Vorgaben KVA - AOK-Gesundheitspartner

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Vorgaben zum Inhalt und Umfang der gelieferten
Kostenvoranschläge
1. Basis für die gelieferten Daten ist die technische Schnittstellenbeschreibung der AOK
Systems.
2. Kostenvoranschläge nach dem Auslandsabkommen sind weiterhin in Papierform
einzureichen.
3. Je Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag zu liefern. Handelt es sich um eine
Mehrfachverordnung (mehrere einzelne Hilfsmittel auf einer Verordnung), so ist ein
Image dieser Verordnung jedem übermittelten Kostenvoranschlag anzuhängen.
4. Als Kassen-IK ist bei Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse für die
Region Berlin 109519005
Region BRB 100696012
Region MV 100395611
Die Krankenversicherungsnummer ist immer mindestens 9-stellig zu befüllen.
5. Hilfsmittelnummern sind grundsätzlich mindestens 7-stellig anzugeben. Soweit
kassenspezifische Nummern durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
vergeben und kommuniziert wurden, sind diese auch zu liefern. Wird ein Hilfsmittel
ohne bundeseinheitliche oder kassenspezifische Nummer abgegeben
(Pharmazentralnummer gilt nicht als Hilfsmittelpositionsnummer), so ist der
zugehörige 7-Steller zu übermitteln.
6. Bestandteile des Kostenvoranschlages, die einen Betrag von 0 Euro aufweisen (z. B.
Beschreibung von Leistungsmerkmalen, die bereits im Grundpreis enthalten sind),
sind nicht als Daten zu übertragen.
7. Zurichtungen (Verwendungskennzeichen 05) und Reparaturen
(Verwendungskennzeichen 01) sind als Summe unter der Nummer des reparierten
Grundhilfsmittels mit jeweiligen zutreffenden Verwendungskennzeichen zu
übermitteln. Die Menge ist immer mit 1“Stück“ zu liefern.
8. Kalkulations-/Zusatzpositionen ohne Hilfsmittelpositionsnummer sind unter der
Positionsnummer des Grundhilfsmittels zu summieren.
9. Die Inventarnummer darf nicht befüllt werden.
10. Als Mengeneinheit kann nur „Stück“, „Paar“, und „Liter“ akzeptiert werden. Die Anzahl
ist hier immer > 0 (keine Dezimalzahlen).
11. Verwendungskennzeichen und Mittelnummern sind nach den Vorgaben des DTA §
302 SGB V zu übertragen.
12. Als Preis ist immer der Gesamtpreis für die Versorgung anzusetzen. Zuzahlungen
und Eigenanteile sind nicht abzuziehen, Ab- und Zuschläge sind allerdings zu
berücksichtigen.
13. Handelt es sich um einen Alternativkostenvorschlag zu einem bereits vorliegenden
Versorgungsfall, so ist die Antragsnummer (Ermittlung über das Hilfsmittelfachteam)
des Falles zu hinterlegen.
14. Die beigefügten Anlagen dürfen eine Größe von 1,5 MB nicht überschreiten.
Folgende Anlagen sind als Image mitzusenden:
a) Verordnung, sofern Verordnungspflicht besteht
b) Image des Papier-Kostenvoranschlag beinhaltet KV-Nummer, Name des
Versicherten, Gesundheitspartner, Sachbearbeiter beim Gesundheitspartner mit
Telefonnummer, Angebotsteil (Kalkulation und Bemerkungen)
c) weitere zur Genehmigung notwendige Unterlagen (z. B. Statuserhebungen, MIPBelege etc.)
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