Annahme des säkularen Gleichgewichts Grundvoraussetzung für die Bestimmung des Sr-90. Als Schreibweise der Aussage „Nuklid 1 ist im radioaktiven Gleichgewicht mit Nuklid 2“ soll Nuklid 1(Nuklid 2) bedeuten, z. B. 90Sr(90Y). 1.3.2 Transientes radioaktives Gleichgewicht T1/2,1 > T1/2, 2 (8a) und für t >> T1/2,1 und t >> T1/2, 2 A1 A2 (8b) Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 10 1.3.3 Kein radioaktives Gleichgewicht Kein radioaktives Gleichgewicht stellt sich ein, wenn gilt: T1/2,1 < T1/2, 2 oder T1/2,1 T1/2, 2 (9a) Ist T1/2,1 << T1/2, 2, so gilt für t >> T1/2,1 und t >> T1/2, 2 A2/A1 2/1 1.4 (9b) Radioaktive Zerfallsreihe Bei mehreren aufeinander folgenden Zerfällen des Typs Nuklid 1 Nuklid 2 Nuklid 3 .... Nuklid n (stabil) Bildet sich eine radioaktive Zerfallsreihe aus. Typische Beispiele sind die natürlichen Zerfallsreihen beginnend mit 238U, 235U und 232Th. Es gilt: dNi/dt = i-1Ni-1 - iNi (10) Dieses gekoppelte lineare Differentialgleichungsystem kann durch Summen von Exponentialfunktionen gelöst werden (siehe z.B. Lieser, Kernchemie). Bei gegebenen Voraussetzungen kann sich radioaktives Gleichgewicht einstellen. 11 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 1.5 Natürliche und künstliche Radionuklide 1.5.1 Natürliche Radionuklide 1.5.1.1 4400 Bq Körper 40 K im Primordiale Radionuklide Primordiale Radionuklide sind solche, die eine so große Halbswertszeit aufweisen, dass diese noch jetzt in der Natur nachzuweisen sind. Wichtigstes dieser 40 Radionuklide ist das K, das im Körper des Menschen in Aktivitäten um 4400 Bq ständig vorhanden ist. 1.5.1.2 Kosmogene Radionuklide Die energiereiche kosmische Strahlung bildet durch Wechselwirkung mit den Atomkernen der Gase in der Atmosphäre ständig Radionuklide, wie 3H, 14C oder 7Be. Diese werden durch Niederschläge auf den Boden deponiert und gelangen über die Nahrungskette des Menschen in den menschlichen Körper. 1.5.1.3 Natürliche Zerfallsreihen Die primordialen Radionuklide 238U, 235U und 232Th bilden den Beginn der natürlichen Zerfallsreihen. Sie kommen in der Erdkruste abhängig von den geologischen Gegebenheiten in unterschiedlichen spezifischen Aktivitäten a vor. Im Mittel sind die Werte von ca.: 25 Bq 232Th/ kg , 25 Bq 238U/ kg, 1,2 Bq 235U/ kg (TM). TM bedeutet Trockenmasse. 232 -Zerfall Th 228 -Zerfall Ac 216 Pb Po 212 Tl Bi 208 Pb Th 228 212 208 232 Ra 212 Po 220 Rn 224 Ra 228 Th 12 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 238 -Zerfall U 234 238 Th U -Zerfall 214 218 Pb 234 Pa 222 Po 226 Rn 230 Ra 234 Th U 214 Bi 210 214 Pb Po 210 Bi 206 210 Pb 235 Po -Zerfall U 231 -Zerfall 211 207 227 Po 219 Rn 223 Ra U 231 Ac 215 Pb 235 Th Pa 227 Th 211 Tl Bi 207 Pb 1.5.2 Künstliche Radionuklide 1.5.2.1 Spaltprodukte Durch die Spaltung schwerer Kerne z. B. des 235U oder 239 Pu entstehen eine Reihe von kurz- und langlebigen Radionukliden die durch oberirdische Kernwaffenversuche bis in die Mitte der 70iger Jahre in die Atmosphäre eingebracht und global verbreitet wurden. Die langlebigen Radionuklide wurden auf den Boden abgelagert und befinden sich auch heute noch in der Umwelt. Die wichtigsten sind 137Cs und 90Sr. 1.5.2.2 Aktivierungsprodukte Durch die bei der Kernspaltung auftretenden Neutronenstrahlung entstehen in Materialien, die hohen Neutronenfeldern ausgesetzt sind durch den Prozess der Neutronenaktivierung kurz und langlebige Radionuklide, Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 13 wie z.B. das 54Mn, 57Co, 60Co aber auch 239Pu (aus 238U). Aktiviert man in Materialien gezielt stabile Elemente, so kann man die Kernstrahlungsmessung zur Bestimmung von stabilen Elementen im Ultraspurenbereich einsetzen. 1.5.2.3 Radionuklide in der medizinischen Anwendung In Diagnostik und Therapie werden viele Radionuklide zu medizinischen Zwecken eingesetzt. Es sind die z. B. 99mTc in der Diagnostik oder die Aufnahme von 131I, 90Y oder 224 Ra in den Körper oder die Nutzung der -Strahlung von zum Beispiel 60Co oder 192Ir in der Strahlentherapie. In den 30iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde 232 Th als Röntgenkontrastmittel „Thorotrast“ angewendet. Nachdem bei Patienten schwere Leberschäden aufgetreten waren, wurde die Anwendung eingestellt. Zu diagnostischen Zwecken wird die Eigenschaft der durchdringenden -Strahlung für bildgebende Verfahren eingesetzt. 1.6 Zerfallsarten (, , ) Tabelle 4: Strahlung Strahlung Art Beim radioaktiven Zerfall wird ionisierende Strahlung emittiert, die die Eigenschaften von elektrisch geladenen Teilchen oder elektromagnetischen Wellen aufweisen können. Die Energieverteilung dieser ionisierenden Strahlung ist diskret (- und -Strahlung) oder kontinuierlich (-Strahlung). Ionisierende Strahlung wechselwirkt auf unterschiedliche Weise und in verschiedenem Ausmaß mit Material oder Gewebe. Ebenfalls spielt die Energie der emittierten Strahlung eine Rolle. Sie wird in der für die Kernphysik üblichen Einheiten keV bzw. MeV angegeben. Ladung Reichweite in Luft Energiebereich Abschirmung Heliumkerne 2+ einige cm 3 bis ca. 11 MeV Blatt Papier - Elektronen 1- bis mehrere m 0,005 bis ca. 3 MeV 1 cm Plexiglas Elektromagnetische Wellen 0 unendlich 0,005 bis ca. 3 MeV Schwächung durch mehrere cm Blei Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 14 2. Strahlenexposition 2.1 innere externe Begriff Die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper nennt man Strahlenexposition. Befindet sich die Quelle ionisierender Strahlung im Körper, so spricht man von innerer Strahlenexposition, befindet sie sich außerhalb spricht man von äußerer oder externer Strahlenexposition. -Strahler können innere und äußere Strahlenexposition verursachen. 2.2 Wirkungen Ionisierende Strahlung ist so energiereich, dass sie, wenn sie Materie trifft, aus den Atomen oder Molekülen, Elektronen aus dem Atom- bzw. Molekülverband entfernt und dadurch chemische Veränderungen erzeugen kann. Die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung verläuft nach folgendem Schema: Übertragung der Strahlungsenergie auf Atome und Moleküle ß Bildung von chemischen Verbindungen im Körper (z. B. Radikale, Zellgifte) ß Veränderung von Biomolekülen Abbildung 3: Schematische Darstellung der schädlichen Auswirkungen ionisiernder Strahlung auf den Menschen. ß Veränderung des Zellstoffwechsels (Schädigung der Zelle) Reparatur durch körpereigene Mechanismen Zelltod fehlerhaft Krebs, Mißbildungen Tod des Menschen bei großer Dosis: ³ einige Sv 2.3 Keine feststellbaren Auswirkungen bei £ 0,4 Sv Tod des Menschen Abstand Q zu Körperoberfläche > 0,1 m < 10 m außerhalb Körper homogen in Luft Radionuklid Strahlenexposition -Strahler keine 3 H 32 P extern -Strahler -Strahler -Submersion -Strahler -Submersion -Strahler keine 3 ca. 0,001 m im Körper *) keine Auswirkungen Arten der Strahlenexposition Quelle (Q) Arten der Strahlenexposition beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen fehlerfrei *) Zufuhrpfad Inhalation Ingestion Wundkontamination Kontamination der Handschuhe H P -Strahler gering -Strahler innere 32 extern kritisches Organ/Gewebe Haut Haut, Ganzkörper Haut Haut, Ganzkörper Haut Haut Haut, Ganzkörper abhängig vom Nuklid Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 2.4 Unterschiedliche Begriffe der Dosis für Messung und Schutzziel R ≈ 0,054 Sv-1 15 Bewertung der Wirkung der Strahlenexposition: Dosisbegriffe (Einheiten) Viele Dosisbegriffe sind für verschiedene Zwecke gebräuchlich. Die Begriffe unterscheiden sich prinzipiell nach dem Zweck der Anwendung: Messung oder Schutzziel. Für die quantitative und einheitliche Beschreibung der Wirkung von ionisierender Strahlung zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der Einzelperson vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung verwendet man die Begriffe effektive Dosis und die Organ- bzw. Gewebedosis. Die Strahlenschutzverordnung gibt Grenzwerte für diese Größen an. Der begriff „Dosis“ beschreibt das Risiko R, an einer strahleninduzierten Tumorerkrankung zu sterben und genetische Schäden bei den Nachkommen zu verursachen. Die Einheit der Äquivalentdosis ist das mSv (milliSievert). Man nimmt heute an, dass durch 1 Sv effektiver Äquivalentdosis ca. 540 tödlich verlaufende Tumorerkrankungen auf 10000 mit 1 Sv bestrahlten Personen verursacht werden können. Bei der Organ- bzw. Gewebedosis wird die Menge der auf das Gewebe übertragenen Energie (Energiedosis) ebenso berücksichtigt, wie die Wirkung verschiedener Arten ionisierender Strahlung und die unterschiedliche biologische Wirksamkeit auf ein Organ bzw. Gewebe. Man berücksichtigt 24 Organe bzw. Gewebe. Bei der Ermittlung der effektiven Dosis werden die Strahlenempfindlichkeiten der Einzelorgane gewichtet. 2.5 Inkorporation und Dosiskoeffizient Die Zufuhr von Radionukliden in den menschlichen Körper wird Inkorporation genannt. Je nach der Art, wie die Zufuhr zustande kommt unterscheidet man: Inhalation, wenn die Zufuhr durch Aufnahme des Radionuklids mit der Atemluft erfolgt. Ingestion, bei Zufuhr der Radionuklide mit der Nahrung bzw. dem Trinkwasser 16 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Immer Handschuhe tragen ! einmalige Zufuhr Außerdem kann Inkorporation über die Aufnahme durch eine Wunde oder durch die nicht mehr intakte Haut erfolgen. Die für jedes Radionuklid individuell berechneten und tabellierten Dosiskoeffizienten geben für alle Inkorporationspfade an, welche effektive Äquivalentdosis (bei Erwachsenen für 50 Jahre und bei Kindern (für 70 Jahre) durch die einmalige Zufuhr eines Radionuklids der Aktivität 1 Bq verursacht wird. Die effektive Äquivalentdosis DE bzw. die Organdosis DO ist bei einmaliger Zufuhr der Aj des Radionuklids j durch den Zufuhrpfad k wie folgt zu ermitteln: DE = Ejk Aj (11a) bzw. DO = Ojk Aj (11b) Die Einheit der Dosiskoeffzienten ist: [1 SvBq-1 In der folgenden Tabelle 5 sind einige Dosiskoeffizienten aufgelistet. Dosiskoeffizienten / Sv/Bq Tabelle 5: Nuklid Inhalation (5µ AMAD) effektiv kritisches Organ E O 3 4,1 10-11 . H Auswahl von Dosiskoeffizienten für beruflich strahlenexponierte Personen Y 6,2 10-9 9,6 10-8 . 3,4 10-9 6,3 10-7 . U Dickdarm Uterus Lunge Knochenoberfläche Lunge Knochenoberfläche 1,7.10-9 . 90 . Lunge 1,7 10-8 90 9,0 10-9 7,7 10-8 60 . Sr( Y) 5,8 10-10 Lunge 3,0 10-9 90 . U Dickdarm 40 Co 5,8 10-10 entfällt . K 4,2 10-11 4,1 10-11 5,8 10-10 C . enfällt 14 . . effektiv E . . . 2,8 10-8 1,3.10-8 2,7.10-9 U Dickdarm 3,1.10-8 6,9 10-9 . 1,3 10-8 1,4 10-8 1,7 10-5 . 2,8 10-7 3,6.10-5 6,7.10-7 2,1 10-4 . 7,2 10-8 1,5.10-3 2,2.10-7 Uterus Knochenoberfläche Knochenoberfläche Knochenoberfläche Knochenoberfläche Knochenoberfläche Knochenoberfläche Knochenoberfläche . 228 1,7.10-6 228 2,5 10-5 232 2,9.10-5 235 6,1 10-6 ET Luftwege 6,9 10-5 . 4,6 10-8 238 5,7.10-6 ET Luftwege Knochenoberfläche 6,5.10-5 4,4.10-8 . 2,5 10-7 . Th Th . U U 239/240 Pu . 3,2 10-5 . 1,8 10-8 2,2 10-6 Ra . 5,7 10-10 U Dickdarm rotes Knochenmark . 226 . . 4,1 10-11 1,9 10-8 6,7 10-9 Ra rotes Knochenmark rotes Knochenmark U Dickdarm 137 Cs Ingestion kritisches Organ O 1,0 10-3 . . . . . . . 1,8 10-7 . . 1,2 10-5 2,2.10-5 . 2,5 10-6 1,2.10-5 . 7,4 10-7 7,1.10-7 . 1,8 10-6 Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Beispiel 1: 17 Eine Person inkorporiert einmalig 1000 Bq 3H durch Inhalation. Welche effektive Dosis erhält die Person ? Lösung: DE(3H) = 4,110-11 Sv/Bq1000 Bq 3H = 4,1 10-8 Sv = 41 nSv Vergleich die natürliche externe Strahlenexposition beträgt ca. 50 bis 70 nSv/h. Der ermittelte Dosiswert würde also der natürlichen externen Strahlenexposition von ca. 35 bis ca. 50 Minuten entsprechen. Beispiel 2: Welche effektive Dosis und welche Dosis für das kritische Organ bzw. Gewebe verursacht die einmalige Inhalation von 1000 Bq 232Th (ca. 250 mg 232Th) ? Lösung: Effektive Dosis: DE(232Th) = 2,910-5 Sv/Bq1000 Bq 232Th = 2,910-2 Sv = 29 mSv Dosis für das kritische Knochenoberfläche Organ bzw. Gewebe: DO(232Th) = 1,510-3 Sv/Bq1000 Bq 232Th = 1,5100 Sv = 1500 mSv Vergleich mit Dosisgrenzwerten nach Strahlenschutzverordnung: Effektive Dosis: 20 mSv/ Jahr. Bewertung: Dosisgrenzwert knapp überschritten. Organdosis: Knochenoberfläche: 300 mSv/ Jahr. Bewertung: Dosisgrenzwert weit (Faktor 5) überschritten Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 18 2.1 Die Strahlenexposition des Menschen Die mittlere jährliche Strahlenexposition des Menschen beträgt ca. 2,4 mSv pro Jahr. Die Hauptanteile der inneren Strahlenexposition aus natürlichen Quellen sind die Inhalation des 222Rn mit den Zerfallsprodukten und die Ingestion des 40K. Die Größenordnungen von typischen Strahlenexpositionen sind: Größenordnungen und Vergleiche der mittleren effektiven Dosis: Abbildung 4: Größenordnung und Vergleich der mittleren jährlichen effektiven Äquivalentdosis Natürliche Quellen 2,4 mSv pro Jahr (2 bis einige 10mSv pro Jahr) nur Radon: Normalbevölkerung 1,4 mSv pro Jahr (1 bis einige 10mSv pro Jahr) Medizinische Quellen 1,5 mSv pro Jahr Tschernobyl 0,05 mSv pro Jahr Grenzwert (beruflichStrahlexp.) 20 mSv pro Jahr Grenzwert (Bevölkerung) 0,3 mSv pro Jahr 3. Wichtige Radionuklide 3.1 3H (Tritium) Zerfall: (nach ICRP 38) Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Ingestion BfS): (nach Halbwertszeit: Zerfallsart: Emissionswahrscheinlichkeit: Mittlere Energie: Maximale Energie: 12, 35 Jahre - (keine ) Y(-) = 1 (Bq·s)-1 Ē(-) ≈ 5,683 keV Emax(-) ≈ 20 keV Hauptanteil: Chemische Form: HTO, Gas Dosiskoeffizient (effektiv): intern Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): Dosiskoeffizient (effektiv): Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): E,HTO =1,8·10-11Sv/Bq E,Gas =1,8·10-15Sv/Bq O,HTO =1,8·10-11Sv/Bq O,Gas =1,8·10-15Sv/Bq E =1,8·10-11Sv/Bq O =1,8·10-11Sv/Bq Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Inhalation BfS): (nach Ingestion BfS): (nach 19 Chemische Form: OBT (Organic Bound Tritium) Dosiskoeffizient (effektiv): E,OBT ≈4,1·10-11Sv/Bq Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): O,OBT ≈4,1·10-11Sv/Bq Dosiskoeffizient (effektiv): E,OBT ≈4,2·10-11Sv/Bq Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): O ≈4,1·10-11Sv/Bq Zufuhrpfad, der zur maximalen effektiven Dosis pro inkorporierte Aktivität führt: Ingestion von OBT Effektive Dosis E bei einmaliger Zufuhr von 1000 Bq OBT: Beispiel: E = 4,2·10-8 Sv = 0,000042 mSv Aktivitätsgrenzwerte: Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 1000 Bq/g Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 1000 Bq/g 3 H 100 Bq/cm² Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV) HTO, Gas: OBT: 1·107 Bq/m³ 7·106 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 1·102 Bq/m³ 3.2 14C Zerfall: (nach ICRP 38) Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Halbwertszeit: Zerfallsart: Emissionswahrscheinlichkeit: Mittlere Energie: Maximale Energie: 5730 Jahre - (keine ) Y(-) = 1 (Bq·s)-1 Ē(-) ≈ 49,45 keV Emax(-) ≈ 200 keV Hauptanteil: intern Chemische Form: Dampf, CO, CO2 Dosiskoeffizient (effektiv): E,Dampf=5,8·10-10 Sv/Bq 13 Sv/Bq Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): E,CO =8,0·10- E,CO2 =6,5·10-12Sv/Bq O,D =5,8·10-10 Sv/Bq O,CO =8,0·10-13Sv/Bq E,CO2 =6,5·10-12Sv/Bq Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Ingestion BfS): (nach Dosiskoeffizient (effektiv): Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): E O 20 =5,8·10-10Sv/Bq =5,7·10-10Sv/Bq Zufuhrpfad, der zur maximalen effektiven Dosis pro inkorporierte Aktivität führt: Ingestion von 14C in jeder Form oder Inhalation von 14C als Dampf Effektive Dosis E bei einmaliger Zufuhr von 1000 Bq: Beispiel: E = 5,8·10-7 Sv = 0,00058 mSv Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 80 Bq/g Aktivitätsgrenzwerte: Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 80 Bq/g 14 Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 1000 Bq/cm² Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): 6·105 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 6 Bq/m³ C 3.3 32P Zerfall: (nach ICRP 38) Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Halbwertszeit: Zerfallsart: Emissionswahrscheinlichkeit: Mittlere Energie: Maximale Energie: 14,29 Tage - (keine ) Y(-) = 1 (Bq·s)-1 Ē(-) ≈ 694,7 keV Emax(-) ≈ 1700 keV Hauptanteil: Stoffklasse: F → f1 = 0,8 M → f1 = 0,8 Dosiskoeffizient (effektiv): intern E,F =1,1·10-9 Sv/Bq E,M Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): O,F O,M Ingestion BfS): Beispiel: (nach Dosiskoeffizient (effektiv): Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): =2,9·10-9Sv/Bq =4,5·10-9 Sv/Bq =3,6·10-9Sv/Bq E =2,4·10-9 Sv/Bq O =8,2·10-9 Sv/Bq Zufuhrpfad, der zur maximalen effektiven Dosis pro inkorporierte Aktivität führt: Inhalation von 32P (M) . Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 21 Effektive Dosis E bei einmaliger Zufuhr von 1000 Bq: E = 2,9·10-6 Sv = 0,0029 mSv Aktivitätsgrenzwerte: Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 20 Bq/g Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 20 Bq/g Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 100 Bq/cm² Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): 3·104 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 10 Bq/m³ 32 P 3.4 33P Zerfall: (nach ICRP 38) Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Halbwertszeit: Zerfallsart: Emissionswahrscheinlichkeit: Mittlere Energie: Maximale Energie: 25,4 Tage - (keine ) Y(-) = 1 (Bq·s)-1 Ē(-) ≈ 76,60 keV Emax(-) ≈ 100 keV Hauptanteil: Stoffklasse: F → f1 = 0,8 M → f1 = 0,8 Dosiskoeffizient (effektiv): intern Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): Ingestion BfS): Beispiel: (nach Dosiskoeffizient (effektiv): Dosiskoeffizient (Rotes Knochenmark): E,F =1,4·10-10 Sv/Bq E,M =1,3·10-9 Sv/Bq O,F =2,8·10-10 Sv/Bq O,M =2,3·10-10Sv/Bq E O =2,4·10-10 Sv/Bq =5,1·10-10 Sv/Bq Zufuhrpfad, der zur maximalen effektiven Dosis pro inkorporierte Aktivität führt: Inhalation von 33P (M) . Effektive Dosis E bei einmaliger Zufuhr von 1000 Bq: E = 1,3·10-6 Sv = 0,0013 mSv Faktor der Dosiseinsparung bei Verwendung von 33P anstatt 32P: Ca. 2,3. Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Aktivitätsgrenzwerte: 22 Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 200 Bq/g Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 200 Bq/g Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 1000 Bq/cm² Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): 3·105 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 20 Bq/m³ 33 P 3.5 35S Zerfall: (nach ICRP 38) Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Halbwertszeit: Zerfallsart: Emissionswahrscheinlichkeit: Mittlere Energie: Maximale Energie: 87,44 Tage - (keine ) Y(-) = 1 (Bq·s)-1 Ē(-) ≈ 48,83 keV Emax(-) ≈ 200 keV Hauptanteil: intern Chemische Verbindung: anorganisch Stoffklasse: F → f1 = 0,8 M → f1 = 0,8 Dampf Dosiskoeffizient (effektiv): E,F =8,0·10-11 Sv/Bq E,M =1,1·10-9 Sv/Bq E,Dampf=1,2·10-10 Sv/Bq Dosiskoeffizient (ET-Luftwege): Dosiskoeffizient (Lunge): Dosiskoeffizient (rotes Knochenmark): Ingestion BfS): (nach Stoffklasse: f1 = 0,8 f1 = 0,1 Dosiskoeffizient (effektiv): Dosiskoeffizient (unterer Dickdarm): Ingestion BfS) (nach O,F =6,6·10-10 Sv/Bq O,M =8,6·10-9Sv/Bq O,Dampf=9,7·10-11 Sv/Bq E,0,8 E,0,1 O,0,8 O,0,1 =1,4·10-10 Sv/Bq =1,9·10-10 Sv/Bq =7,5·10-10 Sv/Bq =2,2·10-9 Sv/Bq Chemische Verbindung: organisch Stoffklasse: f1 = 1,0 Dosiskoeffizient (effektiv): E,1 =7,7·10-10 Sv/Bq Dosiskoeffizient (rotes Knochenmark): O,1 =7,5·10-10 Sv/Bq Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen 23 Zufuhrpfad, der zur maximalen effektiven Dosis pro inkorporierte Aktivität führt: Inhalation von anorganisch gebundenem 35S (M) . Beispiel: Effektive Dosis E bei einmaliger Zufuhr von 1000 Bq: E = 1,1·10-6 Sv = 0,0011 mSv Aktivitätsgrenzwerte: 35 S Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 60 Bq/g Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 600 Bq/g Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 1000 Bq/cm² Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): anorganisch: organisch: 7·105 Bq/m³ 1·105 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 20 Bq/m³ 3.6 125I Zerfall: (nach ICRP 38) Halbwertszeit: Zerfallsart: Strahlenexposition: Inhalation BfS): (nach Emissionswahrscheinlichkeit: Energie : Energie (Röntgen): Energie (Auger-El.): Y() = 0,0667(Bq·s)-1 Hauptanteil: Stoffklasse: F → f1 = 1,0 Dampf→ f1 = 1,0 Dosiskoeffizient (effektiv): intern E() = 35,39 keV E(X) 4,09-31,71 keV E(e-) 3,09-30,13 keV E,F =7,3·10-9 Sv/Bq E,Dampf=1,4·10-8 Sv/Bq Dosiskoeffizient (Schilddrüse): Ingestion BfS): 60,14 Tage ec Röntgenquanten Auger-Elektronen (nach Dosiskoeffizient (effektiv): O,F =1,5·10-7 Sv/Bq O,Dampf=2,7·10-7 Sv/Bq E,1,0 =1,5·10-8 Sv/Bq E,1,0 =3,0·10-7 Sv/Bq Teil 1: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen B. Grundlagen Aktivitätsgrenzwerte: 125 I Uneingeschränkte Freigabe (§29 StrlSchV): 3 Bq/g Freigabe Metall (Rezyklierung) (§29 StrlschV): 3 Bq/g Oberflächenkontamination (§44 StrlSchV): 10 Bq/cm² Ableitung von Abwasser (§48 StrlSchV): 4·104 Bq/m³ Ableitung von Abluft (§48 StrlSchV): 0,5 Bq/m³ 24 Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze 25 C. Strahlenschutzgrundsätze 1. Gefahren durch ionisierende Strahlung Externe und innere Strahlenexposition Folgen von Strahlenexposition Verantwortbarer Umgang Bei einem Aufenthalt in Strahlenschutzbereichen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, kann eine Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung nicht ausgeschlossen werden. Der erforderliche Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen kann zu einer externen und/oder zu einer inneren Strahlenexposition durch die Inkorporation von radioaktiven Stoffen führen. Jede Strahlenexposition, sei sie auch noch so gering, kann beim exponierten Menschen somatische und genetische Schäden verursachen und damit schwere Erkrankungen, wie z.B. Krebs und Schädigung der Leibesfrucht, auslösen, die eine Lebensverkürzung der exponierten Person bzw. genetische Defekte bei den Nachkommen der exponierten Person zur Folge haben können. Jede Strahlenexposition einer werdenden Mutter kann auch das ungeborene Kind schädigen. Damit ein Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. ein Aufenthalt in Strahlenschutzbereichen verantwortbar ist und die schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt auf ein Minimum beschränkt bleiben, sind die folgenden Strahlenschutzgrundsätze zu beachten: 2. Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung (§4 StrlSchV) Der Umgang mit radioaktiven Stoffen darf nur in den Mengen und Häufigkeiten erfolgen, die zur Erreichung des Ziels unbedingt erforderlich sind. Dosisbegrenzung (§5 StrlSchV) Die gültigen Dosisgrenzwerte müssen eingehalten werden. Vermeidung (§6(1) StrlSchV) Jede unnötige Strahlenexposition von Menschen, Umwelt und Sachgütern ist zu vermeiden. Minimierungsgebot (§6(2) StrlSchV) Die Strahlenexposition muss Grenzwerte reduziert werden. auch unterhalb der 26 Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze 3. Schutzvorschriften und Grenzwerte Das Strahlenschutzrecht, so komplex es auf den ersten Blick aussieht, hat den großen Vorteil, dass es auf mehr als 100 Jahre Erfahrung des Menschen im Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung zurückgreifen kann und aufgrund der weitestgehenden internationalen Harmonisierung von Rechtsnormen und dosimetrischen Modellen für die meisten der bekannten Umgangsarten einen einheitlichen Schutz bietet. Daraus abgeleitet und auf den konkreten Umgang mit radioaktiven Stoffen in unseren Strahlenschutzbereich bezogen gibt die Strahlenschutzanweisung verbindliche Anweisungen. Table 2: Grenzwerte der jährlichen effektiven Dosis GE und der Organ- oder Gewebedosen GO und die Anteile p der Überwachungsinterva lle (p: Anzahl der Überwachungsintervalle pro Jahr). Nr. Organ bzw. Gewebe GO bzw. GE /mSv gO bzw. gE /mSv Nr. Organ bzw. Gewebe GO bzw. GE /mSv gO bzw. gE /mSv 1 ET Luftwege 150 15/p 14 Unterer Dickdarm 150 15/p 2 Lunge 150 15/p 15 Dickdarm 150 15/p 3 Blase 150 15/p 16 Milz 150 15/p 4 Brust 150 15/p 17 Muskel 150 15/p 5 Gehirn 150 15/p 18 Nebenniere 150 15/p 6 Haut 500 50/p 19 Nieren 150 15/p 7 Hoden 50 5/p 20 Ovarien 50 5/p 8 Knochenoberfläche 300 30/p 21 Pankreas 150 15/p 9 Leber 150 15/p 22 Rotes Knochenmark 50 5/p 10 Speiseröhre 150 15/p 23 Schilddrüse 300 30/p 11 Magen 150 15/p 24 Thymus 150 15/p 12 Dünndarm 150 15/p 25 Uterus 50 5/p 13 Oberer Dickdarm 150 15/p 26 effektiv 20 1/p 4. Dosimetrische Größen und Gewebe- und Strahlenwichtungsfaktoren Anlage VI StrlschV 4.1 Messgrößen für äußere Strahlung Messgrößen für äußere Strahlung sind a) für die Personendosimetrie die Tiefen-Personendosis Hp(10) und Oberflachen-Personendosis Hp(0,07). Die Tiefen-Personendosis Hp(10) ist die Äquivalentdosis in 10 mm Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters. Die Oberflachen-Personendosis 27 Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze Hp(0,07) ist die Äquivalentdosis in 0,07 mm Tiefe des Körpers an der Tragestelle des Personendosimeters. b) für die Ortsdosismetrie die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) und die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, W). Die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 10 mm Tiefe auf dem der Einfallsrichtung der Strahlung entgegengesetzt orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, W) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 0,07 mm Tiefe auf einem in festgelegter Richtung W orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Dabei ist - ein aufgeweitetes Strahlungsfeld ein idealisiertes Strahlungsfeld, in dem die Teilchenflussdichte und die Energie- und Richtungsverteilung der Strahlung an allen Punkten eines ausreichend großen Volumens die gleichen Werte aufweisen wie das tatsächliche Strahlungsfeld am interessierenden Punkt, - ein aufgeweitetes und ausgerichtetes Feld ein idealisiertes Strahlungsfeld, das aufgeweitet und in dem die Strahlung zusätzlich in eine Richtung ausgerichtet ist, - die ICRU-Kugel ein kugelförmiges Phantom von 30 cm Durchmesser aus ICRU-Weichteilgewebe (gewebeäquivalentes Material der Dichte 1 g/cm³, Zusammensetzung: 76,2 % Sauerrstoff, 11,1 % Kohlenstoff, 10,1 % Wasserstoff, 2,6 % Stickstoff) Die Einheit der Äquivalentdosis (Einheitszeichen Sv). ist das Sievert 4.2 Berechnung der Körperdosis a) Organdosis Die Organdosis HT,R ist das Produkt aus der über das Gewebe oder Organ T gemittelten Energiedosis, der Organ-Energiedosis DT,R, die durch die Strahlung R erzeugt wird, und dem Strahlungswichtungsfaktor wR nach Teil C Nummer 1: HT,R = wR·DT,R Besteht die Strahlung aus Arten und Energien mit unterschiedlichen Werten von wR, so werden die einzelnen Beiträge addiert. Für die gesamte Organdosis HT gilt dann: 28 Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze HT = Sw ·D R T,R R Die Einheit der (Einheitszeichen Sv). Organdosis ist das Sievert Soweit in den §§ 36, 46, 47, 49, 54, 55 und 58 Werte oder Grenzwerte für die Organdosis der Haut festgelegt sind, beziehen sie sich auf die lokale Hautdosis. Die lokale Hautdosis ist das Produkt der gemittelten Energiedosis der Haut in 0,07 mm Gewebetiefe mit dem StrahlungsWichtungsfaktor nach Teil C. Die Mittelungsfläche beträgt 1 cm², unabhängig von der exponierten Hautfläche. b) effektive Dosis Die effektive Dosis E ist die Summe der Organdosen HT, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen GewebeWichtungsfaktor wT nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren. ET = Sw ·H T T T = S w · S w ·D T T R T,R R Die Einheit der effektiven Dosis ist das Sievert (Einheitszeichen Sv). Bei der Ermittlung der effektiven Dosis ist die Energiedosis der Haut in 0,07 mm Gewebetiefe über die ganze Haut zu mitteln. c) Strahlenexposition durch Inkorporation und Submersion Bei der Berechnung der Strahlenexposition durch Inkorporation oder Submersion sind die Dosiskoeffizienten des Bundensanzeigers (auch unter www.bfs.de/bfs/recht/recht.html ... heranzuziehen, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt. d) Äußere Strahlenexposition ungeborener Kinder Bei äußerer Strahlenexposition gilt die Organdosis der Gebärmutter als Äquivalentdosis des ungeborenen Kindes. 29 Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze 4.3 Werte des Strahlungswichtungsfaktors a) StrahlungsWichtungsfaktor wR Die Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktor wR richten sich nach Art und Qualität des äußeren Strahlungsfeldes oder nach Art und Qualität der von einem inkorporierten Radionuklid emittierten Strahlung. Strahlungs-Wichtungsfaktor w R Art und Energiebereich Photonen, alle Energien Elektronen und Myonen, alle Energien Neutronen, Energie < 10 keV 10 keV bis 100 keV > 100 keV bis 2 MeV > 2 MeV bis 20 MeV > 20 MeV Protonen, außer Rückstoßprotonen, Energie > 2 MeV Alphateilchen, Spaltfragmente, schwere Kerne 1 1 5 10 20 10 5 5 20 Für die Berechnung von Organdosen und der effektiven Dosis für Neutronenstrahlung wird die stetige Funktion wR = 5 + 17 · exp{-[ln(2·En)]²/6} benutzt, wobei En der Zahlenwert der Neutronenenergie in MeV ist. Für die nicht in der Tabelle enthaltenen Strahlungsarten und Energien kann wR dem mittleren Qualitätsfaktor Q in einer Tiefe von 10 mm in einer ICRU-Kugel gleichgesetzt werden. b) Gewebe- Wichtungsfaktor wT Gewebe oder Organe Keimdrüsen Knochenmark (rot) Dickdarm Lunge Magen Blase Brust Leber Speiseröhre Schilddrüse Haut Knochenoberfläche andere Organe und Gewebe 1, 2 4.4 Berechnung der effektiven Folgedosis a) Berechnung der Organfolgedosis HT(t) Gewebe-Wichtungsfaktor w T 0,20 0,12 0,12 0,12 0,12 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,01 0,01 0,05 Organ-Folgedosis und der Die Organfolgedosis HT(t) ist das Zeitintegral der OrganDosisleistung im Gewebe oder Organ T, Teil 2: Strahlenschutzverordnung C. Grundsätze 30 . HT() = HT(t) dt t0 + Einheit: [HT()] = 1Sv Sievert t0 für eine Inkorporation zum Zeitpunkt t0 mit . HT(t) b) Berechnung der effektiven Folgedosis E() Einheit: [E()] = 1Sv Sievert mittlere Organ-Dosisleistung im Gewebe oder Organ T zum Zeitpunkt t Zeitraum, angegeben in Jahren, über den die Integration erfolgt. Wird kein Wert für ist für Erwachsene der Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder der Zeitraum vom jeweiligen Alter bis zum Alter von 70 Jahren zu Grunde zu legen. Die effektive Folgedosis E() ist die Summe der OrganFolgedosen HT(), jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor wT nach Teil C Nr. 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren. E() = Sw ·H () T T R Begriffe im Strahlenschutz: „Verstrahlt“, „belastet“, „strahlenexponiert“ ? Emotion oder Vernunft ? Angst oder Erkenntnis ? Heilsam oder schädlich ? Die zwei Seiten der ionisierenden Strahlung. Nur Wissen und Verantwortung schützt wirksam. 5. Begriffsbestimmungen (§3 StrlSchV) Der Strahlenschutz erfordert zur Vorbeugung von Mißverständnissen die einheitliche Anwendung von wissenschaftlichen Fachbegriffen. So suggeriert z.B. das Wort „verstrahlt“ in übertriebener Weise und unsachlicher Weise eine Bedrohung des Lebens und wird daher hauptsächlich zur Erzeugung von Emotionen wie Angst missbraucht. Der Begriff „belastet“ wird dann verwendet, wenn man die Schädlichkeit betonen will. Empfindet aber ein Patient, der durch die Anwendung radioaktiver Stoffe von einer lebensbedrohlichen Tumorerkrankung geheilt wurde, dessen Schmerzen wirksam gelindert wurden oder dessen Erkrankung frühzeitig diagnostiziert wurde, die ionisierende Strahlung als Belastung oder Bedrohung? Ein wirksamer Schutz vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung beim Umgang mit Radionukliden darf nicht von Angst und Panik bestimmt, sondern muss vom Wissen über den sicheren Umgang, das aus fundierten und anerkannten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen resultiert, sowie von verantwortungsbewußten Handeln geprägt sein. Daher werden im Anhang (Seite 78ff) eine Auswahl wichtiger Begriffe im Strahlenschutz gemäß §3 StrlSchV zitiert und in diesem Sinne verwendet. 31 Teil 2: Strahlenschutzverordnung D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle Die physikalische Strahlenschutzkontrolle hat zum Ziel, den Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen zu gewährleisten. Übersicht über die Schutzvorschriften physikalischen Strahlenschutzkontrolle § § § § § §36 StrSchV: Strahlenschutzbereiche Definition nach ODL 36 37 38 39 40 der Strahlenschutzbereiche Zutritt zu Strahlenschutzbereichen Unterweisung Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen Zu überwachende Personen § 41 § 42 Ermittlung der Körperdosis Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht § 43 § 44 Schutzvorkehrungen Kontamination und Dekontamination § 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen Überwachungsbereiche sind nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder höhere Organdosen als 15 mSv für die Augenlinse oder 50 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können, Kontrollbereiche sind Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder höhere Organdosen als 45 mSv für die Augenlinse oder 150 mSv für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können, Sperrbereiche sind Bereiche des Kontrollbereiches, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 mSv·h-1 sein kann. Personen darf der Zutritt §37 StrSchV: Zutritt zu Strahlenschutzbereichen 1. zu Überwachungsbereichen nur erlaubt werden, wenn a) sie darin eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen, b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person erforderlich ist, c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder d) sie Besucher sind, 2. zu Kontrollbereichen nur erlaubt werden, wenn a) sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, b) ihr Aufenthalt im diesem Bereich als Patient .... c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 3. zu Sperrbereichen nur erlaubt werden, wenn a) sie zur Durchführung der im Sperrbereich ... b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person ... Teil 2: Strahlenschutzverordnung D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle §39 StrlSchV: Messtechnische Überwachung von Strahlenschutzberei chen 32 In Strahlenschutzbereichen ist in dem für die Ermittlung der Strahlenexposition erforderlichen Umfang jeweils einzeln oder in Kombination 1. die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung oder 2. die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft oder 3. die Kontaminations des Arbeitsplatzes zu messen. §40 StrlSchV: Zu überwachende Personen §41 StrlSchV: Ermittlung der Köperdosis §44 StrlSchV: Kontamination und Dekontamination Kontaminationskontrolle an Personen an Sachen Kontrollbereich: nicht festhaftende Oberflächenkontamination > 100 GW An Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ist die Körperdosis zu ermitteln. Die Ermittlungsergebnisse müssen bis spätestens neun Monate nach Aufenthalt im Kontrollbereich vorliegen. Ist beim Aufenthalt im Kontrollbereich sichergestellt, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 mSv oder höhere Organdosen als ein Zehntel der Organdosisgrenzwerte des § 55 Abs. 2 nicht erreicht werden können, so kann die zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 1 zulassen. siehe Teil 6 Maßnahmen bei Überschreitung nuklidspezifischer Grenzwerte der Oberflächenkontamination unter Anwendung der Summenformel (1) Beim Vorhanden sein offener radioaktiver Stoffe … ist in Strahlenschutzbereichen festzustellen, ob Kontaminationen durch diese Stoffe vorliegen. An Personen, die den Kontrollbereich verlassen, in denen offene radioaktive Stoffe vorhanden sind ist zu prüfen, ob diese kontaminiert sind. Wird hierbei eine Kontamination festgestellt, so sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, weitere Strahlenexpositionen und eine Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe zu verhindern. (2) Zur Verhinderung der Weiterverbreitung radioaktiver Stoffe oder ihrer Aufnahme in den Körper sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen, wenn Grenzwerte der nicht festhaftenden oder der festhaftenden Oberflächenkontamination überschritten sind. 1. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Kontrollbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das 100fache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder Teil 2: Strahlenschutzverordnung D. Physikalische Strahlenschutzkontrolle 33 Überwachungsbereich: nicht festhaftende Oberflächenkontamination > 10 GW 2. auf Verkehrsflächen, an Arbeitsplätzen oder an der Kleidung in Überwachungsbereichen festgestellt wird, dass die nicht festhaftende Oberflächenkontamination das zehnfache der Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet oder ausserhalb Strahlenschutzbereich: Oberflächenkontamination > 1 GW außerhalb eines Strahlenschutzbereiches auf dem Betriebsgelände die Oberflächenkontamination von Bodenflächen, Gebäuden und beweglichen Gegenständen, insbesondere Kleidung, die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 4 überschreitet. Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle G. Kontaminationskontrolle 40 Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, dass Arbeitsoberflächen, Geräte, Arbeitsmaterialien oder Personen unabsichtlich und unbemerkt mit radioaktiven Stoffen verunreinigt, d.h. kontaminiert werden. Durch Berühren dieser kontaminierten Oberflächen mit den Händen, Kleidern oder mit den Schuhen kann diese Kontamination weiterverschleppt und damit im Kontrollbereich verbreitet werden. Dadurch besteht für alle Personen, die Zutritt zu Strahlenschutzbereichen haben, ein erheblich gestiegenes zusätzliches Inkorporationsrisiko. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kontamination auch aus dem Strahlenschutzbereich verschleppt wird. Um dies zu verhindern, müssen mehrere Massnahmen ineinander greifen: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationsverschleppung Kontaminationskontrolle 1. Vermeidung von Kontamination Vermeidung von Kontamination ist vorbeugender Schutz vor Inkorporation. Durch folgende Regeln lassen sich Kontaminationen und Inkorporationen wirksam vermeiden: Planung Bereits in der Planungsphase von Experimenten mit radioaktiv markierten Stoffen soll die Vermeidung von Kontaminationen berücksichtigt werden. Ausstattung Dabei sind die sinnvolle Schutzausrüstung unter Vermeidung überflüssiger Gegenstände einzuplanen, die als kontaminierbare Oberflächen dienen können, aber keine Funktion haben. Markierte Verbindungen Es sind die chemischen und physikalischen Eigenschaften der radioaktiven Stoffe in Bezug auf Kontaminationsrisiko zu bewerten. Dabei sind Edukte, Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle Zwischenprodukte und Endprodukte umfassend zu berücksichtigen. 41 möglichst Höhe der Aktivität Die Versuche sind mit der niedrigst möglichen Aktivität durchzuführen, mit der das Ziel des Versuchs erreicht werden kann. Optimales Zeitmanagement Die Versuche sind so zu planen, dass die Zeit für den Umgang möglichst minimal ist. 1.2 Vorbereitung Vor Beginn des Umgangs mit radioaktiven Stoffen sind alle benötigten Betrieb- und Hilfsmittel in ausreichender Menge und Qualität zu beschaffen und am Arbeitsplatz zur Verfügung zu halten. Die Schutzvorrichtungen sind vor Beginn des Umgangs mit den radioaktiven Stoffen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Es ist sicher zu stellen, dass die/der Strahlenschutzbeauftragte umfassend informiert ist. Ihren/ seinen Anweisungen ist stets Folge zu leisten. Vor Beginn des Umgangs ist eine Unterweisung im Strahlenschutz nach §39 StrlSchV durchzuführen. Der ermächtigte Arzt/die ermächtigte Ärztin hat keine Bedenken gegen den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Die benötigten Strahlungsmessgeräte oder die Ausstattung zur Entnahme von Wischtests sind vorzuhalten. Die Strahlenschutzgeräte sind auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle 42 1.3 Während des Umgangs mit radioaktiven Stoffen Sämtliche Arbeiten sind unter Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze durchzuführen. (Rechfertigung, Dosisbegrenzung, Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung) Radioaktive Stoffe sind nur so lange und in solchen Mengen am Arbeitsplatz zu lagern, wie sie zur Erreichung des Ziels unbedingt notwendig sind. Nicht an der falschen Stelle sparen ! Lösungen von radioaktiven Stoffen dürfen nicht mit dem Mund pipettiert werden. Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen sind immer geeignete Einmal-Schutzhandschuhe zu verwenden und rechtzeitig zu wechseln. Der Wechsel der Handschuhe ist immer dann vorzunehmen, wenn eine Kontamination nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Der Laborschutzmantel, die Laborschutzbrille und die Laborschutzschuhe sind zu benutzen. Bei Arbeiten im Kontrollbereich (ZRN) sind Mantel und Brille in einem Spind in der Schleuse zum Kontrollbereich zu lagern. Die Schuhe sind im Schleusenbereich abzustellen. Arbeiten Sie bitte konzentriert und überlegt. Experimente, bei denen nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass radioaktive Stoffe in die Luft freigesetzt werden, sind immer in Digestorien durchzuführen. Als Arbeitsunterlagen sind entsprechende Schalen zu verwenden, die das gesamte Volumen der gehandhabten Flüssigkeit aufnehmen können. Die verwendeten Unterlagen sind mit entsprechend saugfähigem Material, z.B. Zellstoff auszulegen. Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle In Strahlenschutzbereichen ist es untersagt, - zu Essen, - zu Trinken, - sich zu schminken, - zu Rauchen, - Kaugummi oder Kautabak zu gebrauchen. 43 Die Aufenthaltsdauer ist auf das notwendige Maß beschränkt. Unverzügliche Kontaminationsmessung während des Umgangs, falls eine Kontamination nicht sicher auszuschließen ist. 1.4 Nach dem Umgang mit radioaktiven Stoffen Lagerung der nicht verbrauchten radioaktiv markierten Stoffe in den dafür vorgesehenen Räumen unter Anleitung der/des Strahlenschutzbeauftragten. Trennung, Konditionierung, Deklarierung Entsorgung der radioaktiven Reststoffe. und Trennung der nicht radioaktiven Reststoffe von radioaktiven. Einleitung der leicht kontaminerten radioaktiven Abwässer über die Abwasserabklinganlage. Abwasserrechtliche Auflagen der Universität sind zu beachten. Durchführung der arbeitstäglichen Kontaminationskontrolle. 1.5 Vor dem Verlassen des Kontrollbereichs Bitte waschen Sie die Hände. Abtreten der Schuhe auf der Klebefolie vor dem Hand-Fuß-Kleider-Monitor. Kontaminationsmessung am Hand-Fuß-Kleidermonitor Messung der Kleidung. Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle 44 Ausschleusung von Gegenständen, die wiederverwendet werden sollen erst nach Messung, Bewertung (ohne Befund) am Kleidermonitor oder ersatzweise mit einem Kontaminationsmonitor. Dokumentation der Messergebnisse oder falls positiver Befund, Benachrichtigung der/des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten. Lagerung des Laborschutzmantels, der Schutzbrille und der Laborschuhe in der Schleuse. 2. Kontaminationskontrolle Die Kontaminationskontrolle hat zum Ziel, nachzuweisen, dass keine Kontamination erfolgt ist und eine aufgetretene Kontamination zu erkennen. Falls letzteres der Fall ist, sollen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination getroffen (z.B. Dekontamination, Sicherung der kontaminierten Stelle) und eine Verschleppung der Kontamination verhindert werden. Für die Bewertung, ob Maßnahmen erforderlich sind, sind die Werte der festhaftenden oder nicht festhaftenden Oberflächenkontamination zu bestimmen und mit den nuklid- und strahlenschutzbereichspezifischen Grenzwerten nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu bewerten. Es ist §44 StrlSchV anzuwenden. Dieser regelt die Kontaminationskontrolle an Personen (einschließlich Kleidung) an Arbeitsflächen, Böden, Gegenständen und Geräten in und außerhalb Strahlenschutzbereichen arbeitstäglich und regelmäßig Die Umsetzung erfolgt beim Zentralen Radionuklidlaboratorium der NWF IV wie folgt. Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle Kalibrierfaktoren beim HFK-Monitor im ZRN 45 kF Nuklid Sr-90 Bezugsdatum 31.01.2005 AF/Bq/cm² 1,89 M ab Am-241 31.01.2005 2,024 ab Erkennungsgrenze nach DIN 25 482 Teil 1 /Bq·(cm²·ips)-1 Detektor Hand, innen, links 0,0127 Hand, aussen, links 0,012 Hand, innen, rechts 0,0127 Hand, aussen, rechts 0,0118 Fuß, links 0,0209 Fuß, rechts 0,0201 Kleidersonde 0,0189 Hand, innen, links 0,0548 Hand, aussen, links 0,0394 Hand, innen, rechts 0,0576 Hand, aussen, rechts 0,0374 Fuß, links 0,163 Fuß, rechts 0,0676 Kleidersonde 0,0681 R0/ips 10,77 10,23 9,226 9,592 23,25 21,45 3,533 0,105 0,048 0,062 0,053 0,233 0,150 0,020 tM/s 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 NWG /Bq/cm² 0,05 0,05 0,05 0,05 0,13 0,12 0,04 0,02 0,01 0,02 0,01 0,10 0,03 0,01 Anlage II Sp.4 1 0,1 Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle 34 E. Grundlagen und Begriffe Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, dass radioaktive Stoffe inkorporiert werden. Zusätzlich zur äußeren Strahlenexposition ist für die gesamte Strahlenexposition des Menschen, d.h. auch die innere Strahlenexposition durch inkorporierte Radionuklide zu berücksichtigen. Die konsequente Umsetzung der Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung soll das Ausmaß der Inkorporation auf ein unvermeidbares Minimum begrenzen. Die Ziele der Inkorporationskontrolle sind, den experimentellen Nachweis- zu erbringen, dass auch die Werte der effektiven Dosis und der Organbzw. Gewebedosis durch innere Strahlenexposition unterhalb der Grenzwerte sind, nachzuweisen, dass die angewendeten Schutzmaßnahmen in der Lage sind, die Inkorporation von Radionukliden wirksam und nachhaltig zu minimieren und tatsächliche vorkommende Inkorporationen zu erkennen, die daraus resultierende Dosis zu ermitteln und die notwendigen Daten für eine Optimierung des Schutzes vor Inkorporationen zu liefern. Erfordernis einer Inkorporationskontrolle, wenn zu besorgen ist: E > 0,5 mSv/Jahr DO> 1/10 DOGW Bei einem konstanten und zeitlich nicht eingrenzbarem Inkorporationsrisiko ist eine regelmäßige Inkorporationskontrolle durchzuführen, wenn zu besorgen ist, dass durch den Umgang einer Person mit offenen radioaktiven Stoffen die jährliche effektive Dosis E (als Summe aus äußerer und innerer Strahlenexposition) von 0,5 mSv oder 1/10 der jährlichen Grenzwerte der Organ- bzw. Gewebedosen DOGW überschritten werden. Für die praktische Umsetzung gilt der folgende strahlenschutzrechtliche Rahmen. Ermittlung der Körperdosis (§ 41 StrlSchV) Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen“ Richtlinie „Anforderungen an Inkorporationsmessstellen (abgekürzt: RAI)“ Richtlinie „Ermittlung der Körperdosen bei innerer Strahlenexposition“ Empfehlungen der ICRP (biokinetische Daten) Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle 35 F. Richtlinie „Physikalische Strahlenschutzkontrolle“ 1. Verfahren der Inkorporationskontrolle Für die Inkorporationskontrolle kommen allein oder in Kombination folgende Verfahren in Betracht. a) Messung der Raumluftaktivität am Arbeitsplatz, b) Messung der Aktivitäten der Radionuklide im Körper einer überwachten Person oder c) Messung der Aktivitäten der Radionuklide in den Ausscheidungen einer überwachten Peron Die Methode a) wird hauptsächlich zur Überwachung beim Ungang mit Aktinoiden (Uran, Plutonium) in der Brennelementefertigung oder bei sehr kurzlebigen Radionukliden in der Nuklearmedizin angewendet. Die Methode b) eignet sich als Ganzkörpermessung gut für bestimmte -Strahler wie z.B. 60Co, 137Cs oder als Teilkörpermessung z.B. als Schilddrüsenzähler für 131I oder mit Einschränkungen für 125I. Die Methode c) wird angewendet, falls reine -, - oder ec-Strahler wie z.B. 3H, 14C, 32P, 33P, 35S oder 125I gehandhabt werden. Entsprechend des unterschiedlichen biokinetischen Verhaltens werden die Aktivitäten der einzelnen Radionuklide in Tagesausscheidungsmengen von Urin oder Faeces untersucht, die über einen Sammelzeitraum von 24 Stunden gesammelt werden. Welche Messmethoden für bestimmte Radionuklide geeignet sind, ist in Teil 6 beschrieben. 2. Feststellung der rationskontrolle Erfordernis der Inkorpo- 2.1 regelmäßige Überwachung Für Personen, die direkt mit radioaktiven Stoffen umgehen, ist die folgende Berechungsgrundlage anzuwenden: Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle a) Konstantes zeitlich Inkorporationsrisiko nicht 36 eingrenzbares Es ist ein Anteil a anzunehmen: a ist der Anteil an der gehandhabten Aktivität, der beim Umgang unbemerkt inkorporiert wird. Es sind folgende Werte für a empfohlen. Tabelle: Werte des Anteils a der unbemerkt inkorporierbaren Aktvität Radionuklid(e) 3 H, 14C 123 125 131 I, I, I, … a Bemerkung 0,1 Schätzwert 0,001 Markierung von chemischen Verbindungen mit radioaktivem Jod geringes bis mittleres Freisetzungsriskio 1·10-4 ohne besondere Schutzmaßnahmen 1·10-5 unter Abzügen 1·10-6 in Handschuhbox hohes Freisetzungsriskio 1·10-3 ohne besondere Schutzmaßnahmen 1·10-4 unter Abzügen 1·10-5 in Handschuhbox b) Maximal inkorporierbare jährliche Aktivität des Nuklids k Der Wert der im Kalenderjahr maximal (zeitlich nicht eingrenzbaren) inkorporierbaren Aktivität Au,k des Nuklids k wird berechnet nach: Au,k = a·N·Ak Dabei sind: N: Anzahl der Tage im Kalenderjahr an dem mit der mittleren arbeitstäglich gehandhabten Aktivität Ak des Nuklids k tatsächlich umgegangen wird. Ak: mittlere arbeitstäglich gehandhabte Aktivität des Nuklids k. c) Effektive Dosis und Organ- bzw. Gewebedosis für das kritische Organ bzw. Gewebe Daraus wird die Dosis für den Zufuhrpfad bei nicht genau bekannter Stoffklasse mit der Stoffklasse mit den maximal möglichen Dosiskoeffizienten berechnet. Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle 37 Effektive Dosis Ek bei Inkorporation der Aktivität Au,k des Radionuklids k: Ek = E,max,eff,k·Au,k Organ bzw. Gewebedosis DO,k bei Inkorporation der Aktivität Au,k des Radionuklids k: DO,k = O,max,O,k·Au,k Die Dosiskoefizienten bei innerer beruflicher Strahlenexposition sind http://www.bfs.de/bfs/recht/teil3.pdf entnommen. Es wird konservativ die effektive Dosis und die Organ bzw. Gewebedosis des kritischen Organs bzw. Gewebes berechnet. d) Dosisanteile an den Dosisgrenzwerten Die Anteile k der Dosen des Radionuklids k an den Dosisgrenzwerten der effektiven Dosis (GWEk) und der Dosis für das kritische Organ bzw. Gewebe (GWDO,k)sind: (Ek) = Ek GWEk (DO,k)= DO,k GWDO,k effektiv kritisches Organ bzw. Gewebe 1/40 des Grenzwerts der effektiven Dosis GWEk oder der Organ- bzw. Gewebedosis GWDO,k darf nicht überschritten werden. Das sind die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Werte: 0,025·GWE k = 0,5 mSv/Jahr 5 mSv/Jahr 0,1 ·GWD O,k = für rotes Knochenmark, Gebärmutter und Keindrüsen 15 mSv/Jahr für sonstige Organe und Gewebe 30 mSv/Jahr für Knochenoberfläche undSchilddrüse 50 mSv/Jahr für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße, die Knöchel Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle e) Dosisanteile an den Radionuklidgemischen Dosisgrenzwerten 38 bei Der gesamte Bewertungsfaktor zur Feststellung der Erfordernis für den Umgang mit einem Gemisch aus Radionukliden k = 1, ..., n wird berechnet nach: n = S max[(Ek); (DO,k)] k=1 f) Bewertung ≤ 1, regelmäßige Inkorporationskontrolle ist nicht erforderlich. > 1, regelmäßige Inkorporationskontrolle ist erforderlich. 2.2 Inkorporationskontrolle aus besonderem Anlass Eine Überwachung durchzuführen aus besonderem Anlass ist bei außergewöhnlichen Ereignissen, z.B. - Aktivitätsfreisetzungen - kontaminierte Wunden wenn bei einem zeitlich begrenzten Umgang zwar eine regelmäßige Überwachung entfällt, jedoch eine Inkorporation zu besorgen ist, mit > 1. 2.3 Besonderer Schutz des ungeborenen Kindes Die Inkorporationskontrolle ist daraufhin anzulegen, dass der Schutz des ungeborenen Kindes gewährleistet ist. Der Dosisgrenzwert von der Meldung der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes beträgt 1 mSv. Teil 3: Inkorporation und Inkorporationskontrolle 39 3. Durchführung der Inkorporationskontrolle Bei der regelmäßigen Inkorporationskontrolle wird in regelmäßigen Überwachungsintervallen die Aktivität ermittelt. Daraus wird der Wert der Aktivitätszufuhr Zk für das Radionuklid k ermittelt. Weiter wird daraus die effektive Dosis und die Dosis für das kritische Organ zw. Gewebe abgeschätzt. 3.1 Berechnung der Aktivitätszufuhr Achtung: Zur Berechnung der Nachweisgrenze: Zufuhr wird am Anfang des Überwachungsintervals angenommen. Das primäre Messergebnis eines Überwachungsverfahrens ist der Wert der mit Urin oder Faeces täglich ausgeschiedenen Aktivität xK. Daraus errechnet sich die Aktivitätszufuhr ZK. Nach dem Standardverfahren wird angenommen, dass die Zufuhr einmalig zum Zufuhrzeitpunkt tZ und in der Mitte des Überwachungsintervalls dt erfolgt. Es ist: Zk = Xk Rkj(½dt) bzw. Zk = Xk Ukj(½dt) mit Rkj: Retentionsfunktion für das Leitnuklid k beim Zufuhrpfad j. Ukj: Ausscheidungsrate für das Leitnuklid k beim Zufuhrpfad j. Effektive Dosis Ek bei Inkorporation der Aktivität Zk des Radionuklids k: Ek = E,max,eff,k·Z,k Organ bzw. Gewebedosis DZ,k bei Inkorporation der Aktivität Au,k des Radionuklids k: DO,k = O,max,O,k·Z,k Teil 4: Vermeidung von Kontamination und Kontaminationskontrolle 46 H. Freigabe (siehe auch Teil 5) Gering kontaminiertes Material darf unter bestimmten Vor-aussetzungen behandelt werden, als sei es nicht radioaktiv. „Der Inhaber einer Genehmigung nach §§ 6, 7, oder 9 des AtG, eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 9b AtG oder einer Genehmigung nach §§ 7 oder 11 Abs. 2 dieser Verordnung darf radioaktive Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die aktiviert oder kontaminiert sind und die aus Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 a), c) oder d) stammen, als nicht radioaktive Stoffe nur verwenden, verwerten, beseitigen, innehaben oder an einen Dritten weitergeben, wenn die zuständige Behörde die Freigabe nach Absatz 2 erteilt hat und nach Absatz 3 die Übereinstimmung mit den im Freigabebescheid festgelegten Anforderungen festgestellt ist. Die Regelung des § 44 Abs. 3 bleibt unberührt.“ Es sind nuklidspezifische low-level-Messungen erforderlich. Die Summenformel ist anzuwenden. I. Schutz von der Einzelperson der Bevölkerung, und der Umwelt, Boden, Wasser, Luft §48 StrlSchV: Emissions- und Immissionskontrolle Es ist dafür zu sorgen, dass Ableitungen aus Anlagen oder Einrichtungen überwacht und nach Art und Aktivität spezifiziert der zuständigen Behörde mindestens jährlich mitgeteilt werden. Konsequenz: Radionuklidanalysen des Abwassers der Isotopenabklinganlage und der Abluftfilteranlage. Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 47 Entsorgung J. Radioaktive Abfälle Bei der Anwendung radioaktiv markierter Verbindungen in der Forschung entstehen in der Regel verschiedene Arten von Stoffen, die nicht weiter verwendet werden können und deshalb einer geordnet und schadlos zu entsorgen sind. Übersteigt die spezifische Aktivität oder die Oberflächenkontamination die entsprechenden nuklidund entsorgungsspezifischen Grenzwerte nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 bis 10a oder Spalte 4 der StrlSchV und sollen diese Stoffe auch nicht in anderen Strahlenschutzbereichen unter Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze weiter verwendet werden, so sind diese Stoffe radioaktive Abfälle geordnet und schadlos zu entsorgen. Abschnitt 9 der Strahlenschutzverordnung gibt den verbindlichen Rahmen dafür vor. Es sind betriebliche Regelungen zur Umsetzung folgender Paragraphen verbindlich zu beachten: Planung für Anfall und Verbleib (§72 StrlSchV) Erfassung (§73 StrlSchV) Behandlung und Verpackung (§74 StrlSchV) Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle (§75 StrlSchV) Ablieferung (§76 StrlSchV) Ausnahmen von der Ablieferungspflicht (§77 StrlSchV) Zwischenlagerung (§78 StrlSchV) Umgehungsverbot (§79 StrlSchV) Die in diesen Paragraphen umzusetzenden Auflagen betreffen nur zum Teil Personen, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen. Einige dieser Auflagen werden von der zentralen Sammelstelle für radioaktive Stoffe der Universität Regensburg (ZSR) übernommen. Diese Stelle ist die Ansprechpartnerin für alle Fragen der Entsorgung. Im Folgenden werden ausschließlich die Auflagen behandelt, die die Personen betreffen, die im ZRN mit radioaktiven Stoffen umgehen. Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 48 Entsorgung Radioaktive Abfälle sind entsprechend den Vorgaben der Zentralen Sammelstelle für radioaktive Stoffe der Universität Regensburg zu sammeln und zu deklarieren. Für die Deklaration ist die Person verantwortlich, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen durchführt. K. Vermeidung von radioaktiven Abfällen Die Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und die Dosisreduzierung (§6 StrlSchV) hat in der Strahlenschutzverordnung den Rang eines Strahlenschutzgrundsatzes. Die Realisierung dieses Grundsatzes umfasst auch alle Stoffströme, die beim Einsatz von radioaktiv markierten Verbindungen entstehen. Daher ist es erforderlich, Planungen zur Vermeidung von radioaktiven Abfällen durchzuführen und umzusetzen. Um im Einzelfall richtig zu handeln, ist es unabdingbar, die entstehenden Stoffe nach der Verwendung von radioaktiv markierten Verbindungen nach ihrem Verbleib und Aktivitätsinventar zu analysieren und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Auf der folgenden Seite ist dieser Entscheidungs- und Handlungsbaum für Stoffe in Strahlenschutzbereichen abgebildet. L. Planung für Anfall und Verbleib (§72 StrlSchV) Entscheidung I: Verbleib oder Herausbringen von Stoffen Als erstes muss entschieden werden, ob der betreffende Stoff, der Gegenstand, das Gerät, die Vorrichtung usw. nach dem Umgang mit radioaktiven Stoffen im Strahlenschutzbereich verbleiben oder aus dem Strahlenschutzbereich gebracht werden soll. Je nachdem wie diese Entscheidung ausfällt, ergibt sich das weitere Vorgehen nach dem Schema links (Verbleib) oder rechts (Herausbringen). Beim Verbleib sind die entsprechenden Kontaminationskontrollen nach §44 StrlSchV mit geeigneten Messmethoden durchzuführen (siehe Teil 6). Muss man bewegliche Gegenstände, Stoffe, Materialien, Geräte, Vorrichtungen und Kleidung aus Strahlenschutzbereichen herausbringen, so ist als nächstes zu entscheiden, ob erwartet werden kann, dass diese Stoffe kontaminationsfrei sind oder ob nicht auszuschließen ist, Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 49 Entsorgung Entscheidung II: Kontamination ist ausgeschlossen oder Kontamination liegt vor. Entscheidung III: Verwendungszweck: Entsorgung oder Weiterverwendung Abgabe radioaktiver Stoffe an fremde Strahlenschutzbereiche: §69StrlSchV Erfüllt der zu entsorgende Stoff die Voraussetzungen für eine Freigabe ? Zuständig: URA dass diese Stoffe kontaminiert sind. Kann Kontaminationsfreiheit angenommen werden, so ist weiter zu prüfen, welchem Zweck das Herausbringen dient. Ist der Zweck des Herausbringens die erneute Handhabung, Nutzung oder sonstige Verwendung mit dem Ziel einer Wiederverwendung oder Reparatur, so muss eine Kontaminationskontrolle nach §44 Abs. 3 StrlSchV erfolgen. Ist der Zweck des Herausbringens die Entsorgung oder die Abgabe radioaktiver Stoffe oder kann eine Kontamination nicht sicher ausgeschlossen werden, so wird eine weitere Entscheidung notwendig. Soll ein radioaktiver Stoff, z.B. eine markierte synthetisierte Verbindung an fremde Strahlenschutzbereiche abgegeben werden, so ist §69 StrlSchV anzuwenden. Dieser Paragraph enthält Auflagen über die Anforderungen an die Personen, an die radioaktive Stoffe abgegeben werden dürfen (Umgangsgenehmigung ist Voraussetzung), über die Anforderungen an die Dichtheit der Umhüllung, für die die abgebende Person sorgen muss, über die einzuhaltenden Transportvorschriften einschließlich die Anforderungen - an die die Stoffe transportierende Person, - an die für eine bestimmten Beförderungsart vorgeschriebene Verpackung, - an die Unversehrtheit der Verpackung bei Weiterbeförderung über den sicheren Empfang nur durch berechtigte Personen und den Schutz gegen Abhandenkommen, Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Soll der herauszubringende radioaktive Stoff entsorgt werden, so ist weiter zu entscheiden, ob dies als radioaktiver Abfall geschehen muss oder ob der radioaktive Stoff einschließlich beweglicher Gegenstände, auch Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die aktiviert oder kontaminiert sind, als nicht radioaktiver Stoff verwendet, verwertet, beseitigt, innegehabt oder an Dritte weitergegeben werden darf. Soll eine solche Freigabe durch die zuständige Behörde erteilt Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 50 Entsorgung werden, so ist vorher durch Messung bzw. Analyse fest zu stellen, ob die Voraussetzungen für die Freigabe erfüllt ist, d.h. ob die spezifische Aktivität und die Oberflächenkontamination, falls eine definierte Oberfläche vorhanden ist, aller in Frage kommenden Radionuklide unter den entsprechenden Grenzwerten liegt. Für die Durchführung dieser Analysen ist die universitäre Radioaktivitätsmessstelle zuständig. Stoffe in Strahlenschutzbereichen Verbleib in Strahlenschutzbereichen I Verbringung aus Strahlenschutzbereichen II Kontrollbereich betrieblicher Überwachungsbereich § 44(2) 1. StrlSchV 100·Anl III Tab1 Sp 4 § 44(2) 2. StrlSchV 10·Anl III Tab1 Sp 4 Verkehrsflächen Arbeitsflächen Kleidung Turnus: 1x pro Monat arbeitstäglich Dokumentation wtL_1 bzw. _2 wt_ab1 bzw. _2 wt_ab1 bzw. _2 E: M: wt: durch Gu nn*) Methode WT + LSC WT+a-counter WT+b-counter SSB Treml zuständiger SSB Nuklide H, C, P,33P,35S,125I U, Th, Pu, Am, Cm 14 C, 32P,33P,35S 3 14 radioaktiv Abfall Was ? Messgröße: nicht festhaftende Oberflächenkontamination Onf in Bq/cm² nicht radioaktiv III § 44 StrlSchV Abschnitt 9 Was ? Kleidung Bodenflächen Gebäude bewegliche Gegenstände ZSR § 29 StrlSchV § 69 StrlSchV 1/10 <GW< 1 < 1/10 GW Genehmigung genehmigungsfrei > 1·GW Abfall Wiederverwendung § 44(2) 3. StrlSchV Anl III Tab1 Sp 4 § 44(3) StrlSchV Anl III Tab1 Sp 4 und 5 Abgabe Messgröße: Oberflächenkontamination O in Bq/cm² m < 3 kg a = O·F/m m > 3 kg Messgröße: spezischische Aktivität a in Bq/g 32 Einzelnuklid Nuklidgemisch (M ixture) Wischtest L: LSC-Messung ab-counting ab GW Grenzwerte nach Anl III Tab1 Sp 4 und 5 oder 10a StrlSchV Dokumentation HFK_ab1 KM_ab d_L_1 bzw. 2 d_g_1 bzw. 2 manage_p Methode K- Monitor Kontamat LB 1210 LSC(direkt) g-Spektrometrie a,b,g-Spekt. Nuklide a+b-Strahler ausser 55 H, Fe, 241Pu (E) a+b-Strahler g-Strahler a,b,g-Strahler 3 HFK Hand-Fuß-Kleidermonitor KM Kontaminationsmonitor 1) Routineauswertung 2) Spezialauswertung M. Erfassung radioaktiver Abfälle (§73 StrlSchV) Im praktischen Umgang mit radioaktiven Stoffen kommt der richtigen zeitnahen und vollständigen Erfassung und Deklarierung von Abfällen eine immer wieder unterschätzte Bedeutung im Strahlenschutz und beim Umgang mit begrenzten Ressourcen zu. Im Zentralen Radionuklidlaboratorium der NWF IV der Universität Regensburg nimmt die Person, der gestattet ist mit radioaktiven Stoffen umzugehen, sowohl die vollständige Sammlung, Konditionierung, Deklarierung als auch die Entsorgung ausschließlich über die Zentrale Sammelstelle Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 51 Entsorgung für radioaktive Abfälle (ZSR) vor. Dabei sind die von der ZSR vorgegebenen Sammelbehältnisse zu verwenden. Aktuelle Auskunft finden Sie unter www.uni-regensburg.de/ Einrichtungen/ Verwaltung/ref_v5/ Uniintern/ZSRBehaelterwegweiserIIa.pdf. Allgemein gilt: 1. Sammelraum direkt nach Entstehung Im Zentralen Radionuklidlaboratorium der NWFIV ist der Raum CHE 32.01.39 als Abfalllagerraum für radioaktive Abfälle ausgewiesen. Dieser Raum dient als Sammelraum für die im ZRN anfallenden radioaktiven Abfälle. Mindestens halbjährlich werden vom Erzeuger der radioaktiven Abfälle diese in Absprache mit der Zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle (ZSR) der Universität Regensburg in die Räume der Sammelstelle verbracht. Die Auflagen der ZSR und der Strahlenschutzanweisung des ZRN sind einzuhalten. 2. Behältnisse und Kontaminationskontrolle Für die Behältnisse und die Kontaminationsfreiheit von Sammelbehältern für radioaktive Abfälle gilt: - Ausschließlich von der ZSR ausgegebene Behälter werden angenommen. - Die Behälter müssen dicht verschlossen und aussen kontaminationsfrei sein (Kontaminationskontrolle). - Für die Kontaminationsfreiheit der Aussenseiten ist der Strahlenschutzbeauftragte des abgebenden Bereiches verantwortlich. - Fragen beantwortet Herr Dr. Posnter (3897) oder Herr Hirsch (4002). 3. Deklaration von radioaktiven Abfälle Die Deklaration gibt Auskunft über den Inhalt der Abfallgebinde und ist für jedes Abfallgebinde einzeln durchzuführen. Die Abfalldeklarierung erfolgt auf Etiketten, die bei der ZSR erhältlich sind. Folgende Informationen müssen angegeben sein: Teil 5: Radioaktive Abfälle: Vermeidung, Behandlung, Deklaration und 52 Entsorgung Angaben zur Deklaration a) Radionuklid(e) b) Abgabedatum c) Aktivitäten der Radionuklide am Abgabedatum in der Einheit MBq (möglichst genau) d) Herkunft des Abfalls (Lehrstuhl, Raumnummer) e) Art des Abfalls (ist anzukreuzen) Abfälle mit langund kurzlebigen Radionukliden getrennt sammeln flüssig wässrig brennbar fest organisch nicht brennbar Für die Art der zu verwendenden Verpackungsbehälter ist die Halbwertzeit des/der im Abfall gesammelten Radionuklide von erheblicher Bedeutung. Radionuklide mit einer Halbwertszeit t1/2 von > 100 Tage, z.B. 3H, 14C gelten als langlebige, solche mit t1/2 < 100 Tage, z.B. 32P, 33 P, 35S, 125I als kurzlebige Radionuklide. Wird deklariert, dass kurzlebige Radionuklide im Abfallgebinde sind, dann ist sicher zu stellen, dass keine langlebigen Radionuklide untergemischt wurden. Die Deklarierung, Verpackung und Entsorgung in die ZSR ist vom Erzeuger der radioaktiven Abfälle verantwortlich durchzuführen. Es gelten die Strahlenschutzgrundsätze. Die Deklaration hat Umfassend (alle benötigten Angaben sind zu leisten) Richtig und verantwortlich zu erfolgen. Der Erzeuger haftet für alle Schäden, die aus falscher Deklaration oder fehlerhafter und unterbliebener Kontaminationskontrolle entstehen. 66 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen P. Kontaminationskontrolle und LSC 1. Aufgabenstellung Dieser Versuch soll einen Einblick in die Methode der Flüssigszintillationsspektrometrie (LSC) geben und die Möglichkeiten zeigen, wie man effizient die Aktivität von markierten Verbindungen bestimmen und diese Bestimmungen bei der Kontaminationskontrolle anwenden kann. Die Ziele dieses Versuchs sind, wichtige Einfußfaktoren, z.B. Blindwert, Hochspannung, Energie, ROI, auf das Ergebnis der LSC-Messung zu erkennen und diese bei der Auswertung zu berücksichtigen, den physikalischen Wirkungsgrad für eine Standardlösung mit ermitteln, 3 H zu Unterschiede zum Spektrum des 14C erkennen, den Blindwert zu messen und mit den berechneten Parametern die Nachweisgrenze zu ermitteln, einen Wischtest anhand einer Modellkontamination mit KCl durchzuführen und die nicht festhaftende Oberflächenkontamination Nachweisgrenze mittels LSC-Messung zu bestimmen, einschließlich der den Abriebfaktor abzuschätzen und die Ergebnisse zu bewerten. 2. Fragen (Übungen) 2.1 Leiten Sie eine Gleichung her, mit der Sie den physikalischen Wirkungsgrad berechnen können. 2.2 Welche Einflussfaktoren wirken sich auf den Wert des physikalischen Wirkungsgrades aus und in welchem Ausmaß? 2.3 Begriffe 2.3.1 Wie ist „Aktivität“ definiert (Einheit)? 2.3.2 Wie ist „Aktivitätskonzentration“ definiert (Einheit)? Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 67 2.3.3 Wie ist „spezifische Aktivität“ definiert (Einheit)? 2.3.4 Wie ist „Oberflächenkontamination“ definiert (Einheit)? 2.3.5 Was versteht man unter Halbwertszeit t1/2? 2.3.6 Ein Radionuklid hat zum Zeitpunkt t0 = 0 die Aktivität A = 100 Bq welche Aktivität hat es bei t´ = 3·t1/2? 2.3.7 Wie lautet das Zeitgesetz des radioaktiven Zerfalls ? 2.5 Häufig vorkommende Umrechnungen 2.5.1 Was bedeutet cpm bzw. ipm? Rechnen Sie um in cps bzw. ips. 2.5.2 Rechnen Sie um: - 1 µCi in Bq - 1 Bq in dpm (decays per minute) Leiten Sie eine Gleichung her, mit der Sie die Nachweisgrenze bei der LSC-Messung bestimmen können. 3. Hinweise zur Dokumentation (Protokoll) Die richtige und vollständige Dokumentation der durchgeführten Versuchsteile, der Meßergebnisse, Auswertungen, Rohdaten, Zwischenergebnisse usw. in Form eines Protokolls ist die wesentliche Voraussetzung für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme. 4. Arbeitsprogramm (Übersicht) Das Arbeitprogramm besteht aus a) Einweisung in das LSC-Messgerät „Triathler“. b) Messung der Aktivitätsstandards 3H und 14C. c) Messung der Blindprobe „Blank“ und Vergleich mit dem Sollwert. d) Variation der Hochspannung am Photomultiplier (PMT) mit dem 3HStandard. Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 68 e) Bestimmung des physikalischen Wirkungsgrads für den Aktivitätsstandard 3H und Vergleich mit dem Sollwert. f) Präparation der Blindprobe „Wischtest“ und Messung des Blindwerts. g) Präparation und Messung der Kalibierprobe 40KCl (0,7-1 g KCl). h) Wischtest mit einer simulierten Kontamination (40KCl), Präparation der LSC-Messprobe und Messung mit dem LSC. i) Auswertung: Bestimmung der nicht festhaftenden Oberflächenkontamination, der Nachweisgrenze, Abschätzung des Abriebfaktors, Bewertung der Ergebnisse in Bezug auf die Kontaminationskontrolle. Hinweise: Bitte vermeiden Sie, dass radioaktive Stoffe versehentlich dorthin gelangen, wo sie nicht sein sollen. - Handeln Sie überlegt und konzentriert. - Wechseln Sie Einweghandschuhe rechtzeitig. - Achten Sie auf Dichtheit der Messpräparate. - Vermeiden Sie beim Ausfluss am Dosierer für den Szintillationscocktail den Kontakt mit dem Probengefäß. - Verwenden Sie Pipettenspitzen, die in Kontakt mit radioaktiven Lösungen waren nicht weiter. - Verschließen Sie die Meßgefäße dicht und schütteln Sie anschließend gut. - Das Füllvolumen im Probengefäß darf 20 mL nicht wesentlich überschreiten. - Wiegen Sie das KCl sorgfältig ein. - Runden Sie sinnvoll. - Vergessen Sie nicht den Blindwert R0 zu subtrahieren. - Fragen Sie bei Unsicherheiten unverzüglich Ihre/n Betreuer/in. 69 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 5. Das Messgerät: TRIATHLERTM (MULTILABEL TESTER; LSC) Hinweis: Die Einstellungen und Messungen werden selbständig durchgeführt. Bitte achten Sie besonders darauf, dass die zu messenden Präparate dicht, unbeschädigt und kontaminationsfrei sind. Kann dies nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, so darf das entsprechende Präparat unter keinen Umständen gemessen werden. Bitte sprechen Sie sich innerhalb Ihrer Gruppe ab, um die begrenzte Messkapazität optimal zu nutzen. 5.1 Qualitätssicherung: Messungen von Standardproben bei der Standardeinstellung der Hochspannung (858 V). 5.2 Messen Sie das -Spektrum den 3H- und des 14C-Standardstrahler und den Blank (Nulleffekt). Standardstrahler 3 H Blank A/dpm 194800 0 Bezugsdatum 1.6.2003 Entfällt ROI 30-120 30-120 Messzeit /s 60 60 Hinweis: Jeder Teilnehmer misst den 3H-Standard und den „Blank“. 5.3 Auswertungen Vergleichen Sie die Spektren von 3H und 14C. Welche(n) Unterschied(e) sehen Sie? Worauf ist/sind er/sie zurück zu führen? Berechnen Sie die nulleffektsbereinigte Nettozählrate R in cpm und tragen Sie den Wert in die ausliegende Graphik (Bereich des Referenzwerts) ein. Bewerten Sie das Ergebnis (Vergleich mit dem Referenzwert). Tragen Sie den Wert der Nulleffektszählrate (blank) in die ausliegende Graphik (Bereich des Erwartungswertes) ein. Bewerten Sie dass Ergebnis im Hinblick auf den Erwartungswert bzw. den Referenzwert. Berechnen sie den physikalischen Wirkungsgrad für den 3HStandard und vergleichen Sie den berechneten Wert mit Referenzwert. 5.4 Bewertung: Beurteilen Sie die Funktionstüchtigkeit des Messgeräts. Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 6. Bestimmung der nicht festhaftenden Oberflächenkontamination O 6.1 Herstellung und Messung der Blindwertprobe „Wischtest“ 70 Als Blindwertprobe „Wischtest“ wird eine Probe vorbereitet, die kein Kontaminationsnuklid (hier: 40K) enthält, also im Sinne des zu erwartenden Messeffekts „blind“ ist. Ein unbenutzter Papierfilter wird in ein Messgefäß (LSC-Vial) überführt. Es werden 20 mL des Szintillationscocktails QSA zugegeben. Die Probe wird als Blindwertprobe „Wischtest“ mit (BW-WT) auf dem Deckel beschriftet. Die Blindwertprobe „Wischtest“ wird bei einer PMT Spannung von 858 V gemessen. Die Messzeit beträgt 1000 s. Es wird ein Auswertungsbereich (ROI: Region of Interest) von 30-1000 eingestellt. 6.2 Herstellung und Messung eines Kalibrierpräparats 40K Für das Kalibrierpräparat werden ca. 0,7-1 g KCl entnommen und in ein LSC-Probengefäß möglichst genau eingewogen. Die Menge ist mit der Analysenwaage genau zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Aktivität des 40K ist das Präparat zu berechnen. Danach wird ein unbenutzter Papierfilter zugegeben. Es werden 20 mL des Szintillationscocktails QSA zugegeben. Die Probe wird als Kalibrierprobe „Wischtest“ mit (KA-WT-KCl-2g) auf dem Deckel beschriftet. Das Kalibierpräparat wird bei einer PMT Spannung von 858 V gemessen. Die Messzeit beträgt bis 1000 s. Es wird ein Auswertungsbereich (ROI: Region of Interest) von 30-1000 eingestellt. 6.3 Auswertung: Physikalischer Wirkungsgrad des 40K Die Halbwertszeit des 40K beträgt ca. 1,28·109 Jahre. 