Tiertransporte aus Sicht der Veterinärpolizei

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Tiertransporte
Vorschriften über den Transport von
lebenden Tieren
Fw Bruno Maurer
Fach L Veterinärpolizei
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Agenda
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Gesetzliche Vorschriften
Vorschriften für den Transporteur
Transportfahrzeuge
Fragen
Gesetzliche Grundlagen
für Tiertransporte
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Tierschutzgesetz (TSchG)
Tierschutzverordnung (TSchV)
Tierseuchengesetz (TSG)
Tierseuchenverordnung (TSV)
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Verkehrsregelverordnung (VRV)
Verordnung über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
3
Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 15
1 Tiertransporte sind schonend und ohne
unnötige Verzögerung durchzuführen. Die
Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens
sechs Stunden.
4
Milchvieh
Art. 157
4 Milchvieh in Laktation ist zweimal täglich zu
melken.
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Transporteur
(Tierhalter, Händler, Chauffeur)
- fachkundiges Personal
- gekennzeichnete Tiere
- Begleitdokument(e)
- geeignetes Transportfahrzeug
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Tiertransportfahrzeuge
Ausscheidungen
- Boden/Wände dicht, keine Ausscheidungen nach aussen
- Ablaufstutzen der Auffangwanne geschlossen
- Einstreu aus saugfähigem Material (Sägemehl/Stroh)
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Tiertransportfahrzeuge
Fahrzeugwände / Lüftung
Grossvieh: mind. 150 cm
Kleinvieh: mind. 60 cm
Aus festem Material
150cm
Genügend Frischluft
Achtung: Abgase
60cm
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Tiertransportfahrzeuge
Transportflächen
Mindestladeflächen gem.
Anhang 4 TSchV > > >
Aufschrift
-vorne links oder Rückseite
-Anhang 4 TSchV mitführen
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Tiertransportfahrzeuge
Beschriftung
Auf gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen
Lebende Tiere (Tiertransport, Viehtransport)
vorne
hinten
Anhänger nur hinten
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Tiertransportfahrzeuge
> Neu müssen Tiertransportfahrzeuge und
Anhänger mit einem zusätzlichen
Abschlussgitter versehen sein, damit Tiere
nach dem Öffnen der Hecktüre nicht
entweichen können.
> Art. 165 Abs. 1 lit. h (TSchV)
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Tiertransportfahrzeuge
Nutzlast
Lieferwagen 3,5 t
Gewicht
4560kg
Nutzlast: 970 kg
Ladung: 3 Kühe
1930kg
Ladefläche 6,6 m2
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Tiertransportfahrzeuge
Nutzlast
Lieferwagen 3,5 t
Anhänger 3,5 t
Nutzlast des Anhängers mehr als das Doppelte des Zugfahrzeugs.
Beispiel Grossvieh: Vorne 1 Tier – hinten mind. 3 Tiere
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Fragen?
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