40K ist ein -, ecund -Strahler mit folgende charakteristischen Strahlungsenergien E(i) und Emissionswahrscheinlichkeiten Y(i) für die Übergänge i: Übergang i Y(i)/(Bq·s)-1 E(i)/keV 0,893 585 (mittlere Energie) 1300 (Maximale Energie) ec < 0,006 2,88 - 3,19 40 1 g KCl entspricht 15,86 Bq K 71 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen Tabelle 1: Bestimmung des physikalischen Wirkungsgrads für 40K. Probe Name (Abkürzung) BW-WT m(KCl) /g Messzeit tM/s R`, R0 (190-1000) /cpm R/cpm Ohne KCl KA-WT-KCl-2g A[m(KCl)]/Bq Y(i)/(Bq·s)-1 phys/Ips·Bq-1 6.4 Wischtest mit einer simulierten Kontamination (KCl) Auf vorgezeichneten Testflächen wurde eine bekannte Aktivität an 40K in der Verbindung KCl a) als Feststoff b) als wässerige Lösung auf einer quadratischen Fläche von ca. 10 cm 10 cm aufgebracht. Diese dient als Testkontamination. Auf einer Testfläche wird mit sanften, gleichmäßigen Druck mit einem leicht angefeuchteten Papierfilter die Oberfläche auf der Fläche von ca. 100 cm² gleichmäßig bestrichen. Der so beaufschlagte Papierfilter wird zusammengerollt und in ein LSC-Messgefäß so überführt, dass eine Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 72 Verschleppung der Kontamination vermieden wird. Es werden 20 mL des Szintillationscocktails QSA zugegeben. Die Probe wird als Messprobe „Wischtest“ mit WT-KCl-f (fest) bzw. WT-KCl-l (flüssig) auf dem Deckel beschriftet. Die Probe wird bei einer PMT Spannung von 858 V gemessen. Die Messzeit beträgt bis 1000 s. Es wird ein Auswertungsbereich (ROI: Region of Interest) von 30-1000 eingestellt. 6.5 Auswertung der Kontaminationskontrolle Tabelle 2: Bestimmung der abwischbaren Oberflächenkontamination O, der Nachweisgrenze NWG(O) für O und des Abriebfaktors für 40K. Probe Messzeit tM/s R`, R0 (190-1000) /cpm R/cpm A/Bq O NWG(O) /Bq/cm² /Bq/cm² BW-WT WT-KCl-f WT-KCl-l Y(i) /(Bq·s)-1 phys /Ips·Bq-1 Die Gesamtaktivität der Kontamination wird Ihnen vom Betreuer mitgeteilt: A (fest): Bq 40K A(flüssig): Bq 40K Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 73 Berechnen Sie den Abriebfaktor nicht festhaftende Oberflächenkontamination O = gesamte Oberflächenkontamination OGes Ergebnis: (fest) ≈ (flüssig) ≈ 6.6 Bewertung 6.6.1 Vergleich NWG(O) mit GW(O) Bewerten Sie die Eignung des Messverfahrens zur Erfüllung des Messzwecks, d.h. vergleichen Sie die Nachweisgrenzen NWG(O) mit den Grenzwerten der Oberflächenkontamination GW(O) für Flächen außerhalb von Strahlenschutzbereichen. Entnehmen sie bitte die entsprechenden Werte aus Spalte 4 Anl. III Tabelle 1, Strahlenschutzverordnung 2001. (Achtung Irrtum vorbehalten). Wenn NWG(O) < GW(O), dann ist das Messverfahren ausreichend empfindlich NWG(O) > GW(O), dann ist das Messverfahren nicht ausreichend empfindlich und erfüllt den Messzweck nicht 74 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen Auszug aus Anl. III Tabelle 1, Strahlenschutzverordnung 2001. (Achtung Irrtum vorbehalten). Freigabe 1 2 3 Oberflächenkontamination . . in Bq/cm2 4 5 6 7 8 9 10 11 H-3 1 E+9 1 E+6 1 E+2 1 E+3 6 E+1 3 1 E+3 1 E+3 1 E+3 4 E+3 12,3 a C-14 C-14 Monoxid 1 E+7 1 E+4 1 E+2 8 E+1 1 E+1 4 E-2 1 E+3 2 E+3 8 E+1 6 E+3 5,7E+3 a 1 E+9 1 E+1 5,7E+3 a 1 E+9 1 E+1 5,7E+3 a P-32 P-33 1 E+5 1 E+8 1 E+3 1 E+5 1 E+2 1 E+2 2 E+1 2 E+2 2 E+1 2 E+2 2 E-2 8 E-2 1 E+2 1 E+3 1 E+3 4 E+4 2 E+1 2 E+2 4 E+5 6 E+5 14,3 d 25,3 d S-35 S-35 organisch 1 E+8 1 E+5 1 E+2 6 E+1 1 E+3 1 E-2 1 E+3 2 E+2 6 E+2 2 E+5 87,5 d 1 E+8 1 E+5 S-35 Gas K-40*) I-125 1 E+9 1 E+6 1 E+6 1 E+6 1 E+2 1 E+3 Nuklid Freigrenze Aktivität Bq C-14 Dioxid spezifische in Aktivität in Bq/g uneingeschränkte Freigabe von festen Stoffen, Flüssigkeiten mit Ausn. von Sp.6 . in Bq/g Bauschutt, Bodenaushub von mehr als 1000 t/a in Bq/g Bodenflächen in Bq/cm2 Freigabe von festen Stoffen, Gebäuden zur Flüssigkeiten zur Wieder-, Wei- Beseitigung mit terverwendung Ausn. von Sp.6 in Bq/cm2 in Bq/g Halbwertszeit Metallschrott Gebäuden zur Rezyklierung zum Abriss in in Bq/g Bq/cm2 12 87,5 d 1 E+1 1 E+1 3 8,E-01 3 *) sind als natürlich vorkommende Radionuklide nicht beschränkt. 9 E-2 9 E-2 1 E+1 1 E+1 6 E+0 1 E+2 3 2 E+1 1 E+4 87,5 d 59,4 d 59,4 d Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen 75 Q. Zerfallsarten und Wechselwirkung mit Materie Diese Versuche sollen Ihnen eine Vorstellung über die Wechselwirkung ionisierender Strahlung mit Materie vermitteln und Sie befähigen zu entscheiden, unter welchen Bedingungen sie eine Abschirmung benötigen und welche Abschirmung am besten geeignet ist. Arbeitsmaterialien: Als Abschirmungsmaterialien stehen zur Verfügung: - ein Blatt Papier - eine 0,5 cm dicke Aluminiumplatte - mehrere 5 cm dicker Blei-Ziegel Als Strahlungsquellen stehen zur Verfügung: - ein Flächenkalibrierpräparat mit 241Am mit ca. 2 Bq/cm² enthält. - ein Flächenkalibrierpräparat mit 90Sr (90Y) mit ca. 2 Bq/cm² enthält. - ein Stein, der Pechblende mit Uran und Zerfallsprodukten (Radionuklidgemisch) und Aktivität enthält. Als Kernstrahlungsmessgeräte stehen zur Verfügung: - Kontaminationsmonitor LB 1210 C (zählende Messung für - und Strahlung) - Ortsdosisleistungsmessgerät LB 123 (zählende Messung für -Strahlung) Durchführung: a) Beurteilen Sie ohne Abschirmung die verschiedenen Messgeräte in Bezug auf ihre Eignung, die jeweilige Strahlenart(en) zu detektieren. b) Abschirmwirkung verschiedener Materialien bei -Strhalung Es werden die Abschirmmaterialien vor die Strahlungsquelle fixiert und in der folgenden Tabelle die Ergebnisse dokumentiert. Mit den Kalibrierstrahlern 90Sr(90Y) und 241Am wird der Kontaminationsmonitor LB 1210 C kalibriert. Die Zeitkonstante beträgt =1 s. c) Funktionstüchtigkeitsprüfung am Kontaminationsmonitor Führen Sie die Funktionstüchtigkeitsprüfung am Kontaminationsmonitor durch und dokumentieren Sie diese. d) Berechnen Sie die physikalischen Wirkungsgrade phys und die Kalibrierfaktoren phys für 1) Die -Strahlung des 241Am 2) Die -Strahlung des 90Sr(90Y) e) Bewerten sie die Eignung verschiedener Materialien zur Abschirmung. Tragen Sie die Ergebnisse in folgender Tabelle ein. 76 Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen Tabelle: zu 1. Ergebnisse zu Zerfallsarten und Wechselwirkung mit Materie Messgerät Probe Radionuklid Kalibrierstrahler Sr 90 Y 90 Kalibrierstrahler 241 Am () A /Bq O /Bq·cm-2 200 2 R´ Ips 200 2 R0 R phys = Ips Ips Ips/Bq 90Sr phys = Bq 90Sr/Ips phys = Bq·cm-2·Ips 200 2 Kontaminationsmonitor R´ R0 R phys = phys = phys = Stein viele Bewertungen: ? ? R´ R0 R phys = ODL-Sonde ODL = Ips ODL = Ips 0 Ips 0 Ips/Bq Bq/Ips Bq·cm-2·Ips Ips Ips Ips Abstand ODL 1m 0,1 m Kontakt Teil 7: Praktischer Teil: Praktikum und Übungen R. 77 Sicherer Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen Im Rahmen dieses Teil erfolgt die Begehung eines Kontrollbereichs, in dem mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen umgegangen werden darf. Die Begehung erfolgt in Begleitung einer fachkundigen Person. 1. Sicheres Arbeiten mit radioaktiven Stoffen - Zutritt zum Kontrollbereich Zutrittsmessung am HFK Dokumentation im KB-Zutrittsbuch Schutzbekleidung - Umgang mit radioaktiven Stoffen. Versuchsaufbau zur Minimierung der Strahlenexposition 1. Abstand 2. Abschirmung 3. Arbeitszeit minimieren Bei hochenergetischen -Strahlern mit hoher Aktivitätskonzentration: Achtung: Sehr hohe Dosisleistung an der Haut bei Kontamination. Sofort Handschuhe wechseln ! Durchführung einschließlich begleitender Messungen Arbeitstägliche Kontaminationskontrolle - Direkte Messung - Wischtest Abfallkonditionierung Abfalldeklarierung Ordnungsgemäßer Zustand des Arbeitsplatzes herstellen - Verlassen des Kontrollbereichs Reinigung der Hände Messung am HFK-Monitor Ablegen der Dosismeter Dokumentation der Messergebnisse 2. Übungen - Berechnung der Erfordernis der Inkorporationskontrolle - Optimale Messmethoden -counting -Spektrometrie LSC (-Strahler, ec-Strahler) - Auswertung und Dokumentation - Bewertung 82 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen S. Neutronen 1. Erzeugung 2. Neutronenenergie Neutronen entstehen bei Kernumwandlungen thermonuklearen Reaktionen Kernspaltung (spontan, neutroneninduziert) Beschuss von Materie mit sehr energierreichen Deuteronen Nach der kinetischen Energie unterscheidet man zwischen schnellen, epithermischen (mittelschnellen) und thermischen (langsamen Elektronen). Die folgenden angegebenen Bereichsgrenzen stellen Richtwerte dar: Bereich Tabelle: Einteilung der Neutronen nach ihrer Energie (nach Eugen Sauter, Grundlagen des Strahlenschutzes) Energiebereich Mittlere Energie Thermische 0 – 0,1 eV (langsame) Neutronen 0,025 eV epithermische (mittel- 0,1 eV – 0,1 MeV 1 eV schnelle) Neutronen schnelle Neutronen 0,1 – 10 MeV 0,1 MeV ultraschnelle (rela> 10 MeV 14 MeV tivistische) Neutronen vn/km/s 2,2 13,8 4370 51750 Ein Neutron mit der Energie E (in eV) hat die Geschwindigkeit N v = 1,383·104 E1/2 (in m/s) Diese Gleichung gilt für den Bereich 0 < E < 10 MeV. Thermische Neutronen: Ew = 0,025 eV Em = 0,038 eV Thermische Neutronen stehen im thermischen Gleichgewicht mit den Atomen und Molekülen in ihrer Umgebung. Die Geschwindigkeitsverteilung dieser Neutoren entspricht einer Maxwell-Verteilung. Bei 20°C ist der wahrscheinlichste Wert der Neutronenenergie Ew = 0,025 eV der mittlere Wert Em = 0,038 eV. Die Energieverteilung entspricht etwa der in folgender Abbildung dargestellten Kurve. 83 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Energieverteilung thermischer Neutronen 0,4 0,3 dN/dE Abbildung: Anzahl der Neutronen dN je Energieintervall mit den Grenzen E und E + dE in Abhängigkeit von der Neutronenenergie E bei thermischen Gleichgewicht. 0,2 0,1 0 Neutronenenergie Ew 1 rel. Häufigkeit der Spaltneutronen Abbildung: Relative Häufigkeit der Neutronen bei der Kernspaltung von 235U in Abhängigkeit von der Neutronenenergie E bei thermischen Gleichgewicht. 0,1 0,01 0,001 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 En / MeV 3. Wechselwirkung mit Materie Elastische Streuung 3.1 Streuung Beim Zusammenstoß eines Neutrons mit einem Atomkern ändert das Neutron seine Bewegungsrichtung. Es wird gestreut. Es ist zu unterscheiden zwischen elastischer und unelastischer Streuung. Für schnelle Neutronen sind die Streuquerschnitte aller Elemente klein und im allgemeinen nicht sehr unterschiedlich. Sie werden bei der Streuung durch leichte und schwere Elemente in nahezu gleicher Weise beeinflußt. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 84 Bei der elastischen Streuung bleibt die Gesamtenergie und der Gesamtimpuls der Stoßpartner erhalten. Der Atomkern wird nicht angeregt. Neutronen bis zu Energien von ca. 0,15 MeV zeigen nach der elastischen Streuung eine isotrope Winkelverteilung. Für Neutronen größerer Energie ist die Streuung nicht isotrop. Der Bruchteil der Energie, die das Neutron auf den Atomkern überträgt ist maximal = 4Ar (Ar + 1)² Ar ist die relative Atommasse. Der Energieverlust des Neutrons ist umso größer je kleiner die relative Atommasse des gestoßenen Atomkerns ist. Für 1 (Ar = 1) wird = 1. U (Ar = 238) wird = 0,016. 1H 238 Moderatoren Dieser Vorgang der Energieabgabe eines Neutrons an Atomkerne in elastischen Stößen heißt Moderation. Zur Moderation werden Stoffe mit kleiner relativer Atommasse und kleinen Wirkungsquerschnitten für Kernreaktionen verwendet (Moderatoren). Beispiele: H2O, D2O, Graphit, Beryllium. Die Wegstrecke, die ein thermisches Neutron in einem Moderator zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stößen im Mittel zurücklegt heißt mittlere freie Weglänge. Mittlere freie Weglänge für Neutronen der Energien 0,025 eV Moderator Mittlere freie Weglänge in cm Unelastische Streuung Wenn die Energie eines Neutrons ausreichend groß ist, wird nach seinem Eindringen in einem Atomkern wieder ein Neutron emittiert und ein angeregter Kern bleibt zurück. Dies nennt man unelastische Streuung eines Neutrons. Bei dieser Art der Streuung ist die Summe der kinetischen Energien der beiden Stoßpartner vor und nach H2O 0,29 D2O 2,23 Graphit 2,60 Beryllium 1,16 85 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen dem Stoß verschieden. Unelastische Streuung kann nur stattfinden, wenn die auf einen Atomkern übertragene Energie größer oder gleich der niedrigsten Anregungsenergie des Targetkerns ist. In der folgenden Abbildung sind die unteren Niveaus der Anregungsenergie für 12C und 56Fe schematisch dargestellt. Bei leichten Kernen liegen die Niveaus relativ hoch, bei schweren relativ niedrig. Die in Kernreaktoren auftretenden Neutronenenergien sind relativ niedrig, so dass unelastische Streuung vorzugsweise an schweren Atomkerne (U, Fe) auftritt. Die so angeregten Atomkerne geben ihre Energien sofort als sekundäre -Strahlung in Form eines Linienspektrums wieder ab. Die Energie des Neutrons, das den Atomkern nach dem Stoß verläßt, ist um die Anregungsenergie kleiner als die Energie des in den Atomkern eingedrungenen Neutrons. Abbildung: Untere Anregungsniveaus von leichten und schweren Atomkernen Energie 9,64 MeV 7,66 MeV 4,43 MeV 2,658 MeV 2,085 MeV 0,847 MeV Leichte Kerne 12 C Grundstand Schwere Kerne 56 Fe Für die Strahlenschutz von Bedeutung ist die elastische und die unelastische Streuung. Schnelle Neutronen (E > 0,1 MeV) führen wegen ihrer größeren Energie bei einer Einwirkung auf den menschlichen Körper zu viel schwereren Schäden als thermische Neutronen. Schnelle Neutronen müssen daher zuerst moderiert, d.h. abgebremst werden. Hierzu sind Strahlenschutzabschirmungen von Vorteil, deren Material aus Atomen mit kleinen relativen Massen (Parafin, Wasser) besteht. Diese streuen die Neutronen elastisch. Die bei unelastischer Streuung indizierte Strahlung wird vermieden. Allerdings ist der Wirkungsquerschnitt für Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 86 elastische Streuung von Neutronen hoher Energie verhältnismäßig klein. Die durch den Einfang und durch unelastische Streuung von Neutronen entstehende Strahlung heißt sekundäre -Strahlung. Abbildung: Materieller Massenschwächungskoeffizient für - und Neutronenstrahlung in Abhängigkeit von der Strahlenenergie Der materielle Schwächungskoeffizient setzt sich für Neutronen setzt sich additiv aus den verschiedenen Anteilen der Wechselwirkung mit der Materie zusammen. Elastische Streuung Unelastische Streuung Kernumwandlungen, z.B. (n,)-, (n,)-, (n,p)-Reaktionen In der folgenden Abbildung ist als Beispiel der materielle Schwächungskoeffizient für Neutronen gegen die Energie in Luft dargestellt. 0 log µ/r in cm²/g Materieller Schwächungskoef fizient für Neutronen -1 -2 -3 10 Albedofaktor für Neutronen -1 0 10 Strahlenenergie in MeV 10 1 Unter dem Albedofaktor für Neutronen (kurz: NeutronenAlbedo) versteht man das Verhältnis der Neutronenströme der von einem Reflektor zurückgestreuten Neutronen und den in den Reflektor eintretenden Neutronen. Die Albedo eines Stoffes ist abhängig von der Geometrie der Ausdehnung der Dicke der reflektierenden Schicht und der Energie der Neutronen abhängig. Für thermische Neutronen und eine unbegrenzte, ebene Grenzschicht der Dicke b ist die Albedo Beispiel: b 1 - 2D · coth L L = 2D b 1+ · coth L L 87 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen b: Dicke des Reflektors L: Diffusionslänge in cm D: Diffusionskoefizient in cm Tabelle: Diffusionskenngrößen für verschiedene Stoffe Tabelle: Beispiele für -Werte In folgender Tabelle sind die Difusionskenngrößen verschiedener Moderatoren angegeben. Material Dichte in g/cm³ D in cm L in cm H20 (rein) ca. 1,0 0,143 2,70 D20 (rein) ca. 1,0 0,83 148 C (Graphit) 1,6 0,86 50 Be (Beryllium) 1,78 0,49 22,1 Parafin (DH2) 0,9 0,132 2,42 Dicke der Schicht in cm 2 5 10 50 100 H20 0,54 0,80 0,805 0,805 0,805 D20 C 0,49 0,72 0,94 0,96 0,49 0,72 0,92 0,93 Be Parafin 0,67 0,82 0,92 0,92 0,80 0,802 0,802 0,802 3.2 Kernreaktionen durch Neutronen Kernreaktionen durch Neutronen Bei den durch Strahlenwirkung bedingten Umwandlungen von Atomkernen (Kernreaktionen) entstehen meist Radionuklide. Man nennt dies induzierte Aktivität. Besonders Neutronenstrahlung kann solche Kernrekationen erzeugen. Von besonderer Bedeutung sind n,p n, n, Reaktionen. Der Wirkungsquerschnitt für eine Wechselwirkung zwischen Neutronen und Materie nimmt im allgemeinen mit zunehmender Neutronenenergie ab. Für n,p- und n,Reaktionen, die jeweils nur ab einer bestimmten Schwellenenergie (Schwellenenergie) der Neutronen ablaufen, ist er wesentlich kleiner als für (n,)-Reaktionen durch thermische Neutronen. Die Reaktionsenergie für eine bestimmte Kernreaktion ist die Differenz der Summe Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 88 der kinetischen Energien und Photonenenergien der gebildeten Teilchen und der Summe der kinetischen Energien und Photoneneenergien der reagierenden Teilchen. Abbildung: Anzahl der Protonen gegen die Anzahl der Neutronen zur Verdeutlichung von durch Neutronen induzierte Kernreaktionen n,-Reaktionen Bor: Abschirmung thermischer Neutronen Durch den Stoß eines Atomkerns mit Neutronen werden alpha-Teilchen emittiert. Wichtige Beispiele: Eine für den Strahlenschutz wichtige Kernreaktion ist der Neutroneneinfang durch Bor. 10 B 5 (n,) 7 Li 3 Die relative Häufigkeit von 10B in natürlichem Bor beträgt 19,6%; die restlichen 80,4% bestehen aus 11B. Der Wirkungquerschnitt für diese Reaktion ist bei thermischen Neutronen ausserordentlich groß: n, = 4·10-25 m² = 4000 barn. Obwohl das 10B nur knapp 20% ausmacht, ist natürliches Bor ein wirksames Material für die Abschirmung thermischer Neutronen. Für diese Kernreaktion charakteristisch ist, dass nur eine mäßig harte -Strahlung (E = 0,478 MeV) entsteht. 89 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Weitere Beispiele: 27 13 Al (n,) 24 Na 11 Strukturmaterialien aus Aluminium im Reaktorkern 23 11 Na (n,) 209 F Schnelle natriumgekühlte Reaktoren 6 3 Li 3 (n,) 1 H Wirkungsquerschnitt bei thermischen Neutronen 9,45·10-26 m² (945 barn); in der natürlichen Isotopenzusammensetzung enthält Lithium 7,42% 6Li und 92,58% 7Li. n,-Reaktionen Der Neutroneneinfang ist mit einer starken Anregung des Atomkerns verbunden. Die vom Atomkern aufgenommene Energie (Summe aus Bindungsenergie und kinetische Energie des Neutrons) wird größtenteils sofort in Form von -Strahlung wieder abgegeben. Diese wird Einfang--Strahlung genannt. Einige technisch wichtige wichtige n,-Reaktionen sind in folgender Tabelle zusammen gefasst: Kernreaktion Tabelle: Wichtige n,-Reaktionen B (n,) 115 B 10 5 23 11 Na 0,5 (n,)11 Na 100 0,56 (n,)27 Mg 12 11,17 0,05 100 0,21 4,31 11 (n,) 56 Mn 100 25 11 27 Al 13 (n,) 50 Cr 24 (n,) 51 Cr 24 55 25 Mn Wirkungsquerschnitt 10-28 m² (barn) 19,61 24 26 12 Mg natürliche Häufigkeit Ausgangsnuklid /% 28Al 13 58 Fe 26 (n,) 59 Fe 26 0,33 0,9 59 Co 27 (n,) 60 Co 27 100 36 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 90 In der Regel ist ein Atomkern, dessen Massenzahl sich durch Neutroneneinfang um 1 erhöht hat, wegen des bestehenden Neutronenüberschusses nicht mehr stabil, sondern radioaktiv. Strukturmaterialien und Apparateteile eines Reaktors, die dem Neutronenfluss ausgesetzt waren, sind daher meist stark aktiviert und können beim Ausbau zu einer großen Strahlenexposition führen. Es ist daher notwendig die Aktivität abzuschätzen, bevor irgendwelche Teile von mit Neutronen aktivierten Materialien entnommen werden. Näherungsweise Berechnung der Aktivierung N0 Atome eines Nuklids werden einem Neutronenfeld mit einer Flußdichte ausgesetzt. Die Anzahl der nach der Expositionszeit t radioaktiv gewordenen Atome wird mit N, die Zerfallskonstante mit bezeichnet. Bei einem Wirkungsquerschnitt für die Aktivierung durch eine n,Reaktion ist im Zeitpunkt t die Änderung der Anzahl radioaktiver Atome dN = N0·· – ·N; dt Aktivierungsgleichung das ergibt N= N0·· · (1 e·t) Diese Gleichung ist eine gute Näherungslösung für nicht zu große Werte von ·t. Für große Werte von ·t kann N0 nicht mehr als konstant angenommen werden; der Abbrand ist zu berücksichtigen. Exakte Berechnung der Aktivierung In obiger Gleichung muss N0 durch die Zahl N* der zur Zeit t vorhandenen aktivierbaren Atome eines Nuklids ersetzt werden. Man erhält N* aus dN* = N*·· dt N* = N0·e··t Anstelle von N0 wird dieser Ausdruck eingesetzt: dN = N ···e··t – ·N 0 dt 91 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Als Lösung ergibt sich, wenn zur Zeit t = 0 die Anzahl der radioaktiven Atome 0 war: N0·· · (e··t e·t) · Diese Funktion hat bei t = ln ln · ein Maximum. Die · Aktivität ist: A = ·N N= Spezifische Aktivität durch Neutronenaktivierung von 59Co gegen die Bestrahlungszeit t.F = 1∙1012 cm-2s-1 4E+11 Abbildung: Spezifische Aktivtät gegen die Zeit am Beispiel 59Co(n,) 60Co AS / Bq/g Co 3E+11 Näherung exakt 2E+11 1E+11 0E+00 0 20 40 60 80 100 120 140 160 t in Jahre 4. Kernspaltung durch Neutroneneinfang Tabelle: Zur Spaltung eines Atomkerns erforderliche Energie und Bindungsenergie eines Neutrons Spaltstoff Reaktionsgleichung bei der Kernspaltung Die Spaltung eines Atomkerns durch den Einfang eines thermischen (langsamen) Neutrons wird thermische Spaltung genannt. Eine solche kann nur dann auftreten, wenn die Bindungsenergie des Neutrons größer ist als der zur Spaltung des Atomkerns notwendige Energiebetrag. Kern Zur Spaltung erforder- Bindungsenergie des eingefangenen Neutrons in MeV liche Energie in MeV 235 U U 239 Pu 233 U 232 Th 238 6,5 7,0 5,0 6,0 7,5 6,8 5,5 6,6 7,0 5,4 Aus obiger Tabelle geht hervor, dass 235U, 233U und 239Pu durch thermische Neutronen gespalten werden kann; 238U und 232Th nicht. Stoffe die durch thermische Neutronen gespalten werden können heißen Spaltstoff. 235 92 U + n 236 92 U 147 57 La + 87 35 Br 235 92 U + 10 n 236 92 U 147 60 Nd + 86 32 1 + 2 0n 1 Ge + 3 0 n Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Tritiumbildung durch ternäre Spaltung 1 ³H pro 11000 Spaltungen 92 Der Vorgang der Spaltung ist in Regel mit der Emission von Neutronen, -Strahlung, -Teilchen, -Teilchen und Antineutrinos verbunden. Der Einfang eines Neutrons durch einen 235U-Kern kann anstelle einer Kernspaltung auch andere Kernreaktionen zur Folge haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass drei Kernbruchstücke in einer ternären Spaltung auftreten ist verhältnismäßig gering; eines der Bruchstücke kann ein Tritiumkern (Trtion) sein, der ein freies Elektron als Elektronenhülle einfängt. Bei je 11000 Spaltungen wird ein Tritumatom gebildet. Die Kernspaltung durch Neutronen wird (n,f)-Reaktion genannt. Tabelle: Wirkungsquerschnitte(*) für die Kernspaltung mit thermischen Neutronen der Neutronenenergie 0,025 eV Die Spaltausbeute der gebildeten Spaltprodukte hat aufgetragen gegen die gebildeten Massen die Form eines Doppelgipfels. Dies ist schematisch dargestellt in folgender Abbildung. 93 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 10 1 Spaltausbeute / % Abbildung: Schematische Darstellung der prozentualen Spaltausbeute in Abhängigkeit von der Massenzahl 0,1 0,01 0,001 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 Massenzahl Prompte Neutronen Tabelle: Verzögerte Neutronen bei der thermischen Spal235 tung des U Die spektrale Verteilung der bei der Spaltung von 235U auftretenden Neutronen ist so, dass nur relativ wenige Neutronen extrem hohe Energien bis zu 18 MeV aufweisen. Die wahrscheinlichste Neutronenenergie beträgt etwa 0,7 MeV (siehe Abbildung Seite 83 unten). Fast alle der freigesetzten Neutronen sind prompte Neutronen. Das sind solche Neutronen, die beim Spaltprozess ohne meßbare Verzögerung freigesetzt werden. Ein geringer Teil (0,65%) der bei thermischer Spaltung von 235U auftretenden Neutronen läßt in bezug auf den Zeitpunkt des Spaltvorgangs eine zeitliche Verzögerung erkennen. Gruppe Mittlere zeitliche Verzögerung in s 1 2 3 4 5 6 Summe 80 33 9 3,3 0,9 0,3 Verzögerte Neutronen je 100 Spaltungen 0,052 0,346 0,310 0,624 0,182 0,066 1,58 Neutronenenergie in MeV 0,25 0,56 0,43 0,62 0,41 - Verzögerte Neutronen sind solche, die bei einer Kernspaltung nicht unmittelbar, sondern als Folge von radioaktiven Umwandlungen von Spaltprodukten oder als Photoneutronen in (,n)-Prozessen entstehen. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Beispiele für ,nReaktionen 2 1H + 9 Be 4 Spaltneutronen Kettenreaktion 1 1H 94 +n + 84 Be + n Die bei der Kernspaltung freigesetzten prompt oder verzögert entstehenden Neutronen werden mit Spaltneutronen bezeichnet, solange sie nach keine Wechselwirkung mit Materie erfahren haben. Die Neutronenausbeute je Spaltung ist die mittlere Anzahl Spaltneutronen (einschließlich verzögerter Neutronen), die je Spaltung emittiert werden. Wenn die je gespaltener Kern im Mittel freiwerdenden 2,5 Neutronen nach der Moderierung zur Spaltung weiterer 235U-Kerne führen, setzt sich der Kernspaltungsprozess lawinenartig fort. Wird jedoch dafür gesorgt, dass die Neutronen nur jeweils eine Spaltung auslösen kann, dass ist die Zahl der Spaltungen in der Zeiteinheit konstant. Die bei der Kernspaltung entstehenden Spaltprodukte sind größtenteils radioaktiv. Ein Kernkraftwerk mit einer thermischen Leistung von 1000 MW gibt an die Wiederaufarbeitungsanlage jährlich eine Aktivität von ca. 3,7·1018 Bq (entspricht ca. 108 Ci) ab. Energiedosisleistung ca. 5·105 Gy/h n ca. 5·105 Gy/h 5. Strahlendosimetrie Die aus einem Reaktor mit einer thermischen Leistung von 1 MW austretenden Strahlen verursachen an der Aussenseite des Reaktorbehälters eine Energiedosisleistung von ca. 5·105 Gy/h. Die auf die Neutronen zurückzuführende Energiedosisleistung ist etwa gleich groß. Da die Wirkung ionisierender Strahlung beim Menschen nicht direkt messbar ist, muss nach Methoden gesucht werden, die den Zusammenhang zwischen Strahlung und deren Wirkung herstellen. Strahlung, die ohne physikalische Wechselwirkung ein Objekt durchdringt, kann in diesem keine Änderung und auch keinen Schaden verursacht haben. Es ist daher naheliegend, die Strahlenwirkung im Zusammenhang mit der Energiedosis oder der Ionendosis zu sehen. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 5.1 Energiedosis 95 Bei der Einwirkung ionisierender Strahlung (Strahlenexposition) unterscheidet man: direkt ionisierende Strahlung durch geladene Teilchen wie z.B. - oder -Teilchen und indirekt ionisierende Strahlung durch ungeladene Teilchen wie z.B. Neutronen oder Photonen (Quanten) Dabei erfährt nicht nur die Strahlung eine Änderung sondern es ändert sich auch die Atome und Moleküle des bestrahlten Materials. Die Strahlenwirkung ist proportional der Energie, die die Strahlung auf das bestrahlte Material übertragen hat. Diese ist Auf das Material übertragene Energie WD = Win Wex + WQ Mit Win: Summe der Energien (ohne Ruheenergien) aller Teilchen oder Photonen, die in ein bestimmtes Volumen des bestrahlten Materials eintreten. Wex: Summe der Energien (ohne Ruheenergien) aller Teilchen oder Photonen, die aus einem bestimmten Volumen des bestrahlten Material wieder heraustreten. WQ: Summe der Reaktions- und Umwandlungsenergie aller Kern- und Elementarteilchenprozesse einschlielßlich Atomhülle und chemischen Bindungen, die in diesem Volumen stattfinden. Definition der Energiedosis: Absorbed Dose ICRU 1957 Energiedosis D "Absorbed dose of any ionizing radiation is the energy imparted to matter by ionizing particles per unit mass of irradiated material at the place of interest." "Die absorbierte Dosis irgend einer ionisierenden Strahlung ist die Energie, die an Materie durch ionisierende Teilchen pro Masseneinheit des bestrahlten Stoffes an der interessierenden Stelle abgegeben wird." Unter der Energiedosis versteht man den Quotienten aus dWD und der Masse dm Ist r die Dichte des bestrahlten Materials und dV das Volumen der Masse dm, so gilt: Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Energiedosis D D= 96 dWD 1 dWD = dm r dV Die Voraussetzungen Definition sind: für die Anwendung dieser Die ionisierende Strahlung tritt in homogene Materie ein. Die ionisierende Strahlung hat eine räumliche konstante spektrale Energiefluenz Die Energiedosis ist eine überall eine stetig differenzierbare Funktion nach Raum und Zeit. Die Energiedosis nimmt unter sonst gleichen Bedingungen proportional mit der Bestrahlungszeit zu: Energiedosisleistung Ď Ď = dD dt dD: Energiedosis im Zeitintervall dt dt: Länge des Zeitintervalls Umgekehrt gilt: Die Energiedosis ist das Zeitintegral der Energiedosisleistung. D = ∫ Ďdt Volumendosis Die Energiedosis macht nur eine Aussage über die Strahlenexposition an einer bestimmten Stelle des bestrahlten Materials und nicht über die Strahlenexposition des gesamten der Strahlung ausgesetzten Materials. Die integrierte Energiedosis Di (auch Volumendosis) genannt ergibt sich aus: Di = ∫DdV = WD r Die Einheit der Energiedosis ist: Einheit: Gray [D] = 1 J = 1 Gray (Gy) kg Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 97 alte Einheit: alte Einheiten: 1 rd* = 0,01 J MeV = 0,01 Gy = 6,242·107 kg g * rd: Abkürzung für rad (radiation absorbed dose) Die direkte Messung der Energiedosis oder der Energiedosisleistung ist sehr schwierig, weil die Strahlungsenergie so klein ist, dass die durch die Bestrahlung bedingte Temperaturänderung (wenn überhaupt) nur mit erheblichen messtechnischen Aufwand ermittelt werden kann. Beispiel: Temperaturerhöhung durch die Strahlenexposition mit einer Energiedosis von 1 Gy ? Die Strahlenexposition des menschlichen Körpers durch die eine vergleichsweise hohe Energiedosis von 1 Gy (bereits im Bereich der deterministischen Effekte der Strahlenwirkung) würde zu einer Temperaturerhöhung um ca. 2·10-4 °C führen. Daher: Für die Bestimmung der Energiedosis greift man auf leichter messbare Größen wie die Ionisierung eines bestimmten Luftvolumens zurück und bestimmt dann indirekt die Energiedosis. 5.2 Ionendosis Ionisierende Strahlung hat die Eigenschaft, Moleküle und Atome zu ionisieren. In Gasen sind die Ladungsträger in einem elektrischen Feld leicht beweglich. Schickt man ionisierende Strahlung durch einen geladenen, von der Spannungsquelle getrennten Luftkondensator (z.B. Plattenkondensator) so wandern die erzeugten, entgegengesetzt elektrisch geladenen Ladungsträger zu je einer Elektrode und geben dort ihre Ladung ab. Die Differenz der Kondensatorspannungen vor und nach der Strahlenwirkung ist ein Maß für die Anzahl der von der Strahlung im Kondensator gebildeten Trägerpaare und somit auch der Dosis, die die Luft im Kondensator aufgenommen hat. Die Feldstärke im Kondensator darf nicht zu klein (mindestens 600 V/cm) und nicht zu groß (höchstens 1000 V/cm) sein, da es bei kleineren Feldstärken zu Rekombinationen der Ladungsträger und einer Unter- Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 98 schätzung der Dosis oder zu Sekundärionisiationen und damit zu einer Überschätzung der Dosis kommt. Ionendosis Unter der Ionendosis versteht man den Quotienten aus der elektrischen Ladung der Ionen eines Vorzeichens, die in einem Luft-Volumenelement durch die Strahlung mittelbar oder unmittelbar erzeugt werden und der Masse der Luft in diesem Volumenelement. J= dQ 1 dQ = dmL rL dV Mit: Q: elektrische Ladung der Ionen eines Vorzeichens rL: Dichte der Luft mL: Masse der Luft V: Volumen der Luft Die Einheit der Ionendosis liegt vor, wenn in 1 kg Luft durch ionisierende Strahlung bei räumlich konstanter Energiefluenz die elektrische Ladung von 1 Coulomb (C) von Ionen eines Vorzeichens entsteht. Einheit [J] = 1 C kg Alte Einheit: [J] = 1 Röntgen (R) Achtung: Die Ionendosis ist nicht nur für Röntgenstrahlung sondern für alle Arten von ionisierender Strahlung definiert. 1 R = 2,58·10-4 1 C kg C Ionenpaare entspricht 8,071·1012 kg cm³ Luft Da die Ionisierungsenergie der Luft mit ca. 34 eV für die Bildung eines Ionenpaares bekannt ist, kann aus der Ionendosis in die Energiedosis berechnet werden. In Luft gilt also: C Joule entspricht 0,034 kg g Luft C Joule 1 = 34 = 34 Gy kg kg Luft 1 1 C/kg entspricht 34 Gy Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 1 R entspricht 0,8772 rd Sekundärelektronengleichgewicht Ionendosisleistung 5.2 Äquivalentdosis 99 1 R = 0,8772 rd Faustformel: Ein Röntgen entspricht einem rad. Die in rd gemessene Energiedosis in Luft ist etwa gleich der Ionendosis in R. Unterschiedliche Messvorschriften führen zu Exposure X Standard-Ionendosis JS ist die sogennante Gleichgewichts-Ionendosis, d. h. die Messung erfolgt unter den Bedingungen des Sekundärelektronengleichgewichts. Die Energie der in dem Luftvolumen erzeugten, aber aus ihm austretenden Elektronen wird dann durch die Energie der aus der Umgebung in das Luftvolumen hineingelangenden Elektronen ersetzt. Im Gleichgewichtszustand wandert ebensoviel Elektronenenergie in das Luftvolumen hinein wie aus ihm austritt. Da diese Elektronen im wesentlichen Sekundärelektronen sind, spricht man von Sekundärelektronengleichgewicht. Bei Photonenenergien über 3 MeV ist Sekundärelektronengleichgewicht nicht mehr herzustellen. Bei Photonenenergien über 0,5 MeV sind ExposureMessungen kaum mehr durchführbar. Die Ionendosisleistung ist der Quotient aus der Ionendosis in einem angemessenen kleine Zeitintervall und diesem Zeitintervall. Ionisierende Strahlung kann nur dann eine biologische Wirkung haben, wenn die Strahlungsenergie in irgendeiner Form z.B. durch Ionisierung oder Anregung absorbiert worden ist. Man könnte erwarten, dass die biologischen Effekte proportional zur Energiedosis zunehmen. Diese Vermutung trifft nicht zu. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Übertragung gleich großer Energien (gleiche Energiedosis) auf pflanzliche oder tierische Zellen unter sonst gleichen Bedingungen die biologische Wirkung von -Strahlung viel stärker ist als die von oder -Strahlung. Dies kann durch die unterschiedliche Verteilung der Ionsiation in den Zellen bei - und - oder -Strahlung erklärt werden. Die Ionisationsdichte längs der Bahn des -Teilchen ist wesentlich größer als die bei Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen LET Maß für dünn- und dicht ionisierende Strahlung 100 - oder -Strahlung. So erzeugt -Strahlung im Energiebereich zwischen 3 und 10 MeV ca. 1000 – 5000 Ionenpaare je µm Weglänge in Gewebe. Der letzte Wert entspricht einem linearem Energieübertragunsvermögen (Linearer Energie-Transfer) LET von 175 keV/µm. -Strahlung im Energiebereich zwischen 0,005 und 1 MeV dagegen ca. 2 bis 20 Ionenpaare je µm Weglänge in Gewebe. Das entspricht einem LET-Wert von ca. unter 0,5 keV/µm. Ionisierende Strahlung wie Strahlung mit hohen Werten des LET nennt man dicht ionisierend, solche mit niedrigem LET, dünn ionisierend. Eine dichte Ionisierung in einem kleine Zellbereich durch Strahlung ist viel schädlicher als eine gleichgroße Ionisation, die auf das Volumen der gesamten Zelle verteilt ist. Dem ist neben anderen Faktoren, wie z. B. Gewebeart bei der Anwendung dosimetrischer Modelle zur einheitlichen Beschreibung der biologischen Wirkung ionisierender Strahlung Rechnung zu tragen. Strahlungswichtungsfaktor wR Die unterschiedliche Dichte der Ionisierung für unterschiedliche Arten ionisierender Strahlung wird durch den sogenannten Strahlungswichtungsfaktor wR berücksichtigt. relative biologische Wirksamkeit RBW Der Strahlungswichtungsfaktor ist abgeleitet von den unterschiedlichen Werten der relativen biologischen Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten für stochastische Effekte wie das Detriment für strahleninduzierte Tumorerkrankungen und genetische Effekte (Mißbildungen in der ersten Generation der exponierten Person). Dabei ist die relative biologische Wirksamkeit (RBW) der Faktor, mit dem die Energiedosis bei einer beliebigen Strahlungsart multipliziert werden muss, um die Enrgiedosis zu erhalten, bei der man mit Röntgenstrahlung die gleiche biologische Strahlenwirkung erzielt. Bei gleicher biologischer Strahlenirkung RBW = Energiedosis durch Röntgen- oder -Strahlung Energiedosis einer beliebigen Strahlungsart 101 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Die Werte des Strahlungswichtungsfaktors wR richten sich nach Art und Qualität des äußeren Strahlungsfeldes oder nach Art und Qualität der von einem inkorporierten Radionuklid emittierten Strahlung. Tabelle: Werte der Strahlungs-Wichtungsfaktoren wR (nach Anlage VI Teil C StrlSchV) Art und Energiebereich Photonen, alle Energien Röntgenstrahlung Neutronen; Energie < 10 keV 10 keV bis 100 keV >100 keV bis 2 MeV > 2 MeV bis 20 MeV > 20 MeV Protonen, außer Rückstoßprotonen Energie > 2 MeV Teilchen, Spaltfragmente, schwere Kerne wR 1 5 10 20 10 5 5 20 Für die Berechnung der Organdosen und der effektiven Dosis für Neutronenstrahlung wird die stetige Funktion wR(En) bei Neutronen wR = 5 + 17·e [ln(2·En)]² 6 benutzt, wobei En der Zahlenwert der Neutronenenergie in MeV ist. Strahlungs-Wichtungsfaktor w R für Neutronen Abbildung: wR(En) 25 20 wR 15 10 5 Berechnung der Organdosis 0 0,0000001 0,000001 0,00001 0,0001 0,001 0,01 En /MeV 0,1 1 10 100 1000 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 102 Berechnung der Körperdosis Die Organdosis HT,R ist das Produkt aus der über das Gewebe oder Organ T gemittelten Energiedosis DT,R die durch die Strahlung R („Radiation“) erzeugt wird, und dem Strahlungswichtungsfaktor wR Äquivalentdosis Für ein Organbzw. Gewebe HT,R HT,R = wR·DT,R Mit HT,R: Über das Gewebe oder Organ T gemittelte Äquivalentdosis Besteht die Strahlung aus Arten und Energien mit unterschiedlichen Werten von wR, so werden die einzelnen Beträge addiert. Für die gesamte Organdosis gilt dann: Äquivalentdosis HT HT = wR·DT,R R Die Einheit für die Äquivalentdosis ist das Sievert (Sv) [HT] = 1 Sv. Berechnung der effektiven Dosis E Die effektive Dosis ist die Summe der Organdosen HT, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebewichtungsfaktor wT. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren Effektive Dosis E E = wTHT = T wT wR·DT,R T R Die Einheit für die Äquivalentdosis ist das Sievert (Sv) 1 Sv ist ein sehr großer Dosiswert. Die Einheit Sievert soll nur im Bereich der stochastischen Effekte (< 1 Sv) verwendet werden. Die jährlichen Grenzwerte der effektiven Dosis und der Organ- bzw. Gewebedosis sind in mSv angegeben. 5.3 Dosimetrische Größen Messgrößen für äußere Strahlung sind: Für die Personendosimetrie die Tiefen-Personendosis Hp(10) und die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 103 Tiefen-Personendosis Hp(10) Die Tiefen-Personendosis Hp(10) ist die Äquivalentdosis in 10 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters. OberflächenPersonendosis Hp(0,07) Die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist die Äquivalentdosis in 0,07 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters. Ortsdosis Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe, gemessen an einem bestimmten Ort. Für die Ortsdosimetrie die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) und die Richtungs-Äquivalentdosis H´(0,07;). UmgebungsÄquivalentdosis H* (10) RichtungsÄquivalentdosis H´(0,07;) aufgeweitetes Strahlungsfeld ausgerichtetes Feld ICRU-Kugel Die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 10 Millimeter Tiefe auf dem der Einfallsrichtung der Strahlung entgegengesetzt orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Die Richtungs-Äquivalentdosis H´(0,07;) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 0,07 Millimeter Tiefe auf einem in festgelegter Richtung orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Dabei ist ein aufgeweitetes Strahlungsfeld ein idealisiertes Strahlungsfeld, in dem die Teilchenflussdichte und die Energie- und Richtungsverteilung der Strahlung an allen Punkten eines ausreichend großen Volumens die gleichen Werte aufweisen wie das tatsächliche Strahlungsfeld am interessierenden Punkt, ein aufgeweitetes und ausgerichtetes Feld ein idealisiertes Strahlungsfeld, das aufgeweitet und in dem die Strahlung zusätzlich in eine Richtung ausgerichtet ist, die ICRU-Kugel ein kugelförmiges Phantom von 30 Zentimeter Durchmesser aus ICRU-Weichteilgewebe aus gewebeäquivalentem Material der Dichte 1 g/cm³ mit der Zusammensetzung 76,2% Sauerstoff, 11,1% Kohlenstoff, 10,1% Wasserstoff, 2,6% Stickstoff). 104 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Die Energiedosis einer Partikelstrahlung der Energie E ist 5.4 Äquivalentdosisleistung durch eine punktförmige Neutronenquelle ·t dL r In dieser Gleichung ist: dD = (a) : Teilchenflußdichte oder Teilchenstromdichte (cm-1s-1) r: Dichte des Bestrahlten Materials (g/cm³) L Lineares Energieübertragungsvermögen (LET) (dE/dx, MeV/cm) wo dE die Teilchenenergie ist, die auf der Wegstrecke dx auf das Material übertragen wird, t: Bestrahlungszeit (s). Die Integration ergibt Lmax D(L) = ·t ∫ dL r Lmin (b) Da Lmin gegebüber Lmax sehr klein ist und null gesetzt werden kann, ist die Energiedosis D= ·t Lmax r (c) Das Differential der Äquivalentdosis ist: dH = dD(L)·wR(L) (d) wo wR(L) der von der Teilchenenergie abhängige Strahlungs-Wichtungsfaktor ist. Für die Äquivalentdosis erhält man Lmax H=∫ Lmin dD(L) ·wR(L)dL dL (e) Nach dem Mittelwertsatz der Integralrechnung gilt Lmax H = ŵR(L) ∫ dD(L) (f) Lmin In ŵR(L) ist L ein bestimmter zwischen Lmin und Lmax liegender Wert. Unter Berücksichtigung von (e)erhält man H = ŵR(L) ·t Lmax r (g) 105 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Die Äquivalentdosisleistung einer Partikelstrahlung ergibt sich hieraus zu Ĥ = ŵR(L) ·L r (h) Wobei für Lmax kurz L geschrieben ist. Im Falle einer punktförmigen Neutronenquelle der Neutronenausbeute dN/dt ist die Äquivalentdosisleistung Ĥ = dN/dt·L ŵR(L) = 7,96·10-2 dN/dt ·L ŵR(L) (i) r² 4·r²·r Ĥ = 5,767·10-7 E· ŵR(L)·F ·µ(E) (j) mit ŵR(L): Strahlungswichtungsfaktor E: Neutronenergie in MeV F: Neutronenflußdichte in cm-2s-1. µ(E): von der Neutronenenergie abhängige Funktion für Gewebe in cm²/g. Ist dN/dt die Anzahl der je Sekunde von einer punktförmigen Neutronenquelle, z.B. Ra-Be-Quelle, emittierten Neutronen, so ist die Neutronenstromdichte je Quadratzentimeter und Sekunde: F= dN/dt 4·r² (k) Die Äquivalentdosisleistung ergbit sich: Ĥ = 4,59·10-8 ŵR(L)·E·dN/dt ·µ(E) r² in Sv/h (l) In der folgenden Abbildung ist µ(E) von Gewebe für schnelle und epithermische Neutronen in Abhängigkeit von deren Energie dargestellt. Für thermische Elektronen ergibt sich µ(E) = 8,6·105 cm²/g. 106 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Abbildung: µ(E) von Gewebe für schnelle und epithermische Neutronen in Abhängigkeit von deren Energie µ(En) für Neutronen 1000 100 µ(E) 10 1 0,1 0,01 0,0001 0,001 0,01 0,1 1 10 En /MeV Kerma Die durch Neutronenstrahlung im stark H-haltigen Gewebe verursachte Dosis ist im wesentlichen auf die durch elastische und unelastische Stöße auftretenden Rückstoßprotonen zurückzuführen. Mögliche Kernumwandlungen in z.B. (n,)- , (n,)- und (n,p)-Reaktionen. und die Radioaktivität der entstandenen Umwandlungsprodukte liefern zusätzlich Energie, so dass bei der Neutronenstrahlung die Energiedosis im allgemeinen größer sein wird als die Kerma. In der in obiger Abbildung dargestellten Funktion µ(E) sind diese Kernreaktionen mit erfaßt. Kerma heißt kinetic energy released in material. Kerma K ist der Quotient aus den kinetischen Anfangsenergien dWkin aller geladenen Teilchen, die in einem Volumenelement durch indirekt ionisierende Teilchen (Photonen, Neutronen) freigesetzt werden, und der Masse dm der Materie in diesem Volumenelement. K= dWkin 1 dWkin = dm r dV Beispiel: Äquivalentdosisleistung pro Anzahl der Neutronen pro Sekunde in 1 Meter Abstand: 107 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Äquivalentdosisleistung pro Quellstärke für eine punktförmige Neutronenquellen gegen die Neutronenenergie 22 20 18 H/N in µSv/h pro 106 n/s Abbildung: Äquivalentdosisleistung pro Anzahl der Neutronen pro Sekunde in 1 Meter Abstand einer punktförmigen Neutronenquelle gegen die Energie der Neutronen. 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1E-08 0,0000001 0,000001 0,00001 0,0001 0,001 0,01 0,1 1 10 En /MeV 6. Messung der Personendosis Pflicht Ermittlung Körperdosis zur der Rechtliche Grundlagen: Zu überwachende Personen (§41 StrlSchV): „ An Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ist die Körperdosis zu ermitteln. Die Ermittlungsergebnisse müssen spätestens neun Monate nach Aufenthalt im Kontrollbereich vorliegen.“ Ermittlung der Körperdosis (§41 StrlSchV): Personendosis= Körperdosis Dosimeter von bestimmter Messstelle Repräsentiver Trageort Teilkörperdosimeter „(1) Zur Ermittlung der Körperdosis wird die Personendosis gemessen. ... “ „ (3) Die Personendosis ist mit Dosimetern zu messen, die bei einer nach Absatz 1 Satz 4 bestimmten Messstelle anzufordern sind. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition als repräsentativ geltenden Stelle der Körperoberfläche, in der Regel an der Vorderseite des Rumpfes, zu tragen. Die Anzeige dieses Dosimeters ist als Maß für die effektive Dosis zu werten, sofern die Körperdosis für einzelne Körperteile, Organe oder Gewebe nicht genauer ermittelt worden ist. Ist vorausszusehen, dass im Kalendrjahr die Organddosis für die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel oder die Haut größer ist als 150 Millisievert oder die Organdosis der Augenlinse größer ist als 45 Millisievert, so ist die Personendosis durch weitere Dosimeter auf an diesen Körperteilen festzustellen. ...“ „(4) Die Dosimeter nach Absatz 3 Satz 1 und 4 sind der Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Monatliche Auswertung Datenerhebung Auf Verlangen jederzeit ablesbar. Wöchentliche Ermittlung der Dosis bei schwangeren Frauen. 108 Messstelle jeweils nach Ablauf eines Monats unverzüglich einzureichen; hierbei sind die jeweiligen Personendaten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Ort, Geschlecht), bei Strahlenpassinhabern nach §40 StrlSchV Abs. 2 Satz 1 und 2 die Registriernummer des Strahlenpasses sowie die Beschäftigungsmerkmale und die Expositionsverhältnisse mitzuteilen. ... „ (5) Der zu überwachenden Person ist auf ihr Verlangen ein Dosimeter zur Verfügung zu stellen, mit dem die Personendosis jederzeit festgestellt werden kann. Sobald eine Frau ihren Arbeitgeber mitteilt, dass sie schwanger ist, ist ihre berufliche Strahlenexposition arbeitswöchentlich zu ermitteln und ihr mitzuteilen.“ Zur Messung der Personendosis können die im folgenden beschriebenen Dosimeter dienen. 6.1 Taschendosimeter Diese Dosimeter werden wegen ihrer Form auch häufig Stabdosimeter genannt. Sie bestehen im wesentlichen aus einem zylinderförmigen Luftkondensator (Ionisationskammer). Mit diesem Dosismeter können Ionendosen hochenergetische - und -Strahler mit Energien größer 0,05 MeV bestimmt werden. Vor der Messung muss dieser Kondensator aufgeladen werden. Die im Kondensatorfeld bei Strahlenexposition entstehenden Ladungsträger wandern zu den Elektroden und geben dort ihre Ladung ab. Infogedessen entlädt sich der Kondensator nach und nach. Der Spannungsrückgang ist ein Maß für die Dosis. Sofern keine Strahlenexposition erfolgt, ist die Selbstentladung gering (natürliche Ortsdosisleistung). Erhöhte Luftfeuchtigkeit, Kondenswasserbildung und starke Temperaturwechsel erhöhen den Selbstablauf. Direkt ablesbare Taschendosimeter sind mit einem Elektrometer ausgerüstet; es kann mit Hilfe einer eingebauten Optik abgelesen werden, wenn man in das Gerät mit Hilfe einer Lichtquelle schaut. Ein aufgeladenes Gerät muss 0 anzeigen. Die Anzeige erfolgt in der Einheit Röntgen. -Strahlung geringer Energie durchdringt die Kammerwand nicht und wird deshalb nicht mit gemessen. Dosismessungen mit dem Taschendosimeter sind unterhalb 0,25 MeV von der Photonenenergie abhängig. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 109 Da die angezeigten Dosiswerte für -Strahlung im Energiebereich zwischen 0,05 bis 0,25 MeV größer als die tatsächlichen sind und viele Radionuklide -Quanten in diesem Energiebereich abgeben, wird mit dem Taschendosismeter eine etwas zu hohe Dosis gemessen. Vor- und Nachteile von Taschendosimeter: Vorteile: jederzeit ablesbar weitgehende Unabhängigkeit des Messwerts von der Strahlungsenergie gute Unabhängigkeit der Anzeige von der Strahlenrichtung hohe Genauigkeit Nachteile: regelmäßiges Aufladen erforderlich empfindlich gegen Feuchtigkeit Selbstebtldaung Keine Aussage über die Strahlenqualität Sättigungserscheinungen bei extrem Dosisleistungen Beschränkter Messbereich Stoßempfindlichkeit hohen Gilt als veraltet: Modernes System: Elektronisches Dosimeter mit Halbleiterdetektor (Si). 6.2 Filmdosimeter für und Strahlung Bereits im Jahre 1928 wurde von Franke vorgeschlagen, zur Dosismessung luftdicht verpackte photographische Papiere oder Filme zu verwenden. Ab 1952 wurden in der Bundesrepublik Deutschland die ersten Personendosismessstellen mit diesem Verfahren eingerichtet. Heute sehr weit verbreitet. Die heute verwendeten Filmdosimeter bestehen aus einer Plastikkassette in der sich zwei in Aluminiumfolie lichtdicht eingeschlossene Filme befinden. Der eine hat für ionisierende Strahlung eine große, der andere eine geringe Empfindlichkeit. Bei dem empfindlicheren Film ist zur Erhöhung der Messgenauigkeit bei geringen Strahlendosen die Azetatzellulose auf beiden Seiten mit Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 110 einer photgraphischen Schicht versehen. Abbildung: Schnitt durch den Film eines Filmdosimeters. Diese Schichten weisen einen verhältnismäßig hohen Gehalt an Brom oder Jod auf. Beide Stoffen besitzen eine relativ hohe Kernladungszahl (35 bzw. 53), so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wechselwirkung der Strahlung mit den photographischen Schichten durch den Photo- und Comptoneffekt besteht. Die bei beiden Prozessen freiwerdenden Elektronen verursachen die Filmschwärzung, die ein Maß für die Dosis ist. Die Schwärzung wird durch eine Licht-Durchlässigkeitsmessung bestimmt. Unter Schwärzung versteht man den dekadischen Logarithmus des Verhältnisses der Intensität eines parallelen Strahlenbündels ohne und mit strahlenabsorberendem Film S = log I0 I Der Messbereich des Filmdosimeters beträgt bei einer 70 kV-Röntgenstrahlung 1 mR bis 500 R Co-Strahlung 10 mR bis etwa 1000 R Abhängigkeit der Filmschwärzung von der Energie Auch für Strahlung ist die Filmschwärzung bei gleicher Dosis von der Strahlenenergie abhängig. Für Elektronenstrahlen liegt die größte Filmempfindlichkeit bei etwa 100 keV und fällt bei 500 keV auf den halben Wert ab. Bei der Auswertung der Filmdosimeter müssen Strahlenart und Strahlenenergie berücksichtigt werden. Bei der Messung der Dosis durch Elektronen oder Positronen müssen diese Teilchen über sowie Energie verfügen (0,3 MeV), dass sie die Filmpackung (etwa 34 mg/cm²) und die Emulsion durchdringen. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 111 Die Maximalenergie dieser Teilchen muß mindestens 0,6 MeV betragen, um eine genügend genaue Dosibestimmung durchführen zu können. Abhängigkeit der Filmschwärzung von der Photonenenergie Da sowohl die effektive Ordnungszahl als auch die Elektronenkonzentration für Gewebe und Silberbromid verschieden sind, ist die Schwärzung des Films bei gleicher Äuqivalentdosis von der Strahlungsenergie abhängig. Durch das Vorschalten eines 1 mm dicken CdFilters kann die große relative Empfindlichkeit des Films für weiche -Strahlung reduziert werden. Abhängigkeit der Filmschwärzung von der Dosis Die Abhängigkeit der Filmschwärzung von der Dosis ist nahezu linear für niedrige Dosiswerte. Erst bei sehr hohen Dosen ist dies Filmschwärzung der Dosis nicht mehr proportional. Abhängigkeit der Filmschwärzung von der Einfallsrichtung der Strahlung Die Schwärzung des Films ist unter sonst gleichen Bedingungen vom Einfallswinkel der Strahlung abhängig. Durch Beimischung eines organischen Szintillators (z.B. Terphenyl) zur Photoemulsion läßt sich die Winkelabhängigkeit der gemessenen Dosis abschwächen; ganz zu beseitigen ist sie für -Strahlung niedriger Energie nicht. Der Einfallswinkel bei energiereichen Photonenund Elektronenstrahlung sollte 60° nicht überschreiten. Fading Der Unterschied der Schwärzung zweier gleich bestrahlten Filme von denen der eine unmittelbar nach der Bestrahlung und der andere zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt wurde nennt man Fading. Unter den Bedingungen, die in der Praxis vorliegen beträgt der Abfall der Schwärzung in 40 Tagen etwa 10 %. Das Fading nimmt mit ansteigender relativer Feuchte und Temperatur der Luft zu. Filmkassette Die Filmkassette (Filmplakette, Strahlenschutzplakette) dient zur Aufnahme der beiden Filme. Die Vorder- und die Rückwand der Kassette ist mit mehreren Strahlenfiltern aus Metall versehen. Je zwei gleiche Filter stehen bei geschlossener Kassette einander gegenüber. Diese Strahlenfilter und die Einteilung der Filmplakette in fünf Felder liefern Informationen über die Photonenenergie (Strahlenqualität) und ob die Strahlung von vorne oder von hinten eingewirkt hat. Strahlenfilter: Energie und Richtung der Strahlung Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Genauigkeit der Filmdosimetrie 112 Die gemessenen Dosiswerte weichen in der Regel zwischen –30% und +50% vom Erwartungswert ab. Die Filmplaketten sind am repräsentativen Trageort zu befestigen. Es ist dafür zu sorgen, dass sie während der Tätigkeit nicht entfernt und durch Kleidung nicht überdeckt werden. Die Expositionsdauer beträgt in der Regel ein Monat. Vorteile: großer Informationsgehalt (Strahlenqualität, Strahleneinfallsrichtung usw.) mechanische Widerstandsfähigkeit niedriger Preis dokumentarische Erfassung der Strahlenbelastung Feststellbarkeit von Kontaminationen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen Geringes Fading Geringe Dicke der Messsonde Nachteile: relativ umständliche Auswertung begrenzte Haltbarkeit des Films nicht immer befriedigende Messgenauigkeit bei kleine Dosen 6.4 Glasdosimeter (RPLD) Radiophotolumineszenz-Dosimeter (RPLD) Meist wird für Glasdosimeter Yokotaglas gewählt. Es enthält 45% AlPO3, 45% LiPO3, 7,3% AgPO3, 2,7% B2O3 und weist eine Dichte von 2,6 g/cm³ und einen Silbergehalt von 3,7 Massenprozent auf (silberaktiviertes Phosphatglas). Silberphosphatglas, das ionisierender Strahlung ausgesetzt wurde, hat die Eigenschaft, bei Einwirkung ultravioletten Lichts in einem bestimmten Wellenlängenbereich ( 500 nm < < 650 nm) Fluoreszenzstrahlung abzugeben, deren Intensität ein Maß für die erfolgte Strahlenexposition ist. Die ionisierende Strahlung bilden im Glas Ag2+- Ionen, die stabile Photolumineszenz-Zentren darstellen., so dass die Strahlenexposition nach beliebig langer Zeit und wiederholt geprüft werden kann. Die Intensität des Fluoreszenzlichts ist der Dosis proportional. Phosphatglas zeigt für Strahlung unterhalb 0,3 MeV eine deutliche Abhängigkeit der Fluoreszenz von der Photonenenergie. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Fading 113 Für Yokota-Glas beträgt das Fading innerhalb der ersten fünf Jahre weniger als 10%. In den ersten zwei Monaten kann das Fading vernachlässigt werden. Die Bestimmungunsicherheit ist abhängig von der Dosis und beträgt bei 50mR 25%, bei 100 mR 15% und bei 250 mR 3,5%. Glasdosimeter können durch eine Wärmebehandlung regeneriert werden (Halbe Stunde bei 400°C für Phospatgläser). Vorteile: kleine Dosimetersonde einfache Auswertung günstige Energie- und Richtungsabhängigkeit großer Messbereich (40 mR bis 104 R) sehr kleines Fading (ca. 3% je jahr) unbegrenzte Haltbarkeit mechanische und chemische Resistenz gute Genauigkeit und Reproduzierbarkeit dokumentarische Erfassung der Strahlenexposition Nachteile: teures Auswertungsgerät Qualität der Strahlung nicht feststellbar Sorgfältige Reinigung der Gläser erforderlich Information über Strahlrichtung in der Regel nicht nachweisbar. Unterschiedliche Vordosis der Gläser 6.5 Thermoluminenzenzdosimeter (TLD) In bestimmten Kristallen (Speicherphosphore, Leuchtstoffe) werden durch die Einwirkung ionisierender Strahlung Elektronen vom Valenzband in das Leitfähigkeitsband gehoben und dort zu stabilen, etwas niedrigeren Energiezuständen gelangen. Auf diese Weise wird im Kristall Energie gespeichert, die ein Maß für die Energiedosis ist, die der Kristall bei der Bestrahlung aufgenommen hat. Wichtige Speicherphosphore Wichtige Speicherphosphore sind: Kalziumfluorid (CaF2) mit Mn- oder Ti-aktiviert. Lithiumfluorid (LiF) mit Mn- oder Ti-aktiviert. Lithiumborat (LiFB4O7) mit Mn-aktiviert. Magnesiumsilikat (MgSiO4) mit Tb-aktiviert. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 114 Die durch die Strahlungseinwirkung im Kristall gespeicherte Energie kann durch Erhitzten auf 200 bis 400 °C freigesetzt werden. Dabei wird Licht emittiert deren Menge ein Maß für die Strahlenexposition ist. Bei der Erwärmung des Kristalls fallen die Elektronen in das Valenzband zurück. Energieabhängigkeit Durch die Vorschaltung eines Energiekompensationsfilters ist die Messung im Bereich zwischen 0,04 bis 1 MeV energieunabhängig. TLD eignet sich zur Messung der natürlichen Umgebungsstrahlung. Bei CaF2Dosimetern ist die Messwertanzeige im Bereich von 0,1 mR bis 3000 R proportional der Ionendosis. Vorteile: Geringe Detektorgröße (auch Eignung für Fingerdosimetrie) Hohe Empfindlichkeit (Nachweisgrenze ca. 10-5 Gy) Großer linearer Messbereich (10-5 Gy bis 10 Gy) Geringe -Energieabhängigkeit Eignung zur Messung der -Oberflächendosis Nachteile: Löschung des Dosimeters bei Auswertung Einfluß der Vortemperung auf die Glow-Kurve Bei langer Expositionszeit ist Fading berücksichtigen Messungenaigkeit: ± 40%. zu 6.6 Filmdosimeter für Neutronen Die Strahlenschutzplakette enthält außer dem Filtersatz und der Filmpackung zusätzlich vor und hinter dem Film je ein Kadmiumfilter, 1 mm dick, und ein Zinnfilter, 0,9 mm dick. Mit dieser Anordnung läßt sich die Dosis durch thermische Neutronen ermitteln. Mit Hilfe eines zusätzlichen Kernspurfilms kann die auf schnelle Neutronen zurückzuführende Dosis zurückgeführt werden. Strahlenexpositionen durch mittelschnelle Neutronen können derzeit so noch nicht erfasst werden. Dosis durch thermische Neutronen Thermische Neutronen verursachen auf einem Film nur indirekt eine Schwärzung. Die Dosismessung beruht auf der Reaktion 113 Cd + n 114Cd + 114 Cd ist stabil. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 115 Die hinter dem Kadmiumfilter liegende photographische Schicht wird durch die beim (n,)-Prozess entstehende Strahlung geschwärzt. An Reaktoren ist aber in der Regel ausser den Neutronen immer auch -Strahlung vorhanden. Die hinter dem Kadmiumfilter auftretende Schwärzung ist daher zum Teil auf diese -Strahlung zurückzuführen. Um den Anteil der -Strahlung an der Schwärzung zu ermitteln, ist neben dem Kadmiumfilter noch ein in Bezug auf die Absoption von -Strahlung gleichwertiges Zinnfilter vorgesehen, das mit Neutronen keinen (n,)-Prozess auslöst. Die Differenz der Schwärzungen ist somit ein Maß für die auf thermische Neutronen zurückzuführende Dosis. Die Nachweisgrenze liegt bei ca. 0,4 mSv. Dosis durch schnelle Neutronen Auswertung des Katastropfenpacks Thermische Neutronen Der Kernspurfilm registriert die Rückstoßprotonen, die im Film selbst und in seiner Verpackung ausgelöst werden in Form einzelner Spuren (Schwärzungen), die mit dem Mikroskop (600fache Vergrößerung) ausgezählt werden. Die Länge einer Spur ist ein Maß für die Neutronenenergie. Eine Auswertung der Länge ist allerdings aus praktischen Gründen nicht möglich. Die untere Grenze für zuverlässige Auswertungen liegt für schnelle Neutronen bei einer Äquivalentdosis von 0,4 mSv die obere Grenze bei 100 mSv. Bei Starker Untergrund--Strahlung wird der Film so stark geschwärzt, dass eine Auswertung der Kernspuren nicht mehr möglich ist. Das Katastrophenpack wird nur nach Zwischenfällen ausgewertet und besteht aus Filmen und Materialien (z.B. Au oder S), die als Schwellenwertdetektoren wirken. Dadurch ist eine Aussage über das Neutronensprektrum, insbesondere über die Strahlenexposition durch thermische und schnelle Neutronen möglich. Au + n 198Au + 197 Au ist radioaktiv (, Strahler mit einer Halbwertszeit von ca. 2,64 d. Der Einfangquerschnitt für thermische Neutronen beträgt für dies Reaktion therm = 98,7 b. 198 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Schnelle Neutronen (En > 1 MeV) 116 Die Kernreaktion 32 S + n 32P + p P ist radioaktiv (hochenergetischer Strahler mit einer Halbwertszeit von ca. 14 d) 32 erfordert Neutronenenergien von über 1 MeV. Neutronen Messmethoden: Silberaktiviertes Phosphatglas Silberaktiviertes Phosphatglas kann auch für die Neutronendosimetrie verwendet werden. Seine 60 Äquivalentdosis-Empfindlichkeit bezogen auf Co-Strahlung ergibt sich für thermische und schnelle Neutronen zu: Dth : D : Dsch = 3,3 : 1 : 0,007. Neutronen Messmethoden: TLD Zur Dosismessung durch thermische (und auch Schnelle) Neutronen ist auch das LiF-Dosimeter (Thermolumineszenzdosimeter) verwendbar. Natürliches Lithium enthält 7,42 % 6Li und 92,58 % 7Li . Die Kernreaktionen sind: Thermische Neutronen 6 Schnelle Neutronen (En > 2,8 MeV) 7 Li (n,) 3H Wirkungsquerschnitt: 950 barn Li (n,n) 3H Wirkungsquerschnitt: 0,4 barn H ist radioaktiv (niederenergetischer Strahler mit einer Halbwertszeit von ca. 12,34 a) 3 Albedodosimeter (n,f)-Reaktionen Die umständliche mikroskopische Auswertung der Kernspurfilme wird beim Albedodosimeter vermieden. Es beruht auf der Fähigkeit des menschlichen Körpers, schnelle Neutronen zu moderieren. Die thermisch gewordenen Neutronen diffundieren aus dem Körper und können durch Kernreaktionen wie 6Li (n,) 3H nachgewiesen werden. Mit dem Albedodosimeter werden auch epithermische Neutronen erfaßt. Für den Nachweis von schnellen Neutronen und der dadurch entstehenden Dosis eignen sich Spaltstoffe in Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 117 welcher die Spaltprodukte, die große Energie aufweisen, Spuren hinterlassen. Es kommen in Frage: 232 Th (n,f) mit einer Schwellenenergie von 1,2 MeV Np (n,f) mit einer Schwellenenergie von 0,75 MeV 238 U (n,f) mit einer Schwellenenergie von 1,5 MeV 237 Das Auszählen der Spuren erfolgt automatisch mit einem „Spark Counter“. Diese Neutroendosimeter sind weder empfindlich noch weisen sie ein Fading auf. 252 7. Neutronenquellen Cf ist ein Radionuklid mit ca. 2,64 Jahren Halbwertszeit, das durch die natürliche Neutronenstrahlung (Anteil der kosmischen Strahlung) mit einem Wirkungsquerschnitt von 32 b gespalten wird. Spontanspalter 252 Cf 252 Spaltprodukte + n∙n Cf (sf) 98 96,9% Zerfall durch Emission von -Teilchen 3,1 % Zerfall durch Spontanspaltung 3,8 Neutronen pro Spaltung Das Energiespektrum entspricht dem bei der Kernspaltung. Die Neutronenausbeute beträgt ca. 4,3·109 s-1Ci-1. Ra-Be Ca. 100 mg (ca. 0,1 Ci) 226Ra (1600 a) oder ein anderer -Strahler wird mit feinstem Berylliumpulver vermischt. Die Kernreaktion, die zur Bildung von Neutronen führt, ist: 9 4 Be + 42 He 12 C 6 + 1 n 0 Die Neutronenausbeute beträgt ca. 1,3·107 s-1Ci-1. Für die Flussdichte F im Abstand r gilt für eine punktförmige Neutronenquelle 1 · dN (k) dt 4·r² Die Neutronenflussdichte nimmt mit dem Abstand quadratisch ab. F= Kontakt mit einer Kunstofffolie, in Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 118 Abbildung: Schematischer Aufbau einer punktförmigen Neutronenquelle Beispiel: Neutroneflußdichte im Abstand 3 cm: Der Neutroneneinfangquerschnitt steigt mit fallender Energie an. Durch eine Schicht von einigen cm Parafin wird das Verhältnis der thermischen Neutronen zu schnellen Neutronen steigen und die Neutronenflussdichte nicht zu stark abnehmen. Daher begnügt man sich mit einigen cm Parafin. Punktförmige Neutronenquelle mit einer Quellstärke dN/dt = 1·106 s-1. Welche Neutronenflußdichte hat diese Quelle im Abstand 3 cm ? 1 · 1·106 s-1 4·3cm ·3 cm 1 5² F (3 cm) = · 1·106 s-1 = 8842 cm-2s-1 113,1 cm² F (3 cm) = Neutronengenerator Deuterium-Ionen werden mit einem Beschleuniger auf 200 bis 400 keV beschleunigt und ein Tritium-Target wird beschossen. 9 Be(d, n) 10B Bei einer Stromstärke von 0,1 mA und einem Tritium des Targets von 1 Ci erreicht man Neutronenausbeuten von ca. 5·1012 Neutronen s-1. Die Neutronenenergie beträgt 14 MeV. Der Neutronenfluss für thermische Neutronen ist ca. 108 cm-2 s-1 bei 3 cm Parafinschicht. Anwendung: Bevorzugt bei (n,2n)-Reaktionen 16 O(n,p)16N Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 7. Die natürliche Strahlenexposition des Menschen durch Neutronenquellen 119 Der Mensch wird ständig mit Neutronen aus der Neutronenkomponente der kosmische Strahlung bestrahlt. Die kosmische Strahlung setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen, der solaren Strahlung, der galaktischen Strahlung und der außergalaktischen Strahlung. Diese Strahlung besteht aus hochenergetischen Teilchen im Bereich von 10 bis 10000 MeV (in Einzelfällen mit bis zu 4·1015 MeV auch weit höher und tritt vom Weltraum in die Atmosphäre ein. Man nennt sie primäre kosmische Strahlung. Die Häufigkeit der Teilchen der primären kosmischen Strahlung ist wie folgt verteilt: 85% Protonen 12,5% -Teilchen 1,5% schwere Kerne 1 % Elektronen Bei der Wechselwirkung mit den Atomkernen in der Luft kommt des zur Bildung von Protonen, Neutronen, Pionen und Kaonen (sekundäre kosmische Strahlung). Diese unterscheidet man in ionisierenden Anteil und nicht ionisierender Anteil. Aus Kernreaktionen dieser Partikel mit Kernen der in der Erdatmosphäre enthaltenen Elemente entstehen eine Anzahl verschiedener Reaktionsprodukte, im Wesentlichen 3H, 7Be, 10Be, 14C, 22 Na, 24Na (kosmogene Radionuklide). Die Neutronenflußdichte der Neutronen nimmt mit zunehmender Höhe zu. In Meereshöhe betragen die Neutronenflußdichten der sekundären kosmischen Strahlung ca. 0,008 cm-2s-1. Die jährlichen effektiven Äquivalentdosen durch die Neutronenkomponente HN und durch die Komponente des ionisierenden Anteils HI lassen sich als Funktion der Höhe über Meeresniveau darstellen. Auf Meereshöhe, z =0 ist HN(0) = 20 µSv HI(0) = 240 µSv Die jährlichen effektiven Äquivalentdosen sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Die gezeigten Kurven hängen auch vom Breitengrad ab. Das Ausmaß der Abhängigkeit ist in Meereshöhe vernachlässigbar und kann in über 10 km Höhe den Faktor 2 ausmachen. 120 Abbildung: Jährliche effektive Äquivalentdosis gegen die Höhe für die ionisierende und für die Neutronenkomponente der kosmischen Strahlung. jährliche effektive Äquivalentdosis/µSv Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 1000000 ionisierender Anteil 100000 Neutronenkomponente Summe 10000 1000 100 10 0,1 1 10 100 Höhe in km Der Anteil der Neutronen Äquivalentdosis macht auf Meereshöhe rund 8% in 2 km Höhe rund 25% und in 10 km Höhe rund 71% aus. Beispiel: Die Dosis beim 10 stündigen Flug in 10 km Höhe: an der effektiven Die Dosisleistung in 10 km Höhe beträgt ca. 7 µSv/h. Dieser Wert entspricht rund dem 230 fachen Wert auf Meereshöhe. Die Dosis bei einem 10 stündigen Flug in 10 km Höhe beträgt ca. 70 µSv (je nach Flugrute bis ca. 140 µSv). Davon sind ca. 50 µSv durch Neutronen bedingt. Der Anteil an der gesamten effektiven Äquivalentdosis des Menschen aus natürlichen Quellen ist in folgender Abbildung dargestellt. Geschätzte jährliche effektive Dosis aus natürlichen Quellen nach UNSCEAR Bericht 1988. Summe: 2400 µSv (gerundet) Abbildung: Geschätze jährliche effektive Äquivalentdosis des Menschen aus natürlichen Quellen aus dem UNSCEARBericht von 1988. K-40 14% Rb-87 0,3% U-238-Zerfallsreihe 56% Kosmogene Radionuklide 0,6% Neutronenkomponente 2,3% Ionisierende Komponente 13% Th-232-Zerfallsreihe 14% 121 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen T. Strahlenschutz bei Tätigkeit in fremden Anlagen 1. Einleitung §15 StrlSchV Eine Tätigkeit in Kontrollbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen ist genehmigungsbedürftig. §15 StrlSchV regelt die Maßnahmen die für den Strahlenschutz zu treffen sind. Genehmigungsbedürftige Beschäftigung Anlagen oder Einrichtungen (1) (2) §9 StrlSchV: Genehmigungsvorau setzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen §14 StrlSchV: Genehmigungsvorau ssetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (3) in fremden Wer in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter seiner Aufsicht stehende Personen beschäftigt oder Aufgaben selbst wahrnimmt und dies bei diesen Personen oder bei sich selbst im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv führen kann, bedarf der Genehmigung. Bei Beschäftigungen nach Absatz 1 in Anlagen oder Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, ist § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, bei Beschäftigungen nach Absatz 1 im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen ist § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 entsprechend anzuwenden. Bei Beschäftigungen nach Absatz 1 ist den Anordnungen des Strahlenschutzverantwortlichen und der Strahlenschutzbeauftragten der Anlage oder Einrichtung, die diese in Erfüllung ihrer Pflichten nach § 33 treffen, Folge zu leisten. Der Inhaber einer Genehmigung nach Absatz 1 hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht beschäftigte Personen die Anordnungen des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten der Anlagen oder Einrichtungen befolgen. Auflagen Eine Strahlenschutzanweisung ist zu erstellen und mit dem Betreiber einer fremden Anlage oder Einrichtung sind vertragliche Vereinbarungen zur Abgrenzung der Strahlenschutzpflichten und- aufgaben zu treffen (Abgrenzungsvertrag). Teil des Abgrenzungsvertrags: Nachweis von Grundwissen im Strahlenschutz für die Personen, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden. Erwerb z.B. in diesem Kurs. 122 Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, sind verpflichtet, diese Strahlenschutzanweisung genau zu beachten. 2. Strahlenschutzorganisation 3. Ärztliche Überwachung Zuständige Personen: Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A dürfen in Kontrollbereichen nur tätig werden, wenn sie zuvor durch die ermächtigten Ärzte/Ärztinnen des betriebsärztlichen Dienstes oder einen anderen ermächtigten Arzt untersucht worden sind. Diese Untersuchung muss für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A in jährlichen Abständen wiederholt werden, soweit die Person weiterhin in Kontrollbereichen tätig werden soll. Es dürfen keine gesundheitlichen Bedenken für einen Einsatz im Kontrollbereich bestehen. Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird in den Strahlenpass eingetragen. Achtung: Eingruppierung in eine Kategorie der beruflichen Strahlenexposition erfolgt durch den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten. Bitte rechtzeitig Termin zum Vorgespräch vereinbaren. Die dazu notwendigen Vorgespräch erhoben. 4. Strahlenpass Der Strahlenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden Personen im Kontrollbereich nur tätig werden, wenn ein vollständig geführter, bei der zuständigen Behörde registrierter, Strahlenpass vorliegt. Der Strahlenpass muss daher auch über Zeiträume Angaben enthalten, in denen der Strahlenpassinhaber nicht in Kontrollbereichen tätig war. Daten werden in einem Der Strahlenpass einer beruflich strahlenexponierten Person dient der Bilanzierung der Strahlenexposition im Berufsleben. Der Strahlenpass ist Eigentum der strahlenexponierten Person. Die amtlichen Personendosen sind vom Strahlenschutzbeauftragten monatlich einzutragen, bei einem längerem Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen Strahlenpass und Dosimeter sind beim Strahlenschutzbeauftr agten abzuholen 123 Einsatz in einer fremden Anlage oder Einrichtung spätestens nach drei Monaten. Vor Beginn der Tätigkeit in einer fremden Anlage oder Einrichtung haben die Mitarbeiter ihren Strahlenpass und ihr Dosimeter beim Strahlenschutzbeauftragten abzuholen. Der Strahlenpass ist in der fremden Anlage oder Einrichtung vorzulegen. Nach Beendigung des Einsatzes sind die Eintragungen des Betreibers (z.B. nicht-amtliche Dosis) auf Vollständigkeit zu prüfen. 5. Unterweisung §38 StrlSchV Weitere Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich Häufig: In Abgrenzungsvertrag fetsgelegt: 6. Dosimetrische Überwachung 6.1 Äußere Strahlenexposition Trageort: Vorderseite des Rumpfes in Brusthöhe. Mitarbeiter, die in Kontrollbereichen zum Einsatz kommen, sind vor dem erstmaligen Zutritt über strahlenschutzgerechte Arbeitsmethoden, Risiken, Schutzmaßnahmen und über relevante Vorschriften zu unterweisen. Weitere Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Über Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind Aufzeichnungen zu führen, die von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen sind. Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren. Zudem ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, an den Unterweisungen des Betreibers der fremden Anlage oder Einrichtung teilzunehmen. a) Allgemeine Unterweisung durch zuständigen Strahlenschutzbeauftragten der Universität. b) Tätigkeitsspezifische Unterweisung durch zuständigen Strahlenschutzbeauftragten der fremden Anlage oder Einrichtung. Den Anordnungen der Strahlenschutzbeauftragten ist Folge zu leisten. Zur Ermittlung der äußeren Strahlenexposition wird vom Strahlenschutzbeauftragten jeder im Kontrollbereich tätigen Person ein amtliches Dosimeter (z.B. Filmdosimeter) ausgehändigt. Beim Einsatz in Kontrollbereichen ist das Dosimeter an der Vorderseite des Rumpfes in Brusthöhe zu tragen. Am Ende jedes Kalendermonats ist das Dosimeter – auch bei Nichtbenutzung – an den Strahlenschutzbeauftragten zurück zugeben und wird gegen ein neues Dosimeter ausgetauscht. Teil 8: Tätigkeit in fremden Anlagen 124 Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum abwesend sind (z.B. Urlaub), haben das Dosimeter rechtzeitig zurückzugeben. Digital- oder Stabdosimeter des Betreiber fremder An-lagen oder Einrichtungen ebenfalls zu tragen. Achtung: 6.2 Innere Strahlenexposition 7. Schutz bei beruflicher Strahlenexposition Vom Betreiber fremder Anlagen oder Einrichtungen ausgegebene Dosimeter (z.B. Digital- oder Stabdosimeter) sind ebenfalls zu tragen. Die Ausgabe erfolgt normalerweise am Kontrollbereichseingang der Fremdanlage. Beim Verlassen des Kontrollbereichs sind diese Dosimeter abzugeben. Je nach Tätigkeit können auch Teilkörperdosimeter (z.B. Fingerringdosimeter) eingesetzt werden. Der Missbrauch von Personendosimeter (z.B. mutwillige Bestrahlung) ist untersagt und wird disziplinarisch geahndet. Dosimeter so befestigen, dass es während der Tätigkeit nicht verloren gehen kann. Zur Überwachung der inneren Strahlenexposition können Inkorporations- und Ausscheidungsmessungen (z.B. Body-Counter-Messung, Urinuntersuchung, Stuhluntersuchung) durchgeführt werden. Für diese Untersuchung besteht eine Duldungspflicht. Der Strahlenschutzbeauftragte entscheidet. Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 20 mSv im Kalenderjahr (§ 55 StrlSchV). Entsprechend den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung (§ 43 Abs. 2, § 55, § 56, und § 57 StrlSchV) gelten insbesondere für Personen unter 18 Jahren und Frauen besondere Schutzvorkehrungen und Beschäftigungseinschränkungen bzw. –verbote.